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Beiträge (1984)

Hallo,
mich würde mal interessieren, wie sich der Anteil einer Kapitalleistung errechnet, der sich aus privat fortgeführten Beitragszahlungen ergibt.

Die einfachste Methode wäre ja, die vom AG gezahlten Beiträge in Relation zu den privaten Beiträgen zu setzen und die hieraus resultierenden Anteile auf die Aufsplittung der Kapitalleistung anzuwenden. Aber ist dieser Weg auch korrekt?

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Müller,
der gute Herr Max Straubinger (CSU) vermittelt dem Paralament und uns nicht nur eine Diebstahlsumme von mehr als
40 Milliarden €, angeblich alleinig den freundlichen, vorgesorgten und verantwortungsbewussten
DV-Sparern*innen (entwendbar nur für Personen im KVdR-Club) entwendet,
sondern belügt auch noch weiter seine Fraktionsmitglieder, indem er ihnen mündlich, wie auch schriftlich stetig vermittelt,
dass die kleine gemeine Ergänzung unter §229 SGB V, vom 26.09.2003, auf Anforderung eines BVerfG-Urteiles (Rüge)
aus dem Jahre 2000 erfolgen musste.
Das ist eine glatte und bewusste Lüge von IHM, denn er war 2003 mit Herrn Seehofer aktiv beteiligt und doch wohl
auch geistig voll anwesend, als diese kleine Ergänzung zur staatlich geschützten Entwendung von privatem Sparguthaben
zwischen den Mitgliedern der Legislativen ausgefochten wurde.
Dieses Mär wurde ebenso dankbar von der nächsten Generation der Legislativen, zur Rechtfertigung dieser Willkürtat
aufgenommen, wie Frau Nahles, Herr Spahn, den Veralteten, wie Frau Ulla Schmidt, Max Straubinger und vielen Anderen
gezielt weiter gegen diese untreuen Solidaritäts-Tätern*innen und aufgebrachten Sparern zur zielsicheren Abwehr benutzt.
Ein BVerfG-Urteil ist doch nicht einfach zu ignorieren, da muss doch jeder Bürger Solidarität beweisen und sich
anerkennend wegducken.
Die sagenumwogende Ungleichheit zwischen KVdR-Mitgliedern und freiwillig Versicherten im KVdR-Club wurde jedoch
bereits zum 01.04.2002 von der SPD/Grünen, gegen den Willen der CDU, durch die Kraft der Legislative beseitigt und
somit die Rüge zeitgemäß befriedigt, GLEICHHEIT wieder hergestellt.
Damit war diese Rüge also vernichtet und kein Parlamentarier stand weiterhin mit seinen Beinchen im gesetzlosen Raum.
Der KV-Beitrag wurde für beide Adressaten, jedoch nur für Versorgungseinnahmen, auf 50 % eingestellt, also GLEICHHEIT
im Sinne der BVerfG-Rüge, nach 2 jähriger harter Schaffenskraft imParalament umgesetzt.
Warum die SPD/Grüne im Jahre 2004 diese Regelung auf 100% Beitrag für alle Versorgungseinnahmen erhöhten,
lag wohl an dem Wunsch und Glauben der SPD den Lohnnebenkostenbeitrag “KV” auf 13 % Punkte, zum Wohl der Arbeitgeber,
abzusenken zu können.
Das ist nun jedoch auch mit dieser Erhöhung nicht gelungen, aber die Vorgabe 100% KV-Beitrag für alle KVdR-Mitglieder
(für Versorgungseinnahmen) ergab wieder die gewünschte GLEICHHEIT zur Basis- Entscheidung des BVerfG-Urteiles aus dem Jahre 2000,
dieses nennt man dann fröhlich GERECHTIGKEIT, wenn man mit der Politik oder Justitia diskutiert.
Wir müssen also stetig diesen Tatsachenverfälschern (Lüge) und Mär-Erzähler kräftig mit dem Degen zur Korrektur
und Umdenken auf die Brust klopfen, manchmal auch auf die Kopfhaut, wenn es besonders juckt.
Mit bergfestem Glückauf, aus dem grünen Ruhrpott, wo nicht nur die ROTEN Laternen erlöschen
Hans-Michael Wilcke

Ps: und es gilt immer noch????
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,
die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Untersützungskassen (Ufba) lohnen sich nicht!!!
Ich bin im Jahr 2005 durch meinen Arbeitgeber in die Unterstützungskasse gegangen. Hörte sich alles so prima an, wir würden sehr viel Geld sparen – um es der Unterstützungskasse zu geben. Die hat die Beiträge dann an aber eine “Versicherungsgesellschaft” gegeben. Wir bekamen einen Vertrag, der nicht gültig war für uns, sondern nur für die Kasse und der Versicherung. Die Wahlmöglichkeit der vorzeitigen Kündigung – sprich den Rückkaufswert zu erhalten, ist nur für die Kasse und der Versicherung gültig. Ich als Versicherungsnehmer habe keine Ansprüche. So weit noch gut, ich habe nun das 63. Lebensjahr erreicht, also Auszahlung durch die Ufba.
Die gesparte Summe war nicht klein. ABER die Ufba rechnet einfach mit Lohnsteuerklasse 6 ab – reden sich raus, sie wüssten ja die Steuerklasse nicht (Ist aber jederzeit beim Finanzamt zu erfragen), behalten einfach Kirchensteuer ein (obwohl ich seit 30 Jahren keine bezahle). Um eine korrigierte Abrechnung zu erhalten, darf ich mich jetzt selbst mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater (der mich Geld kostet!!) auseinander setzen.
Aber nun zum Kern dieser als so gut angepriesenen Altersvorsorge:
1.) Die Lohnsteuer erhöht sich gegenüber der Zeit, in der die Ansparphase ist – sprich, man darf später wesentlich mehr Steuern auf seinen angesparten Betrag bezahlen, als in der Ansparphase. Wenn der Betrag in einer Summe ausbezahlt wird, steigt die Steuer auf über 35% !!!!!
Auch der Spruch der 1/5 Versteuerung stimmt nicht. Das schreibt sogar die Ufba in ihren Schreiben – glatte Lüge. Das Finanzamt will 100% Versteuerung im Jahr der Auszahlung.
2.) Die Krankenkassenbeiträge sind auch höher, da sich diese ebenfalls im Laufe der Jahre erhöhen. Und nicht vergessen, die wollen beide Beiträge!!
3.) Kirchensteuer wird auch fällig, diese wird aber nicht in der Ansparphase reduziert – ergo, verdient die Kirche zusätzlich!
4.) Den SoLi können sie nicht mehr einbehalten, den gibt es ja zu Glück nicht mehr.

FAZIT: Nie wieder würde ich meine Altersvorsorge mit einer Unterstützungskasse (und deren Versicherungsgesellschaft – welche 2 mal gewechselt hat, was ich sehr fragwürdig halte) abschließen. Mein Auszahlungsbetrag hat sich um 48% verringert! Hätte ich meine Beiträge selbst angespart wie Aktien, Sparfonds oder nur das Sparbuch, könnte ich darüber verfügen, wann ich es für richtig halte und meine Ersparnis wäre um einiges höher. Ich habe bei dieser Form der Altersvorsorge nur drauf gezahlt.

Glaubt nicht immer, was Euch die Versicherungsmakler erzählen. Es geht denen immer nur ums eigene Wohl. Und bei dieser Form der Altersvorsorge verdient auch noch der Arbeitgeber (weniger SV-Beiträge) ordentlich mit – nichts ist umsonst – außer der Tod und der kostet uns das Leben (aber bitte vor Ablauf der Versicherungsleistung sterben, das ist das beste Geschäft!)

Dank auch Olaf Scholz: Vorsorgesparen lohnt sich nicht (mehr) !

Olaf Scholz, Finanzminister und Kanzlerkandidat der SPD, stottert rum und gibt keine klaren Antworten
zum Thema “Ungerechtigkeiten des GMG 2003 auf Direktversicherungen zurücknehmen” – im Gegenteil: O. Scholz schröpft weiterhin die fleißigen Arbeiter und Sparer in diesem Lande – und tut so, als ginge ihn diese Abzocke auf und dieser Vertrauensbruch in Vorsorgesparverträge alles rein gar nichts an!

Zu sehen in dieses Gestottere auf Youtube, im Beitrag einer SPD online Talkrunde mit Olaf Scholz.

Da war die Einführung des GMG 2003 mit der Erhebung von rückwirkenden Krankenkassenbeiträge (ca. 19 % – also “ein Fünftel”) auf Kapitallebensversicherungen, abgeschlossen als Direktversicherungen über den Arbeitgeber, bezahlt aus Lohnverzicht durch den Arbeitnehmer:
Olaf Scholz war seinerzeit Generalsekretär der SPD und er war einer der Architekten des GMG 2003, hat nachträglich Rentner und Sparer abgezockt und kann sich heute nicht recht erinnern – . . . und nach seiner Meinung: alles ist auf gutem Wege.

Sein nebulöses Verhalten und seine verschrobenen Antworten verstören sogar die junge Moderatorin im SPD Talk so sehr, daß sie völlig verunsichert am Ende der Passage die Ausführungen von Olaf Scholz so kommentiert:
“Ich hoffe, daß damit die Frage beantwortet wurde” ?

Die eigentliche Frage wurde natürlich nicht beantwortet – alle können zuhören.

Dabei kennt Olaf Scholz die Fakten ganz genau, denn er hat kräftig mitgewirkt am GMG 2003, Quelle Wikipedia:
“Während der Kanzlerschaft Gerhard Schröders (1998 bis 2005) setzte er sich für dessen Reformpolitik ein und wurde dem Kreis der „Schröderianer“ zugerechnet. Scholz bezeichnete die Agenda-Pläne im März 2003 als „sozialdemokratische Politik“ sowie als „vernünftig, ausgewogen und deshalb auch zulässig“”

Eine verstörende Aussage, die Olaf Scholz da im SPD Interview gegeben hat!
Zu sehen auf Youtube ab 1:25:00… (Std:Min:Sek)

https://www.youtube.com/watch?v=94u8JK8xAGI

Da kann sich jedefrau und jedermann sein eigenes Bild machen. Und junge Menschen, die heute noch eine neue Direktversicherung abschließen möchten, sollten ganz genau hinschauen, ganz genau prüfen, auf welche Risiken in der Zukunft sie sich einlassen und vor allem:

sie sollten ganz genau prüfen, ob sie dieser Politik noch Vertrauen schenken können?

Einer Politik, die den Sparer am Ende seiner Vertragslaufzeit dann ganz plötzlich überrumpelt und nachträglich abkassiert. Dieser Art von Politik kann man ganz sicher nicht mehr vertrauen.

Wer kann in Berlin daran teilnehmen?

phoenix wird im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 wieder ein „Politiker-Speed-Dating“ produzieren und sucht dafür mitwirkende Bürgerinnen und Bürger. Ziel der Sendung ist es, Politiker und Politikerinnen direkt mit Wählerinnen und Wählern ins Gespräch zu bringen.

Die Gespräche werden in Form eines Speed-Datings organisiert: Sieben Politiker:innen sitzen sieben Wähler:innen gegenüber. Nach jedem Gespräch von etwa sieben Minuten werden die Plätze gewechselt. Es wird so oft gewechselt bis alle Bürger:innen mit allen Politiker:innen gesprochen haben. Jedes Gespräch wird in Bild und Ton aufgezeichnet. In der für Anfang September geplanten Sendung werden zuvor alle mitwirkenden Bürger:innen und Politiker:innen in kurzen Beiträgen vorgestellt.

Die Sendung wird voraussichtlich Ende August in Berlin produziert, das genaue Datum wird noch bekanntgegeben. Drehort wird das Museum für Kommunikation sein. Wer an der Sendung mitwirken möchte, kann sich per Mail an dating@phoenix.de bis 15. August 2021 für die Teilnahme bewerben. Anreisen zum Drehort und Übernachtungskosten werden von phoenix übernommen. Wer sich vorab genauer über die Sendung informieren möchte, findet unter dem folgenden Link auf YouTube die Ausgabe aus 2017: https://phoenix.de/s/NB

https://www.phoenix.de/phoenix-sucht-mitwirkende-fuer-politiker-speed-dating-a-2228275.html?ref=292997#!

Hallo und einen schönen Tag (wenn man den bei diesem etwas verregneten Sommer haben kann),
ich bin vor einiger Zeit auf den DVG aufmerksam geworden und versuche als angehender Rentner von den “Erfahrenen” zu profitieren. So habe ich auch die Vergleichsmatrix (https://dvg-ev.org/2021/06/was-die-parteien-bei-der-rente-vorhaben/) über die Renten angesehen. Jedoch erschien sie mir etwas stark vereinfacht und letztendlich nicht sehr hilfreich. Dagegen finde ich den jetzt veröffentlichen Beitrag https://dvg-ev.org/2021/08/welche-partei-soll-ich-waehlen/ sehr hilfreich – vor allem, wenn man sich die Mühe macht die Punkte der “Wahldiagnose” durchzugehen und die Fragen spontan zu beantworten. Ich kann nur jedem empfehlen – ebenso wie vor jeder Wahl den Wahl-o-Mat (auch wenn es sich um eine Landtagswahl in einem anderen Bundesland handelt) – die Fragen spontan und nach kurzer Überlegung zu beantworten. Es ist oft überraschend (und manchmal auch hilf- bzw. lehrreich) welche Partei die eigenen Interessen überwiegend vertritt. – Auf jeden Fall vielen Dank an die Aktiven dieses Vereins für ihr Engagement und die Aufklärung über die Sachverhalte, die leider in den Medien nur dann angesprochen werden, wenn es um die “reichen Rentner” geht, die angeblich zu Lasten der heutigen Jugend noch mehr Wohlstand wollen und denen die Zukunft der Jugend angeblich egal wäre.
PS: Mit dem DVG muss ich mich vor einem Beitritt noch etwas beschäftigen (wenn ich in Kürze als Rentner mehr Zeit habe).

Wenn man diese Artikel ueber die Verweigerungshaltung der CDU, SPD und Gruenen, als Vaeter der Doppelverbeitragung liest, darf man sich schon fragen, was waehlen denn die Millionen Menschen die von diesem Raubzug betroffen sind. Wie es aussieht erhalten doch gerade diese “Uebeltaeter” weiterhin die Stimmen der Geschaedigten und nichts aber auch garnichts wird sich aendern. Um eine Aenderung der Situation herbeizufuehren, muessten doch alle Geschaedigten nur die Parteien waehlen, die ernsthaft in Betracht ziehen, an dieser beschi……..enen Situation was zu aendern. Mal sehen was im September passiert.

SgH Korth,
in Ihrem Forum-Beitrag vom 08.07.21 sprechen Sie eine erforderliche Gesetzesänderung an um unsere Verbeitragung (der Direktvsersicherungs-Geschädigten) zu beseitigen.
Wie beim Symposium im Hambacher Schloss für Jedermann zu hören war, hat Ehrenvorsitzender Gerd Kieseheuer es als einziger deutlich bei H. Birkwald hinterfragt, ob unsere Direktversicherungen mit dem § 229 SGB V tangieren. Eine klare, wenn auch leise Antwort war – Nein!
Wenn H. Birkwald glaubt, dass nur die Frage wo das Geld herkommen soll als Argument zählt, dann soll er mal überlegen, ob er das auch bei einem Dieb, der ihm Geld gestohlen hat, diese Ausrede auch akzeptieren würde.
Also – nur wer auch die Interessen von den Betriebsrentnern vertritt muss eine Gesetzesänderung fordern, da diese Verbeitragung gesetzlich im § 229 SGB V geregelt ist. Nur eine Gesetzesänderung wird es nicht geben!
Unsere Kapital-Lebensversicherungen dagegen wurden verfassungswidrig, an unserer freiheitlich-demokratisch-parlamentarischen Grundordnung vorbei, von den Spitzenverbänden in Absprache mit dem GDV verbeitragt!

Wer , wie der Verein eng an den Politikern dran zu sein scheint, sollte einmal die Rechtslage des Petitionsausschusse gemäß Beschlussempfehlung,
Protokoll des Petitionsausschusses Prot Nr. 19/85 zur Petition Pet 2-18-15-8272-003156 S. 35-46 (131), welches vom DBT mit Beschluss Bundestag Plenarprotokoll 19/212 vom 25.02.2021 zugestimmt wurde, ansprechen.

Die Rechtslage wurde wie folgt definiert:

[Prot Nr. 19/85 S. 36/37]: „Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dann der Beitragspflicht unterliegen, wenn ihnen eine Einkommensersatzfunktion für das im aktiven Arbeitsleben erzielte Arbeitsentgelt zukommt. Anders verhält es sich mit der “echten” Privatvorsorge, die dann vorliegt, wenn der Versicherte die Altersvorsorge in einer Versorgungseinrichtung aufbaut, zu der der Arbeitgeber weder Zuschüsse noch Aufwendungen leistet oder in sonstiger Weise eingebunden ist, d. h. außerhalb des Einflussbereiches des Arbeitgebers liegt. Leistungen aus diesen privaten Altersvorsorgeverträgen unterliegen daher bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (anders als bei freiwilligen Mitgliedern) nicht der Beitragspflicht.
Direktversicherungen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei denen über den Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder kombiniert. Unabhängig von der Finanzierung steht neben der Versicherung auch der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Betriebsrente haftungsrechtlich ein (§ 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz).“

[Prot Nr. 19/85 S. 38]: „Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es Aufgabe der jeweiligen Krankenkasse ist, unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtslage den konkreten Umfang beitragspflichtiger Einnahmen, d. h. auch von Versorgungsbezügen, zu bestimmen.

Am 25.02.2021 wurde die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses durch das Plenum des Deutschen Bundestages angenommen.

Diese Rechtslage entspricht genau den Urteilen –
BSG – B 12 KR 10/02 vom 14.07.2004 und
SG Dortmund S 39 KR 1585/13 vom 22.01.2014, die aber von den Gerichten nicht angenommen wurden.

Wir hatten keine Einkommensersatzfunktion weil die Beiträge von unserem bereits verdienten Lohn abgezogen wurden,
wir hatten deshalb keine Entgeltumwandlung von künftigen Lohn,
wir hatten keine Versorgungszusage, sondern eine Versicherungszusage des Versicherers
wir hatten keine Novation unseres Arbeitsvertrages,
wir hatten kein Rentenwahlrecht,
wir hatten von Anbeginn ein unwiderrufliches Bezugsrecht,
wir hatten von Anbeginn eine festgelegte einmalige Versicherungssumme (Kapitalleistung),
wir hatten keine Überprüfung der Meldung durch den Versicherer durch die eigentlich dafür verantwortlichen Krankenkassen, ich hatte nicht einmal einen rechtskräftigen Beitragsbescheid meiner TKK!

Vor der Wahl sollte der Verein seine Verbindungen spielen lass und die Parteien ansprechen wie sie die Rechtslage beurteilen, der sie ja zugestimmt haben , dann weis man konkret wen man wählen soll!

@ Hr. Lindinger:
1.Sie zitieren in Ihrem obigen Beitrag aus dem Prot Nr. 19/85 S. 36/37 des Petitionsausschusses u. A. “…zu der der Arbeitgeber weder Zuschüsse noch Aufwendungen leistet oder in sonstiger Weise eingebunden ist, d. h. außerhalb des Einflussbereiches des Arbeitgebers liegt. …”
Aber ist nicht gerade die schwammige Formulierung “…oder in sonstiger Weise eingebunden ist…” die Basis, auf der die Krankenkassen (und auch die Sozialgerichte) die Beitragspflicht herleiten, denn dass der Arbeitgeber “eingebunden” ist, indem er den Gruppenvertrag abschließt und die Überweisungen vornimmt, kann man ja nicht bestreiten – wenn man es im Sinne der Krankenkassen auslegen will. Das ist doch das Problem, dass immer wieder Forumlierungen gefunden / verwendet werden, die man verschieden – je nach Zielrichtung – auslegen kann und wo dann die Gerichte ins Spiel kommen, d.h. Auslegungssache (was bisher zu unserem Nachteil läuft).
2. Wenn Lebensversicherungen als Direktversicherungen abgeschlossen wurden und die Beiträge letztendlich vollständig vom Arbeitnehmer bezahlt (überwiesen durch den AG) wurden und diese lt. Hr. Birkwald (Hambacher Symposium lt.Ihrem Beitrag) eigentlich vom § 229 SGB V eigentlich nicht tangiert werden, wass können/sollen dann Abgeordnete/Politiker tun, um die Rechtslage durchzusetzen, wenn die Gerichte es anders sehen und eine Gesetzesänderung, sprich Präzisierung des 229 SGB V nicht erfolgen wird. Was soll ich von meinen Bundestagskanditaten fordern? Sie sehen mich etwas ratlos.
3. @ all: Vielleicht wäre es für alle (Betroffene, Vereinsmitglieder, Politiker, Abgeordnete…) hilfreich, wenn die Forderungen des DVG nicht nur in Prosa-Form (wie im Positionspapier-2020_V2) erhoben würden, sondern konkret welche §§ im SGB geändert bzw. mit welchem zusätzlichen Sätzen ergänzt werden müssten. Wie sehen das die Mitglieder?

SgH. Müller,
Sie haben Recht, wenn Sie von „schwammigen Formulierungen“ reden. Darum ist es angeraten, sich auf eine Richtung, Betriebsrentner oder DVG-Geschädigte einzulassen. Wenn ich bei der Doppelstrategie bleibe, muss ich einerseits sagen wir sind Betriebsrentner und dann wieder wir sind keine Betriebsrentner. Aber trotzdem sind die schwammigen Formulierungen zu erklären.
Nehmen Sie sich den Beschluss des BVerfG, BvR 1660/08, die Randnummer 12 b bis 17 dd zu Hilfe
Das BVerfG sagt, „Die institutionelle Unterscheidung des BSG, ob eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung die Leistung auszahlt (gemeint ist z. B. Pensionskasse), versagt beim Durchführungsweg der Direktversicherung stets, weil hier Lebensversicherungsunternehmen, die sowohl das private Lebensversicherungsgeschäft wie auch betriebliche Altersversorgung betreiben, als Träger auftreten. Die institutionelle Unterscheidung kann sich daher nur daran orientieren, ob die rechtlichen Vorgaben betrieblicher Altersversorgung erfüllt sind“. USW..!
Dies bezieht sich auf den § 1 Abs 2 BetrAVG – Zusage des AG.
Nur diesen § 1 BetrAVG gab es zum Abschlusszeitpunkt unserer Lebensversicherungen in den 80er – 90ziger Jahre nicht, sondern der § 1 BetrAVG regelte die Unverfallbarkeit der vom AG freiwillig finanzierten und zugesagten bAV!
Arbeitnehmer-Finanzierung gab es damals nicht, war per Gesetz nicht erwünscht!
Wir hatten keine Versorgungszusage und die anderen aufgeführten Argumente.
Laut unserer Verfassung geht die Macht vom Volk und dem Parlament aus. Jeder Politiker im DBT weiß über unsere ungesetzliche Verbeitragung Bescheid. Jeder kann sich einsetzen wie z. B. H. Birkwald. Aber man hört immer wieder BK Merkl will das nicht!
Zu 2. Ihrer Frage, erklären Sie Ihrem Politiker den eigentlich gesetzlichen Hintergrund mit der Begründung, dass von Seite der Verursacher (Spitzenverbände. GDV. Versicherer, Krankenkassen) die im § 229 SGB V durch das GMG eingeführte Änderung grammatikalisch bewusst verkehrt ausgelegt wurde.
BK Merkl hat in Ihrer gesamten Regierungszeit von unseren Beiträgen die Sozialkassen gefüllt, ja sogar einen Überschuss erzeugt.
Drum bleibt bei mir in Erinnerung daran,
– Schröder war der Kanzler der leeren Kassen,
– Kohl der Kanzler der schwarzen Kassen,
– Merkl die Kanzlerin der ungesetzlich gefüllten Kassen.

Hans Walter Müller

Danke Herr Lindinger für Ihren Post vom 29.8.21 -10.43! Leider sind alle meine bisherigen Erklärungs- und Aufklärungsversuche an Politiker letztendlich daran gescheitert, dass sich diese Personen, wenn es eng wurde und über die “Auslegung” der Änderung des §229 im Zuge des GMG ging, sich darauf berufen haben, dass die aktuelle Auslegung durch die Krankenkassen etc. höchstrichterlich bestätigt wurde und somit alles rechtens ist. Ich habe selbst einer Verhandlung vor dem Sozialgericht beigewohnt, wo der Richter erklärte, dass er aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidungen gar nicht anders urteilen kann und auf den Einwand des Klägers zur richterlichen Unabhängikeit dann ergänzte, er würde es sowieso genauso sehen, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen. Damit war der Fall für ihn abgeschlossen (auf dem einfachsten Wege, da der Kläger nach Androhung einer Mutwilligkeitsgebühr seine Klage zurückzog). Kein Urteil, keine Arbeit, keine weitere Diskussion.

Deshalb bleibt für mich nach wie vor die Frage, was kann getan werden?

Es ist frustrierend – vor allem wenn man sich vor Augen hält, dass mit Fortdauer der Zahlungen auch die eigene “Kampfbereitschaft” nachlässt und genau darauf die verantwortlichen Politiker, Lobbyisten, Krankenkassen etc. setzen (System Merkel: Probleme aussitzen)!

Kommentar zu den Beiträgen von K. Lindinger und H. W. Müller

Ihr Diskussionsverlauf spiegelt die desaströse und skandalöse Situation wider.

Ich bin kein Jurist, vllt. gerade deshalb habe ich auch keine Sympathie für die sezierenden und weitschweifenden Interpretationen der Gerichte bezüglich der Wirksamkeit des § 229 SGB V. Sie sind unverständlich und verkomplizieren die Sachlage unnötigerweise.

Wir als einfacher Bürger in diesem Land müssen feststellen: Legislative und Jurisdiktion schieben sich den schwarzen Peter gegenseitig zu, aber eine definitive Entscheidung in der Sache gibt es nicht – Hinhaltetaktik eben.

Die Politiker sagen: die Sozialgerichte haben unsere Regelung im § 229 SGB V bestätigt.
Die Gerichte sagen: wir haben (nur) geprüft, ob das Gesetz durch ein ordnungsgemässes Verfahren zustande gekommen ist (Bundestag, Bundesrat) und ob es gegen elementare Grundrechte verstösst (Völkerrecht, sittenwirdrig, etc.).
Die Gerichte haben nicht geurteilt, ob das Gesetz auch “gerecht” ist. Sie haben auch nicht geurteilt, ob der § 229 gegen “Verbraucherschutz” verstösst”?

Die TK hat im Juni in einem Widerspruchsschreiben sogar schon formuliert:
“Es gibt nach Ansicht des BSG kein “Verbot der Doppelverbeitragung”.” im SGB V,
womit schon impliziert ist, dass eine Doppelverbeitragung real vorliegt.

Ich plädiere für eine einfache, dafür eindeutige pragmatische Lösung. Der Gesetzgeber braucht nur – wie bei der Befreiung der Riester Rente auch – den § 229 SGB V um einen kurzen Absatz (3) erweitern, der da dann z. B. heisst:

“Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Direktversicherungen, die als eine Kapitallebensversicherung vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurden.”

Damit ist der Fall geklärt und es erübrigen sich aufwendige, akademisch und juristisch geprägte Interpretationen von Richtern und von Politikern.

Dass der Gesetzgeber, dass die Parlamentarier*innen in Berlin nicht bereit sind, diesen eindeutigen Gesetzestext zu formulieren ist ein Zeugnis davon, dass die Mitglieder*innen des Bundestages sich einer gerechten Lösung verweigern und den Status Quo befürworten.

Da bleibt dem betrogenen Wähler dann nur noch eine Wahl bei der Wahl am 26. September:
Diese Bundestagskandidaten*innen werden nicht wiedergewählt. Neue Parlamentarier*innen müssen her, die auch bereit sind, diese Ungerechtigkeit in der Praxis zurückzunehmen und wieder eindeutige Gesetzestexte zu formulieren.

Glückauf Herr Korth,
In meinem SG-Urteil S31 KR 232/17 vom 13.02.2019 wird zu „Doppeltverbeitragung“ angezeigt:

BS12 KR 26/05 unter Gründe II Absatz 3 a) 4.Satz der Tenor lautet
[….] Ein Grundsatz, demzufolge mit aus bereits der Beitragspflicht unterliegenden Einnahmen vom Versicherten selbst finanzierte Versorgungsbezüge der Beitragspflicht überhaupt nicht oder jedenfalls nicht mit dem vollen Beitragssatz unterworfen werden dürfen, existiert im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Davon ist der Senat stets ausgegangen und hat deshalb bereits in früheren Entscheidungen keine Bedenken geäußert, dass Beiträge auch auf Versorgungsbezüge erhoben werden, die teilweise oder vollständig durch eigene Beitragszahlungen aus ggf beitragspflichtigen Einkünften finanziert worden waren [….]

Somit ist vom BSG alles klar ausgewiesen, aber was hat bisher das BVerfG zu dieser sogenannten “Doppelverbeitragung” ausgesagt?

Mit bergfestem Glückauf aus dem Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

Danke Herr Korth für die klare Aussage

(“…. Ich plädiere für eine einfache, dafür eindeutige pragmatische Lösung. Der Gesetzgeber braucht nur – wie bei der Befreiung der Riester Rente auch – den § 229 SGB V um einen kurzen Absatz (3) erweitern, der da dann z. B. heisst:

“Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Direktversicherungen, die als eine Kapitallebensversicherung vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurden.”…)!

So eine klare Forderung sollte in allen Anschreiben an die Politiker und in allen Veröffentlichungen des DVG erscheinen. Anscheinend verstehen unsere Politiker nur die einfache Sprache, denn die ganzen Argumente und sachlichen Erklärungen, die bisher in den Diskussionen aufgeworfen wurden, haben den Angesprochenen immer wieder die Chance eröffnet am Thema vorbei zu argumentieren.

Noch gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Gerechtigkeit auf legalem Wege siegen wird. Leider wählen auch zu viele Betroffene aus …(? Gewohnheit, Feigheit, … ? oder weil sie das Geld nicht brauchen) immer noch die Parteien, die das Unrecht zu verantworten haben bzw. die, die es in den letzten Jahren in Regierungsverantwortung hätten ändern können. Es ist zum k….(sorry!).