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Beiträge (1984)

Ich habe 2 getrennte Direktversicherungen.
Dabei stellt sich die Frage:
gibt es den Freibetrag von 159,25€ für jede Versicherung, also pro Auszahlungsbetrag, oder nur einmal pro Person?

Den Freibetrag gibt es leider nur für eine Direktversicherung. Der Auszahlungsbetrag muss für diese auch über der Freibetragsgrenze liegen.
Liegen beide Direktversicherungen unter der Freibetragsgrenze gibt es auch in Summe keinen Freibetrag.

Hallo Roland,
nach Aussage meiner Krankenkasse wird der Freibetrag nur 1 x berücksichtigt. Habe ich auch so schon aus anderen Quellen (Politik etc.) so mitbekommen.
Habe auch zwei Verträge.

Schröder als Lobbyist für Betriebsrenten…der Witz des Jahrhundert’s!!!

Sowas ist wohl auch nur in Deutschland möglich…der Weg zur Bananenrepublik ist nicht mehr weit!!!

Wichtigste Aufgabe muss es sein, die jungen Leute bzw alle die diesen Betrug noch nicht abgeschlossen haben, zu warnen und aufzuklären!!!

Vielen Dank für diesen Artikel, der wie viele andere Artikel genau das anspricht, was uns jeden Monat von Neuem ärgert. Ich bin während meine Berufstätigkeit der Empfehlung der Regierung gefolgt und habe die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge genutzt (Direktversicherung, Pensionskasse usw.). Im Ergebnis zahle ich jetzt im Ruhestand monatlich mehr Krankenkassenbeiträge, als ich jemals während meines Berufslebens gezahlt habe.
Eine kleine Korrektur zu Ihrem Artikel möchte ich jedoch hinzufügen:
Dass die doppelten Sozialversicherungsbeiträge nur 10 Jahre zu bezahlen sind, trifft nur dann zu, wenn das angesammelte Kapital als Einmalzahlungen ausgezahlt wird. Bezieht man jedoch eine Betriebsrente, so sind die doppelten Beiträge nach Aussage meiner Krankenkasse über die gesamte Rentenzahldauer, also lebenslang zu entrichten.

Hallo Herr Böhme,

ja, bei Kapitalauszahlung wird der Betrag auf zehn Jahre, sprich 120 Monate umgelegt. So steht’s auch im Beitrag. Das mit der Betriebsrente ist etwas irreführend, denn die Krankenkassenbeiträge sind dann deutlich niedriger – und bei niedrigeren Betriebsrenten kann sogar die Krankenkassenpflicht, entfallen, wenn die Betriebsrente unter die Freigrenze fällt.
herzliche Grüße
Helmut Achatz

Zum Artikel in Guter Rat Ausgabe 2/2020 auf den Seiten 25 bis 27
Eine komplette Unverschämtheit finde ich die Aussage von Herrn Spahn auf Seite 27:

Zitat ein:

Ich bin immer offen für Kritik. Aber sie muss auf Fakten basieren.

Zunächst: Auch Direktversicherte werden durch unser Gesetz entlastet – um bis zu 300 EUR im Jahr! Und dann müssen sich diejenigen, die noch mehr wollen, auch fragen lassen, wer das bezahlen soll. Eine komplette Abschaffung der Doppelverbeitragung hätte noch einmal drei Milliarden EUR pro Jahr gekostet.

Was heißt das?

Das bedeutet, das jede Versicherte, jeder Versicherte 0,2 Beitragssatzpunkte zusätzlich zahlen müsste, allein um Betriebsrentner zu entlasten.

Und das sind nicht nur Leute, die in Geld schwimmen. Auch die Kassiererin, der Pfleger, die Erzieherin – Menschen mit geringem Gehalt müssten für die höheren Renten zahlen.

Zitat aus.

Aber davon, das Direktversicherte nicht entlastet werden, wenn sie schon eine Betriebsrente in Höhe von mindestens 159,25 im Monat haben, ist keine Rede!

Auch von der zusätzlichen Belastung von ca. 19% nach der Auszahlung für die Direktversicherung von 2500 EUR im Jahr durch die GMG Änderung 2004, die dazu dient, seitdem die Beiträge für alle um 0,2% geringer zu halten ist keine Rede!

Also soll eine kleine Gruppe willkürlich um 19% ihres eigenen Geldes (aus Netto in die Direktversicherung einbezahlt) enteignet werden, um die Beiträge für alle geringer zu halten!

Und am ärgsten gekniffen sind die freiwillig gesetzlich Versicherten. Für sie gilt noch nicht einmal der neue Freibetrag!

Und das sind nicht nur Leute die “in Geld schwimmen”, sondern ganz einfache Leute, die einmal auf das Versprechen der Politik hereingefallen sind.

Wenn ich also nach ADAM RIESE rechne, daß eine nicht kleine Gruppe 19% zahlen muss, um für alle die Beiträge um 0,2% billiger zu subventionieren, so ist das der Faktor 95!!!!

Wir sind zwar alt, aber nicht senil um diese Abzocke nicht zu begreifen und die Verursacher der Enteignung SPD, CDU/CSU und B90 / Grüne werden von diesen 6 Millionen Geschädigten und ihren Angehörigen garantiert nicht wieder gewählt!

Dies sollten alle Geschädigten per Mail an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und an Jens Spahn schreiben!!!

Mehrere Medien berichteten gestern: Der Bund hat das vergangene Jahr mit einem unerwartet hohen Überschuss abgeschlossen. Der Finanzminister will damit die Investitionen hochfahren. Dies müßte doch bedeuten, dass der Betrug und das abzocken an und von Direktversicherten gestoppt warden könnte. Warum geschieht es dann nicht?

Das ist eine Frage, die Sie ihrer bzw. ihrem Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und SPD in seiner Sprechstunde stellen können. Einfach einen Sprechstunden Termin vereinbaren und dann mal hören, was dieser Mensch für eine Antwort parat hat.

Die Erkenntnis, die ich gewonnen habe: Fr. Merkel hat andere Prioriäten. Der Druck der Rentner in Deutschland ist gering, also besteht laut Politik hier kein Handlungsbedarf. Dort wo die Gefahr besteht Wählerstimmen- und in deren Folge Wahlen zu verlieren, handelt die Politik. Rentner wählen weiterhin die die sie seit Jahren ausnehmen.

Jadwiga Plaskocinski

Hallo zusammen,

ich habe Ihre Kommentare zur Doppelverbeitragung der Direktversicherung zum Teil gelesen und stimme Ihnen voll zu.
Was mich jedoch zusätzlich sehr ärgert ist die Besteuerung bei der Auszahlung und dass für den gesamten Betrag. In den Medien wurde des Öfteren darüber berichtet, welche horrenden Beträge da an das Finanzamt zu zahlen sind. Würde mir wünschen, dass es da auch einen Freibetrag geben würde oder dass man nur den Überschuss versteuert. In etwa kann man ja überschlagen, was man eingezahlt hat und was unterm Strich ausgezahlt wurde. Ich hätte mir das Geld auch unters Kissen legen können, soviel knappst man jetzt ab. Das tut schon ganz schön weh. Tolle Bundesregierung.
Lieber schwimmt man in den hohen Überschüssen, gibt für unnötige Dinge Millionen aus (Beraterhonorare usw.), anstatt den Bürgern, die für das Alter vorsorgen wollten, noch so viel wieder wegzunehmen. Das ist wirklich Betrug. Ich kann nur jedem davon abraten, solche Verträge abzuschließen.
Gruß Jadwiga

Hallo zusammen,
habe heute eine Berechnung der Krankenkassenbeiträge für meine im Dezember 2019 ausgezahlte Direktversicherung erhalten. Ich will nun Widerspruch einlegen, was muss alles in dem Widerspruch enthalten sein, möchte keine Anfangsfehler machen.
Gruß Hilde Quadt

19 Milliarden Überschuss im Bundeshaushalt 2019, aber für die betrogenen Betriebsrentner nur Peanuts übrig!!!

Pfui Teufel Berlin, ihr solltet euch schämen, aber dazu fehlt euch ja das Gewissen und die Courage!!!

Ich hoffe, dass die betroffenen Parteien 2021 ordentlich auf die Mütze bekommen…in meiner gesamten Familie wählt diese Parteien keiner mehr, dafür habe ich gesorgt.

Dauerauftrag an Kasse wurde heute gelöscht, wer hat Mut und macht mit ?

Heinrich Richardt

Hallo Freddy,
ich habe meiner KK schon mitgeteilt, dass ich ab Januar 2020 nur noch den geminderten Beitrag überweisen werden.
Darauf kam ein Schreiben mit den Infos zur Umsetzung des Gesetzes, der benötigten Zeit dazu, der neue Beitragsbescheid erst im Laufe des Jahres erteilt wird und dann die Überzahlungen erstattet werden. Zum Schluss die Bitte die derzeitige Beitragszahlung nicht zu mindern .
Antwort von mir, ich werde ihn mindern, da das Gesetz ab 1.1.2020 gilt und es nicht mein Problem ist wenn die Umsetzung so lange dauert.
So jetzt warte ich mal ab, wann der nächste Brief kommt und was darin steht (Mahnverfahren u.ä. ?).

Ich habe meinen Dauerauftrag korrigiert
Hier meine Nachricht an die TK
Ab 1.1.2020 ist das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten. Ab Februar werde ich
meinen Beitrag neu berechnen und entsprechend kürzen. Laut meiner Berechnung (s.
https://www.test.de/Betriebsrente-Berechnen-Sie-die-Sozialabgaben-auf-Ihre-Betriebsrente-
5555198-0/?mc=rss-feeds) ergibt sich ab 1.1.2020 ein Beitrag von XXX Euro. Mein
Dauerauftrag wird entsprechend korrigiert.

Hallo,
Bisher war ich bei meiner Ehefrau mitversichert. Ab dem 01. Januar 2020 erhalte ich eine Betriebsrente i.H.v. mtl. 800,00 €. Zum 01. Januar 2020 bin ich nun freiwillig, gesetzlich krankenversichert. Meine Frage lautet:
Wird bei einem freiwillig, gesetzlich krankenversichertem Mitglied der Freibetrag i.H.v. 159,25 € auf die Betriebsrente angerechnet?

Freiwillig Versicherte sind von diesem Freibetrag ausgeschlossen. Das verstehe wer will.

Hallo,

ich habe soeben dem neuen Beitragsbescheid der Krankenkasse widersprochen, da der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde.
Außerdem habe ich die bestehende Einzugsermächtigung widerrufen und der Krankenkasse mitgeteilt, dass ich in Zukunft den von mir selbst errechneten Beitrag, nach Berücksichtung des Freibetrages von 159,25 Euro, monatlich per Dauerauftrag überweisen werde.

Ich hoffe, viele folgen diesem Beispiel.

Hallo Herr Bröll,
Ihre Frage ist mit klarem Jein zu beantworten. D.h. Die Verbeitragung ist fällig wie dargestellt. Da Sie aber sozialabgabepflichtig weiterbeschäftigt sind, gilt für Ihre Zahlungen die Beitragsbemessungsgrenze. Entsprechend zahlen Sie im Zeitraum Ihrer weiteren Beschäftigung ´nur´ zusätzlich die Differenz zwischen Beitrtagsbgr. und Ihrer momentanen Abgabe. Nach Beendigung Ihrer Beschäftigung fallen Sie wieder voll der GKV mit 1/20tel anheim, jedoch -das ist wichtig- beginnt die Zählung der 120 Monate bereits bei der ersten Differenzzahlung zur Beitragsbemessungsgrenze. Somit verkürzt sich die volle Doppelzahlung auf die Monate des echten Rentenbezuges. 10 Jahre Doppelverbeitragung davon 2 Jahre gearbeitet, bleiben 8 Jahre Vollbelastung, statt 10 Jahre. Ist ja auch nicht schlecht.
Meine KK hatte das nicht so richtig verstehen können, aber nach einem halben Aktenordner wurde das akzeptiert und ein entsprechender Bescheid ausgegeben. Viel Glück

Gruß

Guten Abend Herr Schwarz,
Ich hatte auf airhead Interessante Antwort leider nicht die Ausgangsfrage gefunden.
Können Sie den Fall noch einmal kurz erläutern?

Danke F-J Schmidt

Wolfgang Schwarz

Hallo Herr Schmidt,
meine Info bezog sich auf die Frage des Herrn M.Bröll v. 23.12.19 13:17. Es ging hauptsächlich um die Verbeitragung bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis. (Konnte nicht zum Eingabefeld herunter runterscrollen, Technik)
Sprechen Sie mich für Erläuterungen gerne an.
Gruß

Jetzt drehen sie komplett durch, unsere Politiker, und das gewaltig!!!

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Der Ex-EZB-Chef Draghi, der deutsche Sparer und damit auch uns Betriebs- Rentner quasi enteignet und Milliarden an Euro gekostet hat, bekommt am 31.01.2020 von Steinmeier das Bundesverdienstkreuz überreicht!!!

Hört sich an wie Grimm’s Märchen, ist aber wohl Realität!

Da frage ich mich, welchen Orden den die aktuellen und zukünftigen deutschen Rentner bekommen?
Die haben es wohl wesentlich mehr verdient als dieser Enteigner!!!!!!!!

Hallo Leidgenossen,

bei mir steht 2024 die Auszahlung i.H.v. ca. 90000 € an. Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung, die größtenteils vom Arbeitgeber getragen wurde. Ich frage Sie, ob es möglich ist, die Lebensversicherung an meinen Sohn (Privatversichert) abzutreten/schenken, ob damit die lieben Krankenkassen mich nicht zur Kasse bitten können? Eine Umschreibung ist lt. Vertrag nicht möglich.
Oder haben Sie eine Idee, wie ich das Recht der Auszahlung an meinen Sohn übergeben kann, damit ihm diese zugerechnet wird und er kann als Privatversicherter nicht abkassiert werden?
Besten Dank und viele Grüsse

Hallo Claus,

es gibt keinen Weg aus diesem Betrug der Politik.

Selbst nach Tod eines Betriebsrentners müssen die Erben 10 Jahre lang an die Krankenkasse des Verstorbenen zahlen…so absurd das klingt!
So krank war und ist unsere Politik!

Ich hatte so einen Fall in der Familie.

Danke HP für deinen Beitrag. Ich habe mich auch erkundigt und nochmal bei der Lebensversicherung angerufen. Es gibt keinen Weg diese auf meinen Sohn zu übertragen. Dass Erben die Krankenkassenbeiträge noch zahlen müssen, da verschlägt es mir die Sprache. Ich muss mich damit abfinden, es gibt keinen Weg drumherum. Es ist so perfide. Dieser Freibetrag hilft mir bei (90000/120=) 750€ mtl. Rente nicht besonders viel. Eine Idee war noch Deutschland zu verlassen und somit im Ausland sich zu versichern. Doch in meinem Alter (bei Auszahlung 65) wird sich das alles nicht rechnen.
Danke, dass es dieses Forum gibt. Da ich mit meiner Rente sogar steuern zahlen muss, kann ich wenigstens die Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben absetzen, steuerersparnis wahrscheinlich 1 Prozent.