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Beiträge (1984)

Hallo Erwin,
jüngere Direktversicherte könnte man vielleicht mit ganz gezielten Informationsveranstaltungen z.B. in Ballungsgebieten der Industrie erreichen.
Die müssen natürlich langfristig vorbereitet und clever beworben werden. Zunächst ist eine Recherche nötig, in welchen Branchen, Gebieten, ….Versicherungen vorrangig Direktversicherungen als baV anbieten. Dann sollten gezielt in den Regionen, in denen sich die Unternehmen befinden, Artikel mit Fokus auf diese Zielgruppe in der regionalen Presse platziert sowie Infostände vor den Betrieben mit Flyerverteilung organisiert bzw. die Kommunikationskanäle von Social Media genutzt werden. Zeitnah wird dann eine Informationsveranstaltung durchgeführt, die vorher in den Presseartikeln, in den sozialen Medien und Flyern angekündigt wird. Des Weiteren ist der Kontakt zu den Betriebsräten in den betreffenden Unternehmen zu suchen, um sie als Verbündete bzw. Multiplikatoren zu gewinnen.
Was Informationsveranstaltungen betreffen, ist doch Eure Regionalgruppe der Erfinder dieses sehr öffentlichkeitswirksamen Instruments unseres Kampfes gegen die Doppelverbeitragung.
Erwin, wir müssen im DVG ein Konzept zur Arbeit mit der Zielgruppe Direktversicherte in der Einzahlungsphase entwickeln. Das könnte auch eine Regionalgruppe mit so viel Erfahrung wie Eure übernehmen.

Grüße Max Stolzer

Hallo,

ich habe schon mehrfach verschiedene Betriebsräte der Siemens AG angesprochen und auch auf einer Betriebsversammlung die Vorsitzende der IG Metall Franken angesprochen, aber diese haben kein Interesse daran, da die IG Metall die Metallrente offen propagiert und deswegen selber Dreck am Stecken hat.

Ich habe im Yammer-Tool der Siemens AG bereits eine eigene Gruppe Direktversicherung aufgemacht und informiere die Mitarbeiter über diese Abzocke. Bis heute sind in dieser Gruppe bereits 299 Mitglieder, die sich darüber informieren lassen.

Gruß
Frank Müller

Hallo Frank,

das ist großartig. Leider schlimm, dass die IG Metall ihre eigenen Mitglieder über den Tisch zieht.

Gruß
Helmut

Hallo Frank Müller,

eine eigene Gruppe z.B. im Yammer-Tool ist eine tolle Idee. Dann sollten intensiv auch die neuen Medien genutzt werden, um die jüngeren Direktversicherten zu erreichen. Setze Dich doch mit Erwin Tischler in Verbindung. Ich denke, da muss ein Konzept entwickelt werden. Daran können sich ja auch mehrere Regionalgruppen beteiligen.

Grüße Max Stolzer

Helmut Achatz
9. März 2020 an 14:09
Hallo Frank,

das ist großartig. Leider schlimm, dass die IG Metall ihre eigenen Mitglieder über den Tisch zieht.

Genau Helmut,
Die IG Metall gehört ja auch der SPD, und die haben damals ja auch ihre Mitglieder über den Tisch gezogen, belogen und betrogen.

Jürgen Schmitz

Die Gewerkschaften sitzen als arbeitnehmer-Vertreter auch in der Selbstverwaltungsorganen der Krankenkassen. Jeder € , der bei den Versorgungsbezügen verloren geht, muss – jetzt unabhängig und erst recht durch die neuerlichen Reformen – über Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge wieder hereingeholt werden.Ich weiß nicht, wer so doppelt blauäugig sein kann zu glauben, dass an der GMG-Schraube in nächster Zukunft neu gedreht werden wird und Gewerkschafter dabei helfen?!
Es wird aber schon an anderen Schrauben gedreht!
J. Schmitz

Dirk Feldhinkel

Hallo Herr Müller

Im Rahmen einer umfangreichen Recherche bin ich hier auf Ihren Kommentar gestoßen.
Sie haben Ihren Protest sehr talentiert richtig adressiert. Gleichermaßen erkennen Sie die Interessenkonflikte, die nach meiner Meinung für IG-Metall eine ähnliche Dimension wie die „Neue-Heimat“ oder „Coop-Skandale“ erreichen können. Herr Karch war zum Beispiel lange Zeit zugleich Chef der AbA, der Metallrente (60% Allianz) und Berater der Frau Nahles, wie er es selbst einmal stolz veröffentlichte. Wenn Sie also die Politik in die Knie zwingen wollen, dann müssen Sie einer Lobby ordentlich „in die Weichteile treten“, um es mal salopp zu sagen – und ich bin sicher das geht!

Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit perfiden Manipulationen in der Finanzbranche und war selber in der neutralen Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge tätig. Unter anderem begleitete ich mit spezialisierten Anwaltskanzleien erfolgreich Immobilienfonds-Rückabwicklungen. Als Commander einer Vergleichsverhandlung erreichten wir in einem Fall einen Rekord-Vergleich unter hunderte Fällen. Zudem verhandelte ich viele Jahre erfolgreich für Verbraucher und Unternehmen mit Banken und arbeitet an einer Rechtsentwicklung zum § 6 Preisangabenverordnung, Kredite über Vernetzung von Anwälten, Professoren und durch rechtliche Auseinandersetzungen mit. Inzwischen sind diese Anforderungen zu Kombi-Krediten in deutsches Gesetz gefasst.

Es wird viel geklagt aber es wird auch falsch geklagt. Diese Auffassung habe ich sofort nach Kenntnis dieses Protestes vertreten und stehe längst nicht alleine da. Diese Meinung wird auch von einer Reihe von hochqualifizierten Fachanwälten vertreten, welche über eine ausgesprochene Expertise mit entsprechenden Studiengängen bzw. Diplome verfügen. Diese Meinungen sind auch veröffentlicht, jedoch nicht in Magazinen, die jeder liest. Inzwischen gibt es sogar BGH-Urteile, auf die man sich je nach Zielrichtung und Fallkonstellation beziehen kann.

Kooperation macht erfolgreich: Wenn Sie mir helfen noch mehr Einblick in die IG-Metall-Renten-Kampagne zu gewinnen, dann kann ich Ihnen helfen dem Yammer-Tool ein paar „richtig scharfe Krallen“ zu verpassen. Inzwischen habe ich die Metall-Rente im Sinne eines Investments methodisch durchgerechnet. Die Erkenntnisse sind hoch interessant und politisch relevant. Ein junger Manager, der mir die Daten zur Verfügung gestellt hat, hat mit erlaubt damit zu öffentlich arbeiten. Im Übrigen ist er nicht einmal vom Doppelbeitrag betroffen, weil er privat versichert ist. Manchmal kommt Hilfe aus einer Ecke, aus der man es nicht vermutet.

Ihre Gruppe hat einen exklusiven Vorteil: Sie sind wahrscheinlich aktive Arbeitnehmer. Dadurch hat diese Gruppe nach meiner Meinung ein besonderes Potential, zivilrechtlich erfolgreich zu sein. Wenn man bereits in Rente ist und sich jahrelang an der Krankenkasse fest beißt, dann laufen wahrscheinlich reihenweise zivilrechtliche Verjährungsfristen ab. Wenn Sie sich mit mir austauschen wollen, dann schreiben Sie mich einfach an: https://www.dirk.feldhinkel@online.de
Ich werde Ihnen garantiert persönlich antworten.

Mit besten Grüßen
Dirk Feldhinkel

Antwort an Frage von Erwin Tischler vom 1.3.2020

Hallo, zusammen,
ich bin seit 1.1.2017 Mitglied im Verein und habe schon mehrfach in unserer Regionalgruppe angeregt, große Zeitungsanzeigen deutschlandweit mit folgendem Inhalt zu schalten :

An alle Arbeitnehmer mit Direktversicherung/ Pensionskasse u.ä.

Schaut in Eure Versicherungsverträge, wer der Versicherungsnehmer ist !

Wenn der Versicherungsnehmer eine FIRMA ist und der Arbeitnehmer “nur” Versicherungsbegünstigter, dann bedeutet das

1. bei Auszahlung des Versicherungsbetrages müssen ca. 20% des Geldes INKLUSIVE Überschüsse und Zinsen ! an die Krankenkassen abgeführt werden , 10 Jahre lang

2.mit dieser Versicherung wird zusätzlich Eure Rente prozentual geschmälert, da der eingezahlte Versicherungsbetrag vom Bruttoverdienst abgezogen wird und danach wird erst der Rentenbeitrag berechnet

Lasst die Verträge auf Euch als Versicherungsnehmer UND Versicherungsbegünstigter umschreiben oder stellt die Einzahlungen ein!
Spart nur noch privat für die Altersvorsorge!

Wir wehren uns im DVG e.V. gegen § 29 GMG von 2004 .

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Görig

Hallo,
beziehe mich auf den Kommentar vom 28.02.20, wo Jens Spahn Verständnis zeigte für die Direktversicherungsgeschädigten. Für sein Verständnis hab ich nichts. Das sind nur so Floskeln die nichts bringen. Und ob dies überhaupt der Wahrheit entspricht glaub ich auch nicht mehr.
Das ist alles nur Show und das was hier verkauft worden ist, ist in meinen Augen nur Verarsche hoch drei damit der dumme Bürger wieder etwas ruhiger gestellt wird.
Hätte man Nägel mit Köpfen gemacht, wäre uns allen als Geschädigte die bereits getätigten Zahlungen an die KK rückwirkend erstattet worden. Da wäre der Aufwanf der KK bei weitem nicht so kompliziert gewesen. Wie sie das ausgleichen, ist mir völlig gleichgültig. Schließlich ist es Unser Geld das sie uns gestohlen haben. Und außerdem verschwendet dieser Staat soviel Geld da könnte er locker es ausgleichen. Ein Stück Glaubwürdigkeit gegenüber den Politikern käme vielleicht zurück, so das einige oder sogar sehr viele Bürger sich nicht mehr nach Rechts orientieren würden. Einfach Politik für den Bürger, nicht gegen den Bürger

das Gesundheits- Modernisierungs- Gesetz (GMG) vom 1.1.2004 hat bis heute seine Gültigkeit noch nicht verloren! Warum sind alle bisherigen Bemühungen (durch Gerichtsverfahren, etc.) von Betroffenen (DVG) gescheitert das GMG „als für ungültig“ zu erklären?

Gescheitert sind alle bisherigen Bemühungen (siehe gerichtliche Entscheidungen) deshalb, weil alle gerichtlichen Entscheidungen nach dem Bürgerlichen Recht (BGB) getroffen wurden.

Der Eigentumsbegriff des Grundgesetz (GG) ist jedoch erheblich weiter gezogen als der des Bürgerlichen Rechts (BGB), das die rechtliche Herrschaft nur über Sachen (körperliche Gegenstände) versteht. Dagegen versteht das Grundgesetz (GG) nicht nur die Sachen als körperliche Gegenstände, sondern auch Abstrakta, wie z.B. Versicherungs- und Rentenansprüche.

Wenn das so ist, hat die damalige Bundesregierung mit dem Gesundheits- Modernisierungs- Gesetz (GMG) vom 1.1.2004 das (GG) Grundgesetz verletzt.

Die Argumente gegen das GMG sind “ausgelutscht” – für den BSG-Termin 17.3. ist auch nichts zu erwarten.
Die Argumentation muss durch das GKV-BRG auf neue Argumente gestützt werden. Ich habe dem Vorstand Argumente geliefert .Folge: “Schweigen im Walde”! Wie sagte Oskar in Grass Blechtrommel: “Kannste net oder willste net”!
J. Schmitz

Hallo Frau Görig,
auf den ersten Blick ist Ihre Idee einer Anzeige wirklich gut.
Allerdings wurden Anzeigenkampagnen im DVG in der Vergangenheit meines Erachtens bereits mehrfach diskutiert und auch geprüft.
Gescheitert ist das glaube ich immer an den Kosten. Sie können das selbst im Internet prüfen. Ich habe das bei einer regionalen Tageszeitung in Sachsen-Anhalt, die Mitteldeutsche Zeitung ,mit einer relativ kleinen Auflage von 143.000 recherchiert. Die Anzeigegröße müsste mindestens A5 sein, besser wäre noch größer, um aufzufallen.
— Die einmalige Anzeige würde 12.000€ kosten! —
Anzeigen in auflagenstarken Zeitungen sind noch um ein Vielfaches teurer, egal ob in der Printausgabe oder als E-Paper.
Dann gibt es noch einen weiteren wichtigen Grund, warum eine Anzeige in einer Zeitung kein geeigneter Medienkanal zum Erreichen junger Direktversicherte ist. Unsere Generation informiert sich noch aus Tageszeitungen und wir lesen vielleicht auch Anzeigen, die jüngere Generation kaum.
Sie nutzt die neuen Medien, Nachrichten-Apps, Sozial Media…, über Smartphone, Tablet, Notebook usw.
Das muss alles überlegt werden, wenn wir zielgenau die noch berufstätigen Betroffenen erreichen wollen.

Grüße Max Stolzer

Guten Tag,
meine Altersvorsorge, entstanden durch Direktversicherungen, löst sich gerade auf, da ich den größten Teil in Aktien angelegt habe. Minus 40,71 %. Mit den Dividendenzahlungen und meiner Rente konnte ich gerade so mal über die Runde kommen und meinen selbstständigen Sohn und meinen Enkel unterstützen.
Da ich für die nächsten Jahre weniger/keine Dividendenerhöhungen und keine Kurssprünge nach oben erwarte, wäre die Stundung bzw. Abschaffung der Doppelverbeitragung schon sehr hilfreich. Daimler hat gerade die Dividende von € 3,25 auf € 0,90 gekürzt.
Ich bin sicher nicht der Einzige der in ähnlicher Situation ist und unterstützend innerhalb der Familie wirkt.
Daher finde ich nicht, dass das Thema Doppelverbeitragung sich von anderen Themen dominieren lassen sollte, s. a. Aktuell Seite „ Deutschland interessiert nur noch Corona-Virus“, sondern ziemlich weit nach vorne gerückt werden muss.
Ich werde daher diesen Text nach Möglichkeit an unterschiedlichste Politiker wie K. Lauterbach, J. Spahn etc. versenden. Unter anderem erinnere ich mich an einen Beschluss eines CDU Parteitages hinsichtlich der Doppelverbeitragung.
Abschließend, mein Depot ist kein Zockerdepot, sondern beinhaltet vermeintlich sichere Aktien wie Fresenius, Daimler, EON, Dt. Post, Covestro etc.

Gute Zeit

Martin Zimmer

Liebe Direkt-Versicherten-Geschädigten,
auch mich hat diese Problematik nun ZWEIFACH ereilt
1. wegen der nachträglichen Verbeitragung der Kapitalleistungen der erhaltenen Direktversicherungen in der RV/PV unter Berücksichtigung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 und
2. wegen der im Vorfeld ab 2001 vom AG auf mich als AN abgewältzten Pauschalsteuer auf Beiträge zur Direktversicherung aus GEHALTSUMWANDLUNG. D.h. diese abgewälzte Pauschalsteuer mit rund 22,1 v.H. habe ich aus meinen Nettoverdienst gezahlt; und zu spät von der gesamten nachträglichen Verbeitragung in der RV/PV erfahren.

Wieviele Geschädigte haben inzwischen das gleiche Problem bei einer Gehaltsumwandlung, einerseits Lohnsteuer und SV-Beiträge gespart, damit geringere Anrechnung in der gesetzlichen Rente wegen niedrigerer RV-Beiträge, aber Abwälzung der Pauschalsteuer auf AN und nun noch die nachträgliche Verbeitragung mit RV-und PV-Beiträgen nach Auszahlung der Kapitalleistung.
Lt. Rechtsberatung habe ich wohl keine Chancen, die von mir seinerzeit gezahlte Pauschalsteuer jetzt in irgend einer Form bei der Krankenkasse anrechnen zu lassen. Meinem dementsprchender Widerspruch bei der Krankenkasse wurde nicht abgeholfen. Wie sollte ich mich nun verhalten?

Hallo, Herr Stolzer vom 10.3.2020

wenn Zeitungsanzeigen so teuer sind , dann sollte im DVG Block gleich ganz am Anfang und vor allem im nächsten Image-Film auf jeden Fall dazu aufgerufen werden- Schaut in Eure Versicherungsverträge! Wenn der Versicherungsnehmer eine Firma ist…. –
Viele Grüße von
Kerstin Görig

Hallo Kerstin,

wir haben es in unserem neuen Flyer noch viel härter formuliert: “Hände weg von Direktversicherungen”. Wir haben schon oft und ausgiebig darüber geschrieben: https://dvg-ev.org/?s=Versicherungsnehmer

Viele Grüße
Helmut Achatz

Antwort an MB vom 18.3.2020

Sehr geehrter MB,

innerhalb von 4 Wochen ab Datum des Erhaltes des abgelehnten Widerspruchbescheides Ihrer Krankenkasse müssen Sie jetzt unbedingt beim Sozialgericht Ihres Ortes Widerspruch gegen den Krankenkassenbescheid einlegen ! Das ist für Sie kostenfrei, aber ganz wichtig! Nur wer Widerspruch gegen den Krankenkassenbescheid eingelegt hat , bekommt überhaupt bei einer Gesetzesänderung eine Rückzahlung der geforderten Beiträge.

Zusätzlich empfehle ich Ihnen, die Beiträge monatlich selbst zu überweisen( muß bis 14. des Folgemonats rückwirkend gezahlt sein) und NICHT im Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und bei jeder Überweisung “Zahlung unter Vorbehalt” Monat x anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Görig

An den Vorstand der DVG e.V.
Bis zu 600 Milliarden werden z.Zt. im Bundestag debattiert. Jetzt ist plötzlich Geld da!!! Schickt Eure Lobbyisten zu den Abgeordneten und fordert, dass zumindest der AG Anteil bei den Geschädigten bei Auszahlung einer Direktversicherung nicht mehr gezahlt werden müssen. Das würde viele Rentner enorm entlasten.
Geht ran an die MdBs und versucht es. Später gibt es nichts mehr, weil dann alles Geld weg ist!!!

Guten Tag Herr Günter,
ich bin nur ein einfaches Mitglied, nicht der Vorstand und möchte Ihnen aber trotzdem antworten. Zunächst eine Frage, haben Sie nicht mitbekommen, was gerade in Deutschland und in der ganzen Welt passiert? Wenn ich MdB wäre und ein Vorstandsmitglied des DVG sich jetzt mit der Forderung des halben Beitrages an mich wenden würde, würde ich ihn fragen, ob er noch bei Verstand ist.
Lesen Sie doch bitte den sehr guten Beitrag von Ingrid – Grünberg – Rinkleff: “Solidarität ist das Gebot der Stunde”.
Wir Direktversicherten sind nicht der Mittelpunkt der Welt. Wir sollten mal in nächster Zeit die eigene Nabelschau aussetzen, darüber nachdenken, was jetzt wichtig für die Menschen in unserem Land ist und welchen Beitrag wir als DVG leisten könnten.
Wenn ich Ihren Beitrag noch einmal lese, frage ich mich, wie egoistisch ist denn das????

Viele Grüße
Max Stolzer

Dehlen Günter

Guten Morgen Max Stolzer.
Ich bin Sprecher von ca. 180 Mitgliedern in der Regionalgruppe Niederrhein.
Habe den Beitrag von Frau Grünberg sehr wohl gelesen. Ob das die Vorgabe des ganzen Vorstandes ist, weiß ich nicht. Ist eigentlich auch egal.
Es gibt ein Lied von den Höhnern “Wenn nicht jetzt, wann dann”. Das sollten wir hier auch anwenden. Im Rettungsschirm der Bundesregierung sind viele Gruppen, die gefördert oder unterstützt werden. Zur “Risikogruppe” Rentner ist ausgeführt, dass diese zu Ihrer Rente bis zu 44.000 Euro im Jahre 2020 hinzuverdienen können. Also schicken wir alle Rentner, die zusätzlich Geld dringend benötigen, auf die Felder, um Spargel zu stechen oder Erdbeeren zu pflücken. Wir sind ja alle noch soooo rüstig. Auch werden Senioren zurückgeholt in die pflegerischen und medizinischen Berufe, um dort mitzuhelfen, die Pandemie einzudämmen.
Einige Krankenkassen stunden Ihren Mitgliedern die Sozialversicherungsbeiträge, um in der Krise über die Runden zu kommen. Mir geht es darum, dass die Geschädigten, die durch die DVG vertreten werden und natürlich auch alle anderen, die noch nicht Mitglied sind, von den monatlichen Arbeitgeberbeiträgen zu befreien, damit auch diese Rentner in der Lage sind, einigermaßen über die Runden zu kommen.
Wir Rentner werden von Herrn Heil regelrecht verhöhnt, wenn er lauthals tönt, dass es ab Juli 3,45 Prozent mehr Rente gibt. Genau er war es, der die eigentliche Erhöhung um mehr als 5 (in Worten fünf) Prozent) verhindert hat (Statistische Rechnung). Das sind mal eben 2 Prozent, die er uns geklaut hat. Hintergrund sind die im Jahre 2021 anstehenden Wahlen: es wäre ja schlecht, wenn die Rentner in 2021 nichts mehr bekämen.
Genau das wird aber jetzt der Fall sein; wir werden 2021 keine Erhöhung mehr bekommen und das für mehrere Jahre.
Das soll alles egoistisch sein; Sie sollten Ihre Wortwahl etwas besser überdenken und dann einen Kommentar abgeben. Mein Name ist übrigens Günter Dehlen.

Hallo Herr Stolzer,
ich gebe Ihnen Recht, es ist jetzt während dieser schweren Krise nicht angebracht, mit Forderungen vorzupreschen, so sehr diese auch berechtigt sind.
Mir geht aber seit einigen Tagen etwas anderes durch den Kopf.
Nachdem inzwischen von Notstandsgesetzen und auch von der Verschiebung der Grundrente die Rede ist, sehe ich es als realistisches Szenario, dass man die Umsetzung des eingeführten Freibetrags, der ja bisher noch nicht berücksichtigt wird, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt, ev. auch dieses Gesetz wieder zurücknimmt und in besseren Zeiten auch nicht wieder einführt.
Nach den Erfahrungen von 2004 sollte niemand überrascht sein, falls es so kommt.
Mein Vertrauen in die Politik bleibt auf jeden Fall völlig zerstört – ob mit oder ohne Freibetrag.

Viele Grüße
Eugen Dinkel

Hallo Herr Günter Dehlen, Herr Max Stolzer,Herr Eugen Dinkel, und alle anderen,

da wir alle dasselbe Ziel haben, sollten wir uns nicht so streiten.
Also, wir leben zum Glück in einer Demokratie, wo andere Meinungen erwünscht sind, nur so kommt man weiter.
Natürlich müssen wir in dieser Zeit solidarisch sein, aber dann bitte alle, und nicht nur ein Teil der Bevölkerung, wozu ich auch unsere Herren Politiker
zähle.
Ich habe in der vorigen Woche einen Beitrag in den “Lübecker Nachrichten “gelesen, das sich der Kieler Landtag inmitten der Corona Krise mal eben schnell ,heimlich ,still und leise, ihre Altersvorsorge sichert.
Das ist, finde ich, schamlos und ein Skandal.
Ich habe diesen Artikel weitergeleitet, er wurde auch eingestellt, allerdings nach 2 Tagen leider wieder herausgenommen.
Wäre dieser Artikel Ihnen bekannt, was leider nicht mehr möglich ist, wäre dieser ganze Streit, so wahrscheinlich nicht aufgekommen.
Zu Herrn Heil ist zu sagen, er ist halt in der SPD, was die mit uns gemacht hat, ist ja bekannt.
MEHRFACHVERBEITRAGUNG der DV ,Rentenformel bekam einen RIESTERFAKTOR, wer nicht RIESTERT, bekommt eben weniger Rentenpunkte, und nun die nächste UNTERSCHLAGUNG von ca. 2%.

Freundliche Grüße aus Schwarzenbek bei Hamburg

Guten Tag Herr Dinkel,
auch mein Vertrauen in die Politik ist mit dem GMG tief erschüttert. Was die Direktversicherten betrifft, gilt nach wie vor: Erst angelockt, dann abgezockt. Um mit den Worten des CDU Bundestagsabgeordneten Jürgen Irmer zu sprechen: ´Die Einführung der Doppelverbeitragung mit dem GMG mag juristisch korrekt sein, war und ist jedoch unmoralisch.´
Deshalb sollte es, wie Erwin Tischler im Forum bereits gefordert hat, nach wie vor unsere Aufgabe im DVG sein, die Arbeitnehmer, die noch aktiv in Direktversicherungen einzahlen, über diese Ungerechtigkeit zu informieren. Auch sollten wir weiter darüber nachdenken, wie wir die jungen Arbeitnehmer erreichen, damit sie nicht mehr den Versicherungen auf den Leim gehen, die nach wie vor Direktversicherungen abschließen. Das sind aber alles Dinge, mit denen wir uns erst nach der Pandemie wieder beschäftigen dürfen, denn wie Helmut Achatz sehr gut nachgewiesen hat, interessiert sich zur Zeit niemand für die Altersversorgung.

Ich hoffe sehr, dass unser Vorstand so klug ist und den richtigen Zeitpunkt abwägt, wann sich der DVG wieder mit unseren Forderungen an die Öffentlichkeit und die Politik wendet. Es jetzt zu tun, in dieser weltweiten Krise, würde uns irreparabel schaden!

Beruhigen kann ich Sie, dass der Freibetrag seit dem 1. Januar 2020, den vor allem wir, der DVG, gemeinsam erkämpft haben, gesetzlich für uns und alle Betriebsrentner gilt. Das Gesetz wieder zurückzunehmen, wird keine parlamentarische Mehrheit finden. Da können Sie sicher sein. Hier zeigt sich auch, dass der Vorstand mit seiner Strategie, uns Direktversicherten nicht von den ( echten ) Betriebsrentnern abzugrenzen, völlig richtig lag. Eine Rücknahme des Gesetzes würde eine viel zu große Wählergruppe belasten. Das kann sich die Politik gerade in der jetzigen Situation absolut nicht leisten. Die Grundrente ist noch kein Gesetz , der Betriebsrentenfreibetrag schon und eine Notstandsverfassung
( Notstandsgesetze ) also die Kompetenzverlagerung von der Legislative auf die Exekutive aufgrund der Pandemiekrise wird es nicht geben.

Viele Grüße
Max Stolzer