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Beiträge (1984)

Glückauf Herr Lindinger,

es ist so, wie Sie es beschreiben.
Betriebsrentner und DV-Neuverträge (2002) haben während der Einzahlphase bisher die max. 4% Sozialabgabenfreiheit für
die Sparbeiträge, wie auch der Arbeitgeber, zu 100% genießen können.
Sozialer Nachteil: Auf Grund des niedrigeren versicherungspflichtigen Entgeltes wird natürlich automatisch auch die
spätere Rente um diesen Beitrag reduziert.
Aus dem Freibetrag (seit 2020) werden diese neuen verantwortungsbewussten Vorsorger in der Zukunft –Auszahlphase-
aufgefordert überhaupt keine Sozialabgaben –weder KV noch sPV- an die Träger -bis zur Höhe des Freibetrages – an diese abzuführen
(laut BGM über 60%).
Packt man heutig noch die 15% Arbeitgeberzuschuss des umgewandelten Entgeltes auf die Versorgungsbeiträge, vorbei ist es mit der Ungerechtigkeit und Doppelverbeitragung, der Arbeitgeberanteil (15%) verbleibt heutig bei den meisten Sparern (laut BGM über 60%).
und wird nicht an die GKV ausgezahlt.
Das nennt man dann SOLIDARITÄT mit den ausgebluteten Sozialkassen.
Wir denken, dass man im Verein eine Trennung ausführen bzw. umdenken muss.
Weiterhin sollte die Regierung unverzüglich die Sozialabgabenfreiheit, während der Einzahlphase aufgeben,
dann ist Gerechtigkeit ebenso wieder hergestellt –Status 1982- und dann ist auch eine Beitragserhebung während der Auszahlphase
nicht mehr zulässig, wie unter BSRG 2018 von der Legislativen als Tenor angezeigt- „Beiträge dürfen nur einmal erhoben werden“.
Keiner wird hierdurch geschädigt, weder die GKV noch der verantwortungsbewusste Sparer. Das nennt man Gerechtigkeit.

Ansonsten verweisen wir auf unseren Beitrag vom 3. Februar 2023 15:50.

Viele von uns haben den staatlichen 10jährigen Diebstahl bereits hinter sich gelassen und dürfen nun keine weiteren Zahlungen leisten.
Gleich sind aber ALLE mit den ALTVERTRÄGEN durch und OLAF hat die Lacher auf seiner Seite, 6 Mil. sogenannte Doppelverbeitrager,
aus alten Verträgen? wo sind diese??, gestorben? Das war doch wohl einmal!!!! Lang ist es her.

Wir erwarten also nur noch die Rückzahlung des uns geraubten privaten Vermögens und das hat sich der Verein doch wohl
als Masterpunkt auch auf die Fahne geschrieben, was sonst noch?

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

Nachtrag zu Kommentar vom 25.02.2023
Glückauf Herr Lindinger,

es ist immer noch so wie Sie schreiben, aber in der ganzen Diskussion haben wir all die neuen verantwortungsbewussten Versorgesparer
vergessen, die bereits während der Einzahlphase eine Entlohnung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze(GKV) erhielten und erhalten.
Hier ist und wirkt am Ende die Doppelverbeitragung weiterhin, das ist Fakt und kein Fake.
Diese Bürgerinnen, Bürger, wie auch Arbeitgeber konnten und können den max. 4 % Sozialabgabenfreiheitsrahmen während der
Einzahlphase nicht ausschöpfen bzw. genießen. Der einzige Vorteil ergibt sich, dass hieraus die spätere Rentenhöhe nicht beeinträchtigt
wurde und wird.
Aber in jedem Falle wurden und werden von diesen Bürgern und Bürgerinnen, mit der monatlichen Entlohnung, unmittelbar, bereits alle Verpflichtungen zur solidarischen Sozialabgabepflicht zu 100% erfüllt.
Es ist und bleibt also weiterhin die berühmte Doppelverbeitragung in der Welt, mit der uns bekannten gemeinen hinterlistigen
staatlich geschützten Abzockerfalle für vorsorgende Bürger und Bürgerinnen.

Wie bereits angezeigt müsste die Legislative unverzüglich nur die Sozialabgabenfreiheit (4%) –Status 1982- während der Einzahlphase aufgeben, damit wird auch in diesen komplexen Fällen die solidarische Gerechtigkeit unmittelbar und in aller Zukunft nachhaltig wieder hergestellt,
wobei laut Tenor unter BSRG 2018, eine Beitragserhebung während der Auszahlphase sowieso nicht mehr zulässig ist,
„BEITRÄGE DÜRFEN NUR EINMAL ERHOBEN WERDEN“
und auch nicht mehr notwendig ist, da der GKV hieraus kein nennenswerter Schaden entsteht
Vorteil: die Hexenjagt und Nötigung der GKV-Vasallen wäre endgültig vorbei .

Diese kleine soziale Anpassung beseitigt dann, die seit 1983, in dieser Institution, irrsinnig aufgebaute und von vielen sachfremden
Händen geformte, verklemptierte krüppelige Abgabenbürokratie, die das Regelwerk aus 1981 (§180 Abs. 5 RVO in der Fassung des Rentenanpassungsgesetzes (RAG) 1982 vom 1. Dezember 1981 BGBl I S. 1205) tatkräftig ausgehöhlt und somit vernichtend erschlagen
haben, gehen wir also zurück auf LOS, vor 1981, streichen wir das Datum 2004.

Als besonderer Game-Changer:
ab diesem Datum werden der GKV keine Beiträge, weder durch Umgehungsstraftaten, Freibeträgen, noch durch frivole Gesetzgebung,
wie unter BSRG (Betriebsriester) ausgeführt, entgehen, bzw. entzogen, also packen wir dieses auf unsere Fahne für die Zukunft,
daran sollten wir arbeiten, wenn wir an die Zukunft denken.
Dieses gilt dann auch für die oben angezeigte LEISTUNGSSTARKE RENTNERGRUPPE, die einer Erdrosselung (BVerfG) im Alter stand
hielte und hält ( wir leben noch) und auch diese werden somit einer weiteren Doppelverbeitragung nachhaltig entgehen.
Die zukünftigen Alten (KVdR-Mitglieder) können sich dann wieder auf einen ruhigen nachhaltigen Lebensabend freuen,
wenn sie auf ihr Sparkonto schauen.
Aus dieser kleinen Anpassung wird dann unmittelbar und unverzüglich der solidarische Beitrag zu 100% an die defizitären,
ertraglosen Sozialsystem (laut Olaf Scholz) abgeführt.
Selbst der Arbeitgeber kann dann keine Vorteile mehr aus der bisherigen legislativen Klempnerei erwirtschaften.
Schauen wir dann einmal, was dem Olaf noch einfällt, nach der unendlichen Vergesslichkeit, kann das nicht viel sein.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die Roten Laternen erlöschen
Team Wilcke

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
heute hat uns die freundliche Bundes-FDP wieder geantwortet und schreibt:
[….] Deshalb halten wir die bestehende Freibetrag-Lösung für sinnvoll [….].
Und weiter
[….] Es ist uns bewusst, dass diese „kleine Lösung“ sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber in puncto fiskalischer Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit ist dies ein tragfähiger Kompromiss.
Wir können uns Nachbesserungen an der Freibetragshöhe grundsätzlich vorstellen – und da der Kanzler in der Presse gesagt hat, dass er sich das ganze noch einmal anschauen will, warten wir nun zunächst ab, was bei seiner Prüfung herauskommt. [….]
Das wollen wir bestimmt nicht, diese Gedankengänge müssen unverzüglich verhindern, dieses muss auch der Verein der FDP doch beibringen können, die ALTEN in der FDFP wissen doch um was es geht. Herr Lindner hat uns doch mehr versprochen.
Vermittelt Ihm doch nochmals klar was wir erwarten. Wir machen in jedem Falle weiter.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo auch die FDP bereits ausgeschieden ist
Team Wilcke

Es ist doch immer wieder interessant zu verfolgen, das sich unsere “politischen Wuerdentraeger” ,wenn das “Thema Abschaffen dieses Raubzuges” auf die Tagesordnung kommt, winden wie ein Aal. Man kann keiner Aussage, auch der des Kanzlers , Glauben schenken. Die Einfuehrung im Jahre 2004 und damit der Beginn dieses Raubzuges, wurde doch auch ohne Probleme beschlossen. Warum ist es eigentlich so schwierig fuer die damaligen Uebeltaeter, diese Ungerechtigkeit genau so problemlos wieder zu beseitigen. Wo ein Wille, ist auch ein Weg. Fazit: Es ist gar kein Wille da, nur sagt es keiner.

Antwort von Dagmar Andres MdB im Gesundheitsausschuss des Bundestages:
Dank für Ihr Schreiben ……..
“Weder ich noch die Ampelregierung haben das von Ihnen angesprochene Thema vergessen.
Eine gesetzliche Regelung hat die Koalition in Ihrem gemeinsamen Vertrag verabredet.
Es liegt daher in der Vorhaben Planung und soll in dieser Legislatur umgesetzt werden.
Leider kann ich Ihnen heute jedoch noch keine genaue Zeit Planung benennen, wann ein Gesetzentwurf vorliegt und in die fraktions- und koalitionsinterne Abstimmung gehen wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch glaubhaft vermitteln konnte, dass Ihr Anliegen nicht vergessen ist ”

Der GA des Bundestages ist für unser Anliegen zuständig; hat auch das Bundesfinanzministerium bestätigt.

Brief an die Abgeordneten des GA des Bundestages in NRW
01. Dezember 2022
Abgeordnete im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Altersvorsorge und Direktversicherung
Zur Erinnerung an den Betrug infolge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) vom 01.01.2004
Anlagen:
– Aktueller Flyer des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V.
– Rententaler

Sehr geehrte Abgeordnete im Gesundheitsausschuss,
sehr geehrter Abgeordneter im Gesundheitsausschuss,

wir haben Sie nicht vergessen! Wir sind noch da!

Aus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfestes und des Jahreswechsels 2022/ 2023 übersenden wir, die Direktversicherungsgeschädigten, unseren aktuellen Flyer zum Thema der Direktversicherung – erst angelockt – dann abgezockt – sowie unseren Rententaler – wie aus 5 Euro 4 Euro werden – an Sie zur Information und zur Erinnerung an das ungelöste Problem. Wir werden weiterhin um unsere Ersparnisse betrogen.

Wir werden jeden Monat für die Dauer von 10 Jahren beim Blick auf den aktuellen Kontoauszug daran erinnert, dass wir um unsere Ersparnisse aus der Direktversicherung betrogen werden. Die Ersparnisse wollten wir eigentlich für die Altersvorsorge im Rentenalter verwenden. Jedoch müssen wir jeden Monat den Zwangsbeitrag aus unseren Ersparnissen an die Krankenkassen leisten, ohne daraus Krankenkassenleistungen beziehen zu können. Selbst wenn ein Sparer innerhalb von zehn (10) Jahren nach Auszahlung der Ersparnisse (sog. Ablaufleistung) verstirbt, muss seine Witwe für die Restlaufzeit weiterzahlen. Welch absurde Situation: Für einen toten Menschen werden weiterhin Krankenkassenzahlungen fällig!

Seit nunmehr neunzehn (19) Jahren (!) haben es die gewählten Vertreter der deutschen Bundesbürger im Parlament nicht geschafft, die Fehlentscheidung rückgängig zu machen.

Das damalige Gesetzgebungsverfahren wurde von den Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/ Die Grünen imitiert und von der Opposition CDU/ CSU nach Absprache mitgetragen. Das bei den Sparern abgeschöpfte Geld sollte auf Wunsch der Krankenkassenlobbyisten dazu dienen, die angebliche finanzielle „Schieflage“ der Krankenkassen zu sanieren. Fünf (5) Jahre später hat kein Abgeordneter mehr kritisch hinterfragt, ob die „Sanierung“ auf Kosten der Sparer abgeschlossen wurde. Es lief alles wie gewohnt weiter.
Heute hören wir in den Sonntagsreden der Vertreter von Staat und Regierung immer wieder die beschwörenden Worte wie: Respekt, Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verlässlichkeit in die Demokratie und deren Institutionen.
Wenn wir in Zukunft weiter um unsere Ersparnisse betrogen werden, weil sich das Parlament und seine Mitglieder trotz besseren Wissens um den Fehler in der Vergangenheit nicht um das bestehende Problem der Bevölkerung, hier: Die Direkt-versicherungsgeschädigten, und dessen Lösung kümmern, verlieren wir das Vertrauen in Staat und Politik oder haben es bereits verloren.
Mit freundlichen Grüßen als Mitglied im Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V.
Anlagen
• Kalender
• Flyer
• Buttons
• Aufkleber
• Renten Taler

Dehlen Günter

Korrektur zu meiner Antwort. Der Autor unserer Aktionen der RG Niederrhein hatte die Briefe verwechselt:
Frau Andres ist MdB im Finanzausschuss des Bundestages.
Wir gehen davon aus, dass dieser Ausschuss letztendlich doch für das Gesetz zuständig sein wird.
Wir bleiben am Ball und werden ein persönliches Gespräch mit der MdB in Erftstadt anstreben.

Helmut Blechschmidt

Welcher Politiker sagt denn schon die Wahrheit, wenn er um Wählerstimmen fürchten muss?
Die große Abzocke bei der Direktversicherung wird uns noch viele Jahre lang beschäftigen. Der teure Wasserkopf in Berlin wird immer größer, die nutzlosen Ausgaben auch…..
Eigentlich müssten nun langsam mal die Rentner auf die Strasse gehen. Überall werden Lohnerhöhungen von 10,5, 15 und noch mehr % gefordert.
Wir kaufen die gleichen teuren Lebensmittel und tanken den gleichen teuren Sprit. Uns speist man heuer, wenn überhaupt, vielleicht mit 3,5 % im Westen ab!

Hallo, es wird immer von kosten gesprochen die natürlich auch eine Rolle spielen. Wenn ich aber lese, das die jetzige Ampelregierung 168 neue hochrangige Beamtenstellen schafft und auch anderweitig zig Milliarden Euros ausgibt, dann brennt mir der Hut .

Hallo, es ist doch klar
die ganze Verzögerung hat System, es wird so lange nichts getan bis die meisten
verstorben, bzw. nicht mehr da sind, dann wird das ganze billiger für
Scholz. Ich bin jetzt 73 und muss noch bi 12/2024 an die Krankenkassen jeden Monat
€ 42,00 zahlen, Bald haben die es geschafft.

Gruß

Friedhelm Reichel

Es gibt keinen Grund zur Resignation und den Kampf gegen diesen politischen Betrug vorschnell aufzugeben. Wir kämpfen auch für die Jungen Arbeitnehmerinnen und -nehmer, für unsere Jugend, für unsere eigenen Kinder: sie werden heute mit dem vorgeblich neuen Gesetz (ab 2004) genauso reingelegt und betrogen, wie wir als die heutigen Rentner. Der Staat wirbt mit “Steuerfreiheit, Abgabenfreiheit (KV,PV) und Arbeitgeberzuschüssen” und lockt damit die jungen Leute in eine Finanzierungsfalle. In der späteren Auszahlungs- oder Bezugsphase (als Rentner) zahlt dann der ehemalige junge Arbeitnehmer von heute später die doppelten Beiträge für KV und PV, bezahlt Steuern und bekommt weniger Rentenpunkte, weil er durch den heute zu zahlenden, monatlichen Versicherungsbeitrag weniger in die Rentenversicherung einbezahlt – was vielen jungen Leuten überhaupt nicht transparent, gar nicht klar ist.
Damit wird die Direktversicherung schon in dieser Form ganz häufig zu einem Minusgeschäft, trotz staatlicher Förderungsbewerbung. Und dann bleibt da noch das gewaltige Risiko, auf das wir heutigen Rentner auch reingefallen sind: Der Staat darf bisher in der Sozialgesetzgebung jederzeit auch für Altverträge die Beitragssätze zu KV und PV nachträglich erhöhen. Es gibt keine Vertragsgarantie, der Verbraucherschutz wird ausgehebelt. Diese Mißstände in der Gesetzgebung gehören geändert, sofort und noch in diesem Jahr. BK Scholz hat es versprochen und wir als DVG fordern die Lösung konsequent ein. Wir können und wir werden das schaffen, wenn junge Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Rentner gemeinsam gegen diesen politischen Betrug kämpfen. Verbraucherschutz muss in Zukunft auch in der Sozialgesetzgebung geachtet werden!
Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG eV

Am 01.05.2023 kommt BK Scholz in die Nähe von Koblenz.

150 Leute können sich anmelden und Fragen stellen !!!

Anmeldung notwendig.

Gruß Hermann Wolf

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Mitstreiter,
und wieder hat die FDP freundlichst auf unsere kleine Anfrage geantwortet.

[….] Die Ampelkoalition hat eine desaströse Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung geerbt. Die Finanzierungslücke in der GKV beträgt allein für das Jahr 2023 17 Mrd. Euro. Ohne sofort wirkende Gegenmaßnahmen wäre der durchschnittliche Zusatzbeitrag um mindestens einen Prozentpunkt gestiegen. Dies hätte Beitragssteigerungen von mehreren hunderten Euro pro Jahr für die hart arbeitende Mitte der Bevölkerung bedeutet.[….]
und weiter
[….] Sie sprechen den Umstand an, dass Rentner zwar den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Richtig ist, dass der Ausschluss des Krankengeldes für Rentner im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt ist. Dort ist u.a. festgelegt, dass Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Der Grund ist das sozialrechtliche Verbot von Doppelbegünstigungen, denn die Rente erfüllt schon eine Entgeltersatzfunktion. Das Krankengeld stellt eine zweite dar. Typischerweise geht mit der Rente das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben einher.
Der mit dem Krankengeld kompensierte Verlust des Arbeitsentgeltes muss deshalb nicht mehr (tlw.) ausgeglichen werden. Diese Regelung wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt. [….]
und weiter
[….] Deshalb lehnen wir aus Gründen der Generationengerechtigkeit entsprechende Änderungen ab.
Die immer kleiner werdende Kohorte der GKV-Solidargemeinschaft im erwerbsfähigen Alter muss im Umlagesystem einen ungleich
größeren Teil der Leistungsausgaben tragen. Denn ein Großteil der Rentner ist in der günstigen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Insgesamt trägt die KVdR nur zu 23,2 Prozent der Beitragseinnahmen der gesamten GKV bei, allerdings entfallen 49,9 Prozent der Leistungsausgaben auf ihre Mitglieder.
Müsste die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten zusätzlich das Krankengeld für Rentner tragen, würde dies zu einer erheblichen Mehrbelastung der Beitragszahler führen.[….]

Kein Wort zur Beseitigung der Doppelverbeitragung im gesamten Text dieser freundlichen Antwort
und wir gedenken der freundlichen Worte von C.L (FDP), wie auch Herrn Carl-Ludwig Thiele (FDP)
Und was machen wir? Der Wind dreht sich auch in der FDP in die falsche Richtung, blasen wir einfach zurück .
Keine Erschütterung über die Mindereinnahmen aus BRSG 2018, womit über 400.000 BetriebsRiester und somit leistungsstarke KVdR-Mitglieder
von Frau Andreas Nahles (SPD) von jeglicher Zahlung für diese Versorgungseinahmen, zum 01.01.20218, an die GKV schlagartig befreit wurden.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo auch die FDP sich mutig ins Bergfreie abseilt
Team Wilcke

was will man vom deutschen Staatssender ARD anderes erwarten der nicht neutral und objektiv ist
das dieser unsere Situation noch befürwortet ? Da wird das ganze herunterspielt oder ganz anders dargestellt . In diesen Land läuft zurzeit alles, aber auch alles falsch.

Sozialwahlen 2023. Welche ist die beste Wahlliste zur Beseitigung der ungerechten Doppelbeitragszahlung? Danke.

K e i n e !!!!!

Hallo zusammen,

Bei der nachgelagerten Besteuerung von Renten hat man ja Erfolg gehabt….wenn ich das richtig verstanden habe darf dort die Summe der Steuern nicht höher sein durch eine nachgelagerten Besteuerung.

Könnte das nicht auf für die KV und PV gelten? Also wenn man Beiträge einzahlt oberhalb der BBG der KV, dann sind diese ja eigentlich beitragsfrei. Durch die nachgelagerten Auszahlungen werden sie dann aber beitragspflichtig…

Wäre das vielleicht ein Hebel?

Hallo Direktversicherungsgeschädigte,

bin etwas verwundert, daß hier niemand auf die interessante Anfrage von Claus vom 13.04.2023 eingeht.

Vielleicht haben zu wenige Direktversicherungsgeschädigte während ihres Erwerbslebens über der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen gelegen. Dann hilft ihnen der Hinweis von Claus natürlich nicht weiter.

Habe die Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen zu den Beiträgen auf Versorgungsbezüge /Direktversicherungen nochmal durchgesehen: Sie beziehen sich – soweit erkennbar – alle auf den Fall von – vor Rente – Pflichtversicherten, die also nicht über der Beitragsbemessungsgrenze lagen.

In der Entscheidung 1 BvL2/18 nimmt das Bundesverfassungsgericht sogar ausdrücklich die Vorlage des Falls nicht an mit der Begründung, daß der Kläger des Ausgangsverfahrens von einer doppelten Beitragsbelastung nicht betroffen gewesen sei, weil die Einzahlungen des Arbeitgebers in die Direktversicherung beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gewesen seien (s. sehr deutlich in der Pressemitteilung Nr. 71 /2018 vom 04.09.2018 des Bundesverfassungsgerichtes zu seinem Beschluß vom 09.07.2018, 1 BvL 2/18).

Hier drängt sich aber für mich – und wohl auch für Claus – die Frage auf, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hätte, wenn der Kläger des Ausgangsverfahrens vor seiner Rente über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen hätte, also ohne die Einzahlung in eine Direktversicherung auf dieses Geld überhaupt keine Beiträge hätte zahlen müssen.

Ich habe z.B. die ganz überwiegende Zeit, in der der Arbeitgeber für mich in die Direktversicherung einzahlte mit meinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen. Hätte ich nicht über meinen Arbeitgeber für mein Alter vorgesorgt und hätte der Arbeitgeber mir das Geld für die Altersvorsorge mit meinem Gehalt zum direkten Verbrauch überwiesen, hätten Kranken- und Pflegeversicherung insofern keinen EURO mehr Beiträge bekommen. Nur weil ich das Geld nicht ausgezahlt bekommen habe, sondern es für das Alter zurückgelegt wurde, soll ich jetzt etwa 20 % meiner Sparbemühungen für das Alter an die Sozialversicherung abgeben, auf die sie sonst keinen Anspruch gehabt hätte.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar und das ist m.E. bisher auch nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden worden.

Da ich meine Direktversicherung noch privat weiterführe, steht die Auszahlung der Direktversicherung und die damit verbundene Forderung der Sozialversicherung bei mir erst gegen Ende des Jahres an. Ich werde meinen Widerspruch gegen den Forderungsbescheid entsprechend begründen.

Wenn schon vorher jemand Erfahrung mit einer entsprechender Widerspruchsbegründung gemacht hat, wäre ich – auch im Interesse anderer Direktversicherungsgeschädigten – für einen Hinweis in diesem Forum dankbar.

Thomas

Hans Walter Müller

@ Claus 13.4.23-17.44 und @Thomas 24.4.23-10.07:
Ich habe einmal an einer Verhandlung vor einem Sozialgericht teilgenommen, da war genau der Punkt vom Kläger angesprochen worden. Er sagte, dass durch seine Direktversicherung der KV/PV kein Pfennig / kein Cent verloren ging, da er während der gesamten Laufzeit des Vertrages immer über der Beitragsbemessungsgrenze lag und immer die Höchstbeiträge bezahlt wurden. Dies nahm der Richter zum Anlass zu sagen, dass dann die jetzige Verbeitragung der KK/PV in seinen Augen rechtens wäre, da für diese Einkommen eben noch keine Versicherungsbeiträge geleistet wurden. Nach längerer Diskussion – ausschließlich mit dem vorsitzenden Richter (gelegentlich wurde dieser durch eine Laienrichterin unterstützt, während der 2. Laienrichter sichtlich Zweifel hatte, ohne diese zu äußern) – machte der vors. Richter deutlich, dass er hier klar die Linie der obersten Gerichtsbarkeit fährt und beim Bestehen auf ein Urteil, er auch eine Mutwilligkeitsgebühr verhängen würde. Die Folge war, dass der Kläger die Klage zurückzog um dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherzuwerfen. M. E. müssten viel mehr Betroffene klagen und in den Verhandlungen auch die Laienrichter direkt ansprechen, in die Diskussion einbinden, bzw. diesen gleichberechtigen Richtern die Situation genau erklären. Vielleicht tragen die Laienrichter dann doch ab und an dazu bei, dass viele Verfahren nicht schon in erster Instanz mit der Drohung von Mutwiiligkeitsgebühren abgeschmettert bzw. zurückgezogen durch den Kläger werden. Hierzu würde mich auch einmal eine Stellungnahme des Vorstandes bzw. des DVG überhaupt interessieren (keine Rechtsberatung).
Gruß HWM

Thomas Gotzen

Hat zu diesem Thema noch jemand Erfahrung mit Gerichten oder Kranken-/Pflegeversicherung gemacht?

Ist dem DVG hierzu noch etwas “zu Ohren” gekommen?

Wäre schade, wenn diese Anfrage zu einem guten und m.E. von Gerichten schriftlich noch nicht behandelten Ansatzpunkt im Kampf gegen die Bebeitragung von Versorgungsbezügen weiterhin so relativ unbeachtet bliebe.

Gruß
Thomas