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Beiträge (1984)

KKH benötigt noch Zeit um eine Prozentzahl von einem Freibetrag in Euro umzurechnen.
Erschwerdend kommt hinzu, das man auch mit Anzahl Monaten multipliziern muß.
Ich warte noch einen Monat ab, danach geht es zum Anwalt.
Hoffe ich bekomme von Euch eine Empfehlung.
Gruß Hans
(der sich fragt was überhaupt noch wählbar ist.
Siehe https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/ju-chef-fordert-nullrunde-wegen-corona-kurzarbeit-loehne-sinken-wegen-kurzarbeit-rente-soll-steigen-jetzt-regt-sich-widerstand-in-der-union_id_12502587.html)

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2530765133882818&id=1487611031531572 -Ist die Entlastung bei allen angekommen?
Kategorie: Allgemein Politik vom 2. Oktober 2020

Zur Entlastung der Betriebsrenten gab es auf Facebook 88 Kommentare mit fast ausschließlich negativen Aussagen.

Ich habe von der DAK sogar die telefonische Auskunft bekommen, dass das Gesetz ja erst zum Oktober in Kraft ist und man jetzt noch ca. 2 1/2 Monate benötigt um die Zahlstellen zu Informieren.
Ganz ausdrücklich habe ich darauf hingewiesen, den Freibetrag unbedingt auf meine “echte” Betriebsrente anzuwenden ist. Sollte ich für meine Direktversicherung nach § 40b EStG eine neue Beitragsrechnung erhalten, werde ich direkt zum Anwalt gehen.

Hallo Frau Wulff,
Ihre Frage vom 09.10.2020 nach der Höhe der Sozialabgaben versuche ich zu beantworten, da mein Fall mit Betriebsrente und Kapitalauszahlung sehr ähnlich gelagert ist.
Da die vielen Zahlen verwirren, erläutere ich nur das Prinzip der Berechnung, so wie es die TK bei mir durchgeführt hat. Da auch Ihre genannte Betriebsrente unter dem Freibetrag von 159,25 € liegt, ist der Berechnungsvorgang identisch.
1. Die Kapitalauszahlung wird durch 120 (Monate) geteilt = Kapitalleistung
2. Der Freibetrag wird zunächst von der Betriebsrente abgezogen.
3. Ist der Freibetrag noch nicht aufgebraucht, wird der Rest von der Kapitalleistung abgezogen.
4. Vom Rest der Kapitalleistung wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet.
5. Von der kompletten Kapitalleistung wird der Pflegeversicherungsbeitrag berechnet
6. Der Krankenversicherungsbeitrag hängt vom Beitragssatz der Krankenkasse ab.
7. Der Pflegeversicherungsbeitrag hängt davon ab, ob man kinderlos ist oder nicht.
Für die Berechnung des Beitrags habe ich den Beitragssatz der DAK (16,1%) angenommen und bin davon ausgegangen, dass Sie ein oder mehrere Kinder haben.
Unter diesen Voraussetzungen komme ich auf 25,41€ Beitrag monatlich.
Da wir ja im November 2003 betrogen wurden, sind das immer noch 25,41€ zu viel Beitrag.
Einziger Trost: Wenn die Steigerung Ihrer Betriebsrente nicht die Steigerung des Freibetrags überholt, zahlen Sie ab 10 Jahre nach der Kapitalauszahlung nichts mehr.
Viele Grüße
Eugen Dinkel

Mir schreibt die Barmer:
..für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.8.2020 überweisen wir 113,34€..
Wenn ich richtig rechne sind 15,7% aus 159,25€ 25€/Mon.
Bei 7 Mon müssen also 200€ rauskommen.
Bin gespannt, was die Barmer antwortet.

Hallo zusammen!
Die letzte Woche habe ich ein Schreiben bekommen von der BARMER bezüglich Betragsrückerstattung über das Betriebsrentenfreibetragsgesetz .
Interessanterweise wird da nicht die Erstattung von der “richtigen” Betriebsrente berechnet, sondern nur der Zusatz – Beitrag von der Auszahlung der Direktversicherung!
Über meine offizielle Betriebsrente kein Wort!!!
Was sollte ich da tun bzw. weiter verfahren? Mitglied bin ich ja beim DVG…

Schönes Wochenende!

Wilfried Herold

Ich beziehe eine Rente von der VBL und habe mir eine Betriebsrente von der Pensionskasse auszahlen lassen. Von meiner Krankenkasse BKK GilSei habe ich bis heute keine Neuberechnung der Sozialbeiträge bzw. eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge erhalten.
Muss ich hier selbst tätig werden?

Guten Tag,
ich habe von der Techniker Krankenkasse ein Schreiben erhalten das mein Beitrag ab 09/2020 nur noch 63,34 € beträgt,
die TKK hatte nichts von einer Rückzahlung gesprochen.
Am 12.09.2020 habe ich meinen Widerpruch im allgemeinen und und auch auf den Beitrag geschrieben. Für die Monate (für mich )
ab 02/2020 habe ich um Erstattung der zuviel gezahlten Beträge verlangt, am 22.09.2020 hat die TKK den Betrag überwiesen, es war der von mir ausgerechnete Betrag. Ich hoffe sehr das bei der Beitragszahlung noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.

Für die Rücknahme der Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen sei kein Geld da, aber das Bundeskanzleramt soll für über 600 Millionen neu gebaut werden. Unsere Regierung ist wohl größenwahnsinnig.

Und uns wird eingeredet, für eine Entlastung sei aufgrund von Corona kein Geld da und wir sollten mit dem Almosen nach dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz zufrieden sein.

Wir wollen keine Almosen. Wir wollen nur das zurück, was uns aufgrund der Enteignung mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 genommen wurde aufgrund des fehlenden Bestandsschutzes. Das ist legalisierter Diebstahl!

Ein Hinweis an alle mit verschiedenen Versorgungsbezügen:
Die Krankenkassen geben in ihren neuen Bescheiden anscheinend nur die für eine Direktversicherung zu viel gezahlten Beiträge als Guthaben bzw. als Rückzahlsumme an. Einbehaltene Sozialabgaben von Betriebsrenten-Zahlstellen werden wahrscheinlich von diesen selbst zurückgezahlt, was aber in dem Bescheid mit keinem Wort erwähnt wird und auch im Vorfeld von der Krankenkasse nicht mitgeteilt wurde.
Nach diversen Telefonaten habe ich den Eindruck, dass eine Klärung der korrekten Rückzahlsumme innerhalb der Widerspruchsfrist eher unwahrscheinlich ist.
Ich werde noch abwarten, ob kurzfristig eine Rückzahlung oder zumindest eine Mitteilung über die Höhe der Rückzahlung durch die Betriebsrenten-Zahlstelle erfolgt. Wenn nicht, bleibt nur der Widerspruch.

Hallo Mittreiter, nun haben uns die Politiker wieder einmal beschissen. Hier meinen Text an ALLE Politiker.

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages,
Sie haben doch den Amtseid geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes. Leider vermisse ich hier zum Wohle des deutschen Volkes. Wieder einmal werden wir Bürger von den Politikern verarscht. 2004 wurden wir durch das GMG unseren sauer verdienten angesparten Direktversicherungen betrogen, da kein Bestands- und Vertrauensschutz auf Altverträge verschlafen wurde und nun, mit diesem faulen Kompromiss, der hier nicht auf schon zahlende Altverträge angewendet wird, sondern erst zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hier hat man den Bestands- und Vertrauensschutz heimlich eingeführt. Jedoch die Pflegeversicherung hat man, obwohl versprochen, herausgenommen!?!?!? Warum??
Nicht genug, dass ich 12000 € durch das Gesetz von 2004 verloren haben, jetzt bekomme ich nicht mal das Geld zurück für meine geleisteten Zahlungen seit 5 Jahren!
Weiterhin werden wir Rentner hinsichtlich des KK-Beitrages beschissen, da wir den Allgemeinen KK-Beitrag (14,6 %) zahlen müssen, obwohl wir kein Anrecht auf KK-Geld haben! Warum? Wir müssten eigentlich nur 14% zahlen, OHNE NSPRUCH auf KK-Geld!!! Als ich in der passiven Phase der Altersteilzeit war, hatte ich auch nur 14 % KK-Beitrag gezahlt, da ich keinen Anspruch auf KK-Geld hatte!!
Sind wir Rentner Bürger zweiter Klasse, die keine Lobby haben??
Weiterhin zahlen Pensionäre nur 50% Pflegeversicherung, die anderen 50% zahlt der Bund, warum nicht für Rentner auch oder gilt das GG für Rentner nicht??
Hier erwarte ich größere Aktivitäten in Zukunft von Ihnen und ihres Gleichen, wie
1. Abschaffung der Bemessungsgrenzen bei Renten, Krankenkassen und Pflegeversicherung.
2. Jeder zahlt in diese Kassen ein. Jeder, Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und sonstige.
3. Nur noch eine KK mit dem Recht jederzeit in PVK zu wechseln.
4. Wenn nicht eine KK, dann legt die KK den KK-Beitrag wieder selbst fest, wie wir es schon mal hatten. Da hatte ich einen KK-Beitrag von 12,5%!!!!
5. Rentner zahlen nur noch KK-Beitrag ohne KK-Geld.
6. Abschaffung der Versteuerung für Rentner, denn ich meine Beiträge schon mal versteuert.
Ein geschröpfter Rentner

ebenfalls an TK geschrieben mit der “3. Bitte” seit Anfang September diesen Sachverhalt zu prüfen.
—–
Sehr geehrte Damen und Herren.
(leider keine persönliche Zuständigkeit/Person).
In Ihrem Schreiben vom 7. 10.2020 fügen Sie Kontoübersichten mit an und begründen damit ein Guthaben von 99,38.
Meine Berechnung sieht wie folgt aus und ich bitte Sie mir di Differenz, schriftlich zu erklären oder begründen.
1. Basis ist dass ab 1.1.2020 der Monatsbeitrag gesenkt wird von 95,50 auf neu 71,14. Richtig? Meiner Meinung und Ihrer Berechnung zu Folge ja.
2. Für die Monate Januar bis August 2020 habe ich demzufolge 95,50 x 8 zu zahlen und dies wurde auch gemacht: Summe: 764,00
3. Ab also für Sept. 2020 bis usw. die Folgemonate jeweils 71,14. Ebenfalls richtig?
4. Die Über-Bezahlung also mein Guthaben beträgt demzufolge die Differenz 95,50 minus 71,14 ist 24,36 und dies für 8 Monate ist 194,88.
Bitte sind Sie so freundlich und prüfen Sie erneut und erklären Sie Differenz der Berechnung. Ich hatte keine Erklärung gefunden.
Vielen Dank vorweg.
Werner Bürgel