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Beiträge (1984)

Sehr geehrter Damen und Herren des Bundestages.

Sie haben doch den Amtseid geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes. Leider vermisse ich hier zum Wohle des deutschen Volkes.
Wieder einmal werden wir Bürger von den Politikern verarscht.
2004 wurden wir durch das GMG um unseren sauer verdienten angesparten Direktversicherungen betrogen, da kein Bestands- und Vertrauensschutz auf Altverträge getätigt wurden und nun, mit diesem faulen Kompromiss, der hier nicht auf schon zahlende Altverträge angewendet wird, sondern erst zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Hier hat man den Bestands- und Vertrauensschutz heimlich eingeführt.
Jedoch die Pflegeversicherung hat man, obwohl versprochen, herausgenommen!?!?!? Warum??
Nicht genug, dass ich 12.000 € durch das Gesetz von 2004 verloren haben, jetzt bekomme ich nicht mal das Geld zurück für meine geleisteten Zahlungen seit 5 Jahren!
Weiterhin werden wir Rentner hinsichtlich des KK-Beitrages beschissen, da wir den Allgemeinen KK-Beitrag (14,6 %) zahlen müssen, obwohl wir kein Anrecht auf KK-Geld haben!
Warum?
Wir müssten eigentlich nur 14% zahlen, OHNE ANSPRUCH auf KK-Geld!!!

Als ich in der passiven Phase der Altersteilzeit war, hatte ich auch nur 14 % KK-Beitrag gezahlt, da ich keinen Anspruch auf KK-Geld hatte!!

Sind wir Rentner Bürger zweiter Klasse, die keine Lobby haben??
Weiterhin zahlen Pensionäre nur 50% Pflegeversicherung, die anderen 50% zahlt der Bund, warum nicht für Rentner auch oder gilt das GG Artikel 3 für Rentner nicht??

Hier erwarte ich größere Aktivitäten in Zukunft von Ihnen und ihres Gleichen, wie:
1. Abschaffung der Bemessungsgrenzen bei Renten, Krankenkassen und Pflegeversicherung!
2. Jeder zahlt in diese Kassen ein. Jeder, Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und sonstige!
3. Nur noch eine KK mit dem Recht jederzeit in PVK zu wechseln, wie es auch für Beamte gilt!
4. Wenn nicht eine KK, dann legt die KK den KK-Beitrag wieder selbst fest, wie wir es schon mal hatten. Da hatte ich einen KK-Beitrag von 12,5%!!!!
5. Rentner zahlen nur noch KK-Beitrag ohne KK-Geld!
6. Abschaffung der Versteuerung für Rentner, denn ich habe meine Beiträge schon mal versteuert!

Dieses Jahr wir das Wahrheitsjahr!!

Mit freundlichen grüßen

Wolfgang Denzin

Glückauf Wolfgang,
es ist doch immer noch das Wort von Olaf Scholz zu erfüllen, er muss noch liefern:
Zum 24.05.2019 das Rhein-Neckar-Zeitungs-Interview mit Herrn Olaf Scholz:
[….] Obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten, zahlen sie derzeit noch alle den
Beitrag mit, der nur für dieses Krankengeld erforderlich ist.
Das ändern wir. [….]
auch Herr Heil unterstützt diese Massnahme mit aller seiner Kraft:
im Handelsblatt vom 21.05.2019 [….] Heil und Scholz planen, für Rentner den allgemeinen
Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken. [….]

Es gibt aber auch noch Gerechtigkeit in diesem Falle und somit Hoffnung,
den freiwillig versicherte Mitglieder in der KVdR zahlen für folgende Einnahmen
bereits den ermäßigten Beitragssatz von 14%.
a) Erwerbseinkommen- aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit;
b) private Einnahmen- Miet- und Pachteinkünfte, Kapitalerträge, private Renten
einschließlich privat abgeschlossener Riester-Renten.

Nun, das ist doch ein positiver Anfang?
Aus Gerechtigkeitsgründen erhalten die freiwillig Versicherten keine
Beitragsreduzierung aus dem Betriebsrentenfreibetrag, das ist doch wirkliche
eine soziale Gerechtigkeit der Legislative, oder????

Alles verrückt, aber trotz allem, bleib gesund und kämpf weiter
gegen die baufälligen Windkraftmühlen.
also, bis die Tage und mit bergfestem Glückauf,
aus dem grünen Ruhrpott, wo die ROTEN Laternen erlöschen
Hans-Michael Wilcke

Hinweis:
Herr Olaf Scholz hat uns diese Varianz (§248 SGB V, 100% Beitrag)
zum 26.09.2003 eingebrockt. Nur aus diesem Grund konnte er sich wahrscheinlich
an diese Ungerechtigkeit erinnert, hat aber über 16 Jahre benötigt
und nun schon wieder vergessen?

Siegfried Ziarnetzki

Siegfried Ziarnetzki
Berg 04.02.2021

Es gibt einen sehr informativen Artikel in der Zeitschrift STERN unter der Überschrift “Raubzug durch die Rente”.
Die SPD mit Ulla Schmidt und Olaf Scholz haben bestehende Verträge nachträglich zu unseren Ungunsten abgeändert
und uns um Teile unserer Altersversogung gebracht.
Es bleibt allen Geschädigten nicht anderes übrig als diesen Artikel vor allem im Wahljahr MASSENHAFT zu verbreiten um möglichst viele Wähler davon zu überzeugen diese SPD nicht zu wählen.
Wenn uns die Allianzversicherung um eingezahlte Beiträge nachträglich geprellt hätte würden wir dort ja auch keine Versicherung mehr abschliessen.
Könnte mir vorstellen dass so ein Verhalten in der freien Witschaft Strafrechtliche Auswirkungen haben könnte?
Die Schmidt und Ihre Gesellen beziehen aber eine üppige Pension die die von den besch…. auch noch mitfinaziert werden muß.

Wer in Anbetracht der Machenschaften um die Hartz-Reformen und Erfindung der Rentenbesteuerung ab 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen hat, der muss tatsächlich mit der nachträglichen Verbeitragung leben. Er wusste Bescheid, dass… – Nach wie vor verfassungswidrig ist jedoch die Verbeitragung aus Verträgen, die vor dem 01.01.2004 bereits bestanden. Sie werden durch die nachgelagerten Beiträge teilweile enteignet. Das ist zwar “zum Wohl der Allgemeinheit” nach Art. 14 GG möglich; für diese Enteignung muss nach Art.14 (3) aber ein Schadensausgleich erfolgen. Ergo: Keine Beiträge für “Ansparungen” bis 31.12.2003 ! Darüber muss das BVerfG (noch) entscheiden. Zudem ist zu entscheiden, dass alle Bestandsverträge bis 31.12.2003 kündbar sind (aka: gewesen hätten sein müssen). Sollte dies die Versicherung verweigert haben, so hat sie hierfür Schadensersatz zu leisten. (Es gibt “obligatorische” Verträge für bestimmte Berufsgruppen, die bis zum Erreichen der Altersgrenze/gesetzl. Rentenbezug nicht gekündigt werden können/dürfen). – Dass sich manche Abgeordnete gegen die nachträgliche Verbeitragung “einsetzen” wollen, rührt mich Tränen. Diese Dampfplauderei führt jedoch nicht zum politischen Handeln. Abgeordnete sind ohnehin via Beamtenrecht fürstlich berentet. Ergo: “Wer Rentner quält wird nicht gewählt”. Nur lamentieren führt zu nichts.

Bis wann ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu rechnen ?

Klaus Klaschka

meines Wissen hat deswegen noch niemand geklagt (Art. 14 (3) ). Ich habe dem VdK dazu den Tipp gegeben, ob der sich dazu in den nächsten Jahrzehnten bewegt sagt meine Glaskugel nicht.

Der Freibetrag zur Krankenversicherung meiner Betriebsrente kann immer noch nicht berücksichtigt werden. Meine Zahlstelle der Rente teilt mir mit, dass noch ein Programmfehler vorliegt und sie nicht manuell eingreifen können. Mir wird also weiterhin auch in 2021 ein erhöhter Krankenkassenbeitrag von meiner Betriebsrente abgezogen obwohl der Fehler allen Beteiligten bekannt ist. Wie kann das in einem Rechtsstaat sein?

Ich habe noch nicht durchschaut weshalb die KK – und Pflegebeiträge auf einen gesamten DV Auszahlungsbetrag, bei Verträgen die deutlich vor 2003 abgeschlossen wurden, erhoben werden.
Fakt war, bei Abschluß, den Endbetrag Steuer- und Sozialbeitragsfrei zu erhalten.
Also sollte doch jeden DV Inahber das Recht eingeräumt worden sein seinen Vertrag mit der Erstattung der entstandene Kosten (Provision, aufgelaufen Zinserträge u. m.) zu kündigen und diese langfristige Verpflichtung gegen andere selbstgewählte “rentable” Anlage zu wählen die Ihr/Ihn zu passen scheint.
Dies wurde rückwirkend geändert.
Nach der Rechtsauffassung von Gerichten werden nicht nur die gemachten Prämieneinzahlungen dann für KK und Pflegebeitrag, wurde erst seit 1995 eingeführt, herangezogen und erhoben, sondern für den gesamten Auszahlungsbetrag. Dies umfasst dann auch den Ertragsanteil der DV Auszahlung.
Sind hierzu schon BGH Urteile bekannt bzw. gefaßt worden?
Ich habe leider noch nichts entdeckt.
VG und vielen Dank für Nachrichten.

2. Die Soz.vers.beiträge fallen bei Fälligkeit / Auszahlung der Verträge an – unabhängig davon, wann die geschlossen wurden; betroffen sind also auch alle Verträge, die vor dem 1.1.2004 bereits bestanden. Das ist höchstrichterlich als legal beurteilt

Hallo an alle die Abgezockt wurden.
Im März ist Wahl in der Pfalz.
Im Bund noch dieses Jahr.
Machen wir gebrauch davon.
Und diese angeblichen Volksvertreter nicht mehr wählen. Nur so gehts.

Gruß Horst

Guten Tag,
ich habe mich jetzt durch einige Beiträge dieses Forums und Artikel, die veröffentlicht wurden, gelesen. Vielen Dank für die ausführlichen Informationen, die einem allerdings die Zornesröte ins Gesicht steigen lässt. Ich bin ebenfalls betroffen, habe noch ein paar Fragen dazu, die ich nicht beantwortet gefunden habe.
1. Hat die Versicherung keine Pflicht, den Versicherungsnehmer über dermaßen einschneidende Änderungen zu informieren?????
Mein Arbeitgeber meinte, er wäre nicht darüber informiert worden. Die Versicherung teilte mir mit, dass sei groß durch die Presse gegangen, das
hätte man mitbekommen müssen. Ich habe zwar von Änderungen gehört, fühlte mich aber nicht betroffen, da meine Direktversicherung in den
’90ern abgeschlossen wurde. Ich habe aber nicht gehört, dass diese Änderungen auch auf Altverträge angewendet werden. Das hat es meines
Wissens nach in dieser Form noch nie gegeben.
2. Wenn ich den Prozess von Herrn Heins so verfolge, macht es dann überhaupt Sinn, anwaltlich vorzugehen, das scheint ja verlorene Liebesmüh’
und Energieverschwendung zu sein. Ich hatte das nämlich auch ins Auge gefasst.
3. Ich habe eine als Direktversicherung abgeschlossene Lebensversicherung, die ich aber vom ersten Tag an von meinem Nettogehalt bezahlt habe.
Ich bin 2012 aus dem Betrieb ausgeschieden, habe jedoch die Versicherungsnehmerschaft nicht umschreiben lassen.
Wenn ich alles richtig verstehe, wird die genauso behandelt, als wäre es eine Versicherung, die über eine Gehaltsumwandlung im Zuge der
vermögenswirksamen Leistungen bezahlet worden wäre. Stimmt das so, habe ich das richtig verstanden?
4. Bei wem muss ich meine Energie einsetzen, bei der Versicherung, die die Beträge an die Krankenkasse meldet (dass sie zumindest meine
Versicherung ab 2012 wie privat bezahlte behandelt), oder bei der Krankenkasse, die ja die Beiträge erhebt?

Ich danke schon jetzt dafür, dass sich jemand meiner Fragen annimmt.

Es ist tatsächlich alles bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht legitimiert (worden). Laut juristischer Erbsenzählerei ist (grob gesagt), jeder Vertrag, der über einen Arbeitgeber geschlossen wurde (unabhängig davon, wer die Beiträge bezahlt hat) nachträglich = bei Auszahlung sozialzuversichern (nach dem jetzt aktuellen Satz). Dabei wird ab 2021 ein Freibetrag (158 €) abgezogen: Auszahlungssumme geteilt durch 10 (Jahre Abzahlungszeit) geteilt durch 12 (für den theoretischen Monatssatz) minus 158 = jeden Monat zu verbeitragende Summe.
Das Bundessozialgericht hat (2017) entschieden, dass privat abgeschlossene und privat bezahlte Versicherungen NICHT nachträglich sozialversicherungspflichtig sind – Versicherungen, bei denen ein Arbeitgeber irgendwie die Finger drin hatte, sind jedoch soz.vers.pfl., da sie als betriebliche Altersvorsorge zu werten/typisieren sind.
Die Beitragspflicht betrifft alle Verträge, die nach dem 1. 1. 2004 ausgezahlt werden/wurden – egal seit wann sie bestanden.
Sie sind nicht allein: Mein Vertrag (ab 1983) wurde nach 21 Jahren Bestand per Gesetz ab 1.1.2004 um 20 % enteignet, ebenso ab 2004 bis 2012, da mein Vertrag vor dem Eintritt in die Altersrente ausdrücklich nicht kündbar war.
Im Augenblick scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein, die lokalen Bundestagsabgeordneten zu “prügeln”, dieses Gesetz zurückzunehmen – und zwar uneingeschränkt rückwirkend für Verträge, die vor dem 1.1.2004 bereits bestanden.

zwei Anmerkungen dazu:
1. Enegieverschwendung, Widerspruch, Klagen
Ich hatte in 2019 ein Gespräch mit BM Jens Spahn und habe auf ca. 6,5 Mio Betroffene hingewiesen. Seine Antwort sinngemäss war: das können gar nicht so viele sein… eine grosse Zahl an Widersprüchen (und Klagen) ist mir nicht bekannt.
D. h. im Umkehrschluss: das Ministerium wertet jährlich die Zahlen an Widersprüchen und Klagen aus und misst daran den Zufriedenheitsgrad. Wenn also nur wenige Widerspruch einlegen und dann auch keiner mehr klagt, …… dann ist ja alles gut! Denkt der Minister.
Wenn wir also dieses Unrecht der “nachträglichen Abzocke” und der “theroretisch mathematischen Streckung” auf 120 Monate, um die Wirkung der Beitragsbemessungsgrenze auszuhebeln ! !, wenn diese wieder abschaffen wollen,
müssen wir kämpfen, widersprechen und klagen.

2. seit 2012 im Betrieb ausgeschieden und selber bezahlt
für diese Jahre brauchen Sie nach gängiger Rechtssprechung keinen Beitrag abführen.
Sie sollten sich nachträglich die entsprechenden Bescheinigungen vom Arbeitgeber (Beendigung der Tätigkeit) und von der Direktversicherung (Einzahlung erfolgte vom privaten Girokonto) einholen. Das mus müsste die Krankenkasse dann anerkennen.

Volle Zustimmung, die lokalen Bundestagsabgeordneten zu “prügeln”, das Gesetz zurückzunehmen – und zwar uneingeschränkt rückwirkend für alle Verträge, die vor dem 1.1.2004 bereits bestanden. Ich bin mit 51 zwar noch (lange) kein Rentner, habe aber bereits in 2002 eine GUD und einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Nachdem 2004 Ulla Schmidt das GMG “beförderte” (was ich damals bereits als ganz, ganz grosse “Schweinerei” identifizierte, da rückwirkender Vermögenseingriff…) habe ich mir die jährliche Entwicklung der Verträge und die potentiellen Auswirkungen des GMG ganz genau angesehen. Im Ergebnis habe ich dann zuerst bereits 2009 den Riester-Vertrag komplett aufgelöst und im Anschluß die GUD in 2012 beitragsfrei gestellt. Das waren gute Entscheidungen. In der GUD liegt aber seither ein nicht ganz kleiner Betrag und alle bisherigen Versuche, die GUD aufzulösen (z.B. durch Rückkauf, Verkauf usw.) scheiterten. Dies, weil letztlich der Arbeitgeber mit “drin hängt” und eine vorzeitige Auflösung somit gesetzlich ausgeschlossen ist. Das Kapital dümpelt also seither so vor sich hin und ich habe erst mit Renteneintritt die Möglichkeit, steuerfrei darüber zu verfügen. Wenigstens steuerfrei, da bereits 2002 abgeschlossen (zumindest nach heutiger Rechtslage…wer weiß was kommt). Die auf 10 Jahre gestreckten 120 Sozialversicherungsbeiträge muss ich aber selbstverständlich dann auch zahlen…

—-> RK
danke für die Anmerkungen. (Mein Fall) ist etwas anders: Versicherung 1983 abgeschlossen. Vertrag ab 1.1.2004 beitragsfrei gestellt (wegen teilw. Erwerbsminderung ab diesem Zeitpunkt). Eine Auszahlung der Vers.summe (wäre per 31.12.2003 noch beitragsfrei gewesen) hat die Vers. ausdrücklich abgelehnt, da laut Vertrag Fälligkeit erst bei Eintritt in die Altersrente. Altersrente ab 1.1.2013, Vers. wurde ausgezahlt, seither verfolgt mich die KV mit Beitragsforderungen. Habe in 2017 bis dahin aufgelaufene Beiträge (unter Vorbehalt) bezahlt, da man mir einen Gerichtsvollzieher ins Haus schickte. Nun gleiche Situation f d Beiträge ab 2017.
Im Augenblick lasse ich das Versicherungsverhalten (Ablehnung der Auflösung in 2003) bei der BaFin prüfen. – Solange die Versicherung die Auszahlung in 2013 als Ergebnis einer betrieblichen Altersversorgung bei der KV deklariert (hat), stellt die KV auf stur.
Anm.: Bei Auszahlung der Summe in 2003 hätte ich das Geld auf einen Bausparvertrag gelegt, da ich die Versicherung von vorn herein zum Hauskauf gedacht habe, um im Alter mietfrei zu wohnen. Ich habe mit recht hohen Beiträgen angespart.
Dass die Versicherung NACHTRÄGLICH verbeitragt wird, war zum damaligen Zeitpunkt (wie bei vielen hier) nicht vorhersehbar.

Glückauf Frau Ritter,
es gibt da noch das Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG (BGBl I 3214, vom 17.8.2017).
Seit dem 01.01.2018 sind alle “BetriebsRiester” amnestiert und zwar mit dem Tenor:

„Riesterrenten werden in der Einzahlungsphase, die übrigen Betriebsrenten in der
Auszahlungsphase verbeitragt“.

Dieses gilt ebenso für KVdR-Mitglieder, die bereits vor dem 01.01.2018 Versorgungsbezüge
aus der Betriebsriester-Vorsorge bezogen haben und somit bereits beitragspflichtig waren.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales handelt es sich um
mehr als 450.000 “BetriebsRiester”-Verträge, die ab diesem Datum unter diese Amnestie fallen.
Der GKV ist somit der Zugriff, auf diese Personengruppe, von der Legislativen untersagt worden.
Sollten Sie Ihre DV- Lebensversicherung ebenso aus dem Netto (alle Sozialabgaben wurden geleistet
ohne keine Befreiung aus der Entgeltwandlung max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze
zur gesetzlichen Rentenversicherung) gespeist haben, so besteht hier ein möglicher Ansatzpunkt
ebenso ab dem 01.01.2018 eine Verbeitragung dieser Einnahmen zu unterbinden.
Gleiches Recht für alle. Artikel 3 Abs. 1 GG beschreibt das.
Nach der Zustellung eines neuen Beitragsbescheides (erhalten sie nun jährlich neu,
auf Grund des anzupassenden Betriebsrentenfreibetrages) können Sie diesem widersprechen.
Die Widerspruchfrist beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe, danach ist der Beschluss rechtskräftig.
Ist das Angezeigte für Sie gültig, so kann ich Ihnen das Manuskript für einen Widerspruch
auf dem oben angezeigten Tenor, welcher im Eingangsbereich auf Ihre Verhältnisse abgepasst
werden muss, zur freien Verfügung stellen.
Meine Adresse lautet: hw@wilcke-immobilien.de
Für Personen, die bereits eine erfolglose Klage bez. Widerspruch hinter sich gebracht haben,
können ebenso unter diesem Tenor erneut widersprechen,
hierzu der Hinweis:
Bei Beitragsbescheiden handelt es sich um Dauerverwaltungsakte,
eintretende Rechtsänderungen sind auch nach Bescheiderlass
bei der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen.

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott (kocht) und wo die ROTEN Laternen erlöschen.
Hans-Michael Wilcke

PS. in Hoffnung, dass alles dem Recht entspricht.
“Handle recht, dann bekommst Du Recht” galt ehemals

vielen Dank für die Rückmeldungen, das bedeutet also kämpfen, ich bin bereit dazu.
Meine Situation ist leider etwas vertrackt
Ich denke der Bundesgesundheitsminister hat ein Wahrnehmungsproblem, denn wenn die Beiträge im Netz so lese, und mitbekomme, was es schon an Klagen gegeben hat, wenn sich Menschen zusammentun, wie z.B. hier die Gruppe um für ihre Renten zu kämpfen, fällt es einem schwer zu glauben, dass er das nicht mitbekommt. Und ich denke, die Gruppe wird sich jährlich vergrößern, da jetzt die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und es jedem eben jetzt erst bewußt wird, was das Ganze bedeutet. Und es gibt eben auch Menschen, die ergeben sich in Ihr Schiksal, ich jedoch nicht. Ich werde betrogen und das kann ich nicht ertragen. Es ist völlig an den Beteiligten vorbeigegangen, da man damals, als das Gesetz verabschiedet wurde, die Auswirkung auf Altverträge nicht groß propagiert hat. Und hier mache ich auch den Versicherungen einen Vorwurf. Ich habe alle meine Unterlagen durchsucht, von der Versicherung bin ich nicht informiert worden, dass sich da etwas ändert. Die einzige Info die ich bekam, bezog sich auf die Besteuerung aber nicht auf die Sozialversicheurng.
zu Punkt 2:
Ich habe der Krankenkasse alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, dass ich aus dem Betrieb ausgeschieden bin, die Versicherung nicht zu einem anderen Arbeitgeber mit übernommen habe, etc. Die einzige Antwort die ich erhielt war ein Schreiben, in welchem alle Gerichtsurteile aufgeführt waren, mit der Erklärung, dass sie gar nicht anders handeln können. Sie stehen auf dem Standpunkt, ich war weiter nicht die Versicherungsnehmerin und es interessiert überhaupt nicht, wer die Beiträge bezahlt hat. Was negativ für mich ist, ist, dass mein Mann mein Arbeitgeber bei der Direktversicherung war und von seinem Konto die Beträge, welche über den Lohn abgezogen wurden wie auch später die privaten Beiträge bezahlt wurden. Sie wurden buchhalterisch als Privatausgaben geführt. Die Versicherung jedoch beharrt auf dem Standpunkt, dass die Beträge immer vom selben Konto bezahlt wurden (mein Mann hat ur ein Konto welches privat wie geschäftlich geführt wurde), somit kann es nicht sein, dass ich die Beiträge privat bezahlt habe. Meine Steuerberaterin hat der Versicherung die private Zahlung bestätigt, die Versicherung erkennt das nicht an.

Im Beitrag „Krankenkassen im Digital-Chaos“ wurde aufgezeigt, dass die Krankenkassen nach der Unfähigkeit, Freibeträge zügig zu berücksichtigen, beim Versenden von Masken-Coupons wiederholt völlig versagt haben.
Die Kuriositäten um diese Masken-Coupons wurden in einem Artikel in unserer örtlichen Tageszeitung erklärt:
Die bei den Krankenkassen gespeicherten Diagnosen sind offensichtlich nicht mit dem Alter abgeglichen. Das bedeutet:
Wenn bei einem Säugling Asthma diagnostiziert wurde, dann bekommt dieses Kind im Alter von 2 Jahren einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken. (Ich kann nur hoffen, dass es keine Eltern gibt, die ihrem Kleinkind diese Masken auch noch aufsetzen).
Ist es da nicht erstaunlich, dass die Datenerfassung für die Enteignung der Direktversicherten und für das Kassieren der Beiträge perfekt funktioniert?
Da bleibt doch nur noch festzustellen:
Es ist unfassbar, was in diesem Land passiert.

Ich möchte noch einen Aspekt aufmachen:
Keine Krankenkassen-Beiträge sind fällig, wenn man privat krankenversichert ist. Direktversicherungen sind nur für gesetzl. Vers. fällig.
Ich will auf den Begriff “Diskriminierung(sverbot)” hinaus und evtl an den EuGH, denn
Wer bis zur Beitragsbemessungsgrenze verdient, ist gesetzl. pflichtversichert; Besserverdiener können in der Gesetzlichen bleiben oder sich privat versichern – und deren DV ist dann beitragsfrei. Klar: Das ist eine Sauerei, wenn Besserverdiener (zB auch Abgeordnete), die ohnehin schon mehr haben auch noch Beiträge sparen. /Dagegen zu klagen wäre aber nicht in unserem Sinn/
Allerdings wird Vorerkrankten und Behinderten eine Mitgliedschaft in den privaten Krankenversicherungen in der Regel verwehrt. – Gibt es hier im Forum solche “Kandidaten”? (Bitte mich kontakten)
Ich habe im Hinterkopf: Damit wird ein bestimmter Personenkreis durch die Beitrags-Nachforderung diskriminiert (Verbot nach Art. 14 MRK), so dass dagegen beim EuGH geklagt werden könnte.
Mit dieser Klage (vielleicht reicht auch schon deren Ankündigung) könnte unser Problem bei Parlamentariern und in der Öffentlichkeit (die sich derzeit=vor der Bundestagswahl=Wer Rentner quält wird nicht gewählt, ja nur um Corona Corona kümmert/n) wieder in den Fokus geraten und wir ggf eine (rückwärtige !!!) Änderung der Machenschaften ab 1.1.2004 zur Enteignung/Verbeitragung erreichen könnten.
Pressemäßig kann ich (und bestimmt weitere Ex-Kollegen hier) was tun.
Aber bitte erst mal Kommentare dazu (ich kann mich ja täuschen)

Bitte um Hilfe!

Habe bereits seit März 2017 eine Klage gegen die TK wegen der ungerechtfertigten Verbeitragung meiner 1989 abgeschlossenen und vor Erreichen der Rente ausgezahlten DV (Kapitallebensversicherung) laufen. Das Verfahren war bisher mit Bezug auf diverse politische Entwicklungen bzw. zuletzt mit Bezug auf das Verfahren Heins (B 12 KR 1/19 R) im Ruhezustand.

Jetzt teilte mir das LSG mit, dass mein Verfahren wieder aufgenommen wurde und forderte mich auf, eine Stellungnahme zu den Urteilsgründen des Verfahren Heins abzugeben.
Jetzt meine Frage: Haben andere DV-Geschädigte eine ähnliche Aufforderung bekommen?

Obwohl ich viele Artikel rund um dieses Verfahren gelesen habe und das “Urteil” (wie nicht anders zu erwarten) eine ignorante Farce der getreuen Staatsdiener ist, benötige ich hier eine (möglichst schnelle) Argumentationshilfe!
Ich bin ziemlich ratlos, wie ich mit diesem BSG-Entscheid einen weiteren Prozess führen soll. Ohne einen Anwalt macht dies sicher auch keinen Sinn und weiteres “gutes Geld” möchte ich dem fast 20%igen Verlust nicht noch hinterher schießen.

Glückauf V.E.B.,
senden Sie mir Ihre E-mail, dann sende ich Ihnen das Urteil vom 07.10.2020 des LSG-Essen,
auch ein Anwalt kann diese Ignoranz der blinden Justitia nicht abhelfen.
Aber finden Sie erst einmal einen, der bereit ist, in dieser Sache den Fehdehandschuh in den Ring zu werfen.
Es gibt kein Entrinnen, die kriminelle Umgehungsmöglichkeit wurde ja mit feinster Nadel im Jahre 2003
-in einer Nacht- und Nebelaktion- zerstrickt und Justitia erschauderte mit unechter Rückwirkung.
Laut Aussage des Herrn Heimatminister Horst Seehofer, vom 07.05.2019:
[….] man muss Gesetze kompliziert machen,
da diese ansonsten von der Bevölkerung
unzulässig infrage gestellt werden.[….]

Mit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke
hw@wilcke-immobilien.de

Keine Zinsen-miese Rente,
Den Beitrag fand ich sehr gut, doch schade,das der Betrug an der Direktversicherung keinen Raum bekam.