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Beiträge (1984)

Beiträge in die Direktversicherung aus Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gez. Krankenversicherungen

Hallo zusammen,
sicherlich ist hier zu meinem Thema schon einiges geschrieben worden. Leider gibt es keine “Suchfunktion”.

Ich war seit Beginn meiner Direktversicherung (1988) in der “glücklichen Lage”, ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetz. Krankenkassen zu bekommen.

Die Beiträge zur Lebensversicherung ( Gehaltsumwandlung mit pausch. Versteuerung) wurden ausschließlich von dem Bruttogehalt ,welches
nicht Krankenversicherungspflichtig war, gezahlt. Jetzt soll ich in Kürze auf die Einmalzahlung der (Direkt) Lebensversicherung verteilt auf 120 Monate Krankenkassenbeiträge zahlen.

Dies ist doch ein Nachteil gegenüber den ( früher unter der Beitragsbemessungsgrenze liegenden)Beitragszahlern, welche durch die Zahlungen
“zunächst” etwas gespart haben, oder?

Gibt es hierzu Infos/ Urteile ?

Gern auch als Mail: heiner57-heinrich@web.de

Viele Grüße

Heinrich

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Heinrich,
ich habe einmal nachgewühlt und folgende freundlichen Ansätze zu diesem Spezialtypus gefunden:

1BvR 1660/08 vom 28.09.2010
Tenor 1BvR 1660/08 Gründe III, aa)4.Satz (Randnummer 14)
[….]solange der Arbeitgeber die Direktversicherung als Versicherungsnehmer und damit innerhalb der
institutionellen Vorgaben des Betriebsrentengesetzes fortführt.[….]
Mit dieser ausgeprägten simplen Abgrenzung des BVerfG ist ein DV_Vertrag mit einem Arbeitgeber voll in der Erwerbstätigkeit
verwurzelt und somit der vollen Beitragspflicht an die GKV auch in der Auszahlphase – wie auch in der Ansparphase- unterworfen.
Das BSG verformte nun hieraus am 26.02.2019,
aus diesen vom BVerfG bereits zementierten Tenor unter B12 KR 17/18 R
[.…]Der institutionelle Rahmen des Betriebsrentenrechts wird erst dann verlassen,
wenn der Arbeitnehmer in die Stellung des Versicherungsnehmers einrückt.[….]

Obwohl der Ansatz: “alleinig auf die Verquickung mit der Arbeitswelt abgestellt,”
zweifelsfrei keine erläuternde Erkenntnis, Abgrenzung und/oder Trennung zu anderen Formen aufweist,
wie zur privaten Riester- oder Lebensversicherung (Versicherungsnehmer stets Leistungsbezieher),
als Begründung vom BSG und BVerfG zum Verbeitragungszwang aller DV-Verträge angezeigt,
da doch alle diese Versicherungen oder Zusagen zweifelsfrei mit Einnahmen aus der Arbeitswelt (Arbeitskraft)
finanziert werden, ob vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer finanziert (oder liegen dem BSG oder BVerfG bereits andere Kenntnisse vor?)
und somit diese Aussage keine einfache und simple Abgrenzung für den Normaladressat erzeugt.

Dabei spielt es nach Auffassung des BSG oder BVerfG weiterhin keine Rolle:
a) ob die Beiträge ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert wurden,
b) ob und inwieweit der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt hat,
c) ob die Beiträge aus sozialversicherungspflichtigem Weihnachtsgeld
oder aus anderem sozialversicherungspflichtigem Einkommen finanziert wurden
und ob von den Beiträgen bereits Krankenversicherungsbeiträge erhoben worden sind.

Nach B12 KR 16/10 R vom 30.03.2011, Gründe I RdNr 15 S 2
[….]Ebenso ist es unerheblich, ob der Versicherte während des Anspruchserwerbs in der GKV versichert war oder nicht.[….]

Nun kommen wir zu dem einfachen Schluß, das war es dann, aber ungerecht empfundenes Recht nährt Unzufriedenheit
und löst manchmal gar Revolutionen aus oder lässt alte Bürger -wie auch mich- sehr wütend werden.
Vor Gericht spricht man zwar Recht, aber immer öfter bleibt die Gerechtigkeit weit vor der Türe liegen.
Aufrichtig eröffnete Herr Seehofer (wahrliche Altersklugheit) am 18.06.2019:
„Man muss Gerichtsurteile akzeptieren, aber man muss sie nicht verstehen“.
und Schlaui weiter, vom 07.05.2019:
[….] ansonsten von der Bevölkerung unzulässig infrage gestellt wird.[….]
Gesetze müssen, also zur Stützung von staatlichen Willkürtaten und zur Aufrechterhaltung der rechtlichen
Ordnung im Lande für die Exekutive, so ausgearbeitet und zerwickelt werden, dass ein Widerspruch eines aufmüpfigen
Bürgers oder Bürgerin sinnloses Handeln darstellt und er zerknirscht nach Hause geht.
Man stellt dann ganz fix die Frage, stehen diese juristischen Ausarbeitungen und Tenöre tatsächlich
vor den Grundsätzen und der Verfassung (Art. 1, 3, 14, 20, 74 GG) unserer Väter?

Man kann nur empfehlen, wehrt Euch und leistet Widerspruch (Klage) gegen diese Willkürtat vom 26.09.2003
es kostet nichts, nur Nerven bleiben auf der Strecke, aber die Hoffnung stirbt zu letzt.
Ich warte bereits auf eine erneute Einladung zum nächsten Stuhlgang beim LSG und SG.

mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael

Moin Hans-Michael,
super beschrieben. Einen Teil der Antwort würde ich gern auf Facebook veröffentlichen.
Kannst Du mit einen gekürzten Text aufbereiten und an ingridwulff@dvg-ev.email senden?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Ingrid

Jürgen Schmitz

Die zitierten Urteile bringen nichts!
Aufhänger der argumentation kann nur Art. 2. I GG iVm Art. 3 I GG – allerdings mit völlig anderen Argumenten. Die standard-argumentation ist “ausgelutscht” – kein Gericht geht darauf mehr näher ein! Es gibt neuere BVerfG-Entscheidungen mit einer Argumentation, die für das Beitrags-recht der GKV nutzbar gemacht werden muss. man muss nur suchen und dann richtig argumentieren – allerdings braucht man auch Richter, die darauf eingehen wollen – das ist wegen der Stress-Situation aus anderen – vorrangigen – Verfahren kaum gegeben.
Gruß
Ass. jur J. Schmitz
rentenberater

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Rentenberater Schmitz,

haben Sie den Inhalt wirklich verstanden oder ist Ironie und Aufklärung für Sie Verschwendung an den suchenden Menschen?
Lesen Sie doch noch den Text einmal in aller Ruhe und entscheiden dann, was Sie da schreiben müssen.
Falls Probleme mit dem Verständnis auftreten, so melden sie sich bitte beim mir.
Ganz einfach unter : hw@wilcke-immobilien.de oder klingel Sie bei mir 0208 6960555 oder an der Haustüre.
Weiterhin erklären sie uns doch nun ganz einfach, wie man in dieser Zeit eine Verbeitragung verhindert
und nicht mit Schlüsselwörtern (Kindergarten) einfach umschreiben, sagen Sie uns klar wie das geht, damit man gegen
die vorhandene Argumente der Juristerei erfolgreich fechten kann.

Mit bergfestem Glückauf auf aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
einer der 8.001.001 staatlich geschädigten verantwortungsbewussten Bürger
Lindenhof 38a
45481 Mülheim

Für meine Direktversicherung wollte ich bei meinem Arbeitgeber wissen, wie der 15%ige Zuschuss ab dem 1.1.2022 umgesetzt wird, da ich auf der Februar Gehaltsabrechnung keinerlei Zuschuss feststellen konnte.
Jetzt gab es die Antwort, das für tarifvertragliche Unternehmen der IG Metall es keinen Zuschuss gibt.

Irgendwie fühle ich mich jetzt gerade erneut ausgebeutet.

Da ich eine monatliche Zahlungsweise gewählt habe, muss ich ja in der Einzahlungsphase bereits Krankenkassenbeiträge zahlen und bekomme auch keinen Zuschuss.

§ 1 a I a BetrAVG – Zuschussregelung – ist tarifvertraglich abdingbar – auch voll – § 19 III BetrAVG – persönliche und sachliche Voraussetzung für die Regelung ohnehin unterstellt.
Rechtsbehelfe dagegen durchgehend ohne Erfolg – hängt aber u.U. von der bAV-Vereinbarung mit Arbeitgeber ab. das müsste iE geprüft werden.
Gruß
Ass. Jur. J. Schmitz
Rentenberater

Seit Anfang 2022 bin ich neu im DVG. Nach Einlesen in die Problematik möchte ich folgende Einschätzungen abgeben:

1. Die Aussicht, politisch etwas in unserem Sinne zu erreichen, war nie so gut wie nach der Bundestagswahl 2021, als 2 von 3 der Koalitionspartner (SPD und FDP) wesentliche unserer Forderungen in ihrem Wahlprogramm hatten. Was herausgekommen ist, wissen wir: Nichts. Insofern halte ich persönlich die Politik-Schiene jetzt für aussichtslos. Zumal es sich bei den seit 2004 aufgelaufenen Summen um sehr hohe Mrd.-Beträge handelt, an die sich die Politik natürlich nicht herantraut.

2. Die Aussicht, sich rechtlich durchzusetzen, ist nach den Entscheidungen von BVerfG und BSG verschwindend gering. Ich halte nur noch 2 Dinge für denkbar: Entweder eine europäische Gerichtsentscheidung oder eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 14 (3) GG wegen Enteignung ohne Entschädigung.

3. Insofern unterstütze ich den Antrag von OWL Bielefeld bei der MV 2021 (vertagt auf DV 2022), dass der DVG seine bisherigen Maximalziele hinterfragt und (auch) kleinere Ziele verfolgt, z.B. Verdreifachung des Freibetrages. Diese wären dann sowohl politisch als auch rechtlich eher umsetzbar.

Dann einen entsprechenden Antrag an die Antragskommission stellen. Die Mailadresse ist antragskommission@dvg-ev.email

So wie ich es dem Protokoll der MV 2021 entnommen habe, gibt es ausreichend (vertagte) Anträge, so dass es nicht erforderlich ist, dass ich als Newcomer hierzu einen eigenen neuen Antrag stelle.

Das Problem der “Doppelverbeitragung” läuft sich in den kommenden 5-8 Jahren tot, weil ab 2005 die bAV-Verträge nach § 3 Nr. 63 EStG abgeschlossen wurden und dann nur noch der nachgelagerten Verbeitragung unterfallen, sofern die Beitragsgrenzen in der Anwartschaftsphase beachtet wurden. Diese Voraussetzuung ist aber im wesentlichen identisch mit den üblichen Entgeltumwandlungsverträgen vor 2004.Allerdings nicht mehr mit kapitaleinmalzahlung sondern nur noch mit laufender Renten-Zahlung. Leider wurde versäumt, die Verträge umzustellen, wenn es denn vertraglich möglich und gewollt war – was unter Änderung der Gesetzgebung nicht voll durchdacht wurde, wenn denn überhaupt gesehen -. Das mag ein Informationsproblem gewesen sein- hier aber nicht weiter zu vertiefen, weil auch verjährt.
Die Frage zu den Rechtsbehelfen gegen Alt–Kapitaleinmalverträge ist mit den Standard-Begründungen – Art. 14 GG ; Rückwirkung, Vertrauensschutz pp- tatsächlich nicht mehr zu gewinnen. Das LSG NRW scheint allerdings neuerlich der argumentation, dass im Zahlbetrag der Kapitaleinmalzahlung , die der Verbeitragung nach § 229 I 3 SGB V unterliegt, Beitragsteile enthalten sind, die herausgerechnet werden müssen.
Unbeantwortet sind noch die Fragen, ob § 226 II SGB V – Freibetragsregelung- und die 120 er Regelung nach § 229 I 3 SGB V verfassungwidrig sind.LSG Verfahren sind anhängig.
Im Übrigen, die Berechnungen der KK sind oft falsch- das sind zwar nur geringe Vorteile, aber immerhin!
Gruß
ass. Jur. J. Schmitz
rentenberater

Antwort zu Georg Lilge:

1. Die Änderung/Ergänzung des § 229 SGB V zum 01.01.2004 ist nicht zu beanstanden, weil damit nur im zeitlichen Versatz diejenige Kapital-ABFINDUNG einer echten Betriebsrente ab 2004 gesetzeskonform mit in die Verbeitragung einbezogen werden sollte, die bis Ende 2003 noch vor Renteneintritt anstelle der Rentenzahlungen mit dem AG vereinbart wurde und dann ab Renteneintritt bis Ende 2003 NICHT verbeitragt werden musste!!!

Einmalige Kapital-AUSZAHLUNGEN einer Lebensversicherung wollte der Gesetzgeber auch ab 2004 NIEMALS verbeitragen, genau so wie er es vor 2004 auch nicht getan hat.

Ergo: Die Politik muss am Gesetz, § 229 SGB V (nF), zur Verbeitragung von Versorgungsbezügen/Renten und Kapital-ABFINDUNGEN überhaupt nichts ändern, aber das uns gesetzeswidrig geklaute private Kapitalvermögen unserer Lebensversicherungen als private Sparanlage muss incl. 4% Verzinsung vollständig erstattet werden.

2. Irrtum: Bis heute gibt es kein einziges Urteil des BVerfG zu einer privat angesparten Lebensversicherung mit vertraglich vereinbarter nur einmaliger Kapital – AUSZAHLUNG.

Und alle abweisenden Urteile des BSG sind als rechtsbeugende Urteile im Sinne einer Liebedienerei gegenüber den Krankenkassen und damit der Politik zu werten.

Der bis heute mittlerweile über 18 Jahre andauernde Milliardenskandal mittels Zwangsenteignung von Arbeitnehmern und Rentnern konnte deshalb is heute nur durch rechtsbeugende Urteile aller SG- Instanzen aufrecht erhalten werden.

3. Die sog. Freibetragsregelung ist Augenwischerei und nur zukunftsgerichtet, beseitigt jedoch nicht den durch vorsätzliche Rechtsbeugung der Sozialgerichte zustande gekommenen Milliardenbetrug der vergangenen 18 Jahre.

So und nicht anders stellen sich die tatsächlichen Gegebenheiten dar, Herr Lilge.

Hallo Herr Günther, Sie haben die Intention meines Beitrags nicht verstanden. In der Sache sind wir uns doch völlig einig. Nur muss man sich nach 18 Jahren uneingeschränkt erfolgter Verwaltungspraxis doch mal Frage nach der UMSETZBARKEIT seiner Forderungen stellen. Darum geht es mir. Und niemand kann doch im Ernst glauben, dass die Politik dieses Mrd-schwere Thema in nächster Zeit anpackt.

Antwort zu Jürgen Schmitz:

Alle abgeschlossenen LV-Verträge vor 2004 dürften ausnahmslos Verträge auf Basis einer ENTGELTVERWENDUNGSABREDE gewesen sein und niemals Verträge mittels einer Entgeltumwandlung, weil bei einer Entgeltumwandlung eine Novation (Neufassung des Arbeitsvertrages) zwingende Voraussetzung war.
Und da es diese Novation von Arbeitsverträgen bei Abschluss von Millionen von LV-Verträgen nie gegeben haben dürfte, hatten wir es dementsprechend immer nur mit einer ENTGELTVERWENDUNGSABREDE zu tun gehabt.

Und bei einer ENTGELTVERWENDUNGSABREDE zur vom AN genehmigten Abführung der LV-Prämie von dessen Gehalt durch den AG darf niemals mehr bei einer anstehenden LV-Auszahlung eine weitere Verbeitragung stattfinden, weil eben bei einer ENTGELTVERWENDUNGSABREDE eine Abrede über bereits entstandene Ansprüche erfolgte und die so entstandene Beitragsschuld des AN bereits bei der Auszahlung des Gehalts als Gegenleistung für geleistete Arbeitsleistung beglichen wurde.

Diese differenzierende Feststellung zwischen einer ENTGELTVERWENDUNGSABREDE (= beitragsfrei – keine Verbeitragung zulässig) und einer Entgeltumwandlung (= Verbeitragung zulässig) hat Prof. Dr. Rainer Schlegel, derzeit Präsident des BSG in Kassel, als Mitautor des Personalbuchs im Sozialrecht bereits 2004 in dem Personalbuch getroffen.

Und nicht einmal diesen entscheidenden Gesichtspunkt hinterfragen die verlogenen Sozialrichter.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Mitstreiter,

heute wurde ich angegriffen. Warnung an alle alten Mitglieder der IG.

ich erhielt wieder eine Nachricht von “unsere Interessengemeinschaft” = Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte
Der Inhalt lautet

Hallo!
Ich habe die Gesamtdokumentation gesammelt, die sich auf die jüngste Vereinbarung konzentrierte. Sie können es senken:
****https://onedrive.live.com/download?cid=0B8D6968DB1F07B1&resid=B8D6968DB1F07B1%2110??????NqzG_YyWrGIRIg***
Dateikennwort: TW4565

Hinweis von mir: der Link wurde von mir geändert

diese Nachricht stammt jedoch von “el02acb@grupocinquentao.com.br” also aus Brasilien
oder auch aus Russland wer weiß das schon, also Achtung ist geboten

Diese wichtige Nachricht erhielt ich
auf eine Nachricht (Datum 18.05.2018) von mir,
Betreff: Fwd: Fw: AW: Akte 19/242
“admin@ig-gmg-geschaedigte.de ”

Also stets Augen auf den Gegner, Feind hört mit

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michel Wilcke

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Rentenberater Schmitz,

haben Sie den Inhalt meines Kommentares wirklich verstanden oder ist Ironie und Aufklärung für Sie
Verschwendung an den suchenden Menschen?
Lesen Sie doch den Text doch noch einmal in aller Ruhe und entscheiden dann,
was Sie da schreiben müssen.
Falls Probleme mit dem Verständnis auftreten, so melden sie sich bitte beim mir.
Ganz einfach unter : hw@wilcke-immobilien.de oder klingel Sie bei mir 0208 6960555 oder an der Haustüre.
Weiterhin erklären sie uns doch nun ganz einfach, wie man in dieser Zeit eine Verbeitragung verhindert
und nicht mit Schlüsselwörtern (Kindergarten) einfach umschreiben, sagen Sie uns klar wie das geht, damit man gegen
die vorhandene Argumente von der blinden Justitia erfolgreich fechten kann.
Im Voraus bedanke ich mich schon einmal für die großzügige Freigabe dieser neuen Kampfstrategie,
die ich dann auch nutzen kann, wenn ich wieder vom LSG zum Stuhlgang eingeladen werde.

Mit bergfestem Glückauf, auf aus dem grünen Ruhrpott (kocht)
Hans-Michael Wilcke
einer der 8.001.001 staatlich geschädigten verantwortungsbewussten Bürger
Lindenhof 38a
45481 Mülheim

Antwort zu Georg Lilge vom 14.03.22:

Doch Herr Lilge, ich habe es schon verstanden, kann jedoch weniger denn je mit Ihrer erneuten Einlassung verstehen, dass die Politik in bekannt sinnlos und penetrant geforderter Manier etwas anpacken soll, weil doch hinsichtlich des entscheidenden Gesetzestextes des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (nF) nichts sinnvoll anzupacken ist, wie bereits von mir in diesem Forum schon vor Monaten – z. B. im Oktober 21 – ellenlang mehr als ausführlich erklärt.

Und übrigens, wenn ein Bankräuber (analog in unserem Fall die räuberischen Krankenkassen) einen Bankraub begeht (analog in unserem Fall der gesetzeswidrige Diebstahl unserer Sparerlöse, die gesetzeswidrige Zwangsverbeitragung durch die räuberischen Krankenkassen) und gefasst wird, dann erhält dieser seine angemessene Strafe (in unserem Fall bei über 30 Mrd. € geklautem privaten Kapitalvermögen als quasi bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug gem. § 263 StGB bis zu 10 Jahren “schwedische Gardinen”) und muss zusätzlich das geklaute Geld (in unserem Fall die geklauten Sparerlöse incl. 4% Verzinsung gem. Sozialgesetzbuch bei einer Verjährungsfrist von 30 Jahren!) auf Euro und Cent zurückgeben.

Wenn wir auch seit 2004 tatsächlich eine “Recht”sprechung zu unserem Anliegen in unserem doch so hoch gepriesenen “Rechts”staat hätten, also Sozialrichter, die sich dem Art. 20 Abs. 3 GG und dem Richtereid gem. § 38 Abs. 1 DRiG mit dem entsprechend strammen Rückgrat verpflichtet gefühlt hätten, ja dann würden wir nicht unsere noch verbleibende kostbare Lebenszeit mit diesem von den Krankenkassen 2003 organisierten und bis heute staatlich geduldeten und weiterhin befürworteten perfiden Milliardenbetrug verbringen müssen.

Frage: Was könnte es denn eigentlich für uns bedeuten, wenn wir nach über 18 Jahren des vorsätzlichen Betrugs mit einem Schaden von über 30 Mrd. € und vollkommener Uneinsichtigkeit der Betrüger und deren Unterstützer und Helfershelfer nach Art. 20 Abs. 4 GG handeln wollten?

Manche von uns Geschädigten haben gehofft, daß der Wechsel von der sich nicht an Gesetze haltenden Merkel zu Scholz den jahrelangen Betrug an uns Direktversicherungsgeschädigten beenden wird.
Dieser Illusion müssen wir wohl nicht mehr erliegen. Es hat sich nur der Rock geändert – alles andere ist diesbezüglich geblieben.
Das Märchen vom nichtvorhandenen Geld hat sich spätestens seit 2015 selbst entlarvt. Seit Februar diesen Jahres wohl noch sichtbarer. Darüber hinaus wird man in Politikerkreisen froh sein, daß man alle Kostensteigerungen der Krankenkassen auf Corona schieben kann. Es ist jedem freigestellt, ob er dies für glaubhaft hält.
Neulich tat eine Politikerin in der ARD kund, daß deutsche Politiker in den UNO- und anderen Organisationen sehr geachtet und gern gesehen sind.
Ja, woran mag das wohl neben der persönlichen Sympathie liegen?
Wenn ich die vielen höflich formulierten (Bitt)schreiben an die vermeintlich Verantwortlichen lese und das mit dem Wahlergebnis von 2021 in Relation setze, kann ich nur schlußfolgern, daß viele “Geschlagene” gern noch die andere Gesichtshälfte hingehalten haben.

Wenn jetzt nicht richtig klar Druck gemacht wird, kann man aufgeben und sich weiterhin ausplündern lassen. Es kann doch nicht sein, daß wenige sich selbst satt-versorgende Politiker anmaßen Wohltaten an die ganze Welt zu verteilen und das eigene Volk dafür darben und die Infrastruktur Deutschlands verkommen lassen.
Äußerung der Grünen Göring-Eckardt im “Frühstart” heute morgen: “Geld für Geflüchtete wird da sein”.
Das ist doch wenigstens etwas.

so ist es: die “Geschlagenen” halten auch noch die andere Gesichtshälfte hin. Der deutsche Michel ist immer besserwisserisch, aber auch bequem und obrigkeitshörig – über alles meckern, aber kein Einsatz im Veränderungsprozess. Der Verein redet von 6,3 Mio Betroffenen, das immerhin sind ca. “ein Drittel” aller 21 Mio Rentner in D. Die Frage ist also, warum wehren die sich nicht aktiv gegen “den Betrug”, warum halten sie die andere Wange auch noch hin ? Das macht immerhin 6,3 Mio Wählerstimmen aus. Politiker reden in diesen Tagen gerne von “Verzicht” und “Gürtel enger schnallen”, wegen der Kriegsopfer. UND, der Ort wo diese Losung ausgegeben wurde? – Kanzler Scholz und Außenministerin Baerbock logieren im Prunkschloss von Versaille. So predigen Politiker Verzicht und trinken französischen Wein. Und der deutsche Michel dreht danach seine Heizung ab und friert gehorsam. Immer wenn die Politik etwas nicht will, dann kommt die rhetorische, reflexartige Rückfrage nach der Finanzierung und dem Hinweis, Anderen ging es noch schlechter!
Diejenigen, die damals alles verprasst haben, bekommen jetzt Grundsicherung, Grundrente, Aufstocker, Hartz IV etc.. Diejenigen, die damals hart gearbeitet haben und monatlich 200 (damals noch ) DM angespart haben (durch Konsumverzicht), 35 Jahre lang, die müssen “als Belohnung” heute ein Fünftel davon, im Schnitt 10 000 bis 15 000 Euro an Krankassenbeiträgen zusätzlich bezahlen, und zwar nachträglich.
Solange SPD und Grüne und die CDU/CSU weiterhin die Wählerstimmen der Rentner erhalten, werden sie auch nichts ändern wollen. Politische Veränderungen bekommt man nur durch Druck auf die Parteien und durch Entzug von Wählerstimmen.
Aber der deutsche Michel wählt wie immer, meckert wie immer und beschwert sich dann auch noch, dass sich nichts ändert. – Wer soll das verstehen?

Stellungnahme Antwort zum Beitrag von Reinhard Wanzek und anonymus:

Wenn wir als heutige Rentnergenration tatsächlich für die zukünftige Rentnergeneration im weitesten Sinn etwas erreichen wollen, dann sollten wir jahrein jahraus nicht nur erfolglos lamentieren, sondern uns alle endlich auf die Socken machen und bis zur nächsten Bundestagswahl eine Partei gegründet haben – z. B. GZR – Gerechte Zukunfts-Rente – , die sich ausschließlich nur um das Thema einer zukünftigen gerechten Rente derjenigen kümmert, die produktiv in der freien Wirtschaft das nötige Kapital für unsere Gesellschaft erwirtschaften und heute letztendlich doch nur Almosenempfänger sind gegenüber dem schmarotzenden Politiker-, Beamten- und Richter-Versorgungssystem (Prof. Erwin K. Scheuch, selig – wobei es hier nur um das bestehende absolut ungerechte Willkür-Versorgungs-SYSTEM auf der nach oben offenen Versorgungsskala im direkten Vergleich mit der lächerlichen Sozialrente geht, die auch noch selbst erarbeitet werden musste).
Nirgendwo gibt es ein so gewaltiges Wählerpotential wie bei der Rentnergeneration.
Und Organisationen, die sich im weitesten Sinn um die sozialen Belange der Rentnergeneration kümmern und gemeinsame Sache bei der Gründung einer Partei zur Rententhematik machen könnten, gibt es m. E. genug, nur, es muss endlich angepackt und in die Tat umgesetzt werden.
Über 3 Jahre Vorlauf bis zur nächsten Bundestagswahl sollten dafür mehr als genug sein.
Nur so eine Parteigründung würde den verlogenen etablierten Parteien das Fürchten lehren und das bestehende Parteiensystem endlich einmal richtig aufmischen und dann vermutlich auch unser aller Anliegen, sofern es zwischenzeitlich nicht beendet wurde, zum Erliegen bringen.

Bevor man immer neue Parteien gründet, könnte man evtl. bereits vorhandene unterstützen https://sgv-partei.de/?fbclid=IwAR1QtanO94jFByI5j8XAb0ESBVYaEk3wBzg3vWs3ESRZO9DNQnvbH8VXbaI

Hans Walter Müller

Ich lese immer wieder die Empfehlung eine Partei zu gründen! Hat sich von diesen “Ratgebern” schon jemals einer mit dem notwendigen Aufwand auseinander gesetzt? Ich selbst bin seit mittlerweile vielen Jahre Mitglied der AfD (um das gleich klarzustellen!) und habe dadurch mitbekommen, welcher Aufwand, wieviele Maßnahmen erforderlich sind (Partei-Gliederungen, Landes- und Regionalverbände, Satzung etc. etc.) um alles rechtssicher zu gestalten. Sehr schnell tauchen “Glücksritter” auf (vor allem wenn sich eine gewisse Erfolgsaussicht abzeichnet), die auf der Welle – häufig nur zum persönlichen Vorteil – mitschwimmen. Und wenn sich tatsächlich ein dauerhafter Erfolg, verbunden mit Chancen auf politische Einflussnahme abzeichnet, werden die politischen Gegner aktiv – auf allen Ebenen, einschließlich eingeschleuster U-Boote! Man muß sich nur die Aktionen gegen die AfD – egal ob im Bundestag (Alterspräsident bei der Erstsitzung, Vizepräsident des Bundestages, Doktrin keinesfalls einem AfD-Antrag zuzustimmen etc.) oder auch den Landtagen (Thüringen – Emmerich-Rücktrittszwang etc.) ansehen, um zu verstehen, welche Maßnahmen getroffen werden (ein Nazi = Nationalsozialist ist immer zu finden, wenn man suchen würde auch in JEDER anderen Partei), wenn eine neue Partei tatsächlich die Chance auf politische Einflussnahme hat.
Kurz gesagt, eine neue Partei zu gründen dient / nützt nur den Etablierten (teile und herrsche; wieviele Parteien gibt es in D, die den im Bundestag vertretenen Politikern/Parteien nicht einmal vom Namen her bekannt sind)! Ändern wird sich dadurch nichts; da muss man schon einmal über seinen Schatten springen, sich selbst informieren (der Wahlomat u. A. der Landtagswahlen liefert oft sehr überraschende Ergebnisse), selbst Bundestagsreden – bzw. -Debatten anhören und nicht nur den “ausgewählten/vorsortierten” Auszügen in den Medien vertrauen und auch tatsächlich in der Wahlkabine handeln. Die Aussagen im Wahlkampf (u. A. v. Hr. Scholz) sind mit Skepsis zu behandeln, nur anders wählen, und zwar jede Stimme zählt / wirkt (die Saarwahl zeigte, dass wenige Stimmen enorme Auswirkungen haben können)!

Ich möchte nur nochmal darauf hinweisen
das Politik (z.B. H Scholz) auch dafür zu Sorgen hat das Verträge eingehalten werden wie z.B. die Beitragsfreiheit auf unsere Betriebsrente.
Wie wichtig es ist Verträge einzuhalten
erleben wir gerade leider in einem
Krieg. Das kann man sicher nicht vergleichen, aber gerade Herrn Scholz sollte man daran erinnern.!!!
Mir kommen bei Allem die Beamten
(nicht Alle) immer noch zu gut weg.
Sie tauchen in der Kommunikation gar
nicht auf.
Die Politik entscheidet über die Wähler,
dafür wurden sie in dem Falle ganz bestimmt nicht gewählt. Weg mit dem
Gesetz! Keine Beiträge mehr!

Gerhard Nitzsch

In welchem Vertrag ist denn die Beitragsfreiheit der bAV geregelt? Mit meiner ERGO habe ich einen Vertrag, in dem steht davon aber nichts drin. Die haben Ihren Vertrag auch erfüllt. Mit der Barmer habe ich keinen Vertrag, da bin ich vom Gesetz her drin (§5 SGB 5). Welchen Vertrag meinen Sie?