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Beiträge (1984)

Hallo Thomas,
wenn Du Information haben möchtest dann melde dich bei mir über info@dvg-ev.org

Gerhard

Wohnsitz ins Ausland verlagern zur Umgehung des Betruges:

Dass der staatliche Betrug an den vom AN finanzierten Lebensversicherungen in Form einer DV ungerecht ist, sollte eigentlich jedem denkenden Menschen sofort klar sein und das sogar auch mehreren Gründen:
– Rückwirkend (wo bleibt der Bestandsschutz)
– Doppelverbeitragung, da auch Beiträge im Auszahlungsfall erhoben werden wenn der AN in der Ansparphase oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient
– Betrug kann nicht von Kassenlage abhängig sein.

Die Politiker wissen ganz genau, dass das nicht richtig ist, schieben sich aber gegenseitig die Schuld zu, da es keiner wirklich ändern will (die sind ja nicht betroffen)
Der Freibetrag ist lächerlich, Betrug bleibt Betrug, auch wenn ich im Jahr ca. 25 EUR weniger betrogen werde.
Dies als Erfolg zu feiern ist mir völlig unerklärlich.
Da unsere Gerichte offensichtlich nicht den Mut haben diesen Betrug zu stoppen sehe ich nur eine Lösung für künftige Fälle:

– Im Jahr der Auszahlung Deutschland verlassen und in einem anderen Land sich krankenversichern. (nicht die Weiterversicherung in D nach EU Recht)
Um sicherzugehen aber in D eine Anwartschaft bei der GKV bezahlen, wenn man im Folgejahr wieder nach D zurück möchte

Wenn man dies geschickt plant, reicht eventuell auch schon eine kurze Zeit KV im Ausland, ich vermute Stichtag müsste er Auszahlungstermin der DV sein.
Besser ist sicherlich jedoch auch steuerlich die 183 Tage zu überschreiten.
Portugal hat z.b. 10 Jahre Steuerfreiheit auf alle Renten für Einwanderer eingeführt, auch Griechenland hat gerade ein Gesetz mit 7% Flattax für Einwanderer Renter beschlosssen.

Bei einer Auszahlungssumme der DV von 100.000 EUR spart man sich 20.000 EUR KV und PV.
Wenn man geschickt noch andere Auszahlungstermine von steuerpflichtigen Einmalzahlungen aus Entgeltumwandlungen,…. in das gleiche Jahr legen kann, kann man auch daraus die KV u. PV sparen und sogar noch die Steuer.
Auch die Steuer aus Auszahlungen aus Riesterverträgen könnte man so sparen und reduzieren.

Für das ersparte Geld kann man sicherlich in Portugal oder Griechenland sehr gut leben.

Hat jemand sich schon mal damit beschäftigt den Betrug der Verbeitragung der DV durch Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland zu umgehen.
Wenn schon über die Gerichte nichts zu machen ist, sollten wir hierzu eventuell Tips geben.
Der Staat will es nicht anderst. Wenn Der DVG hierzu Tips sammelt könnte wenigstens den künftigen Betrogenen geholfen werden.
Was wäre eigentlich wenn jemand nach der Auszahlung wegzieht und dann wieder zurückkommt, lebt dann die Verbeitragung wieder auf?
Eventuell ginge dies ja auf diesem Weg auch für Altfälle.

Hallo,

Am 30.11 2020 bekomme ich eine Direktversicherung ausbezahlt. Die Versicherung wurde 1997 abgeschlossen. Die Direktversicherung lief aber nur ein Jahr über den Arbeitgeber. Die Beiträge habe ich danach immer selbst bezahlt. Versicherungnehmer und Versicherte Person bin ich selbst. Nun zur Frage muss ich da jetzt auch Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherung bezahlen??? In dem Vordruck muss ich Angaben zur Krankenkasse machen… Was muss ich tun um Krankenbeiträge zu vermeiden . Vielen Danke für eine Rückantwort.

Hallo CarlosSantos.
Für die Verbeitragung einer Direktversicherung durch die Krankenkasse kommt es wesentlich auf den Versicherungsnehmer an. Es kommt dafür also die Zeit in Frage, wo der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag eingetragen war. Entscheidend ist daher, wann die Versicherungspolice auf Sie als Versicherungsnehmer umgeschrieben worden ist. Am besten fragen Sie bei der Versicherungsgesellschaft nach, ob Sie bei der Meldung an die Krankenkasse die Zeit der privaten Fortführung der Direktversicherung bescheinigt. Falls wider Erwarten die Krankenkasse Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit berechnet, legen Sie Widerspruch ein unter Vorlage von Nachweisen, wann die Versicherung privat weitergeführt wurde. Zählt nur das erste Jahr der Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung, so dürften dafür wegen des Betriebsrentenfreibetrags keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Reinhard Günther

Guten Abend Herr Riplinger,
Sie verbreiten hinsichtlich der nichtssagenden Versicherungsnehmereigenschaft schon wieder denselben Unsinn, den Sie schon in Ihrem Beitrag am 20. Juli um 10:14 Uhr verbreitet haben.
Es ist schlichtweg ein Skandal, in diesem Forum des DVG hilfesuchende Betroffene mit Falschinformationen zu versorgen, für die es überhaupt keine gesetzliche Grundlage gibt!
Lesen Sie dazu gern noch einmal meine Antwort auf Ihren seinerzeitigen Unsinns-Beitrag.

Peter Riplinger

Guten Tag Herr Günther,

zu dem Thema “Versicherungsnehmereigenschaft” gibt es bereits ein Urteil des Verfassungsgerichtes:

siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100928_1bvr166008

Bevor Sie mich hier so heftig angehen. sollten Sie sich mal mit diesem Urteil beschäftigen . Ich kann in meinen Beiträgen leider keinen Unsinn erkennen. Ich fürchte, Auch Sie kommen an der höchsten Rechtsprechung nicht vorbei.

Reinhard Günther

Guten Abend Herr Riplinger,

wenn Sie schon das Urteil 1 BvR 1660/08 des BVerfG anführen, dann sollten Sie das auch richtig gelesen und danach auch richtig verstanden haben, aber daran scheint es bei Ihnen … {{Halbsatz wurde durch die Moderation gestrichen, da Verstoß gegen die Forumsregeln}}
In der RN. 12 steht ganz eindeutig, dass es nur dann ein Versorgungsbezug ist, wenn es neben der VN-Eigenschaft des AG zusätzlich auch noch die Versorgungszusage des AG dazu gegeben hat.
Das ist also eine sprachliche „UND“-Verknüpfung, die in der Gesamtheit der Aussage im Ergebnis nur dann wahr ist, wenn folglich beide Aussagen wahr sind (1+1=1=wahr; 1+0=0=unwahr; 0+1=0=unwahr).
Da es aber bei den von uns allen zu 100% aus eigenem Gehalt finanzierten (Direkt)-Lebensversicherungen niemals eine Versorgungszusage des AG gegeben hat, ist die Bedingung gem. 1 BvR 1660/08 eben nicht erfüllt, also unwahr und damit kein Versorgungsbezug.
So einfach sind demnach also auch die zu erfüllenden Erfordernisse gemäß dieses Urteils des BVerfG.
Im Ergebnis hat damit die VN-Eigenschaft des AG allein absolut keine rechtliche Grundlage zu einer Verbeitragung.
Es ist und bleibt deshalb nur ein Scheinargument der Betrüger, die etwas behaupten, wofür es jedoch kein Gesetz gibt.
In einem Rechtstaat haben aber allein Gesetze Gültigkeit, an die sich auch ein jedes Gericht zu halten hat (Art. 20 Abs. 3 GG).

Reinhard Günther

Guten Abend JK,

es ergibt doch keinen Sinn, wenn die bestehenden gesetzlichen Fakten und Tatschen ignoriert werden und die rechtswidrigen Behauptungen der betrügenden Krankenkassen auch noch aus dem Verein heraus gestützt werden nach dem Motto: „Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlachter selber“. Damit helfen wir doch keinem DVG-Mitglied weiter, das um Aufklärung bittet und Hilfe sucht.
Wenn dann aber dennoch jemand Behauptungen aufstellt, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt, dann verstößt derjenige eben ganz eindeutig gegen Recht und Gesetz.

{{Anmerkung der Moderation: Günther behauptet, dass Riplinger und Achatz gegen “Recht und Gesetz” verstoßen … ein starkes Stück. Günther hat offensichtlich die Forumsregeln nicht gelesen: “Es ist Ihnen insbesondere untersagt, beleidigende oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen”}}

Solche falschen Aussagen können doch nicht einfach ignoriert werden! Einzig und allein der § 229 SGB V (nF) regelt, was verbeitragt werden darf. Wo steht dort etwas von einer VN-Eigenschaft für die Rechtfertigung einer Verbeitragung?
Mir nicht bekannt, und auch sonst gibt es m. W. keine diesbezügliche gesetzliche Norm.
Also ist diese Aussage hinsichtlich der VN-Eigenschaft des AG nichts weiter als ein Scheinargument von rechtsbeugenden Sozialrichtern (§ 339 StGB – bitte mal zur Kenntnis nehmen), um als Steigbügelhalter der Politik diesen Milliardenbetrug fortführen zu können.

Reinhard Günther

Betr.: Zensierte Beiträge vom „Moderator“ im Forum des DVG

Klarstellung zu Falschbehauptungen des „Moderators“

1. Der Verfasser des Beitrags vom 06. August 2020 an Carlos Santos hat lediglich geschrieben, dass „…Peter Riplinger und Helmut Achatz[ ] sich gegen Recht und Gesetz positionieren [ }.
Diese korrekte Feststellung basiert auf den falschen Behauptungen der beiden Herren, dass allein schon die Versicherungsnehmereigenschaft eines Arbeitgebers eine Verbeitragung rechtfertigt.
So eine Aussage zur Versicherungsnehmereigenschaft ist in keinem Gesetz zu finden, sie widerspricht damit Recht und Gesetz.
Diese Behauptungen opponieren damit auch der gesetzlichen Vorgabe des § 229 SGB V (nF) und können von jedermann nachgelesen werden.

2. . Der Verfasser des Beitrags vom 06. August 2020 an JK hat lediglich geschrieben, dass „Wenn dann aber dennoch jemand Behauptungen aufstellt, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt, dann verstößt derjenige eben ganz eindeutig gegen Recht und Gesetz.
Die vom „Moderator“ erwähnten Personen sind nachlesbar überhaupt nicht mit Namen erwähnt!
„Jemand“ kann danach eine beliebige sonstige Person sein, die diese Falschinformation mit der VN-Eigenschaft verbreitet hat.

3. Beleidigend war nachweislich kein einziger o. g. Beitrag im Forum.
Im Übrigen kann sich eine 3. Person im strafrechtlichen Sinne nicht für eine andere Person beleidigt fühlen.

Mit der bewussten Zensierung und Verächtlichmachung von DVG-Mitgliedern, die die gesetzlichen Grundlagen mittlerweile sehr gut kennen und zum Erkenntnisgewinn für weniger versierte DVG-Mitglieder diese auch mit Klartext benennen, helfen wir keinem hilfesuchenden DVG-Mitglied weiter.

Reinhard Günther

Peter Riplinger

Guten Tag Herr Günther,

in keinem meiner Beiträge habe ich behauptet, dass “allein schon die Versicherungsnehmereigenschaft eines Arbeitgebers eine Verbeitragung rechtfertigt” sondern “Für die Verbeitragung einer Direktversicherung durch die Krankenkasse kommt es wesentlich auf den Versicherungsnehmer an” . Daraus ergibt sich, dass Ihre “korrekte” Feststellung “Peter Riplinger hat sich gegen Recht und Gesetz positioniert” falsch ist. Auch die Anmerkung In Ihrem Beitrag an “Carlos Santos” (6. August 2020 an 14:34) “wenn die DVG-Mitglieder Peter Riplinger und Helmut Achatz sich mit deren Äußerungen innerhalb des DVG in einem ganz entscheidenden Punkt gegen Recht und Gesetz positionieren, ist das einfach nur noch als skandalös zu bezeichnen!” ist damit hinfällig. Mein Beitrag vom 5. August 2020 an 12:13 beschreibt die gängige Verfahrensweise für Direktversicherungen ganz allgemein. Nur habe ich vergessen darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Direktversicherung von vor 2004 die Zulässigkeit der Verbeitragung strittig ist. Wie wäre es, wenn Sie, statt mit mir zu streiten, dem Fragesteller konkrete Antworten auf seine Fragen und Handlungsempfehlungen hier im Forum geben würden. Dann könnten auch andere Leser im Forum von Ihrem Wissen, das, wie Sie selbst sagen, “bares Geld bedeutet”, profitieren.

Peter Riplinger

Guten Abend Carlos Santos,
reagieren Sie bitte auf gar keinen Fall auf das Schreiben der Krankenkasse!!!
Rufen Sie mich bitte einmal an.
Erfragen Sie bitte meine Telefon-Nr. über den DVG, da ich diese hier nicht öffentlich machen möchte.
Reinhard Günther

Hallo Herr Santos,

es ist natürlich richtig, was Herr Riplinger schreibt. Lassen Sie sich nicht von anderen Meinungen irritieren. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen. Der Zeitraum, in dem ich als Selbstständiger meine Direktversicherung weiter geführt habe, wurde von meiner TK herausgerechnet und wird nicht verbeitragt. Während meiner Selbstständigkeit war ich natürlich, wie in Ihrem Fall, der Versicherungsnehmer, insofern hat sich die betriebliche Altersvorsorge für diesen Zeitraum in eine private Altersvorsorge verwandelt und wird deswegen nicht verbeitragt. Das Versorgungswerk der Presse hat diesen Zeitraum dokumentiert und entsprechend die TK informiert. Es kommt, wie Herr Riplinger schreibt, wesentlich auf die Versicherungsnehmereigenschaft an: Sind Sie der Versicherungsnehmer und steht das so im Vertrag drin, wird eine Kapitallebensversicherung in der Rente nicht verbeitragt.

Guten Tag Carlos Santos,

wenn die DVG-Mitglieder Peter Riplinger und Helmut Achatz sich mit deren Äußerungen innerhalb des DVG in einem ganz entscheidenden Punkt gegen Recht und Gesetz positionieren, ist das einfach nur noch als skandalös zu bezeichnen!
Für deren Behauptung, dass die VN-Eigenschaft des AG einen Versorgungsbezug rechtfertigt – und das auch noch bei einer nur einmaligen Kapital-Auszahlung einer LV – gab es noch nie eine gesetzliche Grundlage, keine Normsetzung des Gesetzgebers.
Aber sei`s drum, wenn Sie zu viel Geld haben, dann zahlen Sie einfach.
Andererseits bleibt es Ihnen nicht verwehrt, sich ggf. durch eine Kontaktaufnahme zusätzliches Wissen anzueignen, das bares Geld für Sie bedeutet, nicht jedoch für die betrügenden Krankenkassen.
Die Entscheidung darüber liegt jedoch ganz allein bei Ihnen, niemand kann Sie zu etwas zwingen.

Hallo Herr Günther,

Sie können doch jetzt nicht ernsthaft den Herren Riplinger und Achatz hier vorwerfen, sie würden sich gegen Recht und Gesetz positionieren. Was ist das für ein unangemessener Ton?

Zur Sache:
Herr Riplinger hat folgendes gesagt:
“Für die Verbeitragung einer Direktversicherung durch die Krankenkasse kommt es wesentlich auf den Versicherungsnehmer an. Es kommt dafür also die Zeit in Frage, wo der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag eingetragen war. Entscheidend ist daher, wann die Versicherungspolice auf Sie als Versicherungsnehmer umgeschrieben worden ist. Am besten fragen Sie bei der Versicherungsgesellschaft nach, ob Sie bei der Meldung an die Krankenkasse die Zeit der privaten Fortführung der Direktversicherung bescheinigt. Falls wider Erwarten die Krankenkasse Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit berechnet, legen Sie Widerspruch ein unter Vorlage von Nachweisen, wann die Versicherung privat weitergeführt wurde. Zählt nur das erste Jahr der Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung, so dürften dafür wegen des Betriebsrentenfreibetrags keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.”

Herr Riplinger hat die gängige Praxis beschrieben. Und Herr Santos hat jetzt die Möglichkeit, sich zunächst einmal zu erkundigen. Wenn die Versicherung nun lediglich 1 Jahr über den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer lief und danach auf ihn selbst als VN übergegangen ist, wird die Versicherungsgesellschaft dies höchstwahrscheinlich auch so gegenüber der Krankenkasse kommunizieren. Die Krankenkasse würde dann maximal Beiträge für das erste Versicherungsjahr berechnen. Die restlichen Versicherungsjahre sollten beitragsfrei sein, da er selbst und nicht sein Arbeitgeber Versicherungsnehmer war. Wenn das geklärt ist und wenn die Höhe der “Doppelverbeitragung” feststeht, kann Herr Santos immer noch entscheiden, was er macht. Die “Doppelverbeitragung” für das erste Versicherungsjahr wäre dann immer noch ungerecht. Ob es allerdings Sinn macht, damit vor Gericht zu gehen, muss er sich dann selbst fragen. Vermutlich ist der Streitwert dann in einer Höhe , wo man nicht vor Gericht ziehen sollte, es sei denn man hat zuviel Geld. Das Unrecht bleibt natürlich.

Hier handelt sich um mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer bzw. Direktversicherungen die betroffen sind.
Ich persönlich fühle mich auf gut Deutsch gesagt verarscht und bedanke mich fleissig bei jeder Wahl persönlich bei den Politikern. Sechs Millionen und mehr – die Zahl muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – können was bewirken, schlicht und einfach durch Wahlen. Das wissen irgendwie alle und wollen irgendwas tun, aber wenn man sich die Ergebnisse der Wahlen anschaut, haben scheinbar viele dieser Millionen gerade da irgendwie einen partiellen Gedächtnisverlust oder wie Helmut Kohl sich so schön ausdrückte einen Blackout (moderne Version).
Hat sich schon mal jemand mit den Gedanken befasst was passiert wenn man die Stimmen von vielen (im Idealfall aller) Betroffenen bei den Wahlen bündelt, auf eine gemeinsam zu benennende Partei. Mir fällt da spontan die FDP ein.
Man kann reden, man kann sich beklagen und man kann klagen. Zuletzt Herr Heins (mit der Revisionsverhandlung aktuell keine Chance).

Zufällig, wirklich ganz zufällig haben wir 2021 wieder eine Bundestagswahl.

Macht es nur einmal richtig , zusammen können wir was bewirken. Ist doch nicht schwer das b ü n d e l n.
Ohne Demos, ohne Anschreiben. Ihr werdet sehen wie schnell Politiker (hat was mit dem Platz im Parlament zu tun und Ihrer Pension) mit ihren Forschungsgruppen eine Erleuchtung haben.

Ich kann Ihnen da nur zustimmen. Allerdings sind wir nicht nur “verarscht” worden. Wir sind enteignet worden um ca. 20% unserer privaten Altersvorsorge. Das ist – einmal ganz deutlich gesagt – legalisierter Diebstahl. Die Enteignung geschah durch Parteien, denen man es zunächst garnicht zutrauen würde: CDU/CSU, SPD und Grüne unter Federführung von Ulla Schmidt und Olaf Scholz (beide SPD) und Horst Seehofer (CSU). Dann gibt es noch die ganz schlauen, wie Max Straubinger (CSU), die auch heute noch behaupten, sie hätten 2003 mit diesen Maßnahmen die Welt gerettet und verteidigen ihre Entscheidung von damals heute noch. Es ist himmelschreiend. Einzig die FDP hat im Bundestag damals dagegen gestimmt, die Linke gab es noch nicht im Bundestag.

Wenn wir den Politikern einen Denkzettel verpassen wollen, bleibt uns nur FDP oder Linke oder Freie Wähler zu wählen. Diese Parteien unterstützen unsere Forderungen.

Also: Wir Wähler haben es in der Hand, denn wie heisst es im Grundgesetz: “Alle Macht geht vom Volke aus.” Wir müssen unsere Macht eben auch nutzen.

Finden wir bei Politik (und Bürgern) bis zur Bundestagswahl (oder auch danach) für die Forderungen des DVG e.V. überhaupt Gehör? – oder sind die Folgen von Corona wichtiger und schwerwiegender?
Warum sollten die Politiker, die auch die Interessen der Wähler ohne betriebliche Altersvorsorge/Direktversicherungen vertreten müssen, die auf der Homepage des DVG e.V. lesbaren Ziele weiter unterstützen?

– Derzeit beziehen nur rd. 6,8 Mio. Menschen eine Betriebsrente.
– rd. 1,2 Mio. Menschen zahlen aktuell Beiträge aus der Direktversicherung.

Was bleibt noch an Unzufriedenheit, wenn 60 % dieser Bezieher nach dem GKV-Freibetragsgesetz zufrieden sind?

Bei der Bundestagswahl im Jahr 2018 gab es 61,5 Mio. Wahlberechtigte. Es ist davon auszugehen, dass rd. 90 % dieser Wahlberechtigten in der GKV versichert sind (= rd. 55 Mio. Wähler). Eine Entlastung der Betriebsrentner/Direktversicherten (rd. 8 Mio. Wähler) müsste von 47 Mio. Beitragszahlern (55 – 8) mitfinanziert werden, die selbst niemals eine Betriebsrente/Direktversicherung bekommen werden.

Warum sollte Politik nach so kurzer Zeit schon wieder ein Gesetz verabschieden, wobei die Entlastungen des GKV Freibetragsgesetzes erst im 4. Quartal 2020 spürbar werden?

Fakt ist, dass das GKV-Freibetragsgesetzes nach den Berechnungen des Ministeriums zu einer Entlastung von rd. 1,2 Mrd. € führen wird (das sind rd. 22 % der Beitragsgesamteinnahme aus Versorgungsbezügen des Jahres 2019).

Das ist doch ein exzellenter Erfolg! Das ist der alleinige Erfolg des DVG e.V. mit seinen z.Z. 3.800 Mitgliedern.

Problematisch ist offensichtlich nur, dass die finanzielle Entlastung nicht bei dem Personenkreis im Geldbeutel zu spüren sein wird, der den DVG e.V. gegründet hat.

Ist es dennoch vorstellbar, dass bei dem bereits auf mittlere Sicht erkennbaren Finanzbedarf für die GKV die Politik und sinkenden Beitragseinnahmen weitere Entlastungen für die Beitragszahler aus Direktversicherungen beschließen wird?

Welches Wählerpotential könnte Politik durch eine Umsetzung der Forderung des DVG e.V. tatsächlich gewinnen? Oder sind die Wählerverluste möglicherweise sogar erheblich größer?

Fragen, die jeder einmal für sich beantworten sollte.

Es geht weder um eine Gesetzesänderung noch allgemein um Direktversicherungen.
Auch nicht um Betriebsrenten.
Es geht um alte Direktversicherungen die den Betriebsrenten lediglich gleichgestellt wurden. Diese stehen also nicht Im § 229 SGB V.
Auch ohne Gesetzesänderung wäre es ziemlich einfach den Bestandsschutz wiederherzustellen. Unrecht wird nicht deshalb zu Recht weil es zu viel kostet.
Die betrieblichen Riesterverträge werden seit 1.8.2018 wie private Riesterverträge behandelt.
Begründung: Es wurden bereits in der Ansparphase Sozialabgaben gezahlt.
Auch bei den alten Direktversicherungen, die nach § 40b EStG a.F. pauschal versteuert wurden, sind bei monatlicher Zahlweise in der Ansparphase Sozialabgaben gezahlt worden. Und wenn aus Sonderzahlungen gezahlt wurde, lag man meist über der BMG und hat auch seine Sozialabgaben in voller Höhe gezahlt.
Außerdem ist es steuerlich möglich, dass die Leistung frei vererbbar ist und nicht nur den sogenannten engen Hinterbliebenen zusteht? Gibt es Versorgungsbezug der frei vererbbar ist?
Auch die politische Vorgabe, dass der AG als VN eingetragen wurde und die Beiträge weiterleiten musste, braucht uns keiner vorhalten. Man sagte uns damals, dass hätte überhaupt nichts zu bedeuten. Wir hätten dadurch keinerlei Nachteile.
Niemals werde ich diesen Betrug auf meine eigenfinanzierte Altersvorsorge hinnehmen. Ohne Bestandsschutz auf Altverträge ist das Vertrauen verspielt.

“Warum sollte Politik nach so kurzer Zeit schon wieder ein Gesetz verabschieden, wobei die Entlastungen des GKV Freibetragsgesetzes erst im 4. Quartal 2020 spürbar werden?”

Wie schnell die Regierung handeln kann, hat doch Corona bewiesen – und jeder konnte das am Fernsehbildschirm nachvollziehen.

Der Kommentar lässt den Schluss zu, dass Wolfgang Diembeck den Kampf für die Ziele des DVG schon aufgegeben hat.

Wolfgang Diembeck hat dazu aufgefordert, Fragen zu stellen. Was beabsichtigt er mit seinem Forumsbeitrag und vor allem, auf welcher Seite steht er? Steht er immer noch hinter den Zielen des DVG?

Im Sinne der Transparenz ist wichtig zu wissen, für wen er arbeitet. Wolfgang Diembeck ist nicht nur DVG-Mitglied, sondern sitzt auch im Aufsichtsrat der Medical Contact AG als Pensionär und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann BKK. Die Information ist öffentlich https://www.medical-contact.de/die-ag/organe/
Die Aktionäre der Medical Contact wiederum sind beispielsweise DAK, BKK Gildemeister und die Knappschafts Krankenkasse, neben vielen anderen.

Hallo Zusammen,

wahrscheinlich ist meine Frage schon diskutiert oder sogar gerichtlich entschieden worden. Ich finde nur nichts dazu.
Deshalb hier meine Frage:
Im September 2014 habe ich eine Kapitalleistung aus meiner Direktversicherung erhalten.
Bis zum Mai 2020 habe ich weiter gearbeitet und war freiwilliges Mitglied bei der BARMER.
Ich habe dann im Juni 2020 das erstemal einen Bescheid von der BARMER über die Beitragspflicht erhalten.
Das sind mehr als 5 Jahre nach der Zahlung.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass der Anspruch der BARMER verjährt ist.
Weiss hier im Forum jemand, ob ich damit richtig liege oder das falsch ist.
Ich bin für jeden Kommentar dankbar.

Vermutlich haben sie in den vergangenen 6 Jahren mit ihrem Einkommen und mit Einkommen und der zu berücksichtigten Kapitalleistung über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen. Dann brauchen sie in der Zeit nicht zahlen. Das ist ihr Glück und sie zahlen jetzt nur noch für ca. 4 restlichen Jahre.
Verjährt ist allerdings nichts.

Hallo Rainer,
bei mir hat sich die Krankenkasse unmittelbar nach dem Auszahlungstermin meiner Direktversicherung mit Beitragsforderungen gemeldet. Zu dieser Zeit war ich noch Arbeitnehmer, lag aber unter der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze Obwohl ich noch nicht in Rente war, wurden in meinem Fall Beiträge angefordert. Da die Beitragsbemessungsgrenze am Endes des Jahres überschritten wurde, musste ich im Folgejahr zu viel gezahlte Beiträge von der Krankenkasse zurückfordern.

Für eine genauere Antwort wären folgende Infos hilfreich:
Handelt es sich um eine Direktversicherung von vor 2004 mit Pauschalversteuerung bzw. von wann ist die Direktversicherung?
Waren Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung auch bei der BARMER versichert?
Wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung?
Lag Ihr Verdienst in der Zeit von September 2014 bis zum Juni 2020 über der Beitragsbemessungsgrenze?
Sind Sie vor kurzem in Rente gegangen oder haben Sie einen Rentenantrag gestellt ?
In der Beitragsforderung sollten der Auszahlungszeitpunkt mit Beginn und Ablauf der Beitragspflicht (über 10 Jahre) zu finden sein.
Der Beginn der Beitragspflicht sollte im Oktober 2014 sein. Beiträge sind aber nur dann zu zahlen, wenn der Arbeitsverdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Ab wann werden Beiträge (rückwirkend) angefordert?

Hauptthema: Handelt es sich überhaupt um einen beitragspflichtigen Versorgungsbezug?

Peter Riplinger

Hallo Peter,

gerne hier die Informationen.

Handelt es sich um eine Direktversicherung von vor 2004 mit Pauschalversteuerung bzw. von wann ist die Direktversicherung?
Die Versicherung ist aus 1976
Waren Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung auch bei der BARMER versichert?
JA
Wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung?
60
Lag Ihr Verdienst in der Zeit von September 2014 bis zum Juni 2020 über der Beitragsbemessungsgrenze?
ja
Sind Sie vor kurzem in Rente gegangen oder haben Sie einen Rentenantrag gestellt ?
Ich bin seit 01.96.2020 Rentner
In der Beitragsforderung sollten der Auszahlungszeitpunkt mit Beginn und Ablauf der Beitragspflicht (über 10 Jahre) zu finden sein.
Ist richtig
Der Beginn der Beitragspflicht sollte im Oktober 2014 sein. Beiträge sind aber nur dann zu zahlen, wenn der Arbeitsverdienst unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Das ist richtig, aber die KK hat sich erst im Juni 2020 mit einer Beitragsforderung gemeldet.
Ab wann werden Beiträge (rückwirkend) angefordert?
Es werden Beiträge ab 06/2020 angefordert keine rückwirkend.

Ich hoffe die Infos schaffen etwas Klarheit.

Guten Tag Rainer,

grundsätzlich ist die Verbeitragung einer ausgezahlten Kapital-LV mit vertraglich festgelegter nur einmaliger Auszahlungssumme gesetzeswidrig.
Die Streckung der Verbeitragung auch einer Einmalzahlung über 120 Monate erfolgt deshalb auch ohne rechtliche Grundlage und hat nur den Sinn, die Bezüge im Rentenalter möglichst gering zu halten, damit die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht überschritten wird und alle Rentner betrügerisch abkassiert werden können.
Normalerweise erfolgt eine Verbeitragung grundsätzlich immer dann, wenn der Kapitalzufluss erfolgt (s. Gehaltszahlung).
Würde die Einmalauszahlung beim Kapitalzufluss insgesamt verbeitragt werden, dann wäre vermutlich auch jeder Rentner sofort über der BBG und müsste nichts verbeitragen, abgesehen davon, dass auch diese Verbeitragung von vornherein schon gesetzeswidrig wäre.
In der Praxis beginnt die rechtswidrige Verbeitragung über 120 Monate mit der Auszahlung der LV, ruht allerdings bei einem Verdienst über der BBG und lebt für die Restlaufzeit (bis zu 120 Monate) wieder auf, wenn im Rentenalter die BBG unterschritten wird.
Zu weiteren Informationen, u. a. dazu, wie Sie ggf. die rechtswidrige Forderung zur Verbeitragung noch abwenden können, können Sie mich jederzeit gern einmal anrufen.
Erfragen Sie dazu bitte meine Telefon-Nr. über den DVG. (Anmerkung der Redaktion: Der DVG gibt aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Daten seiner Mitglieder heraus.)

Hallo Reinhard,

vielen Dank für dein Angebot. Leider kann ich deine Telefonnummer nicht vom DVG erhalten. Datenschutz – ist auch ok.
Gibt es eine andere Möglichkeit dich zu kontaktieren?

Hallo Rainer,

wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Du entscheidet selbst, ob du deine Mailadresse im Forum weitergibst, so dass dich andere Nutzer kontaktieren können. Wir werden keine Daten von Nutzern weitergeben, schon gar keine Telefonnummer, weil wir als Forumsbetreiber die schlichtweg nicht haben.

Guten Abend Rainer,

die ganz aktuelle Mitteilung von Helmut Achatz hinsichtlich der Sperrung meines aktuellen Beitrags ist nicht mehr erträgliche Willkür und Zensur.

{{Willkür und Zensur? Typisch! Wenn der Moderator auf die Einhaltung der Forumsregeln besteht. Jeder kann die Forumsregeln einsehen und selbst urteilen. Beim nächsten Verstoß gegen die Forumsregeln werden Sie gesperrt. Hier noch einmal der entsprechend Passus in den Forumsregeln: Es soll daher unter den Nutzern ein friedlicher und respektvoller Umgang ohne beleidigende Anfeindungen gepflegt werden. Das ist eine Abmahnung! }}

Es liegt definitiv kein Verstoß gegen die Forumsregeln vor!
Deshalb teile ich Dir jetzt eine Handy-Nr. mit, unter der Du mich erreichen kannst:
Handy-Nr.: 01525-5352075.

Reinhard Günther

Hallo Rainer, vielen Dank für die zusätzlichen Informationen.
Wie Sie aus den bisherigen Antworten entnehmen können, verjährt der Anspruch auf die Verbeitragung einer Direktversicherung durch die Krankenkasse leider nicht. Da die Direktversicherung seit 1976 lief, Vermutlich sind die zu zahlenden Beiträge aufgrund der langen Vertragslaufzeit trotz Betriebsrentenfreibetrag nicht unerheblich.
Sollten Sie die Auffassung teilen, dass die Verbeitragung dieser Direktversicherung mit Kapitalauszahlung (ohne Rentenwahlrecht ) unzulässig und rechtswidrig ist, müssen Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Krankenkasse suchen.
Vorher sollten Sie auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen.
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind meiner Ansicht nach nicht gerade rosig.
Wenn Sie die Verbeitragung hinnehmen, müssen Sie wohl noch bis etwa September 2023 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Peter Riplinger

Guten Tag Rainer,

die Empfehlung zum anwaltlichen Rat an Sie ist m. E. komplett überflüssig, außer Sie haben eine Rechtsschutzversicherung.
Und auch dann sollten Sie für die 1. Instanz vor einem Sozialgericht darauf verzichten.
In der 1. und 2. Instanz der Sozialgerichtsbarkeit besteht keine Anwaltspflicht, Sie können sich selbst vertreten oder von einem selbst Betroffenen, der ein größeres Wissen hat als sie selbst es haben, als Beistand vertreten lassen.
Das alles kostet Sie keinen einzigen Cent.
Meine Telefon-Nr. hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt.
Schon gesehen?

Frau Wulff bringt es mit ihrem Beitrag vom 06.08.2020 auf den Punkt:
Für Direktversicherte mit Altverträgen von vor 2004 nach § 40b EStG (alte Fassung), sind weder die erfolgte Freibetragsregelung noch die in weiter Ferne liegende Abschaffung der Doppelverbeitragung ein zufriedenstellender Erfolg.
Das, was sich die Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne unter der Federführung von Horst Seehofer und Ulla Schmidt im November 2003 geleistet haben, ist nicht mehr und nicht weniger als ein Betrug und bleibt unvergessen.
Es spricht dem Begriff „Rechtsstaat“ einfach nur Hohn.

Als betriebliche Altersvorsorge wurde von meinem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) für mich als Arbeitnehmer (versicherte Person) eine Kapital Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit, abgeschlossen. Die Berufsunfähigkeit (ab 50%) ist eingetreten mit der Folge, dass die Versicherung eine Rente zahlt (steuerpflichtig) und die Versicherung beitragsfrei ist. Obwohl kein Beitrag mehr gezahlt wird, der bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zu 75% vom AG und 25% vom AN gezahlt wurde, erwächst das Versicherungskapital bis zur Fälligkeit der Kapitallebensversicherung (Endalter 65 Jahre) weiter an, so, als hätte es den Beitrag weiterhin gegeben. Meine Frage ist, wird bei der Fälligkeit der Versicherung (ca. 3 Jahre) vom Auszahlungskapital rechnerisch der nicht gezahlte Beitrag in Abzug gebracht und die dadurch verminderte Summe zur Berechnung des Beitrages an die Krankenkasse herangezogen ? Sind solche Fälle bekannt ? Kann ich die Berücksichtigung der beitragsfreien Zeit verlangen, da bei der Auszahlung die Versicherung voraussichtlich die Auszahlungssumme an die Krankenversicherung melden wird?

Genau der Fall ist bei mir jetzt eingetreten. Vom Versicherer (Presseversorgungswerk) wurden die vollen Auszahlungssummen der Krankenkasse gemeldet, obwohl ich seit Juli 2016 Versicherungsnehmer bin. Begündung: Die Berufsunfähigkeit mit Beitragsfreiheit trat noch während der Betriebszugehörigkeit ein und sei somit insgesamt als betriebliche Altersvorsorge zu sehen.

Ich und weitere 6 Kollegen wurden 2005 bei der Beratung Metallrente betrogen

Habe schlechte Erfahrungen mit der Metallrente gemacht. Wir wurden auf Wunsch der Personalabteilung gebeten uns die Argumente und Empfehlungen der Metallrente anzuhören. Argumente wie Steuer und Sozialabgaben zu sparen stand im Vordergrund. Nachträgliche Versteuerung wurde angesprochen, alles andere wurde verschwiegen. Wenn mir jemand gesagt hätte ich muss bei Auszahlung die Krankenkassenbeiträge plus Arbeitgeberanteil ca. 20 % von der Auszahlungssumme zahlen, hätte es keinen Abschluss gegeben. Die Vorgehensweise hat sich auch bis heute nicht geändert. Siehe aktuelle Werbung vom 28. Juli 2020 . Dies ist Betrug und gehört abgemahnt.

Bitte informiert alle welche fürs Alter vorsorgen wollen nicht den gleichen Fehler zu machen.

Siehe hier unter Metallrente: https://www.facebook.com/258148331013099/posts/1694605287367389/

Sehr geehrter Herr Wenzel,

haben Sie oder Ihre Kollegen noch Unterlagen mit denen Sie nachweisen können, dass Sie über die Folgen der Auswirkungen hinsichtlich Steuer und Sozialversicherung informiert wurden?

Wissen Sie noch, ob Sie der Arbeitgeber selbst, ein Versicherungsvermittler, ein Mehrfachagent, ein Makler oder ein Berater Sie bzw. die Mitarbeiter über die betriebliche Altersversorgung informiert hat?

Günter Wenzel

Meine Unterlagen habe ich noch vollständig. Weder in der individuellen Berechnung, noch in den Versicherungsunterlagen
( Abschluss 9.12. 2005 ) sind Hinweise zur Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit enthalten. Der Hinweis das Beiträge des Arbeitgebers gem. § 3 Nr. 63 EStG beim Arbeitnehmer einkommensteuerfrei sind, ist enthalten. Die Beratung erfolgte durch
2 Mitarbeiter MetallRente für das Konsortium Allianz, Hamburg-Mannheimer, Swiss-Life etc.! Mit der Auszahlungsmitteilung 23.10.2013 kam erstmalig der Hinweis auf GMG 2004 und volle Beitragspflicht. Auch bei der jährlichen Standmitteilung kein Hinweis . Ich fühle mich nicht getäuscht sondern betrogen.

Sehr geehrter Herr Wenzel,

um Ihnen helfen zu können, benötige ich einen schriftlichen Hinweis oder einen Handzettel oder eine Präsentation o. ä., dass bei der Beratung oder der Mitarbeiterversammlung über das Thema Sozialabgaben- oder Steuerersparnis gesprochen wurde.

Sehr geehrter Herr Frank J. Kontz,

ich habe Ihnen die gewünschten Unterlagen zukommen lassen.

Transparenz und Offenheit sind wesentlicher Bestandteil einer Information
– ein Kommentar zum Post von Wolfgang Diembeck 06. Aug. 2020  13:44 Uhr

W. Diembeck stellt die Ziele und Erfolgsaussichten der Arbeit des DVG mit wohl lancierten Sätzen in Frage und unterstellt dem Vorstand “Eigennutz”,
Zitat: “… ist wohl im Geldbeutel der Gründer nicht zu spüren.”

Die Frage, die nicht beantwortet ist und die im Raum steht, ist jene:
Ist sein Post wirklich die Privatmeinung der Privatperson W. Diembeck oder steht der Inhalt und die darin erkennbar einseitigen Tendenzen in Zusammenhang mit weiteren Tätigkeiten von W. Diembeck im Gesundheitswesen? Ist dieser Inhalt sozusagen seiner Klientel geschuldet?

Im Internet sind entsprechende Informationen öffentlich verfügbar, dass W. Diembeck u. a. im Aufsichtsrat einer Medizinischen Beratungsgesellschaft tätig ist und dass er  mit seiner privaten UG Beratungsdienstleistungen auf den Feldern “Finance and Insurance Sector Industry” anbietet und dass diese Firmen eine ganze Reihe an Referenzen mit Krankenkassen, Krankenhäusern, Arztverbänden und Pflegeeinrichtungen ausweisen.

Selbstverständlich ist W. Diembeck frei in seinen nebenberuflichen Tätigkeitsausübungen.
Und es steht mir nicht an, das zu bewerten und schon gar nicht an, daran Kritik üben zu wollen. Aber das Transparenzgebot fordert es m. E. ein, dass diese Fakten allen Mitgliedern  im DVG präsent sind.

Zum Inhalt des Posts nur soviel:

Unrecht bleibt Unrecht, unabhängig davon, ob die Kassiererin den Supermarkt bestohlen hat (Stichwort “Pfandbon”) oder ein Dieb dem Millionär das Auto geklaut hat ( ist ja gut betucht, tut ihm nicht weh…), da gibt es nichts zu beschönigen und schon gar nicht zu relativieren.

Unrecht wird auch nicht dadurch nachträglich legitimiert, indem man das Argument vorträgt, die  Krankenkassen hätten in Zukunft erhöhten Beitragsbedarf wg. Corona und weiter Gründe. Coronaaufwände zu finanzieren, dazu ist der gesamte Staat verpflichtet,
nicht nur alleinig die Beitrsgszahler der GKV.

Und politischen Verzicht zu üben, das Unrecht zu beklagen und sein legitimes Recht einzufordern, weil die Politiker die lautstarken Verweise auf das Unrecht “nicht mehr hören wollen”, spiegelt ein sehr spezielles Verständnis von Demokratie und politischem Diskurs wider.

Der DVG jedenfalls wird die aktuelle Unrechtslage weiterhin öffentlich anprangern, Wiedergutmachung in Form von Schadensersatz einfordern,
… und er wird vor allem weiterhin aufklären, vor allem unsere jungen Leute, dass ihre privaten Ersparnisse in Form von Direktversicherungen und Betriebsrenten nicht mehr sicher sind vor der Willkür von Staat und Parteien durch “nachträgliche Abgabenforderungen” , von den Sozialgerichten auch noch sanktioniert.

Unrecht und Beitragsdiebstahl legitimiert, Vertrauen verspielt und verloren – verlässliche  Zukunftsplanung und private Altersvorsorge zerstört. Das ist das jetzt zunehmend erkennbare Ergebnis.
RK.