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Beiträge (1984)

Nachdem ich alle Verantwortlichen der Parteien SPD/FDP/Grüne zum Thema der Doppelverbeitragung aktuell angeschrieben habe, hat bisher als einziger Politiker Herr Vogel, FDP, geantwortet. Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Hassel,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ich kann die Dringlichkeit Ihres Anliegens gut verstehen. An der Position der Freien Demokraten hat sich nichts geändert. Wir wollen die Doppelverbeitragung abschaffen. Ich verweise hier noch einmal auf unseren Entschließungsantrag aus der letzten Legislatur: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915889.pdf.

Aktuell ist noch nicht absehbar, wie sich die Koalitionsverhandlungen entwickeln werden. Wir Freie Demokraten werden uns aber auch weiterhin für die Beendigung der Doppelverbeitragung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel
———————————————–
Johannes Vogel MdB

Immerhin steht das Thema auf der Agenda.

zur Anfrage von Hans Walter Müller vom 4.11.
Ich habe dem Vorstand mehrmals angeboten, Informationen zu allen Altersversorgungsfragen betrieblich, gesetzlich, privat – einschließlich Steuern und Beitragserhebung in Anwartschafts- und Leistungsphase angeboten.
Leider ohne Erfolg.
Ass. Jur. J. Schmitz, Rentenberater

Hallo Herr Schmitz,
vielen Dank für Ihre Information. Warum Sie und er Vorstand hinsichtlich Ihres Angebotes bisher nicht zusammen kommen konnten, vermag ich nicht zu beurteilen/bewerten. – Wenn ich mich recht erinnere hatten Sie schon einmal eine Informationsserie in den Newslettern gestartet – warum diese endete??

Zum aktuellen Thema bzw. zu der Frage von Hr. Uwe Schäfer (3.11.21;18.28 Uhr) “… wer hätte mich über die Änderung durch das GMG aus 2004 aufklären müssen…” könnten Sie trotzdem Ihre Kenntnisse einbringen. Vielleicht einfach unter einem Schlagwort wie “Informationspflicht bei Änderung GMG 2004” (o. Ä.), damit Sie bei ähnlichen Fragen darauf verweisen könnten und die gleichen Fragen nicht immer wieder behandelt werden müssen.

Im Archiv (https://dvg-ev.org/archiv/05-2019/) habe ich einen Hinweis gefunden auf die Informationspflichten des Arbeitgebers, um Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers bei der betr. Altersversorgung zu vermeiden (https://www.monster.de/mitarbeiter-finden/recruiting-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/informationspflicht-betriebliche-altersversorgung-74743/). Aber da sind wir ja wieder bei der Grundsatzfrage: Ist die (selbst bezahlte) Direktversicherung eine betriebliche Altersversorgung? Ich denke NEIN! Trotzdem könnte man aus dem Beispiel ableiten, dass der Arbeitgeber eine Informationspflicht hatte (Rechtsstreit zw. Fa. und Direktversicherten? – Gibt es dazu Erkenntnisse/Erfahrungen – evtl. auch gütliche Einigungen zw. den beiden Parteien?).

Wie sehen Sie das, Herr Schmitz?

Gruß
Hans Walter Müller

Hallo Herr Müller
leider jetzt erst meine Replik auf ihre Antwort und Rückfragen kurz:
Auch ich war – wie Sie – der Meinung, dass das Forum ein Ort der Fragen zu bAV-Problemen der Mitglieder sein sollte, die von professioneller Seite durch allgemeine Hinweise moderiert werden sollten. Ist es aber nicht! Was es ist – lasse ich offen, weil meine Kritik zu harsch ausfallen könnte. Weil dem aber so ist, habe ich mein Angebot, zu aktuellen Problemen der bAV – das sind ja nicht nur Beitragsfragen, aber wichtige sonstige Fragen – im Forum zu veröffentlichen , zurückgezogen, weil sie in den Newslettern zu veröffentlichen,der Vorstand nicht erlaubt hat .
Zu ihren Fragen:
Grundsatz: Auch AN sind für ihre eigenen Interessen iRd bAV eigenverantwortlich!
Es gibt aber Informationspflichten des Arbeitgebers(Arbg) zur bAV dem Arbeitnehmer (AN)gegenüber, aber sehr eingeschränkt und teilweise nur unvollständig oder völlig uninteressante: NachweisG § 2 I 2 Nr. 6 und 10; § 4a oder § 1a BetrAVG; wichtig dürfte in der Regel die allgem. arbr. InfoPflicht des Arbg aus § 242 BGB sein. InfoPfl aus VVG und VAG kann man vergessen. Die InsO des ArbG und der Betriebsübergang -§ 613 a BGB – sind Sonderfälle – hier nicht ausgeführt -. Keine InfOPfl gibt es bei Umwandlungsvorgängen gem. UmwG , inbes. Spaltung und Verselbständigung der Trägerschaft der bAV; Versendung; vertragliche Unverfallbarkeit der bAV; Probleme der Anpassung der bAV durch § 16 I BetzrAVG- Schwerpunkt der Rechtstreitigkeiten -.Die Liste zeigt nur einige Probleme der bAV, bei der Information der Mitglieder, die noch AN sind , oder auch schon Rentner sind, wichtig wäre, um die richtige Höhe an bAV-Rente zu erhalten. Da gehen etliche € verloren- mehr als durch Beiträge zur GKV!
Die allgem.arbr. InfoPfl des Arbg – auch zur Entgeltumwandlung – setzt grundsätzlich voraus, dass der AN konkret den Arbg zu einem Problem fragt.
Wenn der Arbg eine antwort darauf gibt, muss sie richtig und vollständig sein- ansonsten muss er den AN auf Fachleute verweisen.
Hat der Arbg ein einschlägiges und konkretes Vorwissen zu aktuellem bAV- Problemen der AN, die für sie nachteilig sein könnten – Aber: wer soll das nachweisen? – muss er u.U. das Wissen offenbaren.
Bisher gab es keine Entscheidung des BAG, die das anders sah- alle Ansprüche auf “Schadenersatz” wurden abgewiesen.Natürlich gilt diese rechtsprechung auch für die umstellung der bAV nach dem GKV-GMG. Es war gesetzlich klar, dass alle bAV auf nachgelagerte Versteuerung und Verbeitragung nach § 3 Nr. 63 EStG umgestellt wurde.- und Alt-Verträge hätten umgestellt werden können.
Nach der Rechtsprechung von BSG und BVerfG kommt es nicht darauf an, ob die Direktversicherung der LV durch Arbg oder AN alleine oder z.T. durch Beiträge bedient wurde.Auch alle anderen Modalitäten sind uninteressant – erheblich ist nur die Beitragszahlung nach Dienstende und Übernahme der Versicherteneigenschaft durch den AN oder nach seinem Tod die fehlende Begünstigteneigenschaft.Also beitragspflicht, wenn der Rentner iZtp der Auszahlung der DV gesetzlich mit solchen Leistungen kvversichert ist.
Ich denke, der kurze Überblich reicht zur ersten Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
J. Schmitz

Hans Walter Müller

Danke Herr Schmitz für Ihre Info v. 22.11.21 – 15.55
Da es bei mir aber nicht um eine bAV geht, sondern um eine selbst bezahlte LV (auch wenn es die div. Gerichte diese auch als bAV sehen), will ich auf die Punkte Ihrer Ausführungen zur bAV gar nicht mehr näher eingehen. Mir ging es nur um die Info-Pflicht im Dreiecks-Verhältnis 1. Lebensversicherung (erstmal Geldempfänger) / 2. Arbeitgeber (Geldbote) / 3. mir (Geldzahler).
Wenn 1 + 2 über die Änderung zugunsten 4. (KV / PV) und zu Lasten 3 (also mir) informiert sind (sie sind ja laufend nahe an der Thematik), habe ich also keine Chance auf Schadensersatz wg. mangelnder Information, außer ich hätte 2 (meinen Arbeitgeber) konkret gefragt. Ein super tolles Konstrukt, da man als Arbeitnehmer ja meist nur 1 x oder 2 x mit dem Abschluss einer Direktversicherung konfrontiert ist und dazu Fragen auftauchen. Die abgeschlossenen Verträge hielten die meisten AN für fix und wurden erst bei der Auszahlung – Jahre, Jahrzehnte nach dem GMG 2004 – kalt erwischt. –Sie haben Recht, wie will ich (3) da meinem AG (2)noch Versäumnisse nachweisen.
Folglich Ihrer Ausführungen “…Nach der Rechtsprechung von BSG und BVerfG kommt es nicht darauf an, ob die Direktversicherung der LV durch Arbg oder AN alleine oder z.T. durch Beiträge bedient wurde…” kann eigentlich nur der Gesetzgeber für Klarheit sorgen und durch ein Gesetz der Rechtssprechung den Rahmen vorgeben. Die Politik muss wollen – den “mutige” Richter mit abweichender Meinung zu der der “Ober”-Richter wird man kaum finden. Es ist zum K…!

Entgegen dem Versprechen des designierten Bundeskanzlers Herrn Scholz findet sich im heute veröffentlichten Koalitionsvertrags kein einziges Wort über eine geplante Abschaffung der Doppel-/Vollverbeitragung der Betriebsrenten in der KV & PV. Ist das der erste Bruch eines Versprechens? Schöner Start!

Hallo Hans,
wer etwas anderes erwartet hat hat Corona oder ist Ungeimpft.
Die haben doch alle gestern mit ,, Mutti ,, zusammengesessen und die hat geagt…

,, Dafür ist kein Geld da ,,
Wir können uns das alles abschminken…

Gruß

Friedhelm Reichel ( ich zahle seit 8 Jahren an die Krankenkasse, immer unter Vorbehalt )

Glückauf Herr Bader,
nicht nur ist Herr Olaf Scholz verantwortlich für die Willkürtaten unter §§ 229, 248 SGB V,
sondern will uns ALLEN (> 22.Mil. Bürger)
– also nicht nur den vorgesorgten verantwortungsbewussten KVdR- Mitgliedern-
mit dem Aufleben des “Nachholfaktors ” (eingeführt 2008 in Verantwortung von Olaf Scholz – ausgesetzt seit 2018)
in Kürze ( so der Wille der AMPEL) weiteren Schaden zu fügen
Wir werden 2022 eine traurige Rentenerhöhung erleben,
die vor der Wahl angekündigte Erhöhung über 5,2% (Ost 5,9 %) wird einfach platt gemacht.
RESPEKT für diese Entscheidungen und die “Lebensleistung” wird erneut mit Füssen getreten.
Ist das der NEUANFANG? BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEITUND NACHHALTIGKEIT????
Und dann noch der Versprecher in Münster, daran kann sich Herr Olaf Scholz wahrscheinlich nicht erinnern.

Mit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke

Hallo Herr Wilcke,
das ist nun einmal so in der Demokratie. Die Mehrheit entscheidet – und wenn die Mehrheit immer wieder von den gleichen Parteien belogen wird und sie diese trotzdem weiter wählt, dann hat man das hinzunehmen. Da nützen auch die ganzen Wahlprüfsteine (https://dvg-ev.org/2021/08/welche-partei-soll-ich-waehlen/ ) nichts. Man muss einfach einmal den Mut haben, andere Parteien an die Macht zu verhelfen, damit die etablierten lernen können, dass sich das “dumme” Wahlvolk nicht immer wieder belügen lässt! Wenn aber die Mehrheit der Wähler sich von den etablierten Parteien so beeinflussen lässt, dass man eine andere / neue / junge / kleine Partei nicht wählen kann, haben diese etablierten Parteien ihr erstes Ziel erreicht: Potentielle Alternativen (gilt nicht nur für die “Alternative”) als unwählbar darzustellen. Damit stellen diese etabl. Parteien sicher, dass der Kuchen immer unter den gleichen Teams aufgeteilt wird (gemauschel hier, gemauschel da…). Deshalb gehört auch die Parteien-Macht reduziert (kein – sowieso nicht verfassungskonformer – Fraktionszwang), sodass die Abgeordneten auch wirklich frei nach ihrem Gewissen abstimmen könnten. Aber wenn der Wähler nach wie vor seine Stimme in den großen Pool wirft, können die bisherigen Partei-Gewaltigen weiter frei entscheiden (Koalitions-Vertrag) was die Abgeordneten Gesetz werden lassen müssen. Selbst wenn ein Partei-Tag für die Regierungspartei etwas anderes beschließt – muss es noch lange nicht umgesetzt werden(Stichwort: CDU-Doppelverbeitragung 9.12.2018!). Und jetzt Scholz! Die Väter des Grundgesetzes haben eindeutig zu viel Vertrauen in ihre Nachkommen gesetzt und der Parteien-Staat samt (m.E.) mittlerweile davon abhängiger Richterschaft entscheiden zum eigenen Vorteil (sie erhalten ja Pensionen, die man sich gesichert hat, einschließlich regelmäßiger, lebenslanger Erhöhungen). Der Wähler darf einmal alle 4 Jahre seine Stimme “abgeben”.

Wir reden immer wieder von 6,5 Mio Betroffenen / plus Familienmitglieder, haben 4000 Mitglieder und erscheinen mit 100 Pinkwesten in Berlin – eine tolle Aktion und mein Dank gilt dieser Gruppe, allerdings wird damit unsere Sache nicht sichtbar – also, was erwarten wir? Gruß Reinhold

Wolfgang Diembeck

Ich kann immer wieder nur empfehlen, sich mal sachkundig zu machen und die Emotionen weg zu lassen. Der Beitrag von Helmut Achatz „Misstraut dem Staat in punkto Altersvorsorge“ vom 9.11.2021 weist auf einen Fachbeitrag von Patrik Birtel hin, der auch verlinkt ist. Das ist die Rechtslage. Wird der Staat wegen der Forderungen des DVG das Grundgesetz ändern???

Was habt ihr eigendlich geglaubt? Die SPD, die Grünen haben uns verraten. Ihr habt DIE FALSCHEN gewählt! Der DVG hätt eine eigende Partei gründen sollen, dann hätten wir mehr Aufmerksamkeit gehabt, wir haben doch soviel Ged!?!?

Wolfgang Diembeck

Frage ist nur, ob der DVG als Partei die 5 % Grenze überhaupt erreicht hätte?

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Diembeck,

hätte Olaf Scholz diese Frage ebenso für sich gesetzt, dann wäre ER wohl heuer nicht an dieser
erhabenen königlichenPosition, der Selbstzufriedenheit und Siegerpos(s)e.
Die Hoffnung stirbt unweigerlich, wenn man den Kopf in den Sand versteckt.

mit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke

Hallo,
habt ihr wirklich von diesen verlogenen Leuten eine Verbsserung erwartet oder die Einhalteg dessen was sie gesagt haben. So naiv wird doch keiner sein.
Ich würde vorschlagen, dam man diejenigen die so geprotzt haben wie FDP und SPD die schriftlichen Versprechen vor die Nase haltet. Am besten im Bundestag aushängen…..
Ich für mich wähle nur noch AfD besser wie nix. Was jetzt wieder an der Regierung ist ist nix. Mich macht das so wütend

Nur, lieber Richard, das wird nicht helfen und irgendeine Partei nur aus Wut zu wählen??? Die Frauen und Männer der Alternativen laufen auch nur um 10 % Marke und keiner will mit Ihnen koalieren. Aber dennoch, es gibt eine Menge Parteien – nur schade, dass viele Stimmen im Nirvana verschwinden. Sicher auch Helmut Schmidt hat mal gesagt, dass eine Wahl, wie eine Hauptversammlung ist. 6,5 Mio Betroffene plus deren Familienangehörige könnten sich ja mal auf eine Partei verständigen, um diese über die 5 % Hürde zu helfen und vielleicht mit etwas Glück schafft diese Partei es ja in eine Koalition?

Wichtig ist doch, trotzdem im Gespräch zu bleiben – doof nur, wenn sich die Gesprächspartner gegenseitig nicht ernst nehmen – den Eindruck hatte ich allerdings bei einigen – nicht bei allen – Abgeordneten ganz besonders bei der SPD, die sich über den ganzen Wahlkampf hinweg im Umfrage-Hype befanden.

Die die es bislang vermeintlich ernst meinten, konnten sich leider nicht durchsetzen – ich glaube, der oben beschriebene Weg (von Sigo Cramer) wäre eine Möglichkeit, weiterzumachen. Je mehr das tun, desto besser.

rafriedrich88@gmail.com

AFD zu wählen ist ja wohl überhaupt keine Alternative!! Diese Partei steht unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes und es tummeln sich dort ultrarechte Nationalisten wie z.B. B. Höcke. Die AFD hat kein Programm, sondern ist eine reine Dagegen-Partei, die ihre Fahne in den Wind hängt und alles verspricht, was bestimmte Gruppen hören wollen. Gut zu sehen ist das bei der aktuellen Coronakrise. Ihre Absicht ist es, die Gesellschaft zu spalten, was man auch daran sieht, wie sie sich im Parlament verhalten: Pöbeln, Motzen, frauenfeindliche Sprüche ablassen und immer destruktiv.
Ich bin genauso enttäuscht darüber, dass sich im Koalitionsvertrag nichts dazu findet, dass die Doppelverbeitragung ageschafft wird. Viel Hoffnung, dass sich noch etwas tut, habe ich nicht, aber werde trotzdem den für unseren Wahlkreis zuständigen SPD Abgeordneten anschreiben.

Wir müssen die Koalitionäre an ihre Wahlkampfaussage wiederholt und nachhaltig erinnern bzw. Einhaltung fordern.
Das ist mit zwei Hinweisen zu verbinden:
1. Wenn nicht durch Korrekturen des GMG wieder Vertrauen in die staatlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen wird, werden, besonders die Jüngeren, allen Aufrufen zur Teilnahme an neuen Angeboten verweigern und nicht vorsorgen. Für die daraus weiter steigende Kluft der Altersversorgung der gesetzlichen Rentner vs. Politiker, Beamte und Selbständige und die daraus entstehenden sozialen Spannungen und Konflikte sind allein die jetzt gewählten Regierungsparteien verantwortlich.
2. Das Wahlergebnis ist von der Erwartung sozialer Gerechtigkeit getragen. Wenn nicht “geliefert” wird, waren dass die ersten und letzten gute Wahlergebnis für die Koalitionsparteien. Rechtsextreme Parteien würden möglicherweise profitieren. Oder die Wählerinnen und Wähler entscheiden sich für eine linke Partei , die soziale Gerechtigkeit als ein Hauptziel hat.

Hoffentlich machen viele Mitglieder und Betroffene individuell Druck auf “ihre” Mitglieder des Bundestags auf.
Gerade die neuen jungen MdB haben ein Recht auf Aufklärung. Besonders hinsichtlich ihrer politischen Kariere.
Die teils sophistisch anmutende Diskussion einiger Aktiven im Forum helfen nicht weiter. Das schließt nicht aus, sachlich über eine “schrittweise Taktik” der Durchsetzung unserer Forderungen nach zu denken und entsprechende lösbare Vorschläge der Politik zu unterbreiten. Das heist nicht unsere Ziele aufzugeben! Aber “Alles oder Nichts” ist meist erfolglos.
Das Leben besteht aus Kompromissen.

Sigo Cramer
Süd-Sachsen/Chemnitz

Zumindest ist die CDU abgewählt und von somit von Einigen der 6,5 Millionen Betroffenen abgestraft worden. Ich habe im Vertrauen auf die Zusagen die FDP gewählt und verlasse mich jetzt auf Herrn Lindner. Ich glaube dass er es für uns Geschädigte richtet, da er ein kompetender Politiker ist.

Jetzt haben wir doch wieder die Situation, die nicht anders zu erwarten war. Wer was anderes geglaubt hat, ist ein Thor. Vor den Wahlen wird alles moegliche versprochen. Siehe die SPD, hier der neue Kanzler Olaf Scholz der mit grossen Worten eine Abschaffung dieser verdammten Doppelverbeitragung angekuendigt hat. Die FDP, die vor lauter Kraft nicht mehr laufen kann, war auch fuer eine Abschaffung der Doppelverbeitragung. Der Koalitionsvertrag steht, eine Abschaffung der Doppelverbeitragung fehlt in diesem “Grossen Werk”. Sollte sich hier nun wieder nichts tun und der Status quo beibehalten werden, muss ich annehmen, das Deutschland zukuenftig von einer Riege von Luegenbolden regiert wird. Wem von diesen Leuten kann man denn noch etwas glauben was verkuendet wird? Mein bischen Vertrauen was ich hatte, waere dann mit einem Schlag weggefegt.

Zum Thema “Das Märchen von der steuerfinanzierten Rente”

Da ja scheinbar die “Rentenexperten” Raffelhüschen und Bösch-Supan als “Einflüsterer” (auch) unser neuen Regierung die Richtung vorgeben, sollte der Vorstand doch mal genau diese “Experten” auffordern, sich zu den Themen >versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung< schriftlich zu äußern.

Die Antworten (falls sie kommen), würden mich sehr interessieren.

Durch Beschluss der “Ampel“ dürfen wir dann zukünftig durch legalen Canabis-Genuß den
Betrug und die Wahl-Versprechen immer mal wieder vergessen.
Ist das die Alternative zu Unterstützung und Hilfe, die uns versprochen wurde ?
Kiffen statt Abschaffung der Doppelverbeitragung? Hilft nur kurzfristig.
Scheinbar gibt es in der Politik andere Prioritäten.

Mein Brief an die FDP…ff
im Koalitionsvertrag sind bezüglich der Abschaffung der Doppelverbeitragung alle guten Vorsätze verloren gegangen. Mir ist aus dem Jahre 2003 bekannt, dass die FDP bei der Abstimmung im Bundestag vorbildlich gegen das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) gestimmt hat. Die damals noch vorhandene Überzeugung der FDP fand in der Regierungsbeteiligung von 2005 bis 2013 ein jähes Ende und wendete sich ins Gegenteil. Die Fortführung dieses perfiden Gesetzes war nun auch im Sinne der FDP. Die Milliardenbeträge wurden ja nicht vom eigenen Klientel eingezogen.
Dann verschwand die FDP bis auf weiteres im hohen Hause.
Nun kamen Sie, Herr Lindner. Mit klaren liberalen Vorstellungen machten Sie die Partei wieder attraktiv. Wählerwirksam wurde im Wahlprogramm 2021 die Abschaffung der Doppelverbeitragung als Ziel angekündigt. Im jetzigen Koalitionsvertrag der Ampel, aber wurde es nicht einmal erwähnt.??
Sind das die ersten Anzeichen einer neuen Schwächephase der FDP, nur um mitregieren zu dürfen? Haben Sie den über sechs Millionen Betroffenen mit Ihrem liberalen Gedankengut von einer eigenverantwortlichen Lebensweise und privaten Altersvorsorge nur etwas vorgespielt?
Finden Sie es gut, Herr Lindner, dass Betroffene, die ihre Altersvorsorge jahrzehntelang vom Lebensstandard abgetrotzt haben, im Nachhinein durch doppelte Beiträge bestraft werden? Ist es für Sie in Ordnung, dass abgeschlossene Verträge vom Staat per Gesetz umgewidmet und rückwirkend im Ergebnis bis zur Unkenntlichkeit verschlechtert werden?
Der ab 2020 geltende Freibetrag ist Brosamen für die Opfer. Darin zeigt sich die breite politische Respektlosigkeit gegenüber den Betroffenen. Ein Vorsitzender Ihres Formats muss sich seines Handelns bewusst sein und die soziale Sprengkraft in dieser Sache erkennen.
Hier darf nachgefasst werden.
„Unser Plan war, unser Plan ist auch, das für die Zukunft zu ändern“ – gemeint ist die Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf der Wahlabschlussveranstaltung in Münster auf die Frage von Reiner Korth, stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG), geantwortet. Und so steht es auch im Wahlprogramm der SPD. „Darauf können Sie sich verlassen“, betonte Scholz ausdrücklich. Jeder kann sich diese Passage im Video auf dem Facebook-Account von Peter Henrichmann-Roock anschauen.
War es ihre Partei, Sie persönlich, die bei den Koalitionsverhandlungen diesen Passus der SPD verworfen hat? Zu welchem Gegenzug, welchen Preis? Sind sie gegenüber verschiedener Aussagen vor der Wahl, wortbrüchig geworden?

Schoen und sehr gut formulierter Brief an Herrn Lindner. Was die Vergangenheit aber gezeigt hat, gehen solche Schriftstuecke unseren vom Volk gewaehlten Vertreter am Ar……. vorbei.

Wenn dieser Brief ( übrigens sehr gut) überhaupt an dem A…. ankommt…….