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Beiträge (1984)

Hallo,
ist eigentlich schon einmal in Erwägung gezogen worden, auch vor den EuGh den Europäischen Gerichtshof zu ziehen ???
Mit dieser Rechtssprechung in Deutschland kommt man doch nicht weiter, da ich auch noch glaube das diese Richter die hier Urteile fällen nicht gerade Objektiv sind

mfg

Hallo,

es kann nur der EuGh weiter helfen bis wir vorher nicht verstorben sind.
Alle Klagen werden-sind ja abgeschmettert.
Inhaltlich ist alles schon bis ins Detail bekannt von
A wie Abzocke seit 2004 bis
Z wie zusätzliche Beiträge ohne Freibeträge seit 2004
F wie Freibeträge aber kleiner Freibetrag seit die Spähne da mit drin sind, da nicht rückwirkende Freibeträge seit 2004 usw.

Grüße

Egon Seiss

1. Für Altverträge: Verletzung des Eigentums ohne Schadensersatz gem. Art. 14 (3) Grundgesetz
2. Klage beim EuGH nach Art. 13 EMRK (wirksame Beschwerde wegen Nichtbeachtung zu 1.)
in Verbindung mit EMRK Art. 1 im Zusatzprotokoll 1 (Paris 20.3.1952)
Bin kein Jurist, lese mich erstmal durch den ganzen Urwald

Nicht alle pflichtversicherten Betriebsrentner / Direktversicherungsgeschädigten profitieren vom Betriebsrentenfreibetrag.
In meinen Ohren klingt die Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit “Auch Bezieher höherer Betriebsrenten werden spürbar entlastet.” wie blanker Hohn.
Gestern habe ich den Bescheid der Techniker Krankenkasse erhalten und musste feststellen, dass ich durch den Betriebsrentenfreibetrag überhaupt keine Entlastung erfahre. Solange die zu verbeitragenden Gesamteinkünfte aus gesetzlicher Rente und Versorgungsbezügen (inklusive der fiktiven Beträge aus Kapitalzahlungen) die Beitragsbemessungsgrenze um den Freibetrag übersteigen, wirkt sich der Freibetrag überhaupt nicht aus.
Dies wird sich bei mir auf Grund der jährlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze erst in ein paar Jahren ändern.
Weil ich “zu gut” vorgesorgt habe, darf ich weiterhin Höchstbeiträge zahlen.
Aus diesen Gründen bin ich strikt gegen Überlegungen von Mitgliedern des DVG, die Verbeitragung von Kapitalzahlungen von 120 Monate auf 240 Monate zu strecken. Es gibt sicher eine Reihe von Direktversicherungsgeschädigten, die neben der Kapitalzahlung eine “echte” Betriebsrente erhalten und bei denen eine solche Änderung statt einer Entlastung zu einer höheren Beitragsbelastung führen würde.
Das Ziel muss also, nach wie vor, die komplette Abschaffung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen sein.

Hallo, habe gestern ebenfalls nach mehrmaligen Hinweis von der TK gestern einen Bescheid über die Zusatzbeiträge erhalten. Für mich gilt die gleiche beschriebene Situation – keine Entlastung, da durch die fiktiven Beiträge aus Kapitalzahlungen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird. Da meine privaten Zusatzleistung zeitlich alle gleich ausgezahlt wurden, werde ich 10 Jahre auf den Freibetrag warten müssen. Herr Spahn, dem ich regelmäßig in der Sache “hart aber fair” schreibe, werde ich mit seiner Aussage konfrontieren.
Eine “Streckung von 120 auf 240 Monate” lehne ich ebenfalls ab. Es wäre interessant zu erfahren wieviel Prozent der DVG-Mitglieder in der gleichen Situation sind und von der neuen Freibetragsregelung gar nicht profitieren.

Hallo,
habe Anfang des Jahres meine Direktversicherung bekommen.
Natürlich war in den nächsten Tagen gleich die Krankenkasse in meiner Schleife.
Tja, gut das jetzt ja die ca 160 Euro steuerfrei sind.
Jetzt aber eine Frage !
Wie sieht im nächsten Jahr mit der Einkommensteuererklärung aus?
Muss ich das angeben und werde ich nochmals bestraft?
Hinzu kommt vielleicht auch noch das ich seit Februar schon Kurzarbeit habe,
und hier auch kein Ende zu sehen ist.
Schönen Gruß
J.S.

Kommentar zu Beitrag: 2021 stagnieren Renten

Es gibt 2021 keine Nullrunde für die Rentner und Rentnerinnen, sondern eine Rentenkürzung durch die Hintertür
und zwar wieder einmal aus dem Gesundheitsministerium. Die Erhöhung der Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge
werden nicht an uns vorbeigehen und somit die gesetzten Haltelinien zur Rentensicherung umgehen.

Aber schauen wir wie zuverlässig die Aussagen unserer wichtigen Politiker sind und in der Realität umgesetzt werden:
Zum 24.05.2019 das Rhein-Neckar-Zeitungs-Interview mit Herrn Olaf Scholz:
[….]Obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten,
zahlen sie derzeit noch alle den Beitrag mit,
der nur für dieses Krankengeld erforderlich ist.

Das ändern wir. [….]

Weitere Kommentar zu diesem Thema aus den Printmedien
a) im Handelsblatt vom 21.05.2019
Heil und Scholz planen, für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken.
b) im Spiegel vom 22.05.2019:
Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil begründen das damit,
dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Doch was hat sich heurig verändert?
Alle KVdR-Mitglieder sind immer noch verpflichtet den 100% Beitrag für die staatliche Rente und für privat
ersparte Versorgungsbezüge an die GKV-Vasallen abzuführen, obwohl Rentner und Rentnerinnen
–wie man ja auch aus dem Kenntnisstand von Herr Scholz und Herr Heil entnehmen kann-
gesetzlich geregelt niemals Krankentaggeld aus dem Gemeinschaftstopf der GKV erhalten werden.

Für die freiwillig versicherten KVdR-Mitgliedern ist für Einnahmen
aus Mieteinnahmen, Erwerbseinkommen, Zinsen, Dividenden, private Renten,
der ermäßigte Beitragssatz von ca. 96%, des gültigen Krankenkassenbeitragssatzes realisiert.

Info: Der reduzierte Beitragssatz ist heutig mit 14 %, 100% Beitragssatz entspricht 14,6% festgeschrieben.

Steht die SPD noch heurig hinter Ihren Worten oder setzt man auf das Vergessen der mündigen verantwortungsbewussten
und privat vorgesorgten Bürger*innen oder soll er Virus auch an dieser Nichtlieferung schult sein?

Schaut man als Politiker einfach heute in die USA, da kann man erlernen, wie man Wahlen gewinnen könnte,
wenn man mündlich und schriftlich hinterlegte Versprechen realisiert und für den Bürger umsetzt.
Es lautet ganz einfach: geliefert.

Eine Reduzierung um 0,6% Punkte der gesetzten Willkürtat ist keine Lächerlichkeit, sondern ein Startzeichen zu mehr,
so wieder der Gesundheitsminister auch stetig die Haltelinien hinterlistig umgeht,
man erinnert sich an die Argumentation zu der Ergänzung unter §229 SGB V vom 2003/4:
Eine Umgehungstat muss man gesetzlich stoppen,
so, als ob wir mit unseren Lebensversicherungsverträgen ALLE Täter werden wollten.
Der Staat hat das jedoch mit “Gottes Gnaden” verhindert

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott, wo die ROTEN LATERNEN erlöschen
Hans-Michael Wilcke

Danke für den Kommentar. Wir haben die Anregung aufgegriffen und einen Beitrag darüber auf der Homepage geschrieben.

Beste Grüße
Helmut Achatz

Zum Beitrag von Herrn Wilcke (885), Es sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass es im öffentlichen Dienst Tariferhöh7ngen gibt und die Forderung (der Gewerkschaften), die Ergebnisse auch auf die Pensionäre zu übertragen.
Schön, wenn man der besonderen „Fürsorgepflicht“ des Staates „anheimfällt“ und auch als Pensionär weiter 50% Beihilfe, Sterbegeld etc. erhält.
Vielleicht sollten wir nicht mehr von ungekürzten Betriebsrenten und auskömmlichen Renten, sondern vom „Beamtenstatus“ träumen,

BL
die TK berechnet die Beiträge auf meine Betriebsrente und die mit dem AG angesparten Kapitalleistungen.
Da ich mir alle Urteile durchgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass unser momentaner Rechtsrahmen ausgeschöpft ist.
Mit einem ruhenden Einspruch möchte ich trotzdem erreichen, dass ich bei ev. gesetzlichen Änderungen zu unseren Gunsten eine Rückerstattung bekommen kann. Hat jemand mit ruhenden Einsprüchen ( ähnlich dem vorläufigen Rentenbescheid ) Erfahrungen?

Sehr geehrter / werter Herr Günter,

besten Dank für Ihren Beitrag vom 28. Oktober 2020 / 11:55 und Ihren bestätigenden, ergänzenden Post darunter vom 30. Oktober 2020 / 22:14.
Sie legen den Sachverhalt gezielt und eindeutig dar! Vielen Dank.
Ich bin der Meinung, dass möglichst viele Betroffene, evtl. auch die Regionalgruppen in Form eines offenen Briefes an die jeweils örtlichen Abgeordneten dies so schreiben sollten; ich von meiner Seite aus werde es tun.
Außerdem sollte diese Zusammenfassung, die die Problematik sehr verständlich beschreibt, an exponierter Stellung auf der Homepage des DVG auftauchen, damit jeder, der die Seite aufruft, in wenigen Zeilen das Problem (und auch eine unkomplizierte Lösung: das Schreiben an die Vers.-Vorstände) erfassen kann.
Wir sollten uns von den anderen Problemen der Politik nicht ablenken oder gar verdrängen lassen.
Denn, jetzt ist Corona das Thema, vorher war Klima, Umweltschutz, Flüchtlinge, Trump, EU-Wahl etc. dran. Folgen werden wieder andere Schwerpunkte wie Putin, Polen, Erdoan, Syrien, Connetwitz, Wahl 2021, Wirtschaftskrise, Pleiten, Arbeitslosigkeit etc. pp. Wir müssen für unser Thema stehen – über ALLE Parteigrenzen hinweg. Wenn es um’s Geld geht, haben die Politiker auch keine Skrubel Gelder von Linken und Rechten, von Jungen und Alten einzutreiben (Hauptsache sie selbst kommen möglichst ungeschoren davon oder erhalten eine Kompensation).
Also – nicht locker lassen: Steter Tropfen höhlt den Stein (Entschuldigung: Aber ab und an muss das Phrasenschwein herhalten!).
Viel Erfolg
Hans Walter Müller

Auch ich finde die Beiträge von Herrn Günter sehr gut und werde versuchen die Informationen in meinen Briefen zu verwenden.
Gruß aus dem Schaumburger Land
Gerd Oltrogge

Hallo und guten Abend,
über folgenden Sachverhalt kann ich nirgends etwas aussagefähiges finden!
Es ist ja bekannt, das Privatversicherte keine KK-Beiträge für ihre ausgezahlten
Direktversicherungen bezahlen müssen!
Wie verhält es sich aber z.B., wenn man bei einer 30-jährigen Laufzeit der
Direktversicherung die ersten 12 Jahre privat und erst die restlichen 18 Jahre
gesetzlich freiwillig versichert war? Dann hat man doch für diese ersten 12 Jahre
überhaupt keine gesetzliche KK in Anspruch genommen…..und muss trotzdem
für 30 Jahre “berappen”!?

Nähere Erklärungen finden sich im Artikel zur 9/10-Regelung

https://dvg-ev.org/?s=9%2F10-Regelung

Guten Tag,

wird eine Direktversicherung bei der Grundrechte angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

R. K.

Corona kostet unserem Staat viel Geld.
Die Lösung wäre: von den Sparern 20 % ihres Ersparten einzufordern, aufgeteilt auf 10 Jahre.
Unsere Regierung kennt sich mit dieser Regelung seit 2004 bestens aus!
Gruß aus dem Schaumburger Land von
Gerd Oltrogge