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Beiträge (1984)

Ich zahle seit dem 01.05.2014 jeden Monat den extra Krankenkassenbeitrag, der mir mit diesem GMG ab 2004 aufgebrummt wurde. Zuletzt war mein aktueller Beitrag 311,00 € monatlich. Durch diesen “riesigen” Freibetrag hat sich die monatliche Zahlung auf jetzt 286,00 € verringert. Was ich aus den gelesenen Beitraegen, auch hier im Forum und der Presse entnehmen kann, wird sich an dieser Praxis der Abzocke nichts aendern. Dem Gelaber unserer Politiker kann man sowieso nicht glauben und jetzt haben sie natuerlich das Argument “CORONA” und somit ist voraussehbar, hier wird sich nichts, aber auch gar nichts aendern. Zudem diese ganzen evtl. vorgeschlagenen Veraenderungen jahrelange Verhandlungen, Ausschuesse, Gutachten etc. nach sich ziehen, siehe dieses Gezerre um den Freibetrag. Es waere schoen, sollte ich Unrecht haben mit meiner Prognose, aber ich sehe schon, das mir 20 % meiner Altervorsorge geklaut werden.

Hallo Johannes. Ich bin zwar nicht so aktiv wie andere Mitglieder, die Leistungen werden uns immer nur schöngeredet und “vorgegaukelt” von unseren sogenannten Vertretern, die nur unser Geld haben wollen, sich selbst die Höhe der Diäten bestimmen und dann noch “automatisch” anheben lassen. Eine Verarschung – sorry wenn ich den Ausdruck gebrauche – für uns Rentner und Einzahler in die Gesetzlichen, wo wir leider zu verpflichtet sind und zahlen müssen. WIR sollten vor ORT noch mehr zusammenstehen und uns bemerkbar machen. Das ist unser RECHT und dafür zahlen wir ja auch. In dieser Zeit Corona nutzt die Regierung es aus. Warum WIR nicht??? Mit Gruß und ich hoffe auf noch mehr Zustimmung für unseren PLZ-Bereich 26…-28… Ich hoffe, dass noch mehr Mitglieder uns zustimmen und folgen werden. Die Wahl wird am 26.09.2021 eh ein Desaster für unsere Politiker werden. DIE werden sich noch wundern!!!

In meinem Schreiben an Herrn Spahn, habe ich auch Herrn Linnemann in Kopie gesetzt. In dem Schreiben, habe ich meinen Unwillen darüber formuliert, dass ich nur durch die private Altersvorsorge (Direktversicherungen) über der BBG liege und damit aus der Freibetragsregelung falle. Zumindest mal eine ehrliche und wohl auf uns zukommende Antwort aus dem Büro von Herrn Lindemann.
Sehr geehrter Herr Hassel,
im Namen von Carsten Linnemann danke ich Ihnen für Ihre Antwort. Aufgrund der vielen Zuschriften, die er gerade in diesen Krisenzeiten jeden Tag erhält, hat er mich gebeten, Ihnen zu antworten. Wie Sie richtig beschreiben, hat sich mein Chef über viele Jahre bei dem Thema “Doppelverbeitragung” eingesetzt. Er war dafür, die Beiträge in der Auszahlungsphase zu halbieren, insofern war die Ende letzten Jahres gefundene Lösung nur ein Minimal-Kompromiss – insbesondere, wenn man bedenkt, dass Bezieher oberhalb der BBG gar nicht profitieren. Leider ist eine weitergehende Entlastung durch die Corona-Krise politisch auf absehbare Zeit unrealistisch. Auch wenn die Regierung nach wie vor den gegenteiligen Eindruck vermittelt, bald wird die Zeit des Sparens und der Kürzungen beginnen. D.h., dass wir in naher Zukunft leider eher über Beitragserhöhungen als über Beitragssenkungen sprechen werden.

Viele Grüße aus Berlin

Guten Morgen zusammen,

meine Frage: meine Krankenkasse hat es nun endlich geschafft, den Beitrag mit der Neuregelung ab 1.1.20 zu berechnen und mir meine überzahlten Beiträge zurückgezahlt. Hatte 2019 mir meine Direktversicherung auszahlen lassen und im Februar 2020 bekam ich dann Bescheid, was ich jeden Monat zahlen soll an Beiträgen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt (auf den Beitrag ansich und auch über den nicht erfolgten Abzug des Freibetrages). Muss ich nun wieder einen Einspruch einlegen für den von der Krankenkasse korrigierten und ab 2020 geänderten Bescheid.
Muss man auf jeden Fall zum Sozialgericht, damit der Bescheid ruhend gestellt werden kann???
Grüße aus dem Rhein-Sieg-Kreis
Hilde Quadt

Glückauf Geschädigte,
wir glauben weiterhin: Wir schaffen das !!!!!! so wie Frau Dr. Merkel orakelte.

ein SPD-MdL aus BW schreibt uns freundlichst:
Unsere Rentner und Rentnerinnen haben im Sommer doch eine ganz ordentliche Erhöhung erhalten…..
Die müssen sich im Moment im Vergleich zu vielen anderen die geringsten Sorgen um die Zukunft machen.
Sagt mein 89 jährige Nachbar fast jeden Tag zu mir.

ein SPD MdL NRW weiterer
Ich bin mir sicher, dass die Renten- und Krankenversicherungspolitik im nächsten Bundestagswahlkampf
eine große Rolle spielen werden und sich die Parteien dazu in ihren Wahlprogrammen positionieren werden.

das BMfA+S antwortet auf unsere Eingaben zum Rentenklau (§229 SGB V).
Ich weise darauf hin, dass ich mich nur zu solchen Themen äußern kann, die innerhalb der Bundesregierung
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegen.
Für kranken- oder pflegeversicherungsrechtliche Fragen ist das Bundes-ministerium für Gesundheit,
in 53107 Bonn oder in 11055 Berlin, zuständig (Homepage: http://www.bundesgesundheitsministerium.de;
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de).

Herr Spahn lässt erklären
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Arbeit von Jens Spahn weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten
und seinen Newsletter abonnieren: http://www.jens-spahn.de/anmeldung

Frau Zeulner -CSU-MdB schreibt hoffnungsvoll
Ich hoffe, dass Sie bereits oder bald vom Freibetrag profitieren, der vor allem auch aufgrund von Frau Zeulners
Druck umgesetzt wurde. Wenn man nun die finanziellen Schwierigkeiten aufgrund von Corona betrachtet,
wäre ein solcher Freibetrag heute nicht mehr möglich.
Deswegen freut sich Frau Zeulner, dass sie diese Erleichterung zumindest noch durchsetzen konnte.

und Herr Uwe Schmidt -SPD MdB erklärt:
Eine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge gibt es jedoch nicht.
Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich
und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion.
Dafür gilt der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen, die bereits in der Auszahlungsphase sind.
Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner nicht zufriedenstellt.
Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

das ist die Realität und der müssen wir uns leider im Virus-Stillstand stellen.
Herr Schmidt hat wohl keine Kenntnis von der Wirkung einer “unechten Rückwirkung”
denn er schreibt beglückt , dass diese Gnade ” Freibetrages” auch für uns Gültigkeit hat.

Mit bergfestem Glückauf aus em Ruhrpott, wo die ROTEN Laternen erlöschen
Hans-Michael Wilcke

Hallo Herr Wilcke,
die Antwort von Herrn Uwe Schmidt – SPD MdB – möchte ich nochmal aufgreifen:
„Eine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge gibt es jedoch nicht. Das ist angesichts des erforderlichen
Finanzvolumens nicht möglich…….“
Mehr Hohn und Spott geht nun wirklich nicht – angesichts der Billionen, mit denen man jetzt um sich wirft.
Überhaupt sind alle hier aufgeführten Aussagen der Politiker leeres Geschwätz, weitab von jedem Gerechtigkeits-Empfinden – jedenfalls aus Sicht der betrogenen Direktversicherten.
Ihre Skepsis verstehe ich voll und ganz, denn wie Wahlen und Umfrageergebnisse zeigen, möchte eine große Mehrheit der Bevölkerung von diesen Politikern weiterhin belogen und betrogen werden.
Die rückwirkende Erstattung von bereits gezahlten Beiträgen bleibt trotzdem das Ziel, auch wenn in dieser Hinsicht keine Objektivität bei deutschen Gerichten zu erwarten ist.

Hallo liebe Mitstreiter,
ich erwarte im Dezember eine erste Zahlung aus meiner 1990 abgeschlossenen Direktversicherung. Dazu wird es dann sicher auch in Kürze einen Bescheid der Krankenkasse geben, da 1/120 Teil der Zahlung über dem Freibetrag für Betriebsrenten liegt.
Wer von Euch kann mir ein paar Tipps geben, wie ich mich gegenüber der Krankenkasse verhalten muss, damit ich bei Erfolg in unserem Anliegen gezahlte Beiträge zurück fordern kann.
Wer kann mir sagen wie der Freibetrag für die Betriebsrenten aufgeteilt wird? Ab März 2021 werde ich noch ca. 185 € Betriebsrente bekommen. Die werde ich dann komplett verbeitragen müsse, weil der Freibetrag ja schon für die Direktversicherung aufgebraucht ist. Bleibt dann der Freibetrag weiter bei der Direktversicherung und die Betriebsrente wird komplett verbeitragt? Oder kann man wählen auf welche Zahlungen der Freibetrag angerechnet wird?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Heinz-Otto Böhler

Hallo Herr Böhler,
alle Beträge aus Betriebsrenten und der betriebliche Altersversorge werden zusammengererechnet (Betriebsrente plus 1/120). Davon wird der Freibetrag abgezogen und auf den Restbetrag die KV berechnet. Da die Direktversicherung zuerst gezahlt wurde, hat die KK den Freibetrag vom 1/120 abgezogen. Damit hat die spätere Betriebsrente keinen Freibetrag mehr.
Bei welcher Zahlung der Freibetrag abgezogen werden soll, kann man eventuell mit der KK absprechen.
Bei der PV gibt es keinen Freibetrag, hier ist die volle Summe die Berechnungsbasis.

Ich würde gegen den Zahlungsbescheid der KK mit Hinweis auf mögliche Urteile und Gesetzesänderungen Widerspruch einlegen und die Zahlung nur auf Vorbehalt leisten.

Grüße aus Ostfriesland
Uwe Vinke

Moin Herr Böhler,

weiß denn die Krankenkasse etwa schon vor der Auszahlung der DV an Sie?
Wenn nein, dann können Sie ggf. noch um eine – sowieso rechtswidrige – Zahlung herumkommen.
Rufen Sie mich dazu bitte einmal unter der Festnetz-Nummer 04102-44366 an.

R. Günther

Berücksichtigung des Freibetrages,
bei mir hat es die Krankenkasse (BKK Euregio) nach nunmehr 11 Monaten endlich geschafft den Freibetrag zu berücksichtigen. Habe eine Betriebsrente und zahle zusätzlich für eine Direktversicherung (1/120 Regelung) direkt an die Krankenkasse. Der Freibetrag wurde komplett bei der Betriebsrente berücksichtigt. Rückerstattung für die Monate 1-11 stimmte auf den Cent genau.
Wollte das nur mal zur Information mitteilen.
Gruß
Wolfgang Gaertner
PS
Wo kann man eigentlich nachlesen/ steht es, dass ab 2021 der Freibetrag auf 164,00€ steigt?

Der Freibetrag beträgt im Jahr 2020 monatlich 159,25 Euro. Dieser Betrag werde jährlich dynamisch angepasst. Nach den aktuellsten Überlegungen soll sich dieser Wert zum 1. Januar 2021 wohl auf 164,50 Euro erhöhen, berichtet die Knappschaft. https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/betriebsrenten-jetzt-kommt-die-entlastung#:~:text=Der%20Freibetrag%20betr%C3%A4gt%20im%20Jahr,Euro%20erh%C3%B6hen%2C%20berichtet%20die%20Knappschaft.

“Auf die lange Bank verschoben und beschäftigt mit Randthemen,”
so kommt mir nach über einem Jahr Mitgliedschaft DVG die Wirkungsweise gut gemeinter und mit Anstrengung herbeigeführte Aktivitäten vor.

NEIN, so bin ich der Meinung,
funktioniert das in Zeiten der Unzufriedenheit und massenweiser Proteste nicht.
Zur Erinnerung, die meisten von uns suchen keine Randbeschäftigung sondern wollen Unrecht nicht einfach so hinnehmen.

Es scheint leider so, dass nur etwas passiert wenn der Leidensdruck hoch genug ist.
Eine Wanderung oder Radtour mit Plakaten im Reimvers ist heute aus meiner Beobachtung heraus, kein aufmerksamkeits starker Protest.
Ein kleiner Bericht mit Bildchen und Verständnis, “bla bla” von Politikern sind die Ergebnisse. Es gibt wichtigeres…

Wahlen stehen 2021 an
und wir “Älteren” haben die Chance jungen Wählern zu sagen, daß es wichtig ist Abkommen einzuhalten
und nur solche Politiker und Parteien eine Demokratie wertvoll und funktional halten.
Es muss den Parteien die das Veranlasst haben !!! weh tun. !!!. Erfolge können sich einstellen wenn der Betrug in der Öffentlichkeit !! sichtbar und massiv !! angeprangert wird.

Beispielsweise so:
Beerdigung von VERLÄSSLICHKEIT, Beerdigung von VERTRAUEN, Beerdigung von VERSTÄNDNIS etc, Beerdigung von ….
all das könnte bei einem Trauermarsch auf Särgen stehen. Es könnten auch beispielsweise 3Mtr. hohe Bälle sein welche beschriftet werden und von uns Demonstranten durch die Straßen der Innenstädte gerollt werden. “Wir spielen den Ball zurück.”
Oder ein schwarzes Auto mit solchen Beschriftungen werden durch Innenstädte geschoben. “Liegen geblieben, wel schlecht behandelt”
Oder: Ein 1 Kilometer lange schwarze Seile an dem Schilder hängen, welches anschließend nach Protestmarsch um die Gebäude xy gebunden werden. Usw. Ihr habt bestimmt bessere Ideen

Wir haben keine Zeit mehr,
denn unser Thema ist schon bald vorbei. Ich wünsche mir für uns und für die Zukunft unserer Demokratie diesen Erfolg.

Lieb gemeinte Grüße und Einzelmeinung von
Erik Wolf

Hallo Herr Wolf,

mit den Särgen war wir 2017 in Düsseldorf und Berlin unterwegs. Einige Politiker haben sogar beim tragen der Särge geholfen.

https://www.facebook.com/1487611031531572/photos/a.1493214397637902/1717401475219192

Viele Grüße
Ingrid Wulff

Sigo Cramer (RG Südsachsen/Chemnitz)

Auch bei mir ist der Freibetrag rückwirkend berichtigt (siehe Wolfgang Gaertner 02.12.20). Neben der Auszahlung der Direktversicherung beziehe ich noch eine Betriebsrente. Nach Mahnung bei der Krankenkasse (BKK) wurde ich mdl. informiert dass bei zwei Bezügen die Betriebsrente den Vorrang für den Freibetrag hat. Die Zahlstelle der Betriebsrente (ehemaliger Arbeitgeber) hat den KV-Beitrag im November korrigiert und zu viel bezahlte Beiträge mir ausgezahlt. Diese Regelung finde ich gut, wirkt doch der Freibetrag dann auch nach Ablauf der zehnjährigen Beitragszahlung für die Betriebsrentenbeiträge weiter.
Nur habe ich über diese Veränderung keine schriftliche Information bzw. keinen geänderten Beitragsbescheid.
Gegen diesen wollte ich durch Widerspruch bzw. Klage vorgehen. Was nun ?
Ist jemand in gleicher Situation bzw. weis wie man vorgehen sollte ?

Beste Grüße an alle Mitstreiter !

Sigo Cramer

In diesem Falle müßte die Firma / der ehemalige Arbeitgeber eine Änderungsmitteilung über den Monatsbezug der Betriebsrente verschicken, sozusagen einen neuen Bescheid über die monatlichen Abzüge in der “betrieblichen Versorgungsleistung”. Diese rechnet der Arbeitgeber ja direkt mit der Krankenkasse und auch mit dem Finanzamt ab, wie früher beim Lohn/Gehalt auch.
Bezüglich der persönlichen, direkten Abgabezahlungen in Sachen Direktversicherung ( 1 / 120 monatlicher fiktiver Bezug) muss die Krankenkassen an den Versicherten direkt in diesem geschilderten Falle keinen neuen Bescheid versenden, denn an dieser Abgabe hat sich ja nichts verändert, oder?
Gruß RK

Ich bin bei der TK versichert und habe drei verschiedene Formen an Leistungen aus Altersvorsorge :
1. Monatliche Zahlung einer Pensionskasse
2. Auszahlung einer Direktversicherung
3. Auszahlung einer im Rahmen bAV angesparten Summe
Die Pensionskasse hat ab Oktober und rückwirkend die Auszahlung um den gemäß Freibetrag zu erwartenden Betrag erhöht. Als ich dort telefonisch um einen schriftlichen Bescheid mit Neuberechnung der Beiträge bat, wurde mir beschieden, dass das nicht Aufgabe der Pensionskasse sei, da man auf Weisung der TK gehandelt habe und mich mich daher an die TK zu wenden habe.
Als ich die TK um geänderten schriftlichen Bescheid bat, wurde ich mit der Begründung an die Pensionskasse zurückverwiesen, diese sei das ausführende Organ und mir rechenschaftspflichtig. Für die TK gäbe es keinen Anlass eines neuen schriftlichen Bescheids, da sich die Höhe der Zahlungsansprüche aus Direktversicherung und bAV nicht geändert habe. Ich werde also im Kreis herumgeschickt.

Ich finde das Verhalten der TK vollkommen richtig.
Einzig die Pensionskasse (4/5 AG finanziert) könnte eine neue Berechnung senden. Wenn sich an den Beiträgen die direkt (Selbstzahler) an die Krankenkasse zu zahlen sind nichts ändert, braucht es keinen neuen Bescheid.
Ich persönlich habe gegen die Sozialabgaben bei meiner Pensionskasse auch nie einen Widerspruch eingelegt. Ich werde es auch nicht bei der Auszahlung der Unterstützungskasse (AG- finanziert) nicht tun.
Diesen Kampf mit der Krankenkasse führe ich nur bei der eigenfinanzierten Kapitallebensversicherung nach §40b Einkommenssteuergesetz.

Gester erhielt ich von der KK die Mitteilung zur allgemeinen Erhöhung des Zusatzbeitrag 2021. Da ich ja neben der Abführung durch die Zahlstelle der
Betriebsrente noch für die Direktversicherungsleistung zusätzlich an die KK zahle, rechne ich damit das in Kürze die Aufforderung zur
Zahlung eines höheren Betrages eingeht.
Das werde ich dann zum Anlass nehmen generell Widerspruch ein zu legen und bei der zu erwartenden Ablehnung klagen.
Ich habe zwar keine Hoffnung auf Erfolg, der Druck vieler Prozesse auf die Justiz könne aber politisch was bewegen.
Zumindest bei einigen Harz IV Regelungen hat das schließlich geklappt.

Anwendung der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze
Innerhalb der generellen Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung gibt es durch die laufende Anwendung der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze eine gemeine Regelung, die zu immer höheren KV-Beiträgen führt.
Ist diese Thematik bei den einschlägigen Protesten / Prozessen / Petitionen der Vergangenheit berücksichtigt worden?