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Beiträge (1984)

In unserem Forum lese ich überwiegend Berichte von GMG-Geschädigten, die jetzt mit dem anfallenden KK-Beitrag aus Direktversicherungen und Betriebsrenten belastet werden. Es hilft wenig, wenn wir beklagen, wieviel wir jetzt bezahlen müssen. Aber warum wir bezahlen müssen, dass sollte sich ein Jeder von uns vor Augen führen. Wie kam das GMG 2003 zustande, welches einen solchen Betrug in Gang setzte? Schuldig sind nach wie vor die Politiker die dieses Gesetz, trotz damaligem „Informationsdefizit“ (heißt, keine Ahnung über was sie abstimmten) verabschiedet haben. Schuldig sind die Politiker, die dieses Gesetz seit nunmehr 16 Jahren geflissentlich übersehen und den abstrusen Verlauf der damaligen Gesetzgebung ignorieren. Die Politiker, die es heute immer noch nicht für nötig befinden, sich in den Kern der Materie einzuarbeiten bzw. das überhaupt nicht wollen. Warum nicht? Ich denke sie wissen, dass hinter diesem Betrug an den Versicherten „mächtige Interessensgruppen“ stehen, wie es Olaf Scholz vor kurzem in einem anderen Zusammenhang zugab, und dass gegen solche „Mächtigen“ keine Erfolgsaussichten bestehen. Diese „mächtigen Interessengruppen“ sind „externe Berater“, sprich Lobbyisten der Krankenkassen die das Gesetz damals „kreiert“ haben. Dieselben Lobbyisten die heute immer noch Politiker, und meiner Meinung nach sogar die Rechtsprechung, beeinflussen. Schuldig sind die Gerichte, die die Gesetze so lange „nachgerichtet“ haben, bis sie im Sinne der Krankenkassen „sattelfest“ waren. Nur ein Stichwort: aus der Einsetzung des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer, eine „betriebliche“ Altersvorsorge zu herzuleiten. (Das gilt sogar wenn Betriebe schon Jahre nicht mehr existierten und eine Umschreibung auf die versicherte Person nicht gewusst oder vergessen wurde). Das Ganze ist eine Farce, ein „Gefälligkeitsgutachten“ der Gerichte, weiter nichts! Schuldig das Bundessozialgericht, welches solche „Urteile“ fällt! Schuldig das Bundessozialgericht, das sich die Sache leicht macht, und mit dem Urteil auf die nächste Instanz verweist, ohne auf den Kern der Klage einzugehen! In diesem Zusammenhang: lest bitte nochmal den Bericht der Verhandlung von Herbert Heins vor dem BSG auf unserer DVG Homepage unter https://dvg-ev.org/aktuelles/page/8/ vom 10.7.2020. (Rentner kämpft gegen Plündern der Altersvorsorge) Bei der Schilderung dieser Verhandlung muss jedem, milde gesagt, die Zornesröte ins Gesicht steigen. Dieses „Urteil“ ist mit einem gesunden Menschenverstand nicht zu begreifen und verhöhnt den (die) Kläger. Und schuldig zuallererst unser System, welches es möglich macht, dass es solche Gesetze und Urteile gibt gegen die die Geschädigten sich nicht wehren können. Demokratie oder Lobbyregierung? Es gilt, dies alles den Politikern, am besten den „Oberen“, immer und immer wieder deutlich zu machen.

Lieber Herbert Ohly: Fühle dich für deinen Beitrag umarmt und gepriesen!

Herbert Wechselberger

Spahns Milliardenloch
Doppelmoral der Krankenkassen ist nicht zu toppen!
Das Gesundheitswesen steuert nach Einschätzung der KK in den nächsten Jahren auf ein dauerhaftes zweistelliges Milliardenloch zu! Für 2021 geschätzte 16,6 Milliarden.
Kurz zur Historie. Anfang der 2000 er Jahre wiesen die KK Defizite in Milliardenhöhe aus. Im Rahmen des GMG von 2004 installierte die Politik unter Gerhard Schröder SPD mit Mitwirkung aller im Bundestag vertretenen Parteien, außer der FDP, und unter der Einflussnahme von Lobbyisten ein moralisch sehr fragwürdiges Gesetz.
Alle Arbeitnehmer, die z.B. Anfang der 1980 er Jahre eine Firmendirektversicherung abgeschlossen hatten, sollten im Nachhinein in der Auszahlungsphase die vollen KK-Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil) bezahlen.
Dieses Gesetz wurde ohne Bestands- und Vertrauensschutz der Altverträge installiert und auch nicht offen kommuniziert.
Obwohl damals explizit damit geworben wurde, dass keine Sozialabgaben bezahlt werden müssen.
In dem Artikel vom 18. Dez. in dieser Zeitung ist zu lesen: Für 2021 ist eine Vermögensabgabe der KK von 8 Milliarden geplant. Dies ruft den GKV-Spitzenverband aus Berlin auf den Plan. Laut GKV ist die Vermögensabgabe der KK kein Zukunftsmodell und löst großen Ärger aus. Es sei problematisch, wenn der Gesetzgeber Gelder, die durch gutes wirtschaftliches Handeln generiert wurden, mit einem Federstrich wieder einkassiert.
Genau diese Praxis, die der GKV anprangert, wurde für Millionen Menschen, die eine Firmendirektversicherung abgeschlossen haben, zur harten Realität. Und kostet viele, die für ihr Alter Vorsorge betrieben haben, oft 5 stellige Summen, auf 10 Jahre verteilt.
Die doppelmoralistischen KK wehren sich gegen eine Praxis, von der sie schon 16 Jahre Milliardensummen auf eine moralisch verwerfliche Art und Weise abschöpfen.

Oben, der von mir verfasste Leserbrief, der am 24.12.2020 in der heimischen Tages-Zeitung veröffentlicht wurde.
Der Leserbrief nimmt Bezug auf einen Artikel, der am 18.12.2020 in der gleichen Zeitung erschien.
Was für eine arroganntes, verwerfliches, frechdreistes Verhalten des Sprechers des GKV Spitzenverband-Vertreters. Er spricht sich gegen eine Praxis aus, die den KK 2021 droht, wohlwissend, dass die KK mit genau dieser Praxis in den letzten 16 Jahren Milliardensummen generiert haben. UND ZWAR DURCH BETRÜGERISCHE GESETZE!!! Dieses moralisch absolut verwerfliche Verhalten müsste dem GKV nur so um die Ohren fliegen! Aber wenn dies keiner aktiv tut, wiegt sich der GKV in Sicherheit und es wird immer weiter munter betrogen!

Mit den nachfolgenden Worten wirbt der GKV auf seiner Hompage für sich!!!
Über uns
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 70 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.

zur Schuldfrage hat sich am 28. Oktober Herr Reinhard Guenther in diesem Forum geaeussert:
1. Das Gesetz, der § 229 SGB V (nF), ist vollkommen in Ordnung, erlaubt jedoch niemals die Verbeitragung einer vertraglich vereinbarten nur einmaligen Kapital-Auszahlung einer Lebensversicherung.
Deshalb sind weder Horst Seehofer noch Ulla Schmidt zur Rechenschaft zu ziehen.

Was allen Politikern jedoch bis heute zum Vorwurf gemacht werden muss ist die Tatsache, dass dieser Milliardenbetrug in der Tat 2003 staatlich organisiert war und die Politik natürlich bis heute durch bewusstes Stillhalten und Nichteingreifen gegenüber den betrügenden Lebensversicherern denen im weiteren betrügerischen Zusammenspiel mit den Krankenkassen die Drecksarbeit, sprich den Milliardenbetrug, in der Praxis überlässt.

2. Die wirklichen Betrüger (Betrug in besonders schwerem Fall: § 263 StGB) als Initiatoren dieses Milliardenbetrugs sind in der Praxis ab 2004 die Lebensversicherer mit der rechtswidrigen Meldung einer auszuzahlenden Lebensversicherung mit nur einmaliger Kapital-Auszahlung als getürkte Versorgungsbezüge an die Krankenkassen.

3. Die Krankenkassen sind dann das 2. Glied in diesem Milliardenbetrug, indem diese selbstverständlich in selbstbegünstigender Art und Weise diese Steilvorlage der Lebensversicherer aufgreifen und dann zum Schaden von Millionen Versicherten betrügerisch umsetzen.
Auch für die Krankenkassen gilt hier: Betrug gem. § 263 StGB in besonders schwerem Fall.
Dass dieses betrügerische Zusammenspiel zwischen der Politik, den Lebensversicherern und den Krankenkassen bereits 2003 abgesprochen sein musste, liegt auf der Hand.

4. Die Sozialgerichte aller Instanzen bis zum BSG sind dann aber als letztes Glied in diesem staatlich organisierten Betrugsszenario die eigentliche ZERSTÖRERISCHE Kraft dieses kriminellen Viererbündnisses in unserem (Rechts???)-Staat, weil entgegen des Artikels 20 Abs. 3 GG und entgegen des § 229 SGB V (nF) das Gesetz mit Füßen getreten wird, das Recht unter Vorsatz gebeugt wird (§ 339 StGB in Verbindung mit § 12 StGB).

Die Politik ist sehr wohl der Schuldige: der Gesetzgeber – also der Bundestag
Ich stimme im Grundsätzlichen mit all Ihren (K.-D. Witt) Punkten 1 bis 4 überein – aber eben mit dieser einen Ausnahme:
Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich nicht beurteilen ob der Text im GMG 2004 richtig formuliert ist oder nicht.
ABER: wenn eben der Gesetzgeber merkt (und er hatte seit 2004 jetzt dazu 16 Jahre lang die Zeit), wenn also die Bundesregierung merkt, dass ihr Gesetz von Versicherungen und Krankenkassen falsch angewendet wird (wie Sie beschreiben) und wenn der Bundestag merkt, dass auch die Sozialgerichte den Gesetztext falsch auslegen (siehe Punkt 4)… dann haben sie, die Regierung und das BM der Gesundheit die verdammte Pflicht ( ! ! ), den Gesetztext so eindeutig umzuformulieren, dass das Gesetz von den Handelnden ordnungsgemäss angewendet wird.
Sowohl BK Merkel und auch BM Spahn kennen sehr wohl die Sachverhalte, es gibt genügend Zitate. Dass sie trotzdem diese widrigen Abgaben so laufen lassen, das lässt nur den einen Schluss zu: die Bundesregierung und der Bundestag, also CDU, CSU und SPD sind damit einverstanden, dass die Versicherungen und die Krankenkassen diese Abzocke in der von Ihnen beschriebenen Art weiterhin dulden. Damit ist die Politik, damit sind die Regierungsparteien zur Verantwortung zu ziehen – ganz eindeutig. ! ! !
Ein einziger, zusätzlicher Satz im §229 würde Klarheit schaffen:
Von dieser Regelung nicht betroffen sind ausdrücklich Direktversicherungen, welche vor 2004 als eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen wurden. – ABER: CDU/CSU und SPD tun es nicht ! Das bitte zur Kenntnisnahme.

Ich stimme Punkt 2 zu:
Habe 2 Altverträge (ab 1983), die seit 1999 (bis Auszahlung in 2013) ruhend lagen; die Anschlussverträge ab 1999 in 2004 zu kündigen wurde mir (schriftlich) verweigert; die Verträge habe ich (ab da teilweise erwerbsunfähig) privat weiter bezahlt, ohne dass die Versicherung diese als private umgeschrieben hat (sie wären dann nämlich jetzt nicht noch einmal zu verbeitragen). Statt dessen hat die Versicherung alle 4 Verträge zusammengerechnet und als einmalige betriebliche Altersversorgung der Krankenkasse gemeldet. – Mit meinen Beschwerden renne ich bei der Krankenkasse gegen Mauern. Für meine Beschwerden gegen die Versicherung erklären sich BaFin wie Bundesamt f Soziale Sicherung als nicht zuständig; zuständig soll das Wirtschaftsministerium NRW sein (die Versicherungs sitzt in Stuttgart, BW) ? Derzeit droht die Krankenkasse mit Zwangsmaßnahmen (Pfändung), da ich mich zur Zahlung der Beiträge weigere (sind in der Summe 26.000 Euro)

Sicherlich gehen die Raubzuege weiter. Diese ganze Dilemma in dem nicht nur die Rentner in diesem unseren Land stecken, haben wir doch nur den von uns selbst gewaehlten Vertretern (Nieten in Nadelstreifen) in Berlin zu verdanken. Wer erinnert sich nicht an die Worte vom Seehofer 2003, nachdem sie mit dem GMG , den Betrug an den Menschen zum Leben erweckt haben , es war die schoenste Nacht in seinem Leben mit der Gesundheitsmininsterin Schmidt. Jetzt haben wir es den doch allen gezeigt zu welchen Schandtaten der Staat in der Lage ist. Der ganze Betrug geht nun schon ins siebzehnte Jahr und alle Anstrengungen diesen unsaeglichen Zustand auch nur annaehernd zu verbessern, sind gescheitert und an dieser Situation wird sich auch in den kommenden Jahren nichts, aber auch gar nichts aendern.

Hallo Hans-Werner, ich stehe voll auf Ihrer Seite!
Die “Nieten in Nadelstreifen” werden den deutschen Michel weitehin abzocken, siehe nur CO2 Bepreisung oder den Dämmwahn, aber Merkel will ja die Welt retten und predigt, Wir schaffen das!
Schaut man die Autoindustrie an, die Gastronomie und viele andere Unternehmen, es gehen Tausende zu Grunde und es gibt Abertausende Arbeitslose und Millionen wollen ins Schlaraffenland, wo bleiben wir, die Rentner, die gearbeitet haben ?
Das Buch kann man jetzt schon schließen, aber wir schauen mal wen der Michel wieder wählt….
Neulich wurde ich gefragt, warum hat der Reichstag eine Kuppel, Antwort: Haben Sie schon mal einen Zirkus mit Flachdach gesehen?
In diesem Sinne, auf ein “Frohes 2021”
Peter B.

Dietrich Schumacher

Danke Peter, für die Zeilen von dir. Die Wahrheiten liegen schon Jahrzehnte zurück. Man kann und will in Deutschland keine Opposition haben. Damit kann man nämlich nicht mit umgehen! Es werden aber im Herbst andere Zahlen nach den Wahlen erscheinen. Schwarz/Grün wird kommen und dann wird es uns noch schlimmer treffen. Die wollten den Benzinpreis vor zig-Jahren ja schon auf 1,50 DM haben, jetzt ist es soweit, aber er ist in €uro ausgezeichnet und würde nach DM jetzt mittlerweile 3,– DM kosten. Die andere Systeme in Deutschland gar nicht mehr aufzuzählen, was sich nicht lohnt. Jetzt werden Milliarden ausgegeben, was vor gut 1 Jahr noch eine schwarze NULL war sind jetzt 3stellige Milliardensummen. Wer kann das vertreten? Diese “Abzocker” in Berlin, die nicht mehr auf den Bürger schauen müssen, weil sie die Diätenerhöhungen schon automatisch erhalten und den Bürger nicht verstehen wollen! WIR sind ja nur noch für das Kreuz bei den Wahlen zuständig, leider haben die vergessen, dass Kreuze auch an anderen Kreisen sehr gut aussehen.
Mit Gruß und bleib gesund
Dieter

Marion
17.01.21 14:10
Hallo Hans Werner, Hallo Peter
Ich bin voll und ganz Eurer Meinung. Aber wie wir sehen, es wird sich nichts ändern. Unsere Demos und Einladungen der Abgeordneten bringen nichts. Es kann nur noch geändert werden, wenn wir eine eigene Partei -” Partei der Vorsorge Geschädigten” gründen und das vor der Bundestagswahl. Wer traut sich das zu? Wir sollten diePolitikerin Frau Sahra Wagenknecht ansprechen. Sie war im Bundestag ehemals Befürworterin für die Abschaffung der Doppelverbeitragung!!! Ich habe seit 2016 eine Einzelpetition bei dem Petitionsausschuss zu dem Thema Verbeitragung auf eigene Einzahlungen in die betriebl. Altervorsorge laufen, die bis zum heutigen Tag auf eine Entscheidung warten läßt- so geht Demokratie in Deutschland! Ich habe auch eine Klage in 2019 beim Sozialgericht eingereicht, die aber nichts bringen wird. Ich überlege, ob nicht Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen ist, da die Bundesregierung mir keine Antwort auf die Petition erteilt.
Liebe Grüße von Marion

Das ist ein sehr guter Ansatz, habe auch schon daran gedacht.
Gruß aus dem Schaumburger Land

Wenn man das so liest und wenn dass wahr ist, was dieser CSU – Abgeordnete Straubinger so ueber die Reduzierung der Krankenversicherungsbeitraege von sich gibt, kann einem als Betroffenen nur schlecht werden. Hier sieht man deutlich, das diese Leute doch gar nicht das Wohl der “Betriebsrentner” im Visier haben. Diese Leute sind vom Volk gewaehlt und haben sich gefaelligst fuer das Wohlergehen der Buerger einzusetzen. Aber als Allianzvertreter ist dieser Kerl doch nur seinem eigenen Saeckel verpflichtet . Diese Leute muessten aus dem Parlament gejagt werden.

Es gibt nur eine Antwort… die CSU in Bayern nicht mehr wählen… SPD und Grüne mit der CDU auch nicht mehr wählen – nur so kann man diese Parteien bestrafen für die Enteignung der Direktversicherungen im Jahre 2004. Das sollten nicht nur die betroffenen sonder auch die zukünftigen Betriebsrentner so machen. Auch alle anderen und zukünftigen Rentner sollten sich anschließen denn diese Parteien wollen auch das Renteneintrittsalter nach Corona erhöhen.

Hier muss Herrn Treubert Recht geben und zwar im vollen Umfang. Das was 2004 mit den Direktversicherungen von den Parteien entschieden wurde ist mit absolut nichts zu verzeihen. Es geht so weiter z.B. mit den Asylanten und die Belastungen des Gesundheitssystems:
Dienstag, 21.02.2017, 20:06 (online Focus)
Die Arztkosten für Flüchtlinge tragen Kommunen, Land und Bund. Doch das Geld des Bundes reicht womöglich nicht. Müssen jetzt Arbeitnehmer deshalb mehr Geld an die Krankenversicherung zahlen? Fest steht: Das Ausgabengeflecht für erkrankte Flüchtlinge ist verworren. FOCUS Online erklärt, wie es funktioniert und was eine mögliche Milliardenlücke bedeuten würde. Pro Asylant und Monat 90,00 €.
2020/21 Belastungen durch Corona . Die Kassen sind leer, geplündert. Was ist mit den privaten Krankenkassen?
Gerechtigkeitsprobleme! (da sind unsere Politiker versichert mit ihrem Minilohn und ihren Zusatzverdiensten durch Lobbyarbeit).

Dieses Jahr können sie ihre Wahlstimme voll zum Einsatz bringen.
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Die Poliker haben eine gewisse Angst vor der Gunst der Wähler.
In diesem Forum höre ich immer Heulen und Zähneklappern wegen der Doppelverbeitragung. Viele Rentner haben es schon hinter sich, das zahlen.
Im Jahr 2019 gab es gut 21 Mio. Rentnerinnen und Rentner. Kann sich jemand überhaupt vorstellen was das für eine Wählermacht ist.
Dem Bundesdeutsche Wahlsystem kann man damit mit Sicherheit eine Überraschung bereiten.
Die Jahre machen was mit einem – man wird irgendwie zum Schaf. Aber Schafe können auch beissen. Das wissen die Politiker auch und reden den Rentnern beruhigend zu.
Was sind Politiker:
Auch nur Menschen und wenns ums eigene Geld geht, ist ihnen das eigene Volk scheinbar ziemlich egal. Irgendwo hab ich mal gelesen das sich Politiker auch als Verbrecher eignen würden, da sie die gleichen physischen Voraussetzungen hätten.
Nochmal kurz: Hier handelt es sich schlicht und einfach um einen Betrug. Wenn sich bei der nächsten Wahl nicht was grafierend ändert, dann muss doch ein normaler Mensch annehmen das alles gut ist.
Ach übrigens, der Zusatzbeitrag wird steigen – es ist ja alles so teuer. Ein Grund warum die Beiträge monatlich zu zahlen sind.
Und da ist noch der eigene Totesfall. Die Beitrage zahlen euere Erben weiter, insgesamt 10 Jahre lang. (der Teufel steckt im Detail)
Ihr habt die Wahl! Bei der letzten Wahl ging wohl einiges daneben.
Bis auf die SPD – das war schon mal gut (da sieht man was das Wahlvolk mit einer Partei anrichten kann).

Dietrich Schumacher

Hallo Jupp, hallo Adam. Ja, so sieht es doch aus: Die “alten Säcke” werden trotzdem wieder die CDU/CSU wählen! Warum? Weil es uns doch zu gut geht. Der Wohlstand ist doch hier und das darf doch nicht geändert werden! Opa und Oma haben es schon so gemacht und deshalb geht es uns ja gut. Das sind dann die Antworten die man erhält.
Mit Gruß Dieter Schumacher und bleibt gesund

Die Personalie Straubinger sollten wir endgültig abhaken. In einem kurzen Spot im Fernsehen, wurde er beim Parteitag der CSU zu der Frauenquote im Vorstand gefragt. Antwort sinngemäß: Frauenquote brauche man nicht, man müsste sich ja dann jedesmal hinsetzen und “die Quote mit dem Rechenschieber ausrechnen”. Der Spot kam in der Satire “Heute-Show” mit Oliver Welke, die Aussage von Straubinger war aber toternst gemeint.
Später habe ich versucht die Sendung in der Mediathek des ZDF aufzurufen und musste feststellen, dass der Beitrag aus der Mediathek
genommen worden war. Auf Nachfrage beim ZDF wurde mir mitgeteilt, dass die Sendung aus “rechtlichen Gründen” (Rechtsabteilung) rausgenommen worden sei. Jetzt bin ich auf eure Tipps gespannt wer da wohl geklagt hat? Der Straubinger ist einfach, um es vorsichtig auszudrücken, “nicht intelligent”! Seine Sprüche sind nicht unähnlich denen des Mr. Trump. Einfach was von sich geben, egal ob´s stimmt oder nicht. Unser Problem will er nicht einsehen und mit dem Rechenschieber kann er das auch nicht ausrechnen. Aber die fließenden (Bestechungs-?) Gelder von der Allianz rechnet er im Kopf aus.

Dietrich Schumacher

Danke Herbert. So sieht die Politik aus, wenn es mal “unzensierte” Berichte gibt. Diese Zensur, in fast allen Bereichen langsam, grenzt an die DDR-Methode! Kein Wunder….wer hat denn dort gelernt bei Honni und Co???

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Wechselberger,
woher stammt die Kenntnis, dass das KK-System 2000 am Boden lag?
Die Regierung hatte zu diesem Zeitpunkt jedoch wohl keine Kenntnis über einen üblen Zustand der KK.
Beweis :
Am 01.04.2002 wurde mit einfacher Mehrheit des Bundestages (SPD/Grüne) die Beitragshöhe für freiwillig Versicherte
gerechter Weise ebenfalls auf halben Beitrag (§248 SGB V) gesenkt (Rüge des BVerfG 2000).
Es bestand also keine Notwendigkeit zur höheren Beitragseintreibung, ansonsten hätte man sofort an diesem Tag
den Beitrag für ALLE auf 100% angehoben, so wie es dann zum 01.01.2004 ausgeführt wurde.

Da der Herr Schröder jedoch eine Beitragshöhe von unter 13 % wünschte (Lohnnebenkosten senken für die Arbeitgeber)
wurden die kleine Anpassung unter § 248 und unter §229 SGB V mit der unerklärlichen Ergänzung im Jahre 2004
freudig zur Kenntnis genommen.
Das Ziel 13% wurde jedoch noch nicht erreicht, so wurde einfach die paritätische Aufteilung der KK-Beiträge aufgeben.
(diese unsittliche gesetzliche Regelung wurde ja schon wegen UNSOZIAL wieder abgewendet, wie auch der weitere
Seehofertrick, mit 100% der Abgeordneten vernichtet, die Praxisgebühr, kenne Sie diese noch ).
Soviel zur gesetzlichen Nachhaltigkeit der Sozialen Partei und Grünen dieser Republik.
Bis die Tage
Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott, wo die ROTEN Laternen ebenfalls verlöschen
Hans-Michael Wilcke

Guten Abend allerseits!
Bei der Recherche zu unser aller Thema stieß ich auf dieses Forum. Leider finde ich keine Findfunktion, um zu schauen, ob meine Fragen längst abgefrühstückt sind.
So etwas wie themenorientierte Unterhaltungen gibt es nicht, oder?

Hallo Herr Steege,

nein, dafür ist das Forum nicht vorgesehen.

ah, verstehe: kein Forum sondern ein blog…

Die Laufzeit meiner Direktversicherung, die nur eine Einmalzahlung vorsieht, endet vor meinem Renteneintritt. Voraussichtlich werde ich zwischen dem Laufzeitende und dem Renteneintritt Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielen, also die Höchstbeiträge für KV und PV bezahlen.
Werde ich nach heutigem Stand vor dem Renteneintritt zusätzliche KV und PV Beiträge leisten müssen?
oder
Bleiben die Jahre bis zum Renteneintritt beitragsfrei und nur die bis zum Ablauf der 10 Beitragsjahre nach dem Renteneintritt werden beitragspflichtig?
oder
Werden beginnen die 10 Jahre der verteilten Beiträge erst mit dem Renteneintritt obwohl die Einmalzahlung vorher erfolgte?
oder

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einE LeserIn oder BloggerIn Hinweise geben könnte, wie ich fundierte Antworten bekommen kann.
Bitte auch, wenn erSie dies weiter unten bereits tat.
Vielen Dank im Voraus

Hallo Herr Steege,

möchte Ihnen auf Ihre Fragen wie folgt antworten:
Frage:
Werde ich nach heutigem Stand vor dem Renteneintritt zusätzliche KV und PV Beiträge leisten müssen?
Antwort:
Sie zahlen ab Zeitpunkt der Kapitalauszahlung KV und PV Beiträge, verteilt auf eine fiktive Rentenzeit von 120 Monaten. Wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze der KV liegen, zahlen Sie bereits den Höchstbeitrag zur KV und PV. Glückwunsch! Sie müssen in diesem Fall keine zusätzlichen Beiträge leisten. Das gilt so lange Sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die Krankenkasse wird Ihnen zur Kapitalauszahlung dies auch genauso bestätigen. Allerdings sind Sie verpflichtet, sobald sich Ihre Einkommensverhältnisse derart verändern, dass Sie wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen, dies der Krankenkasse mitteilen.

Ich denke, dass damit auch Ihre weiteren Fragen beantwortet sind.
Beste Grüße

Vielen Dank für Ihre aufschlussreiche und sehr erfreuliche Antwort Herr Kotter!
So kann ich wenigstens einen Teil des 2004 enteigneten Kapitals retten.
Hoffentlich wird es bis zur Fälligkeit keinen weiteren hinterhältigen Angriff auf die uns seinerzeit als renditestarker Teil unserer Altersvorsorge empfohlenen Verträge geben.

Wenn ihre Einkünfte schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, fallen auf ihre Direkt-Versicherung keine weiteren Beiträge für KK und PV an.

Hallo liebe Rentnerinnen und Rentner,
Ich habe eine Frage bez. der Besteuerung der Renten.
Nach 50,5 Jahren Beitragszahlung in die Rentenkasse wird meine Rente abzüglich Krankenkassenbeträge, Grundsicherungsfreibetrag etc. nochmals durch das FA besteuert.
Es ist zum Rückwärtsessen.
Gibt es im Forum bereits eine Abhandlung zu diesem Thema und/oder muss jeder einzelne Rentner Klage über die Doppelbesteuerung einreichen?
Gibt es zum Thema Doppelbesteuerung vielleicht eine bestehende Sammelklage bei der man sich eintragen kann?
Wer weiß zu dem Thema Bescheid, wer kann einen Rat erteilen?
Vielen Dank .

Hallo Herr Loesch, zum Thema Doppelbesteuerung gibt es ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht des Saarlandes. Sie können beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben und sich dabei auf das Musterverfahren mit Az: 3 K 1072/20 berufen. Dabei sollte auch auf die beim Bundesfinanzhof laufenden Verfahren Bezug genommen werden. (Az. X R 33/19 und X R 20/19).
Ein Mustereinspruch ist zu finden unter: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saar-wirtschaft/muster-fuer-einspruch-gegen-doppelbesteuerung_aid-49560459

Zur Info,

die BKK Herkules hat von 2,2% Zusatzbeitrag den Zusatzbeitrag ab 2021 auf 1,7% abgesenkt.
Die IKK gesund plus hat ihren Zusatzbetrag von bisher 0,6% auf 1,1% angehoben.
Diese Krankenkasse hat eine Einmalzahlung von 72 Millionen geleistet, lt. Anschreiben an
die Versicherten.

Seit 2016 sind meine Frau und ich in der BKK Firmus und zahlen auch im Jahre 2021 einen Zusatzbeitrag von 0,44 Prozent. Das ist so ziemlich die günstigste KK, wobei auch die Sonderleistungen sehr gut sind. Beispiel: Jährlich gibt es einen Zuschuss von bis zu 80 € für professionelle Zahnreinigung; REHA Maßnahmen werden großzügig genehmigt, also jeweils 50 x 45 Minuten im Gesundheitszentrum (Fitnessstudio). Diese Maßnahme wird nicht nur einmalig gewährt; meine Frau hat zum dritten Mal hintereinander dies 50 Übungsstunden genehmigt bekommen; ich gerade jetzt zum zweiten Mal in Folge.
Ein Kassenwechsel ist heutzutage ja nicht mehr so schwer; es lohnt sich, da jeden Monat ein paar Euros mehr zur Verfügung stehen.

Schön für Euch. Es gibt auch andere Bewertungen zur BKK Firmus im Netz.

Liebe Forumsteilnehmer,
hiermit möchte ich anfragen, ob jemand eigene Erfahrung hat mit der steuerlichen Erhebung bei Auszahlung betriebl. Altersvorsorge über Telekom-Pensionsfonds. Wie mir bekannt ist, unterliegt die Auszahlung der vollen nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG, da die Einzahlungen bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei sind.
Wie ich erfuhr, erfolgt die Auszahlung bei Form der Einmalzahlung als Bruttobetrag und der Empfänger hat dies der Finanzverwaltung zu melden. Mich verwundert dies etwas, da ja ansonsten zu entrichtende Steuern bereits “von der Quelle” aus an das Finanzamt abgeführt werden. Zum Beispiel wird ja Lohnsteuer bereits vom Arbeitgeber abgeführt. Führt hier in dem Falle der Arbeitgeber die Auszahlung TPF in einer der nächsten Lohnbescheinigung als Sonderzahlung auf, oder vielleicht nochmal bei der Jahresmeldung/nach Ende des Kalenderjahres (und somit als Meldung ans Finanzamt?
Antworten wären hilfreich bei bereits eigenen gemachten Erfahrungen im konkreten Falle oder Verweis auf entsprechende gesetzliche Verfahrensweise.
Vielen Dank

Hallo T.S.,
der TPF überweist die Einmalkapitalzahlung als Bruttobetrag auf das von Dir angegebene Konto. Es erfolgt keine Auszahlung über die “Bezügemitteilung”. Vom TPF erhälst Du eine Steuerbescheinigung für das Finanzamt, die Bescheinigung kommt unaufgefordert zu Beginn des Folgejahres nach der Auszahlung.
VG
W.J.

Hallo Jironsek,
herzlichen Dank für die Antwort.
Wäre interessant, ob Andere auch die selben Erfahrungen gemacht haben mit der Verfahrensweise. Vom AG (der Personalstelle) wie auch der Verwaltung des Pensionsfonds selbst bekam ich auf Nachfrage nur sehr allgemeine, aber keine konkreten Auskünfte.

Ihnen eine gute Zeit
MfG
T.S.