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Beiträge (1984)

Guten Tag
über das Internet bin ich auf Ihren Verein gestoßen.
Auch ich und meine Frau sind Geschädigte. Die 120 Monate sind bei uns beiden längst vorbei, alle Klagen mit Hilfe des VDK brachten keinerlei Erfolg.
Meine Frau und ich möchten Mitglied werden, habe dazu den Mitgliedsantrag heruntergeladen.
Nun meine Frage.: Mit dem Partnerbeitrag von 18,-EURO ist meine Frau mit dabei ?
Sie hat aber eine eigene Direktversicherung gehabt und eine andere Krankenkasse.
Muß sie da nicht ein eigenes Mitglied werden? oder genügt für uns beide ein Mitgliedsantrag mit Partner ?
Bitte um zeitnahe Antwort
mfG Peter Wiesenfarth

Hallo Herr Wiesenfahrt,

es würde uns sehr freuen, Sie und Ihre Frau als Mitglieder bei uns begrüßen zu dürfen. Gemeinsam sind wir stark!

Sie füllen 2 Mitgliedsanträge aus:
Den ersten für Sie selbst zum Normalbeitrag von € 36,- und den zweiten für Ihre Frau zum Partnerbeitrag von € 18,-.
Sie beide werden dann Mitglieder im DVG.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Kotter
IT-Beauftragter
Direktversicherungsgeschädigte e.V.

Peter Wiesenfarth

Hallo Hr. Kotter,

vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage.
OK, so machen wir das, 2 Anträge

mfG Peter Wiesenfarth

Mir fehlt unter dem Punkt Politik Parteien die Stimme der größten Oppositionspartei im Bundestag, die AfD.

Wenn der DVG sich auf irgendeine Form mit der AfD einlaesst werde ich meine Mitgliedschaft kuendigen.

Sehr geehrter Herr Michel Deutscher, genau das ist mir auch schon aufgefallen. Die AfD wird (möglichst) auch beim DVG-eV totgeschwiegen. Es gibt offensichtlich Statements der AfD zu unserem Problem. Ab und an taucht auch hier im Forum dazu etwas auf von engagierten Foristen (s. u.A. den Beitrag von Dr. Holger Görner vom 16. November 2019 an 16:17).
Ich selbst hatte einmal versucht hier Klarstellungen und auch Einbeziehung der AfD in die Arbeit des DVG-eV zu verlangen bzw. nachzufragen, warum nicht. Die mir entgegengebrachte Reaktion hatte mich lange überlegen lassen, ob der DVG-eV der richtige Verein ist, wenn auch er als aller erstes den Filter einsetzt “NUR NICHTS MIT DER AFD”, anstelle über alle Parteigrenzen hinweg das Vereinsziel zu verfolgen.
Hans Walter Müller

Eine Zusammenarbeit mit der AfD, gleich in welcher Form, ist für mich völlig unakzeptabel.

Hans Walter Müller

Warum? Was ist das für ein Argument. Wenn die AfD forden würde, dass jeder Renter 5.000 € bekommen soll, würden Sie das auch ablehnen, nur weil’s von der AfD kommt. Es geht nicht um eine Zusammenarbeit, sondern um UNSER Interesse, das offensichtlich vielen Politikern der anderen Parteien egal ist, da sie selbst nicht betroffen sind oder als Inhaber von Versicherungsagenturen sogar profitiert haben. Diese verfahren genau nach dem Motto “Teile und herrsche”, und wenn man die AfD pauschal verteufelt, hat man schon eine Gruppierung eliminiert. Da bleibt mir nur Kopfschütteln bei soviel …. !
Hans Walter Müller
@ K.-D. Witt – Ihr Post 23. August 2020 an 12:02: Die obige Antwort gilt genauso für Sie!

Bitte kommen Sie beide mir nicht mit Neo-Nazis etc., denn dann sollten Sie sich zunächst einmal mit Partei- bzw. Wahl-Programm, Reden und Anträgen der AfD im Bundestag auseinandersetzen!

Vor ein paar Minuten habe ich meinen Mitgliedsantrag versendet und mich ERST DANACH in dieses Forum eingeklinkt. Hätte ich zuvor gelesen, dass es hier AfD-Anhänger gibt, hätte ich es sein gelassen.
Vorgänge wie in Chemnitz, Reden bei Kyffhäusertreffen, Kalbitz etc., der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag darf ungestraft als Faschist bezeichnet werden darf , wenn Sie das nicht mit Neo-Nazis in Verbindung bringen, Herr Hans Walter Müller, dann wundern mich Ihre Aussagen schon. Das lässt sich auch nicht durch ein Hochglanzprospekt mit Wahl-Programm beschönigen oder gar entschuldigen!

Hans Walter Müller

Herr Schuster, offensichtlich haben Sie sich noch nie intensiv mit der AfD beschäftigt sondern sie werfen einfach Schlagworte in den Raum! Was war den in Chemnitz? Hetzjagden? Wohl kaum! Kalbitz ausgeschlossen aus der AfD! Höcke als Faschist bezeichnen, gerichtlich zulässig – Nein – Ihre Info ist nicht aktuell! Was Sie mit Reden beim Kyffhäuser-Treffen meinen weiß ich aktuell nicht. Bundestagsreden der AfD-Abgeordneten haben Sie offensichtlich auch nie angehört! Es ist aber hier auch kein politisches Forum! Hier geht es auschließlich – zumindest nach meinem Verständnis – um die Ungerechtigkeit, die seinerzeit die SPD -Grüne Regierung mit Zustimmung der Unionsparteien 2003/2004 veranlasst bzw. ermöglicht hat und welche die Gerichte seit Jahren umsetzen. Mir ist egal, welche Partei mir dabei hilft! Die Aktionen von Herrn Birkwald (Linke) ist für unsere Sache hervorragend – auch wenn ich sonst mit den Linken nichts am Hut habe. Sie aber geben sich ideologisch verblendet und glauben offensichtlich den etablierten Parteien alles, vor allem wenn es gegen die AfD geht. Was haben Sie für ein Demokratieverständnis! Wenn ich so wäre wie Sie, müsste ich sagen, mit Leuten wie Ihnen will ich nicht in einm Verein sein!

Herr Schuster, Sie haben ganz Recht! Lassen Sie sich nicht entmutigen. Sie stehen mit ihrer Meinung nicht alleine da. Eine Partei, die Nazis in ihren Reihen duldet, ist nicht wählbar. Der DVG muss das Gespräch mit allen politischen Kräften suchen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Mit der AfD, einer Partei, die Nazis in ihren Reihen duldet, wollen wir nichts zu tun haben.

Hans Walter Müller

@ Herrn Kotter: 1. Welche Partei duldet Nazis (oder überhaupt Extremisten!) in ihren Reihen? Ganz sicher nicht die AfD – jeder Extremist wird da entfernt (wie handhaben das andere Parteien – bitte selbst prüfen, da Selbsterkenntnis der erste Weg zur Besserung).
2. Wer ist WIR – sprechen Sie für den Verein, kennen Sie das Grundgesetz (Benachteiligung….politische …Meinung…etc)?
3. M. E. sollte es sowohl im Forum und erst recht im Verein um die Sache gehen – nicht um Parteien! Deshalb war das Eingangsstatement von Herrn Michel Deutscher absolut berechtigt und muß nicht als Befürwortung für irgendeine Partei gesehen werden, denn schließlich ist die AfD aktuell im Bundestag die größte Oppositionspartei.
4. Genug zu Parteien und Demokratie(Verständnis) – es sollte m. E. hier um sachorientierte Problemlösungen gehen!
(5. An den Moderator: Was war an meinem letzten Post falsch, weil er nicht veröffentlicht wurde? Falls doch noch – bitte diesen Punkt 5 löschen).

Druckmittel an die GKK
hallo zusammen, mehr als ein halbes Jahr nach der Gesetzesänderung, (Beitragsfreibetrag) haben die GKK es nicht geschafft, die Rückzahlung der erforderlichen Beiträge umzusetzen.
Gibt es ein Druckmittel, ein Schreiben (Vorlage) an die GKK zur Aufforderung, die Gesetzesänderung unverzüglich anzuwenden und die Rückvergütung zu veranlassen.
Muss an die Politikeradresse, ebenfalls nochmal erinnert werden? Eine Diätenerhöhung geschieht von heute auf morgen.
m.f.G. E.Krieger

@Krieger Edgar. Inzwischen sind es sogar 8 Monate ! Eine Erhöhung wäre innerhalb 3 Wochen über die Bühne gegangen. Habe bisher versucht, Verständnis zu haben. Aber jetzt ist das Fass voll. Da ich einen Dauerauftrag habe, werde ich diesen entsprechend anpassen. Und falls innerhalb der nächsten 6 Wochen die Überbezahlung nicht ausbezahlt wird, werde ich entsprechend die Zahlungen bis zum Gleichstand aussetzen. Rechnen kann ich auch noch ein bisschen. Dazu braucht es kein Mathematik-Studium. – Alles unglaublich.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Ehm,
ich verweigere seit Februar die erhöhte Zwangsverbeitragung. Nach dem die zweite Mahnung mit Mahngebühr =5 € und
ein Säumniszuschlag von 1 € wiederholt bei mir eingetroffen ist und auch noch im Juli von der hhk eine Vollzahlung der Beiträge
gefordert wurde, habe ich erneut meinen Widerspruch gegen die Missachtung des Betriebsrentenfreibetrages ausgesprochen
und auf Einhaltung der gesetzlichen Regelung gebeten.
Gleichzeit habe ich mich nochmals bei allen Bundestagsabgeordneten beschwert und Herr Binding (SPD- Süddeutschland) hat bei
der hkk angerufen. Nun habe ich wieder ein Schreiben von der hkk erhalten, dass meinem erneutem Widerspruch erneut abgeholfen
wird und somit die Mahngebühren, wie auch der Säumniszuschlag erneut storniert wird und darf auch weiterhin den von mir errechneten
Zwangsbeitrag freundlichst beisteuern.
Natürlich habe ich dann Herr Binding (wie auch allen MDBs) ein fruenliches Dankesschreiben abgesetzt, habe aber bis heute keine
Antwort erhalten, doch steter Tropfen höhlt den Stein.
mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott (kocht über) und esgibt wieder ein Wahl bei uns
Hans-Michael Wilcke
mail hw@wilcke-immobilien.de
telefon: 0208 6960555

anbei
Meine Glückwunsch-Mail und Herr Binding liest das, ich weiss das.

Glückauf Herr Binding,
nun muss ich mich doch für Ihre Unterstützung gegen den Wahnsinn bedanken.
Diese tut mir jedoch in der Seele wehe, denn SPD unterstützt weiterhin diese asoziale
Handlungsweise der GKV, wie die “Doppeltverbeitragung” für Sparsummeneinmal-
auszahlungen aus privater Finanzierung, für Bürger oberhalb der BBG.
(Riester wurde amnestiert, warum?)
Dieses führt zu keiner von Ihnen geforderten Solidargemeinschaft,
sondern formt eine unüberbrückbare Antisolidarität,
die zur Verweigerung einer privaten Altersvorsorge aufruft und fordert (siehe Zahlen),
geboren aus einer Willkürtat von Herrn Olaf Scholz und Herrn Seehofer im Jahre 2003,
welcher wie immer, sich keiner Schuld bewusst sind.
Auch Sie, Herr Binding haben am 26.09.2003 -wahrscheinlich unbewusst-
dieser ungeheuren Schandtat im deutschen Sozialwesen zugestimmt.
Wir Alten können dieses leider niemals verzeihen, solange Sie dieser Willkürtat
weiterhin mit sozialistischer Wortgewandtheit und Hinweise auf die Berechtigung,
auch von Justitia, aussitzen.
Es ist und bleibt ein Klau, der ansonsten vor deutschen Gerichten bestraft
und nicht schöngeredet wird.
Im Oktober habe ich dann meinen freundlichen Termin beim LSG-Essen.
Warum klagen soviele von diesen verirrten Menschen vor den SG. LSG, BSG
oder reichen Beschwerden beim BVerfG ein,
stellen Sie sich diese Frage niemals oder reden Sie diese Zahlen einfach zu Kollateralschaden ?
Macht Ihnen eine Zustimmung von unter 9% keine Enge auf Ihr Bundestagsmandat?
Kleine Wiedergutmachung, wie die Erklärung “Freigrenze zu Freibetrag”,
jedoch dann auch nur für KV ist doch ein Witz, oder?
Einer unter diesem Freibetrag wird niemals Sozialbeitrage bezahlen, weder in der Einzahlphase
und auch nicht in der Auszahlphase?
Glauben Sie heute noch an Gerechtigkeit?

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke Lindenhof 38a
45481 Mülheim

16 Jahre Widerstand gegen die staatlich verordnete Vermögensabgabe von > 19%,
jedoch nur von privat vorgesorgten Rentnern und Rentnerinnen.
Was sind schon 40 Mrd. € zur Wiedergutmachung der Willkürtat vom 26.09.2003?
Erdnüsse!!!

Liebe Mitstreiter,
mit großem Interesse lese ich mehr oder weniger regelmäßig die Beiträge hier im Forum. Ich bin hin-und-her-gerissen zwischen Lob an die führenden Köpfe des DVG-ev und Kritik, da offensichtlich alle bisherigen Aktionen das “Unrecht” nicht”heilen” konnten. Ganz schlecht finde ich, dass im Forum es immer wieder zu Streitigkeiten darüber kommt ob man mit dem erreichten (= Freibetrag für pflichtversicherte Rentner) zufrieden sein sollte, ob weiter an den Politikern gearbeitet werden sollte und welchen Sinn Klagen haben (könnten).
Ich befürchte auch, dass die Kräfte der “ersten Generation” des Vereins zunehmend erlahmen (altersbedingt real, oder auch das Interesse verloren geht, wenn man seine 10 Jahre “abbezahlt” hat). Die Politik der Vereins der Nadelstiche bei den einzelnen Politiker (viele einzelne Anschreiben etc., Meetings, Einladungen etc.) war scheinbar auch nicht sehr erfolgreich – mit dem Freibetrag und dessen wirkliche Berücksichtigung (d.h. im Geldbeutel spürbar) erst in 2021 (auch rückwirkend) wird seitens der KK und der Parteien die Hoffnung geschürt, dass die “dummen DVG” in 2021 bei ihrer Wahlentscheidung nur noch die Wohltat im Kopf haben (“…schon etwas erreicht…”). ABER: Das ist nicht das, was die Ungerechtigkeit beseitigt! Die Gerichte werden nicht mehr anders entscheiden, wenn seitens der Politik nicht ganz klar ein neues Signal kommt. Vielleicht wäre es wirksamer, wenn der DVG jeden Monat mittels einer Rund-Mail an alle Bundestagsabgeordnete diese mit dem Problem konfrontieren würde. Man könnte ja jeden Monat wiederholen wieviele Mitglieder hinter dem DVG stehen (+ Familien), wieviele aktuelle Anfragen der DVG hat (oder auch Forumsbeiträge) oder was weiß ich. Vielleicht könnte man auch jeweils die aktuellen Termine der Regionalgruppen-Treffen mit angeben (aller Regionen, damit auch jeder Abgeordnete erkennt, wie breit der Ärger verteilt ist) und die Abgeordneten immer generell auffordern, zu den Treffen zu kommen. Ich glaube, nur geballtes Auftreten kann noch etwas bewegen. Dass sich hieraus für den DVG ein erheblicher Mehraufwand ergibt, ist mir bewußt. Aber das sollte es uns wert sein – von mir aus könnte dafür der Jahresbeitrag durchaus verdoppelt werden; es geht bei uns allen doch nicht nur um ein paar-Mark-fuchzig, sondern um Tausende von Euros! Wie sind Eure Meinungen dazu?
Beste Grüße, Hans Walter Müller
PS: M.E. ist in der gesamten Problematik der § 229 ausschlaggebend (so lese ich es wenigstens aus dem Forum). Vielleicht kann man den Gesetzestext mit einigen wenigen Erläuterungen auf der Home-Page an markanter Stellung positionieren

Politische Grundsatzdiskussion führt am Thema vorbei?

Liebe Leute,
DVG Mitglieder, Nichtmitglieder, Forumsteilnehmer*innen, zur Erinnerung aller möchte ich darauf hinweisen: Der DVG als Verein ist “unabhängig” und “überparteilich”.
Deswegen ist mein Hinweis: lasst Euch nicht auf andere Fährten locken und strapaziert in diesem Forum nicht eine hitzige, allgemeine Grundsatzdiskussion über politische Parteien an sich und ihre parteiprogrammatischen Ziele. Eine Diskussion, die völlig am Thema vorbei geht.

Der DVG kämpft für eine Sache, nämlich gegen die “nachträgliche” Doppelverbeitragung der Direktversicherung, gegen die Änderungen im GMG von 2003/2004, gegen rechtlose und überhöhte Krankenkassenabgaben bei den “Betriebsrenten”. Gegen die Verletzung von Verbraucherschutz, gegen Wählertäuschung und verlorenes Politikvertrauen… und zum Schutz für unsere Jugend, dass sie nicht in die gleiche Falle gelockt werden und ihr diese Abzocke erspart bleibt.
Und die politischen Verursacher in diesem Szenario sind die SPD und Die Grünen, die dieses schwammige “GMG”-Gesetz in 2003 beschlossen haben, und eben auch CDU/CSU, die dieses Gesetz seinerzeit “mitgetragen” haben und die sich heute einer Korrektur und einer Abschaffung massiv widersetzen.
Das ist der Fokus unserer Diskussion und unserer politischen Arbeit, die der DVG führen muss.
Gruss, RK.

Sehr geehrter Herr Kort,
ich stimme Ihnen voll und ganz zu (und hatte auch versucht dies in meinen Posts zum Ausdruck zu bringen).

Partei-Politik und Auschließeritis hilft uns nicht. Die Abgeordneten im Parlament müssen demokratisch entscheiden und die Ungerechtigkeit korrigieren, die m. E. von den Gerichten aufgrund der Lobby-Arbeit der Versicherungen oder aus der Warte der verbeamteten Richter, die selbst nicht betroffen sind in das Gesetz rein-interprätiert wurden; frei nach dem Motto: Wer sich eine Direktversicherung leisten konnte, kann auch mehrfach KV /PV zahlen.

(@ Moderator: Was war einem letzten Post falsch, den Forumsregeln nicht entsprechen, dass er nicht veröffentlicht werden konnte? – Falls er noch kommt – bitte diesen Satz löschen)

Wir Moderatoren sind manchmal nicht ganz so schnell, auch wenn wir häufig online sind. Es kann eben passieren, dass ein Beitrag in der Warteschleife steckt. Aber wir bemühen uns, die frei zu gebenden Beitrag zeitnah zu lesen und dann entsprechend zu agieren.

Liebe Mitstreiter,
Reiner Korth hat die Parteien, die uns im November 2003 betrogen haben, klar benannt. Und mit dem Hinweis, dass der Verein DVG überparteilich und unabhängig ist, sollte jeder leben können.
Ich hatte in diesem Forum schon einmal geschrieben, dass ich KEINE Partei kenne, die die rückwirkende Doppelverbeitragung als Betrug anerkennt und eine vollständige Entschädigung der Direktversicherten mit Verträgen von vor 2004 fordert.
Deshalb wähle ich auch KEINE der im Bundestag vertretenen Parteien.
An Kommunalwahlen nehme ich teil, denn dort geht es um Menschen, nicht um Politiker.
Ich hoffe, dass solche Beiträge wie „Wenn der DVG sich auf irgendeine Form mit der Partei XY einlässt, werde ich meine Mitgliedschaft kündigen“ in Zukunft unterbleiben, denn so ein Niveau ist in diesem Forum nicht angebracht.
Es geht hier darum, Gerechtigkeit zu erreichen – dazu ist der Freibetrag ein Teilerfolg, aber nicht das Ende der Fahnenstange.

Hans Walter Müller

Sehr geehrter Herr Dinkel,
Ihrem Zitat “…dass der Verein DVG überparteilich und unabhängig ist…” ist m.E. vorbehaltslos zuzustimmen! Und gerade deshalb ist es wichtig und richtig, dass – wenn denn welche vorliegen – die Statements aller Parteien (zumindest aller im Bundestag vertretenen) unter dem Menu-Punkt “Politik -> Parteien” erscheinen. Nichts anderes hatte Herr Michel Deutscher in seinem Post am 22.8.2020 um 21.35 Uhr gefordert – m. E. zu Recht.

Vielmehr als eine Diskussion über politische Parteien würde mich aber eine Diskussion darüber interessieren, wie wir erfolgreich sein können – entsprechend dem letzten Satz Ihres obigen Posts. Was ist von meinem Vorschlag – Post vom 23.8.2020, 18.34 Uhr – zu halten.

Gerne würde ich dazu (kritische) Stellungnahmen oder auch Alternativ-Vorschläge der Mitglieder lesen. Der Verein kann nur mit aktiven Mitgliedern erfolgreich sein und wir sollten nicht darauf warten, dass die ehrenamtliche Vorstandschaft es alleine richten kann.

Beste Grüße
HWM

Hallo Herr Müller,
warum es schwierig werden wird, Gerechtigkeit zu erreichen, haben Sie schon in Ihrem Beitrag vom 25.08.20 beschrieben:
„Wer sich eine Direktversicherung leisten konnte, kann auch mehrfach KV /PV zahlen.“
Das ist die Einstellung von Politikern, Richtern – und vor allen Dingen der Krankenkassen!
Es fehlt hier jegliches Unrechtsbewusstsein, wahrscheinlich auch, weil ein Großteil dieses Personenkreises gar nicht weiß, was 2003 mit dem GMG genau beschlossen wurde, z.B. mit welcher Heimtücke aus einer Kapitallebensversicherung ein Versorgungsbezug gemacht wurde.
Wie kann man das ändern?
Aktionen mit überregionaler Beachtung wie z.B. die Radtour von Rudi Birkmeyer nach Berlin, Demos bei Anwesenheit von Ministern (wie Jens Spahn, Bodo Ramelow), sowie bundesweite Proteste waren meiner Meinung nach am erfolgreichsten und sollten weitergeführt werden.
Von Ihren zahlreichen Vorschlägen finde ich am besten, Abgeordnete zu Regionaltreffen einzuladen, um dem von mir erwähnten fehlendem Unrechtsbewusstsein entgegenzuwirken.
Für die Zukunft:
Infostände zur Bundestagswahl 2021:
– Hinweis auf den Betrug durch die Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne
– Warnung von Berufseinsteigern vor der Willkür des Staates, nach dem Beispiel von 2003
– dabei sollten durchaus auch die Namen Ulla Schmidt (SPD) und Horst Seehofer (CSU) in den Vordergrund gebracht werden – als verantwortliche Politiker, die den Vertrauensschutz bewusst mit Füßen getreten haben.
Wenn es Sinn macht, kann man diese Info´s auch über die sozialen Medien verbreiten.
Ich selbst werde, wie andere auch, weiterhin zu Beiträgen über Direktversicherung/Betriebsrente in Lokalzeitungen und Online-Medien entsprechende Leserkommentare schreiben, auch wenn das Wahlverhalten dadurch natürlich nicht spürbar verändert werden kann.
Viele Grüße
Eugen Dinkel

Glückauf Mitstreiter,
heute am 26.08.2020 hat mir (Zwangsverbeitragte Zahlstelle, jedoch ohne Zahlstellennummer)
die hkk freundlicher Weise brieflich und mit einer guten Nachricht betitelt,
den neuen Beitrag, ab 1. Januar 2020 zugestellt.
Ich bin sehr überrascht, in Hoffnung, dass dieses Glücksgefühl auch bei Ihnen so schnell und zeitnah eintrifft.
Ich werde jedoch Widerspruch einlegen müssen, da von der hkk der Betriebrentenfreibetrag nur einmal
berücksichtigt wurde, ich jedoch mit zwei unterschiedlichen Zwangsverbeitragungen bei der hkk eingetragen bin
und auch so von der TK, per geheimer Datenübertragung bei der hkk nach Wechsel angezeigt wurde.

Mit bergfesten Grüßen, aus dem grünen Ruhrpott (der kocht, am 13.09.2020 wird hier wieder gewählt)
Hans-Michael Wilcke
Lindenhof 38a
45481 Mülheim
Mail hw@wilcke-immobilien.de
Tippkick 0208 6960555

Glückauf Herr Wilcke und Ihr lieben Mitstreiter,
auch ich habe am 26.08.2020 von der hkk den neuen Beitrag ab 01.01.2020 bekommenn.
Die zuviel geleisteten Beiträge für 2020 wurden mir bereits überwiesen.
Ich hoffe,daß es Euch auch bald so ergeht.

Viel Erfolg und bleibt gesund.

Hallo Herr Wilcke,
den Betriebsrentenfreibetrag in Höhe von 159,25€ gibt es leider nur einmal. Ansonsten gäbe es überhaupt kein Problem bei den Berechnungen. So aber muss von der Krankenkasse geprüft werden wo und bei welchen Vertrag der Freibetrag in Abzug gebracht wird. Manchmal werden die 159,25 € bei einer Betriebsrente nicht voll verbraucht und die andere Zahlstelle und bei einem selbst als Selbstzahler muss der Restbetrag Anwendung finden.

Viele Grüße
Ingrid Wulff

Hallo Herr Dinkel,

zu Ihrem Beitrag vom 27.08.20 11:11 Uhr:
“Für die Zukunft:
Infostände zur Bundestagswahl 2021:
– Hinweis auf den Betrug durch die Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne
– Warnung von Berufseinsteigern vor der Willkür des Staates, nach dem Beispiel von 2003
– dabei sollten durchaus auch die Namen Ulla Schmidt (SPD) und Horst Seehofer (CSU) in den Vordergrund gebracht werden – als verantwortliche Politiker, die den Vertrauensschutz bewusst mit Füßen getreten haben.
Wenn es Sinn macht, kann man diese Info´s auch über die sozialen Medien verbreiten.
Ich selbst werde, wie andere auch, weiterhin zu Beiträgen über Direktversicherung/Betriebsrente in Lokalzeitungen und Online-Medien entsprechende Leserkommentare schreiben, auch wenn das Wahlverhalten dadurch natürlich nicht spürbar verändert werden kann.”

Finde ich eine gute Idee. Letzteres mache ich auch, aber meine Kommentare dazu (hauptsächlich Focus Online) werden generell abgelehnt, obwohl sie selbstverständlich der Netiquette entsprechen. Die Wahrheit darf man eben längst nicht mehr überall sagen. Wie auch immer, ich gebe nicht auf, es müssen möglichst viele Menschen, vor allem die junge Generation, informiert werden – und ich werde gerne meinen Beitrag dazu im kommenden Wahlkampfjahr leisten – z.B. durch Mithilfe an Info-Ständen.

Viele Grüße!

Glückauf Herr Jones,
vergessen wir nicht Herr Olaf Scholz, der den Beitrag im Jahre 2003/4 auf 100 % (§ 248 SGB V) angehoben hat,
damit sich der Beitragssatz (Punkte) laut Schröder unter 13% verzieht und die Arbeitgeber freudig in die Hände klatschen.
Die Geschichte: Im April 2002 wurde auf Rüge des BVerfG -aus dem Jahre 2000- der Beitrag für gesetzliche,
wie freiwillige Mitglieder auf 50% (§ 248 SGB V )festgesetzt.
Dieses geschah mit einfacher Mehrheit im Bundestag durch SPD und Grüne, gegen den Willen der CDU.
Nun wurde bereits im Jahre 2003 dieser brave Vorgang, keiner hat die SPD gezwungen, von Olaf Scholz wieder gekippt.
§ 248 SGB V auf 100%, rin in die Erdäpfel un wieda russ.
Ein kurzes Leben bei einer Partei, die sich mehr als 150 Jahre soziale Gerechtigkeit auf die ROTE FAHNE geschrieben hat.
Die kleine gemeine Ergänzung unter § 229 SGB V ist ein Willkürtat , wie auch die ehemals bekannte Praxisgebühr,
des Herrn Seehofer (CSU).

Laut Aussage von Herrn Heimatminister Horst Seehofer, vom 07.05.2019, zur Gesetzgebung,
Texte und Tenor: möglichst komplex und verwirrend für den Bürger
[….] ansonsten von der Bevölkerung unzulässig infrage gestellt wird.[….]
muss man solche Ausarbeitungen zur Stützung von staatlichen Willkürtaten zur Aufrechterhaltung
der rechtlichen Ordnung im Lande für die Exekutive entwickeln und nutzen. Justitia wird noch blinder.

Aufrichtig eröffnet Herr Innenminister Seehofer (wahrliche Altersklugheit) am 18.06.2019:
[….] „Man muss Gerichtsurteile akzeptieren, aber man muss sie nicht verstehen“. [….]

So,nun ist es genug

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott (dampft und kocht)
Hans-Michael Wilcke
e-Mail hw@wilcke-immobilien.de

Guten Tag,

meine Frau und ich hatten eine Direktversicherung, von dessen eingezahlte Beträge wurden von unseren Krankenkassen munter die 120 Monate Beiträge zur Kranken -und Pflegeversicherung abgebucht.
Trotz Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ( 1BvR 1660/08 ) vom 28.09.2010 und des Bundessozialgerichtes ( B 12 KR 24/09 R ) vom 30.03.2011
in denen festgestellt wurde, dass Erstattungen der bezahlten Beiträge möglich sind, wurden unsere Klagen über den VDK von den Kassen immer abgelehnt .
Frage.: aufgrund der o.a. Urteile ist da von Seiten des Vereins.”Direktversicherungsgeschädigter e.V” irgend ein Vorstoß bei der Politik, Parteien,
Gerichte usw gemacht worden, oder etwas in Vorbereitung, oder gibt es Anwälte die dieses aufnehmen könnten ??

Wer weiß Rat, wer kann mir in dieser Richtung was sagen.

Gibt es eigentlich eine Ortsgruppe hier rund um Freiburg im Breisgau ?

mfG
Peter Wiesenfarth

Hallo Zusammen,

Ich habe zwischen zwischen dem 1.10.2010 und 30.4.2011 ganze 7 Monate in eine Direktversicherung eingezahlt. Nun wollte ich diesen Vertrag nach knapp 10 Jahren doch mal kündigen. Mein Versicherungsberater hatte mich natürlich 2011 dazu ermutigt die Versicherung privat weiterzuführen. Kurz noch zu mir, ich war damals 29 und bin 2011 am 1.5.2011 ins NICHT-EU Ausland in die Schweiz verzogen. Habe von da an aber dummerweise weiter brav meine Beiträge gezahlt. Nun wollte ich diese Versicherung kündigen, in die Versicherung wurden insgesamt, während der 7 Monate sagenhafte 224 Euro vom Arbeitsgeber einbezahlt und während der Tätigkeit 160€ von meinem Lohn pro Monat einbehalten.

Die Liebe Alte Leipziger argumentiert nun, dass nach Eintritt der Unverfallbarkeit der Versicherung diese nunmehr nicht mehr gekündigt werden kann. Die Unverfallbarkeit tritt doch aber laut Paragraph 30f erst EIN, wenn der AG 5 Jahre lang Einzahlungen getätigt hat.

Was ist eure Meinung ?

Entscheidend ist, wer als Versicherungsnehmer im Vertrag steht.

Sehr geehrter Herr Goris,

zunächst ein paar Klarstellungen. Sie schreiben „mein Versicherungsberater“. Sie meinen wahrscheinlich einen Versicherungsvermittler. Ein Versicherungsberater ist wie ein Rentenberater, ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt ein Berufsstand, der einschlägigen Berufszwängen unterworfen ist. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein echter Versicherungsberater Ihnen das empfohlen hat, was Sie geschrieben haben, es sein denn, er ist sehr übel unterwegs. Es war dann doch eher ein Produktvermittler.

Sie schreiben weiter hin „laut Paragraph 30f“. Das betreffende Gesetz fehlt hier. Sie meinen wahrscheinlich § 30 f Abs 2 und 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz).

In § 30 f (2), (3) BetrAVG wird die Überleitung von Unverfallbarkeitsfristen geregelt. Die Unverfallbarkeitsfristen, die in § 1 b BetrAVG geregelt werden, sind im Laufe der Zeit mehrfach zu Gunsten der Anwärter, also i.d.R. die Arbeitnehmer, geändert worden, zuletzt durch die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie zum 01.01.2018.

Nun zu Ihrem Fall:

Die Versicherungsnehmereigenschaft ist bei der Unverfallbarkeit nicht relevant.

In Ihren beschriebenen Fall trennen Sie nicht sauber zwischen Arbeitsrecht (BetrAVG) und Versicherungsvertragsrecht (VVG).
Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber, also Ihre Direktversicherungszusage. Das Versicherungsvertragsgesetz und das „Kleingedruckte“ in der Versicherungsbedingungen des Versicherers regelt das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und seinem Refinanzierer, also dem Direktversicherungsvertrag.

Bei der Unverfallbarkeit werden zwei Arten unterschieden. Zum einen die gesetzliche Unverfallbarkeit, die gilt für Ihren Entgeltumwandlung. Ihre Beiträge sind hier ab dem ersten Tag der Umwandlung unverfallbar. Und zum anderen die vertragliche Unverfallbarkeit, sie betrifft die arbeitgeberfinanzierten Beiträge.

Vereinfacht heißt Unverfallbarkeit, wann gehören die Beiträge, die in die Direktversicherung geflossen sind, dem Arbeitnehmer und können nicht mehr vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Bei der Entgeltumwandlung gehören Ihnen sofort die Beiträge, bei der Arbeitgeberfinanzierung gelten die vertraglichen Übergangfristen.

In Ihren Fall galt für die arbeitgeberfinanzierten Beiträge eine Unverfallbarkeitsfrist von fünf Jahren, ab Zusagebeginn und wenn der Versorgungsfall (Renteneintritt, Tod oder Invalidität) nach Vollendung des 25. Lebensjahr eintreten ist. Wenn diese beiden Kriterien unterschritten werden, kann der Arbeitgeber die arbeitgeberfinanzierten Beiträge zurückverlangen.
Ihre Zusage besteht seit dem Jahr 2010 und wir haben das Jahr 2020, also besteht die Zusage mehr als fünf Jahre; Sie haben mit 39 Jahren das 25. Lebensjahr überschritten. Der Versorgungsfall ist bisher nicht eingetreten. Also ist der Vertrag unverfallbar und die Beiträge gehören Ihnen.
Für neue Zusagen gilt eine Unverfallbarkeitsfrist ab dem ab 21. Lebensjahr und drei Jahre Zusagedauer.
Ihre Aussage „AG 5 Jahre lang Einzahlungen getätigt“ betrifft den Zahlungsstrom zwischen Arbeitgeber und Versicherer. Das hat nichts mit Ihnen als Arbeitnehmer zu tun.

Die „5 Jahre“ kommen entweder aus dem Arbeitsrecht, wie oben beschrieben oder von einem privaten Versicherungsvertrag. Dort müssen Sie u. a. mindestens fünf Jahre eingezahlt haben, um Steuervorteile zu erhalten. Dies betrifft allerdings das Steuerrecht. Diese Büchse der Pandora machen wir aber hier nicht auf.

Lösung zu Ihrem Fall:

1. Schreiben Sie bitte den Versicherer an und fragen, ob er einer Kündigung des Vertrages zustimmen würde, wenn der ehemaligen Arbeiter dies unterstützt. Fragen Sie Ihren ehemaligen Arbeiter, ob er einer Kündigung des Vertrages zustimmen würde.

2. Fragen Sie den Versicherer, ob die Abfindungshöchstgrenzen überschritten wurden. Fragen Sie dann Ihren ehemaligen Arbeiter, ob er einer Abfindung auch oberhalb der Abfindungshöchstgrenzen zustimmen würde.

3. Fragen Sie den Versicherer und den ehemaligen Arbeiter, ob einer Übertragung in das schweizerische Vorsorgesystem zustimmen würde. Fragen Sie dann Ihren aktuellen, schweizer Arbeitgeber, ob der deutsche Direktversicherungsvertrag in die schweizerischen zweite Säule (berufliche Vorsorge) oder in die dritte Säule (3a, die gebundene Vorsorge oder in die 3b freie Vorsorge) übertragen werden kann. Diese Übertragungen geschehen immer ohne zusätzliche Kostenbelastung für Ihren Vertrag.

Ein ganz wichtiger Hinweis für alle!

Schicken Sie mir bitte keine Unterlagen per Mail oder Post, erst recht nicht unaufgefordert und schon gar nicht als pdf-Datei. Das ist nicht DSGVO-konform.
Sollten Sie auf die wahnsinnige Idee kommen mir Unterlagen zukommen zu lassen oder mir ihren Fall persönlich vortragen, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich dies aus Standesgründen ablehnen muss und überhaupt keine Auskünfte mehr erteilen kann.