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Beiträge (1984)

Hallo,

ich erhalte in ein paar Jahren eine bAV über 45.000 Euro ausgezahlt in 10 Jahresraten jeweils am Anfang des Jahres. Die Beträge sind unterschiedlich hoch, da die noch nicht ausgezahlten Raten zum festen Zins weiterverzinst werden. Es handelt sich um eine Ditektzusage.

Wie erfolgen die Abzüge der Krankenkassenabgabe? Die Gesamtsumme 45.000 durch 120 Monate oder die jeweilige Jahreszahlung durch 120. Diese Variante wäre besser, da die Zahlungen auf ca. 19 Jahre gesteckt würden und der Freibetrag dazu führen würde, dass in den letzten Jahren gar keine Beiträge mehr fällig würden.

Maßgeblich ist der Auszahlungszeitpunkt. Vom Folgemonat an gerechnet, werden KV und PV über 120 Monate fällig.
Ist bei mir auch so. Drei Zahlungen auf das Jahr verteilt, folgte ab jeder Zahlung eine neue Berechnung.

Liebe Mitstreiter,
habe den Musterbrief von Michael Rahnefeld, entsprechend modifiziert an folgende Bundestagsabgeordnete versandt, mit dem Hinweis, dass mir ein entsprechendes Wahlprogramm zugesandt wird und zu unserem Thema „Doppelverbeitragung“ Stellung genommen wird.

Vorweg: Stellung genommen zu „unserm Thema“ hat bis auf einen Bundestagsabgeordneten keiner. Die Grünen haben überhaupt nicht geantwortet.
Meine Briefe habe ich unter der Angabe meiner Adresse inklusive Telefonnummer versendet.
So war ich doch sehr überrascht, dass ausgerechnet einer der Befürworter der sogenannten „Doppelverbeitragung“ Herr Straubinger von der CSU mich persönlich angerufen hat (wohne schließlich in NRW), sich fast eine Stunde Zeit nahm für ein sehr sachliches und intensives Gespräch über die Thematik der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen.
Fazit: Aus seiner Sichtweise und Einschätzung wird sich am Ende an der Situation wohl nichts ändern, eine Änderung des Gesetzes müsste natürlich alle Modelle der betriebliche Altersvorsorge betreffen und das wäre nicht so einfach finanzierbar und muss in Einklang mit dem Urteil des Sozialgerichtes stehen. Trotz der der unterschiedlichen Auffassungen stellt sich immerhin Herr Straubinger der Diskussion.

Angeschriebene Bundestagsabgeordnete:
CDU:
Herr Hardt, zuständiger Bundestagsabgeordneter Solingen/Remscheid/Wuppertal
Herr Brinkhaus
Herr Linnemann
Herr Laschet als CDU Vorsitzender
Herr Amthor

CSU:
Herr Straubinger

SPD:
Herr Lauterbach
Herr Mützenich

Grüne
Frau Göring-Eckhardt
Herr Hofreiter

FDP
Herr Lindner

Rückmeldungen
CDU: Herr Brinkhaus, Herr Linnemann,
Antwort: Wahlprogramm ist im Entstehungsprozess und noch nicht fertig, soll sobald verfügbar zugesandt werden.
Herr Amthor antwortet darauf, dass er in erster Line Fragen aus seinem Wahlkreis beantwortet und verweist auf den zuständigen Bundestagsabgeordneten.
Herr Hardt, bis jetzt keine Rückmeldung, ebenso Herr Laschet

SPD: Herr Mützenich, verweist ebenfalls auf das zur Zeit in Bearbeitung stehende Wahlprogramm, welches auch noch durch den Parteitag verabschiedet werden muss

FDP
Herr Lindner wird Parteiprogramm zur gegebener Zeit zuschicken.

Grüne
Derzeit keine Rückmeldung

Glückauf Herr Hassel,
Menschen anzurufen, auf eine Beschwerde gegen die Zwangsverbeitragung, ist ein Hobby des Herrn Straubingers,
er hat vielleicht ein schlechtes Gewissen, war ja auch aktiv an der Schandtat beteiligt 2003 und dann ist er auch noch
ein ausgebuffter Vertreter der Versicherungswirtschaft.
Der Mann der Allianz, ein Bayer halt und ein echter christlicher Sozialist.
Beruhigen ist, dass er schonungslos erklärt, dass man diese uns aufgebürdeten Zwangsausgaben doch wieder von
der Steuer absetzen kann. Wie zerronnen, so gewonnen.
Steuerberater verlangen aber ein Honorar für ihre Hilfe.
Ein Sonnenschein des Arbeitskreises “Arbeit und Soziales”, ein guter Vereinsbruder des Horst Seehofers unserem
heutigen Heimatmuseumsministers und Herrn Dr. Nüßlein von der Maskerade.
Haben wir also Hoffnung auf KEINE Änderung und nebenbei beruft er sich doch stets auf die
“Nichtannahmebeschlüsse” des BverfG. Diese Entscheidung ist unanfechtbar,
schreiben dann ja auch nur 3 (drei) Grundgesetzrichter unter diese abweisenden Papiere
aus welchen Herr Straubinger seine Berechtigung zu dieser Willkürtat ableitet und auch begründet.
Die Richter sind schuld, nicht die Politik.

Ich lege nun immer auf, wenn sich Herr Straubinger aus Bayern bei mir telefonisch meldet,
dann sendet er coole Nachrichten per e-mail, zu meiner Freunde.
Was GRÜN betrifft habe ich die selbigen Erfahrungen gesammelt.
Es gibt zu diesem Thema von den GRÜNEN einfach keine Aussage, außer Herr Markus Kurtz
meldet sich zur Anfrage manchmal, wenn man IHM auf die Füße tritt, ansonsten hofft diese Partei wohl auf das Vergessen.
Aber geben wir die Hoffnung nicht auf, auch in diesen Zeiten, wo das Gesundheitssystem erneut zusammenbricht,
dank der massiven Preisforderungen für Masken (siehe Gesundheitsexperte Dr. Nüßlein) und Tests,
aber wir werden auch dieses überleben, dank unserer unfreiwilligen Spenden an die GKV,
die wir ja von der Steuer wieder freudig absetzen können.

Machen wir einfach weiter, in der Hoffnung, dass: “der stete Tropfen höhlt den Stein” wirkt.
Die Hoffnung lebt also und bald stehen wir wieder vor der Urne, auch Abgeordete können arbeitslos werden,
dieses wirkt doch auch beruhigend.

Mit bergfestem Glückauf aus dem Ruhrpott, wo die roten Laternen lautlos verlöschen, dunkel Schwarz ist aber keine Hoffnung
Hans-Michael Wilcke

Hallo Herr Wilcke,
Krankenkassenbeiträge können nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden. Ich bekomme auch jedes Jahr den Wisch von meiner Krankenkasse mit der Bestätigung der Beiträge für meine Direktversicherung. Das Finanzamt hat keinen Cent davon akzeptiert, weil ich bereits durch die Beiträge für mein Einkommen die Höchstgrenze erreicht habe. Das sollte man dem Herrn von der CDU vielleicht mal sagen.
Viele Grüße
Karin Tutas

Was nutzt es mit Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu sprechen? Nichts!
Alle geben in persönlichen Gesprächen unter vorgehaltener Hand Recht, verweisen aber dann auf Gerichte, welche Einsprüche
stets abgewiesen haben.
Ich meine, dass die Gerichtsbarkeit mit allen möglichen Mitteln davon überzeugt werden muss, welch staatliches Unrecht sie eigentlich mittragen.
Verschleierung, Vertuschung und Vertragsbruch kann doch von der Justiz nicht auf Dauer gedeckt und zu Recht erklärt werden.
Das geht schon bei der Begrifflichkeit “Betriebsrente” los. Ein Arbeitgeber, welcher nur zum eigenen Vorteil DV vermittelt hat, sollte an der nachgelagerten, 2004 eingeführten Kostenfalle, auch zu 50% beteiligt werden, die Beitragsfreiheit vor 2004 für alle natürlich inbegriffen.
Neben der Justiz sollte auch der breiten Öffentlichkeit der irritierende Begriff “Betriebsrente” richtig erklärt werden. Die meisten Bürger sind keine
“Betriebsrentner” und verstehen die Aktivitäten der DVG für die Geschädigten als Jammern auf höchstem Niveau.
Auch die Freibetragsregelung empfinde ich als Demütigung meiner Arbeitslebensleistung. 17€ sind meine momentane Einsparung zur alten Verbeitragung. Durch unabwendbare Beitragserhöhungen- wieso eigentlich Gültigkeit auch für unsere “Nachzahlung”, sowie die modulierbare Freibetragsgrenze werden die “gewonnenen 17 Euro” alsbald der Vergangenheit angehören.
Reinhard Karl

Zustimmung. Allerdings haben (nur) die Abgeordneten im Bundestag die Macht, die Gesetze zu ändern – auch rückwirkend. Richter urteilen nach bestehenden Gesetzen (ob richtig oder nicht richtig ist ne andere Sache; der Justiz als “unabhängige” 3. Säule wird allerdings eine gewisse Besserwisserei zugestanden).

Schon der Begriff “Betriebsrente” verdreht die Tatsachen: Wenn ein Arbeitgeber etwas dazu gibt, dann nicht aus der eigenen Tasche; vielmehr hält er einen Teil des Arbeitslohns zurück (zahlt ihn nicht aus) und verwendet diesen zur (als Arbeitgeberbeitrag verschleierten) Beitragszahlung (das gleiche gilt auch für die anderen Sozialbeiträge). /Konstruiertes Beispiel: Der Arb.nehmer kostet den Betrieb 1000 Euro; davon werden 900 Euro als Arb.lohn gezahlt, 100 Euro zweckgebunden als Sozial- oder Was-auch-immer-Beitrag direkt weitergeleitet./ Tatsächlich zahlt also jeder Arbeitnehmer die Beiträge für seine Alterversorgung vollständig selbst. Damit entspringt seine spätere Rente bzw Einmalzahlung aus einer DV nicht aus dem Betrieb, sondern ausschließlich von ihm selbst. – Dabei muss es völlig egal sein, wer alles eine Vereinbarung unterschrieben hat; es zählt, wer die spätere Rente tatsächlich angespart hat. Richter in ihrer beamtischen Nicht-Betroffenheit sehen aber “Arbeitgeberbeiträge” als zusätzliche Wohltaten der Betriebe, als (steuer- und soz.vers.pflichtige) Einkommen.
Die Beitragsfreiheit vor 2004 war demnach richtig. Die rückwirkende Verbeitragung eine verfassungwidrige Enteignung von persönlichem Kapital (weil ohne grundgesetzlich vorgeschriebene “angemessene Entschädigung” gem. Art. 17(3) GG). Das hat nicht einmal das BVerfassungsgericht im Blick, dessen Entscheidungen aber der Rang eines biblischen Gebots zugebilligt wird.

Unabhängig davon sind Freibeträge an und für sich Blödsinn: Entweder sind die Renten und DV nun Einkommen oder Ergebnis einer Ansparung, damit Eigentum an Kapital, das weder steuer- noch soz.vers.pflichtig ist. Freibeträge verschleiern nur, dass die Systematisierung nicht stimmt.

Im übrigen ist die Verteilung der nachgelagerten Beiträge auf 10 Jahre keine mildtätige Schonung, sondern ein (bösartiger?) Trick, der die ansonsten gültige Beitragsbemessungsgrenze zur Soz.vers. umgeht bzw in Bezug auf diese Renten/DV-Ergebnisse abschafft: Bei der Einmalverbeitragung bei Auszahlung einer DV und zB fälligen 30.000 Euro würden KV/PV-Beiträge nur bis zur Beitragshöchstgrenze zu zahlen sein (in 2021 sind das gut 4800 Euro); über 10 Jahre auf jeweils 3000 Euro/Jahr gestreckt (die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen) müssen Beiträge komplet aus der Gesamtsumme abgeführt werden. Durch diesen Trick nehmen die Soz.Vers. 25.000 Euro mehr ein.

Anbei nochmals mein Beitrag v. 01.03.21, weil die Anfrage von Fr. Beutenmüller v. 24.02.21 schon etwas zurückliegt und meine Antwort darauf ggf. übersehen und nicht gelesen wird.
Antwort über Herrn Klaschka an Frau Beutenmüller:
Lassen Sie sich auf gar keinen Fall von der DAK einschüchtern, weil das Recht auf Ihrer, unser aller Seite ist.
Es gibt keine Normsetzung des Gesetzgebers für diese rechtwidrige Verbeitragung einer Kapitalauszahlung.
Nehmen Sie den Widerspruch nicht zurück, sondern erhalten ihn selbstverständlich aufrecht.
Die Mitarbeiter der DAK müssen Ihren Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiterleiten, der diesen dann umgehend bearbeiten muss.
Es kommt dann, wie üblich – mit rechtswidrigen Argumenten, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt – die Ablehnung zu Ihrem Einspruch der Verbeitragung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ganz am Ende des Schreibens mit einer 4-Wochenfrist zur Klageeinreichung beim Sozialgericht.
Innerhalb dieser 4-Wochenfrist müssen Sie dann Klage beim Sozialgericht einreichen.
Die Begründung dafür kann ggf. auch noch ca. 4 Wochen später erfolgen.
Für die Begründung gibt es reichlich Information bei vielen Mitgliedern, die Sie unterstützen können.
Die Klageinreichung selbst kostet Sie nichts und auch die Verhandlung selbst in der 1. Instanz vor dem SG bzw. in der 2. Instanz vor dem LSG ist kostenfrei, weil keine Anwaltspflicht in diesen beiden Instanzen besteht.
Sie können sich dort selbst vor Gericht vertreten bzw. z. B. einem in dieser Materie bewanderten DVG-Mitglied die Vollmacht erteilen, Sie in Ihrem Beisein vor Gericht zu vertreten.
Niemand wird Sie wegen des gesetzlich verbrieften Rechtes auf Widerspruch und Klage aus Ihrem Eigenheim werfen können, das ist absurd, davor brauchen Sie keine Angst zu haben.
Sollte Ihr Widerspruch schon gar über ein Jahr unbearbeitet bei der DAK liegen, ist das allein schon ein Verstoß gegen die Richtlinien zur unverzüglichen Bearbeitung solcher Widersprüche.
M. E. wird dieser Milliardenskandal an einer ganzen Rentnergeneration nicht auf Dauer Bestand haben können.
Wenn Sie ggf. mit mir Kontakt aufnehmen möchten, erlaube ich dem Vorstand des DVG, Ihnen meine Telefon-Nr. mitzuteilen.

Danke für die Aufmunterung (wohl auch im Namen aller hier).
Mir schwebt zum ganzen Komplex eine mögliche Klage auf Schadensersatz für (alle) vor 2004 bestehende Verträge vor (zumal für solche, die per Vertrag nicht kündbar sind/waren). Denn die nachträgliche Verbeitragung wäre doch als —> Enteignung (in Höhe der Gesamtsumme der ab Auszahlung abverlangten Beiträge) von privatem Kapital = Rechtsanspruch auf Kapitalleistung zu werten. Eine Enteignung ist aber gem. Grundgesetz (im übrigen auch gem. Bayerischer Verfassung) angemessen zu entschädigen. Solches fand und findet nicht statt. – Nur: WER wäre hierfür ersatzpflichtig?
GROSSES FRAGEZEICHEN

Es ist schon ein trauriges Kapitel in der deutschen Politik, wie hier mit dem von der SPD/Gruenen/CDU beschlossenen GMG ab 2004 den Menschen, die auf Anraten der Politik fuer ihr Alter vorgesorgt haben, 20% ihrer mit harter Arbeit und mit Aussicht auf ein sorgenfreieres Leben im Alter abgeschlossenen Direktversicherungen, abgenommen wird. Auch ein Herr Laumann braucht nun nicht die Versicherungen und Krankenkassen zu kritisieren, haben die doch gestuetzt durch genuegend Lobbyisten, die von der Politik beschlossenen Grausamkeiten an den Betriebsrentnern geschickt fuer sich genutzt. Dieser Herr Laumann soll mal in der CDU auf den Tisch hauen und diesen Raubzug ein fuer allemal beenden. Mit so einer Aktion wuerde die Politik vielleicht ein kleines Stueck Vertrauen zurueckgewinnen, was die Waehler schon lange verloren haben. Wir brauen Kuemmerer in der politischen Landschaft, Schwaetzer haben wir genug.

Moin Hans,
zu der Kritik des Herrn Laumann an den Versicherungen und den Krankenkassen eine Frage: Wann bzw. wo hat Herr Laumann sich denn in welchem Medium zu unserer Thematik geäußert?
Ganz aktuell?
Das würde mich mal interessieren.

Helmut Achatz

Servus Günther,

steht in dem Artikel auf der Homepage: https://dvg-ev.org/2021/03/wie-versicherer-unser-geld-verbrennen/

Hans-Michael Wilcke

Glückauf liebe Mitstreiter,
schuldig ist nur die Politik, wenn mehr als 18 Mil. KVdR –Mitglieder (Rentner und Rentnerinnen) den Glauben an eine sichere
private Altersvorsorge verloren haben und diesen Aberglauben (Belzelbub) an eine fette RENDITE der Jugend sicher austreibt.
Menschen die verantwortungsbewusst handelten und über 40 Jahre darbten, um eine private Vorsorge und somit Sicherheit
für das Alter aufzubauen, um diesen Lebensabschnitt für sich freundlich zu gestalten.
Nur wir, diese eigensinnige und verantwortungsbewusste seltsame Gruppe, der privat aktiven Versorger, werden vom Staat
bewusst mit einer versteckten Vermögenabgabe von heuer mehr als 20% für diesen privaten und vorsorgenden Eifer bestraft.
Entsprechend Ihrer “LEISTUNGSFÄHIGKEIT”, sagt der gläubige Politiker und auch Vollstrecker,
werden diese sparsamen und aufrechten Bürger gebeutelt.
Die Politik nennt das „SOLIDARITÄT“, auch wenn nur die vorgesorgten Bürger mit dieser Zwangsabgabe,
von ihrem privaten Ersparten geplündert werden (oder auch: „RESPEKT“ nennt die Politik mantraartig diese Leistung),
die im Schweiße, über mehr als 40 Jahre, sich die Beiträge zu dieser privaten Versorgungseinnahme bei Zeiten vom
Mund abgespart haben.
Der Bundestag weigert sich seit nun schon 17 Jahren, seine dramatische Niederlage mit der Ergänzung (Olaf Scholz, Horsti Seehofer)
unter §§229 + 248 SGB V aus dem Jahre 2004 einzugestehen und vermochte es bisher noch nicht seine Schuld und Fehleinschätzung,
durch eine unverzügliche Rücknahme einzugestehen.
Mehr als 18 Mil. Rentner*innen werden jeden Monat an diesen Betrug erinnert, wenn mehr als 20% der privaten Versorgungseinnahme,
staatlich gesichert, aus dem privaten Spartopf entwendet werden.
Die Praxisgebühr- ebenfalls ein Horsti Seehofer Produkt- wurde zur Freude der Ärzteschaft und zum Kummer der GKV
(Jahresverlust mehr als 1,7 Mrd. €) zum 31.12.2012 mutig vom Bundestag ( 100% Ja-Stimmen) eingestampft und endgültig begraben.

Wir erheben massive Vorwürfe gegen diese ungerechte Regierungspolitik und meinen damit die aussterbenden Volksparteien,
die sich selber mit dieser Tat in den Fuß geschossen haben und hieraus wohl auch eine neue Volksbewegung generiert haben,
die Sie mit Abneigung übergiesen, obwohl es Ihr Same ist, der wieder und wieder auch aus diesen Willkürtaten befruchtet wird.

Politiker, schaut, nach dem 14.03- 06.06. und 26.09.2021, auf diese Rentner, die Euch das Berufsverbot verordnen werden,
wenn Ihr nicht unverzüglich handelt.

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott, wo die Roten Laternen langsam erlöschen
Hans-Michael Wilcke und Familie
einer der 8.100.001 GMG2004 Geschädigten

PS: Jammern nutzt nichts, am 14.03 -06.06- und 26.09.2021 können wir SIE befreien von diesem harten JOB der Politik.

“Allerdings sterben diese aus …”
Politiker hoffen, dass sich Unrecht von selbst erledigt, wenn die Opfer gestorben sind. Da täuschen sie sich. Wir Alten werden…

Corona hilft.

Freundliche Grüße
Peter

Nochmals zur Erinnerung:
Am 14. März 2021 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg !
Vielleicht überlegt sich der eine oder andere wen er wählt……..

Schaut man sich aber die Aktuellen Landtagswahlumfragen (https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/) an,
so muß man sich fragen, wer wählt diese Partei ?

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Mitstreiter,
wie bereits am 07.03.2021 von Herr Peter B. aufgezeigt
Am 14. März 2021 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg !
Können wir der Politik vertrauen, so kann die Politik auf unsere Zustimmung bauen.
Missbrauch und nachhaltige Ungerechtigkeit quittieren wir mit Verweigerung
und Berufsverbot für diese Bewerber.
Schauen wir auf die heutige Maskerade und die gemeinen Ergänzungen und Änderungen unter
§§ 229, 248 SGB V, eingebrannt vor mehr als 17 Jahren, mitwirkend am nachhaltigen Untergang
der betrieblichen und privaten “staatlich geschützen” Altersversorgung,
dann sollte eine Entscheidung für uns an der Wahlurne eindeutig und einfach ausfallen.

Monat für Monat werde ich an diese Willkürtaten, für die nicht nur der Bund Verantwortung trägt,
mit der Auskehrung dieser Zwangsabgaben, an Herr Horsti Seehofer, Frau Dr. Merkel, Herrn Olaf Scholz,
Ulla Schmidt, wie auch die unzähligen Ja _Sager aus der CDU/CSU, SPD, Grüne zum 26.09.2003,
bzw. an die Ungerechtigkeit -unter Mithilfe einer blinden Justitia- und an die vielen Versprechen
vor den früheren Wahlen erinnert.
Wer ist bereit diese Sünde endgültig mit einer ECHTEN Rückwirkung abzuwickeln, ich sehe keinen,
Verjährung ist noch nicht eingetreten, also entlassen wir Sie ins BERFREIE.
Wir Alten sind nicht vergesslich, handeln wir jetzt. Wir schaffen das!!!!!!! Noch sterben wir nicht aus.

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott, wo nicht nur die ROTEN Laternen erlöschen
Hans-Michael Wilcke
einer der 8.100.001 Geschädigten

Eure Stimme ist Sonntag nicht nur ein Fehdehandschuh, sondern ein scharfes doppelseitiges Schwert,
wenn Ihr sie nutzt.

Ich hoffe, dass die GMG-Verursacher heute in BW und RPL eine richtige Klatsche kriegen. Leider müssen die Landespolitiker den Unmut der Wähler aushalten, der sich eigentlich hauptsächlich gegen die Bundesregierung und ihre dilletantischen Corona-Maßnahmen richtet.
Auf jeden Fall wissen wir “dank” Corona, mit welch unfähigen Politkern wir es zu tun haben. Armes Deutschland! Alles Minister und auch die Kanzlerin sollten sich regelmäßig ihren Amtseid vorlesen, worin es heißt “….und Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden…!”
Wo waren Mund- / Nasenschutz, wo der Impfstoff, wo genügend Schnelltests? – Statt dessen sitzen sie in Talkshows und klopfen Sprüche!

Glückauf Herr Tischler,

nun sind gestern wieder die Entscheidungen gefallen.
Es ergibt sich laut “ZDF/Forschungsgruppe Wahlen” eine Wahrheit aus der Altersgruppe:
[….] die aktiven Wähler ab 60zig, bleiben den Volksdynastien erhalten. [….]
Hoffen wir auf den 26.09.2021, wenn die „fröhliche Partei“ ihren gekürten Kanzlerkandidat ins Amt heben will.

Wir gedenken dann den 26.09.2003, als die konspirative, verschleierte und arglistige Ergänzung unter §229 SGB V
im GMG/2004-Paket eingewickelt, zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht wurde,
dank des fröhlichen Kanzlerkandidaten.
Es war also eindeutig Heimtücke, die zu dieser Abzocke der Versorgungen im Alter führte und die heuer von der
Mehrzahl der MdBs weiterhin einfach geduldet wird.
Wir sind nicht nur Stimmvolk, sondern auch eine Brandmauer gegen Ungerechtigkeit, hoffen wir.

Mit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke

Die Landtagswahlen in zwei Bundeslaendern sind seit gestern Geschichte. Was hat sich geaendert, nichts. In Rhld.-Pfalz ist Malu Dreyer weiterhin am Ruder und in BW. Winfried Kretschmann. Wie man liest, will ja Malu Dreyer, mit ihrer Partei, sich fuer die Abschaffung dieser Doppelverbeitragung einsetzen. Aber wie lange will man da noch rumdoktern, um endlich eine Loesung herbeizufuehren. Die Vergangenheit hat doch gezeigt, das bisher nur Lippenbekenntnisse vorliegen und konkrete Beschluesse in weiter Ferne zu sehen sind oder gar nicht erfolgen. Es ist doch offensichtlich, das hier auf Zeit gespielt wird und sich das Thema durch das Abbleben der Betroffenen und Betrogenen von selbst erledigen soll. Das ist die Realitaet und die Enteignung geht weiter.