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Beiträge (1984)

Hallo an alle Geneppten,
wir müssen die Gerechtigkeitsfanatiger aller Parteien anmailen,anrufen,anschreiben. Direkte Ansage, daß man ihre Partei unter diesen Bedingungen nicht mehr wählen kann – nur so kann sich vielleicht was bewegen in dieser ach so demokratischen und gerechten Gefälligkeitsrepublik. Die Jugend ist da viel schneller und direkter-warum haben wir die modernen Medien?
mfG
Kurt Braun24gy4

Hallo Herr Braun,
danke für Ihren Kommentar. All Ihre Vorschläge bezüglich Mail, Anruf und Schreiben an die Politiker setzen wir bereits seit einiger Zeit um. Und nicht nur das, sondern unser Vorsitzender, Gerhard Kieseheuer, führt unermüdlich persönliche Gespräche mit allen zuständigen Politikern.

Wir stimmen völlig mit Ihnen überein, dass wir die modernen Medien nutzen müssen. Genau aus dem Grund haben wir neben unserer Homepage nicht nur Facebook und Twitter, sondern sogar Instagram als Portal für unseren Verein eingerichtet, welches überwiegend von jungen Leuten genutzt wird. Dass wir nur die Partei wählen können, die unsere Forderungen in die Tat umsetzt, wissen die Politiker bereits. Sie brauchen nur einmal unser Facebook-Portal aufzurufen. Das stehen fast täglich solche Kommentare drin, in welchen auf unser gewaltiges Wählerpotential hingewiesen wird.

Von der Direktversicherung sind es ca. 6,1 Mio. Betroffenen Sparer. Wo sind diese Sparer? Warum nehemen wir es schweigend an? Wer sich dagegen vor dem Sozial Gericht wehrt, der bekommt vom Richter eine Mißbrauchsgebühr von 150 Euro aufgebrumt. Vor dem Landessozialgericht wird die Mißbrauchsgebühr aufgehoben, die Berufung jedoch mit der bekannten Begründung abgewiesen.
Warum gründen wir nicht eine eigene Partei, die unsere Rechte in der Politik versuchen kann, diese durchzusetzen?

Hallo zusammen. Bin auch einer der geschädigten. Würde ein Aufruf in den sozialen Medien, die Verursacher (SPD, CDU/CSU) bei der Bundestagswahl nicht zu wählen, etwas bewirken. 6 Millionen geschädigte wären doch ein starkes Argument?

Hallo Herr Baer,
von all den betroffenen Direktversicherten, wissen manche noch gar nichts von ihrem „Glück“. Sie gehen davon aus, dass die vor Jahren unterschriebenen Verträge so eingehalten werden wie sie abgeschlossen wurden und rechnen nicht im Geringsten mit Zahlungen von Sozialabgaben an die Krankenkasse. Die meisten wurden nicht über eine rückwirkende Änderung, ohne Bestands- und Vertrauensschutz, informiert.
Bei Vereinsgründung hatten wir tatsächlich über die Gründung einer Partei nachgedacht. Aber glauben Sie uns, schon alleine einen Verein von unserer Größe zu führen, ist eine enorme Herausforderung. Bei einer Partei würde ein Mehrfaches an Arbeit auf uns zukommen und wir arbeiten alle ehrenamtlich, wobei manche auch noch berufstätig sind.

Hallo Herr Eger,
wir geben grundsätzlich keine Wahlempfehlung.
Die Direktversicherten wissen, wer in ihre Verträge rückwirkend, ohne Berücksichtigung von Bestands- und Vertrauensschutz, eingegriffen hat: SPD, CSU und Grüne.
Die Politiker sind ganz genau über unser Wählerpotential informiert und es sind nicht nur ca. 6,3 Millionen Direktversicherungsgeschädigte, sondern in den meisten Fällen kann man die Partner noch hinzurechnen.

Vielen Dank für ihre Antwort.
Aber meiner Meinung nach hat euer Verein schon viele gute Argumente vorgebracht.
Geändert hat sich nichts.
Nach der Wahl haben wir überhaupt keine Chance mehr.
Trotzdem vielen Dank für eure Mühe.
Ernst Eger

Hallo, für mich wären die Begründungen in den Klageschriften vor den einzelnen Sozialgerichten von Interesse. Ich lese in den meisten Fällen nur von der sog. “Doppelverbeitragung”. Wie sieht es aus mit einer ganz klaren Differenzierung zwischen der “Betriebsrente” und der privaten Altersvorsorge: “Direktversicherung d. Gehaltsumwandlung”. Gibt es noch eine andere Form der privaten Altersvorsorge die bei Auszahlung KV-Beiträgen unterliegt?
Desweiteren unterliegen auch die entstandenen Gewinne, Zinsen oder Überschußanteile in der DV der Beitragspflicht für die KV. Somit sind Zinsgewinne aus einer DV die einzigen die einer Beitragspflicht für die KV unterliegen? “Zinsen” aus meinem Sparbuch, Festgeld, Bausparvertrag, Fondsanlage oder Immobilie unterliegen dieser nicht. Würde diese Argumentation vor Gericht etwas bringen? Ich habe am 25.7. einen Termin
vor dem AG in Gießen. Herbert Ohly, Hüttenberg

Hallo, an alle die durch staatliche Enteignung betroffen sind.
Zunächst möchte ich die Frage von Walter Götzl aufgreifen, der vor 5 Monaten schrieb
Schön, daß Sie Ihren Blog wiedereröffnet haben. Aber . . . wo sind die bisherigen 122 Einträge abgeblieben?

Seitdem sind nur weitere 53 Einträge in Ihrem Blog hinzugekommen, davon sind ca. 15 Kommentare vom DVG e.V. selbst verfasst.
In den gelöschten 122 Einträgen waren mit Sicherheit weitere Erfahrungen, Anregungen wie der staatlichen Enteignung zu begegnen ist, bzw. ab wann eine Zahlungspflicht überhaupt besteht. (Geringfügigkeitsgrenze 1/20 der Bezugsgröße monatlich für 2017, 148,50€; 17.850,-€ Kapitalauszahlung, Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze 4.350,-€, für Privat-versicherte besteht selbstverständlich keine Zahlungspflicht)
In der Annahme, dass es angeblich ca. 6,3 Millionen Direktversicherungs-geschädigte geben soll und wahrscheinlich auch gibt, scheint das Interesse der Geschädigten an einer politischen Änderung ihrer staatlichen Enteignung nicht besonders groß zu sein.
Besonders nach der Entscheidung vom 31.05.2017 zum „Betriebsrenten-stärkungsgesetz (BRSG)“ scheint die Vorgehensweise der staatlich beschlossenen Abzocke munter weiter zu gehen. Diese staatlich beschlossene Mogelpackung hat nur den Sinn, die nächsten Generationen (Durchschnitts-verdiener) in die gleiche Falle zu locken, hier vermisse ich einen entsprechenden Kommentar auch vom Verein DVG e.V.
Dietmar Hruschka schrieb vor 1 Monat
Allerdings enthält das BRSG zwei – für uns – bemerkenswerte Neuregelungen:
1. Riestergeförderte DV werden beitragsfrei gestellt.
2. Bei neuen Entgeltumwandlungsverträgen wird der AG für Neuverträge ab 2019 verpflichtet, 15 Prozent vom ersparten AG-Anteil an den SV-Beiträgen zur DV on top zu geben. Für bereits bestehende Verträge gilt dieser Zuschuss ab 2022.
Mein Kommentar: „Wer hat sich denn einen solchen Schwachsinn ausgedacht??“ Bereits heute liegt die volle Beitragspflicht bei ca. 18,3%, Tendenz für die nächsten Jahre steigend. Wer kann schon für die Zukunft der nächsten 30 Jahre sicher sein, dass von den Vorsorgeleistungen überhaupt noch mal etwas zurück gezahlt wird? Ich erinnere an den Bestands- und Vertrauensschutz unserer DV-Verträge.
Weiterhin habe ich mir die Wahlprogramme der Politische in Verantwortung stehenden Parteien angesehen, festgestellt habe ich, dass keine Partei unser Anliegen aufgreift, bzw. hier nach der Wahl etwas ändern wird. Hier gehe ich zu 99,99% davon aus, dass unser Zwangsbeitrag nach jetzt 13 Jahren Beitragspflicht für immer verloren ist.
Schenker Martin schrieb vor 22 Tagen
Bin selbst Geschädigter. Bedauernswertes Deutschland, das die Schwachen der Gesellschaft, (Rentner, die ein Leben lang gearbeitet haben) bestiehlt.
Kommt nicht mal in Bananenrepubliken vor.

Herr Gehring berichtet von Kontakten – stiller Diplomatie, leider hat dies bei der Verabschiedung am 31.05.2017 (BRSG) gar nichts bewirkt! SPD – CDU beharren auf dem Unrechtgesetz weiterhin! Damit sollte endgültig klar sein, dass mit stiller Diplomatie das Unrecht nicht berichtigt wird!
Einzig und allein kann uns nur Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel in dieser Angelegenheit weiterbringen. (siehe Homo-Ehe)
Weiterhin stelle ich fest, dass in unserem Rechtsstaat für Verbraucher, Arbeitnehmer, Rentner bisweilen das Grundgesetz keine Rechtsgültigkeit besitzt, bzw. zum Teil außer Kraft gesetzt ist.
Trotzdem wünsche ich allen einen schönen Sonntag
Heinz Geulig

Hallo Herr Ohly, gern antworte ich Ihnen auf Ihre Fragen.

Sie fragen nach der Klageschrift.
Unsere Mitglieder nehmen alle unsere Klageschrift, die wir im internen Bereich für unsere Mitglieder hinterlegt haben.
Es gibt keine Differenzierung zwischen Betriebsrente und DV durch Gehaltsumwandlung.
Alle Direktversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die auf den Namen des Arbeitgebers laufen, sind nach Aussagen der Gerichte Versorgungsbezüge.
Das LSG NRW schreibt mir zu meiner DV:
„Im vorliegenden Fall liegt ein klassischer, typischer Fall einer Direktversicherung vor, d.h. der Versicherungsvertrag wurde vom Arbeitgeber abgeschlossen und der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer. Keine Rolle spielt, dass die Versicherung als Kapitallebensversicherung bezeichnet worden ist. Ebenso wenig kommt es nach der Rechtsprechung sowohl des BVerfG (s. die Entscheidung vom 28.9.2010 ) und nach der Rechtsprechung des BSG 8S. eine Entscheidung vom 30.3.2011, B 1 KR 16/10 R, juris Rn 20) darauf an, ob die Versicherung von einer arbeitsrechtlichen relevanten Versorgungszusage des Arbeitgebers erfasst wird. Auch kommt es nicht darauf an, ob sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt hat oder ob die Finanzierung alleine durch den Arbeitnehmer erfolgt ist. Ob die Versicherung vorteilhaft für den Arbeitnehmer gewesen ist, spielt ebenfalls keine Rolle, wobei hier darauf hinzuweisen ist, dass die Lohnsteuerpauschalierung in Anspruch genommen worden ist. Ob das Betriebsrentengesetz anwendbar ist, spielt ebenfalls keine Rolle, da das SGB V einen eigenen Begriff der betrieblichen Altersvorsorge hat. Die verfassungsrechtliche Lage ist durch das BVerfG geklärt. Eine Verfassungswidrigkeit der einschlägigen Vorschrift des SGB V ist nicht festzustellen. Es kommt auch nicht darauf an, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Verbeitragung einer DV nur erfolgen kann. Gemeint ist damit, dass es keine verfassungsrechtliche Verpflichtung für eine solche Verbeitragung gibt. Vielmehr ist damit gemeint, dass der Gesetzgeber in der Lage war, eine solche Verbeitragung gesetzlich vorzusehen.“

Der Präsident des BSG, Dr Schlegel, sagte uns auf einer Veranstaltung der CDU in Berlin:
„Die Gerichte sind nicht dazu da, Gesetze des Gesetzgebers zu kritisieren, sondern sie
haben nur eine Befugnis, dafür zu sorgen, dass sie eingehalten werden.“
Auf Grund der Aussagen des LSG NRW und von Dr. Schlegel werden wir nur Erfolg haben, wenn wir weiter darauf bauen, dass die Politik etwas ändert.
Weder vor den deutschen Gerichten noch vor dem EuGH werden wir ohne Gesetzesänderung Erfolg haben. Deshalb ist der Weg zu den Gerichten der falsche Weg.
Dass wir trotzdem empfehlen, vor den Gerichten zu klagen, hat andere Gründe.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gern anrufen oder mir eine Mail schicken.

Gerhard Kieseheuer
Bundesvorsitzender DVG e.V.