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Beiträge (1984)

Guten Tag Frau Sauerland,

ich mache aus meiner Antwort auf Ihre neu gestellte Frage vom 12-05-2020 einen neuen Forumsbeitrag. Das erspart das Durchsuchen des Forums nach dem Ursprungsbeitrag mit den zugehörigen Antworten.

Das Thema der Doppelverbeitragung ist aus jetziger Sicht seitens der Gerichte (bis einschl. BGH) „abgearbeitet und damit abgeschlossen“. Dbzgl. neue Klagen werden bereits in der ersten Instanz mit sogenannten Mutwillsgebühren belegt und idR. als unzulässig ab- / zurückgewiesen.
Ich selbst habe nach Einarbeitung in das Thema und einer Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt davon Abstand genommen und NICHT gegen die Doppelverbeitragung geklagt. Eine Konsequenz daraus war aber auch, der TK KEINE Einzugsermächtigung zu geben und die eingeforderten Beiträge per Dauerauftrag zu überweisen. Wie richtig das war, hat sich beim Thema Betriebsrentenfreibetragsgesetz gezeigt, wo ich das Heft des Handelns in der Hand behalten konnte.

Meine Anregung einer anwaltlichen Beratung bezog sich somit auf die Ignoranz der Krankenkassen hinsichtlich des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes und damit der dbzgl. unrechtmäßigen Zahlungsforderungen der Krankenkassen. Ich für meine Person hätte es in der Form durchgezogen, daß nicht ich, sondern die TK hätte gegen mich wegen „unvollständiger“ Zahlungen klagen müssen. Das hat sich ja für mich erledigt (vgl. meine Berichte hierzu).
Sie haben eine andere Konsequenz gezogen. Gut so und ok. Ich denke, daß Ihre neue Krankenkasse von Beginn an den Freibetrag bei den Beitragszahlungen berücksichtigt.

Aufgrund des Verhaltens der TK habe ich auch schon über einen Krankenkassenwechsel nachgedacht. Deshalb frage ich nach, zu welcher Krankenkasse Sie nun zum 01-07-2020 wechseln?
Für Ihre ggf. dbzgl. Antwort sage ich bereits vorab DANKE.

Ich hoffe, ich konnte nochmals ausreichend antworten.

Gruß
Werner

Liebe Forummitglieder, lieber Werner,
sehr geehrte Damen und Herren,

manche Forumbeiträge stimmen mich nachträglich. Gerne möchte ich versuchen kurz Stellung zu beziehen und vielleicht hilft es den strittigen Sachverhalt aufzuhellen.
1. Bei dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz beträgt der monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Das ist kein Erfolg der Politik. Das ist eine Missachtung der Lebensleistung aller derjenigen, die den Wohlstand der Gesellschaft haben erst ermöglichen lassen. Ein Vertrauen in die Politik hat sich nicht bewährt. Die Zustimmung der Politik für Verständnis in der Sache ist nur Rhetorik.
2. Das Thema Doppelverbeitragung für Direktversicherungen ist durchprozessiert. Null Chance in der Art und Weise der stetig wiederholbaren und bekannten Begründungen. Mir sind keine neuen Argumente bekannt. Anders sieht es aus bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Aber das ist ein anderes Thema.
3. Warum gegen die TK klagen? Allein der Gedanke ist Verschwendung von Lebenszeit. Die TK setzt administrativ die Gesetzeslage mit den vereinbarten Terminen um und verhält sich hierbei vollkommen korrekt.
Auszug aus einem Brief u.a. zu diesem Punkt:

“Zu Ihrem Hinweis bezüglich des Freibetrages aus Versorgungsbezügen müssen wir Sie noch um Geduld bitten. Die erforderlichen Änderungen im maschinellen Zahlstellenverfahren wer­ den voraussichtlich zum 01.10.2020 bei allen Beteiligten (Krankenkassen, Zahlstellen, Soft­warehersteller) umgesetzt. Sie erhalten hierbei ebenfalls unaufgefordert von uns bis dahin evtl. zu viel bezahlte Beiträge zurück.”

Korrekte Antwort. Wo ist das Problem? Keine Krankenkasse wird Geld zurückhalten. Freuen Sie sich über eine Zuwendung im Oktober.

4. Im Gegensatz zur Direktversicherung wurde das Thema KV für “freiwillig gesetzlich Versicherte” noch nicht in der Ausführlichkeit beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Obwohl “noch” gesetzlich versichert wird heute schon an der Begründung der Klageschrift gearbeitet. Hierbei stehen nicht verbrauchte, neue sachbezogene Argumente im Vordergrund. Die Politik konnte bis jetzt (Stand letzter Woche) die sachlich vorgetragenen Argumente nicht entkräften. Eine Partei lässt hierzu ein Gutachten erarbeiten.

Grundrente vs. Direktversicherung

Der Vorsorgesparer ist der Dumme. Jeder spürt inzwischen, dass hier was nicht stimmt. Bundesarbeitsminister Heil möchte die Arbeitslebensleistung gewürdigt wissen.
Mit dem Vorstoß zur Grundrente wird der Widerspruch im „Geben und Nehmen“ zugespitzt sichtbar. Heil konzentriert sich auf das „Geben“ und sieht nicht die Ungerechtigkeit im „Nehmen“.

Es geht nur noch um Posten und Zuständigkeiten.
Das Thema ist aktueller denn je. Warum? Auf der einen Seite gibt die Politik in Form der Grundrente und auf der anderen Seite nimmt die Politik von den Erträgen der Direktversicherung.

Worin besteht der Unterschied?
Die Grundrente wurde „nicht ins verdienen gebracht und wird politisch herausgereicht“. Die Direktversicherung hat der Rentner “persönlich angespart, somit ins verdienen gebracht” und wird politisch gekürzt.

Sicher polemisch überspitzt dargestellt, trifft es den Kern.

Wie reagiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales?

Zitat: „Leider muss ich darauf hinweisen, dass ich mich nicht zu solchen Themen äußern kann, die innerhalb der Bundesregierung nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegen.“

Ok., wer ist der BM im BMAS? Welches Ministerium ist für die politische Ausgestaltung der Grundrente verantwortlich?

Wie soll die Grundrente refinanziert werden?
Woher kommen die Zuflüsse für das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz?

Genau so ist es , aber ich habe auch den Glauben komplett verloren und jetzt wo die Krankenkasse nach staatlichen Hilfen schreien wir dich fur uns nichts aber gar nichts mehr ändern. Wir können jetzt nur auf die nächsten Bundestagswahl hinarbeiten .Die SPD ist fur uns verloren da sie nicht in der nächsten Bundesregierung beteiligte sein wird. Man sollte sich auf die Grünen konzentrieren und diese viel mehr mit einbeziehen!!
Volkmar Klemm

Hallo Herr Klemm,
denken Sie tatsächlich, das sich die Grünen für uns einsetzen werden?
Die Gelegenheit war im letzten Jahr doch vorhanden.
Die SPD und die Grünen haben diese Enteignung doch erfunden und installiert, die CDU/CSU stand schmiere und hat aufgepasst.
Wenn nun doch eine dieser Parteien von uns wieder gewählt wird, was ich schon befürchte, dürfen wir uns nicht wundern, das man uns nur noch verlacht.
freundliche Grüße

Hallo zusammen,

die einzige Partei, die mir im Augenblick wählbar erscheint sind die Freien Wähler. In Bayern hat sich Hubert Aiwanger eindeutig gegen die Ungerechtigkeit bei den KV/PV – Beiträgen ausgesprochen und eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, auf die politisch auch reagiert wurde. Wenn wir die FW bundesweit auf über 5 % bekommen, hätte dies einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen im Bundestag.

Vielleicht könnte man die FW auch zur Aufstellung von geeigneten Wahlkreis – Direktkandidaten bewegen und somit den Druck auf die etablierten Parteien erhöhen. Ich halte es für durchaus realistisch, dass die FW mit einem geeigneten Kandidaten ein oder mehrere Direktmandate gewinnen. In unserem Landkreis haben die FW bei der letzten Landratswahl den Kandidaten der CSU mit ca. 80 / 20 % abgestraft, weiter so.

Warum gründet der DVG eigentlich keine eingene Partei ? Damit könnte man im Wahlkampf doch kostenlose Werbeminuten und damit mehr Aufmerksamkeit in den Medien bekommen – meine Unterstützung habt Ihr auf jeden Fall.

Hallo Herr Klemm, wie kann man die Grünen wählen wollen. Diese Partei hat das Gesetz mit eingeführt bzw. dafür gestimmt. Diese Parteien SPD, Grüne kann man nicht wählen. Auch die CDU, CSU, die es 2005 hätten ändern können, sind nicht zu wählen. M. Junghanns

SPD und Grünen mit CDU und CSU haben es 2004 eingeführt…. Für mich gibt es nur noch eins…. Bei allen Wahlen keine SPD, Grüne, CDU und CSU mehr wählen… man kann wählen FDP bzw. die Linke oder auch die Freien Wähler (Aiwanger)!

Gewaltenteilung ad absurdum . . . führt zu sozialer Spaltung in unserem Land

Wenn man die letzten Artikel auf dieser Homepage in Gänze betrachtet, drängt sich geradezu die Fragestellung auf, wie es um unsere ehemals gut funktionierende Gewaltenteilung inzwischen bestellt ist. Die Verbindungen und Verquickungen der Interessengemeinschaften von Politik, Wirtschaftsprofessoren und Versicherungslobbyisten gehören aufgearbeitet und transparent offen gelegt.

Vorgeblich nur der freien Wissenschaft verpflichtete Professoren sitzen in Aufsichtsräten von Versicherungskonzernen oder bedienen diese mit honorarpflichtigen Expertisen – und beraten aber gleichzeitig die Bundesregierung in der Gesetzgebung (Mindestverzinsung, Abgabenordnung). Freie und unabhängige Abgeordnete führen im Nebenjob Versicherungsagenturen – stimmen aber im Bundestag über die Abgabenordnung im Versicherungswesen ab. Und es darf auch hinterfragt werden, wie es um die (politische) Unabhängigkeit der dritten Gewalt in diesem Staate, der Jurisdiktion aktuell bestellt ist. So betitelte “freie und in ihrem Wirken” unabhängige Richter werden a) von der Politik ernannt und haben b) vorher als aktive Politiker oftmals schon mehrere Jahrzehnte lang die eingefahren Strukturen des Politikbetriebes inhaliert. Weit entfernt von Otto Normalverbraucher, weitab vom Leben des rechtschaffenden und sparsamen Bürgers.

Politiker haben sich selber mit einem üppigen Altersentgeld gut versorgt, verbeamtete Professoren und Richter erhalten später 70 % an Pensionsleistungen. Otto Normalverbraucher erhält max. 48 % an staatlicher Rente – und wenn er zusätzlich privat versorgt, wird er auch noch von Politik und Versicherungswirtschaft geschröpft und von der Rechtsprechung nicht verstanden.

Wie können deutsche Richter allen Ernstes urteilen, die vor 25 Jahren vertraglich festgelegte Einmalauszahlung einer Kapitallebensversicherung sei mit einer 120-monatigen Rentenzahlung juristisch gleichzusetzen – und damit nachträglich abgabenpflichtig für Krankassenbeiträge? Der gemeine Bürger versteht das nicht mehr.

Wie können nach aktueller Gesetzeslage bei Abschluss einer Direktversicherung oder einer Metallrente, in der Einzahlungsphase Arbeitnehmer “UND” Arbeitgeber jeweils hälftig von ihrem Anteil an Sozialabgaben befreit werden (vor Steuer Abzug) – dafür aber in der Auszahlungsphase zahlt der Arbeitnehmer den vollen 100% Krankenkassenbeitrag allein (AN-und auch den AG-Anteil). Außerdem führt dieser Effekt zu dem Nachteil, dass der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Rentenalter (je nach persönlicher Situation) 1,8 bis 2,5 Punkte Verlust in der Rentenversorgung hat, nach heutigem Stand jeden Monat 100 Euro weniger an staatlicher Rente.

Diese von der Gesetzgebung herbeigeführte Systematik führt zu einer schleichenden Enteignung der sparsamen Arbeitnehmer, der einzahlenden Versicherungsnehmer. Die Schere in der Altersversorgung zwischen Politik, Wissenschaft und Versicherungswirtschaft einerseits und der arbeitenden und sparenden Bevölkerung andererseits klafft jedes Jahr weiter auseinander. Diese vom Bürger real spürbare “ungerechte und einseitig justierte Abgabenordnung” zu seinen Ungunsten führt zu sozialen Verwerfungen im Land. Dem fleissigen, sparsamen Bürger wird genommen, den Anderen wird es gegeben. RK.

Hallo Herr Korth,
Ihr Kommentar zeigt grundlegende Missstände in diesem Land auf. Wenn nur die Hälfte der Wähler diese Zusammenhänge begreifen würde, hätten wir schon bald eine Revolution.
Das Beispiel von 2004 mit den Direktversicherten zeigt, dass Politiker machen können, was sie wollen, so lange sie gewählt werden. Und wie es möglich ist, dass das BVG diesen Betrug auch noch bestätigt, kann jeder aus Ihrem Kommentar herauslesen.
So lange aber eine Mehrheit die im Bundestag vertretenen Parteien – und damit meine ich ALLE Parteien – wählt, bleibt der bestehende Parteiensumpf erhalten und an den jetzigen Zuständen wird sich absolut nichts zum Positiven ändern.

Viele Grüße
Eugen Dinkel

… Berechenbarkeit … Verlässlichkeit … Sozialgarantie …
Wer glaubt denn noch daran? Wer glauben will geht in die Kirche.

Ein Konjunkturprogramm mit dem Ziel Zukunft für Deutschland über 130 Mrd. lässt sich gut verkaufen. Geld ist genug da, sagt SPD Olaf Scholz. Wieder und wieder werden erneut zusätzliche Milliarden aus dem Hut gezaubert.

Da stellt sich doch die Frage, haben die Politiker vor der Verabschiedung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz gelogen als sie sagten, sie hätten kein Geld? Nein, denn sie sagten „dafür“ sei kein Geld vorhanden. Selbst die Kanzlerin betonte auf dem letzten CDU Parteitag: … „Dafür sei kein Geld zurückgestellt.“

Was heißt das übersetzt? Die Lebensleistung eines Rentners, der vorgesorgt und in die Politik vertraut hat, wird mit Füßen getreten. Es ist und bleibt eine Missachtung der Lebensleistung. In die Politik vertrauen? Nein danke. – Wir haben gelernt. Der Rentner und der Direktversicherte ist die Melkkuh. Kein Recht wird wiederhergestellt. Keine Entschuldigung wird ausgesprochen. Was soll das Gerede von sozialer Gerechtigkeit? Man will sich dem Thema nicht nähern. Warum auch? Eine Vielzahl der undankbaren Rentner merkt den Betrug sowie nicht. Wie höre ich immer? Es ist halt so. So sind die Gesetze. Viele Rentner und Direktversicherte verhalten sich gleichgültig. Und wieder kommt die nächste Rentenerhöhung und alle sind dankbar in Vorbereitung der Wahlen. Schöne Welt.

BK Merkel spricht am 03.06.2020 in ihrer Stellungnahme vor der Presse
… Berechenbarkeit … Verlässlichkeit … Sozialgarantie …

Wer glaubt denn noch an diese Worte? Wir sind bereits angekommen im System der sozialen Spaltung der Gesellschaft. Nach einer „Zwei-Klassen-Medizin“ folgt eine „Zwei-Klassen-Politik“. Und wieder versucht die Politik mit künstlichen Begründungen eine heile Welt der Einheit für das öffentliche Bild zu zaubern. Jeder will als Held bestehen.

Warum ist das so? Die öffentliche Forderung von Seiten der Politik nach konkreten Sachargumenten und Fakten greife ich gerne immer wieder auf. Sachlich, konkret und schriftlich, zum Nachlesen. Der Politiker scheut Sachargumente wie der Teufel das Weihwasser. Zum Schluss geht es immer wieder nur noch um Gesichtswahrung. Wie komme ich raus aus dem Thema? Alle wissen, dass hier was nicht stimmt. Die Politiker und Lobbyisten werden und wollen das System nicht ändern, es hält sie am Leben und ernährt sie. Es ist bequem. Es hat sich alles eingespielt. Jeder wurde mit Posten versorgt und hat sich eingerichtet. Und der meckernde Rentner hat ausgedient, er produziert nicht mehr, will immer nur haben. Nörgler gab und gibt es zu allen Zeiten. Damit hat sich die Politik arrangiert.

Gestatten sie mir einen kurzen aktuellen Ausflug in die „Zwei-Klassen-Medizin“ um den interessierten Leser nicht zu sehr zu strapazieren.
Hierbei handelt es sich um eine Auskunft zu einer aktuellen Studie im Auftrag der Bertelsmannstiftung:

Wenn alle Bundesbürger gesetzlich versichert wären, würde die Gesetzliche Krankenversicherung jährlich ein finanzielles Plus in Höhe von rund neun Milliarden Euro erzielen. Der Beitragssatz könnte entsprechend je nach Szenario um 0,6 bis 0,2 Prozentpunkte sinken. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Berliner IGES Instituts. Dabei wurde simuliert, wie sich Einnahmen und Ausgaben der GKV entwickeln würden, wenn alle bisher privat Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen wären. Jedes momentan in der GKV versicherte Mitglied und sein Arbeitgeber könnten demnach zusammen pro Jahr durchschnittlich 145 Euro an Beiträgen sparen, wenn auch Gutverdiener, Beamte und einkommensstarke Selbstständige am Solidarausgleich der GKV teilnähmen. Würden die durch den Wegfall der PKV anfallenden Honorarverluste der Ärzte ausgeglichen, wären es 48 Euro jährlich. Die Studie geht noch einen Schritt weiter: Das System untergräbt demnach den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.

Die Politik hat kein Interesse auf Veränderung. Lobbyverbände bestimmen den Weg in der Krankenversicherung und gehen im BMG ein und aus.

Kommen wir zur „Zwei-Klassen-Politik“. Es besteht ein erheblicher Unterschied wer sich in Diskussionen in Vorbereitung von neuen Gesetzen einbringt. Die Öffentlichkeit wird weitestgehend ausgeschlossen. Auch besteht ein erheblicher Unterschied zu den Fragestellern. Ein interessierter Bürger? Ein Querulant? Oder ein Bundestagsabgeordneter, der eine kleine Anfrage an die Regierung stellt?

Nach mehrfachen Brief- und Mailwechsel verbunden dem Austausch von Argumenten und der Einbringung von konkreten Vorschlägen hier ein Zitat aus der letzten Antwort des BMG:

…“Den Erwartungen, die Sie mit Ihrer erneuten E-Mail verbunden haben, vermag das Bundesministerium für Gesundheit daher auch weiterhin nicht zu entsprechen.“

Die Luft ist raus. Man will sich nicht mehr äußern. Ein einbeziehen des Bürgers in die aktuelle Politikgestaltung findet nicht mehr statt.

Bedarf es noch mehr Konkretheit? Das alles führt zu mehr Politikverdrossenheit. Beispiele gibt es inzwischen viele.

Oder gehen wir in das BMF und erkundigen uns nach der Rechtmäßigkeit der Ertragsanteilsbesteuerung? Auch hier, nach dem Austausch von Argumenten und Vorschläge für eine Gesetzesänderung die Stellungnahme von Jens Spahn (hier noch parl. Staatssekretär im BMF) per Mail.

… mit Schreiben vom xxx haben Sie bereits die Stellungnahme der Fachabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zu Ihrem Vorschlag erhalten. Ich teile diese Einschätzung der Fachabteilung. Gleichwohl kann ich Ihnen versichern, dass die von Ihnen geschilderte Problematik schon seit längerem im Blickfeld der Steuerfachabteilung steht und auch regelmäßig auf dem Prüfstand steht. Aus den bereits mit unserem Schreiben vom xxx genannten Gründen wird jedoch gegenwärtig eine gesetzliche Änderung nicht in Erwägung gezogen. Ob lang– oder mittelfristig eine gesetzliche Anpassung des Ertragsanteils im § 22 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz erforderlich sein wird, wird in einer späteren Legislaturperiode zu entscheiden sein. Freundliche Grüße, Jens Spahn

Ich erspare mir den Kommentar. Nur eine kleine Frage an den Leser. Wieviel Prozent Guthabenzinsen erhalten Sie aktuell ? Eine sehr ausführliche Stellungnahme mit umfangreichen Bemühungen einer Begründung aus dem Leitungsstab des BMF im Auftrag von Dr. Schäuble:
Zitat:
… „Deshalb deckt sich eine konkrete pauschalierende Festlegung von Ertragsanteilen nur im Ausnahmefall mit der Entwicklung des aktuellen Zinsniveaus, das Ausdruck eines komplexen Zusammenspiels von vielen verschiedenen Faktoren (gesamtwirtschaftliche Entwicklung, Produktivität, Verschuldung etc.) ist. Es wird also immer Phasen geben, in denen die Ertragsanteile „günstiger“ sind, aber auch solche, in denen sie „ungünstiger“ sind.“…

Das ist eine Begründung für die legale Abzocke der Rentner, sehr verklausuliert geschrieben. Das versteht kein Rentner. Ich möchte hier nicht zu weit in das Thema einsteigen. Ich möchte nur belegen, die Spaltung der Gesellschaft ist längst im Gange. Auch werden unter Olaf Scholz aktuelle Schreiben aus dem BMF nicht mehr mit dem Namen eines Bearbeiters unterschrieben. Bürgernahes Verhalten sieht anders aus.

Was sagt uns das? Die Politik handelt nur unter Druck. Der Druck muss massiv erhöht werden. Das geht hin bis zum Blamieren und Bloßstellen. Politiker sind auch nicht zimperlich mit ihren Maßnahmen. Hart in der Sache. Der Politiker müssen öffentlich immer wieder mit Haltungen konfrontiert werden. Nur unter massiven Druck ist eine Verhaltensänderung zu erreichen. Wofür steht der Politiker? Was ist das Ergebnis seines Tuns?

Wie bereits in einem anderen Beitrag dargelegt warte ich noch auf ein Gutachten und Stellungnahme einer Partei.
Eine Klageschrift für das Bundesverfassungsgericht zum Thema KV für “freiwillig gesetzlich Versicherte” ist in Arbeit.

Schlagworte: Zwangsverbeitragung vor Gericht

Und: was war am 25.Mai beim Sozialgericht in Darmstadt?
Tolle Ankündigung . . .
Gab’s mehr als richterliches business as usual?
Wir alle wissen, daß sich trotz der großen Ankündigungen nichts, gar nix ändern wird und nix geändert hat gegenüber unseren Prozessen vor 10, 12 und mehr Jahren.
Ich hätte mich sehr gefreut, wenn ich mich getäuscht hätte.
Wo bleibt der Erfolgsbericht?
Fehlanzeige: business as usual – Die Klage wurde abgewiesen. (Auch diese . . .)
Und jetzt?

Es gibt keinen Erfolgsbericht. Die Klage wurde wie schon hundert anderer abgewiesen. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft.

“Der Rechtsweg ist ausgeschöpft.”
Sozialgericht – und fertig, Schluß . . .
Tatsächlich?
(ich dachte, ich hätte da schon mal was anderes gehört – kann man sich so täuschen?)

Der Rechtsweg ist ausgeschöpft heißt: Hunderte haben sich bereits durch alle Instanzen geklagt – und alle sind abgewiesen worden. Wird’s damit verständlich? Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, weiß aber persönlich von keinem, der es mit der Konstellation “Versicherungsnehmer = Arbeitgeber” geschafft hätte, Recht zu bekommen. Wenn die Versicherungsnehmereigenschaft auf den Berechtigten übergeht, sieht die Lage anders aus. Solche Fälle sind zu Gunsten des abgeänderten Versicherungsnehmers entschieden worden, weil es sich dann um eine private und nicht eine betriebliche Altersvorsorge handelt.

Das BVG hat den Betrug der Direktversicherten abgesegnet und deswegen ist das, was man als Rechtsweg bezeichnet, ausgeschöpft – leider habe auch ich nichts anderes gehört.
Es gibt Parteien, die bedauern das, was 2004 beschlossen wurde und es gibt das Gegenteil – der Fall Max Straubinger (CSU) ist bekannt.
Es gibt aber keine einzige Partei, die den Betrug der Direktversicherten als unrechtmäßig anerkennt und eine Entschädigung fordert.
Deshalb sehe ich bis auf weiteres keinen Ausweg aus dieser Misere.

Newsletter vom 07.06.2020

Guten morgen zusammen, 3 Hinweise dazu:

Sollten wir die anstehenden Rentner mehr mit ins Boot holen?

Nach der Sommerpause. Ich denke gerade jetzt vor den Bundestagswahlen sind unsere “Politiker” geschmeidiger oder?

Der VDK veröffentlicht z. Zt. unter “Podcast” aktuelle Berichte, worunter man sich auch beteiligen kann.
Frau Bentele ist für alle Fragen u. Antworten sehr dankbar und über den VDK können wir doch sicherlich noch Rückendeckung erwarten.

von “Recht” und “Gerechtigkeit”

Die Erwartungshaltungen von “Recht sprechen” (der Juristen) und “Gerechtigkeit erfahren” (von uns Bürgern) liegen im Falle Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ganz weit auseinander und klar notwendige Abgrenzungslinien von Recht, Gesetz und Rechtsempfinden verschwinden im politischen Nebel. Den bisherigen Urteilen zur Doppelverbeitragung kann man entnehmen:

Die Gerichte haben “nicht geurteilt” über Vertrauensschutz, über Verbraucherschutz, über Bestandsschutz für geschlossene Verträge, über Verhältnismäßigkeit der Abgaben, etc.. – Die Gerichte haben ausschließlich festgestellt: Das Gesetz zur Doppelverbeitragung ist “rechtmäßig zustande gekommen” im Parlament. Bei der “Abgabenordnung” (anders als im Steuerrecht) hat der Gesetzgeber offenbar einen weiten und unbegrenzten Gestaltungsspielraum. Der Schlüssel zur Aufhebung des empfundenen Unrechts liegt also im Bundestag. Bei der “Riester-Rente” war die nachträgliche Rücknahme der KK-Beiträge durch Gesetzbeschluss auch möglich (seit 01.01.2018). Also, es geht doch: wenn die Politik, wenn das Parlament es denn will ! ! !

Was man als einfacher Bürger jedoch überhaupt nicht verstehen kann ist die Tatsache, dass selbst Gerichte es “für rechtens” erklären, dass eine – definitiv und objektiv nachprüfbar – vor 25 Jahren vertraglich vereinbarte und heute auch tatsächlich als solche erfolgte (nachgewiesenermassen!) Einmalauszahlung einer “Kapital-Lebensversicherung” rückwirkend und im Nachhinein als “120-monatige Rentenzahlung” politisch verbogen werden kann, um damit abgabenpflichtig zu sein.

Dieses Beispiel stellt die Realität absolut auf den Kopf, zerstört das Vertrauen in Politik und politische Gesetzgebung… was soll man denn noch glauben? … und wem noch vertrauen?

Wenn selbst Gerichte nicht mehr helfen können, dann ist es an der Zeit dass die Geschädigten und die Betroffenen (Rentner, Versicherte) aufstehen und mit den Füßen abstimmen. Sechs Millionen betroffene Direktversicherte nebst Partnern und Kindern macht mal locker ein Stimmenpotential von 15 Mio Wählern.

Und wenn man die öffentlich bekannten Nachrichten auswertet, stellt man fest: Das Gesetz zur Doppelverbeitragung wurde im Jahr 2003 von Rot-Grün (SPD, Die Grünen) auf den Weg gebracht, die Fraktion CDU/CSU hat ebenfalls zugestimmt. Und auch heute noch weigert sich die GroKo aus CDU/CSU und SPD dieses Gesetz zurückzunehmen. Bei “Riester” allerdings war das doch möglich !!
Im Herbst 2021 ist wieder Bundestagswahl. Also jammern und (weh-) klagen allein hilft nicht mehr, mussten die treu einzahlenden und eifrig sparenden Berufstätigen schmerzhaft erfahren. Dann bleibt nur noch die politische Abstimmung bei der Wahl zum Parlament. Diese eine Trumpfkarte kann der Bürger noch spielen!

Widerstand – Durchsetzung – Robustheit

Bei der nächsten Bundestagswahl haben wir als DVG-Mitglieder vielleicht die Möglichkeit einer Rückzahlung. Bis dahin gilt es die Anzahl derer, die den sofortigen Stopp der Mehrfachverbeitragung verlangen und ihre Stimme dafür einsetzen wollen so zu erhöhen, dass unser Widerstand auch in Wählerpotential gemessen werden kann. Als Neumitglied habe ich bereits zwei weitere Betroffene davon überzeugen können, als neue Mitglieder in den DVG einzutreten. Anders geht es meiner Meinung leider nicht mehr.

Guten Tag Herr Grabow,
das wir als Verein stark sind, hat man bei der letzten Bundestagswahl gesehen.Die FDP hat uns versprochen, daß sie, wenn die FDP an der Regierung ist, dafür kämpft, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen.
Also haben wir diese FDP stark gemacht.
Doch leider ist Herr Lindner, wie bekannt, aus der Regierungsverhandlung ausgetreten.
Ich sehe nur noch eine alternative, nämlich die Linken zu wählen.
Der Herr Matthias W.Birkwald, Linksfraktion, unterstützt uns schon seit Jahren.
Ihm haben wir sehr viel zu verdanken.
Was meint unser Vorstand hierzu?
Freundliche Grüße

Frank J. Kontz

Sehr geehrter Herr Kahl,

Ihre Aussage “Also haben wir diese FDP stark gemacht” ist sehr vorsichtig ausgedrückt recht kühn.

Rechnen wir doch mal nach.

Zur Bundestagswahl im September 2017 hatte die FDP 4.999.449 gültige Zweitstimmen erhalten.

Im April 2018 hatte nach Aussage von Vorstandsmitglied Dietmar Hruschka der DVG e.V. ca. 1.000 Mitglieder. Nun nehme ich ein Mal wohlwollend an, dass ein halbes Jahr vorher, also zur Bundestagswahl 2017, diese 1.000 Mitglieder auch bereits existierten.

Und diese 1.000 DVG-Mitglieder überzeugten weitere 4 Familienangehörige und die 4 Überzeugten schaffen es beispielsweise jeweils weitere 40 Personen aus dem Freundeskreis, der Arbeitswelt oder sonstigen Sozialkontakten zu glühenden FDP-Wählern zu machen. Dann haben sie alle eine phantastische Arbeit geleistet.

Jetzt rechnen wir mal nach:

1.000 Mitglieder x 4 Familienangehörige x 40 andere Personen = 160.000 € exklusive FDP-Wähler

160.000 DVG-FDP-Stimmen : 4.999.449 FDP-Zweitstimmen = 3,2 %

Ihre Aussage “Also haben wir diese FDP stark gemacht” für das Wahljahr 2017 trifft den Nagel nicht ganz so auf den Kopf. Hier fallen subjektive Einschätzung und objektive Betrachtung ein wenig auseinander.

Es es ist völlig egal, ob der Vergleich mit den FDP-Stimmen berechnet wurde oder mit den Stimmen der anderen kleinen Parteien (Linke, AFD, FW, oder andere Gruppen). 160.000 Stimmen sind im Verhältnis zu den gültigen Stimmen auch einer anderen Partei im Bundestag sehr gering.

Hallo,
was passiert, wenn man die Auszahlung der Direktversicherung nicht an die Krankenkasse meldet?
Die Versicherung sagt, sie fordert die Mitteilung der Krankenkasse dreimal an. Dann ist es für die Versicherung erledigt.
Nur mal so zur Information was dann passiert.
Danke

Hallo Doris,

bislang hat die Krankenkasse noch immer von der Auszahlung erfahren. Mir ist bis jetzt kein anderer Fall bekannt.

Liebe Doris,
sehr geehrter Herr Achatz,
das mag ja so sein, Herr Achatz, dass Sie keinen Fall kennen. Ich kenne einen Fall, nämlich mich. Es war letztes Jahr kein “Zuckerschlecken” – aber ich bin raus.
Deshalb liebe Doris, mach es bitte genauso, nichts angeben. Wenn Sie mögen, dürfen Sie sich gern bei mir melden! Irgendwo unten in den Beiträgen steht mein Telefonnummer.
Viel Glück und Gruß r.k.

Hallo Helmut,
mit der Datengrundschutzverordnung darf das gar nicht sein. Die Versicherung weiß nicht wo man versichert ist, die Kapitalauszahlung in einer Summe ist steuerfrei. Der Versicherte muss die Krankenkasse an die Versicherung melden. Wenn er dies nicht tut, kann die Versicherung nichts melden.
Das ganze ist nur mal so zusammengesponnen. Im Moment ist es noch nicht aktuell. Man macht sich halt so seine Gedanken.
Aber eigentlich kann die Krankenkasse nichts erfahren, wenn die DGsVo hält was sie vorgibt zu sein.
Gruß Doris

Hallo Leidensgenossen,
Ich habe vor 4 Wochen mit 60 Jahren meine zum großen Teil aus dem Netto finanzierte Direktversicherung ausbezahlt bekommen.
Heute am 04.07. erhielt ich den Liebesbrief der Krankenkasse und soll Monatlich 108 Euro abdrücken.
Der Hammer ist das die DAK nicht mal fähig ist bei Neubescheiden den Freibetrag zu berücksichtigen.
Ich soll vorerst den vollen Betrag zahlen.
Begründung:
Die Änderung wurde vom Gesetzgeber kurzfristig beschlossen.
Fragen zur Umsetzung und technischen Anpassung sind noch nicht geklärt.
Fühle mich komplett verarscht.
Bin seit 3 Jahren Mitglied im Verein und würde mich über Tips wie ich weiter vorgehen soll freuen.
Gruß Otto

Hallo Doris,

bei mir hat’s die Versicherung an die Krankenkasse gemeldet, weil sie dazu verpflichtet ist – trotz DSGVO.

Gruß
Helmut

Hallo Helmut,
aber woher weiß die Versicherung welche Krankenkasse du hast?

Gruß
Doris

HP Klönhammer

Hallo Doris,

der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und der weiß, in welcher Krankenkasse Du bist und dementsprechend die Meldung an die Krankenkasse machen.

Gruß
HP