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Der Beitrag von Reiner Korth vom 17. Dezember 2022 kann ich zu 100 % zustimmen. Ich möchte nicht auf die vielen Ungerechtigkeiten
die uns unsere Politiker eingebrockt haben eingehen ! Eine ganz große Ungerechtigkeit, ist die Enteignung für die über 6 Millionen
Rentner in Deutschland, die über Jahrzehnte ihrer Berufstätigkeit auf anraten der Politik in eine Direktversicherung zur privaten Alters-
vorsorge eingezahlt haben und dann nach Auszahlung der Versicherungssumme fast 20 % an die GKV zahlen müssen.
( das tut auch mal weh ! ) Der DVG e.V. fordert nachwievor den sofortigen Stopp der Mehrfachverbeitragung und die finanzielle Entschädigung
für alle Betroffenen in deren Verträge mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) rückwirkend eingegriffen wurde.
Einige weiterhin haarsträubenden Ungerechtigkeiten beschreibt CDU-Vize Dr. Carsten Linnemann in seinem kürzlich erschienenen Buch
Titel ” Die ticken doch nicht richtig !, warum Politik neu denken muss. Ein paar interessante Kapitel aus dem Buch.
Den eigenen Gürtel enger schnallen – den Bundestag erheblich verkleinern – Sozialausgaben gerechter verteilen – weniger Beamte:
Beamtenstatus auf hoheitliche Aufgaben beschränken – fehlende Geschlossenheit – ein Land erstickt an sich selbst – Deutschland nah am
Verwaltungsbankrott. Linnemann zeigt in seinem neuen Buch, wo Handlungsbedarf besteht und sagt: Das Deutschland seit Jahren
unter mangelnder Reformbereitschaft leidet und die deutsche Politik die Weichen stellen muss, um das Land für die anstehenden
Herausforderungen neu rüstet !
Zu dem Thema : Weniger Beamte, hat sich CDU-Vize Dr. Carsten Linnemann wohl in seinen eigenen Reihen unbeliebt gemacht ! Aber wieso ?
stimmt doch, oder etwa nicht ? Dirk Wiese MdB SPD zum Beamtenbashing von Linnemann:
Er schreibt: Der Frontalangriff von Linnemann auf diejenigen, die unseren Staat jeden Tag am Laufen halten, ist für uns als SPD inakzeptabel
und ein Schlag ins Gesicht der hart arbeitenden Beamtinnen u. Beamten. Die aktuellen Krisen zeigen doch eins ganz deutlich:
Ein starker, handlungsfähiger Staat ist wichtiger als je zuvor. Statt die Beamtinnen u. Beamten abbauen zu wollen, ja sie zu diffamieren,
sollten wir ihnen vielmehr Wertschätzung und Respekt entgegenbringen.
Weiterhin äussert sich der Beamtenbund dbb Chef Ulrich Silberbach dazu und attackiert Linnemann. Unter anderem fordert Linnemann
eine drastische Beschneidung des Beamtenapparats.
Eine weiterhin schon seit Jahrzehnten ungerechte Rentenpolitik ! ( Ja, das tut auch weh ! )
Es kann und darf gerechterweise nicht sein, dass Beamte, Selbstständige etc. keine Beiträge in die gesetzliche RV einzahlen und dann noch
im Rentenalter 72 % Pension erhalten und noch dazu div. Vergünstigungen. Arbeitnehmer wie Arbeiter u. Angestellte erhalten dagegen nur
48 % Rentenbeiträge. Sinnvoll wäre, dass jeder Arbeitnehmer, egal ob Arbeiter, Angestellter, Beamter oder Sebstständige grundsätzlich
in die RV einzahlen. Dann wäre eine Gerechtigkeit das wirklich Alle 60 % Rente bzw. Pension erhalten ! Aber das wird nie so kommen, da
unsere Politiker und alle Beamten dann ja finanziell schlechter gestellt würden und zusätzlich die monatlichen Beiträge an die RV zahlen
müssten. ( Ja ! das tut den Beamten weh ! )
Allen Lesern und Betroffenen eine schöne geruhsame Weihnachtszeit, vor allen Dingen Gesundheit und einen guten Rutsch ins Jahr 2023 !

Dem Kommentar von Herrn Berenkamp ist absolut zuzustimmen. Es liegt doch auf der Hand, dass sich die Beamten mit Haenden und Fuessen gegen jedwede Kritik an ihnen massiv zu Wehr setzen. Aber man darf sich wohl die Frage stellen, warum Herr Linnemann, wenn er die vielen Misstaende die in Deutschland herrschen anprangert, nicht in seiner Partei mal auf den Tisch haut und an dieser Situation beginnt was zu aendern. Eine Aenderung dieses Raubzuges der Direktversicherungsgeschaedigten hat doch eine Kanzlerin Merkel mit einem Federstrich vom Tisch gewischt, und die Herrn Spahn, Linnemann und andere die sich fuer eine Abschaffung einsetzen wollten, alt aussehen lassen und alle haben es akzeptiert, anstatt mal gegen eine Kanzlerin zu rebellieren. Aktuell werden hunderte von Milliarden locker gemacht ohne mit der Wimper zu zucken. Auch ein Kanzler Scholz steht noch im Wort, was zu aendern, aber wann passiert was? Aber vielleicht hat er das Versprechen von Muenster im Wahlkampf sicher wieder vergessen. Es wird sich doch nichts aendern, wie die vergangenen 18 Jahre gezeigt haben. Ein froehes Fest.

Glückauf Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
auf unsere erneutes Nachharken, wer denn nun die Rückabwicklung und den unverzüglichen
Stopp der Vermögensabgabe aus §229 SBG V in dem bunten Verkehrslicht verhindert,
wurde uns wiederholt freundlichst von der SPD-Fraktion gemeldet:
Antwort vom 15.12.2022
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AW: Warum darf man Grabkerzen nur einmal anzünden?
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
ich kann nur meine Klarstellung aus der letzten Mail bekräftigen:
Persönlich bin ich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung und setzte dafür beispielsweise auf engen Austausch und Kooperation mit dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten.

Sie erkundigen sich, welcher der Koalitionspartner sich der Abschaffung der Doppelverbeitragung verwehrt hat.
Ich kann Ihnen so viel sagen: Die SPD war es nicht. Das dürfte aber keine Überraschung sein – den Standpunkt der Partei konnte man ja vorher unserem Wahlprogramm entnehmen, in dem wir uns bereits gegen eine doppelte Verbeitragung ausgesprochen hatten.

Die Koalitionsverhandlungen waren jedoch vertraulich.
Daraus resultiert, dass ich natürlich auch nicht im Nachhinein berichten kann, welche Partei sich einer Reform verwehrt hat.

Mit freundlichen Grüßen
xx??xx, MdB (SPD)
————————————————————————————————————————————————-
Es gibt bessere Ausreden, aber dieses ist der Stil an den wir uns nach mehr als 18 Jahren wohl gewöhnt haben,
verschieben der Verantwortungen in die nächste Haustüre und bloß schnell weg .
Der Durstende findet auch keine Tropfen Süßwasser im großen Ozean, nur der Himmel kann da helfen.

Das Team Wilcke wünscht auf diesem Weg, allen Mitstreiterinnen und Mitstreiter
einen runden und erfolgreichen Drehwurm in das Jahr 2023.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die Roten Laternen immer schneller erlöschen
Team Wilcke

PS: Wir hoffen weiterhin auf Ihre aktive Unterstützung gegen diese Willkürtat eines Herrn Seehofers, Olaf Scholz, Ulla Schmidt,
Dr. Angela Merkel und mit all den schuldigen Mitarbeitern (Referenten, Lobbyisten ).
Natürlich auch gegen die damaligen Legislative, die zu mehr als 90% dieser kleinen Ergänzung unter §229 SGB V
willig Zustimmung erteilt hat.

Hans Walter Müller

Hallo Herr Wilcke,
leider ist es offensichtlich so, dass viele Mitglieder im DVG zwar hoffen, dass etwas erreicht wird, aber selbst nichts oder nicht viel zu einem Erfolg beitragen (bzw. können oder wollen). Wenn jedes DVG-Mitglied immer wieder bei seinem derzeitigen oder ehem. Arbeitgeber bzw. dessen Personalabteilung und / oder Betriebsrat oder ehemaligen Kollegen – wenn noch Kontakt besteht – vorstellig werden würde, könnte vermieden werden, dass das Thema in Vergessenheit gerät und gleichzeitig Werbung für den DVG betrieben werden. Es gibt ja noch immer genug, die Betroffen sind bzw. die es in absehbarer Zeit trifft. Auch könnte jeder aktuell Betroffene regelmäßig bei jedem neuen Beitragsbescheid zunächst einmal Widerspruch bei der KK einlegen (Musterbriefe mit Textbausteinen für variable / immer wieder austauschbare Begründungen könnte sicher der DVG liefern). Ob man letztendlich tatsächlich den Klageweg über die 1. Instanz hinaus betritt ist noch eine andere Sache- Auf jeden Fall käme auch bei den Krankenkassen und damit den Nutznießern der Ungerechtigkeit permanent Druck auf, sodass sie früher oder später auch an einer finalen Lösung interessiert sein werden (wenn Lücken in Budget sind, müssen diese nicht durch Ungerechtigkeiten den Rentner gegenüber geschlossen werden; die Politik kann das!). Es muss von uns der Druck auf allen Ebenen aufrecht erhalten werden, da die Neigung es Auszusitzen relativ groß ist. Jeder Einzelne ist gefragt sich zu beteiligen!

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Müller,
es liegt auch in der Hand des Vorstandes des Direktversicherungsvereines,
Aktivitäten und Handeln müssen einfach per Satzung gefordert werden.
Wenn mehr als 4000 KVdR- Mitglieder unserer Legislativen – wenn auch nur einmal im Monat- eine
gerechtfertigte Anfrage zur Beantwortung oder auch nur mit einer einfache Beschwerde, diesen gewählten
Bundesvertreterinnen und -vertreter -per einfachem E-Versand- zur Begutachtung oder Erinnerung,
in das Postfach legen. Registriert wir das in jedem Falle und wenn nur von den Referenten
aber es generiert eine Statistik des jeweiligen Abgeordneten auf Dringlichkeit und Masse wirkt hier.
Diese dienliche Handlungsweise der Mitglieder nennt man Solidarität mit dem Gremium, das sich doch gegründet und vereint hat,
um gemeinsam ein Projekt voranzutreiben und/oder in kurzer Zeit nachhaltig abzuschließen.
Hilfe und Unterstützung für den Einzelnen sollte manchmal jedoch von diesem Gremium organisiert und gesteuret werden.
Der Beitritt zum Verein erfolgt aus eigener Entscheidung und man kann nur bezahlen
und/oder auch einen sachlichen Beitrag leisten, es gibt keinen Zwang aus dieser Mitgliedschaft,
aber warum will man das, wenn man nichts veranlasst, bis auf eine statistische Zahl, als Mitglied gezählt,
dann kann man auch wieder austreten.
Wir machen das ohne Vereinsmitgliedschaft, weil wir davon überzeugt sind, dass VIEL hilft,
auch Justitia erwartet die Befreiung von diesem Schandfleck von der Legislativen,
also wenn „ALLE WOLLEN“ weiter so, nicht STUMM, sondern wütend sind wir.
„WIR SCHAFFEN DAS“

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott e, wo Rote Laternen erlöschen
Team Wilcke

Servus H. Wilcke,
auf diese gerne von den Politikern verwendete Ausrede, “dass immer andere Politiker oder Fraktionen schuldig sind”, sollte man künftig entschiedener an denjenigen die Frage stellen, ob er sich bewusst ist, was seine eigentliche Aufgabe ist, als ein vom Volk gewählter Vertreter in einem Parlament eines demokratisch parlamentarischen Rechtsstaates, der nur seinem Gewissen und unserer Verfassung verpflichtet ist und dadurch gegen alle verfassungswidrigen Vorgänge vorzugehen hat. Er ist Teil eines gesetzgebenden Parlamentes, das auch die Aufgabe hat, die Regierung zu überwachen!
Aber wie Sie aufgezeugt haben, versteckt man sich hinter dem Koalitionsvertrag, ohne die entscheidende Nennung des Verhinderers. Also will er keine anderslautende Klärung und verweigert sich seinem Wähler, wodurch er sich jede Legitimation als vom Volk gewählter Vertreter verwirkt hat.
Man sollte immer mehr auf die jeweilige Person einwirken, z.B. auch bei den verantwortlichen Repräsendanten unseres Rechtsstaates, auf den von ihnen eigentlich geleisteten Eid!
Wer die Rechtsstaatlichkeit anderer europäischer Länder anzweiflt, sollte erst einmal vor der eigenen Türe kehren!
MfG – Kurt Lindinger

Man sollte den Parteien nochmals deutlich machen:

Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.

Konfuzius

Und wer mehrere Fehler wissentlich begeht, fällt beim Wähler durch!

Nachdem vor ein paar Tagen die jubelnde Rundmail mit der Nachricht über die Erhöhung des Freibetrags rumging, war heute die neue Beitragsrechnung meiner Krankenkasse in der Post.

Ergebnis: ich spare nichts, zahle mehr wegen der ungenannten Erhöhungen der Kassenbeiträge und des Zusatzbeitrags.

Das ist alles sehr enttäuschend …

Hallo Rolf,
wenn Sie einen neuen Beitragsbescheid erhalten haben, dann sind sie sicher Selbstzahler. Das heißt sie haben keine Einzugsermächtigung erteilt.

Sie können jetzt erneut einen Widerspruch an Ihre Krankenkasse senden.

VG Ingrid Wulff

Nachdem vor ein paar Tagen diese Jubelmail mit der Erhöhung des Freibetrags rumkam, hat sich jetzt meine Krankenkasse mit einer neuen Beitragsrechnung für meine Direktversicherung gemeldet. Die hat ihren Mitgliedern natürlich nicht die erhöhten Beitragssätze angekündigt.

Die Erhöhung nützt mir nicht, ich zahle gut einen halben Euro mehr. Ist zwar nicht viel, zeigt aber das die Brocken die uns hingeworfen werden hintenrum sofort mehr als wieder einkassiert werden.

Also dran bleiben, nur die Abschaffung der Verbeitragung ist eine Lösung.

Glückauf Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
auf unsere erneutes Nachharken, wer denn nun die “Rückabwicklung und den unverzüglichen
Stopp der Vermögensabgabe aus §229 SBG V in dem bunten Verkehrslicht verhindert”,
wurde uns wiederholt freundlichst von der SPD-Fraktion gemeldet:
Antwort vom 17.01.2023 und wieder nur von SPD

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Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
ich kann Ihren Frust zur Thematik der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung gut verstehen.
Nachdem ich mit den zuständigen Fachpolitiker*innen hinsichtlich dieser Problematik bereits in Kontakt getreten bin, möchte ich Ihnen keine falschen Hoffnungen auf eine baldige Anpassung entsprechender Regelungen machen.
Nach meinem Dafürhalten, wäre im Koalitionsvertrag durchaus Raum für eine entsprechende Formulierung gewesen, die damit – vertraglich vereinbart – das Ende der Doppelverbeitragung zum Regelungsgegenstand dieser Legislaturperiode gemacht hätte. Eine solche Formulierung findet sich im Koalitionsvertrag jedoch nicht. Da ich nicht an den Koalitionsverhandlungen teilgenommen habe, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, weshalb dies nicht geschehen ist, obwohl das Ende der Doppelverbeitragung sowohl im Wahlprogramm der SPD als auch der FDP zu finden ist. Zusätzlichen zur fehlenden Koalitionsvertraglichen Festlegung, befinden wir uns aktuell in einer Situation, in der die gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Defizite zu verzeichnen haben.
Mir ist sehr bewusst, dass ich Ihnen mit dieser Antwort nicht weiterhelfen kann, aber als Abgeordneter des Deutschen Bundestages, bin ich es Ihnen schuldig, Ihnen meine persönliche Einschätzung des Sachstandes mitzuteilen.
Entsprechend kann ich Ihnen nur eines zusichern, nämlich dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten fortwährend dafür einsetzen werde, dass die Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft wird – so wie es unser Wahlprogramm und vor allem die Fairness verlangt.
Ich bedanke mich für Ihre Hartnäckigkeit und dafür, dass Sie auf Missstände aufmerksam machen. Zumindest in meinem Fall haben sie dazu beigetragen, dass ich dieses Thema nun noch einmal verstärkt im Blick behalten werde. Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
XXXXXXX
Bundestagsabgeordneter SPD
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es handelt sich bei diesem Schreiber um einen der JUNGEN Stürmer (Wilder) der SPD.
Es gibt also noch Hoffnung für die Zukunft, wenn wir weiter nerven, muss auch Olaf einmal einknicken.
Nur Mut, alle Einsätze von Euch werden langfristig belohnt.
Hartnäckigkeit führt nachhaltig zur Zeitenwende. Also weiter diese Mitspieler stetig bearbeiten.
Man wird auch uns eines Tages respektierin und nicht nur hohlflaschenauswurfmässig respektlos zu unserem Thema scholzen.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo auch Rote Laternen ausgeschaltet werden
Team Wilcke

PS: benötigen Sie verbindliche Daten, so melden Sie sich bitte, wir könnten Ihnen diese dann,
wie bei dem Dialog zwischen Krankenkassen gefordert, per FAX zusenden.

Antwort zu Ingrid Wulff vom 13.01.2023

Glückauf Frau Wulff,
mit dem ersten Bescheid (Verwaltungsakt) beginnt die erfolgreiche Abschöpfung (Zwangsverbeitragung) aus einer privat erwirtschafteten Versorgungseinnahme, für die Krankenkassen, nach ART der gemeinen GKV.
Dieser Bescheid geht als sogenannter Dauerbescheid –falls fristgerecht kein Widerspruch eingeleitet wird- in die Abzocke ein, bis zur rechtlichen Beendigung, dessen Datum uns ja freundlichst mit diesem Erstbescheid mitgeteilt wird und dieser hinterlistige Verwaltungsakt wird dann wahrlich schriftlich -zu diesem angezeigten Datum- aufgehoben. Damit ist über die gesamte Dauer das Rechtsverhältnis mit dem KVdR-Mitglied geklärt.

Mir wurde nun bei meiner Gerichtsverhandlung am 24.11.2022 eine neue perfide justiziable Abwehr oder auch Abgrenzung während dieser Stuhlsitzung vermittelt: Eine Klage auf einen erneuten Bescheid und das war in diesem Fall gegeben, der nur eine freundliche Beitragserhöhung anzeigte oder auch sonstige Veränderung, kann NUR auf die angezeigte „Beitragserhöhung“ oder „Sonstiges“ wirken,
der Erstverwaltungsakt „Beitragszahlung für die Versorgungseinnahme“ bleibt in jedem Falle hieraus unberührt.
Ich habe dafür diese Abwehr kein Verständnis und wäre für eine Klärung aus dem DVG-Team dankbar.

Eine massive Widerspruchseingabe belastet in jedem Falle die jeweilige Kasse mit einiger Mehrarbeit und dann noch mit Rechtswissenschaft. Manche Kassen beheimaten dazu ein ganzes Heer von Rechtverdrehern, die WIR dann mit unseren Zwangsbeiträgen wohltuend und dickbäuchig füttern und mit nachhaltiger Arbeit versehen.

Stete Eingaben und/oder Gesprächsanforderung an und mit unseren gutgelaunten Bundestagsabgeordneten (Sprechstunde) bringen auch
ein nachhaltiges Ergebnis und kostet uns eigentlich nichts.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

Dies ist eine sehr eigenwillige Entscheidung eines einzelnes Richters, dass die Klage nur gegen den (kleinen) Anteil der Beitragserhöhung zulässig sei ! Da hat wohl jemand seinen Ermessensspielraum sehr breit ausgelegt und sich weit aus dem Fenster gelehnt. In der Krankenversicherung oder z. B. auch in der KFZ- Versicherung ist es so, daß der Kunde bei Erhöhung des Tarifs ein Sonderkündigungsrecht besitzt, und zwar auf den gesamten Vertrag, nicht nur auf den Anteil der Erhöhung. Und was würde genau umgekehrt passieren, wenn der Versicherte Widerspruch oder Klage einreicht bei einem Bescheid mit reduziertem Beitrag (z. B. wg. Berücksichtigung des Freibetrages)? Muß er dann das eingesparte Geld wieder zurückzahlen an die KK?
In der Mitteilung der Krankenklasse zum neuen monatlichen Beitragssatz, der kann erhöht oder niedriger sein, heißt es in der Regel:
“Das beitragspflichtige Einkommen haben wir anhand uns vorliegender Unterlagen ermittelt. Ihr monatlicher Beitrag von xx Euro ergibt sich aus folgendem Einkommen… Der Beitrag ist zu zahlen ab Zeitraum Monat/Jahr… Sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.”
Da steht nichts geschrieben von “Erhöhung” oder “Reduzierung” sondern dort wird eine “Neuberechnung” des monatlichen Einkommens mit aktuellen, neuen Beitragssätzen (KK, Zusatzbeitrag, PV) vorgenommen.
Dieses Urteil, nur gegen den “Anteil Erhöhung” klagen zu dürfen, mutet sehr eigenwillig an und ist juristisch nicht nachvollziehbar. Das muß man nicht einfach so akzeptieren.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Korth,

es war wohl nur wieder einer dieser gemeinen Schachzüge mit den ein unabhängiger vorsitzender Richter (Senat) den klagenden Gegner –sind wir ja ALLE (Störenfriede) – während des Stuhlganges zu schrecken und/oder vom Hauptthema abzulenken.
Da spricht ja dann ein wissender und fachlich ausgebildeter Mensch.
Ich war ob dieser mündlichen, vertrauenswürdigen und glaubhaften Aussage natürlich zu diesem Zeitpunkt sehr verblüfft.
Also, ich erkenne und entnehme aus Ihrer Klarstellung, dass diese eigenartige Interpretation der Rechtslage eines „Bescheides“ nur wieder ein eigensinniger Gedankengang eines abwehrenden Rechtskundigen war und bleibt.
Ich fühle mich wieder einmal von einem verantwortlichen rechtsstudierten Gelehrten hinter die Tanne geführt.
Auch die unechte Rückwirkung ist wohl ein ähnliches Ergebnis dunkler Jurisprudenz, welche nachhaltig und toll auf nicht abgeschlossene private Sparverträge wirkt, wie es bei uns stetig der Fall ist, da freut sich erfolgreich die GKV.
Hoffen wir nochmals auf den BLAUEN HIMMEL (BVerfG) der Judikativen, wo noch offene Beschwerden zur sachlichen Klärung warten, wenn sie den nicht verschimmeln bzw. die biologische Uhr das Thema ohne Klärung erledigt, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ansonsten hilft nur die stete Belästigung der Legislativem diese Unart friedlich zu beseitigen.

Mit bergefestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

PS. dank nochmals für die Unterstützung

Kommentar zu: Das Kanzler-Versprechen vom 26.01.2022

Glückauf Streitmitglieder,
Hoffnung auf Herrn Olaf Scholz
nur eine kleine Plauderei aus der Vergangenheit, erinnern wir uns:
bereits im Jahre 2019 hat der Finanzminister Olaf Scholz zur Finanzierung der Grundrente uns eine fiskalischen Lösung vollmundig präsentiert.
Herr Scholz hat wohl erkannt, dass man nur mit “Gerechtigkeit” das Volk beschäftigen muss, obwohl er dieser Ungerechtigkeit erzeugt hat
und erinnerte ??? sich ganz nebenbei, dass den leistungsstarken KVdR-Mitglieder ein Krankentagegeld verweigert wird, obwohl diese den vollen KV-Beitrag zwangsabführen müssen, das kann doch wohl nicht richtig sein, wer ist dafür verantwortlich?
Zum 24.05.2019 ein Rhein-Neckar-Zeitungs-Interview mit Herrn Olaf Scholz:
[….] Obwohl Rentner kein Krankengeld erhalten, zahlen sie derzeit noch alle den Beitrag mit,
der nur für dieses Krankengeld erforderlich ist.
DAS ÄNDERN WIR. [….]
damit wird der Anteil unseres KV-Beitrages um 0,6% Punkte gesenkt und nur dieser,
der sPV- Beitragssatz bleibt wieder einmal konstant,

es gab auch weitere intensive Kommentare zu diesem Thema
a) im Handelsblatt vom 21.05.2019
Heil und Scholz planen, für Rentner den allgemeinen Beitragssatz für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) von derzeit 14,6 auf künftig 14,0 Prozent zu senken.

b) im Spiegel vom 22.05.2019:
Der Beitragssatz für Rentner soll von 14,6 auf 14,0 Prozent sinken – Scholz und Heil
begründen das damit, dass Rentner ja auch keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

c) und in viele weiteren Print-Medien dokumentiert und zeitlos gespeichert, so
wie auch im Gedächtnis bei Herrn Olaf Scholz, wenn er sich denn daran erinnert.

Ist dieses die „eine irgendwie fiskalische Lösung“?
Diese Handlung wäre in der Tat eine kummervolle und klar typische scholzische Lösung des kleinen Problems.
Wir hoffen auf andere Lösungen, aber diesen Vorgang hat Herr Olaf Scholz wohl voll und tief als geheimen “Game Changer”
in sich abgespeichert…

nun, schauen wir positiv in die Zukunft und machen erst einmal so weiter,
parallel in Erwartung der fiskalischen Lösung, die uns Herr Olaf Scholz bis zum Ende dieser Legislaturperiode noch präsentiert.
Beachten Sie aber auch, dass Herr Olaf Scholz die wahnwitzige Entlastung aus 2020 bereits als extrem und hocherfolgreich
in seiner Antwort vom 25.01.2022, nach erfolgreicher Nachdenkung, uns freudig anzeigt hat. Das war doch ein Erfolg und ausreichend.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die ROTEN Laternen erlöschen.
Team Wilcke

Ps: Wo Unrecht zu Recht wird und gedeiht, wird Widerstand zur Pflicht.
“diese Entscheidung ist unanfechtbar”

Nachtrag zu unserem Kommentar vom 26.01.2023

Glückauf Streitmitglieder,

mit dieser von uns angezeigten fiskalischen Lösung des Herrn Olaf Scholz wäre dann auch der
Minister Heil hocherfreut, denn diese geniale Lösung führt ebenso zur Entlastung der vom Staat geplünderten Rentenkasse,
wie bereits aus den Erklärungen von Herrn Olaf Scholz und Hubertus Heil aus dem Jahre 2019 aufgezeigt.
Wir erinnern uns, damals sollte dieses Guthaben aus dem Rententopf zur Finanzierung der Grundrente einfach
umgeschichtet werden, da sollte auch noch eine Transaktionssteuer wirken.
Wenn so gehandelt, wird dieser Betrag wohl heutig im Doppelwumms-Sondervermögen verramscht, das freut auch unsere Enkel.
Eine einfache unverzügliche Beendigung der Zwangsverbeitragung würde dieses Sonder-Guthaben im Rententopf nicht generieren.

Hoffen wir nur gemeinsam, dass Herr Olaf Scholz diese Lösung – wie so manch anderes GROSSES- bereits vergessen
und/oder verworfen hat; es ist nur eine kleine Hoffnung, vielleicht hat ER Anderes im Sinn, das weiß wohl zurzeit nur ER .
Aber O,6% Punkte Reduzierung ist doch mehr als NICHTS,
wie auch schon Frau Dr. Angela Merkel in einer Bürgerbefragung bemerkte: “Schauen Sie, 80% ist doch auch noch was”.

Blicken wir einmal freundlicher in die Zukunft, warten ab, was nach 18 jährigem “schlozen” für uns abperlt, ein Gnadenbrot ?
Nervt weiter alle Bundestagsabgeordneten (Legislative), denn nur so ereichen wir befriedigendes Ergebnis.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die ROTEN Laternen erlöschen
Team Wilcke

PS: Handel recht, dann bekommst Du Recht

Eine Frage zur Betriebsrente nach Paragraph 3 EStG Nr. 63. Kann man die Kapitalabfindung sich in Raten auszahlen lassen? Gibt es dazu eine Reglung? Z.B. innerhalb der Pfändungsgrenze ?

Eine Betriebsrente in der Form der Kapitaleinmalzahlung – DV-Vertrag abgeschlossen vor 2004 – wird nach § 229 I 3 SGB V – 120er Regelung – verbeitragt. Auf Anzahl und Laufzeit der Zahlungen kommt es grundsätzlich nicht.BSG Entscheidung.
Betriebsrenten, die unter § 3 Nr. 63 EStG fallen – Vertrag nach 2004 wohl abgeschlossen – kann auch nach einem Auszahlungsplan nach § 1 I 1 Nr. 4 des Altersversorgungsverträge-Zertifizierungs-Gesetz erfolgen, sofern keine Inanspruchnahme nach § 10 a oder Abschn. XI EStG erfolgt war- sonst nur laufende Rente.

diese bewusste Lügnerei der Medien allgemein bezüglich der jährlichen Zuzahlungen durch den Bund an die Rentenkasse wird generell in den Medien verbreitet und nicht nur bei Markus Lanz