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Beiträge (1984)

Mir hat jemand von der Verbraucherberatung erzählt daß ich im ersten Jahr der Pflichtbeiträge auf die Lebensversicherung eventuell auf die Beitragsbemessungsgrenze verweisen könne. Ich frage mich aber wie das gehen soll. Mein Gehalt plus Sonderzahlungen in den ersten 7 Monaten dieses Jahres waren so hoch dass ich bereits über der Grenze für die Krankenkasse bin. Aber so wie ich das sehe wird da doch jeden Monat für sich hingeschaut, und ab August hab ich da erst mal nur die Rente als Einnahme.

Übersehe ich etwas oder verstehe ich da etwas falsch?

Ja, es wird monatlich hingeschaut, mit der sog. monatlichen Bezugsgröße (in der KV in 2022: 4.837,50 €) abgerechnet. Jede Zahlstelle macht das i. d. R. für sich allein, um auf der sicheren Seite (der Einnahmen) zu liegen. Rechtsverbindlich ist aber immer die jährliche Beitragsbemessungsgrenze, in 2022
für die KV-Beträge: 58.050,00 €. Sie haben einen Rechtsanspruch, überzählig geleistete Beiträge erstattet zu bekommen oder auf Antrag erst gar nicht abführen zu müssen, wenn Sie unterjährig von unterschiedlichen Zahlstellen Einkommen ausgezahlt bekommen. Wenn Sie Ihrer KK rechtssicher nachweisen können, dass Sie mit Ihren anderen beitragspflichtigen Einkünften die BBG bereits überschreiten, dann brauchen Sie für weitere Einkünfte, wie zum z. B. den 120stel Anteil der Direktversicherung in diesem Jahr keine zusätzlichen KK- oder PV-Beiträge mehr zahlen. ABER: Sie müssen den Antrag an Ihre Krankenkasse stellen und ggfls. Belege (Kopien) beifügen.

Danke für die Erklärung. Ich glaube ich war zu euphorisch. Habe meine letzte Abrechnung mit der Post bekommen. Da sind ein paar Summen aufgelistet. Mein Steuerbrutto ist nach 7 Monaten weit oberhalb aller Beitragsbemessungsgrenzen. Das Papier listet aber auch ein laufendes KV/PV-Brutto, und das ist mit gut 33K gerade 7 x die 4.837,50. Wenn ich da 5 x meine Monatsrente dazurechne, bleibe ich immer noch deutlich unter den 58050€.

Der Beitrag über die Abzocke beim Krankenkassenbeitrag für Rentner ist sowas von genial,
gab es eine Reaktion darauf?
Ich habe diesbezüglich an das Ministerium für Gesundheit geschrieben.
Ich habe sogar eine Antwort bekommen, welche mich noch wütender gemacht hat.
In der stand, grob umrissen,
als Rentner gehe ich sowieso öfter zum Arzt und sollte mich solidarisch verhalten. Es ist einfach nur eine Farce.

Danke für das Lob.

Achtung Achtung! Scholz kommt nach Neuruppin! Wer kommt mit? Er stellt sich den Fragen, den müssen wir gebürtig empfangen.

Guten Tag liebe Leidensgenossen. Ich benötige einmal etwas Hilfe und nach Möglichkeit auch Antworten auf meine Fragen.
Faktum: Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, der auch bei den monatlichen Einkünften eines Rentners (Rente + Betriebsrente) bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung (liegt bundeseinheitlich) bei 4.837,50 € (gleicher Wert wie 2021).
Meine Krankenkasse rechnet nun mit einem Rechnungsverfahren die ausgezahlten Kapitalleistungen aus meiner Direktversicherung (reine arbeitnehmerfinanzierte Kapitallebensversicherung – KV-Rückzahlung § 229 SGB V von 2004 über zehn Jahre) als zusätzliche Zahlung zu der betrieblichen Al­tersversorgung auf den Monat runter. Liegt das gesamte Einkommen aus Rente, Betriebsrente und den “fiktiv gerechneten monatlichen Einkünften” aus der Direktversicherung nur einen EURO über der Beitragsbemessungsgrenze (was nach der Rentenerhöhung zum 1.7.2022 passierte), dann erfolgte beim Auszahlungsdienstleister meiner Betriebsrente eine Einspielung von der Krankenkasse mit „keinen Anspruch auf Freibetrag in der Krankenversicherung“. Das hat zur Folge, das die Betriebsrente um den Freibetrag von 165€ gekürzt (d.h. der Auszahlungsbetrag der Betriebsrente verringert sich) und gleichzeitig der monatlich selbst zu zahlender Beitrag (KV-Rückzahlung) aus den Kapitalleistungen verringert wurde. Dieses Vorgehen ist nicht nachzuvollziehen – wer denkt da Schlimmes. Warum macht die KV das (der selbst zu zahlender Beitrag hätte auch gleich bleiben können ohne den Freibetrag der Betriebsrente auszusetzen) ? Auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt das Verfahren? Was will man damit bezwecken (denke da schon etwas weiter an die anstehende KV-Erhöhung am 1.1.2023 um 0,3%)?

Servus Günther,

Ich vermute mal das folgendes auch bei Dir gilt (Auzug aus einer Erklärung meiner KK):

Wann und wie werden Beiträge abgeführt?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Folgemonat der Auszahlung. Grundsätzlich behalten die auszahlenden Stellen der Versorgungsbezüge die Beiträge ein und leiten diese an die Krankenkasse weiter. Eine Ausnahme gilt bei Einmalzahlungen: …..

Weder die DRV noch die auszahlende Stelle Deiner Betriebsrente weiss etwas von der Direktversicherung. Es ist im Prinzip auch egal wo der Freibetrag abgezogen wird, wichtig ist das er berücksichtigt wird. Ich vermute Mal Du must Dich mit allen Details und Nachweisen an Deine KK wenden um insgesamt eine korrekte Berechnung des KK-Beitrags unter Berücksichtigung aller Anteile zu erreichen.

Gruß, Rolf

Gruß an alle Mitleser.

Thema Betriebsrente und deren Verbeitragung: ich habe da einen Anspruch, den ich mir als Rente oder als Kapital auszahlen lassen kann. Ich hab mal ein wenig gerechnet.

Bei einer Verrentung kommt monatlich sowenig raus daß ich erst mit der Direktversicherung über die Beitragsbemessungsgrenze komme. Ist deswegen scheinbar relativ unattraktiv.

Bei einer Kapitalauszahlung kann ich zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einer Staffelung auf 10, 11 oder 12 Jahre wählen. Die Frage ist wie hier der KV/PV-Beitrag berechnet wird.

War vor einigen Tagen bei der Verbraucherberatung. Der Berater sagte mir dass die Krankenkasse bei einer Staffelung jede Rate einzeln anrechnen würde. Sprich wenn ich 12 Raten wähle, wird die 1st Rate in 2023 gezahlt, ich zahle den zugehörigen Anteil bis 2033. Die 12te Rate wird aber erst in 2034 gezahlt, und der Beitrag für diese letzte Rate würde bis 2044 laufen. Ich kriege da so eine Art Berg oder Gausverteilung.

Die mündliche Aussage der Krankenkasse lautet für eine Kapitalzahlung: der Träger meldet den Gesamtanspruch im nächsten Jahr, ab da laufen die 120 Monate, egal ob Einmalzahlung oder Staffelung. Schon wegen der Widersprüche schreibe ich denen einen Brief um eine schriftliche Fixierung zu bekommen.

Ich bin jetzt schon allein wegen der unterschiedlichen Aussagen sehr misstrauisch, es geht ja auch um eine Menge Geld wenn ich mich falsch entscheide. Wo kann man nachlesen was gilt? Oder gibt es hier Erfahrungen die geteilt werden können?

Danke, Rolf

Zum Beitrag von Rolf H. v. 08.08.22 um 18:00 Uhr

Im absoluten Eigeninteresse haben die Krankenkassen die Beitragszahlung bei mehrjährigen Ratenzahlungen einer BR immer sofort auf die gesamte fiktive Kapitalabfindung berechnet, d. h. dass Beiträge auf ein Kapital gezahlt werden musste, das anteilig überhaupt nicht ausgezahlt wurde und somit auch nicht zur Verfügung stand.
Vollkommen widersinnig auf etwas Beiträge zu bezahlen, was nicht vorhanden ist.
Allerdings gibt es dazu bereits ein Urteil des LSG Schleswig-Holstein mit dem Az. L 5 KR 14/08 vom 29.04.2009 (openjur), nach dem nur die jährliche Rate verbeitragt werden darf, die auch tatsächlich ausgezahlt wurde.
Ob dagegen von der Beklagten Revision beim BSG eingelegt wurde, konnte nicht herausgefunden werden.

Bitte mal im Forum Rückmeldung geben, was die KK dazu sagt.
Danke.

Danke für die Antwort.

Du hast zwar Recht das es erst mal widersinning erscheint daß die KK Beitrag auf etwas fordert was noch gar nicht gezahlt wurde.

Mir persönlich erscheint es aber in meinem Fall als vorteilhaft. Ich habe für mich so eine Vorschau gebastelt was ich bei den verschiedenen Modellen zu zahlen hätte, gesplittet nach Steuer und KK-Beiträgen. Was die reale Steuer für mich angeht muss ich noch ermitteln, habe erst Anfang September einen Termin bei meinem Steuerberater.

Aber für die Kassenbeiträge habe ich Ergebnisse:
1.) Firmenrente: kann ich steuerlich nicht einschätzen, aber wenn ich lange lebe nimmt die KK hier am meisten ein. Bleibe hier unter der BBG, wenn die Direktversicherung in 5 Jahren wegfällt. Bin regulär in Rente gegangen.
2.) Kapitalauszahlung auf ein Mal: Steuerlich unsinnig, aber die KK kriegt da von mir in meinem Fall am wenigsten da ein ordentlicher Brocken der fiktiven Betriebsrente oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
3a.) Staffelung der Auszahlung auf 10/11/12 Jahre: unter der Annahme dass die KK für 120 Monate ab der ersten Auszahlung die volle Einnahme auf einmal anrechnet: siehe 2. Kann durch die Streckung auf 12 Jahre steuerlich optimieren.
3b.) Staffelung der Auszahlung auf 10/11/12 Jahre und die KK staffelt auch: geht für mich ungünstiger aus da sich bei der fiktiven monatlichen Einnahme so eine Art Gaus-Kurve bildet, die sich bei der längsten Staffel über 22 Jahre hinzieht. Und bei konstanten Bedingungen profitiere ich nur in der Mitte dieser Gaus-Verteilung von der BBG.

Von daher hätte ich nichts gegen 3a, da könnte ich wohl etwas an der Steuer drehen wenn ich da auf 12 Jahre ginge.

Mein Fall ist sicher nicht allgemeingültig da ich sowohl eine recht hohe Rente als auch einen hohen Kapitalstock als Anspruch bei der Firmenrente habe.

Ein Brief an die KK ist raus um da etwas schriftliches in der Hand zu kriegen.

Gruß, Rolf

Nachtrag zu meinen letzten Beiträgen:

Meine KK hat ihrem Bescheid eine 4-seitige Erklärung mit angehängt. Dort habe ich folgende Aussage gefunden:

Was gilt bei Einmalzahlungen (Kapitalleistungen/-abfindung)
Einmalige Auszahlungen von Versorgungsbezügen sind 10 Jahre – also 120 Monate – beitragspflichtig. So wird die Vergleichbarkeit mit einer laufenden Zahlung hergestellt. Die Beitragspflicht endet nach Ablauf der 10 Jahre. Werden Kapitalleistungen nicht in einer Summe, sondern in mehreren Jahresraten ausgezahlt, ist die Gesamtsumme der Raten ab der ersten Ratenauszahlung zu berücksichtigen und ebenfalls auf 10 Jahre zu verteilen.

Die KK gibt hier keine Referenz an.

Gruß, Rolf

Ich bin zwar bereits ca. 2 Jahre Mitglied, habe aber aus Zeitgründen nicht viele Beiträge lesen können.
Bei mir ist folgende Situation:
Der Abschluss meiner Metallrente wurde größtenteils von der Personalabteilung meines Arbeitgebers organisiert und es fand letztendlich nur ein
aufklärendes Gespräch mit dem Versicherungsfachmann statt. Auf die spätere Verbeitragung wurde hier nicht explizit hingewiesen, ein entsprechendes Protokoll hierzu liegt nicht vor (kann man das noch nachträglich anfechten, da ja seit 2004 die gesetzliche Vorgabe für solche Protokolle gilt?).
Was aber im Nachhinein erwähnenswert ist, ist die Tatsache, dass die Vorteile ausschließlich auf die Einsparung der Steuer- und Sozialversicherungsleistungen hin gerechnet wurden. Wenn man aber im Nachhinein mit einbezieht, dass ich schon beim Abschluss über der Beitragsbemessungsgrenze lag, bedeutet das genaugenommen:
Was sich die Krankenkasse damals nicht holen konnte, holt Sie sich jetzt.
Nach meiner Meinung, ist das auch irgendwie nachgelagert illegal.
Dazu würden mich mal Eure Gedanken interessieren:

Carlo Finzer

Hallo Herr Finzer,

ja, sie sehen es richtig. Um die Bürger zu motivieren privat vorzusorgen, fällt der Politik nicht anderes ein, als in der Einzahlungsphase entweder über Steuern oder über Sozialabgaben zu entlasten. Dabei übersieht die Regierung, dass durch die Minderung des Bruttolohns auch die Rente niedriger wird. Oder auch das Krankengeld oder Erziehungsgeld.
Solange man berufstätig ist, könnte man auch aus dem Nettoeinkommen sparen. So wie bei den Altverträgen.
Dafür wären dann in der Rente die Kapitalauszahlungen voll von Sozialabgaben und die Betriebsrenten von der Hälfte der Sozialabgaben befreit.
Es kann doch nicht sein, dass man als Rentner mehr Sozialabgaben zahlen muss als ein Berufstätiger.
Aber die Regierung verteilt immer fleißig Entlastungen, wie Prämie für E-Autos, die sich eh kein Normalbürger leisten kann.
Später holt sich der Staat alle Entlastungen zurück. Wie sagt man – Der Staat gibt und der Staat nimmt.
Gruß Ingrid

Hail schreibt, die jährliche Mindereinnahmen durch Wegfall der doppelten Beitragszahlung kostet 3 Mrd auf die nicht verzichtet werden kann. Die Abschaffung in dieser Zeit der enormen Preissteigerungen wäre eines der besten Endlastungsmittel für Rentner. Und über 3 Mrd “ERDNÜSSE” kann man angesichts dessen, was in den Krieg fließt (allein 100!! Mrd in die Waffenaufstockung) doch nur lachen. Auch wenn Putin den ersten Schuss abgegeben hat, diesen wirtschaftlichen Selbstmord haben andere angezettelt, doch davon hört man nichts.

Ich schätze die diversen Aktivitäten der DVG sehr und denke, dass wir da nicht nachlassen dürfen. Dennoch stelle ich mir die Frage, was wir als Betroffene darüber hinaus noch tun können um unser Anliegen umzusetzen. Vor allem beunruhigt mich der o.g. Umstand, dass viele zukünftige Direktversicherungsanwärter nichts von der für sie zu erwartenden Situation wissen.

Auch gab und gibt es viele Initiativen über lokale oder auch überregionale Medien unser Anliegen einem größeren Kreis der Betroffenen Menschen nahezubringen. Ich habe allerdings nicht den Eindruck, dass dadurch eine merkliche Bewegung erreicht werden konnte. Ich will mit dieser Aussage all diese Aktivitäten weder kleinreden noch als völlig wirkungslos zu bezeichnen. Sie müssen beharrlich weitergeführt werden.

Aber ich stelle mir die Frage, wie wir es erreichen können, sowohl die Betroffenen stärker zu aktivieren, als auch einen massiven öffentlichen Druck auf das Beharrungsvermögen der betroffenen politischen Parteien zu erwirken. Ein Gedanke dazu, der mich schon seit einiger Zeit bewegt, ist die Überlegung, ob es uns nicht gelingen kann mit diesem Thema in eine der großen politischen Talkshows in deutschen Fernsehen vorzudringen. Ich denke da an Plasberg, Maischberger oder Illner. Gibt es niemanden innerhalb unseres Vereins, der Kontakte zu den genannten Moderatoren hat oder diese vermitteln kann? Gelänge es unser Anliegen dort öffentlich wirksam einem Millionen Publikum vor Augen zu führen, so kann ich mir vorstellen, dass hiermit ein hoher Druck auf die Politik und eine stärkere Mobilisierung der mitbetroffenen Rentner erreichbar sein müsste.

Leider habe ich solche Kontakte nicht. Hätten Sie eine Vorstellung, wie wir in dieser Sache weiterkommen könnten?

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag von Wolfgang Michel

Hallo Herr Müller,

mit dieser Meinung bin ich voll und ganz bei Ihnen!!!

Auch ich habe schon oft darüber nachgedacht, ob es nicht möglich und vor allem sinnvoll wäre, dieses Thema ohne Umschweife in einer der großen politischen Talkshows in deutschen Fernsehen zur Sprache zu bringen.

Immer und immer wieder ist von einer, inzwischen bekannten !!( nicht einer drohenden !!) Altersarmut in Deutschland die Rede und dass, jeder einzelne das selbst verhindern könnte bzw. sollte…..

Auch diejenigen ( meist alleinstehende Frauen) die ein geringes Einkommen haben/ hatten, sollen/ sollten davon noch, für ihre Verhältnisse, große Summen für ihre Alterssicherheit zurücklegen.

Wie bitteschön, soll das funktionieren, wenn das Geld schon vor dem Monatsende aufgebraucht ist !?

Ich selbst arbeite seit meinem 14. Lebensjahr in einem nicht besonders gut bezahlten Job und weiß wovon ich spreche. Ununterbrochen habe ich brav jeden Monat in eine Direktversicherung eingezahlt um nun brav, monatlich an die Krankenkasse zu zahlen.
Wenn ich sehe, welche Summen alleine in der Pandemie, unnötigerweise, für unbrauchbare Masken, bestellte und dann weggeworfene / nicht gebrauchte oder auch abgelaufene Impfstoffe, Impfzentren mit ” Hochsicherheitspersonal” teilweise täglich mehr Personal als Impflinge, Personal das aufgrund der guten Bezahlung ihren eigentlichen Job aufgegeben hat, Personal in Impfbussen die nichts zu tun haben, Testzentren, die wie Pilze aus dem Boden geschossen sind und jeder wusste, dass das nicht mit richtigen Dingen zugeht und betrogen wurde/ wird, dass sich die Balken biegen………..
Ich arbeite im medizinischen Bereich und habe über Jahrzente miterlebt, welchen Raubbau die Krankenkassen teilweise mit den Geldern der Mitglieder betreiben um dann zu jammern, es sei zu wenig Geld da, welches man jetzt den RENTNERN auf unverschämte Art und Weise abknöpft.

Auch ich wusste bis dahin nichts von der Doppelverbeitragung, so wie
viele zukünftige Direktversicherungsanwärter nichts von der für sie zu erwartenden Situation wissen.
Hätte ich das bei Vertragsabschluss gewusst, niemals hätte ICH diesen Vertrag unterschrieben !!!!

Dieses Thema muss unbedingt noch stärker an die Öffentlichkeit gebracht werden !!!

A. Mielke

Im Forum tauchte die Frage auf, wie unser Thema noch mehr publik gemacht werden kann (Stichwort: Hart aber fair). Meine Idee wäre, dass Jeder von uns die MdBs anschreibt, die für den Wohnsitz des Betroffenen im Bundestag sitzen. Steter Tropfen höhlt den Stein!

Ich habe schon mehrfach meine Bundestagsabgeordneten angeschrieben oder persönlich besucht.
Man muss aber beharrlich sein und alle 1/2 Jahre die Anschreiben wiederholen, um in Erinnerung zu bleiben.

Wahrscheinlich wissen viele tatsächlich noch nichts von Ihrem Glück. Das ist dann tatsächlich wenig nachvollziehbar – die Rechtsänderung nähert sich ihrem 20-jährigem Jubiläum, auch die Rechtsprechung zum Wechsel der Versicherungsnehmer-Eigenschaft ist mehr als zehn Jahre alt. Die mediale Aufmerksamkeit war damals schon eher klein, heut ist sie es aufgrund des zeitlichen Abstandes zurecht. Betroffene verdienen den Vorwurf nicht, sie würden es selbst verschlafen, aber lebenswahrscheinlich ist dies auch nicht. Die Reformvorstöße sind durch den Freibetrag und Merkels Kontra wohl mittelfristig verpufft (eine rückwirkende Korrektur dürfte auch vollkommen unrealistisch sein). Am Ende des Tages gilt, was gilt: Direktversicherungen sind als Versorgungsbezüge beitragspflichtig und dies verstößt nicht gegen die Verfassung. Daher dürfte es weiterhin richtig sein, die Parteien/Fraktionen/MdB in die Pflicht zu nehmen, ggf. eigene Politikangebote machen oder seine Wahlentscheidungen entsprechend anzupassen. Auch die Kassen und Sozialgerichte sind weiter zu behelligen, auch wenn es angesichts der geklärten Rechtslage keine Erfolgsaussichten gibt.

Guten Abend Herr Lange, ich möchte vor voreiligen und falschen Schlüssen warnen, Thema:
“…. auch wenn es angesichts der geklärten Rechtslage keine Erfolgsaussichten gibt.”
Die gesamte “Rechtslage” ist mitnichten geklärt. Es sind noch viele Klagen bei den Sozialgerichten und bei denLandessozialgerichten anhängig und warten auf Verfahrenseröffnung. Es ist richtig, die bisher ergangenen Urteile haben (bis auf wenige Sonderfälle) zur Ablehnung des Widerspruchs und Zurückweisung geführt. ABER: zurzeit sind in dieser Sache noch mindestens 5 Verfahren beim BVerfG anhängig. Die Aktenzeichen sind öffentlich bekannt. Weitere Beschwerden können dort erst dann eingereicht werden, wenn der lange Weg “Sozialgericht – Landessozialgericht – Bundessozialgericht” absolviert ist. Und das dauert zeitlich und streckt sich.
Also, Zwischenfazit: die Rechtslage ist noch lange nicht endgültig “geklärt”. Wir sollten hier also die Betroffenen nicht entmutigen und nicht in die falsche Spur schicken. Wir fordern die Gleichstellung mit Riester! Die Doppelverbeitragung der Riestersparer wurde zum 01.01.2018 abgeschafft. Gleiches muss auch für die Direktversicherten gelten. Diese notwendige Gleichbehandlung, respektive die Abschaffung der Ungleichbehandlung muss doch endlich mal von einem Gericht festgestellt werden!

Schmitz, Jürgen

Zu den Beiträgen von Herrn Lange und Herrn Korth- Vorsitzender des Vorstandes des Vereins -:
Die sehr, sehr kurze Zusammenfassung der rechtlich-juristischen und politischen erwägungen zur Verbeitragung von bAV-Leistungen ab 2004 , die Herr Lange gemacht hat, sind nicht ganz falsch- je nachdem natürlich , welchen Maßstab man an die verschiedenen – für sich selbst als wichtig empfundenen – Beurteilungsalternativen ansetzen möchte. Herr Korth vertritt die Meinung des Vereins- unabhängig von unterschiedlichen Meinungen von Mitgliedern- das ist eben auch richtig! Der Vorstand sieht den Kampf für “gerechte” Verbeitragung noch nicht als erledigt an; Zweifel am Erfolg sind dazu sicherlich auch angebracht.Juristisch – auf der Ebene der Gerichte – sehe ich nur noch “Nullnummern ” mit den bisherigen Argumente aus dem Lager des Vereins.
Aber.: Viele bAV-Verträge enthalten Zusatzversicherungen. Das LSG NRW hat nun erstmals deren Überschüsse aus dem Zahlbetrag der Versicherung heraus gerechnet . Vorteilfür die Versicherten – darüber redet aber niemand ! Was selten vorkommt, dass die LV Leistungen nachgerechnet werden; dass die Grundlagen der Verbeitragung mal genauer geprüft werden u.s.w. : Das macht Arbeit, führt aber auch zu einigem Erfolg- ohne Verfassungsprobleme aufzuwerfen, die nur in engen Grenzen Aussicht auf Erfolg zeitigen können. Diese Problematiken übersehen beide!
Es gibt auch nioch andere juristische Probleme : Warum nimmt niemand das Wahlrecht des Gesetzes in Anspruch, sein Kapital zu verrenten nach dem Rentenfaktar der LV bei Auszahlung. Ich habe das nie verstanden .Heute liegt der Rentenfaktor bei 22-24; nach § 229 I 3 SGBV – 120er Regelung aber bei 84- also fat 4mal schlechter zulasten des Versicherten. Wenn eine LV jemandem einen Rentenfaktor von unter 40 vorgibt , ist es nach der Ddurchschnittlichen Lebenserwartung eines 60jährigen besser das Kapital umwandeln zu lassen – als nach § 229 I 3 SGB V – auch wenn dieser Zahlbetrag dann bis zum Lebensende verbeitragt wird: Alles Rechenaufgabe und juristische Kenntnis! – Man muss auch die Grenze von 149 545 € als Kapitaleinmalzahlung für 21 und 22 im Kopf haben, um zu erkennen, dass es über § 226 II SGB V dannj keine Beiträge zu erheben gibt.
Rechtlich ist in Einzelfällen noch etwas “drin ” – im Grundsatz- aus “Vereinssicht” aber wohl nicht mehr – das heißt aber nicht, dass man für eine “gerechte” bAV nicht eintreten sollte.Das ist erste Aufgabe des Vereins – die 2. Aufgabe ist – Verbraucherschutz im Bereich der bAV – das fehlt und ist dringend geboten.
J. Schmitz
Ass.Jur.; Lehrbeauftragter bAV ; Rentenberater

Der DVG kämpft für die “Abschaffung” der Doppelverbeitragung

zum Beitrag “Schmitz, Jürgen 09. September 2022″:

Der Vorstand des DVG benötigt keine Erklärungen und Interpretationen über seine formulierten Zielsetzungen, schon gar nicht von externen Dritten und überhaupt schon gar nicht, wenn sie dazu noch definitiv falsch sind.
Zitat aus dem Beitrag Schmitz: ” … für (eine) “gerechte” Verbeitragung…”

Die Ziele des DVG stehen sauber und klar auf der Homepage und werden ebenso klar im Mitglieder newsletter kommuniziert:
“Unsere Forderungen sind eindeutig:
• Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
• Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil
• Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester und
• Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde”

Dort steht nichts von “gerechter Verbeitragung”. Der DVG fordert den “Stopp”.

Im Namen des Vorstandes weise ich diese Interpretation des Ass.Jur. J. Schmitz als eine Fehlinterpretation der DVG Vereinsziele mit aller Entschiedenheit zurück.

Der DVG beschäftigt sich auch im ersten Ansatz nicht mit den wenigen, exorbitanten Ausnahmefällen, die im Beitrag von Ass.Jur. J. Schmitz in epischer Breite behandelt werden. Der DVG konzentriert seine Arbeit erst einmal auf die Milllionen an Standardfällen von Direktversicherungen, in denen die einfachen Vorsorgesparer um ihr sauer Erspartes von der Bundesregierung und von den Krankenkassen geprellt und betrogen wurden.
Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG eV