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Beiträge (1984)

Auch bei mir und meiner Frau ruht seit 1.1.2020 still der See. Nachdem meine Frau zum 1.3.2020 eine Betriebsrente bezieht, kam von der Audi BKK die Aufforderung, aus einer Direktversicherung für einen Betrag unterhalb der bisherigen Freigrenze künftig Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Die Betriebsrente und die Direktversicherung
wären zusammen über der Freigrenze, deshalb würden jetzt Beiträge anfallen. De facto keine Entlastung, sondern eine Zusatzbelastung.
Eine Berücksichtigung des Freibetrages ist bis heute noch nicht erfolgt und somit auch keine Rückzahlung.
Leider wird diese Thema durch die Presse und Fernsehen stiefmütterlich behandelt. Auch die Gewerkschaften oder andere Verbände haben dieses Thema nicht in der notwendigen Form auf deren Agenda.

Hallo,
Ich habe bis heute 14.10.2020 auch nach mehrmaliger Nachfrage noch keine Rückmeldung erhalten. Meine Betriebsrente ZVK und auch die Pensionskasse haben noch nichts hören lassen. Man weiß noch nicht wie zwei Zusatzrentenzahlungen behandelt werden 🙄 Bis jetzt hat jede ihren eigenen Beitrag abgezogen nun da beide wenig über der Beitragsgrenze liegen sollen sie zusammengefaßt werden damit sicher mehr Beitrag entrichtet werden muss! Das Finanzamt hat bei der Pensionskasse schon mächtig zugeschlagen mit 1/3 des ausgezahlten Gesamtersparten, ohne Kommentar!!
Vie Grüße M. Zimmermann

Letzte Woche teilte mir die Barmer schriftlich mit, daß “sich für mich ein Guthaben von 68,29 € ergibt”. Es stehen mir aber für acht Monate insgesamt 200 € zu . Da ich nicht sofort Widerspruch einlegen wollte, rief ich die im Schreiben genannte Mitarbeiterin an. Die bedauernswerte Dame wurde offensichtlichtlich mit Anrufen bombardiert, man versprach mir einen Rückruf schnellstmöglich. Mein zweiter Telefonanruf bei meiner Heimatfiliale der Barmer (ich wohne im Rheinland) schlug in Erfurt/Thüringen auf. Ein freundlicher Mitarbeiter hatte leider von der Materie keine Kenntnis und versicherte mir, innerhalb von 48 Stunden erhielte ich die gewünschte Auskunft.
Eine Stunde später meldete sich dann die Sachbearbeiterin aus Schwäbisch Gmünd und wir konnten das “Problem” erörtern und nach einer angeregten Diskussion dann auch, wie ich hoffe, lösen. Die Frau hat mir wirklich leid getan, sie erklärte mir, daß das merkwürdige Schreiben vom Computer verfasst worden sei. Auf meinen Einwand, daß der Computer nur das berechnen könne, was vorher eingegeben wurde, erhielt ich keine Antwort. Mein Vertrag datiert aus dem Jahre 1991, soviel zu dem Grundsatz, Verträge sind einzuhalten.
Zur ” finanziellen Notlage” der Krankenkassen bemerke ich nur noch, daß der Vorstandsvorsitzende der Barmer im Jahre 2019 ein Einkommen von 391.000 € erhalten hat, sein Stellvertreter immerhin noch 330.000 €. Die Bezüge des dritten Vorstandsmitgliedes sind mir nicht bekannt.
Insgesamt dürften sich die Vorstandsgehälter der Barmer-Elite auf rund 1 Million € jährlich belaufen.
Also: Der eine gewinnt im Lotto, drei andere werden Vorstand bei der Barmer.

Unbedingt und ohne Rücksicht Widerspruch einlegen.
Mein Widerspruch geht, absichtlich, erst kurz vor Beendigung der Widerspruchsfrist raus.

Die Angelegenheit ist innerhalb 48 Stunden korrekt erledigt worden. Eine ganz deutliche Ansage (Kündigung!) wirkt offensichtlich Wunder.
Auf die Beiträge aus der Direktversicherung will man dann doch nicht verzichten.

Vor drei Wochen habe ich die BKK Firmus schriftlich gebeten, zu erklären, wann die Erstattung gem. BRFG erfolgt. Schriftlich bekam ich die Meldung, die Umsetzung erfolge in der 39. Woche. In der 41. Woche habe ich dann höflich nachgefragt; schriftlich hat man sich vielfach entschuldigt, aber die Angelegenheit sei so kompliziert und ich würde unaufgefordert Nachricht erhalten. Bis heute kein weiterer Hinweis. Habe lediglich 1 Direktversicherung und keine Betriebsrente, also eigentlich eine einfache Rechnung. Zum Thema Beitragssatz hat mir die KK erklärt, dass auch Rentner den vollen Satz von 14,6 Prozent zu zahlen haben, obwohl kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Das muss noch intensiver untersucht werden.

Sofort am 05.01.2020 setzte ich die BARMER davon in Kenntnis, dass ich aufgrund des neuen Gesetzes zum Freibetrag ( gültig ab 01.01.2020) meine monatlichen ÜBERWEISUNGEN ( kein Bankeinzug!) bis zum aktualisierten Beitragsbescheid nach §44 SGB ( SGB 10 ) einstelle.
Die neu durch die BARMER zu errechnende “Beitragsforderung” würde ich nach Erhalt des neuen Bescheides wieder unter Vorbehalt aufnehmen.
Das als Einschreiben mit Rückschein.
Bereits am 06.02.2020 erhielt ich die neue Beitragsberechnung und zahle wieder monatlich “unter Vorbehalt” , aber jetzt unter Berücksichtigung des neuen Freibetrages.
Auf eine “Nachzahlung” habe ich mich gar nicht erst eingelassen.
Vielleicht sollten es alle auch jetzt noch so machen wie ich, dann reagieren die Krankenkassen vielleicht schneller.

Eine Drohung, ” dann verlangen wir Ihre Krankenkarte zurück und Sie erhalten nur noch Grundleistungen” kann man sofort abwenden, da ja über die Rentenversicherung die monatlichen Sozialabgaben gezahlt werden und die Forderungen auf unsere Direktversicherungen eine ZUSATZ-Forderung ist. Dieses Prozedere habe ich nämlich auch schon in einem anderen Zusammenhang hinter mir und ganz schnell wurde diese Drohung zurückgenommen.

Bereits am 05.01.2020 informierte ich die BARMER, dass ich aufgrund des ab 01.01.2020 bestehenden Gesetzes zum Freibetrag meine monatlichen ÜBERWEISUNGEN ( kein Bankeinzug!) einstellen werde und erst dann die Zahlungen wieder unter Vorbehalt aufnehme, sobald mir eine neue Zahlungsinformation vorliegt. Das ganze mit Einschreiben und Rückschein.
Am 06.02.2020 lag die neue Zahlungsforderung der Barmer unter Beachtung des neuen Freibetrages vor.

Auf eine Nachzahlung habe ich mich gar nicht erst eingelassen. Vielleicht sollten auch jetzt noch alle Betroffenen so vorgehen, damit die Krankenkassen schneller arbeiten.

Eine Drohung” dann verlangen wir Ihre Krankenkarte zurück und Sie erhalten nur noch Grundleistungen ” kann man sofort entkräften, da über die Rentenkasse monatlich Sozialabgaben erfolgen und die Forderungen ein ZUSATZ- Einkommen für die Krankenkassen darstellt. Dieses Szenario hatte ich bereits in einem anderen Zusammenhang und die Drohung wurde sofort zurückgenommen.

Glückauf Mitstreiter,
ich habe bereits zum 26.08.2020 meinen neuen Bescheid von der hhk erhalten.
Dort wurde mir ein Guthaben von 127,31 € versprochen.
Tatsächlich hatte ich bereits seit dem 15.02.2020 eine Zahlung unter Abzug des Betriebsrentenfreibetrags
ausgeführt. Es erfolgten mehrfache Mahnung mit Mahngebühr und Säumniszuschläge,
die jedoch stetig nach Widerspruch zurückgezogen wurden.
Nach erneutem Widerspruch gegen den Bescheid und Bitte die Verteilung und Abrechnung des Betriebsrentenfreibetrages
auf die Einzelposten KV+ sPV anzuzeigen und Zusendung der Kontoauszüge vom 01.01.2020 bis 15.10.2020,
ergab sich für mich, nach Einzelposteprüfung, ein reales Guthaben von nur 4,69 € auf meinem KV+sPV-Konto.
Aus diesem Durcheinander erkennt man, dass die Vasallen der GKV mit dieser kleinen Aufgabe total überfordert
wurden und wir, die Geschädigten, gezwungen werden, aber auch wirklich, jede Gutschrift, wie auch Forderung
der GKV-Vasallen, in jedem Fall, kontrolliert bzw. zwangsgeprüft werden muss.

Grundsätzlich ist also schriftlich Widerspruch (innerhalb eines Monats nach postalischen Erhalt des Bescheides),
mit Unterschrift, gegen diesen Bescheid einzulegen (geht auch auch per FAX oder vorab einfach per e-mail ) und
vollständige und klärenden Rechnungsstellung (Einzelposten) anzufordern.
Telefonate helfen manchmal auch, aber meist spricht man mit überlasteten und hilflosen Personen
und man ärgert sich nur.
Das oben zum 26.08.2020 versprochene manifestierte Guthaben habe ich bisher noch nicht erhalte.
Mal schauen, wann die Auskehrung erfolgt.

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott, wo die ROTEN LATERNEN leider erlöschen
Hans-Mischael Wilcke

Moin, auch bei mir schlug am 09.11. ein Schreiben von der Barmer auf, in welchem mir eine Rückzahlung von 111,96 € und mein neuer Beitrag verkündet wurde. Obwohl ich sofort (12:00 Uhr) bei der Kontaktnummer anrief, konnte ich mich nur mit dem Anrufbeantworter unterhalten. Daraufhin verfasste ich meinen Widerspruch per E-Mail. 4 Tage später kam die Nachfrage, ob ich mit ihrer Rückantwort einverstanden sei. Wie ihr euch denken könnt, habe ich keine solche Antwort erhalten. Also persönlich zu meiner örtlichen Geschäftsstelle. Die Dame dort fand in meinem Verlauf weder meine E-Mail, noch die ominöse Rückantwort. Sie sicherte mir allerdings einen Rückruf zu, der am nächsten Tag erfolgte. In dem kurzen, sehr sachlichen Gespräch, bestätigte die Mitarbeiterin, dass meine Mathematiklehrer eine gute Arbeit geleistet hatten. Am darauffolgenden Tag landete die Rückzahlung auf meinem Konto. Fazit: Bewegung lohnt sich.

Hallo Vereinsmitglieder und Betroffene.
Nachdem ich zu meinem 60. Geburtstag im Juni 2020 meine 1992 abgeschlossene Kapitallebensversicherung ( Direktversicherung ) ausbezahlt bekommen habe,
meldete sich 4 Wochen später die DAK mit einem Beitragsbescheid.
Es wurde der volle Beitrag ohne berücksichtigung des Freibetrages gefordert.
Kurz vor Ende der Frist habe ich Wiederspruch mit allen bekannten Argumenten eingelegt und meinem Ärger Ausdruck verliehen das die Krankenkasse nicht einmal bei Neubescheiden fähig ist den Freibetrag zu berücksichtigen.
Kurz darauf kam die Antwort der DAK mit sämtlichen Gesetzlichen Bestimmungen und das Sozialrecht mit Steuerrecht nicht vergleichbar ist usw…
Anbei ein Fragebogen ob ich den Wiederspruch zurücknehme oder den Klageweg beschreite.
in meinem nächsten Schreiben nahm ich den Widerspruch zurück mit der Bitte mir einen neuen Beitragsbescheid unter Berücksichtigung des Freibetrages zu senden.
Nach ca. 4 Wochen schaffte es die DAK einen neuen Bescheid incl. Freibetrag zu schicken.
Es wurde jedoch der Beitrag zur Pflegeversicherung mit 3,30% angesetzt ( Kinderlose) was ich beim ersten Bescheid übersehen hatte.
Da ich 2 Söhne habe und diese noch in der Ausbildung sind und in meinem Haushalt wohnen müsste der Beitragssatz 3,05% sein.
Also soeben einen neuen Widerspruch aufgesetzt. Werde ihn aber erst kurz vor der 4 Wochenfrist ab schicken.
Jedenfalls habe ich bisher noch keine Zahlungen geleistet. w
Wenn es soweit ist werden diese unter Vorbehalt sein.

Schöne Grüße aus dem Bayerischen Wald

Elsa von Rymon Lipinski

Hallo zusammen,

inzwischen habe ich meine Abrechnung und auch eine Rückzahlung meiner Krankenkasse bekommen, die richtig ausgerechnet wurde.

Viele Grüße
Elsa von Rymon Lipinski

Hat es der Gesetzgeber (und die Krankenkassen) mit Einführung des Freibetrags geschafft, uns von unserem eigentlichen Anliegen abzulenken?

//* Freundliche Gruesse, Klaus-Dieter Witt