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Beiträge (1984)

und sowas nennt man Demokratie??? ich bin entsetzt und wütend!!! 30 Jahre habe ich in meine Direktversicherung einbezahlt und dafür hart arbeiten müssen. Was bekommt man dafür??? einen Tritt in den A……!!! Schade dass wir Deutschen nicht so reagieren wie die Franzosen d. h. auf die Straße gehen und dieses Unrecht rausbrüllen!!! Das amerikanische Staatsvolk hat uns gegenüber den Vorteil, dass fast jeder eine Waffe besitzt. Demokratie findet in diesem sch…….. Land tatsächlich nicht statt.

Der Hinweis auf Waffen hat doch wohl nichts in diesem Forum zu suchen!!

Wer ist hdu1206? Bitte Klarnamen angeben.

Hallo zusammen,
bin nun auch einer der Betrogenen. In der Summe, also 10 Jahre werde ich so ca. € 20.000,00 an KV+PV bezahlen.
Darüber hinaus wurde bei der Auszahlung der Altersvorsorge Lohnsteuer von ca. € 12.000,00 abgezogen. Aber der Bruttobetrag wird für KV+PV als Grundlage genommen.
Es ist wirklich ein durch den Gesetzgeber legalisierter Betrug. Altersvorsorge zu betreiben über Direktversicherung oder U-Kasse, nie wieder.

Ich kann nur beipflichten – bin nun auch ein Betrogener. Habe 2 Verträge – und muss in den 10 Jahren ca. € 20.000,00 zahlen.
Beim 2-ten Vertrag ging noch Lohnsteuer ab – d.h. in der Summe sind es dann gesamt ca. 30.000,00.
Und dafür hat man sein lebenlang Vorsorge betrieben.
Ein gesetzlich legalisierter Betrug

Bitte macht Werbung für den DVG bei Freunden und Bekannten, denn nur gemeinsam sind wir stark.

Immerhin haben wir es geschafft, dass die schwarz-rote Koalition zum 1. Januar 2020 einen Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt hat, der heute bei 164,50 Euro liegt. Erst ab diesem Betrag werden Direktversicherungen und Betriebsrenten voll verbeitragt. Jedes Mitglied spart so pro Monat im Schnitt 25 Euro an Krankenkassenbeiträgen. Ohne den DVG gäbe es diesen Freibetrag nicht. Deswegen müssen wir wachsen. Wir lassen uns von Corona nicht ausbremsen.

Hier der Link zum Mitgliedsantrag https://dvg-ev.org/mitgliedsantrag/ … bitte weitergeben.

Danke für Euer Engagement.

eMail an Olaf Scholz mit Cc an SPD-Parteivorstand, Hubertus Heil, Dirk Wiese u.a.
Sehr geehrter Bundeskanzler Olaf Scholz,

Sie erinnern sich des Vertragsbruchs sowie Begründung für die sitten- und vertragswidrige Doppelverbeitragung bei der vom Arbeitnehmer zu 100% selbst finanzierten Direktversicherung, die ungerechtfertigt Betriebsrenten gleichgesetzt werden (Anhang Faktencheck, Seite 11):
„Der Gesetzgeber sei berechtigt, in Reaktion auf sich ändernde gesellschaftliche Verhältnisse jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des immer höher werdenden Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Renten entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. Der Vertrauensschutz der betroffenen Versicherten werde dabei nicht unzumutbar beeinträchtigt.“

Über Zumutbarkeit und Vertrauensschutz in Coronazeiten berichtet der „Spiegel“ am 28.12.2021 zur Debatte über höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte:

»Die Beitragssätze sind für alle Menschen gleich«

»Unser Gesundheitswesen basiert auf dem Gedanken der Solidarität«, sagte der Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner. Es sei also egal, ob man jeden Morgen joggen gehe oder 20 Zigaretten am Tag rauche. »Die Beitragssätze sind für alle Menschen gleich.« Das solle beibehalten werden, so der neue Staatssekretär im Wirtschaftsministerium im ZDF.

Auch der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, lehnte höhere Krankenkassenbeiträge für Impfunwillige und Impfgegner strikt ab. »Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit über 100-jähriger Geschichte kennt keine risiko-adaptierten Prämien«, sagte Gassen der »Rheinischen Post«.

Kritik an Überlegungen zur Kostenbeteiligung der Impfgegner/-verweigerer kam unter anderem vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. „Holetschek sollte nicht mit dem Feuer spielen. Das setzt Fliehkräfte frei, die wir nicht mehr beherrschen können“.

Bei Bürgern, die mit Eigenvorsorge und Sparwillen dem Staat nicht zur Last fallen wollen, wird mit Hinweis „Finanzierung des immer höher werdenden Aufwand im Gesundheitssystem“ seit 2004 schamlos abkassiert. Bei Querdenkern und Corona-Leugnern jedoch, die durch ihr gesellschaftsfeindliches Verhalten der Solidargemeinschaft Milliarden Euro an Kosten aufbürden, heißt es lapidar „Striktere Schutzmaßnahmen statt Geldstrafen“. Die Kosten für die Krankenkassen werden aber noch um ein Vielfaches übertroffen durch den Schaden an der Volkswirtschaft.

NEIN, und nochmals nein, liebe Politiker, geantwortet mit dem gesunden Menschenverstand, Sie bestrafen die Falschen!

Beenden Sie diese Doppelmoral. Die sich unsolidarisch verhaltenen Menschen belasten in ungeahnter Größenordnung die Krankenkassen, diese an der Finanzierung des immer höher werdenden Aufwands verstärkt an der Finanzierung heranzuziehen wird aber abgelehnt …

– Die Beitragssätze sind für alle Menschen gleich
– Unser Gesundheitswesen basiert auf dem Gedanken der Solidarität
– Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit über 100-jähriger Geschichte kennt keine risiko-adaptierten Prämien
– nicht mit dem Feuer spielen. Das setzt Fliehkräfte frei, die wir nicht mehr beherrschen können

Das Fliehkräfte freigesetzt wurden, verspüren Sie „am eigenen Leib“, der Exodus ehemals treuer Stammwähler beschert Ihnen historisch schlechte Wahlergebnisse. Leider mit dem bitteren Beigeschmack, dass ent-/getäuschte Menschen zu Wutbürgern wurden und Protestparteien wählten, zum Schaden unseres Landes. Ein immenser Kollateralschaden, der tägliche Blick in die Tageszeitungen bestätigt das im erschreckenden Ausmaß.

Das Thema „Betrug bei privat finanzierter Altersvorsorge“ ist bundesweit angekommen. CDU/CSU wurden durch deren Blockade von den Betroffenen abgewählt. Chance für Sie, vergangene Fehler endlich zu korrigieren, zumal vorgenannte Beweisführung alle bisherigen Rechtfertigungen ad absurdum führt. Korrektur aber nicht nur zukünftig, sondern auch für Altverträge! Man hat Geld für Klima, Europa und die Welt (ich verweise auf unzählige eMails meinerseits), dann bitte auch für Bürger, die alles richtig gemacht haben. 18 Jahre Demütigung sind nicht spurlos vorübergegangen, Kinder und Enkelkinder sind gewarnt. Wenn Ihr Wahlversprechen RESPEKT noch gelten soll, dann Bitte auch für die Anerkennung von Lebensleistungen statt „abkassieren“.

Sehr geehrter Herr Debusmann,
was wollen Sie mit Ihren Ausführungen eigentlich sagen?

Sind Sie aus Solidaritätsgründen gehen höhere Krankenversicherungsbeiträge für Renter? Ja, da kann ich Ihnen zustimmen. Auch ich habe als bisher (Gott sei Dank gingen bisher größere Krankheiten und damit auch Kosten an mir und meiner Familie vorüber) über Jahrzehnte deutlich mehr KV-Beiträge bezahlt als ich/wir Kosten verursachten. Kein Problem, so verstehe ich Solidarität!

Wollen Sie das Impfgegner höherer Kostenbeteiligungen leisten müssen! Dazu zunächst die Frage, was ist an Querdenken schlecht, denn die wenigsten “leugnen” das es das Coronavirus SARS-CoV-2 gibt, bzw. dass Covid-19 auslösen kannes Sars-Covid? Wo ist den ein gesellschaftsfeindliches, unsolidarisches Verhalten dieser Menschen? Welche Kosten verursachen die Ungeimpften, direkt oder volkswirtschaftlich? Erkranken nicht Doppelt-Geimpfte und “Geboosterte” reihenweise? Haben Sie den Zahlen-Wirrwarr und die gerade in letzter Zeit bekanntgewordenen Zahlenmanipulationen der Gesundheitsbehörden nicht mitbekommen? Wieviele sind wirklich erkrankt (von ernsthaft gar nicht zu reden!), von denen die posititiv mit einem wissenschaftlich erwiesenen ungeeigneten PCR-Test getestet wurden?

Wenn Impfgegner höhere Beiträge bezahlen müssten, so müsste – wie in der Privat-Versicherung – für jeden Vers.-Nehmer eine eigene Risiko-Analyse für die Beitragberechnung erstellt werden. Also Flugreisende – mehr bezahlen (wg. Strahlenbelastung im Flugzeug); E-Bike-Fahrer – besonders alte – mehr bezahlen (wg. Fahren mit teilw. unangemessenen Geschwindigkeit), Bergwanderer, Jogger, Fleischesser, Taucher, Übergewichtige, Raucher, Säufer, etc. pp.! Kann man machen – mit Solidarität hat das nichts mehr zu tun.

Wer sich mit völlig neuen Stoffen impfen (?) lässt, geht auch ein Risiko ein und erwartet ggf. dass bei Impfschäden – die hoffentlich auch langfristig ausbleiben – die Solidargemeinschaft ihm zur Seite steht. Die Hersteller haben sich ja von jeder Verantwortung für Wirkung und Risiko freistellen lassen.

Um auf das eigentliche Anliegen des DVG zurückzukommen: Die unberechtige Verbeitragung der Direktversicherung hat nichts mit den aktuellen Ausgaben der Krankenkassen zu tun. Bis vor zwei Jahren hatten die ges. Krankenversicherungen (trotz der Protzbauten, wenn ich nur daran denke wie oft die DAK bei uns in der Stadt ihre Büros umgebaut hat, etc.) Milliarden-Reserven angesammelt, z. Teil eben auch durch die Beiträge der Direktversicherungsgeschädigten. Und nur um diese Unrecht geht es hier. Dieses Geld muss zurückkommen! Sie schreiben ja selbst, dass anscheinend beim Staat für alles Geld da ist – nur die gesetzl. Versicherten sollen immer bezahlen. Was sogar so weit, geht, dass die Beitrags-Pauschalen, die der Staat für Arbeitslose und sonstige Sozialbedürftige bezahlt, weit unter den Durschschnittskosten liegen, sodass die tatsächlichen Beitragszahler aus ihrer Kasse hier auch noch mit herangezogen werden.
Leider ist unserer aktuellen und auch den vorherigen Regierungsmannschaften das Wohl einer – alten – Minderheit egal. Da kommt jede Ablenkungsmöglichkeit (teile und herrsche!) wie gerufen – und der “deutsche Michel” als Obrigkeitshöriger fällt darauf herein (und wählt wie eh und je).

mit Bezug auf die Einträge von H. Debusmann und W. Wallner:
ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis in der Interpretation der Aussagen vor. Ich versuche es mal durch eine versimplifizierte Formulierung:
1. Als der DVG die Unrechtmäßigkeit und Ungerechtigkeit der “nachträglichen doppelten Verbeitragung” angeprangert hat, lautete die Antwort der Politiker: die Kassen sind leer. Rentner verursachen mehr Gesundheitskosten als andere, also müssen sie auch mehr einzahlen. Basta.
Diese Botschaft ist versteckt in dem verkomplizierten Zitat: „Der Gesetzgeber sei berechtigt, in Reaktion auf sich ändernde gesellschaftliche Verhältnisse jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des immer höher werdenden Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Renten entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung (Anm.: im Gesundheitswesen) heranzuziehen. ”
2. Als interessierte Kreise jetzt in der Corona Diskussion eine höhere Beitragspflicht für Ungeimpfte vorgeschlagen haben, weil die eben auch “höhere Kosten” im Gesundheitswesen verursachen als andere, lautete die Antwort der Politiker: wir müssen das Solidaritätsprinzip beachten, erhöhte Beiträge sind nicht vorgesehen.
Zitat: »Die Beitragssätze sind für alle Menschen gleich«
Und genau auf diesen Widerspruch zwischen 1. und 2. reflektiert H. Debusmann in seinem Beitrag. Die Politiker biegen sich ihre Argumentation so zurecht, wie es ihnen gerade gefällt. Die Rentnergeneration, die fleissig angespart hat, wird nachträglich abgezockt. Jetzt plötzlich in Coronazeiten aber ist genug Geld da für alle. Das Vertrauen in die Aussagen von Politikern im Gesundheitswesen ist damit absolut beschädigt oder sogar ganz verloren.

Danke für den Eintrag. Habe übersehen, dass die Überschrift fehlt. Falls möglich, bitte noch nachtragen …

Der positive Aspekt, Corona wird zum Kronzeugen für die seit 18 Jahren bestehende Ungerechtigkeit bei Direktversicherungen

Sehr geehrte Frau Wallner, Ihren Ausführungen nach wird Einiges missverstanden:

Dem Solidaritätsgedanken folgend werden die Beiträge zur GKV unabhängig ob Rentner oder im Erwerbsleben stehende Bürger bis zu einer Beitragsbemessunsgrenze mit einem jährlich neu festgelegten Prozentsatz erhoben. Das habe ich nicht infrage gestellt. Beiträge zu erheben nach gesundheitlichem Risiko ist das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung. Schon aus diesem Grund ist die Begründung des Gesetzgebers zur Doppelverbeitragung mit, „… jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des immer höher werdenden Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Renten entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen“ falsch. Hinweise dazu werden bewusst ignoriert.

Zur politischen Debatte über höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte habe ich auf den Artikel im „Spiegel“ verwiesen und für die vom Gesetzgeber seit 2004 sitten- und vertragswidrig erhobene Doppelverbeitragung die Schlussfolgerung gezogen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Damit entkräfte ich Ihren Hinweis, ich wäre für eine höhere Kostenbeteiligungen der Impfgegner.

Zur Risikobewertung für/von Ungeimpften verweise ich auf die Statements der Stiko, Virologen, Ärzteschaft, Kliniken, Gesundheitsbehörden. Der Bundestag diskutiert aktuell über eine Impfpflicht. Die Mehrheit der Bevölkerung steht dem positiv gegenüber. Soweit zu Ihren Ausführungen.

Ihre Aussage „die unberechtige Verbeitragung der Direktversicherung hat nichts mit den aktuellen Ausgaben der Krankenkassen zu tun“ stimmt für „aktuell“, aber nicht für die Ursache zur Doppelverbeitragung ab dem Jahr 2004. Lothar Binding/SPD sagte im Forumsgespräch der Stuttgarter Nachrichten am 26.07.2014 den entlarvenden Satz:

„Emotional war der Weg verkehrt. Doch ich muss ehrlich zugeben, dass es keine andere Idee gab, um das Loch in der gesetzlichen Krankenkasse zu stopfen, den Betriebsrentnern sei es gut gegangen, deshalb wurde das Modell gewählt“. Das nennt man Realpolitik auf Kosten eigenverantwortlich handelnder Bürger. Damit wird Altersvorsorge ad absurdum geführt; für Politiker ein Eigentor, für uns ein Desaster.

Für Doppelzüngigkeit von Politikern steht insbesondere Lothar Schäuble in dessen Eigenschaft als ehemaliger Finanzminister und Bundestagspräsident:

„… Wir haben Verträge in Europa, und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun, dass man sich an geschlossene Verträge hält!“
„… sie (Anm.: die Schweiz) ändert ihre Gesetze nicht rückwirkend, das tun wir übrigens in Deutschland auch nicht.“
„… wir werden die neue französische Regierung davon überzeugen, dass ein alter Satz der Grundlage der Rechtsordnung ist – pacta sunt servanda – die eingegangenen Verpflichtungen gelten.“

Beachtenswerte Vorbildfunktion, von anderen fordern, den eigenen Bürgern verweigern ist respekt- und verantwortungslos.

Ungeachtet aller Diskussionen ist die in einen Topf werfende Behauptung „Direktversicherung = Betriebsrente“. Der Unterschied (Quelle Erwin Tischler, DVG):

Eine Betriebsrente wird vom Arbeitgeber finanziert und nach Eintritt in den Ruhestand monatlich ausgezahlt.
Eine Betriebsrente erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers, ist also nicht vererbbar.
Eine Betriebsrente war auch schon vor 2004 krankenversicherungspflichtig, allerdings nur mit dem Arbeitnehmeranteil.
Ab 2004 muss der Betriebsrentner auch den Arbeitgeberanteil bezahlen. Das muss geändert werden.

Eine Direktversicherung wurde auf dem Weg der Gehaltsumwandlung zu 99 % vom Arbeitnehmer finanziert.
Es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung, die in einer Summe zu einem festgelegten Termin ( ab 60 Jahren ) ausgezahlt wird.
Die Direktversicherung steht in keinem Zusammenhang mit dem Renteneintritt.
Die Direktversicherung ist vererbbar.

Schon aus diesen wenigen Unterschieden kann man sehen, dass eine Direktversicherung keine Betriebsrente sein kann. Dennoch hat der Gesetzgeber und die gesetzlichen Krankenversicherungen sie über Nacht zu einer Betriebsrente deklariert. Der Auszahlungsbetrag wird willkürlich durch 120 Monate geteilt und mit 18,5 % zur Kranken und Pflegeversicherung verbeitragt. Und das seit dem 1.1.2004 mit Beginn der Rechtskraft des sogenannten Gesundheitsmodernisierungsgesetzes von Rot/Grün unter Gerhard Schröder und Ulla Schmidt.

Es werden alle Direktversicherungs-Auszahlungen ab 1.1.2004 erfasst, obwohl die Verträge bereits in den 70-er, 80-er und 90-er Jahren abgeschlossen wurden, also teilweise mehr als 35 Jahre vor dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Deshalb heißt es: „Angelockt und abgezockt“, deshalb sprechen wir von „staatlichem Raubrittertum und Betrug!“

Soweit meine Statements, Reiner Korth hat aus seiner Sicht kommentiert, dem ist nichts hinzuzufügen.

Sehr geehrter Herr Debusmann, sehr geehrter Herr Korth, ich will noch einmal zusammenfassen.

1. Selbst bezahlte Direktversicherungen sind keine Betriebsrenten, das ist – fast – jedem klar!

2. Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkasse heißt, jeder hat Anspruch auf angemessene Versorgung / Behandlung im Krankheitsfall – ganz egal ob Erkrankung / Verletzung durch falschen Lebenswandel, Risikosport etc. oder durch Impfverweigerung!

3. Solidarprinzip heißt auch, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache, was durch prozentuale Beitragssätze gewährleistet wird. (Ich wäre sogar dafür von einer Beitragsbemessungsgrenze abzusehen und durchgehend einen linearen Beitragssatz zu erheben – wäre mir als Betroffener auch während meiner aktiven Dienstzeit auch nicht schwer gefallen.)

4. Nicht geht, dass für abgeschlossene Verträge die Bedingungen nachträglich geändert werden, oder durch gerichtliche Auslegung Verpflichtungen in Gesetzestexte hinein-interpretiert werden wie nach dem GMG 2004 passiert. Das ist m. E. das Thema des DVG.

zu. 4. verweise ich bei allen Diskussionen mit Politikern etc. immer gerne auf den Beitrag von Gerhard Kieseheuer und Bernd Krüger „Legalisierter Betrug an Millionen Altersvorsorgern“ (auf den man gar nicht oft genug verlinken kann: https://dvg-ev.org/2021/09/legalisierter-betrug-an-millionen-altersvorsorgern/).

Was nicht passieren darf, dass

• wir Betroffene uns aufsplitten lassen oder gar gegenseitig beschimpfen („Rentner müssen mehr zahlen“; „Nicht-geimpfte sollen mehr zahlen“; „Betriebsrentner müssen extra bezahlen“; „alte weiße Männer“; „Aluhut-Träger“; „Querdenker” etc.)

• wir irgendwelche Änderungen – wie z. B. die Umwandlung einer Freigrenze in einen Freibetrag (auch wenn wir Direktversicherungsgeschädigten davon etwas profitieren) als Zugeständnis bzw. teilweise Aufhebung des an uns vollbrachten Unrechts akzeptieren (wenn ein Bankräuber von seiner Beute einen Teil zurückgibt, bleibt es immer noch ein Bankraub).

• wir resignieren, weil wir ja schon einen Teil oder gar alle der 120 Monate bezahlt haben und die Politik das Unrecht einfach aussitzt bis zur biologischen Lösung!

Leider fehlt mir aber ein Ansatz für eine erfolgversprechende Lösung (und wenn ich ehrlich bin befürchte ich, dass mit dem Totschlag-Argument „Corona-Krise“ nun erst recht alles weiterhin abgebügelt werden wird)!

Vielleicht gibt es aber ja doch noch das eine oder andere Sozialgericht, die in Ihrer Entscheidung grundsätzlich frei sind, das die Fakten würdigt. Ich hoffe hier auf die ehrenamtlichen Richter, die ja eigentlich keinerlei „Karriere-Risiken“ eingehen!

Mein Vorschlag wäre deshalb, dass jeder Betroffene bei einem neuen Beitragsbescheid seiner Krankenkasse Widerspruch und nach dessen Ablehnung Klage beim Sozialgericht einreicht (geht bekanntlich in der 1. Instanz ohne Anwalt und kostet nur Zeit und Mühe). Bei einer mündlichen Verhandlung sollten dann besonders die ehrenamtlichen Richter angesprochen werden, da diese m. E. häufig die Problematik nicht im Detail kennen. Einen Klage-Rückzug kann man bei Androhung einer Mutwill-Gebühr immer noch machen. Man sollte nur im Protokoll vermerken lassen, dass der Klagerückzug nicht aus Überzeugung sondern nur zur Vermeidung der angedrohten Mutwill-Gebühr erfolgt! Damit ist zumindest protokolliert, dass der eigene Rechtsstandpunkt bestehen bleibt.

Die Klageerhebung dient aber auch dazu den Druck auf die im Amt befindlichen Politiker aufrecht zu erhalten, denn es wird sehr wohl beobachtet, was sich in dieser Sache im Volke tut.

… Und man muss auch bereit sein anders zu wählen, denn Wahlversprechen oder Parteitagsbeschlüsse haben eine sehr geringe Halbwertszeit.

Vielleicht ist es möglich zu erreichen, daß das Thema der Doppelverbeitragung mal im ZDF in der Sendung -Maybrit Illner- thematisiert wird. Neben je einem Vertreter der Koalitionäre, wäre es schön, daß hierbei auch ein Vertreter der Linkspartei anwesend ist. Die Einstellung der CSU (Stichwort: Max Straubinger) ist auch weiterhin hinlänglich bekannt, so daß auf deren Vertreter gerne verzichtet werden kann. Diese Sendung sehen ein paar Millionen Zuschauer, so daß der Druck erhöht wird.

Über die Auswahl der Themen und Gäste entscheidet allein die Redaktion. Wir als DVG können nur Anstöße geben. Bislang hat sich nur “hart aber fair” und “plusminus” mit unserem Thema beschäftigt.

Sehr geehrter Herr Achatz,
ihre Antwort klingt wie Resignation. Klar entscheiden die Redaktionen über Sendebeiträge. Das sollte den DVG aber nicht davon abhalten, weiterhin massiv dafür zu kämpfen, daß die öffentlichen Sender bzw. deren Fernsehredaktionen, so auch die ZDF-Redaktion -Maybrit Illner- , dieses Thema in einer längeren Sendezeit aufgreifen – und nicht nur 5-6 Minuten. Das Thema um
Corona nimmt bei dieser Sendung schon seit Monaten eine beherrschende Stellung ein, es gibt aber auch noch andere Probleme.
Während bei mir persönlich die Zeit der Doppelverbeitragung in wenigen Monaten vorbei ist, wünsche ich mir für die Zukunft, daß dieses Unrecht für die vielen vielen Beitragszahler, die weiterhin zur Kasse gebeten werden, beseitigt wird. Ich rechne für mich nicht damit, daß ich jemals auch nur einen Cent zurück erhalte, geschweige eine vollständige Rückzahlung. Dafür wäre allein der Verwaltungsaufwand viel zu hoch.
Es können gerne weiterhin Demos mit Pinkwesten abgehalten werden. Was dabei herauskommt hat Münster gezeigt.

Aufruf zum Ungehorsam: Jetzt zurück schlagen

Glückauf Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

in den nächsten Tagen werden die neuen gültigen Zwangs -Beitragsforderungen (Erhöhung Zusatzbeitrag) bei uns eintreffen,
wenn nicht schon eingetroffen.
Was ist nun zu tun?
Einfach per Fax oder einfachen Brief (wenn nötig per Einschreiben und mit Aufforderung zur zeitnahen Eingangsbestätigung)
ist folgendes einfaches zu formulieren:

„Gegen Ihren Bescheid über die Neufestsetzung meiner Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge vom XX.XX.XXXX lege ich hiermit Widerspruch ein”.

Das ist das gute deutsche Sozialrecht eines jeden Versicherten, die Willkürtat * der Legislativen aus dem Jahre 2003/4,
„eine Lebensversicherungs-Einmalauszahlung zu verbeitragen“ abzuwehren.
*Umgesetzt und exekutiert aus einer simplen Handlungsanweisung der GKV an ihre Vasallen.-

Die Absendung dieses Widerspruchs an Ihren Träger (Vasall) muss spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Eingang des Bescheides erfolgen.

Diese Handlungsweise beweist unsere unendliche Streitfähigkeit gegen eine Ungerechtigkeit (Manipulation),
welches selbst von der unabhängigen deutschen Richterschaft, seit über 10 Jahren, zu Recht erklärt wird.

Ihr Aufwand: Porto bei Briefversandt.
Ein Fax kommt ebenso dokumentsicher bei den Trägern an, dieses ist doch eine bekannte, gängige und verbindliche Arbeitsweise bei der GKV.

Ich hoffe auf eine massive Unterstützung, gegen die erneute ungerechtfertigte Zwangsforderung der GKV
an verantwortungsbewusste Bürger und Bürgerinnen.

Mit bergfestem Glückauf, aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

Nur so wird Ungerechtigkeit von der Jugend erkannt.

MUT MACHENDE Ergänzung zum Beitrag von H.-M. Wilke v. 17.01.22

Auch wer bisher evtl. schon einige Jahre gesetzeswidrig KV+PV-Beiträge an die KK abdrücken musste und bisher (ggf. aus Unwissen?) noch nichts dagegen unternommen hat, sollte umgehend – auch ohne aktuelle Beitragserhöhung durch die KK möglich – einen Überprüfungsantrag zur gesetzeswidrigen Beitragspflicht gem. § 44 SGB X mit nachfolgendem Beispieltext an die KK stellen.

Beispieltext:
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der von Ihnen ohne jegliche Rechtsgrundlage erhobenen KV+PV-Beiträge aus meiner eigenfinanzierten Lebensversicherung NR. xxx ab dem xx.xx.xxxx bitte ich gem. § 44 SGB X um unverzügliche Überprüfung der Beitragspflicht.

Daraufhin muss die KK jetzt eine Überprüfung vornehmen und wird natürlich (!) schriftlich in einem Antwortschreiben feststellen, dass die Verbeitragung rechtens sei.

Jetzt ganz wichtig:
Am Ende dieses Schreibens steht die sog. Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass innerhalb von 4 Wochen bei der KK dagegen Einspruch eingelegt werden kann.
Dieser Einspruch MUSS dann auch umgehend innerhalb dieser Frist eingelegt werden!

Anschließend befasst sich dann der sog. Widerspruchsausschuss der KK mit dem Widerspruch und kommt natürlich (!) wieder – wie kann es anders sein – zu einem ablehnenden Bescheid, weil die gesetzeswidrige Verbeitragung dennoch von der KK für zulässig erklärt wird.

In diesem ablehnenden Schreiben des Widerspruchsausschusses steht am Ende dann wieder eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der 4-Wochenfrist, innerhalb derer jetzt KLAGE beim zuständigen Sozialgericht (wird mit angegeben) eingereicht werden kann.

Wer also bis hierher den Mut und Willen gehabt hat, den Widerspruch gegen diesen Milliardenbetrug konsequent durchzuziehen, der sollte dann auch in letzter Konsequenz die Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Nur so können ggf. die rechtswidrigen Beiträge zurückerlangt werden.

In der 1. Instanz (SG) und in der 2. Instanz (LSG) besteht keine Anwaltspflicht, es kostet somit nichts und man kann sich selbst vertreten oder einem Mitstreiter, der bereits ein größeres Wissen besitzt als Beistand mit in die Verhandlung nehmen.

Nur Mut, denn auf Dauer können die Sozialgerichte die Gesetze nicht mit Füßen treten!

Und das BVerfG hat m. W. bisher noch kein einziges Urteil gefällt, dass sich auf eine Beschwerde zu einer Verbeitragung einer einmaligen Kapital-AUSZAHLUNG bezieht, sondern immer nur auf eine korrekt zu verbeitragende Kapital-ABFINDUNG, wie z. B. das Urteil 1BvR 1660/08 v. 28.09.2010.
Deshalb hatte die Beschwerde auch keinen Erfolg.
Das sollte man wissen.

Nach 18 Jahren Dauerprotest liefert ausgerechnet Corona den Schlüssel zur Antwort:

„Kronzeuge Corona“ mit Widerstand zur Kostenbeteiligung der Impfgegner/-verweigerer bedeutet für Direktversicherung: Doppelverbeitragung rückgängig machen, sie verstößt gegen den Gedanken der Solidarität.

Debatte über höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte: »Die Beitragssätze sind für alle Menschen gleich«

Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner: »Unser Gesundheitswesen basiert auf dem Gedanken der Solidarität«

Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, lehnte höhere Krankenkassenbeiträge für Impfunwillige und Impfgegner strikt ab. »Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit über 100-jähriger Geschichte kennt keine risiko-adaptierten Prämien«

Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:
„Holetschek sollte nicht mit dem Feuer spielen. Das setzt Fliehkräfte frei, die wir nicht mehr beherrschen können“. „Ungleichbehandlung seitens der Krankenkasse wäre eine 180-Grad-Wende im Sozialgesetzbuch“.

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery:
Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bedeutet, dass wir nicht danach fragen, wie jemand zu seiner Erkrankung gekommen ist. „Wir behandeln ja auch den Raucher. Wir behandeln den Skifahrer, der sich den Haxen gebrochen hat”. Würde man diese Regelung für eine einzige Erkrankung verändern, wäre das, wie wenn man … „die Axt an die Grundfesten unseres Sozialversicherungssystems“ lege.

AOK Bayern: Die gesetzliche Krankenversicherung sei seit „über 100 Jahren solidarisch“ und versichere Menschen unabhängig von ihrem Krankheitsrisiko. Es gebe keine Risikozuschläge, der Beitragssatz sei für alle Mitglieder gleich. Das hat sich „bestens bewährt“.
…..

Bedeutet die nicht mehr haltbare Begründung von Gesetzgeber und BVerfG zur Doppelverbeitragung wegen Ungleichbehandlung:
Der Gesetzgeber sei berechtigt, in Reaktion auf sich ändernde gesellschaftliche Verhältnisse jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des immer höher werdenden Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Renten entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. Der Vertrauensschutz der betroffenen Versicherten werde dabei nicht unzumutbar beeinträchtigt.

Aufforderung an unsere Politiker:
Machen Sie diesen politischen Willkürakt rückgängig, auch für Altverträge Direktversicherung! Wir sind keine Betriebsrentner!

Sehr geehrte Damen und Herren von SPD, FDP und Grüne/Bündnis90 und CSU Opposition,

Millionen seit 2004 um ihre Altersvorsorge betrogene Bürger bitten Sie, den unverzeihlichen Vertrauensbruch bei den Direktversicherungen nicht wie 2017 geschehen erneut zu wiederholen, sondern endlich die längst überfällige Gerechtigkeit (auch für Altverträge – abgeschlossen vor 2004) wieder herzustellen.

Bündnis 90/Grüne und die SPD (unter Mitwirkung der Union) haben 2003 zusammen mit der Union diese Enteignung/Abzocke der Altverträge vor 2004 in die Welt gesetzt.

Wer die Zahlungen für Altverträge vor 2004 monatlich zu 100% aus seinem Arbeitsentgelt entrichtet hat, der hat bereits zusammen mit seinem Arbeitgeber ca. 19% an die Krankenkasse in der Einzahlungsphase gezahlt.

Nach dem Steuerrecht geht das Eigentum nach dem Entrichten aller Steuern (erst 10%, dann 15% und am Ende 20% plus Solidaritätszuschlag) auf den Arbeitnehmer über. Wenn dieser dann seinem Arbeitgeber
erlaubt, sein Eigentum an die Direktversicherung weiterzuleiten, so bleibt es immer noch im Eigentum des Arbeitnehmers. Auch bei der Auszahlung bleibt es immer noch sein Eigentum.

Wenn dann plötzlich – ohne die Versicherungsinhaber zu informieren – 2004 rückwirkend für alle vorher abgeschlossenen Verträge die Zuordnung zu den Betriebsrenten erfolgte und dann bei der Auszahlung vom Gesetzgeber das Eigentum plötzlich als Betriebsrente und als neue Einkünfte betrachtet werden und erneut ca. 19% an die Krankenkasse allein vom „angeblichen Betriebsrentner“ gezahlt werden müssen, versteht man die Welt und die Politik nicht mehr!

Der im Grundgesetz verankerte Schutz des Eigentums hat plötzlich keine Bedeutung mehr?
Ich zahle mir also meine Betriebsrente selbst???
„Erst angelockt, dann abgezockt“ ist der wahre Spruch der Direktversicherungsgeschädigten http://www.dvg-ev.org

Die SPD hat 2017 in den Koalitionsverhandlungen die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen mit Krankenkassenbeiträgen sich wieder streichen lassen.

Warum werden die alten Direktversicherungsverträge nicht wie die Riesterverträge von den Krankenkassenbeiträgen befreit?
Warum müssen Privatversicherte nichts bei der Auszahlung an die Krankenkasse entrichten?

Auch 2021 steht die Beseitigung der Doppelverbeitragung wieder als Wahlversprechen bei der SPD und der FDP im Wahlprogramm.
Auch MdB Markus Kurth von Bündnis 90 / Grüne hat die Ungerechtigkeit bereits erkannt.

Der Freibetrag von zur Zeit 164,50 EUR hat für viele abgeschlossene Direktversicherungsinhaber keinerlei Auswirkung, da viele auch eine echte Betriebsrente haben, die den Freibetrag bereits übersteigt.

Jetzt wird sich herausstellen, ob die Versprechen vor der Wahl „… die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten mit Krankenkassenbeiträgen abzuschaffen …“, eingehalten werden.
An die Erfüllung des Wahlversprechens werden sich alle Parteien messen lassen müssen!

Leider haben die Direktversicherungsgeschädigten bereits in den letzten Jahren erfahren müssen, das bei einer geforderten Kompensationszahlung für die Umsetzung – jeweils immer die anderen Parteien gemauert haben und sich den schwarzen Peter immer gegenseitig zugeschoben haben und es nie eine Lösung gab!
(Siehe SPD und CDU/CSU sowie die Minister Spahn und Heil.)

Aus meiner Sicht muss unbedingt getrennt werden, zwischen den Altverträgen, die in der Einzahlungsphase bereits Sozialbeiträge gezahlt haben und den Verträgen ab 2004, die nur in der Auszahlungsphase Beiträge zahlen müssen.

Die Altverträge müssen bedingungslos von einer Zahlung freigestellt werden!

Diese tragen seit 2004 ein Sonderopfer zu Lasten der Direktversicherungsgeschädigten, für die es kein Zögern bei der Entlastung geben darf! Eine Zahlung von 19% KV und PV Beiträgen in der Einzahlungsphase und nochmals 19% in der Auszahlungsphase macht jede Direktversicherung zu einem Verlustgeschäft.

Auch der einmalige Vorgang, das die Belastung auch rückwirkend für vorher geschlossene Verträge unter anderen Bedingungen gelten soll, muss für alle Geschädigten beseitigt werden, damit Millionen von Geschädigten das Vertrauen in die Politik und den Staat wiedergewinnen können.

Nur alle anderen Betriebsrenten und Direktversicherungen, die in der Einzahlungsphase keinerlei Beiträge gezahlt haben, sollten von einer Kompensationszahlung durch Steuerfinanzierung abhängig gemacht werden dürfen.

Warum erhalten Pensionäre für Ihre private Krankenversicherung einen Zuschuss zwischen 50 und 70% und die Rentner müssen alles selber zahlen?

Wie kann es vorkommen, dass ich für meine Rente, Betriebsrente und Direktversicherung mehr an Krankenkassenbeiträgen zahlen muss als in der Arbeitsphase, obwohl ich weniger brutto bekomme?

Warum muss ein Rentner den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, wenn der ermäßigte Beitragssatz von 14,0% für alle Mitglieder gilt, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben!
Habe ich dann als Rentner mit der Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6% wieder Anspruch auf Krankengeld?
Da jedes Jahr 250.000 Auszahlungen von Direktversicherungen erfolgen und die Versicherten aus allen Wolken fallen, wenn Sie erfahren, dass die über mehrere Jahrzehnte angesparte Direktversicherung nochmals um fast 20% durch die Krankenkassenbeiträge gekürzt wird.

Das Ergebnis hat massive Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit der Parteien, auch bei den zukünftigen Landtagswahlen.

https://www.nordbayern.de/politik/wir-wurden-betrogen-1.8907258

Ich hoffe für Millionen von Geschädigten auf eine baldige Entlastung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Müller
Hintere Straße 103
90768 Fürth
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