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Beiträge (1984)

Nach den 100 Milliarden Soforthilfe für die Bundeswehr gibt es eine neue Schlagzeile:
„Rufe nach Sondervermögen für weitere Bereiche“
Geld gibt es ohne Ende, aber die hier veröffentlichten Stellungnahmen von Politikern zeigen eines:
Erstmal den betrogenen Direktversicherten ihre gestohlenen Ersparnisse zurückzugeben, ist von diesem Parteiensystem, das auch über die Besetzung des BVG entscheidet, nicht zu erwarten.

Ich stimme den Ausführungen von Reinhard Günther voll umfänglich zu.
Wer sich zusehr mit den Gesetzestexten beschäftigt, ohne den jeweiligen Geltungszeitraum der Gesetzesänderung zu beachten, wird immer auf einen neuen Diskussionspunkt treffen, den der Eine so der Andere anders sieht.
Also, unabhängig davon was wo steht, gelten folgende Fakten:
1. Zum Abschlusszeitpunkt unserer Kapital-Lebensversicherungen, genau ausgedrückt von 1974 bis 2002, war es nach geltendem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nicht möglich, als Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) Beiträge einzuzahlen.
Der § 1 BetrAVG regelte allein die “Unverfallbarkeit” der vom Arbeitgeber (AG) zugesagten, vom AG finanzierten, lebenslangen monatlichen betrieblichen Versorgungsbezug ab Renteneintritt. Die bAV war eine freiwillige Leistung des AG an seine Arbeitnehmer (AN), um diese langfristig an den Betrieb zu binden. Leistungen des AN waren nicht erwünscht und wenn jemand “privat” dazugezahlt hatte, dann konnten diese Beiträge der bAV nicht zugerechnet werden!
2. Erst ab 2002 wurde es mit dem Altersvermögengesetz (AVmG) ermöglicht, dass der AN, über den AG, künftigen (noch nicht ausbezahlten) Lohn in eine bAV einzahlen konnte. Dafür wurden im BetrAVG Durchführungswege eingeführt, für die der AG für die Bereitstellung der zugesicherten bAV entsprechend den vom AN entrichteten Beträgen, eine “Versorgungszusage” abgeben musste. Diese Versorgungszusage wurde entweder zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses, oder bei laufendem Arbeitsverhältnis durch Novation (Änderung) des Arbeitsvertrages abgegeben.Diese Änderung im BetrAVG war laut § 30 e BetrAVG erst für Verträge ab dem 31.12.2002 bindend, also für unserer abgeschlossenen Verträge nicht geltend.
3. Rentner mussten seit 1983 für Versorgungsbezüge der bAV bereits Beiträge entrichten.
Unsere einmalige Versicherungssumme blieb bei Auszahlung bis Ende 2003 jedoch beitragsfrei!
Warum? Weil es keine betriebliche Altersversorgung im Sinne des BetrAVG war!
4. Jetzt kommt die grammatikalische Falschauslegung des GKV-Modernisierungsgesetz, wie es Reinhard dargelegt hat.
Fakt – es gibt keine gestzlich festgelegte Verbeitragung für unsere einmalige Auszahlungssumme (Versicherungsleistung)!
Es ist eine willkürlich festgelegte Verbeitragung, entstanden aus einer Idee von Olaf Scholz (lt. Franz Knieps), von den Spitzenverbänden VdAK/AEV im September 2003 bei der Beratung in Bochum ausgeheckt, mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) abgesprochen, von den Versicherern hinter unserem Rücken als “betrieblicher Versorgungsbezug” deklariert an die Krankenkasse, durch einseitigen Vertragsbruch des gemeinsam abgeschlossenen Versicherungsvertrages, gemeldet.
Geändert werden kann dies nur von Seite der Politik!

Geändert werden kann das nur durch die Politik …aber nur für die Zukunft und nicht mehr für die Vergangenheit! Fragt doch mal ausgewiesene Fachleute, die etwas vom Staats- und Verfassungsrecht verstehen…

Mit dem Argument der Doppelverbeitragung kommen wir anscheinend nicht weiter. Mit meiner KV habe ich mehrere Jahre gestritten. Es ist meines Erachtens eine Sackgasse. Selbst die gewählten Versicherungsvertreter stimmten einer Ablehnung meines Widerspruchs zu. Vielleicht sollte der DVG bei den nächsten Sozialwahlen Einfluss nehmen und sich bei einigen KK zu Wahl stellen. Auch die Gewerkschaft gibt hier ein miserabeles Bild ab.

In den letzten Beiträgen wird aufgezeigt, daß mehrere Organisationen und Personen, den Geseztestext willkürlich auslegen und zu
ihrem Vorteil handeln. Es wird auf Betrug hingewiesen. Mein Wunsch ist, daß der DVG diese Argumentationen überprüft bzw, überprüfen lässt.
Ist es zutreffend, wären Anzeigen gegen diese Organisationen und Personen zu erstatten. Es würden dann Staatsanwaltschaften und andere Gerichte urteilen.

Diesen Vorschlag kann man nur voll unterstützen, damit endlich mal Klarheit über die tatsächliche Rechtslage hergestellt wird. Der Vorschlag ist allerdings nicht neu. Möglicherweise hat der Vorstand Sorge, dass es ein Ergebnis gibt, welches dem Vorstand oder anderen Mitgliedern nicht gefällt?

Hans-Michael Wilcke

Nachfrage zu Text vom 31. Mai 2022 an 9:25

Glückauf Herr Korth,
und wieder schreiben Sie freundlichst und wissend
[….]Ja, es gibt eine REIHE von Urteilen der Sozialgerichte, da wurde die Klage abgewiesen. Und es gibt eine REIHE mit von den Richtern gewerteten “Sonderfällen”, in denen wurde der Klage stattgegeben. Es sind auch weiterhin noch SEHR VIELE Klagen von Direktversicherten bei den Sozialgerichten anhängig [….]
Wenn Sie bereits diese vielen Zahlen auf Einzelposten kenne, warum veröffentlichen Sie diese nicht?
Wir – als weiterhin Klagende- sind an diesen GEMENGEN sehr interessiert.
Eine einfache Aufstellung -wie bereits vor einer Woche in Ihrem Forum höflich angefragt-
hilft uns schon weiter “den steten Tropfen auf das unendliche Kiesbett” wirken zu lassen.
Bisher – bis auf die anhängigen Beschwerden beim BVerfG- liegen uns keine Daten vor.
Im Voraus bedanken wir uns für Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung

Mit bergfestem Glückauf, aus dem kochenden –overheated- Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
hw@wilcke-immobilien.de

Hans-Michael Wilcke

Antwort zum Text vom 4. Juni 2022 an 15:50

Glückauf Herr Lindinger,
unseres Erachtens ergab sich diese Willkürtat –kleine Ergänzung unter § 229 SGB V- erst nach Eintreffen des Herrn HORST SEEHOFER und seinen Mittätern, wie zum Beispiel Herrn Max Straubinger, wobei natürlich die Änderung – Erhöhung auf 100 % des Beitragsatzes / unter § 248 SGB V – vollumfänglich dem Herrn Olaf Scholz (Sozi) zuzuordnen ist, obwohl die SPD/Grünen kurz vor der Änderung im Jahr 2003 und zwar zum 01.04.2002 – in ihrer Mehrheit- eine Beitragsforderung von NUR 50% des gültigen Beitragssatzes der KV für ALLE verordnet hatte.
Man kann sich nun natürlich über die kurzfristige Handlungsweise an einer sicheren und verlässlichen privaten Altersvorsorge (Laufzeiten meist über 30 Jahre) –gerade bei der über 150 jährigen Historie der Sozialen- nur verwundert die Augen reiben, die unsere Sparvermögen mit diesen Willkürtaten nicht nur nachhaltig geschädigt, sondern auch die bAV zum Tode verurteilten haben.
In meinem Urteil steht fest und unumstößlich zementiert: [….] ein Vertrauen in den dauerhaften Bestand der Rechtslage im Bereich des Beitragsrechts hat keine ausreichende Grundlage (vgl. Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 28.02.2008, Az.: bvR 2237/06 [….]

Erinnern Sie sich doch nur an eine weitere frevelhafte Änderung aus dem GMG 2004 Paket, die PRAXISGEBÜHR,
welche ebenso erst mit Eintreffen des Herrn HORST SEEHOFER umfänglich aktiviert wurde, wobei diese Willkürtat im Jahre 2013 bereits
wieder von der selbigen Legislativen – mit absoluter Mehrheit- eingestampft wurde.
Dieses geschah ohne jegliche richterliche Verfügung, bzw Urteil.
Ergo, was nutzen uns die Gerichte, wenn die Politik – sogar noch mit lautem Applaus – eine Einstellung bzw. Abschaffung
nur mit einem HANDHEBEN beseitigen kann.
Also greifen wir auf diese Gruppe zu, dass sind die, die uns geißeln -nicht immer Justizia- und deshalb stetig und kontinuierlich
von uns bearbeiten und erinnert werden müssen, damit auch diese Volksvertreter endgültig, die aus ihrem Verein produzierte nachhaltige Totenstarre erkennen und beenden, vielleicht sogar mit einer Wirkung auf die “unechte Rückwirkung”.

Mit bergfestem Glückauf, aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

PS: Wir verbleiben und sind weiterhin froh und dankbar, dass diese Politiker und Politikerinnen – mit dieser unergründbaren
Willkürtat- uns seit über 18 Jahren vor einer Umgehungsstraftat -ogottogott – bewahrt haben.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Wellmann,
Kommentar zu “Vogel-Strauß-Politik” vom 18.05.2022
So tickt MAX Straubinger, ein altgedienter Bundestagsabgeordneter
der CSU-Fraktion
hier beantwortet ER zügig die von Ihnen angezeigte Rechtsfrage
“Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2000”
ein Dialog mit unserem Stammtischbruder Rüdiger Bossi:

gesendet am 25.07.2021 vor der Bundestagswahl
Sehr geehrter Herr Straubinger,
die CDU/CSU steht nun seit mehr als 17 Jahren fest zu ihren Worten und sozialen Wurzeln.
Keine Veränderung unter §§229, 248 SGB V, so wünschte es die Kanzlerin !! und auch Herr Laschet??
16 Mil. aktive Wähler hoffen auf den Mindestlohn aus Ihrer Lebensleistung und Respekt im Alter.
Danke für diese Treue und nachhaltigem Tot der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Unsere Väter haben nachgedacht, Ihr habt diese wieder abgeschafft.
Nun bekommt die Jugend ein Zubrot für das Alter, das man uns mit staatlicher Hilfe abknöpft.
Mit aller Hochachtung
Bossi Rüdiger
PS. Fragen Sie sich manchmal nach der Begründung für diese nachhaltige Tat zur Tötung der bAV
am 26.09.2003, welcher Sie mit Mut zugestimmt haben?

empfangen am 29.07.2021
Sehr geehrter Herr Bossi,
Ihr Zynismus in Ehren, aber bitte beachten Sie doch auch mal die dazugehörige Rechtsprechung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger

gesendet am 02.08.2021
Sehr geehrter Herr Straubinger,
wer hat die Gesetze gemacht? Die Legislative sind doch auch SIE (Parlament) oder sind diese Gesetze vom blauen bayerischen Himmel gefallen?
Beschreiben Sie mir bitte die dazugehörige Rechtsprechung, die die Änderung unter §229 SGB V vom 2003/2004 gefordert hat.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre freundliche Unterstützung zur Klärung der Sachlage
Mit Hochachtung
Bossi Rüdiger

empfangen am 02.08.2021
Sehr geehrter Herr Bossi,
vielen Dank für ihre Antwort. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil den Gesetzgeber aufgefordert alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gleich zu behandeln. Es kann doch nicht die Auszahlungsform ( Kapitalauszahlung nicht, Auszahlung in Rentenform beitragspflichtig )über die Beitragspflicht zur Krankenversicherung entscheiden. Nachfolgende Gerichtsentscheidungen bis zum Bundesverfassungsgericht haben den Gesetzgeber bestätigt. Auch zu meinem eigenen Erstaunen bei den BAV’s die durch Lohn- und Gehaltsumwandlung entstanden sind. Deshalb ist eine isolierte Betrachtung der BAV’s welche auf Lohn- und Gehaltsumwandlung beruhen, nicht möglich. Ein Zurückführen auf eine Beitragsfreiheit würde bedeuten, dass dann alle betrieblichen Altersversorgungen von der Beitragspflicht befreit werden müssten. Das würde die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Frage stellen. Somit haben Versprechungen anderer Parteien keine reale Grundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger

gesendet am 02.08.2021
Sehr geehrter Herr Straubinger,
bitte um das Urteil – Aktenzeichen- zur eindeutigen Klärung der Rechtslage und meines Rechtsverständnisses.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil den Gesetzgeber aufgefordert alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gleich zu behandeln. Gilt das dann auch für die betrieblichen Riesterverträge?
Recht ist, wenn Gerechtigkeit stirbt, wenn Gleiches ungleich behandelt wird?
Das ist noch nicht entschieden, oder !?
Die Finanzierung der Kassen ist gesichert, wenn wieder für alle Einnahmen, während der Ansparphase, Sozialabgaben gezahlte werden und so die 4% Freiheit für Beitragszahlungen unverzüglich abgeschafft wird. oder ist diese Aussage auch fehlerhaft?
Mit Hochachtung
Bossi Rüdiger

empfangen am 03.08.2021
Sehr geehrter Herr Bossi,
vielen Dank für ihre neuerliche Nachricht.
Ich bitte Sie, sich die einschlägigen Urteile selbst auf der Internetseite des BVG und des Bundessozialgericht rauszusuchen.
Außerdem bin ich überzeugt dass Sie diese bereits kennen, da Sie die Frage nach Riester stellen.
Riesterverträge sind grundsätzlich private Verträge, wo die Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen erfolgt und somit Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Betriebliche Riesterverträge gibt es erst seit 2002 und wurden aus dem Nettoeinkommen gespeist oder bezahlt. Deshalb war das bis 2017 eine echte Doppelbelastung, einmal in der Einzahlungsphase und dann in der Auszahlungsphase. Dies wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 1.1.2018 zurecht geändert. Die neuen Regelungen sind für die Bürger besser. In der Einzahlungsphase keine Steuer- und Beitragsbelastung, in der Auszahlung dann versteuern und Krankenversicherungsbeiträge.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger

gesendet am 12.08.2021
Sehr geehrter Herr Straubinger,
wann senden Sie uns das entscheidende BVerfG-Urteil, mit welchem Sie Ihre angezeigten Aussagen zu den Willkürtaten stützen.
Wir wären Ihnen wirklich sehr dankbar. Ungerecht empfundenes Recht nährt Unzufriedenheit und löst manchmal gar
Revolutionen aus oder lässt alte Bürger wütend werden.
Es gibt da noch den 26.09.2021 -18 Jahre nach Ihrer Pflicht-JA zu GMG2004-
wenn über 16 Mil. betrogene und aktive Wähler zur Urne schreiten und entscheiden.
Mit Hochachtung
Bossi Rüdiger
PS: in Erwartung Ihrer Antwort

empfangen am 17.08.2021
Sehr geehrter Herr Bossi,
anbei das gewünschte Urteil des Bundesverfassungsgericht, das die Grundlage für die Gesetzesänderung war.
Die unterschiedliche Behandlung von freiwillig versicherten und pflichtversicherten Rentnern wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger MdB
HINWEIS: als Anlage lieferte ER uns das Urteil (Beschluss) des BVerfG vom 15.03.2000

gesendet am 17.08.2021
Sehr geehrter Herr Straubinger,
bedanke mich nochmals für die zügige Antwort.
Ich habe nun diese Rüge des hochverehrten Bundesverfassungs Gerichtes ruhig und sachlich studiert.
Die Regelung ist unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG, diese kann bis zur gesetzlichen
Neuregelung, längstens bis 31. März 2002, ausnahmsweise weiter angewendet werden.
Ja, das war die Rüge, die zum 01.04.2002, nach zwei Jahren harter Arbeit im Bundestag und in den Ausschüssen,
von der SPD/Grüne, mit einfacher Mehrheit, somit wieder von der Legislativen, eindeutig erledigt und somit umgesetzt wurde.
Die Ungleichheit (Rüge des BVerfG) wurde an diesem Tag per Gesetz beseitigt.
Aus die Maus und die Sache war erledigt. Es wurde als Gesetz zum 01.04.2002 klar umgesetzt.
Was wollen Sie nun mit dieser Rüge weiterhin anfangen und uns verängstigen?
Die Gleichheit wurde auf 50 % für KVdR-Mitglieder und für freiwillige KVdR-Mitglieder eingestellt,
jedoch nur für Einnahmen aus abgesprochenen und vereinbarten Altersvorsorgen. Das war Gerechtigkeit, so wie wir diese als Bürger des deutschen Rechtstaates verstehen. Für sonstige Einnahmen, wie Kapitalauszahlungen oder Einnahmen aus diesen, Aktiengewinne, Mieteinahmen
usw. wurde der Regierung kein Auftrag von der Legislativen auf Entnahme erteilt.
So sieht das aus Herr Straubinger, wenn man das BVerfG versteht und das Datum 01.04.2002 ernst nimmt.
Schönreden kann dann das auch Frau Ulla Schmidt, eine Freundin von Herr Seehofer, vielleicht haben Sie von ihr diese Gerechtigkeits-Einstellung und das Wissen übernommen, sollten Sie jedoch nach Prüfung unverzüglich korrigieren.
Man pocht nicht mit dem Gesetzbuch unter dem Arm und auf sein Recht, wenn der Tenor von Justitia anders lautet. Man nennt das dann “Verdrehung der Tatsachen (Lüge), aber wer in die Berge ruft hört das Echo bald.
Mit Hochachtung
Bossi Rüdiger
PS. Handle recht, dann bekommst Du Dein Recht!!

gesendet am 27.08.2021 Mahnung
Sehr geehrter Herr Straubinger,
auf unserer letzten Nachricht haben wir bisher von Ihnen keine Antwort erhalten.
Ist es richtig, dass Sie uns zustimmen? Wenn ja, möchten wir Sie bitten, das von uns angezeigte Vermächtnis der Rüge aus dem Jahre 2000
bei Ihren Fraktionskollegen endlich abzuklären und auch den Gesundheitsminister dazu aufklären.
Ulla Schmidt gehört ja nicht zu Ihrer Fraktion, aber trotzdem wäre es sehr hilfreich, wenn auch dort eine Klärung der Sachlage erfolgt, sonst redet Sie sich auch noch um Kopf und Kragen und bekommt keine ausreichende Pension zum Lebensende für Ihre respektvolle Arbeit zur Staatssanierung der Sozialkassen. So kann man keine Wahlen gewinnen. Wahrheit ist an die Wand geschrieben.
Mit Hochachtung
Bossi Rüdiger

empfangen am 31.08.2021
Sehr geehrter Herr Bossi,
vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail.
Eine juristische Auslegung steht mir als Nicht- Juristen nicht zu.
Ich halte mich dabei an die Bestätigung des Gesetzgebers durch die einschlägigen Urteile.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger MdB

gesendet am 31.08.2021
Sehr geehrter Herr Straubinger,
wer macht den die Gesetze und spricht dann von Gerechtigkeit, wenn es in die Hose gegangen ist?
Die Legislative und das sind Sie doch, oder? Nach der ungerechten Gesetzeserstellung erteilen nun die Gerichte die Satisfaktion und bestätigen die Rechtmäßigkeit einer Ungerechtigkeit und auch Herr Horst Seehofer eröffnete am 18.09.2019: [….] Man muss Gerichtsurteile akzeptieren,
aber man muss sie nicht verstehen [….]
so lautet dann die Übersetzung: “Vor dem Gericht bekommt man zwar Recht, aber oft nicht Gerechtigkeit”.
Es bleibt, wie es ist, §§ 229, 248 SGBV sind der Tod der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Schauen wir auf den 26.09.2021 (Jahrestag vom 26.09.2003)
Mit Hochachtung
Bossie Rüdiger
PS: und denken Sie einfach an des Kaisers NEUE Kleider

gesendet am 31.08.2021 Zusatz
Sehr geehrter Herr Straubinger,
die Gerichte haben geprüft und nicht geurteilt, ob die kleine gemeine Ergänzung unter §229 SGB V gegen die Verfassung (sittenwidrig) verstößt und ob das Gesetz ordnungsgemäß durchgezogen wurde. Die Prüfung fiel erfolgreich für die Legislative aus und darauf stützen Sie Ihre Rechtfertigung über die nachhaltige Vernichtung der privaten Altersvorsorge.
Das möchten wir natürlich heuer auch noch zusätzlich erläutern und differenziert mit dem sachverständigen Versicherungsmakler abklären, welcher nun keine Lebensversicherungsverträge mehr vermitteln kann. Die Gerichte haben auch nicht geurteilt, ob diese Willkürtat, vom 26.09.2003, unter §229 SGB V gegen den Verbraucherschutz oder Gerechtigkeit verstößt.

und nochmals einen Hinweis als Erfahrungswert;
Ungerecht empfundenes Recht nährt Unzufriedenheit, löst manchmal Revolutionen aus oder lässt alte Bürger wütend werden, bis zur Wahlurne.
Mit Hochachtung
Bossie Rüdiger

empfangen am 02.09.2021
Sehr geehrter Herr Bossi,
Vielen Dank für ihre Zuschrift und dass Sie mit mir in einen juristischen Dialog eintreten wollen. Leider bin ich dazu nicht befähigt und die gestellten Fragen müssen von Gerichten geklärt werden. Als „Normalsterblicher“ muss ich die gefällten Gerichtsentscheidungen akzeptieren und möglicherweise bin ich auch altmodisch, ich akzeptiere sie auch. Denn nur so funktioniert unser Rechtsstaat, auch wenn man mal eine Entscheidung für nicht so gut und passend findet.
Mit freundlichen Grüßen
Max Straubinger

gesendet am 30.09.2021 nach der Bundstagswahl
Sehr geehrter Herr Straubinger,
vorab Glückwunsch zum weiteren Stuhl und Bett in Berlin.
Nun aber ran an die alten Probleme und §229 SGB V mit einer weiteren kleinen Ergänzung endlich ergötzen und christlich sozial korrigieren:

5. Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung; außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat, aus DV-VERTRÄGEN, abgeschlossen vor 2004.
Mit Hochachtung
Bossi Rüdiger

empfangen am 01.10.2021
Sehr geehrter Herr Bossi,
auf ihre sarkastischen Glückwünsche kann ich verzichten und ihre Forderungen müssen Sie wohl an die richten, die Sie gewählt haben.
Die Union ist abgewählt und wird die Regierung nicht stellen, sollten Sie das nicht bemerkt haben.
Max Straubinger

nun es geht noch weiter, aber wir beenden hier einmal den Dialog mit dem Nicht-Juristen, wollen Ihr mehr so meldet Euch.

Mit bergfestem Glückauf , aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

Hans-Michael Wilcke

Antwort auf Beitrag vom 08.06.2022

Glückauf Herr Diembeck,

das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil 2BvL 6/13 – Juni 2017 – die Bundesregierung aufgefordert 6.300.000.000 € an die Kraftwerksbertreiber –Kernbrennstoffsteuer aus den Jahren 2011-2016 – unverzüglich rückzuzahlen.
Rückwirkungen sind also gerichtlich noch möglich, wir kenn doch auch die von Justitia fröhlich produzierte „unechte Rückwirkung“ die
auf uns alle wirkt und lastet.
Richtig ist, dass die Politik nur in die Zukunft schaut, mit RECHT, denn dort wächst die potentielle Wählerschaft heran.
Wie bereits auch mehrfach vom Team angezeigt ist “NUR die Politik” für diese Willkürtaten verantwortlich –kein Richter dieser Welt- und NUR DIE können unklare oder bösartige Gesetzte vernichten – so wie wir es eben auch mit der Praxisgebühr im Jahre 2013 bereits erfahren haben, mit einem einfachen Handzeichen wurde das seehofersche Projekt vernichtet, es gab aber keinen Cent zurück- oder auch an die Gerechtigkeit –Volkes Wille- anpassen.

DIE sind –wie oben angezeigt- nur an der Zukunft interessiert und somit werden diese Abgeordneten (Legislative) sich für unserer Anliegen: „Rückabwicklung der Zwangsverbeitragung und Geld zurück“ nicht und niemals aufopfern.
Was heutig noch über DIE erreichbar ist, wäre der Stopp der Forderungen auch für uns, so wie es zum 01.01.2018, die über 400.000 beitragspflichtigen KVdR- Mitglieder (betrieblichen Riestersparer, meist ehemals angestellt in öffentlich rechtlichen Institutionen, wie zum Beispiel REFERENTEN) mit dem BRSG erfahren haben.

Der Tenor lautet hier: “ ES DARF NUR EINMAL VERBEITRAGT WERDEN“

da bewundert man dann die feine Differenzierung zu DV-Sparverträgen aus den Jahren vor 2004 oder auch Leister oberhalb der BBSG, während der Einzahlphase. Wir, die ebenfalls verantwortungsbewussten Sparer, sind wieder auf dem Rücken liegen geblieben.
Was vermeldet der Art. 3 GG zu dieser sonderbaren Abwicklungsart und Privilegierung dieser Adressaten??? Gleichheit?????????
da muss das BVerfG noch antworten und wenn, dann gibt es auch nur die geleisteten Zwangsbeiträge ab dem 01.01.2018
an den Beschwerdeführer zurück. Mäusemelken ist einfacher und effektiver.

Mit bergfestem Glückauf, aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

Zu Hans Michael Wilcke vom 08.06.2022

Das vergleichen von Äpfeln mit Birnen funktioniert im Staats- und Verfassungsrecht nicht. Reden Sie doch mal mit einem ausgewiesenen Staats- und Verfassungsexperten.

Ich habe im Jahre 2020 eine Direktversicherung ausbezahlt bekommen und muss nun 10 Jahre lang jeden Monat Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge an meine Krankenkasse zahlen, kann ich diese Beiträge in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen und wen ja wo.
Danke für eure Hilfe

Hallo Martin, ja, du kannst deine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die Beiträge sind Vorsorgeaufwendungen. Dabei darf jedoch der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro nicht überschritten werden.

Gerhard Scharpf

Gerhard

Danke für die schnelle Antwort, dann brauch ich mich nicht wundern warum das Finanzamt diese Position gestrichen hat, da ich den Höchstbetrag überschreite.

Diese Steuer-Info ist nicht korrekt. Für die Pflichtbeiträge gesetzlich Versicherter für Kranken- u. Pflegeversicherung gilt die Höchstgrenze von 1.900 € nicht, d.h. sie sind in voller Höhe abziehbar.

Eine Limitierung ergibt sich lediglich bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, wenn man z.B. bei Auszahlung der DV noch berufstätig ist oder als Rentner eine ansehnliche (Betriebs-) Rente hat. Dann aber kann die Krankenkasse auch keine Beiträge für die DV-Auszahlung einziehen. Das heißt im Umkehrschluss: Alles, was die Krankenkasse für die DV-Auszahlung einzieht, kann steuerlich abgesetzt werden.

Meine Krankenkasse hat sich jetzt pünktlich 3 Monate bevor ich in Rente gehe mit einem Bescheid wegen meiner Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung gemeldet. Habe diese Versicherung 1986 abgeschlossen und 2017 ausgezahlt bekommen. Während der Laufzeit war ich durchgängig oberhalb aller Beitragsbemessungsgrenzen, sprich ich habe die Beiträge aus meinem voll versteuerten und verbeitragten Nettoeinkommen gezahlt.

Ich will auf jeden Fall Widerspruch einlegen, und suche einen guten Anwalt im Raume ER/N/FÜ.

Hat jemand Hinweise für mich?

Danke, Rolf

In der 1. und 2. Instanz braucht es noch keinen Anwalt.

Wolfgang Diembeck

Zu Helmut Achatz 15.06.2022

Eine schlecht begründete Klage und Berufung ist eine Gefahr für all diejenigen Sozial- und Landessozialgerichtsverfahren, die sehr viel Grips in die Begründungen stecken. Das sollte einem Vorstandsmitglied eines Vereines bekannt und auch bewusst sein.

Hallo Wolfgang,

dir sollte auch klar sein, dass meine Aussage richtig ist. Vor den Sozialgerichten besteht in erster und in zweiter Instanz kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass man selbst und ohne einen Anwalt zu beauftragen Klage erheben kann. Vor dem Bundessozialgericht herrscht allerdings Anwaltszwang, Betroffene müssen sich daher von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Ich weiß daß ich erst mal keinen Anwalt bräuchte. Ich weiß aber auch das ich als Ingenieur viel zu logisch denkend strukturiert bin um juristische Winkelzüge zu verstehen.

Deswegen will ich von Anfang an einen Fachmann hinzuziehen.

Gruß, Rolf

Helmut Achatz

Hallo Rolf,
es gibt im Verein Hunderte, die dir genau sagen können, was ein Anwalt kostet und wie hoch die Erfolgschancen einer Klage in der ersten und zweiten Instanz sind.
Sie können dir auch detailliert sagen, wie ihre Klage ausgegangen ist – mit und ohne Anwalt.
Gruß
Helmut

Wolfgang Diembeck

Zu Rolf 16.06.2022

Die Klageansätze, die der DVG publiziert, sind bereits höchstrichterlich abschlägig entschieden und werden keinen Erfolg mehr haben.

Jürgen Neddens

Wenn ich die letzten Beiträge hier lese, frage ich mich ernsthaft ob sich der ganze Aufwand (Widerspruch, Klage, ja sogar Mitgliedschaft) überhaupt ansatzweise lohnt. Auch die persönlichen Befindlichkeiten und deren Auswüchse bei Facebook helfen nicht weiter. Das Problem lässt sich offenbar nicht ändern, die Aussagen der Politiker lassen keinen anderen Schluss zu, leider. Vielleicht hilft auswandern? Protestwahl der Afd kommt auch nicht infrage? Schlechtes Thema, und vor allem teuer…….

Gerhard Kieeheuer

Hallo Rolf, gern informiere ich dich.
Für den ersten Kontakt schick mit bitte eine Mail.
gerhard.kieseheuer@dvg-ev.email
Gerhard Kieseheuer
Ehrenvorsitzender DVGe.V.

Wolfgang Diembeck

Ein Auszug von der Homepage des DVG:

Wer dagegen klagt, läuft in der Regel gegen eine Wand. Die Gerichte schmettern Klagen in allen Instanzen ab und verhängen teilweise sogar “Mutwillgebühren” gegen Direktversicherte, die sich juristisch gegen dieses Unrecht wehren. Da Klagen am Sozialgericht gebührenfrei sind, gibt es im Sozialrecht das Mittel derMutwillgebühr, um die Gerichte vor unnötigen Klagen zu schützen.

Die Beitragspflicht aus der Direktversicherung oder aus Versorgungsbezügen wurde sowohl vom Bundessozialgericht wie auch vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Klagen haben deshalb leider nur geringe Aussicht auf Erfolg; es sei denn, sie beinhalten neue, bisher nicht vorgetragene Argumente. Der juristische Weg wurde von unseren Mitgliedern bereits vielfach begangen, bislang aber ohne durchschlagenden Erfolg.

Update zu meinem Fall:
1.) Meine RS-Versicherung hat zu meiner Verwunderung den Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse wegen der Direktversicherung als abgedeckt angesehen.
2.) Der Anwalt den ich aufgesucht habe hat konstatiert dass eine Klage aussichtslos wäre.
3.) Beschäftige mich gerade damit wie ich mir meine Betriebsrente auszahlen lasse. Wenn ich das richtig sehe lande ich bei einer Kapitalzahlung und deren Anrechnung für die 120 Monate weit oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Damit zahle ich für ein paar Monate Beitrag auf meine Direktversicherung, und dann ist diese irrelevant.

Gerhard Schröder pocht auf seine Ansprüche für sein Bundestags-Büro. Sind ihm ja lebenslang vertraglich zugesprochen worden.
Wenn es um seine Vertäge geht, ist Schröder sehr genau. Wenn es aber um Verträge von Direktversicherungen geht, die vor 1994
abschlossen worden sind, hört die Genauigkeit auf. Wasser predigen, Wein trinken! Einfach nur peinlich, diesen Mann als Bundeskanzler
gewählt zu haben.