Forum-Archiv

Kommentar schreiben

Beiträge (1984)

Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden. “ Konrad Adenauer

https://www.bundestag.de/resource/blob/671014/711c0324ce517f71de6f71d113ef8817/19_14_120-2-_DVG_Freibetrag-GKV-data.pdf

Hans Walter "Müller"

Zum neuen Artikel auf der DVG-Homepage (https://dvg-ev.org/2021/05/allianz-und-swiss-life-wollen-schwedenfonds-verhindern/) sollte nicht vergessen werden, wer auch groß von der Swiss-Life profitiert hatte (und auch weiterhin profitiert?): Carsten Marschmeyer, bekannt als m.W. maßgeblicher Chef des AWD-Versicherungsvermittlers; – Details gibt Wikipedia her. Es sollte eigentlich alles rechtlich zulässige getan werden, damit die Alterversorgung der “Normalsterblichen” von den Empfehlungen und den Einflussmöglichkeiten der Privat-Versicherungen unabhängig gelöst wird. Und dass die Allianz auch dagegen ist, ist klar! Dafür werden die Lobbyisten (als Abgeordnete, Hr. Straubinger?) im Bundestag m.E. ihre Kraft einsetzen. Also bitte Augen auf beim Abschluss von Versicherungen und Nachdenken bevor das Kreuz auf dem Wahlzettel gemacht wird!
HW”M”

Wann kümmert sich die Politik endlich um die fürstlichen Pensionen der Beamten?
Diese Frage habe ich gestern Herrn Heil,SPD,im Forum,
Abgeordneten Watch gestellt.
Mal sehen, ob eine Antwort kommt.
Grüße an alle
Peter

Ich weiss nicht, ob eine Kritik an den Pensionen zielführend ist: Eine ggf Reduzierung von Pensionen auf das Niveau der gesetzlichen Renten wird die Renten nicht angemessen erhöhen…

Hans-Michael Wilcke

11. Juni 2021, ab 16 Uhr, die SPD spricht mit uns über das Alter

Glückauf Mitstreiter gegen die Willkürtaten unter §§229, 248 SGB V, an ALLE, die zuschauen wollen, wie unsere Regierung unsere Lebensleistung
mit Respekt nachhaltig und dauerhaft weiterhin auffrisst: DIE RENTE IST SICHER.
Vor 1983 gab es Brutto= Netto für alle KVdR-Mitglieder auf die Hand. nun schlägt der Herr Gesundsheitminister den Heil.
Die ausgewiesenen zwei TOLLEN HALTELEINEN verhindern jedoch nicht den unkontrollierten Zugriff des Gesundheitsministers, auf unser privat erwirtschaftetes Sparvermögen,
bereits versteuert und sozialisiert. Hoch gesichert sind diese Geldanlagen für die GKV, mit mehr als 20% Rendite, bei NULL-Einsatz?
Respekt vor dieser Leistung!

Seid Ihr noch interessier an dem zukünftigen Rentenkonzept der SPD?
Mit all den bösen nachhaltigen Sünden implementiert, verantwortlich für den Tod der betrieblichen Altersvorsorge.
Dann schaut am 11.06.2021 zu oder stellt Eure Fragen zum Thema:
DIE RENTE IST SICHER, aber nur für den Gesundheitsminister,
der lacht, natürlich mit Maske, vergnüglich.

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott,
wo die ROTEN Laternen langsam erlöschen
Hans-Michael

Die SPD schreibt mir freundlichst und bittet um Verteilung

Bitte an Interessierte weiterleiten!
Liebe Genoss*innen,
wir laden euch herzlich ein zur Videokonferenz mit unserem Parteivorsitzenden Norbert Walter-Borjans am 11. Juni ab 16 Uhr zum Thema
“Altersvorsorge im Umbruch – Hat die gesetzliche Rente noch eine Zukunft?”
Unsere Gäste
​​​​​​​Dr. Georg Thurnes (aba Vorsitzender)
Klaus Stiefermann (aba Geschäftsführer)
Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin Sozialpolitik (ver.di)
Diskutiert mit uns im Chat
Über den Event-Link beitreten
https://spd.webex.com/spd/j.php?MTID=mc3af78daa3465a928a6d33fd18f06998
Mit Event-Kennnummer beitreten
Event-Kennnummer (Zugriffscode): 163 215 7157
Event-Passwort: 9m5WyfcPpw9 (96599327 übers Telefon)
Über Telefon beitreten
+49-6196-7819736 Germany Toll
+49-89-95467578 Germany Toll 2

oder verfolgt die Veranstaltung im Livestream
https://www.spd.de/zukunftsprogramm/

​​​​​​​Wir freuen uns schon heute auf eine interessante Veranstaltung!
Herzliche Grüße
Euer
Lothar Binding
Bundesvorsitzender der AG SPD 60 plusTeamleiter

Lieber Wolfgang Diembeck,
zu Deinem nachfolgendem Zitat vom 22.5.
“Wäre es nicht längst an der Zeit, belastbares Zahlenmaterial aus dem Kreis der Mitglieder des DVG zu generieren und nachzuweisen, wie häufig tatsächlich in der Einzahlungsphase Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden? So könnte man die Ausführungen des Arbeitgeberverbandes vom 9.12.2019 im Gesundheitsausschuss entkräften, der dort vorgetragen hat, dass es sich nur um eine geringe Anzahl von Fällen handelt”
möchte ich Dir folgendes mitteilen. In einem Brief an Deinen Mitstreiter Max Straubinger habe ich ihm zwei Lohnabrechnungen einer Betroffenen aus unserer Gruppe zum Beweis beigelegt (v. 1996 und 2002). In der bereits gewohnten Art und Weise seiner Antwort stand am Schluß noch folgender Satz (sinngem.) “…da Sie mir nicht Ihre (meine eigenen)Lohnabrechnungen vorgelegt haben, kann keine Doppelverbeitragung (allgem.) vorliegen”. Diese unsinnige Antwort hat mich dermaßen empört, dass ich meinen Schriftverkehr mit ihm eingestellt habe. Ich befürchte dass das von dir o.g. “belastbare Zahlenmaterial”, was m.E. bei vielen Mitstreitern noch vorhanden ist, dann von den “ausgewiesenen Fachleuten” ähnlich behandelt wird wie meine Anfrage an Straubinger. Sie werden schon ein Argument finden warum auch diese nicht “belastbar” sind und nicht auf alle Betroffenen angewendet werden kann. In einer weiteren Stellungnahme von dir rätst du Jörg Kotter dringend dazu sich von “ausgewiesenen Fachleuten” zu den Fragestellungen beraten zu lassen. Was von “ausgewiesenen Fachleuten” zu halten ist, habe ich in einem Leserbrief zur Rentenreform mitte Mai kundgetan. Besonders der Kommentar des MDR hinterlässt einen grossen Zweifel in Bezug auf die “ausgewiesenen Fachleute”.

WEIETERWURSTELN AUF BISHERIGEM NIVEAU.

„Wenn ihr jetzt nicht schneller und entschlossener handelt, raubt ihr uns die Zukunft“. Diesem Argument der jungen KlägerInnen in Bezug auf mehr Klimaschutz ist das BVerfG gefolgt. Das gleiche Argument sollten sich die jungen Leute nochmals zu Eigen machen, und in Bezug auf ihre spätere Rentenabsicherung klagen. Es gibt mit dem derzeitigen Rentensystem keine Zukunft für die jüngeren Generationen. Das Thema „Rentenreform“ wird von Legislatur zu Legislatur immer wieder verschoben, weil keine der jeweiligen Regierungen sich diesen nötigen „Umsturz“ antun will. Die ab und zu von der Regierung eingesetzte „Rentenkommision“ (zuletzt 2020) ist Augenwischerei für gesetzlich Rentenversicherte, die über Wirkungsweise und Einzelheiten des Rentensystem i.d.R. nicht informiert sind. Die Kommission ist eine Farce, weil sie von vornherein das Grundproblem -gesetzliche Versicherung für alle Erwerbstätigen- ausklammert! Das „Gutachten“ der Kommission ist eine Umkehr des Stammtischmottos „wer bestellt bezahlt“. Denn hier heißt es „wer bezahlt, bestellt was er haben will“. Dafür sorgen die der Kommission bei- und vorsitzenden Bundestagsbeamten. Die „Ergebnisse“ der ReKo werden nur als „Empfehlung“ für die Jahre ab 2026 (!) niedergeschrieben, eine zielgerichtete Konsequenz seitens der Regierung erfolgt daraus nicht. Um ein Gutachten erstellen zu lassen, in dem die Rede ist von „Haltelinien“, „längere Erwerbsbiografien“, „Äquivalenzprinzip“ (welches nicht beachtet wird), „keine Veränderung bei der Beamtenversorgung“, „Selbständige obligatorisch absichern“ (in der „Zusatzvorsorge“ vielleicht (!?) ab 2026), hätte es keiner hochdotierten Professoren gebraucht. Eine konsequente Rentenreform ist das Ganze nicht, sondern ein Weiterwursteln auf bisherigem Niveau. Und zeugt absolut nicht von einem „verlässlichen Generationenvertrag“, wie der Titel dieser „Kommission“ lautete! Ein MDR-Kommentar vom 12.4.20 dazu: „Der Bericht der Rentenkommission, er ist ein großer Kompromiss, der sich kaum richtig greifen lässt. Ein Eindruck, den man vermutlich auch innerhalb des Gremiums gewonnen hat“. Das sagt alles!
Herbert Ohly Hüttenberg

Wenn man diese Artikel, die von Herrn Achatz veroeffentlicht werden liest und sich ausmalt, dass diese hier beschriebenen Szenarien, sei es die Rentenentwicklung, die Sozialabgaben einschl. Krankenkassenbeitraege etc., wirklich in ein paar Jahren so eintreten, wird einem ja Angst und Bange. Hier muss an sich fragen, laufen unsere Politiker wissentlich und sehenden Auges in eine sich anbahnende Katastrophe . Ist denn niemand in diesen Kreisen in der Lage daraufhinzuarbeiten, dass sich endlich mal einer traut diese traurige Wahrheit oeffentlich zu machen. Alles wird schoen gequatscht und alles ist scheinbar nicht so schlimm. Das unter diesen Umstaenden eine Abschaffung der Doppelverbeitragung angegangen wird, ist mit Sicherheit nicht zu erwarten und wird auch nicht passieren. Ergo geht diese Abzocke, auch unter einer neuen Regierung weiter.

Hallo Johannes,
ich bin nicht der einzige, der über diese Missstände schreibt. Einiger meiner Journalisten-Kollegen decken ebenfalls die Probleme auf, genannt sei nur Herman-Josef Tenhagen von Finanztip. Nur, mit Schreiben allein ist es nicht getan. Es dauert, bis das ins Bewusstsein einer breiten Mehrheit sickert. Rente ist eben ein Thema, für das sich die Menschen erst dann interessieren, wenn es sie persönlich trifft. Sozialverbände prangern an, wie mit unserer Altersvorsorge geaast wird. An Politikerinnen wie Angela Merkel perlt das freilich ab, wie Wasser auf einer Neopren-Haut. Dass es den Freibetrag gibt, ist nur das Verdienst des DVG und seiner öffentlichen Proteste. Politik reagiert vielfach nur auf Druck oder Einfluss von Lobbyisten.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Achatz,
ich freue mich, dass nun auch Herr Herman-Josef Tenhagen von Finanztip keine Werbung mehr für diese unsinnigen Versicherungsverträge
von DV und Riester verbreitet und somit wohl aus eigener Erfahrung geläutert wurde, hoffe ich, so wie wir auch.
Vor ca. zwei Jahren hat ER doch noch die Werbetrommeln unter Finanztip erklingen lassen.
Auf meinen Protest, freunlich und wie immer sehr liebevoll, wurde ich unter FINZTIP einfach gesperrt und bekam keine Tipps mehr
zugestellt. Eine freundliche Antwort habe ich auch nicht erhalten, obwohl ich um Klarstellung gebettelt habe und die Abzocke
ab der Auszahlphase vorwurfsvoll erläuterte.
Keine Rendite für diese Produkte, nur negative Bilanz, muss man doch den jungen Menschen melden
und nicht mit den Steuervorteilen und Sozialfreibeträgen locken und werben.

Mit berfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

„Ist denn niemand in diesen Kreisen in der Lage…..“ – in der Lage schon, aber nicht willens.
Solange solche „Kreise“ über Renten entscheiden, die von unseren Steuergeldern leben, wird die Spaltung der Gesellschaft immer größer werden.
Wer überlässt schon einem Wolf die Bewachung der Schafherde?
Wie eine gerechtere Lösung für die Gesamtbevölkerung aussieht, haben uns schon genug andere Länder in Mitteleuropa vorgemacht.

Hallo,

ich habe gerade auch die Mitteilung bekommen, das ich über die nächsten 10 Jahre 7000 Euro
für meinen über 11 Jahre als Altersvorsorge angesparten Direktversicherungsvertrag in Form von
KV, PV und ZB zahlen muss.
Frage nun: Welche Möglichkeiten seht Ihr durch Mitgliedschaft bei “Direktversicherungsgeschädigte”
etwas an der Situation zu ändern, ist das realistisch ?

Gruß

Hallo Oliver, über eine Mitgliedschaft im DVG freuen wir uns natürlich sehr. Das stärkt unsere finanziellen Möglichkeiten und vor allem:
es erhöht unser politisches Gewicht in der Diskussion und in der Arbeit zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. – Bei der Riester Rente war das auch möglich. Da hat der Bundestag nachträglich ab 01.01.2018 die Verbeitragung per Gesetz abgeschafft.
“Was ist realistisch?”: eine Frage, die auch wir im Verein zurzeit nicht definitiv beantworten können, zumal jetzt auch keine neuen Gesetze kurz vor der BTW 2021 mehr verabschiedet werden.
Die Einführung des Freibetrages war ein erster kleiner Schritt, aber das Ziel ist noch längst nicht erreicht:
Wir fordern sofortigen Stopp der Doppelverbeitragung und wir fordern eine Gleichstellung/Gleichbehandlung mit der Riester Rente.

Und wir werden und wir müssen weiter kämpfen. Denn eines ist ganz sicher: wenn niemand mehr gegen dieses Unrecht die Stimme erhebt,
dann, ja dann wird der Bundestag das Gesetz auch nicht zurücknehmen.

Eine Gesetzesänderung ist also erst in der neuen Legislaturperiode möglich.
Gerade jetzt im Bundestagswahlkampf müssen wir die neuen Kandidaten zur Wahl ansprechen, wir müssen ihre Wahlprogramme kritisch abklopfen und wir müssen Ihnen deutlich machen, dass die Parteien, die dieses gegen Prinzipien des Verbraucherschutzes verstossende Gesetz nicht rückgängig machen wollen, dass diese Parteien von 6 Mio. Versicherten und nebst Familienangehörigen und Kindern auch nicht wieder gewählt werden können.

Eines ist ganz klar: Wenn Politiker glauben, sie können ihnen unliebsame Aufgaben einfach aussitzen (Zitat: “… denn diese sterben aus.”),
dann bleibt nur der Stimmenentzug und ein geändertes Wahlverhalten der Wähler bei der Bundestagswahl im September.

Und ergänzend: wir müssen unsere Jugend, unsere Kinder davor bewahren, dass sie auch heute noch solche hoch risikobehafteten Versicherungsverträge abschliessen. Solange der Staat sich selber das Recht erteilt, im Sozialwesen gegen elementare Grundregeln des Verbraucherschutzes verstossen zu dürfen und “nachträglich” in laufende Verträge eingreifen kann und diese mit 20 % und später ggfls.
noch höher verbeitragt,
und solange der Staat per Gesetz eine real nachzuweisende “Einmalauszahlung einer Kapitallebensversicherung”
als einen “120-monatigen Rentenbezug” straffrei umdeklarieren darf (- DAS ist Tatsachenverdrehung, sieht aus wie Rechtsbeugung” -),
solange müssen wir unsere Jugend aufklären und auf die enormen Risiken solcher Vertragsabschlüsse hinweisen.

Zur Erinnerung: dieses Gesetz, § 229 SGB V, in dem dieses Unrecht begründet ist, wurde in 2003 beschlossen von der SPD und von Bündnis90/Die Grünen unter Mitwirkung der CDU/CSU. Und es sind jetzt SPD und CDU/CSU in der GroKo, die in dieser Legislaturperiode eine Freistellung von der Beitragspflicht (“wie bei Riester”) für die Direktversicherung blockiert haben. Dieses Gesetz hat dazu geführt, dass das Vertrauen in die Sozialgesetzgebung g und in den Gesetzgeber vollends verloren gegangen ist. Die private Altersvorsorge ist teilweise zum Spielball der Politik geworden, es fehlt an planbarer Verlässlichkeit.

Also, das Ziel kann nur heissen: weiterhin Widerspruch einlegen, weiterhin klagen (es sind noch etliche Verfahren bei den Sozialgerichten anhängig),
weiterhin dieses Unrecht als solches benennen… und die Politiker an ihren Taten messen (nicht an ihren Verspechen, die dann oftmals doch nicht eingehalten werden.) Merke: nicht alles, was im Wahlprogramm steht, wird später auch umgesetzt?

Reiner Korth, stv. Bundesvorsitzender DVG eV

@ Oliver 56

Keine !

Gruß
Peter Berger

Hallo,
als Arbeitgeber stehe ich vor der Entscheidung, meinen Mitarbeitern ein vernünftiges BAV Angebot zu machen. Die Versicherungsvertreter geben sich die Klinke in die Hand und auch die Metallrente wurde schon angeboten. Ich halte davon aber nichts. Bin auch ein ETF Fan.

Allerdings weis ich auch, dass viele meiner Mitarbeiter von der Hand-in-den-Mund leben und ein selbst angelegter Sparvertrag bei nächster Gelegenheit aufgelöst wird. Deshalb finde ich es förderungswürdig, den Mitarbeiter zum Sparen zu “zwingen” und eben noch einen Arbeitgeberanteil dazuzuzahlen.

Hab privat eine fairr rürup Rente, die alles komplett in ETFs spart. So was gibts jetzt auch als BAV. Aber ich traue so einem “jungen” Anbieter nicht komplett.

Welche Produkte kann man denn tatsächlich guten Gewissens empfehlen und in eine Versorgungsordnung packen?

Viele Grüße

Hallo Benjamin,

aus Arbeitgebersicht sollten Sie kritisch gegenüber Versicherungsprodukten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sein. Bei einem Höchstrechnungszins von z.Z. 0,9 % p.a. bzw. ab 2022 von 0,25 % p.a. wird Ihnen der Produktanbieter kaum noch 100 % Beitragsgarantie versprechen können. Bei einem Zins von 0,25 % p.a. benötigen Sie eine Laufzeit von mehr als 100 Jahren um die Summe der eingezahlten Beiträge wieder zu erreichen.

Beachten Sie bitte, dass Sie immer zwei Verträge abschließen. 1. (arbeitsrechtliche) Vertrag: Der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer; 2. (versicherungsvertragliche) Vertrag: der Arbeitgeber mit dem Versicherer.

Aufgrund der Haftung sollten Sie sich auch über die vier Zusagearten Gedanken machen (Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung und reine Beitragszusage) . Aus der Zusageart ergibt u.a. die Arbeitgeberhaftung, wenn der Versicherer nicht liefert, was Sie dem Mitarbeiter versprochen, also schriftlich zugesagt haben.

Nicht alles, was versicherungstechnisch geboten und wirtschaftlich vernünftig ist, ist arbeitsrechtlich akzeptiert.

Aus der Vielzahl der Kombinationen der fünf Durchführungswege gibt es nur die folgenden drei Kombinationen, bei denen das eingesammelte Geld der Mitarbeiter zu 100 % in Aktien/Fonds/ETF u.ä. investiert werden kann. Und das sind: der Kapitalmarkt orientierte Pensionsfonds, die pauschal dotierte Unterstützungskasse und die Pensionszusage.

Jedes System hat seine Vorteile und Tücken.

Gruß

Frank J. Kontz

Frank J. Kontz

Nehmen wir doch ein Mal, dass ein 30-Jähriger Arbeitnehmer (ArbN) im Jahr 2014 nach einer bAV bei seinem Arbeitgeber (ArbG) „Benjamin“ gefragt hat und der ArbG hat dem ArbN nichts angeboten. Ende 2021 verläßt der ArbN den „Benjamin-ArbG“. Der ArbN erinnert sich daran, dass er seinen ArbG nach einer bAV gefragt hat und kein Angebot erhalten hat.

Was passiert nun?

In § 1a (1) BetrAVG (Betriebsrentengesetz) steht: Der ArbN kann von seinem ArbG verlangen, dass 4 % der Beitragsbemessungsgrenze… in eine bAV verwendet werden.

Der bAV-Höchstbeitrag im Jahr 2014 betrug mtl. 238 € und und steigt jährlich an. Im Jahr 2021 liegt er bei mtl. 284 €. Diese Beiträge hätten in eine bAV fließen können, wenn ihm von seinem Chef ein bAV-Angebot vorgelegen hätte. Die Summe der fiktiven Beiträge über sieben Jahre macht er nebst einer moderaten Verzinsung von 1 % p.a. beim Arbeitsgericht geltend. Am oben beschriebenen Beispiel sind das etwa 34.700 €.

In vielen Fällen kommt es aber nicht zur Verurteilung einer Zahlung von 34.700 €, sondern aufgrund der Prozeßökönomie beim Gütetermin werden diese 34.700 € als Verhandlungsmasse bei der Ermittlung einer Abfindung zugrunde gelegt.

Im Klartext: Aufgrund des fehlenden bAV-Angebots wird die Abfindungssumme des ausgeschiedenen ArbN nach oben getrieben.
Dabei spielt der Durchführungsweg oder ein Produkt überhaupt keine Rolle.

In diesem Forum wird mit viel Herzblut und Leidenschaft über die Verbeitragung von bAV-Leistungen geschrieben, aber in keinem Fall über das Dilemma, in dem sich ein ArbG befindet. Als ArbG müssen Sie ganz anders über die bAV denken wie ein ArbN.

Gruß

Frank J. Kontz

Ich bin schier versucht, Sie zu bitten, derzeit keine Aktivitäten in Bezug auf betr.AV zu tätigen – solange die eingezahlten Beiträge nicht garantiert zu mindest in der Höhe der Inflation verzinst werden – und solange BAVs nachträglich zu verbeitragen sind. Sie verbrennen sowohl ihre Zuschüsse wie auch Teile der Beiträge ihrer Mitarbeiter.

Völlig entartete und skurrile politische Situation
zum Beitrag von F. J. Kontz vom 12.07.2021 09:28 Uhr. Wenn die Aussagen in jenen Zeilen denn zutreffend sind, dann bedeutet dies im Endeffekt:
Um einer Strafzahlung vorzubeugen, muss der ArbG dem ArbN ein Vertragsangebot machen,
welches der ArbN genötigt wir anzunehmen… mit staatlichem Zwang.
Das Ergebnis ist absolut zum Nachteil für den ArbN. In der Ansparphase nämlich spart der ArbN 9 % KV- und PV-Beiträge und der ArbG spart auch seinen Arbeitgeberanteil von 9 %.
In der Auszahlungsphase (Rentenbezug) dagegen zahlt der ArbN dann den vollen Beitragssatz von 18 % ganz allein zurück. Der ArbG wird entlastet, der ArbN dagegen zahlt in der Rentenphase mehr zurück als er vorher gespart hat. Das ist ein absolutes Minusgeschäft für den ArbN… und das soll staatlich verordnet sein… mit der Androhung von Strafzahlungen. Schlimmere und skurrilere Gesetze kann es ja wohl imGesundheitswesen nicht mehr geben?

Hallo Reiner,

ganz so extrem ist es nicht. Der ArbG ist grundsätzlich nicht verpflichtet von sich aus, unaufgefordert eine bAV anzubieten. Ausnahme ist ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, eine bestehenden oder gelebte Versorgungsordnung usw., die den ArbG zwingt, ein Angebot zu machen. Ein scharfes Schwert gegen den ArbG ist hier das Nachweisgesetz (NachwG). Aus dem NachwG kann viel gegen den ArbG abgeleitet werden.

Wenn jedoch der ArbN aktiv nach einer bAV fragt, muss der ArbG ihm eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbieten (§1a (1) S. 3 BetrAVG). Bietet er nichts an, kann der ArbN eine DV erzwingen. Der ArbG kann natürlich auch direkt eine DV anbieten, aber so steht es nicht im BetrAVG.

Wenn der ArbG eine bAV anbietet und berät bzw. durch seinen Erfüllungsgehilfen (i.d.R. Versicherungsvermittler) beraten läßt, hat er umfassend, richtig und vollständig zu informieren. Zu dieser Informationspflicht gehört u.a. auch über die Folgen der (vollen) SV-Verbeitragung im Rentenbezug und der gekürzten Ansprüche aus den staatlichen Systemen (Dt. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- u. Pflegeversicherung) zu informieren.

Unterbreitet der ArbG unter o.b. Bedingungen ein Angebot, dann hat er seiner bAV-Pflicht zunächst entsprochen. Der ArbN kann, muss aber nicht das bAV-Angebot annehmen. Es besteht kein Kontrahierungszwang.

Wenn er es nicht annimmt, hat er kein Anrecht auf ein weiteres bAV-Angebot.

Der ArbG bestimmt, ob eine bAV installiert wird und wie sie durchgeführt wird (Durchführungsweg) und mit wem sie umgesetzt wird (Versicherer oder eigene Finanzierung).

Gruß

Frank J. Kontz

PS. In der sehr komplexen Materie betrieblichen Altersversorgung kann man sich nicht auf den gesunden Menschenverstand verlassen. Hier ist tiefgreifendes Spezialwissen notwendig.

Gibt es denn für die Altverträge eine gesicherte Schätzung des aufgelaufenen Schadens in Höhe von ca. 11 Milliarden, die man an Politiker weitergeben kann, um die über 40 Milliarden von Herrn Straubinger als unwahrscheinlich zu klassifizieren?