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Beiträge (1984)

Kann mir bitte jemand weiterhelfen…
Ist es “sinnvoll” und “möglich” nach der ersten Instanz eine sogenannte Sprungrevision zum Bundessozialgericht anzugehen. Hat das schon mal jemand durchgeführt? Erstinstanzlich wurde mein Vorgang vom Sozialgericht abgelehnt. Mit einer Sprungrevision könnte ich mir den Gang zum Landessozialgericht sparen um den Vorgang gleich vor das Bundessozialgericht zu bringen.

Hallo zusammen, eine Frage:
Person A ist Rentner und bekommt seine Rente netto ausbezahlt.
Der Krankenkassenbeitrag wird direkt an die Kasse überwiesen, somit ist der
Beitrag für die Kasse bezahlt. Jetzt kommt die Zwangsabzocke ins Spiel.
Verweigert Person A die Zwangszahlung werden die Eintreibungsversuche
aktiviert, es wird auch gedroht, dass man nur noch im Notfall behandelt werden
würde. Soweit sogut. Nun stellt sich aber die Frage, werden diejenigen die brav
und mit murren die Zwangsabgabe bezahlen besser behandelt oder haben diese
Vorteile gegenüber den “Normal Bezahlern” ? denn diese Personen bezahlen ja
wesentlich mehr, besonders diejenigen, die sich den kompletten Betrag auf einmal
auszahlen ließen.
Hier könnte m.M. nach Art. 1 Abs.1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
und Art. 3 Abs.1
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

angewendet werden.
Es sollte auch beachtet werden, die Armutsgenze steigt ständig weiter in die Höhe und
viele die vor lauter Scham nicht zum “Amt” gehen, sind wohl schon in ihrer Würde getroffen,
aber genau diese Würde “soll” ja unantastbar sein.
Die Rente wurde zwar aufgebessert, aber durch Steuer und Inflation hat man dadurch
noch weniger als vor der Aufbesserung.
Weiter stünde die Frage im Raum, ist dieses nunmehr nahetu 20 Jahre alte
Gesetz überhaupt noch Zeitgemäß, ist es noch mit dem Grundgesetz vereinbar ? denn vor
dieser Zeit sah es in Dummland noch ganz anders aus, da kannte man das Thema Flüchtlinge oder Krieg noch nicht.
Wenn man auf das versprechen einer “Fiskalischen Lösung” hofft, wie diese unser Olaf schon mehrmals versprochen hat,
dann kann man noch bis zum Sankt Nimmerleins Tag warten.

Was meint ihr zu diesem Thema ?

PS: Mein Vorredner, Herr Hans Walter Müller hat nicht mal so unrecht was er schreibt,
die Sozialgerichte müssen mit diesem Thema gerade zu “richtig beschäftigt” werden,
es kostet ja nix. Wenn die dann mit Androhen einer Mutwill Klage kommen, kann man
immer noch zurück “rudern”

Kommentar zu: Raubzug durch die Rente

Glückauf Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
zu diesem Zeitpunkt (2017) hat Herr Hans-Ulrich Jörges seine privat angesparte Altersversorgung ausbezahlt bekommen und
sich damals wohl verwundert die Augen gerieben, ebenso wie wir, wie die GKV, unter einem gesichertem staatlichen Schutzschirm,
sich an seinem gesicherten Ersparten erfreut.
Trotz dieser sach- und fachlich kompetenten Kolumne, in einem Top-Journal, auch von jungen Leuten bevorzugt, wurden laufende
DV-Verträge von diesen Lesern weiterhin freundlichst bedient, die Politik zeigte ebenso kein Zucken und auch Herr Jörges wird weiterhin,
bis 2027 (120 Monate) monatlich an diese Willkürschandtat der Legislativen vom 26.09.2003 erinnert, in die auch ER mit Versprechungen
skrupellos von der Politik hineingelockt wurde.
Keinen müden Euro noch Aktivitäten waren notwendig, ein nachhaltiges Sondervermögen mit einer Verzinsung von mehr als 18%
aus dem NICHTS, klasse und das alles ohne Risiko für die GKV-Vasallen (Abzocke).
Respekt, sagen auch wir nochmals zu diesem erfolgreichen hinterlistigen Deal an unserem lebenslang mühevoll erarbeiteten
sicheren???? Spargroschen für den wohlverdienten Ruhestand.

RESPEKT, sagt auch Herr Olaf Scholz (SPD) für diese vorbildliche Lebensleistung von uns.
Und Herr Olaf Scholz trillert weiterhin stolz: “Wir sind nette Leute und meinen es gut”

Nochmals wird diese Kohorte von uns nicht bedienen, einmal die Finger verbrannt reicht.
Wir können nur noch einmal verstärkt an alle jungen Sparer appellieren, sich diesen staatlich geprägten Sparmodellen zu verweigern,
bzw. alle weiteren Zahlungen an diese unfeinen Unternehmen unverzüglich einzustellen.
Das sollte das Ergebnis aus der angezeigten Kolumne sein WARNUNG.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo auch die SPD Türen abschließt.
Team Wilcke

Hallo liebe Mitbetroffene,
ich bin neu im Verein und schreibe hier zum ersten Mal, und wen verwundert es, frage ich direkt nach Unterstützung.
Hier kurz meine “Geschichte”. Ich habe mich in 2002 entschieden das umfangreiche Versorgungspaket meines Arbeitgebers (AG) -> bAV durch Bruttogehaltskürzung in Direktversicherung und einen von meinem AG aufgelegten Fund zu investieren. Die Auszahlung sollte 02/2023 beginnen. Nach einigen Problemen mit dem Rückversicherer war es dann diese Woche soweit. Die Auszahlung war noch nicht auf meinem Konto, da hatte ich schon den Bescheid meiner KV in der Post. 540,23€ über 120 Monate, ergibt 64.827,60 €!!
Gegen den Bescheid habe, wie von euch empfohlen, Einspruch eingelegt.
Begründung: Ich war über die gesamte Laufzeit freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KV, lag also immer über der Beitragsbemessungsgrenze, auch nach Abzug der Bruttogehaltskürzung, lag ich darüber. Eine erneute Verbeitragung der bAV stellt deshalb eine Doppelverbeitragung dar, der ich widerspreche.
Die KV hat dem Bescheid auch in Info-Blatt beigelegt, der die Verbeitragung wie folgt argumentiert:
Im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Kapitalleistungen bzw. Direktversicherungen aus der
betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind. Die
Gesetzesgrundlage dafür ist der § 229 SGB V.
Wenn ich richtig informiert in, muss ich innerhalb einer Monatsfrist Klage gegen diesen Bescheid beim Sozialgericht einreichen. Bevor ich das tue, würde ich mich gerne informieren, ob es bereits “teilbare” Erfahrungen mit Klagen “freiwillig Versicherter” vor dem Sozialgericht gibt und wer mich ggf. unterstützen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre/eure Antwort und Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Beck

Frage: Bestehen

Glückauf Herr Beck,

erst muss der Widerspruchsbescheid von der Kasse vorliegen, der auf Ihren Widerspruch erfolgt. Das dauert je nach Kasse bis zu 10 Monaten oder auch läger. Der Widerspruchsbescheid ist eine Voraussetzung für den wieteren Prozess.
Wenn dann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen (davon gehe aus) wird, dann können Sie also die Klage einreichen.
Dazu haben Sie dann einen Monat Zeit, lassen Sie diese verstreichen oder ziehen Ihren Widerspruch zurück, so haben Sie Ihr Klagerecht gegen diese Willkürtat für alle Zeiten verwirkt.

Ich hoffe auf Ihre Ausdauer. Bei Rückfragen klingeln Sie einfach einmal an 0208 6960555

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo man SPD-Mitgliedschaften bereits beschämt im Kohleofen versteckt
Hans-Michael Wilcke

Hallo,

als Betroffene, die jetzt bereits 6 Jahre auf die DV “abbezahlt” finde den Skandal umso größer, wenn klar wird, dass Privatversicherte NICHTS bezahlen müssen. Viele gehören ja zu den Gut/Besser-Verdienenden (Beitragsbemessungsgrenze) oder sind Beamte (wie Politiker !). Auch auf Betriebsrenten müssen PVs keinen KV-Beitrag leisten, gesetzlich Versicherte schon ! Ich verstehe nicht warum diese soziale Ungerechtigkeit nicht schon lange alle Titelseiten füllt! Für den KV-Beitrag den ich letztendlich auf meine Direktversicherung gezahlt haben werde, kann ich einen nagelneuen Mittelklassewagen kaufen!

Grüße Suse Bordasch

Vielen Dank an Kurt Lindinger, der wie folgt zusammengefasst hat:

Ein Blick in den Versicherungsvertrag zeigt ob eine nach § 202 SGB V meldungspflichtige Versicherungsauszahlung vorgelegen hat!

Im Gegensatz zu einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nach geltendem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) von 1974 bis 2002, war es den Arbeitnehmern (AN) überhaupt nicht möglich, Eigenbeiträge in eine bAV einzuzahlen.

Deshalb wurden von den Versicherungen die nach Empfehlung der privaten Vorsorge durch BMAS Blüm, Kapital-Lebensversicherungen (KLV) durch Gehaltsumwandlung angeboten.
Diese sind ganz einfach von einer bAV zu unterscheiden, trotzdem der Arbeitgeber (AG) wegen der Pauschalsteuer nach § 40 b EStG zur Absicherung als Versicherungsnehmer (VN) eintreten musste.

Unterscheidung zu einer vom AG zugesagten und finanzierten betrieblichen Altersvorsorge nach geltendem BetrAVG 1974 bis 2002!
Der Versicherungsantrag trug die Unterschrift von AG und AN.
Zum Versicherungsantrag mussten Gesundheitsangaben durch den AN abgegeben werden.
Der Versicherer verlangte wegen der Gehaltsumwandlung eine Vereinbarung zwischen AG und AN in der die Zahlungsmodalitäten festgelegt wurden, dass alle Beiträge, Abgaben und Steuern vom AN zu tragen sind.
Die Laufzeit der KLV war nicht mit dem Renteneintritt gekoppelt, sondern an die Versicherungslaufzeit.
Wegen der Eigenbeiträge des AN war der AG nur VN, für eine „KLV für fremde Rechnung nach § 43 VVG“!
Wegen der Eigenbeiträge des AN war das Rentenwahlrecht ausgeschlossen und eine von Anbeginn einmalige Versicherungsleistung festgelegt!
Wegen der Eigenbeiträge des AN war von Anbeginn ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingetragen, wodurch die einmalige Versicherungsleistung von Anbeginn in meine Eigentum (Eigenbeiträge) überging, sodass bei Auszahlung der einmaligen Versicherungssumme keine EINNAHMEN vorlagen, sondern es sich nur um eine Überweisung von meinem Eigentum vom Konto des Versicherers auf mein Konto handelte!

Mit dieser Unterscheidung, sowie nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verbeitragung nach §§ 226, 237, 229 SGB V, hätte der Versicherer keine Meldung abgeben müssen, aber er wurde durch die neben dem Gesetz vereinbarten Absprachen zwischen den Spitzenverbänden VdAK/AEV und dem GDV veranlasst, alles was mit dem Betrieb zusammenhängt zu melden.
Gesetzliche Festlegungen:
§ 226 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder
3. Der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge)
§ 237 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
2. Der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen
§ 229 SGB V – Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
(1) Als der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, (…)
5. Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich (…)
„Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung (Kapitalabfindung) oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt (…)

Außerdem empfehle ich Ihnen die Drucksache 15/1525 zum Gesetzentwurf zum GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)!

Fazit:
Wo keine Versorgungsbezüge (rentenähnliche wiederkehrende Einnahmen) vorliegen kann auch keine zu verbeitragende Kapitalabfindung vorliegen!
Wo das Rentenwahlrecht ausgeschlossen war können auch keine „der Rente vergleichbaren, wiederkehrende Einnahmen“ gegeben sein!
Wo keine Einnahmen sind kann auch nicht verbeitragt werden!

Hallo Werner Beck,
man kann ja auch Krankenkasse wechseln und schauen, was passiert.
in jedem Fall kein Lastschriftverfahren vereinbaren.
aufgepasst bei freiwilliger GKV Mitgliedschaft werden alle Einkunftsarten verbeitragt.
In ihrem Fall würde ich auch die Beitragsbemessungsgrenze prüfen.
beste Grüße
Reinhold Birth

Schreiben an Dagmar Schmidt (SPD) i.S. Abschaffung dieses Raubzuges. Die Antwort bzw. das Gehampel der Politik geht einem seit mittlerweile fast 20 Jahren auf den Keks. Man kann diese Ausreden nicht mehr hoeren. Warum sagen diese vom Volk gewaehlten “Vertreter” nicht einfach mal, “Wir wollen diesen Raubzug nicht beenden, da wir die Milliarden fuer andere Zwecke bzw. das Verteilen von Wohltaten (an wen, kann sich jeder denken) benoetigen. Diesen Leuten kann doch niemand mehr vertrauen.

genauso ist es, hans . Die Beschränkung auf den Arbeitnehmerbeitrag würde verhältnismäßig wenige Mrd im Gegensatz zu Kriegsausgaben kosten. Der Partei , die das in Angriff nimmt und durchsetzt, die könnte einige Millionen Wähler für sich gewinnen.

Schreiben an die Linke Kreisgeschäftstelle Lausitz

Liebe Cornelia Meißner, lieber Christian Görke

nochmals an Dich und Christian vielen Dank für die gelungene Aktion zum Besuch des Bundestages am gestrigen Tage. Ich war zwar schon einmal dort zu Besuch, jedoch die Hintergrundinformationen von Frau Pau waren sehr aufschlussreich.

Doch nun zu meinem Anliegen:

Ich habe im Jahre 2000 einen Vertrag zur BAV mit meinem damaligen Arbeitgeber der VEAG abgeschlossen und fleißig eingezahlt. Als dann 2001 ein Gesundheitsmodernisierungsgesetz (Schröder/Schmidt) beschlossen wurde, hatte ich die Auswirkungen für mich noch nicht überblicken können. Erst als es zu Auszahlung kam, wurde ich kalt erwischt.

Nun sind viele Jahre ins Land gegangen. Die Politiker sind gekommen und gegangen, der Betrug blieb. Lediglich Matthias W. Birkwald fühlte sich berufen, uns Geschädigte zu unterstützen. Der Herr Scholz hat ja nun auf diversen Wahlkampfveranstaltungen, Bürgerbefragungen und letztlich im Bundestag (2021/2022/2023) inhaltslose Versprechungen abgeben. Ich bin mittlerweile Mitglied im Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. und wir führen am 13. November 2023 von 09:00 – 16:00 Uhr eine Mahnwache vor dem Bundeskanzleramt durch. Es wäre toll, wenn die Mitglieder der Linken-Bundestagsfraktion dort vorbeischauen und sich positionieren würden.

Ich wünsche euch alles Gute und bleibt alle gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Fiebiger

Ich habe den Herrn Görke MdB Die Linke von der Aktion am 13.11.2023 vor dem Kanzleramt informiert und den Wunsch geäußert, dass sich Mitglieder der Bundestagsfraktion dort positionieren.
Bin mal gespannt.
Gruß Jürgen

Heute sprach der BGH ein sehr interessantes Urteil: Trotz massiver neuer Beweise, darf ein einmal Angeklagter und frei gesprochener Mörder nicht nochmals angeklagt bzw verurteilt werden. Begründung, er muss sich auf die Rechtssicherheit verlassen können.
Was ist mit den Betriebsrenten die vor 30, 40, 50, Jahren zu einem anderen Recht abgeschlossen wurden? Gilt hier die Rechtssicherheit nicht?
Ist also die Rechtssicherheit eines Mörders höher zu bewerten als die von ehrlichen Betriebsrentnern ?

Hallo Alfred Jäger, das ist ein interessanter Hinweis – das BVG hat uns hiermit ein neues Argument geliefert, das wir auch in die Prozesse und unsere Protestaktionen einbauen könnten.
Gruß Reinhold Birth

Es gibt noch ein Argument, nämlich nach dem BGB Vertragsrecht. Hier steht ganz klar drin, das Dritte kein recht haben in bestehende Verträge ein zu greifen. Man sollte diesen Weg auch mal machen.

Hallo Friderich, auf Olaf Scholz zu warten, reicht wohl nicht – besser ist, an unseren Aktionen unsere Teilnahme um ein Vielfaches zu erhöhen und weiter verstärkt um öffentlichen Zuspruch zu werben.
Gruß Reinhold Birth

Guten Tag,

das GKV-Modernisierungsgesetz ist für die heutige Zeit nicht mehr aktuell.
Das Gesetz wurde auf den Weg gebrachte, weil die Kassen kein Geld mehr hatten,
hohe Arbeitslosigkeit, das Jahr 2003 etwa 4,4 Millionen, das Jahr 2004 etwa 4,4 Millionen
und das Jahr 2005 etwa 4,8 Millionen.
Der Krankenkassenbeitrag sollte auf durchschnittlich auf 13,6 Prozent sinken, was nie passiert ist.
Diese Gründe existieren nicht mehr.
Aus heutiger Sicht ist das Gesetz überflüssig.
Wenn der Staat sich einmal an das Geld gewöhnt hat, gibt er es nicht gerne wieder her.
Siehe Solizuschlag