Forum-Archiv

Kommentar schreiben

Kommentar zu Dirk Feldhinkel Antworten abbrechen

Beiträge (1984)

Ob es rechtlich ok ist kann ich nicht sagen
die GKK machen es da sie am längerem Hebel sitzen…
Einspruch erheben… auf die Erklärung warten, Beiträge unter Vorbehalt nicht im Abbuchungs Verfahren zahlen.

Hallo in die Runde,
auch ich ärgere mich seit Langem über die vor 20 Jahren von Rot-Grün durchgewunkene Abzocke von Millionen Bundesbürgern. Denn wir haben doch nur umgesetzt, was die Politik immer wieder gefordert hatte: Sorgt rechtzeitig vor, denn die gesetzliche Rente allein reicht künftig nicht mehr für ein auskömmliches Dasein im Alter. Zum Dank soll man nun 120 Monate lang kräftig Beiträge an die GKV abdrücken, was die Rendite des bAV in nicht wenigen Fällen ins Negative treibt – eine perfekte Geldvernichtungsmaschine also.
Fraglos ist die Arbeit des DVG wichtig, wenn sie mit ihrer Taktik der permanenten Nagelstiche immer wieder versucht, die Politiker zu einer Kursänderung zu bewegen. Was ich allerdings vermisse: Gibt es auf den DVG-Seiten irgendwo eine Auflistung und Übersicht, wie man die aktuell angewandten und vom BVG legitimierten Abzockregeln legal und zulässig aushebeln kann? Ich denke da beispielsweise an das geschickte Nutzen der Familienversicherung. Im sehr hilfreichen Forum der-privatier wurde diese Möglichkeit kürzlich debattiert und anhand der entsprechenden Paragraphen auch bestätigt. Demnach entfallen die GKV-Beiträge auf die ausgezahlte Lebensversicherung, wenn man bei der Frau oder dem Mann familienversichert ist. Das wiederum ist möglich, wenn man beispielsweise einige Jahre vor Rentenbeginn aus dem Arbeitsleben aussteigt und etwa von einer Abfindung oder Erspartem lebt. Hausmann/-frau geht natürlich auch, sofern man keine regelmäßigen Einnahmen von monatlich mehr als 500 Euro hat – und die Lebensversicherung ist nun mal kein regelmäßiges Einkommen, sondern meist eine Einmalzahlung.
Kann man das meinetwegen vier Jahre in der Familienversicherung nutzen, fallen von den 120 Monatsbeiträgen zur GKV nur noch 72 an. Da kann durchaus ein ordentlicher Batzen zusammen kommen.
Ich würde mir deshalb wünschen, dass der DVG solche legalen Schlupflöcher als kleine Sofortlösung auflisten würde und nach weiteren kreativen Möglichkeiten sucht, denn die Klagen vor Gericht haben bislang ja noch nie zum Erfolg geführt. Ich bin kein Sozialrechtsexperte, aber vielleicht kann der DVG mit seiner Expertise ausloten, ob es auch hilfreich sein kann, im Jahr der Auszahlung der Lebensversicherung ein halbes oder ein ganzes Jahr ins Ausland umzuziehen und sich von der GKV in Deutschland in dieser Zeit abzumelden? Womöglich fällt danach bei der Rückkehr nach Deutschland nämlich keine 120er-Beitragspflicht mehr an? Wohlgemerkt: Es geht mir nur um vollkommen legale und zulässige Möglichkeiten, denn erfahrungsgemäß haben jedes Gesetz und jedes Regelwerk Lücken, die es nur aufzuspüren gilt.
Würde mich freuen, wenn dieses bislang brach liegende Feld demnächst beackert werden würde!
Grüße und viel Erfolg dabei!

Hallo Herr Weiss,
Als ebenfalls betrogener kann man sich in dieser Situation nur optimieren.
-Meine Frau macht nur noch einen Geringverdiener Job (wegen Einkommensgrenze) und ist bei mir familienversichert. (Arbeiten lohnt sich nicht)
-Damit sind durch Splitting auch kaum noch Steuern fällig.
-Krankenversicherung wechseln. Zusatzbeitrag war 1,7% jetzt 1%
Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.
Zur Info:
Bei einem Arbeitsverhältnis entspräche mein KV Betrag (Arbeitnehmeranteil von 7,3%) einem Gehalt von 5.771,91€
Das sind 596,91€ über die Beitragsbemessungsgrenze von 5175,-€ (ab 1.1.2024)
Damit zahle ich als Rentner mehr KV-/Zusatz- und Pflege Beträge als jeder Arbeitnehmer.
Dazu kommen dann noch doppelte Zusatzbeträge und doppelte (Pflegeversicherung auch bei der gesetzlichen Rente)
Damit bin ich sicher nicht der einzige.
Diesen Sachverhalt habe ich mal gesendet an: info@bmas.bund.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Mal sehen was als Antwort kommt. Vermutlich nichts.

Könnte mir vorstellen das mehr Druck entsteht, wenn DVG das mal als Sammelbeschwerde an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) richtet.
Mit Unterschriftenliste der Betroffenen. Das dürften sehr viele sein. Auch die, deren Verträge erst noch zur Auszahlung kommen.

Viele Grüße

Hallo,

genau dies sind auch meine Worte.

Alle Tricks auflisten mit List.
Die Audi BKK hat den Zusatzbeitrag bei mir dieses Jahr auf 1,0% gesenkt

ich entstamme kurz nach der APO-Generation.
Früher hätten wir dies nach der APO-Methode so ähnlich wie Bauern mit Traktoren eben mit den 66 und sechziger “Spielzeugen” geregelt.
Die Rezepte für die „Cocktails“ habe ich aber wegen beginnendem „Altersschwachsinn“ schon vergessen! (wollen)

Das Polit Geplänkel wird nichts bringen.
AFD wohl nach deren Programm gleich gar nichts!
Nichts dazu von denen gehört! Gehört! außer SWR 3 aus dem Wilden Süden.

1) ein Trick:

Ab in ein EU-Land mit Hauptwohnsitz: > 165 Tage sonst kommt die Becker Finanzrüge.

Dann wird der Zusatzbeitrag nicht fällig.
Im EU-Ausland ist man nämlich dort in der Krankenkasse und hat mit der Deutschen nichts mehr am Hut.
Es werden ja aus Ausgleichstöpfen dann die Krankenkassen mit “Ausgleichsbeträgen” nach dem EU-Gesetz geregelt.

Das geht auch nach 1-2 Jahren noch, dann zahlt man von den 120zigstel eben die Jahre im EU-Land nicht mehr an den DE Krankenkassenstaat.

Wenn man allerdings nach 8 Jahren- anstatt den 10 Jahren zurückkommt:
da weiß ich nicht, ob dann noch 2 Jahre Beiträge fällig werden.
Theoretisch nicht, da ja die Meldung der DV vor 8 Jahren war.
Datentransparenz geht mit den alten “Fax Geräten” in DE wohl aktuell noch nicht.

2) Anderer Trick:
DV mit 60 Jahren auszahlen lassen
Als Besserverdiener bis 70 Jahre arbeiten über der Beitragsbemessungsgrenze für KV & PV
Dann schaut der Staat auch in die Röhre!
Wer viel hat bekommt noch mehr vom Kuchen ab!

Allseits Grüße an alle

Auch ich habe schon X Fallstricke an den DVG gemailt: es tut sich nichts mit einer

Liste ala Schindlers Liste
das zu umschiffen oder Teile einzuklagen!
Schon allein ohne Krankengeld der Rentner ist der KV-Beitrag ja zu hoch eingestuft.

Hans-Peter, zu der Annahme zu b2) – die Kk + Pk Beiträge werden lebenslang belastet. Die Formel ist: (((250−176,75)×19,2%)
+(250×3,4%) oder 4%.

Hallo an die erfahrenen Foristen,

vielleicht kann mir jemand etwas helfen eine Einschätzung zu treffen mit welcher steuerlichen und KK-Belastung ich zu rechnen habe ab 2025:

Habe seit 1999 über den Arbeitgeber eine Vertrag über die Umwandlung von Barbezügen in Versicherungsschutz (Direktversicherung, 20% Lohnsteuer, Entgeltumwandlung, BetrAVG) abgeschlossen wo monatlich eine Zahlung in eine Wertpapierpolice (fondsgebundene Rentenversicherung) erfolgte.

Der Vertrag ist seit 2024 auf beitragsfrei gesetzt und vom Arbeitgeber auf mich überschrieben, da nicht mehr beschäftigt.

In 2025 wird der Vertrag von der Versicherung entweder per Einmalzahlung 51T oder als lebenslange Rente mtl. ca. 250€ ausgezahlt.

Status:
2025-2027 Privatier, freiwillig gesetzlich versichert GKV
ab 2028 Rente 63 mit Abzug und KVDR

Auszahlung ab 2025: (Annahme 19,2% KK Beiträge, GKV Freibetrag 175Euro)

a1) Die Einmalauszahlung ist steuerfrei, da Altvertrag Direktversicherung aus 1992
a2) Bei Einmalauszahlung (51TEur) zahle ich 120 Monate ca. 48€ mtl. an die Krankenkasse
oder
b1)Eine monatliche Betriebsrente wird wegen Altvertrag nach Ertragsanteil versteuert
b2) Bei monatlicher Betriebsrente (250Eur) zahle ich 120 Monate ca. 14,50€ mtl. an die Krankenkasse

Fragen:
1) Sind die Annahmen zur Einmalauszahlung und Betriebsrente ungefähr richtig?
2) Macht es Sinn die Auszahlung zu splitten in z.B. Einmalauszahlung 15TEuro und 175euro Betriebsrente-
mit dem Ziel für die Einmalauszahlung 120x24Euro KK Beitrag und die 175Euro Betriebsrente wäre abgabenfrei?

Danke für einen Kommentar….
Hans-Peter

Hallo Hans Peter,

ich habe auch so einen Vertrag den ich mir 2022 in bar habe auszahlen lassen. (Allianz-Versicherung)
Einkommensteuerfrei, da die Ansparbeiträge (eigene) mit 20% pauschal besteuert wurden.

Bei Auszahlung Ihrer 51`€ ist das fiktive monatliche Einkommen 1/120 also 425,-€
Darauf sind dann 10 Jahre lang die vollen SV Beiträge fällig, da es ja keinen Arbeitgeber gibt. (als Rentner)
Also KV 14,6%, Zusatzbeitrag 1,7% und PV 3,4%
Alle von Ihnen angesprochenen Varianten sind am besten mit einem Steuerberater zu klären.

Abgesehen von Ihren Überlegungen ist der eigentliche Skandal, das auf den Vertrag SV-Beiträge erhoben werden.
siehe auch Beiträge unter Archiv der DVG.
Ich war so dumm und habe den Aussagen der Politik geglaubt und private Alters-Vorsorge getroffen. (Sammelvertrag Siemens)
Abgeschlossen als SV-frei bei Auszahlung.
Vom Gesetzgeber wurde rückwirkend dieser Vertrag als betriebliche Altersversorgung (also Betriebsrente/Kapital) meines Arbeitgebers eingestuft und damit SV pflichtig. (Wegen Sammelvertrag Siemens ist mir unbegreiflich)
Fazit:
-Wer spart denn Eigenmittel an, um sich am Ende selber eine “Betriebsrente” auszuzahlen mit SV Pflicht?
-Niemand mit gesundem Menschenverstand würde in Kenntnis dieser Praxis, solche Verträge abschließen! Geldvernichtung!
-Mein/Ihr Arbeitgeber hat hier keinen Ct. eingezahlt, sondern lediglich als “Treuhänder” fungiert.
-Bei wem der Vertrag abgeschlossen wurde, ist völlig unerheblich! Kriterium kann nur sein: Wer hat Beiträge angespart?
-Riester und sonstige -Verträge sind doch auch sozialversicherungsfrei.
-SV-Pflicht für die, vom Arbeitgeber angesparte Betriebsrente, ist o.k. (Ist Einkommen vom Arbeitgeber)

Viele Grüße

Hallo Hans-Peter,
bei der Beitragsberechnung ist zu beachten, dass der Betriebsrentenreibetrag nur für die Krankenversicherung (KV) gilt, bei der Pflegeversicherung (PV) ist dies nach wie vor nur eine Freigrenze in gleicher Höhe. Bei Überschreitung der Freigrenze ist der gesamte Versorgungsbezug in der PV beitragspflichtig. Für mich ist fraglich, ob man in der Zeit als Privatier mit Status „freiwillig gesetzlich krankenversichert“ vom Betriebsrentenfreibetrag profitieren kann. Möglicherweise kann der Auszahlungszeitpunkt der Betriebsrente auf den Rentenbeginn verschoben werden.
Antworten auf die Fragen:
(a1) Wurde die Pauschalbesteuerung über 2004 hinaus beibehalten, ist bei der Auszahlung die einmalige Kapitalzahlung steuerfrei.
(a2) Bei der Berechnung ist der Beitrag zur PV ohne Freigrenze zu berechnen, da diese überschritten wird. Es sind Steigerungen der Beitragssätze und Erhöhungen beim Betriebsrentenfreibetrag zu erwarten. Beitragssätze sind plausibel.
(b1) Bei einer monatlichen Betriebsrente aus einem Altvertrag erfolgt die Besteuerung des Ertragswerts mit dem persönlichen Steuersatz.
(b2) Bei einer monatlichen Betriebsrente sind die Beiträge zur KV und PV bis zum Ende der Rentenzahlung zu entrichten. (enden also nicht nach 120 Monaten.) Auch hier ist der PV-Beitrag wegen Überschreitung der Freigrenze gesondert zu betrachten.
Zu 2) Bei dem Beispiel zur Splittung mit einer Betriebsrente von 175 € erscheint mir die Einmalauszahlung 15TEuro nicht plausibel. Ob die Splittung Sinn macht, kann ich nur schwer einschätzen. Die zukünftige Steigerung des Betriebsrentenfreibetrags sollte man nicht außer Acht lassen. (von 2023 auf 2024: 7€). Auch geht ein Teil der Chance auf eine höhere Gesamtzahlung bei längerer Lebenszeit verloren.

Geht man von einer langen Lebenserwartung aus, so kann der Betriebsrentenfreibetrag bei einer deutlich geringeren monatlichen Berechnungsgrundlage (250 zu 425) über die 10 Jahre hinaus genutzt werden und damit sind dann weniger Krankenkassenbeiträge fällig. Zugunsten der Einmalzahlung spricht die komplette Steuerfreiheit und dass man den kompletten Betrag direkt erhält, diesen bei Bedarf für eine größere Investition nutzen oder auch noch anlegen kann. Bei einer monatlichen Rentenzahlung und sehr langem Leben kann man trotz Ertragswertbesteuerung in Summe deutlich mehr als den Einmalbetrag erzielen. Es ist halt eine Wette auf ein langes Leben.
Aber auch Themen wie Rentengarantiezeit bei früherem Tod, Solvenz der Versicherungsgesellschaft und Inflation sollte man bei der Entscheidung berücksichtigen.
Hoffe, dass mein Kommentar hilfreich ist.

Viele Grüße

Hallo liebe Mitbetroffene,

ich habe 1995 eine Direktversicherung und 2005 einen Pensionskassenvertrag über meinen damaligen Arbeitgeber Lufthansa abgeschlossen. Da ich beim fliegenden Personal war, enthielten beide Verträge eine Klausel, daß im Falle einer dauerhaften Fluguntauglichkeit (die wurde in unserem Fall mit Invalidität gleichgesetzt), die Beiträge bis zum 60. Lebensjahr von der Versicherung übernommen werden und die Versicherungen für mich beitragsfrei weiter bedient werden. Im November 2011 trat der Fall ein, ich wurde fluguntauglich. Die Lufthansa steht immer noch als Versicherungsnehmer im Gruppenvertrag, eine Gehaltsumwandlung fand seitdem nicht mehr statt. Hätte ich die Versicherungen auf mich umschreiben lassen und privat weiter bedient, wäre sie ab diesem Zeitpunkt beitragsfrei. Ich habe versucht, die Versicherungen auf mich umschreiben zu lassen, der Versicherer schrieb mir, die Lufthansa hätte mich nicht aus dem Gruppenvertrag entlassen und sie (die Versicherung) würden jetzt ja meine Beiträge bezahlen, daher bliebe alles wie bisher. Ich weiß, das mein Fall wahrscheinlich nicht so oft vorkommt, hätte vielleicht jemand von Ihnen eine Ideen für eine weitere Vorgehensweise?
Danke für‘s lesen!

Mit freundlichen Grüßen, Christiane

Hallo Frau Niebuhr,
sie können und müssen sogar die beiden BAV-Verträge mindestens bis zum 60. Lebensjahr weiterlaufen lassen. Ich sehe eigentlich keinen Grund dafür, dass Sie die beiden BAV-Verträge privat weiterführen möchten. Da die Beiträge zu den genannten Verträgen nicht von Ihnen, sondern durch die Versicherungsgesellschaft geleistet werden, handelt es sich um geschenktes Geld. Daran ändern auch eventuell bei Auszahlung der Versicherungsleistung fällig werdende Kranken- (KV) und Pflegeversicherungsbeiträge nichts. Da die Beitragsübernahme seitens des Versicherers mit dem 60. Lebensjahr endet, ist das wegen BAV das frühestmögliche Ende der Versicherungsverträge.
Bei der Direktversicherung aus 1995 handelt es sich um eine sogenannte Altzusage. Den Vertragsbedingungen ist zu entnehmen, ob eine Wahlmöglichkeit zwischen Einmalzahlung und Rentenzahlung besteht. Bei einer Altzusage ist die Einmalzahlung steuerfrei. Bei dem Pensionskassenvertrag aus 2005 ist nur die Auszahlung als Rente möglich. Dann ist nur der Ertragsanteil der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Die Versicherungsgesellschaft wird sich auf jeden Fall einige Wochen vor dem Vertragsende bei Ihnen melden und nähere Informationen geben.
Hier im Forum und auf der Webseite des DVG finden Sie genügend Informationen, was Betriebsrentenfreibetrag, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Kapitalauszahlung und Rentenzahlung im Rahmen der BAV betrifft.
Viele Grüße

Korrektur: Die in meinem Beitrag genannte Ertragsanteilsbesteuerung bei Rentenzahlung gilt nur für Verträge mit Altzusage. BAV-Verträge ab 2005 werden nachgelagert versteuert.

MetallRente in der Auszahlungsphase !
Mittlerweile zeigt sich das ganze Ausmaß der sogenannten staatlichen Förderung, der nachgelagerten Besteuerung, der SV-Beiträge in meinen beiden MetalRente-Verträgen. Die Erfahrungen, die ich bis jetzt mit beiden Versionen (Garantieprodukt und Chanceprodukt, Fondsgestützt) gemacht habe sind gelinde gesagt, sehr bescheiden. Ich habe meinem Sohn geraten keine MetallRente abzuschließen, jedoch unbedingt etwas für seine Altersvorsorge zu planen und auch möglichst bald umzusetzen. Allerdings gibt es Konstruktionen, die noch schlimmer sind als die der MetallRente.
Konkret wurde mir beim sogenannten Chanceprodukt kurz vor der Auszahlung 2x der Rentenfaktor gekürzt. Der Vertrag lief 16 Jahre und kam leider in die Niedrigzinsphase. Die Allianz hat damals schon vermutet, dass ihr der Gewinn wegläuft und hat sich für die Idee mit der Kürzung des Rentenfaktors entschieden. So stand es leider schon damals in den Versicherungsbedingungen, allerding habe ich die Passage leider überlesen.
Was mich nur wundert ist die Tatsache, dass die BaFin alles abnickt, was ihr die Versicherungswirtschaft vorlegt.
Frage in die Runde: Gibt es jemanden, dem es genau so ergangen ist ?

Liebe Kollegen, liebe Betrogene,
ich habe auf https://www.SPIEGEL.de/debatten/vorschlaege diese Frage eingestellt:
‘Skandal seit 2004 (siehe dvg-ev.org): Sollen Lebensversicherer Direktversicherungs-Auszahlungen an die Krankenkassen melden dürfen?’
Vielleicht finden sich ja genügend Unterstützer (300), und es kommt zur Veröffentlichung?
//* Freundliche Grüße, K.-D. Witt

Hallo Klaus-Dieter, ich habe deinen Link angeklickt , ich kann aber die eingestellte Frage nicht lesen. Es ist mir nur möglich selbst einen Beitrag zu erstellen.
Ist das von Dir so gewollt?
Für eine Info vorab schon mal vielen Dank

Klaus-Dieter Witt

Lieber Achim,
ich hätte erwähnen müssen, dass man dafür ein Spiegel-Abonnement benötigt.
Ich bitte um Entschuldigung und grüße von dort, wo man den Rosenmontag ‘Montag’ nennt.
//* Dieter

Hallo Klaus-Dieter, danke für deinen Response , ich habe aber ein Abbo.
Ich probiere es heute nochmal, vielleicht stelle ich mich ja nur zu blöd an :-))
Viele Grüße

Ich habe mich am 23.07.2023 an das Bundestagsmitglied Herrn Daniel Baldy mit der Bitte um Hilfe gewandt, leider habe ich bis heute keinen Response erhalten !
Ich stelle hier mein Schreiben an Ihn mal ein, nur zur Info (siehe unten).

Sehr geehrter Herr Baldy,

ich möchte mich heute mit der Bitte um Unterstützung an Sie wenden.
Mein Name ist …………., ich bin verheiratet und habe zwei Kinder . Ich wohne seit meiner Kindheit in Bingen am Rhein.
Ich bin seit 1995 freiwillig bei der Techniker Krankenkasse versichert.
Aufgrund der Krebserkrankung meiner Frau habe ich mein Unternehmen im Jahr 2020 verkauft.
Seitdem bin ich beruflich nicht mehr tätig und lebe von unseren Miet- und Kapitalerträgen. Ich falle also nicht dem Sozialsystem zur Last.

Nun zu meinem Anliegen.
Zur weiteren Altersversorgung schloss ich im Jahr 1995 eine Kapitallebensversicherung als Direktversicherung ab , diese wurde von meiner GmbH , in der ich als geschäftsführender Gesellschafter tätig war, gezahlt.

Jetzt, bei der Auszahlung dieser Altersversorgung, musste ich feststellen, dass diese Altersversorgung mit Krankenkassenbeiträgen versehen wird, was beim Abschluss im Jahr 1995 nicht Bestand hatte. Bei mir beträgt die Gesamtsumme, die von der Krankenkasse gefordert wird, ca. 12.000.- Euro, die in den nächsten 10 Jahren monatlich fällig gestellt werden.

Im Jahr 2004 wurden quasi die Spielregeln während des Spiels geändert und es wurde eine Gesetzgebung geschaffen, die das Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen legalisierte. Auf einen Bestandsschutz für Altverträge wurde von der damaligen Regierung verzichtet.
Diese Vorgehensweise ist mittlerweile höchstrichterlich abgesegnet und somit wohl auch unantastbar.
Meiner persönlichen Meinung nach grenzt diese Entscheidung an Rechtsbeugung.
Eine Klage vor dem Sozialgericht hat wenig Aussicht auf Erfolg und wird bei einigen Richtern als Mutwilligkeitsklage eingestuft, sodass die Kosten der Klage dem Kläger belastet werden.
Bei der Neuberechnung meiner Krankenkassenbeiträge musste ich jetzt weiter feststellen, dass der Freibetrag, der seit dem Jahr 2023 169,75 Euro beträgt, nur bei Gesetzlich Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV ) und nicht bei Freiwillig Versicherten der GKV gewährt wird.
Ich habe sehr viele Gespräche mit meiner gesetzlichen Krankenkasse geführt, aber auf meine wiederkehrende Frage – warum steht mir als freiwilliger Versicherter der GKV kein Freibetrag von 169,75 Euro (monatlich) zu – konnte mir keiner der TK Angestellten eine Antwort geben.

Meinem Rechtsempfinden nach ist das ein grober Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes und muss daher geändert werden!

Ich wende mich deshalb an Sie, da Sie im November 2021 mit dem Verein DVG.e.V. (Direkt Versicherungsgeschädigte e.V.) Gespräche über diese Angelegenheit hatten und sich daher im Thema befinden.
Ich bitte Sie, sich im Bundestag dafür einzusetzen, dass dieses Unrechts Gesetz überarbeitet wird , und damit die private Altersversorgung in diesem Land wieder attraktiver für den Altersvorsorge Willigen wird.
Des Weiteren bitte ich Sie, sich gegen die Ungleichbehandlung von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse einzusetzen.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

Hallo Achim, ich kann den Unmut verstehen. Selbst in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gibt es pflichtversicherte Personen, die nicht von dem Freibetrag profitieren. Sobald die Summe der Rentenbezüge die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, schmilzt der Freibetrag je nach Höhe der Überschreitung bis auf den Wert 0. Da die Parteien CDU und Grüne das Thema mit Einführung des Freibetrags als erledigt ansehen, wird es zunehmend schwierig, hier noch etwas zu erreichen. Was die Zusagen von Kanzler Olaf Scholz bezüglich Änderungen bei der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen wert sind, werden wir spätestens bis zur nächsten Wahl wissen.

Ich habe eine Betriebsrente, die Monatlch mit Freibetrag seit 2Jahren gezahlt wird.
Vor zwei Jahren habe ich meine Kapitalrente in einem Betrag auszalen lassen. Seitdem
muß ich Monatlich über 37€ zahlen. Das soll für 5 Jahre gelten.
Jetzt wurde die Betribsrente erhöht. Ohne Absprache hat die Krankenkasse den Freibetrag
bei der Betribsrente gekündigt und für die Einmalzahlung eingesetzt.
Es gibt keine Information auf welche Summe der Freibetrag eingestzt wird. Ich zahle jetzt
39€ auf die Betriebsrente und 9€ auf die Kapitalauszahlung.
Wer bestimmt wo der Freibetrag Eingesetzt wird? Kunde oder Krankenkasse?

Hallo Herr Knollmann,
als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie wenig Einfluss darauf, wo der Freibetrag eingesetzt wird. Sie können höchstens nach den Gründen fragen. Ich vermute mal, dass die Verbeitragung der Kapitalzahlung nicht zeitgleich mit der monatlichen Betriebsrente begonnen hat. Diese beginnt in dem Monat, der der Auszahlung folgt. Die Verbeitragung der Kapitalzahlung erstreckt sich über 120 Monate (also 10 Jahre). Um den Beitrag zu bestimmen, wird ein fiktiver Wert zugrunde gelegt. Dieser entspricht der Kapitalsumme geteilt durch 120 und ändert sich im Gegensatz zur monatlichen Betriebsrente nicht mehr. Jedoch können sich Beitragssatz und Betriebsrentenfreibetrag ändern.
Ihre Krankenkasse hat vermutlich die Erhöhung der monatlichen Betriebsrente zum Anlass genommen, den Freibetrag bei der fiktiven Rente aus der Kapitalzahlung zu berücksichtigen. Es wird wohl angestrebt, solange wie möglich den kompletten Freibetrag bei der höheren Rente anzusetzen. Die Berücksichtigung des Freibetrags im Verhältnis der zu verbeitragenden Renten würde das Verfahren unnötig verkomplizieren. Dann müsste bei Änderungen des Betriebsrentenfreibetrags immer eine Meldung an die Auszahlungsstelle der monatlichen Rente erfolgen, was die Höhe des noch nicht genutzten Freibetrags betrifft.

Und wieder werden weiter Waffenlieferungen über 1.100.000.000 Euro für Krieg zugesagt und mit Sicherheit eingehalten. Was sind Scholz
Versprechen für die Rentner wert, 0,00000000000….. .Danke Herr Bundeskanzler.

nicht nur Waffen, sonder auch unmengen an Geld, solange es nötig ist.
Wer glaubt, am Betrug der Rentner ändert sich etwas, der glaubt auch an anderes.

Die große Abrechnung wird im Herbst erfolgen, denn Menschen die sich an nichts mehr Erinnern können,
wissen meiner Meinung nach auch nix von dem Schriftsatz auf dem Architrav über dem Westportal
des Reichstagsgebäudes in Berlin, denn da steht die 16 m breite Inschrift “Dem deutschen Volke”

An den Amtseid: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”
konnten sich auch einige seiner Vorgänger bestimmt nicht mehr erinnern, bestes Beispiel war seine Vorgängerin.

Auch ich sage “Herzlichen Dank Herr Bundeskanzler”!

Friedrich Müller

Ich bin auch ein Geschädigter der Direktversicherung und habe im letzten Jahr den SPD Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises, BM Hubertus Heil, angeschrieben. Nachdem er zunächst darauf verwies, dass das Gesundheitsministerium zuständig sei, kam seine Antwort mit den typischen Politiker Plattitüden und der Hinweis auf die Einführung des Freibetrags für Betriebsrenten. Jetzt habe ich noch mal Ingrid Pahlmann/CDU Bundestagsabgeordnete angeschrieben, und sie darum gebeten, sich für die Abschaffung der doppleten Verbeitragung einzusetzen.
Folgende Antwort erhielt ich:
Sehr geehrter Herr xxx
vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben.
Wie Sie wissen, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKVBetriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.
Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und im Jahr 2020 mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit
Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen. Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von (seit dem 1. Januar 2024) 176,75 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.
Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.
Die vergangene Regierung mit unserer Beteiligung hat im Jahr 2020 also für eine deutliche Entlastung zugunsten der Rentnerinnen und Rentner beigetragen. Auch wenn das nicht zu 100% zufriedenstellend ist, ist es doch besser als der Ausgangspunkt.
Ich bin auch ganz Ihrer Meinung, was den Arbeitgeberanteil betrifft. Hier besteht massiver Handlungsbedarf, eine Lösung in der derzeitigen Regierungskoalition ist allerdings nicht ersichtlich.
Weiterhin gebe ich Ihnen recht in Ihrer Aussage, dass eine von Vernunft gesteuerte Politik für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik den Parteien an den Rändern den Wind aus den Segeln nehmen würde.
Ich werde mich weiterhin mit all meiner Macht für eine solche Politik einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Pahlmann, MdB