Forum-Archiv

Kommentar schreiben

Beiträge (1984)

Alle Geschädigten sollten den KK – Beitrag nicht mehr abführen….Alle sonst wirkt es nicht Juristisch sollte es von Seiten der DVG jemand geben der uns in der Sache vertritt. Sonst werden wir nur blablabla machen und nichts erreichen. Da tut es den KK weh, aber nur so können wir uns wehren.
Denkt mal nach,aber die meisten haben Schiß das man gerichtlich gegen sie vorgeht.

Antwort zu Hans Walter Müller

Dass eine Parteigründung grundsätzlich nicht so ganz ohne sein dürfte, ist auch mir klar.
M. E. haben sich die meisten Parteineugründungen der Vergangenheit, die dann meist auch wieder relativ schnell von der Bildfläche verschwanden, vermutlich aber auch dadurch verzettelt, weil sich diese ein zu umfangreiches Programm zugemutet haben und zu wenige Bürger mit deren konkreten Problemen und Sorgen angesprochen haben.
Genau aus diesem Grunde sollte nach meinem Denkanstoß ausschließlich nur das ganz alleinige Thema RENTE im Programm stehen, denn eine Altersrente beziehen ca. über 95% aller davon betroffenen Erwerbstätigen, d. h. die überwiegende Mehrzahl der Bürger ist von dieser alleinigen Thematik Rente betroffen.
Und zum alleinigen Thema Rente als Parteiprogramm braucht es auch keine großen Erklärungen, weil das jeder Arbeitnehmer und auch jeder Rentner prinzipiell auf Anhieb versteht, insbesondere der gewaltige Abstand zu den nicht selbst erwirtschafteten Pensionen.
Außerdem sind allein die Grundzüge des Rentenerwerbs mittels der über die Lebensarbeitszeit in Summe erworbenen Entgeltpunkte und der daraus abzuleitenden Rentenberechnung relativ simpel zu erklären, dass dafür erst einmal eine DIN-A4-Seite ausreichen dürfte.
Deshalb dürfte eine Parteineugründung nur mit dieser alleinigen Zielsetzung vermutlich doch nicht ganz so schwierig sein.

Hans Walter Müller

Mir ging es weniger um den Aufwand für das inhaltliche Programm einer neuen Partei als viel mehr um den strukturellen Aufwand wie Partei-Struktur bzw. -Gliederungen mit Verantwortlichen (Vorstände, Beiräte, Finanzverantwortlichen, Schiedsgerichten), Abgrenzungen / Unterscheidungen zu anderen Parteien und dergl.! Dies ist bekanntlich alles notwendig, ganz egal wieviele Themenfelder eine Partei bearbeitet und man kommt schnell zu Interessens-Konflikten, weil sich Menschen halt nicht in Schubladen packen lassen.
Selbst bei einer Begrenzung auf das Thema Rente würden einige DIN A 4-Seiten nicht ausreichen. Bedenken Sie nur die vielen Varianten in der gesetzlichen Rente; angefangen von der Beitragspflicht, den anzurechnenden Zeiten samt deren Bewertung bis hin zu den Rentenfaktoren, die ja bei der Knappschaft-Bahn-See anders sein können (nämlich 1,3 anstelle 1,0 für entsprechende Berufsgruppen – soweit ich weiß) als für “gewöhnliche” Rentner etc.! Außerdem sind Stellungnahmen zu unterschiedlichen Versorgungswerken (m. W. Freiberufler, Apotheker, Journalisten, Künstler … etc.) erforderlich, da ja nicht nur Beamte eine andere Altersversorgung haben.
M. E. ist es nicht ganz einfach und schon gar nicht kurzfristig umsetzbar, um wirklich etwas bewegen zu können. Leider läuft auch für Rentner die biologische Uhr immer weiter. Viele Rentner (meist gut-situierte, durch eigene erfolgreiche Arbeitsleistung oder auch Erbe!) sehen überhaupt keine Notwendigkeit aktiv zu werden, zumal wenn es zu Lasten der eigenen Kinder gehen könnte. Der entscheidende Aspekt, dass alles was Rentner heute fordern / erkämpfen, auch den Rentnern der künftigen Generationen zu Gute kommt, wird von diesen Rentner – und erst recht von der jungen Generation verdrängt, weil das Vertrauen in die gesetzliche Rente von den – nicht betroffenen – Politiker verspielt wurde. Deshalb versuchen ja viele jungen Leute unter den Schirm der gesicherten staatlichen Dauerversorgung (= Pensionen) zu kommen.
Kurz gesagt, ich würde nicht an den Erfolg einer “Rentnerpartei” glauben!

Schönen Guten Tag in die Runde!
Ich bin auf der Suche nach einem ähnlich gelagerten Fall, um alles etwas einzuschätzen…
Ich habe heute den Bescheid der Krankenkasse erhalten, dass ich für Versorgungen meines verstorbenen Mannes, der privat versichert war, Krankenkassen-Beiträge bezahlen soll. Meine Kinder und ich sind eine Erbengemeinschaft – ich bin 54, wir sind also noch eine Weile versicherungsfplichtig in diesem Land.
Was ich daran nicht verstehe ist folgendes: Die eine Gesellschaft (es geht um mehrere Verträge) hat mir direkt vor der Auszahlung eine Auflistung der Kosten wie bei einer Gehaltsabrechnung zugeschickt und dann auch nur den “netto” Betrag überwiesen. Mein Mann hatte noch eine Versicherung bei einer anderen Gesellschaft – diese Beiträge wurden mir einfach überwiesen, ohne die abgezogenen Sozialabgaben, d.h. brutto sozusagen. Dafür verlangt nun auch die Krankenkasse Beiträge.
Wie ist es denn erfahrungsgemäß – kommt der Sozialversicherungsträger auch noch hinterher und fordert Beträge ein oder müsste das vorher abgeführt werden durch die Versicherungsgesellschaft?
Seit ich mich mit dem Thema beschäftige, werde ich immer wütender. Das kann doch wirklich nicht wahr sein, welche willkürliche Bereicherung hier stattfindet. Dass dieses Gesetz auch bei Erben angewendet wird, ist extrem perfide. Was hat denn meine Krankenkasse damit zu tun? Scheinbar gibt es einen Unterschied, ob ich im Vertrag als Bezugsberechtigter eingetragen gewesen wäre.
Kennt jemand hier einen Anwalt, der sich mit Sozialgesetzen auskennt im Raum Frankfurt?
Danke für eine kurze Info und wenn es nur ein mitfühlendes Wort ist.
Viele Grüße
Claudine

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Claudia,
ich entnehme Ihrem Kummer, dass Sie beruflich selber noch tätig sind. Sollte ein eigenes versicherungspflichtiges Einkommen vorliegen,
so bezahlen Sie bereits monatlich einen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag an einen von diesen GKV-Versallen,
welche, angewiesen mit einer einfachen Handlungsvollmacht der GKV, unsere privaten Sparkonten im Rentenalter plündern.
Jedoch ist dieser Beutezug nur bis zur „Beitragsbemessungsgrenze-GKV“ diesen Tätern erlaubt und somit begrenzt.
Überschreiten Ihre beitragspflichtigen Einnahmen
(bestehend aus “-Eigenes Bruttoeinkommen + errechnete beitragspflichtige Einnahme (teilt der Vasall Ihnen mit) aus den ererbten Verträge-” )
so müssen Sie, der von Ihrem Vasall errechnete Beitragspflicht schriftlich unverzüglich widersprechen, falls dieser nicht bereits automatisch
den Tatbestand berücksichtigt hat.
Ausgefeilte anwaltliche Hilfe und Unterstützung zu diesem Thema ist leider heutig Mangelware.
Es gibt mit dieser Thematik leider nicht genug Geld zu verdienen, fragen Sie einmal im Internet nach “Sozialrecht”
und zu §229 SGB V gibt es bereits leider viele Niederlagen gegen die Staatsmacht, so dass das Interesse anwaltlich lahmgelegt ist.
Beanstandungen die der Vasall nicht akzeptiert, kann man dann noch versuchen bei einem Sozialgericht
– bei Eigenanklage ist alles kostenlos- durchsetzten.
Ich hoffe Sie finden weitere aufrichtige und hilfsbereite Unterstützung gegen diese staatlich geschützte Willkürtat.

Mit bergfrischem Glückauf , aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
45481 Mülheim
Lindenhof 38a
Tele: 0208 6960555
hw@wilcke-immobilien.de

Hans-Michael Wilcke

Teil 2 Handlungsanweisung
Glückauf Claudine,

begründet wird von der GKV die Verbeitragung mit der Vorsorgeanwartschaft dieser Verträge, die mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden.
Diese Vorsorgeanwartschaft und der Versorgungszweck wurden vom BSG jedoch im Jahre 2019 simpel aufgehoben.
Die BSG-Entscheidung B 12 KR 12/18 R vom 26.02.2019 beweist eindeutig, dass eine zugesagte Versorgungsanwartschaft
ganz selbstverständlich neutralisiert werden kann,

[….]- wenn sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls die nach § 48 Abs 4 Nr 2 SGB VI vorgesehene Höchstaltersgrenze von 27 Jahren
überschritten hat. Damit war vorliegend der Versorgungszweck bei Eintritt des Versicherungsfalls im Frühjahr 2013 nicht mehr gegeben.[….]

Weiterhin beschreibt das BSG und BVerfG unter
B12 KR 4/14 R vom 29.07.2015 und B12 KR 16/10 R, 1 BvR 1924/07 vom 07.04.2008
den vertraglich fixierten Auszahlzeitpunk (Laufzeit):
[…]in dem das 65. Lebensjahr vollendet ist[….]
Der angezeigte Versorgungszweck startet laut BSG jedoch erst wieder mit
[…]Vollendung des 55. Lebensjahres[….].
Dieses ist eine freiheitlich, eigenständig entwickeltes Abgrenzungsterm des BSG, da gesetzliche Vorgaben
oder Ermächtigungen aus einem Verwaltungsakt des Beamtentums auch nach 70 Jahren BRD Justitia noch nicht vorliegen.
Man kann also ansetzen, dass sich hieraus eine Anwendung auf Personen, welche das 27 überschritten und das 55 Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, dem vom BSG angezeigtem Versorgungszweck nicht unterzuordnen sind und damit
eine Verbeitragung der ererbten Verträgen nicht unterliegen.

Sie müssen nun unverzüglich einen Widerspruch an den GKV-Vasallen mit dem oben angezeigtem Tenor unter Beibringung
der Entscheidungen AKTENZEICHEN einleiten.
Sollte der Vasall Ihren Widerspruch ablehnen (dauert ca. ¾ Jahr), so müssen sie mit Hilfe dieses einfachen Tenors Klage bei Ihrem Sozialgericht einreichen. Zahlungen müssen Sie in jedem Falle leisten und diese jedoch nur unter Vorbehalt.
Ich hoffe man konnte aushelfen. Bei Rückfragen stehe ich zur Verfügung

Mit bergfrischem Glückauf aus dem Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

Liebe “Leidensgenossen”, nachdem ich kürzlich aus dem Berufsleben ausgeschieden bin und mich auf satte Auszahlungen meiner langjährig angesparten betrieblichen Altersversorgung gefreut habe, war ich einigermaßen schockiert über die Tatsache, daß ich darauf doppelte (AN + AG-Anteil) Krankenversicherungsbeiträge zahlen muß. Dies umso mehr, als meine Einzahlungen aus Entgelten erfolgten, die über den damaligen Beitragsbemessungsgrenzen lagen und damit originär sozialabgabenfrei waren. Ist das wirklich so, daß ich jetzt weniger ausgezahlt bekomme, als ich eingezahlt habe? Ich kann das nicht glauben. Diese propagierte Altersvorsorge wäre ja dann in Wirklichkeit eine massive Kapitalvernichtung!

Ja, das ist so, Hardy Franke. So wie ihnen ergeht es 6,3 Millionen Direktversicherungsgeschädigten, die erst bei Auszahlung ihrer Direktversicherung erfuhren, dass ihnen vom Staat rund 1/5 ihrer selbst vom Gehalt angesparten Lebensversicherung für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge genommen wird. Ich bin seit letztem Jahr für die Direktversicherung nach 120 Monaten mit der Zahlung durch, zahle aber immer noch für meine betrieblichen Lebensversicherungen, die der Arbeitgeber finanziert hat. Nachdem ich 3 Jahre auf einen Termin beim Sozialgericht Osnabrück warten musste und weitere 1 1/2 Jahre auf eine Verhandlung beim Landessozialgericht – ohne Erfolg – bin ich zum 01.01.2016 in den DVG e.V. eingetreten und auch heute immer noch Mitglied. Das kann ich nur empfehlen. Schauen Sie mal auf die Regionalgruppe Osnabrücker Land, was wir alles schon gemacht haben. Den DVG e.V. kennt inzwischen jeder ernstzunehmende Bundespolitiker. Je mehr Mitglieder wir haben – und je mehr Mitglieder aktiv sind, desto größer ist die Chance, dass es einen Beitragsstopp und eine Entschädigung gibt.

ZU DER IDEE PARTEIGRÜNDUNG
Wie hatte Maik Beermann an Volker Kauder 2018 sinngemäß geschrieben: “wir müssen da was machen, bevor uns die Sozis das Thema wegschnappen”. Die CDU Führung hat den Vorstoß kassiert und die falschen Leute ins Rennen geschickt. Merkel versteckt sich heute und Merz versucht sich frei zu schwimmen.
Wer auch immer in der Ampel hat die Abschaffung des GMG verhindert und wir werden schon wieder von anderen Ereignissen überrannt.
Was haltet ihr denn davon, unsere 6,4 Mio Betroffenen davon zu überzeugen, einer bestehenden kleinen Partei – z. B. Die Freien Wähler – auf unsere Seite und über die 5% Hürde zu helfen? – Da könnten schnell 20 Mio. Stimmen zusammenkommen – das dürfte dann aber keine Rentnerpartei sein, sondern eher eine pragmatische Gerechtigkeits-Bewegung … aber das sind alles schöne Ideen. Jetzt ist die Frage: wie könnte das umgesetzt werden?

Wir Alle wollen das Gleiche erreichen – nämlich die Doppelverbeitragung abschaffen und entschädigt werden. Man redet zwar über uns, aber einen durchgreifenden Eindruck haben wir noch nicht hinterlassen – jedenfalls nicht deutlich genug, so dass für unsere Abgeordneten in Berlin „Vertragstreue“ immer noch nicht die Bedeutung hat, die ihr gebührt.

Wir werden weiter weitestgehend mit fadenscheinigen, vorgeschobenen Argumenten und vorgefertigten Textbausteinen abgespeist, in der Argumentation wird der Spieß umgekehrt, in dem man uns vorhält unsolidarische Forderungen zu stellen (wenn wir entschädigt werden wollen, müssten ja die anderen und insbesondere die Geringverdiener höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen). Andere sagen, man will ja, aber die Anderen machen da nicht mit … Geht man hier mit uns, dem Recht / der Vertragstreue und unserem Vertrauen respektvoll um?

Wenn diese Abgeordneten ein solidarisches Herz für die Geringverdiener hätten – warum erhöhen sie dann den Mindestlohn und passen nicht längst den Steuergrundfreibetrag an? (rechnen wir mal: 12 € x 8 Strunden Arbeit / Tag bringen im Monat etwa 2.000 € … ab 832 € / Monat ist bei uns jeder steuerpflichtig – das heißt, der Staat holt sich von dem Mindestlohn gleich wieder etwas zurück – nicht nur das – warum werden wir beim Einkaufen von Lebensmitteln mit Umsatzsteuer belastet – zahlen also für unsere Grundversorgung Steuern an den Staat und warum werden dann die Ärmsten in unserer Gesellschaft gezwungen, sich bei ehrenamtlich geführten Tafeln zu versorgen???

Hier wird von den Abgeordneten selbst Solidarität, Recht und Vertrauen weiter mit Füßen getreten – Was ist eine Gesellschaft wert, in der diese wichtigen Eigenschaften keine Rolle spielen?

Aber wie können wir unser Problem lösen? Eigentlich doch nur, indem sich jeder mit seiner Kompetenz einbringt.

Wir haben doch schon mit den Kompetenz- und Aktivteams gute Ansätze – und es gibt auch gute Ideen, die nur umgesetzt werden müssen. Vielleicht benötigen wir noch ein Kompetenzteam „Psychologie und Marketing“, das herausarbeitet, wie unsere Mitgliederzahl durch konzentrierte Aktionen auf der Straße mit motivierenden Teilnehmerzahlen vervielfacht wird – die Klima-Demonstranten machen es uns vor…

Am Ende liegt es doch an uns selbst, sich für sein eigenes Ziel einzubringen, um einen nachhaltigen Eindruck bei den Abgeordneten des Bundestages zu hinterlassen – 100 Demonstranten am Brandenburger Tor schaffen das nicht!

Zum Schluss die Frage: Gibt es denn in unserem Verein Mitglieder, die hier Erfahrung haben und sich einbringen können???

Hans-Michael Wilcke

Kommentar ZU Ampel verkauft Rentner für dumm

Glückauf Mitstreiter,
und was erklärt uns die SPD freundlichst, zur gnadenvollen Regelung „Entlastung von Energiekosten“ für die Bevölkerung
getextet frei nach Herr Binding
[….] Es drängt sich der Eindruck auf, als ob – wenn auch nicht in böser Absicht – Rentnerinnen und Rentner schlicht vergessen wurden.

Pro Maßnahmenpaket (nur für die Alten)
Ein gewisser Anteil der Rentnerinnen und Rentner – sofern Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen oder Wohngeld – wird durch die Einmalzahlung von 200 Euro oder dem erhöhten Heizkostenzuschuss entlastet.
Auch das 9 Euro/Monat ÖPNV Ticket für 90 Tage kann Rentnerinnen und Rentnern entlasten.
Und wenn auch nicht speziell im Kontext höherer Preise geplant, die diesjährigen Rentenerhöhungen von 5,35 % (west) und 6,12 % (ost) sind für viele Rentnerinnen und Rentner hilfreich und sehr wichtig. [….].

da hat Herr Binding wieder einmal scholzig und befriedigt klargestellt, dass auch für uns Alten die
Zeitenwende eingeläutet wurde, RESPEKT.
Die Partei im Drehmoment der Zufriedenheit und Wandlung (Zeitenwende), aber leider nur auf 360°.
In der Tat wurden wieder einmal mehr als 23 Mil. Bürger und Bürgerinnen hinter die Tanne geführt und im Regen stehen gelassen
und nun kann man wieder weiter scholzen, wie bereits seit dem 26.09.2003.
Das ist ebenso wieder einer der besonderen Kicks für die Lebensleistung.

Mit bergfrischem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott (kocht)
Hans-Michael Wilcke

Tja, Scholz wurde nicht von ungefähr von Söder als Schlumpf bezeichnet. Olaf verspricht viel und hält wenig bis gar nichts.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Achatz,

aber, gibt es tatsächlich “Rote Schlümpfe” ? oder ist das eine Fehlfarbe in der Schlumpfgemeinde.
und wenn ?, verkündet ER auch frei und mit rotem Kopf: Es kann nur EINEN geben und der bin ICH.
Rote Socken sind uns ja seit Jahren bekannt, die stopft man dann und wann wieder in eine
Waschmaschine, zur Erfrischung und Erleuchtung, wenn eine Wahl ansteht.

mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, dem nächst auch noch ne Wahl
Hans-Michael Wilcke

Überall wird schnell mal ein Fass mit 10,20,ja 100 Mrd Euro aufgemacht. Für alle Bereiche ist schnell massiv Geld da. Aber für die,die
selbst vorgesorgt haben nicht. Im Gegenteil, die werden schamlos abgezockt. Ich bin gerne bereit für meine Zusatzversorgung
Krankenkassenbeiträge zu bezahlen. Aber bitte nur einmal und nicht den doppelten Beitragssatz.

Auf meine Frage an Herrn Johannes Vogel (FDP), warum Rentner von der Energiepauschale ausgeschlossen werden hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Hassel,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, mich erreicht täglich eine Vielzahl an Anfragen, weshalb es vereinzelt zu Verzögerungen kommen kann.

Die Rentnerinnen und Rentner sind uns sehr wichtig. Sie waren sogar die ersten, die zuletzt die positive Nachricht einer finanziellen Entlastung erfahren haben. Denn die Renten steigen kräftig und die Rentnerinnen und Rentner erhalten dadurch mehr Geld – jeden Monat, nicht nur einmalig. Darüber hinaus profitieren auch Rentner von den weiteren Maßnahmen wie etwa dem zu senkenden Benzinpreis oder dem sehr günstigen ÖPNV-Monatsticket. Vom erhöhten Grundfreibetrag bei der Steuer ohnehin. Sowie natürlich auch Rentner im Wohngeldbezug vom verdoppelten Heizkostenzuschuss und Rentner im Grundsicherungsbezug vom verdoppelten Einmalzuschuss, versteht sich.

Auf meine Frage an Herrn Johannes Vogel (FDP), warum die “Doppelverbeitragung” trotz großer Einigkeit der “Ampel” in diesem Thema nicht abgeschafft wurde, hier die Antwort:

Darüber hinaus waren wir Freie Demokraten bereits 2004 die einzige Bundestagsfraktion, die sich gegen die Doppelverbeitragung gestellt hat. Wir sind der Meinung, dass Vorsorge nicht bestraft werden darf. Die von Jens Spahn in der letzten Legislatur eingeführte Freibetragsregelung war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird.
In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD und den Grünen haben wir für die vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung gekämpft. Mit den Verhandlungspartnern der anderen Parteien war es jedoch leider nicht möglich dies umzusetzen.
Nichtsdestotrotz führt die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag zu einer erheblichen Verbesserung für Hunderttausende von Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Alle Betroffenen haben nun Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sind.

Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass langfristig nur eine vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung zu einer fairen Lösung führen kann. Die getroffene Regelung ist aus unserer Sicht dennoch ein richtiger Schritt in dieser langanhaltenden Debatte.

Alles klar?

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Hassel,

warum will uns auch Herr Vogel wieder hinter die Tanne führen? Immer wieder das selbe Argument der Verteidigung.
Stammt wohl von MAX (Straubinger) der beschwatzt ja alle Verantwortlichen der Legislative stetig mit bayerischen Märchenfeen.
Die SPD sagt ebenso: “Mit den Verhandlungspartnern der anderen Parteien war es jedoch leider nicht möglich dies umzusetzen.”
Sind es nun die Grünen, die wieder weiter bremsen und diesen Sargnagel, der nicht nur zum Absterben der bAV führt,
sondern mehr als 12 Mil. brave und vorgesorgte Bürger unter staaaaaatlichem Schutz im Alter bestiehlt ?
Also, Herr Kurth (ordentliches Mitglied für Arbeit und UnSoziales_Grüner Altsoldat),
erregte am 12.12.2019 im Bundestag die Gemüter und posaunte mit lauten und klaren Worte:
DA IST UNS ETWAS UNTERLAUFEN (bezogen auf den 26.09.2003)
dabei mit einem scharfen und ungetrübten Blick auf Jens Spahn (damalig Minister für Gesundheit) ,
der das auch alles weiß und sich aber immer gegen über den Betrogenen dumm stellt.
Aber was war der Lohn dieser Erkenntnis? HOHN?? Ein NICHTS!!!

Es ist zum Melken und Bäume ausreißen, wenn man diesen obige Zeile wiederholt zur Kenntnis nehmen muss,
da zeigt sich der Respekt der Politik für unsere Lebensleistung und wie die Verantwortung stetig mit Dummheit verteidigt wird.

Wir sind aktive Wähler und bald stehen wir hier im Ruhrpott wieder vor der Urne (Wahl-).
und keiner wundert sich dann, wenn wir komisch wählen.

Mit bergfrischem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott und demnächst in diesem Ländle = Wahltag = Qualtag? (für uns Alten nicht)
Hans-Michael Wilcke

In den Antworten von Herrn Johannes Vogel (FDP) zur Energiepauschale als auch zur Doppelverbeitragung kann ich außer Hohn und Spott nichts weiter erkennen – besonders dreist ist die Bemerkung, dass die Rentenerhöhung ja jeden Monat wirkt und nicht nur einmalig.
Aber von Politikern erwarte ich auch nichts mehr anderes.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Hassel,
nochmals zu der Aussage -WIR WOLLEN- von Herr Jochen Vogel (FDP):
dazu das Lügenleer des Parteivorstandes der SPD,
freundlich mitgeteilt einem unserer Stammtischmitglieder am 02.05.2022
[….] vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 25. April 2022 erreicht hat. Sicherlich haben Sie Verständnis dafür,
dass die SPD-Parteivorsitzende und der Generalsekretär nicht alle an sie gerichteten Zuschriften persönlich
beantworten können. Ich antworte Ihnen in ihrem Auftrag.[….]

Es antwortet als die SPD-Parteispitze uns somit auch Herr Olaf Scholz, der heutige Macher und Führer.

[….] Wir wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschaffen. Das beschloss der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 [….]

Und nun der berühmte Krönungssatz mit dem sich alle diese Parteien aus der Verantwortung stehlen
und uns verantwortungsbewussten Bürger und Bürgerinnen verars….. wollen:

[….]Die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der GKV bleibt unser Ziel.
Wir sind enttäuscht, dass WIR mit unseren KOALITIONSPARTNER keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten.[….]

Und da sollen wir diesen Damen und Herren noch weiterhin vertrauen, wenn Sie uns solchen fetten Bären stetig aufbinden wollen.
Wir sind nicht nur sauer, sondern wütend über diese heuige und gestrige Legislative, die uns seit nunmehr 18 Jahren eine lange
Nase zeigt und nachhaltig mit ihren sicheren Entscheidungen alle Arten der bAV vernichtet hat.
Nur Verrückte schließt heute noch einen abenteuerlichen Vertrag – ohne Zukunft, Sicherheit, langfristigen Vertrauensschutz-
unter dem Schutzmantel des deutschen Staates ab.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott und an alle Mitsstreiter : geht zur Wahl in SH und NRW
Hans-Michael Wilcke
PS:
falls Sie die komplette Korrespondenz wünschen, so melden Sie sich einfach unter
hw@wilcke-immobilien.de