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Beiträge (1984)

Bin bei der Techniker Krankenkasse und habe immer noch kein Schreiben bzw. Rückzahlung erhalten.

Hallo, ich bin Selbstzahler und habe der DAK ab März 2020 den Betrag entsprechend des Rechners der Stiftung Warentest gekürzt. Sie haben mir daraufhin geantwortet, dass ab ca. Juli 2020 eine Neuberechnung durchgeführt wird und mir der zu viel bezahlte Betrag (für den Monat Januar) dann zurück erstattet wird. Bisher habe ich noch nichts gehört. Meine verminderten Zahlungen wurden offensichtlich akzeptiert.

Bei meiner Frau sieht es anders aus, sie bekommt ein Betriebsrente von der BVK (https://www.versorgungskammer.de/). Da hat sich noch überhaupt nichts getan, weder hat sie eine Mitteilung bekommen, noch wurde die Rentenzahlung entsprechend erhöht. Da werden wir jetzt massiv vorgehen.

Gruss

Elsa von Rymon Lipinski

Hallo zusammen,
ich habe weder rückwirkend Geld erhalten, von einer Neuberechnung ganz zu schweigen.
Viele Grüße
Elsa von Rymon Lipinski, Seevetal

Mittlerweile ist der Brief der Barmer eingetroffen und hat mir die Information überbracht, dass es mit der Entlastung nichts wird: Der Freibetrag wird ausschließlich auf die betriebliche Altersversorgung angewandt, und da ich auch nach Abzug des Freibetrags über der Beitragsbemessungsgrenze bleibe, ist das Resultat: 0 ! Schönen Dank auch.

Die Ankündigung des Gesundheitsministers Jens Spahn “Und auch diejenigen mit höheren Betriebsrenten werden spürbar entlastet.” trifft offenbar nicht auf alle pflichtversicherten Betriebsrentner zu. Obwohl sie Höchstbeiträge zahlen, werden Betriebsrentner, bei denen die Gesamteinkünfte aus allen Versorgungsbezügen (inklusive der fiktiven Beträge aus Kapitalzahlungen) und der gesetzlichen Rente die Beitragsbemessungsgrenze um den Freibetrag übersteigen, überhaupt nicht entlastet. Liegt man in Summe zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der um den Freibetrag erhöhten Grenze, wird man nur noch zum Teil entlastet. Der Freibetrag wird also nicht von der Beitragsbemessungsgrenze abgezogen, sondern von dem Zahlbetrag der Betriebsrenten. Hier werden durch das Betriebsrentenfreibetragsgesetz neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

Hallo zusammen, seit März habe ich monatlich bei meiner KV = hkk angerufen und nach der Entlastung gefragt. Nachdem das nicht geklappt hatte habe ich in Absprache mit der KV den Juli 2020 stoppen lassen, Juli Beitrag anteilig überwiesen und ab august bis Dezember 2020 eine DA über den korrekten Beitrag veranlasst. Vorher hatte die KV eine Abbuchung monatlich vorgenommen, der Auftrag wurde durch die KV gestoppt. Im Oktober spreche ich nochmals mit der KV ob ab Januar 2021 wieder die Abbuchung mit dem korrekten Betrag klappt. LG Arje Korn, RG MA-LU-HD.

Bin bei der Techniker KK. Habe im Februar meine Beitragszahlung um den Freibetrag gekürzt. Erhielt umgehend Mahn- und Drohschreiben. Habe hierauf geantwortet und die TK nochmals auf den Sachverhalt hingewiesen. Bat für den Fall der Leistungskürzung um Nennung der gesetzlichen Grundlage. Hierauf erhielt ich einen freundlichen Anruf mit dem Versuch der Erklärung der Umsetzungsprobleme. Ich äußerte meinen Unmut und die Unverhältnismäßigkeit im Handeln der TK. Hierauf Entschuldigung und man wolle das Verfahren ruhen lassen, da die TK keine gesetzliche Grundlage habe. Im September erhielt ich eine neue Beitragsberechnung wegen Auszahlung einer Direktversicherung. Hierin auch der Hinweis, daß ich bis zur Umsetzung des Gesetzes die Beitragskürzung weiter vornehmen kann. Es geht also doch.

Bis jetzt habe ich absolut nichts von der Barmer gehört, Geld zurück auch nicht. Vielleicht sollte ich der Barmer mal den Gesetztext schicken und darauf hinweisen, dass ich auch betroffen bin.

So ist es auch in meinem Fall ! Keinerlei neue Beitragsberechnung und schon gar keine Rückerstattung. Ich werde heute die Barmer Anschreiben.

War am Montag bei der AOK, mit der Rückzahlung kann ich im November rechnen. Die AOK brauch also 11 Monate um das neu zu berechnen. In der Vorcomputerzeit wäre das sicher schneller gegangen.

Auch die Pfaff BKK hat es noch nicht geschafft den Freibetrag einzuarbeiten! Zu dieser bin ich vor 3 Jahren gewechselt, weil der Zusatzbeitrag niedriger ist wie bei der Daimler BKK. Somit spare ich einige Cent an dem “Enteignungsbetrag”. Nebeneffekt – ich bekomme noch eine Zahnreinigung, von der Pfaff BKK, bezahlt!

DAK hat am 29.09.2020 geänderten Beitragsbescheid geschickt. Differenzguthaben heute eingegangen!

Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
liebe Freunde,
alle, die schon – oder noch erhalten – neue Beitragsbescheide für 2020 unter Berücksichtigung des Freibetrages nacvh § 226 II n.F. = 159,25 € im Monat – sollten sich fragen, ob neben dem Freibetrag doch noch die Freigrenze Berücksichtigung gefunden hat.Das steht in der Gesetzesbegründung!
Wenn nicht – Widerspruch einlegen.
D.H. wer eine Einmalzahlung von bis 38 200 € erhalten , zahlt keinen Beitrag!!!!
Darüber hinaus: den Zahlbetrag ohne Freigrenze, aber mit freibetrag!
Im Übrigen: Die Umrechnung des Einmalzahlbetrag bis zum Betrag von 107 000,00 € ist verfassungsrechtlich mit § 226 II SGB V n.F. problematisch geworden. Berufungen und Revision bereits anhängig.
Jürgen Schmitz
Rentenberater

Sehr geehrter Herr Schmitz,

genau so, wie Sie es beschreiben, verstehe ich auch das Gesetz. Es gilt zunächst die Freigrenze. Wenn die Freigrenze überschritten wird, setzt zusätzlich der Freibetrag ein.

In Fachkreisen bin ich schon aufgrund meiner Lesart des BRSG etwas ungläubig angeschaut worden, aber bin bin froh, dass Sie das auch so sehen. Ich dachte schon, ich stehe allein auf weiter Flur.

Gruß

Frank J. Kontz

Wolfgang Diembeck

Lieber Herr Schmitz,
es zählt in Deutschland immer nur das was im Gesetz steht. Die Gesetzesbegründung nehmen die Gerichte schon mal zur Hilfe, wenn Interpretationen notwendig sind. Der Gesetzestext ist jedoch eindeutig:

Die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 zu bemessenden Beiträge sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteigen. Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; bis zum 31. Dezember 2020 ist § 27 Absatz 1 des Vierten Buches nicht anzuwenden.

Hallo,
ich habe zwei Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt knapp 40 Tsd. Euro erhalten. Wie ist das Bitte nochmal mit den Freibetrag, wußte gar nicht das so etwas auch gibt
Bitte um Info – Herzlichen Dank im voraus

LG Richard Liebl ( bin Mitglied)

Herr Schmitz,

kann man diesen Rechtsverdreher Text https://www.buzer.de/gesetz/2497/al82892-0.htm – mal für normal denkende Menschen erläutern?

Wenn jemand eine “echte” Betriebsrente in Höhe von 143,69 € und zusätzlich eine Kapitalauszahlung in Höhe von 17.493 € erhält, was muss er an Sozialabgaben an die KK zahlen?

Hallo Herr Schmitz,
ich verstehe Ihren Beitrag nicht. Ich dachte, die Freigrenze wäre abgeschafft und es gilt nur noch ein Freibetrag? Und woher kommen die 38.200,-€? Viele Grüße
Michaela Löw

Heute ist der Bescheid der Barmer gekommen. Leider mit einem dicken Fehler.
Pro Monat habe ich eine Vergünstigung von 25,01 €, das sind für 8 Monate 200,08 €.
Die Barmer will mir aber nur 133,58 € gutschreiben.
Bitte aufpassen.

Genauso ist es mir auch bei der TK ergangen.
Der Hintergrund: Ich zahle für eine Direktversicherung und für eine Betriebsrente.
In dem Schreiben vom 05.10.20 wurde ein Guthaben angegeben, das den eigenen, zu viel geleisteten Zahlungen für die Direktversicherung entsprach.
Nach Rücksprache mit der TK wird der fehlende Betrag angeblich von der Betriebsrenten-Zahlstelle erstattet, wo die Sozialabgaben automatisch einbehalten wurden.
Mein Guthaben bei der TK wird, im Gegensatz zu den vollmundigen Ankündigungen der Politik, nicht automatisch erstattet, sondern mir wurde mitgeteilt, dass ich das bei der nächsten Beitragszahlung verrechnen kann.

Sehr geehrter Herr Dinkel, liebe DVG-Mitglieder,
bin Mitglied bei der TK und habe vor einigen Tagen wiedermal die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge, die sich aus der Freibetragsregelung ergeben angemahnt. Als Empfänger einer Betriebsrente, sowie die Zusatzverbeitragung durch eine Direktlebensversicherung ergibt sich laut TK eine andere Vorgehensweise, die erklären soll, dass Mitglieder der TK bereits Rückzahlungen erhalten haben und manche Mitglieder nicht.
Information durch den TK-Mitarbeiter: Zuerst wurden die TK -Mitglieder in der Freibetragsregelung “bedacht”, die ausschließlich eine Direktversicherung haben. Bei Mitgliedern mit einer Betriebsrente wird die Rückzahlung der zu viel geleisteten Beiträge gemäß Freibetrages-Gesetz von der Betriebsrenten-Kasse rückwirkend ausgezahlt bzw. entsprechend neu berechnet. Dadurch ergibt sich für “Betriebsrentner” mit zusätzlichen auch mehreren Vorsorgeleistungen (Direktlebensversicherung) eine zeitliche Verzögerung. Der zu viel gezahlte Betrag wird komplett von der Betriebsrentenkasse des Unternehmens zurückgezahlt und zukünftig der Freibetrag direkt entsprechend berücksichtigt und berechnet. Von einer Verrechnung eines Guthabens berichtete mir der TK-Mitarbeiter nicht.
Immerhin ist auch in solchen gelagerten Fällen “Land in Sicht”, im November soll die entsprechende Neuberechnung und Rückzahlung des zu viel gezahlten Beitrages erfolgen.

So ist das nicht prüfbar.
Beschied muss vorgelegt sein.
J. Schmitz

Hallo Gerhard,

mein Bescheid kam gestern, die Einsparung sind 25,00€ mtl und die Erstattung für
8 Monate soll 100,39€ betragen. Widerspruch ist abgesendet!

Gruß Oskar

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
auch bei der Barmer gibt es unterschiedliche Rechenkünstler. Mal sind 8 x 25 = 133,59 Euro wie bei Gerd Kieseheuer. Bei dem Vertrag von meiner Frau sind 9 x 25 = 178,59 Euro. Das sind aber auch wirklich schwere Aufgaben und darum habe ich es vermutlich in der Schule nie verstanden.
Oder sollte ich etwa Recht haben, wenn ich folgende Behauptung aufstelle: 8 x 25 = 200.
Da stellt sich schnell die Frage der Einstellungskriterien bei der Barmer.
Bei meiner eigenen Geschichte laüft alles wie gehabt. Wie immer, sehr schlecht.
Da die Zusatzversorgungskasse der Kommunen einen Teil der monatlichen Beiträge gegen meinen Willen überwiesen hat, habe ich scheinbar gar kein Guthaben bei der Barmer und ich soll mich-laut Barmer-im Zweifel selber um eine Rückzahlung von der Versorgungskasse kümmern. Das Einziehen der Beiträge ging ohne mein Zutun dagegen reibungslos. Man fühlt sich nur noch verarscht!!

Zu meiner Antwort vom 11.10. muss ich etwas nachtragen. Heute Morgen habe ich mit einem Barmer-Mitarbeiter gesprochen,
er hatte bereits den Septemberbeitrag von 99,41€ abgezogen und den Rest von 100,39€ überwiesen.
Er hat sich zwar um 0,20€ verrechnet, aber trotzdem mitgedacht.

Gruß Oskar