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Beiträge (1984)

Ich bin heute erst auf das Forum gestoßen und die einzelnen Wortmeldung sind interessant und auch teilweise hilfreich. Als erstes möchte der Entscheidung des Vorstands zustimmen, dass die Thematik beim DVG e.V. ein Gesamtdeutschen Problem ist und die Regionalgruppen auf jeden Fall gut aufgestellt sind, nur gemeinsam sind wir stark. Man sieht es z.B. in Frankreich (neue Rentenpolitik). Leider wird es so etwas in Deutschland nicht geben (außer damals noch 1989), die meisten Menschen sind mit sich beschäftigt oder egal ich kann ohnehin nichts ändern. Anders natürlich die jungen Menschen wie die Bewegung Fridays for Future, sie sind unbelastet und gehen los. Sie haben etwas erreich, die ganze Welt spricht davon und es muß sich was ändern, aber die Politiker reagieren hysterisch, nicht wirklich Zukunftsorientiert, erst einmal die Kleinen- die Masse abzocken, die Wirtschaft wird nicht belastet und letztendlich sind diese auch immer am längeren Hebel (Kostenumlagerung). Nun hat sich auch die Fridays gegen Altersarmut organisiert, was ich gut finde, es wird aber nicht diese Kraft besitzen, obwohl das Thema neuerdings öfter von den Parteien thematisiert wird (schon beginnender Wahlkampf).
Mit diesem neuen Freibetrag will man die Aufruhr der Geschädigten ersteinmal ruhig stellen, aber die Ungerechtigkeit wurde nicht behoben. Auch dieser ganze Wirrwarr mit , nur KV und PV wird außen vorgelassen, gibt es noch mehr Bürokratie, alles so gewollt . Auch die Schiene , was sollen die Jungen noch alles bezahlen, diese Genarationsmasche wo schon Junge gern aufspringen, da das Ganze nicht gesehen wird (Solidargemeinschaft), meine Frage war an Herrn Heil und auch an Herrn Spahn letztes Jahr -Rentner wollt ihr ewig leben-. Kam dazu natürlich keine Antwort, sondern nur -SPD- Frau Merkel blockt; Spahn- SPD blockt und von unserem Regionalabgeordneten der SPD eine Mitteilung, was die SPD doch schon alles geschafft hat (hauptsächlich für unsere jungen Menschen, die älteren bringen ja nichts mehr ein). So nun gut damit, wäre kein Ende.
Eigentlich habe ich noch eine spezielle Frage, Einmalbetragsauszahlung aus betrieblicher Altersvorsorge (Entgeldumwandlung) , daraus Errechnung des mtl. SV-beitrages auf 10 Jahre, nun bereits zweimalige Erhöhung des KV-Zusatzbeitrages, Widerspruch und z.Z. diesbezüglich Klage beim SG, da keine mtl. wiederkehrende Rentzahlung. Hat jemand damit Erfahrung und kann mir eine Tip geben, Eröterungstermin im Februar 2020 beim SG. Danke.

Der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Ähnliche Verfahren wurden schon x-mal abgeschmettert.

Hallo Herr Achatz, Sie hatten Recht. Mein Termin beim SG war trotzdem aufschlussreich. Man teilte mir mit, ob ich nicht zufrieden sei mit der neuen Regelung (Freibetrag). Die KK-Vertreterin wies mich daraufhin, daß ich doch bei der VBL auch keinen Widerspruch eingelegt habe, worauf ich erklärt habe, daß diese Beiträge dort nicht aus meiner eigenen Entgeltumwandlung stammt, sondern Zahlungen vom AG. Man wollte mich dahin bringen die Klage zurückzunehmen und erklärte mir, wenn ich dies nicht mache, würde ich unnötige Steuergelder wegen weiterer Bearbeitung zum Urteilsbeschluss verschwenden. Auf das Thema Steuerverschwendung bin ich wohlweislich nicht eingegangen. Auch habe ich mitgeteilt, dass es mir nicht nur um das Geld geht, sondern die Ungerechtigkeit (Doppelverbeitragung), welche ja durch den neuen Freibetrag auch nicht aus der Welt geschaffen wurde.
Ich habe selbst nun auch zwei Zahlungen aus BAV (Entgeldumwandlung und VBL) und es würde mich interessieren, bei welcher Leistung der Freibetrag berücksichtigt wird, denn eine Aufteilung wird es nicht geben. Die Zahlung aus Entgeldumwandlung wird nach zehn Jahren (2027) enden und die andere, tja bis zum Lebensende. Wird man dann umsteigen können wenn ich noch länger als 2027 Leistung aus der VBL bekomme und wer legt die Verrechnung des Freibetrages aus welchem Leistungsanspruch fest?

Ich habe mich schon oft gefragt, wie es sein kann, dass die Krankenkassen Monate oder sogar ein ganzes Jahr brauchen, um neue Beitragsbescheide unter Berücksichtigung des Freibetrags zu verschicken. Die einfache Berechnung des verminderten Beitrags kann es nicht sein.
Nun bin ich auf etwas gestoßen, was eine Erklärung sein könnte: Die 9/10 Regelung.
Noch nie gehört? War auch mir bis vor kurzem völlig unbekannt.
In Wikipedia steht dazu:
„Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Punkt 11 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens zu neun Zehnteln Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, bezogen lediglich auf die zweite Hälfte dieses Zeitraums….“
Es geht darum: Wer diese Regel nicht erfüllt, ist freiwillig versichert und bekommt dadurch keinen Freibetrag. Wenn ich es richtig verstehe, muss also der Versicherungsverlauf des ganzen Arbeitslebens von Millionen durchforstet werden, um doch noch einige zu finden, denen man den Freibetrag streichen kann.
Könnte das eine Erklärung für die lange Bearbeitungszeit sein?
Für alle Direktversicherten mit Altverträgen: 2021 ist die nächste Gelegenheit, CDU/CSU, SPD und Grüne abzuwählen.

Die Prüfung , ob man als Rentner später den Status “pflichtversichert” oder “freiwillig versichert” hat, erfolgt bei der Rentenantragstellung. Man muss dort , bezogen auf die zweite Hälfte des Erwerbslebens also für etwa die letzten 20 bis 25 Jahre, Angaben machen, bei welcher(n) Krankenkasse(n) man wie (gesetzlich oder privat) versichert war und wie lange. Falls die Zeit bei einer privaten Versicherung mehr als 10 Prozent dieser Zeitspanne ausmacht, kann man als Rentner nur den Status “freiwillig versichert” erhalten. Mit Eintritt in die Rente ist dann der Status festgelegt. Das hat also nichts mit dem neuen Freibetrag zu tun und ist keine Erklärung für die lange Bearbeitungszeit.

In ein paar Jahren werde ich von der Regelung auch betroffen sein und nach heutigem Stand eine Verlust der Versicherungssumme von 18,8% hinnehmen müssen. Deshalb beschäftige ich mich derzeit intensiv mit dem Thema.
Bis jetzt waren alle Klagen gegen die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge vergebens!
Eine erhebliche Ungerechtigkeit besteht meines Erachtens auch darin, dass die Sozialversicherungszahlungen nicht gedeckelt sind!
Bedingt durch die jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie den prozentualen Anstiegen der KV- und SV-Beiträge seit 2004 steigen die zu zahlenden Beiträge kontinuierlich, ohne absehbares Ende inflationär, an!
Damit sind die Direktversicherungen ja Selbstbedienungsläden der Sozialversicherer.
Nun zahlt man 20% pauschale Einkommenssteuer und hat damit einen individuellen Steuervorteil. Wenn man diesen Steuervorteil in Summe als maximalen Rückzahlungsbetrag annehmen würde (was trotzdem ungerecht ist und bleibt),
dann wären die Zahlungen aus der Direktversicherung zumindest gedeckelt!
Aber das die Beiträge mit steigenden Sozialversicherungsbeiträgen und (in der Vergangenheit) mit dem jährlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen unendlich ansteigen konnten und weiter können, ist echt ungerecht.
2004 hätte jemand mit 100.000€ Versicherungssumme ca. 5.000€ gezahlt, heute sind es über 18.000€ mit der Tendenz steigend…
Vielleicht hätte eine Klage mit dem Ziel der Deckelung ja wenigstens hier einen Teilerfolg? Ist das denn schon mal versucht worden?

Beitrag im DVG-Forum 28-01-2020

Einen schönen guten Tag an alle Direktversicherungsgeschädigten.

Ich selbst bin seit 2016 ebenfalls betroffen und verfolge seither die Entwicklungen hierzu mit großem Interesse. U. a. habe ich den von der Techniker Krankenkasse (TK) ergangenen Erstbescheiden widersprochen. Leider erfolglos, da das Thema vor den Gerichten ja „ausverhandelt“ ist /sei.
Auch habe ich Politiker meines Wahlkreises angeschrieben, die allesamt die gleichen für uns unbefriedigenden Aussagen und Schutzbehauptungen vor sich her tragen und offensichtlich weiterhin nichts Wesentliches ändern wollen.

Von Beginn an zahle ich meine Beiträge per Dauerauftrag zum Monatsende. Jew. im Dezember des ablaufenden Jahres hat die TK einen neuen Beitragsbescheid für das Folgejahr erstellt, in dem sie die im neuen Jahr greifenden Beitragsveränderungen berücksichtigt hat. Für das Jahr 2020 ist dem bisher seitens der TK so nicht geschehen.
Lediglich auf der TK-Internetseite findet sich eine Erklärung und Zahlungsaufforderung für die dbzgl. Beiträge ab 01-01-2020.

Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz am 01-01-2020 in Kraft getreten war und ich von der TK keine schriftliche Mitteilung zu den neuen DV-Beiträgen 2020 erhalten hatte, bin ich selbst aktiv geworden.
Ich habe der TK Mitte 01-2020 schriftlich mitgeteilt, daß ich ihrer Internet-Zahlungsaufforderung, „… zunächst weiter Beiträge auf die volle Betriebsrente …. zu zahlen „ widerspreche und daß ich meine Beitragszahlungen ab 01-01-2020 unter Berücksichtigung des Betriebsrentenfreibetrags entsprechend anpasse.

Bereits einen Tag nachdem ich mein dbzgl. Schreiben über das TK-Portal hochgeladen hatte, bekam ich einen Telefonanruf von einer TK-Mitarbeiterin, die versuchte, mich davon zu überzeugen, vorerst weiter die vollen Beiträge zu überweisen. Sie versuchte zusätzlichen Druck dadurch aufzubauen, daß sie erklärte, daß meine angekündigte Beitragskürzung zwangsläufig zu einem Mahnverfahren mit den damit verbunden Folgekosten für mich führen würde.
Zum Abschluß des Telefonats habe ich die TK-Mitarbeiterin aufgefordert, mir doch bitte das Vorbringen der TK gegen meinen Widerspruch und die von mir angekündigte Beitragskürzung schriftlich zukommen zu lassen.
Seither sind nun rund 2 Wochen vergangen und seitens der TK liegt mir bisher KEIN entsprechendes Schreiben vor.

Interessant wird es nun spätestens ab dem 15-02-2020, wenn die Zahlfrist für den Januar 2020 abgelaufen ist.
Danach sehe ich – und auch diejenigen, die schon ähnlich gehandelt haben – weiter und es wird sich für uns zeigen, was dann zu tun sein wird.

Auch ich hoffe wie die Kollegen Helmut Achatz und Heinrich Richardt (Beiträge vom 18-01-2020), daß noch viele von Ihnen die jetzt und zukünftig fälligen Beitragszahlungen in der zulässigen Weise kürzen werden.
Ich hoffe auch auf Informationen, wie einzelne Krankenkassen auf unsere dbzgl. Beitragsanpassungen reagieren.

Gruß
Werner

Hallo zusammen,

aus meiner Sicht wäre es zielführend, sofort alle Einzahlungen im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung zu stoppen bzw. beitragsfrei zu stellen. Dadurch müssen Arbeitgeber entsprechend mehr Sozialbeiträge abführen und haben damit höhere Kosten.
Ich könnte mir vorstellen, dass über diesen Weg von ganz anderer Seite Druck auf die Politik ausgeübt wird, da die Arbeitgeber ein elementares Interesse an niedrigen Sozialabgaben haben.

Hallo Fritz,

genau das habe ich 2015 getan.

Mir ist erst 2015 bekannt und bewusst geworden, was für ein verbrecherisches Vorgehen von Seiten der damaligen Regierung begangen worden ist.

Abgeschlossen hatte ich die Verträge in den 90zigern.
Weder von der Firma noch von der Versicherung habe ich 2004 von den geänderten Bedingungen erfahren…erst 2015 durch die Presse.

Daraufhin habe ich meine Verträge, hatte 2 selbstfinanzierte Verträge, sofort ruhig gestellt und bis zum Rentenbeginn 2019 keine Beiträge mehr bezahlt.

Natürlich sehr zum Leidwesen der Versicherung und der Firma.

Hallo HP,

das war die einzig richtige Entscheidung ;-).

Hallo Forum,
eine Frage zur Auszahlung meiner Direktversicherung. Lg. Vertrag ist eine Auszahlung frühestens 2023 mit Erreichen der Altersgrenze mit 65 Jahren möglich.
Ich beziehe seit einigen Monaten eine volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente. In wenigen Monaten werde ich 62 Jahre alt.
Frage ist nun, ob aufgrund der Erwerbsminderungsrente eine vorzeitige Auszahlung möglich ist?
Vielleicht kann mir jemand hier aus dem Forum eine Meinung dazu geben.
Vielen Dank!

Hallo Anneliese,

es kommt hier auf die arbeitsrechtliche Vereinbarung (z. B. Entgeltumwandlungsvereinbarung, Tarifvertrag) zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber (ArbG) an. Wenn dort nur das 65. Lebensjahr als Auszahlungstermin steht, dann bleibt es beim 65.

Steht dort z. B., dass das Geld mit dem 65. Lebensjahr oder bei Vorlage eines Rentenbescheids gezahlt werden kann, so muss der ArbG auszahlen, wenn Sie ihn dazu auffordern; auch wenn der Refinanzierer, also dem Versicherer, erst mit dem 65. Lebensjahr auszahlt.

Die Auszahlungsmodalitäten “Lg. Vertrag ist eine Auszahlung frühestens 2023 mit Erreichen der Altersgrenze mit 65 Jahren möglich.” betrifft nur das Vertragsverhältnis zwischen ArbG und Refianzierer.

Entscheidend ist, was in der arbeitsrechtliche Vereinbarung steht.

Hallo Frank,
vielen Dank für die Info.
Nun weiß ich, wo ich fragen muss. Das hilft mir sehr.

Kann mir jemand sagen, wie das weitergeht, wenn man Widerspruch gegen den Krankenversicherungsbescheid einlegt und gleichzeitig die Versicherungsbeiträge zunächst bezahlt? Würde der Widerspruch dadurch unwirksam?

SW
Hallo Sigrid,

hab ich gemacht und der Widerspruch blieb bestehen wurde aber abgelehnt.

LG

SW

Hallo Forum,
Den neuen Beitrag habe ich selber berechnet und meinen Dauerauftrag ab Januar entsprechend geändert.
Dummerweise hab ich ich nicht daran gedacht, dass im Januar der Beitrag für Dezember fällig ist. Ergo Differenzbetrag überwiesen. Einen Tag später fand ich eine Zahlungserinnerung mit 5,00 € Nebenforderungen in meinem Briefkasten verfasst nach 9 Tagen der Fälligkeit. Was sich unter Nebenforderung verbirgt fand ich auf Seite 2 (Mahngebühr).
Also Anruf bei der KK die Situation erklärt und mitgeteilt, dass ich den neuen Beitrag ab Januar überweisen werde und bitte keine Zahlungsserinnerungen bis zur Umstellung mehr erhalten möchte.
Nach Rücksprache der Mitarbeiterin mit einem anderen Kollegen erhielt ich die Antwort:
Solange ich keinen neuen Bescheid bekomme muss ich den bisherigen Beitrag zahlen sonst gibt es Mahngebühren und Versäumniszuschlag.
Meine Anwort na dann kann ich ja genau das gleiche von der KK verlangen. Sie meinte ich habe ja recht aber es ist eben so.
Ich zahle auf jeden Fall den neuen Beitrag und werde mich mit der KK streiten falls Forderungen seitens der KK in Haus flattern.

Ich wünsche allen Kraft fürs weiter kämpfen

SW

Habe heute einen Anruf meiner KK bekommen, da ich sie darüber unterrichtet habe, dass ich meinen monatlichen Beitrag für meine Direktversicherung um 30,50€ kürzen werde (den Beitrag aus einer Kapitalauszahlung überweise ich selbst als Dauerauftrag). Zwei weitere Beiträge (Betriebsrente ZVK und HUK) werden von dort einbehalten. Mir wurde jetzt von KK-Seite gesagt, dass es wohl noch nicht klar sei, welche Beiträge von dieser neuen Regelung betroffen sind. Offenbar nur die Krankenversicherung und nicht die Pflegeversicherung, weil letztere im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt wird. Das wird ja immer toller. Was für ein erbärmlicher politischer Verein, dieses Gesundheitsministerium. Schande!!!!
Auf jeden Fall wirkte der KK-Mitarbeiter reichlich überfordert – die haben keine Ahnung, wie sie das umsetzen sollen. Ich bin aber mit meiner Entscheidung beharrlich geblieben, habe betont, dass ich gesetzlich auf sicherer Seite bin. Jetzt mal sehen, wie das weiter geht. Sollte meine KK bockig sein, werde ich kündigen (bin eh bei der teuersten Kasse….).

ich habe am 13.1.20 meinen Beitragsbescheid über die anfang Januar 2020 ausbezahlten DV von der BKK Faber Castell bekommen . Ich habe gleich Widerspruch eingelegt, heute kam die Antwort. Ich kann den Widerspruch bestehen lassen dann dann geht das durch einen Widerspruchsausschuss bei der BKK doch am Bescheid wird das nichts ändern so die Aussage der BKK Faber. Wenn ich die 159,25 von der Forderung abziehe wird das ein Mahnverfahren nach sich ziehen, auch das der Bescheid am 13.1.20 erstellt wegen nicht Berücksichtigung des Freibetrages rechtswidrig sei ließ man nicht gelten, davon wisse man nichts. Die BBK Faber spricht sogar von voraussichtlich anfang 2021 von wo ab der Freibetrag erst berücksichtigt werden kann.Alles in allem sehr ernüchternd, und rechtlich ist glaube ich fast nichts zu machen. Oder doch?
viel Grüße an alle DVG ler
Klaus Gempel

Braun sagt, dass eine weitere Entlastung für Betriebsrentner und Direktversicherte aus Kostengründen nicht möglich ist…immer die gleiche Leier von diesen angeblichen Volksvertretern!!!

Aber über 4 Milliarden für die Stromkonzerne, die uns ja schon seit Jahren über verteuerten Strom abzocken, übrig haben!!!

Wer wählt eigentlich noch diese Volksbetrüger?

Die CDU bekommt nach neuerlichen Umfragen immer noch 28%…ich frage mich wirklich woher???

Höchstwahrscheinlich haben diese Wähler [was geht das mich an] mit unseren Problemen nichts zutun und Solidarität wird in Deutschland ja nicht allzu groß geschrieben…das habe ich im Berufsleben in einem Multikonzert ausreichend erlebt!

(Freddy schrieb am 11.01.2020:

Macron knickt ein….
Französische Regierung macht Rentenreform-Rückzieher!
Monatelang sind die Franzosen wegen der geplanten Rentenreform auf die Straße gegangen. Am Samstagnachmittag knickte die Regierung in Paris ein.
Ja, der deutsche Michel muß noch viel lernen, der Nachbar weiß wie es geht!!!
Am Computer sitzen und tippen bringt gar nix, das ist unseren Laiendarstellern in Berlin bestens bekannt, deshalb immer weiter so, wir schaffen das!!!)

Recht hat er und ein grosser Teil deutscher Michel wählt weiter CDU und SPD, weil ja der Vater, Opa und Uropa die schon gewählt haben, halt Familientradition!!!
Und es gibt sicher auch Rentner, die weiterhin die wählen, die sie seit Jahren ausnehmen.

Ich werde mich mit meiner Krankenkasse TK wegen der Umsetzung des Freibetrags anlegen und die Zahlung zum 01.01 kürzen.

Ferner werde ich Herrn Spahn eine persönliche Mail schreiben und wie von ihm in der Zeitschrift “Guter Rat Nr. 2/ 2020” (Ich bin immer offen für Kritik. Aber sie muss auf Fakten basieren.) verlangt, mit meinen Fakten und den Verlust von insgesamt ungefähr 22.000,- Euro an Steuern und Krankenkasse.
Und das von über viele Jahre selbstgezahlte 220,- Euro jeden Monat und die dadurch auch gekürzte staatliche Rente.

Den Schriftverkehr mit Herrn Spahn und der Krankenkasse werde ich hier posten.

Ich grüsse alle, die mit uns kämpfen und solidarisch sind

HP Klönhammer