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Beiträge (1984)

Zum Bericht „Berlinreise – politische Ergebnisse“
Sehr geehrter H. Korth.
Bezogen auf die Aussage „Wir finden bei der Politik und anderen Verbänden immer mehr Gehör“, stellt sich die Frage in welche begriffliche Richtung ist das Gehör ausgerichtet? Der gesamte Bericht ist begrifflich nach der gesetzlichen bAV ausgerichtet!
H. Stiefermann von der aba redet vom „Stopp der Doppelverbeitragung“ und meint den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz nach § 248 SGB V! Dieser trifft gemäß – z.B. für Rentner nach § 237 SGB V – auf die gesetzlich festgelegten „dem Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen -Versorgungsbezüge“ zu! Er spricht den Freibetrag an, der sich wiederum auf die gesetzlich festgelegten Beiträge anlässlich einer bAV zutrifft!
Mit welchem Wortbeitrag bezieht er sich auf die ungesetzliche Verbeitragung von privat angesparten Altersvorsorge?
Ich schätze H. Birkwald sehr, da er als einziger Politiker das Thema offen ausgesprochen hat. Aber er redet doch in diesem Beitrag nur von der gesetzlichen bAV.
Was glaubt H. Birkwald, was passiert, wenn er die gesetzlich für die bAV festgelegte Entgeltumwandlung abschaffen will? Die Entgeltumwandlung wurde ab 2002 eingeführt, um dem Arbeitnehmer eine „Umwandlung von künftigem Lohn“ in eine gesetzlich geregelte bAV einzahlen zu können!
Warum hat uns Blüm damals geraten privat vorzusorgen, weil die Renten immer geringer ausfallen werden?
Warum hat er uns mit der Pauschalversteuerung geködert?
Weil die damals freiwillige Altersversorgung der Arbeitgeber, die allein dazu diente den Arbeitnehmer langfristig an den Betrieb zu binden, nur in ca. 50% der Unternehmen mit fallender Tendenz vorhanden war!
Die Beendigung der Entgeltumwandlung bedeutet das Ende der gesetzlichen bAV, denn ein Blick in das Betriebsrentenstärkungsgesetz zeigt, dass die Arbeitgeber keinen Beitrag mehr leisten wollen!
Wo bleiben die Fragen an die Politik bezogen auf die Grundsätze des DVG „Direktversicherungsgeschädigte“?
Wir haben ohne gesetzliche Grundlage, durch Täuschung und Betrug durch Versicherer, der Krankenkassen, unter dem Deckmantel der Politik, der BaFin, der Sozialgerichtsbarkeit, für unsere private Vorsorge zweimal die Sozialbeiträge abführen müssen. Alles einem Rechtsstaat widersprechend, vorbei am Parlament, das zwar am 25.02.2021 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutsche Bundestags „Abschlussprotokoll Prot Nr. 19/85 zur Petition Pet 2-18-15-8272-003156, S. 35-46 (131), der ca. 700 Petitionen umfasste zugestimmt hat:
• „Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dann der Beitragspflicht unterliegen, wenn ihnen eine Einkommensersatzfunktion für das im aktiven Arbeitsleben erzielte Arbeitsentgelt zukommt. Anders verhält es sich mit der “echten” Privatvorsorge, die dann vorliegt, wenn der Versicherte die Altersvorsorge in einer Versorgungseinrichtung aufbaut, zu der der Arbeitgeber weder Zuschüsse noch Aufwendungen leistet oder in sonstiger Weise eingebunden ist, d. h. außerhalb des Einflussbereiches des Arbeitgebers liegt. Leistungen aus diesen privaten Altersvorsorgeverträgen unterliegen daher bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (anders als bei freiwilligen Mitgliedern) nicht der Beitragspflicht“.
• „Direktversicherungen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei denen über den Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung war erst ab 2002 möglich) oder kombiniert. Unabhängig von der Finanzierung steht neben der Versicherung auch der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Betriebsrente haftungsrechtlich ein (§ 1 Zusage des AG auf bAV, Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz).“
• „Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es Aufgabe der jeweiligen Krankenkasse ist, unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtslage den konkreten Umfang beitragspflichtiger Einnahmen, d. h. auch von Versorgungsbezügen, zu bestimmen“.

Was heißt, dass der Verweis der Krankenkassen auf die vom Versicherer abgegebene betrügerische Meldung, kein Beweis ist; es zählt allein der Versicherungsvertrag und der muss von der Krankenkasse überprüft werden (§ 202 SGB V).
Nach meiner Meinung wäre es Aufgabe des DVG den ursprünglichen Vereinsgrundsatz mit diesem Beschluss des DBT weiter zu verfolgen, wenn man glaubt, dass man bei der Politik immer mehr Gehör findet!

Kurt Lindinger

Petra von Bossel-Broszat

Meine Lieben,
Ich habe dem ganzen Theater noch etwas hinzuzufügen. Durch die Anhebung der Altersgrenze beim Renteneintritt wurde meine Direktversicherung noch während meiner Berufstätigkeit ausgezahlt. D. h.: Sie wurde auf mein Jahresgehalt aufgeschlagen und versteuert. Und nu? Ich habe nirgends etwas zu diesem Fall finden können. Die Versteuerung wäre bedeutend niedriger ausgefallen, wenn ich schon Rente bezogen hätte. Das Finanzamt nimmt sich nichts davon an. Gibt es einen Tipp für mich von ihrer Seite. Im Internet habe ich nichts finden können.

Hallo Frau von Bossel-Broszat, wir sind eher Spezialisten im Sozialrecht, KV- und PV-Beiträge, weniger im Steuerrecht. Grundsätzlich aber kann man sagen: viele unserer Mitglieder haben diese Direktversicherung als eine “Kapital-Lebensversichrung” abgeschlossen, mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren oder länger. Diese Auszahlungen waren in der Regel steuerfrei und nicht an einen Status ” noch berufstätig” oder “schon in Rente” gebunden, völlig unabhängig davon. Es muss sich daher um bei Ihnen um einen speziellen Vertag handeln. Falls Sie an Details interessiert sind, schicken Sie uns Ihre Daten über info@dvg-ev.email. Gruss, RK.

Kommentar zu “ Wir finden in der Politik und anderen Verbänden immer mehr Gehör“
auch noch zusätzlich TÄTERSUCHE

Glückauf Mitkämpfer,
postalisch zum 08.12.2022, hat unser „Minister für Arbeit und Soziales“ auf unsere kleine Anfrage:
“ wer stört und behindert die unverzügliche Beseitigung der Willkürtat aus dem Jahre 2003/04
(Ergänzung unter §229 SGB V und Änderung unter §248 SGB V) in dieser Regierung (Ampel)“
auf zwei Seiten Papier (schriftlich) klar und präzise Stellung zu unserem dummen Ansinnen genommen.

Ausführlich wird die unheimliche Wandlung der Freigrenze in einen Freibetrag
(bereits speziell im TV erläutert, von Herrn Dr. Nüßlein dem Maskör)- angezeigt und als Meilenstiefel
eines langen nachhaltigen Marsches ausgelobt und uns dann als einmaliger Game-Changer
in dieser Institution verkauft.
O Gott, aber doch nicht als Wiedergutmachung betrachten!!!!!!,
für den nachhaltigen hinterlistigen Betrug an mehr als 16 Mil. Bürgern und Bürgerinnen.

Eine weitere Verbesserung ist nicht zu erwarten und auch nicht gewünscht, geschweige denn eine Erstattung
aus der Vergangenheit würde, wie bereits allen Bürgern bekannt, die Krankenversicherung überlasten und total ruinieren.

Das ist kein Genuschel, sondern -heutig und jetzt- KLARTEXT aus dem Ministerium von Herrn Heil, dem Schutzheiligen der bis 2025
ausgewiesenen Haltelinien, welche bereits stetig von den Beitragserhöhungen des Gesundheitsministers unterlaufen werden.
Kein Hinweis über die hinterlistige Transformation von privatem Spargeld und der Erträgnisse in eine
sozialversicherungspflichtige Einnahme (Versorgung) im Ruhestand.

Das perfide an der Sache ist schon seit mehr als 18 Jahr programmiert und allen Legislativen zu 100% bekannt.
Der festgeschriebene gesetzliche Schutz unseres privaten Sparvermögens oder auch Altersversorgung wird von
diesem Minister schutzlos dem Gesundheitsminister geopfert
Dieser wird auch noch in diesem Schreiben als hauptverantwortlicher Täter und zuständiger Ansprechpartner
(Prof. Dr. Dr. Lauterbach, in Harvard) für die obig angezeigte Anfrage ausgewiesen.

Wie immer gibt es keinen Bezug zur Erbsünde der SPD, wobei der Parteivorstand und die Fraktion seit mehr als 18 Jahren
den Kopf in den Sand steckt –trotz ausgewiesener FACH-Kenntnis, werden wir wieder hinter die Tanne geführt.
Hartz IV ist nicht aus unseren Köpfen. §§229,248 SGB V ist nicht nur ein Teil davon, sondern mit noch negativer Bilanz;
denn jeder der privat bAV gespart hat wird bestaft, mit mehr als 20 %. Das weist den wahren Respekt an unserer Lebensleistung aus.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott wo die Roten Laternen still erlöschen.
Hans-Michael Wilcke + Team

PS: wer ehrlich ist, der erkennt die Windmühlen glasklar im Spiegel an der Wand.
Handle recht, dann bekommst Du Recht

Der Beitrag von Jürgen Neddens vom 15.12.2022 soll wohl als Schlafmittel wirken und den kleinen Mann oder Frau ruhig stellen. Von wegen, wir leben “in einem demokratischen Rechtsstaat, das tut auch mal weh”.
Derartig überhebliche Äußerungen können wohl auch nur diejenigen von sich geben, die sich selber gut versorgt sehen und “weh tun” darf es dann ruhig bei den Anderen. Zur Erinnerung: der Politiker und der deutsche Beamte erhalten 72 % an Pension, der einfache Rentner in diesem “demokratischen Rechtsstaat” aber nur 48 % an Rente. Und wenn der fleißige Arbeiter sich dann über 30 Jahre etwa 60 000 Euro an “Zusatzrente” (Direktversicherung) anspart, dann darf er darauf locker und nachträglich 10 000 Euro an die Krankenkasse abführen (Rechtsstaat eben !). Auch das zur Erinnerung: das höchste Deutsche Gericht, das BVerfG hat bereits vor Jahren entschieden, der Bundestag darf nicht dauerhaft überbesetzt sein (zurzeit bei 749 Abgeordneten mit 25 % überfüllt), es muss eine neue Wahlordnung her. ABER: es passiert – Nichts. Im Zivilrecht oder im Steuerrecht kommt der Verurteilte in Beugehaft, wenn er sich weigert, die Gerichtsentscheidung umzusetzen – das deutsche Parlament aber steht außerhalb der Rechtsordnung, setzt das Urteil des BVerfG einfach nicht um … und es passiert NICHTS (demokratischer Rechtsstaat eben !). – Wenn die Krankenkassen ein Finanzierungsproblem haben, dann kann man z. B. die Beitragsbemessungsgrenze deutlich hochsetzen. Diejenigen, die 10 000 Euro und mehr an Gehalt im Monat bekommen, können locker mehr einzahlen. Aber stattdessen schröpft man lieber den kleinen Rentner, der darf dann doppelt und dreifachen Beitrag zahlen (das tut auch mal weh !). Der Staat zahlt für die Hartz IV-, Bürgergeld-Bezieher und Sozialhilfeempfänger nur den Mindestsatz in die Krankenversicherung ein. Das führt nach Berechnungen von Experten zu einer jährlichen Unterdeckung von ca. 10 Mrd. Euro. Zur Erinnerung: die Unterstützung der Bedürftigen in diesem “demokratischen Rechtsstaat” ist eine gesamtstaatliche Aufgabe ALLER Bürger, aber einzahlen tun nur die GKV-Versicherten. Selbständige und Staatsdiener beteiligen sich nicht (das tut halt auch mal weh !).
Der aufgeklärte deutsche Wähler sollte sich sehr überlegen, welcher Partei er beim nächsten Mal seine Stimme gibt. Die etablierten Parteien jedenfalls verweigern sich einer Präzisierung des § 229 SBG V, mit Absicht: damit den Krankenkassen mehr Interpretationsspielraum bei der Gebührenerhebung beim kleinen Mann/Frau bleibt. Und unsere Kinder und jungen Mitbürger sollten sich sehr wohl überlegen, ob sie noch neue Versicherungsverträge für die Altersvorsorge abschließen: sie setzen sich einem hohen Risiko aus, dass Ihnen der Staat 20 Jahre später viel mehr abnimmt als heute bekannt ist und damit die Altersvorsorge zu einem Lotteriespiel und zu einem massiven Minusgeschäft wird. So ist es 6,3 Mio Versicherten mit dem GMG 2003 eben auch ergangen (“das tut halt auch mal weh “!).
Genau: diese grobe Ungerechtigkeit schmerzt uns sehr, Verstöße gegen den Verbraucherschutz und nachträgliche Eingriffe in vor 25 Jahren geschlossene Verträge sind eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Und dagegen kämpfen wir und klären auf.

Komentar zu „Fehlerhaftes Gesetz schädigt Betriebsrentner“
Abteilung: Student oder auch Erben

siehe unseren Kommentar vom 5. April 2022 an Claudia

Teil 2 Handlungsanweisung
Glückauf Claudine,

begründet wird von der GKV die Verbeitragung mit der Vorsorgeanwartschaft dieser Verträge, die mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden.
Diese Vorsorgeanwartschaft und der Versorgungszweck wurden vom BSG jedoch im Jahre 2019 simpel aufgehoben.
Die BSG-Entscheidung B 12 KR 12/18 R vom 26.02.2019 beweist eindeutig, dass eine zugesagte Versorgungsanwartschaft
ganz selbstverständlich neutralisiert werden kann,

[….]- wenn sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls die nach § 48 Abs 4 Nr 2 SGB VI vorgesehene Höchstaltersgrenze von 27 Jahren
überschritten hat. Damit war vorliegend der Versorgungszweck bei Eintritt des Versicherungsfalls im Frühjahr 2013 nicht mehr gegeben.[….]

Weiterhin beschreibt das BSG und BVerfG unter
B12 KR 4/14 R vom 29.07.2015 und B12 KR 16/10 R, 1 BvR 1924/07 vom 07.04.2008
den vertraglich fixierten Auszahlzeitpunk (Laufzeit):
[…]in dem das 65. Lebensjahr vollendet ist[….]
Der angezeigte Versorgungszweck startet laut BSG jedoch bereits wieder mit
[…]Vollendung des 55. Lebensjahres[….].
Dieses ist eine freiheitlich, eigenständig entwickeltes Abgrenzungsterm des BSG, da gesetzliche Vorgaben
oder Ermächtigungen aus einem Verwaltungsakt des Beamtentums auch nach 70 Jahren BRD Justitia noch nicht vorliegen.
Man kann also ansetzen, dass sich hieraus eine Anwendung auf Personen, welche das 27 überschritten und das 55 Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, dem vom BSG angezeigtem Versorgungszweck nicht unterzuordnen sind und damit
eine Verbeitragung der ererbten Verträgen nicht unterliegen.

Sollte dieses der Fall sein, so müssen Sie nun unverzüglich einen Widerspruch an Ihren GKV-Vasallen, mit dem oben angezeigtem
Tenor unter Beibringung der Entscheidungen (einfach AKTENZEICHEN) einleiten.
Sollte der Vasall Ihrem Widerspruch mit seinem Bescheid nicht statt geben (dauert ca. ¾ Jahr), so müssen sie mit Hilfe dieses
einfachen Tenors Klage bei Ihrem Sozialgericht einreichen.
Zahlungen müssen Sie in jedem Falle leisten und diese jedoch nur unter Vorbehalt.
Ich hoffe man konnte aushelfen. Bei Rückfragen stehe ich zur Verfügung

Mit bergfrischem Glückauf aus dem Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
Zahlstellen -Nummer: wird von der GKV immer noch verweigert

Als Noch-Mitglied ( meine Mitgliedschaft endet zum Ende des Jahres ) habe ich am Wochenende den aktuellen Newsletter des DVG erhalten.
Über die Wortwahl des Ehrenvorsitzenden, Herrn Kieseheuer, bin ich entsetzt und geschockt.
Gleich zweimal wird da von einem “Perfekten Verbrechen” gesprochen.
Ich habe den Herren bisher als recht integer wahrgenommen und jetzt so etwas? Das ist eine absolute verbale Entgleisung und verstärkt den bei mir schon vorhandenen Eindruck der Ausrichtung dieses Vereins.
Sind unsere Politiker, unsere Regierung Verbrecher? Man muss und kann Entscheidungen und die Handlungsweise unserer Regierung und deren Vertreter da wo es nötig ist in angemessener Form kritisieren und dann aber auch sachdienlich Verbesserungsvorschläge machen.
Aber so von einem “perfekten Verbrechen” zu sprechen ist für mich unvorstellbar.
Dieses Grußwort hat mich jetzt nur noch darin bestärkt das einzig Richtige gemacht zu haben, nämlich aus diesem Verein auszutreten und in anderer Form mit sachlichen Argumenten und mit einem ordentlichen Auftritt den Kontakt zur Politik und deren Vertretern zu halten.

Lieber Herr Tinz,
Sie haben Recht mit Ihrer Empörung über verbale Entgleisungen. Auch ich habe mal einen Ausdruck wie ….spuckt ihm ins
Gesicht…. an anderer Stelle kritisiert.
Glauben einige Mitglieder eigentlich, mit solchen Ausdrücken irgendetwas zu erreichen?

Ja, wenn’s nur von Mitgliedern wäre, aber hier handelt es sich um Ehren- Vorsitzende bzw. dem Vorsitzenden des Vereins! Mir wurde von Herrn K. Überheblichkeit attestiert. Die Ausrichtung des Vereins macht mir mittlerweile ernsthaft Sorgen. Leider war ich für dieses Jahr zu spät, aber ich habe es Herrn Tinz gleichgetan.

Ich wünsche friedvolle Weihnachten!

Lieber Norbert Tinz, was heißt denn Wortwahl und was heißt Ausrichtung des Vereins – ist jetzt auch bei uns angekommen, dass man sich untereinander nicht mehr alles sagen darf???
Dass rückwirkend in unsere Verträge eingegriffen wurde, dürfte doch bei allen angekommen sein und dass das nicht in Ordnung ist, dürfte doch auch unbestritten sein – ja Herr Irmer – hat es ein bisschen vorsichtiger ausgedrückt – “es ist zumindest moralisch nicht in Ordnung” – eine sehr wertvolle Rückmeldung, aber hat uns das weiter gebracht? – noch nicht einmal Herr Laschet hat das im Wahlkampf aufgegriffen – damit hätte er Punkte machen können, oder?
Dass unsere Politiker sich in dieser Parteien-Republik verselbstständigt haben sieht man doch an der Größe unseres Parlaments, am Erweiterungsbau des Kanzleramts, an der Manie kurz vor Ende der Wahlperiode noch zahlreiche Beamte im Parlamentsbetrieb einzustellen – man sieht es an der Maßlosigkeit und wir ertragen einfach nur noch die Beispiele im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler und werden noch sehen wohin uns das alles führt. Wenn wir das alles nicht mehr ansprechen dürfen, dann gute Nacht.
Das einzige, was unserer Sache wirklich dienlich ist, wären deutlich mehr Mitglieder in der Öffentlichkeit und Unterstützung unseres Vorstands. Man mag über Menschen streiten – was sie tun oder sich ausdrücken … man hat ja auch die Wahl, es ja auch besser zu machen, aber es ist doch völlig unstrittig, dass Gerhard Kieseheuer es war, der den DVG wesentlich nach vorn gebracht hat und der aktuelle Vorstand sein Werk, an dem er auch weiter mitarbeitet, fortsetzt … Nur mit Einigkeit und Mitarbeit kommen wir weiter.

Zur Veröffentlichung auf der DVG-Seite: “In der Bild-Zeitung: Doppelte Beiträge zur Krankenkasse gehören abgeschafft”
Zitat Bild-Zeitung”…Verfassungsgericht und Bundessozialgericht haben bisher alle Klagen gegen den doppelten Kassenbeitrag zu Gunsten der Politik entschieden, ….” Diese Formulierung sehe ich als nicht richtig an! M. E. haben die Gerichte nicht zu Gunsten der Politik sondern zu Gunsten der Krankenkassen entschieden, denn – wenn ich es richtig verstehe – gibt der Gesetzestext (GMG 14.11.2003) die Verbeitragung der selbst bezahlten Direktversicherung eigentlich nicht her und war auch so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen (Bundestagsdrucksache 15/1525). Natürlich liegt der ursprüngliche Fehler bei der Politik durch die nicht eindeutigen Formulierung des Gesetzestextes (beeinflusst von Lobbyisten der KK?), sodass die Gerichte ihn zu Gunsten der Krankenkassen auslegen konnten. Aber man sollte die Krankenkassen hier nicht aus der Verantwortung lassen (selbst wenn ihre Lobbyisten beim Gesetzestext außen vor gewesen sein sollten)! Noch etwas – es geht ja nicht nur um die doppelte Beitragspflicht – es geht um die Beitragspflicht zur KK der selbst bezahlten Lebensversicherung überhaupt!

Auch ich habe es dem Herrn Tinz gleichgetan und bin zum Jahresende 2022 ausgetreten. Der letzte Newsletter hat mich nur darin bestärkt, das richtige getan zu haben.

Kommentar zu Herrn Birth vom20.12.2022
Glückauf Herr Birth,
interessant finden wir auch die Aussage der Grünen, die von Herrn Kurth im Bundestag am 12.12.2019
glaubhaft ausgesagte und vertreten wurde:
[….] Diese gesetzliche Ergänzung wurde ganz heimlich eingebracht [….]
[….] ist uns etwas Unterlaufen […. ]: und Herr Kurth blickt dabei mit schuldbewussten Blick auf den schweigenden und wissenden Gesundheitsminister – Herrn Span- der auch bereits im Jahre 2003/4 mitgewirkt hat.
Und was ist passiert, Wasser das sinnlos ins Meerb tropft und wir werden weiterhin zu unrecht bestohlen.
Hört man aus der Ampel die einzelnen Faktion – nicht nur diese-, so wollen alle dieses Unrecht unverzüglich beseitigen, aber da sind die Blockierer
und wer das ist? das verraten SIE dann auch nicht.
Freuen wir uns aufs Fest und einen drehwurmartigen Rutsch, mit silbriger Hoffnung am Horizont.
Auch für über 16 Mil. KVdR _Mitglieder, die dank staatlichem Schützes jeden Monat beraubt werden

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

Ich möchte hier einmal die Kommentare von den Herren Bodenstein Und Linz, sowie einige andere Herren die mit der Wortwahl nicht einverstanden sind und deswegen ausgetreten sind.
Meine Herren, ich glaube, das man auf solche Mitglieder wie Sie es sind, die die Wortwahl einiger zum Maßstab nehmen um beim DVG auszutreten, leicht und gerne verzichten kann. Über die Wortwahl kann man sicherlich immer geteilter Meinung sein, aber es geht hier um die Sache, um unser Anliegen, um unser Geld was uns gestohlen worden ist. Dafür darf man meines erachtens gerne ma über die Strenge schlagen. Wenn es für Sie daher unzumutbar ist, weiterhin für unsere/seine Sache zukämpfen, dann gehen Sie mit Gott, aber gehen Sie. Gehen Sie weiterhin Fähnchen schwenken und nicken Sie es ab, so wie in der Vergangenheit.
Für mich sind solche Leute nur Trittbrettfahrer, sonst nix.

Hallo Herr Liebl,
ich bin ganz Ihrer Meinung.
Ich gehe nun davon aus, das diese Herren den Freibetrag, erkämpft vom Verein DVG, den Krankenkassen spenden werden.
Wenn nicht, kann man hier auch von Doppelmoral sprechen.
Ich wünsche allen anderen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Beste Grüße