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Kommentar zu Wolfgang Diembeck Antworten abbrechen

Beiträge (3611)

Zum Thema Deutsche Renten aus der gesetzlichen Versicherung / allgemein und insbesondere auch im Vergleich zu Nachbarländern gab es gestern eine m.E. interessante Ausarbeitung auf den Nachdenkseiten “Warum sind die Renten in Deutschland nicht ähnlich hoch wie in Österreich? (https://www.nachdenkseiten.de/?p=93361). Wir dürfen die Politiker nicht von dem Thema “Renten” – ganz egal ob gesetzl. Renten oder Betriebsrenten fernhalten! – Ja, die Politiker müssen permanent mit ihrem Versagen und ihren Mängeln konfrontiert werden, damit sie ordentlich und gerecht arbeiten und nicht auf “vergessen” hoffen können. Dazu gehört, dass gemachte Fehler nicht nur eingestanden sondern auch korrigiert werden. Gerade der Bericht auf den NDS zeigt, dass die sog. “Renten-Experten” offensichtlich nicht an grundsätzlichen Lösungen interessiert sind, sondern immer nur Stückwerk abliefern in der Hoffnung, dass sich die Probleme biologisch lösen. Aber sie werden sich getäuscht haben – nicht alle Beschäftigten sind nicht versicherungspflichte Beamte oder Freiberufler, sodass die “biologische Lösung” ausbleiben wird!

Glückauf Herr Klos.
für Neuverträge (zukünftige Zahler) ergeben sich heutig bereits schon wesentliche Reduzierungen

01) BetriebsRiester zahlen, seit dem 01.01.2018, bei Auszahlung keine Sozialabgaben für diese Versorgungseinnahmen,
da diese Sparbeiträge bereits während der Einzahlphase verbeitragt werden und wurden.
Die Pflicht zur Entrichtung von KVdR-/sPVdR-Beiträge fällt in der Auszahlphase nicht mehr an. Verbot für den GKV-Zugriff
Politik sagt: „Verbeitragung darf nur einmal erhoben werden“. Horch, horch, es geht doch!

02) Betriebliche Einzahlungen aus Entgelt in Altersvorsorgen sind heutig bis 292 € monatlich
sozialversicherungsfrei und bis zu 584 € monatlich steuerfrei, es wird also heutig für Neuverträge,
während der Einzahlphase, keine Verbeitragung mehr ausgeführt.
Erheblicher NACHTEIL: In Höhe der Beitragszahlung ergibt sich jedoch eine Reduzierung der Beitragszahlung zur
gesetzlichen Rente aus dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile pro Monat.
Was natürlich den Arbeitgeber freut, den Arbeitgeber jedoch als Rentenkürzung später auf die Füße fällt.
– Zusätzlich muss nun der Arbeitgeber aus BRSG 2018, ab 2019 einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten
Entgelts auf das Sparkonto überweisen. Dieser Pflichtbeitrag soll dann den Arbeitgeberanteil während der Auszahlphase
kompensieren, so dass das KVdR-Mitglied, das ja in der Auszahlphase den vollen Beitrag für KV bezahlen muss,
hieraus entlastet wird, also real nur noch mit dem Arbeitnehmerbeitrag im Alter belastet wird.

03) Der ab dem 01.10. 2020 gültige Freibetrag (heutig 169,75 €) entlastet nun Neuverträge erheblich
und alle Versorgungseinnahmen unterhalb dieses Freibetrages erfahren somit heutig überhaupt keine Verbeitragung,
weder in der Einzahl- noch in der Auszahlphase, dass schädigt natürlich gewaltig den GKV-Topf, aber keiner meckert.

04) Zusätzlich erfolgt aus BRSG 2018 eine staatliche Förderung des sogenannten Niedriglohnsektors
bei Förderung durch den Arbeitgeber, liefert der Staat 30% des aufgewendeten Beitrages zusätzlich auf das Sparkonto.

Schauen Sie einmal nur auf diese 4 Punkte, die sich im Kreise drehen
Wenn man sich nun diese „nicht so triviale“ Sachlage anschaut, dann muss man sich natürlich ernsthaft befragen,
warum dieser Schüttelfrost in einer Institution, die doch nachhaltig und langfristige Stabilität aufweisen sollte.
Flickarbeiten und Schusterei mit unechtem Leder und rostigen Nägel ergeben keine Lösung,
sondern nur wieder Ungerechtigkeiten und nasse Füße für die verantwortungsbewussten Bürger.
Herr Seehofer hat schon während seiner Dienstzeit klug vermittel:
[…] macht Gesetze so kompliziert, dass dem einfachen Bürger der Angstschweiß auf der Stirn erscheint,
wenn er auch nur an Widerspruch denkt[….].

Lösung PACKEN WIR ES AN
Unverzügliche Abschaffung aller Freibeträge (4%Sozial+ 8%Steuer) während der Einzahlphase
–also Beiträge voll aus der Nettoentlohnung-
und somit keine Verbeitragung während der Auszahlphase (wie oben angezeigt, nur einmal verbeitragen sagt die Politik),
dafür muss dann die Legislative die Zahlungspflicht für betriebliche Versorgungseinahmen aus dem Jahre 1981 (aktiv 1983)
rückabwickeln und Anpassungen unter §229 SGB ausführen und das ist alles und FERTIG.
ERGEBNIS
Diese tolle und einfache Maßnahme schmälert in keiner Weise die Einnahmesituation der GKV oder der Pflegeversicherung,
da Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer nun wieder bereits die volle Leistung – bei der heutigen Gesetzeslage- erfolgreich
in der Einzahlphase an die Sozialinstitutionen abführen würden.

Im Alter werden wir dann mit diesem ärgerlichen Thema nicht mehr belästigt und könnten unsere Ersparnisse
für das Alter mit einer positiven Bilanz endlich genießen und für angenehmere Dinge vergeuden.

Es kann alles so einfach sein, wenn man die Bürokratie durchleuchtet und Übel schnell und frühzeitig eliminiert.
Frau Nahles hat mit ihren Referenten diesen einfachen Weg nicht gehen können.
Zur vollen Freunde verantwortungsbewusster Sparer kann man natürlich weiterhin staatliche Förderung den Verträgen zuführen.

Sollte sich bei dieser Ausführung ein Fehler eingeschlichen haben, so bitten wir um Korrektur.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

zu Kommentar vom 31.01.2023

Glückauf Herr Korth
scholziert und betäubt wie von der Schlange KAA fixiert, warten wir ab, was da auf uns zurollt? NEIN!!!
Eine weitere Reduzierung um 0,6 % Punkte der Zwangs-KV-Beiträge von den leistungsstarken KVdR- Mitglieder
–bzw. in diesem Sonderfall für allen KVdR-Mitglieder- ist doch wirklich eine super „irgendwie fiskalische Lösung“
(vertretbar und ausreichend, es steht doch dazu kein Wort im Koalitionsvertrag,- und im „ZukunftsProjekt der SPD“
verklausuliert für eine ferne weite Zukunft)- die uns mantraartig von Herrn Olaf Scholz (SPD) ständig – ohne Inhaltserklärung –
vor die Füße geworfen wird, zur Stillhaltung und Beruhigung der aufmüpfigen „von Ihm respektierten“ Alten.
Vergessen wir jedoch nicht, dass auch bei dieser „irgendwie fiskalische Lösung“ der Beitrag zur sPV, für alle KVdR-Mitglieder,
weiterhin 100 % betragen wird und dieser sPV-Beitrag wird sich freilich, ebenso wie bei KV, trotz der zwei Haltelinien im Heilsystem,
stetig erhöhen und somit unsere Versorgungseinnahmen nachhaltig massiv weiter und nachhaltig kürzen.

Wir freuen uns nicht, aber Herr Olaf Scholz hat damit – WENN ES SO KOMMT- seine klare Aussage zu einer
„irgendwie fiskalischen Lösung“ erfolgreich innerhalb der Ampel durchgesetzt,
obwohl im Koalitionsvertrag nichts derartiges vorgesehen ist, eine tolle scholzige Leistung mit der Herr Olaf Schol
uns leider nicht betrogen hat, aber stolz Wort gehalten, wird Herr Scholz uns vermitteln.
Bitte korrigiert Sie uns sofort, wenn an irgendwie-er Örtlichkeit Herr Olaf Scholz eine mündliche Zusage
auf Beseitigung der „Doppelverbeitragung“ –also kein Raub mehr, von mehr als 20 % – von unserer privat ersparen Rücklage,
für einen genussvollen und beschwerdefreien Lebensabend geplant, zugesagt hat.
Den ungetrübten Lebensabend verantwortungsbewusster, vorgesorgter Mitglieder, den hat ER uns doch durch
seine bisherige Handlungsweise und das nun bereits über mehr als 18 Jahre, wirklich nachhaltig versaut.
Die meiste Zeit war Herr Olaf Scholz politisch beteiligt und hätte aus seinen unterschiedlichen Ämtern längst
Abhilfe schaffen können, aber es dauert halt bis man eine nachhaltige operative Entscheidung fällen kann, am besten bis die
Beschwerder sich biologisch von der Weltbühne verabschiedet haben.
Aus diesem ungereimten Terminus –„ist nicht so trivial = unbedeutend“- des Herrn Olaf Scholz ergibt sich sicher und deutliche für uns,
dass wir einfach weiter und stetig gegen diese zögerliche Politik anfechten müssen, in diesem Punkt stimmen wir Ihnen zu 100% zu
und hoffen auf Handlung von JEDEM Mitglied mit spitzem Degen.
Die MBs müssen stetig weiter aktiv informiert und belästigt werden, wenn die Legislative nicht gewillt ist, diese Willkürtat
unverzüglich zu korrigieren (rückabwickeln).

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

Hallo Herr Wilcke,
Hört sich an wie eine unendliche Geschichte, gleichwohl letzte Aussage von Herrn Scholz lassen hoffen…
Zwar scheinbar nur für die noch bzw künftigen Zahler …
Wenn nur nicht die immense Summe bei den Krankenkassen schon verplant wären, respektive massive Gegenwehr zu erwarten wäre…
Immerhin ausreichend und intensiv thematisiert wurde und wird es…
Gratulation & Gruß BK

“Da können Sie sich drauf verlassen” am 25. Januar 2023, ebenso gleiche Aussage in Essen, gleiche Aussage ebenso im September 2021 in Münster.
Habe Herrn Scholz im November 2022 zu unserem Thema geschrieben und Ihn um eine Information gebeten, die Aussage aus Essen zu spezifizieren, wie denn eine fiskalische Lösung aussieht! Die Antwort aus dem Kanzleramt am 12. 12.22 Gesundheitsreferat, stellte wie immer in aller Ausführlichkeit den Freibetrag als beste Lösung dar. Kurz am Ende des Schreibens wird drauf verwiesen, dass das Thema “Doppelverbeitragung” nicht im Koalitionspapier steht und eine Änderung nur sehr geringe, finanzielle Spielräume zu lässt. Knapp anderthalb Monate danach präsentiert Herr Scholz im Bundestag eine völlig andere Situation. Natürlich hoffe ich, dass der Druck inzwischen auf die Politik so hoch ist, dass sich jetzt endlich für die Versicherten eine faire Lösung ergibt!
Nur meine Erfahrung der letzten sechs Jahre im Ruhestand im Umgang der Politik mit diesem Thema, lässt weiterhin große Zweifel aufkommen, dass dieses mal die Politik eine Abschaffung der Doppelverbeitragung durch Änderungen des Gesetzes umsetzt. Die Legislaturperiode ist lang, und am Ende habe ich z.B. meine 10 Jahre abbezahlt. Ein Rückentschädigung für abgeschlossene Vertrage vor 2004 sehe ich als unwahrscheinlich an.
Trotzdem lohnt es sich immer, schon wegen den nachfolgenden “Zusatzzahler” weiter zu kämpfen, denn “Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren”. In diesem Sinne weiterhin dem DVG viel Erfolg

Vielen Dank ,Herr Hassel für die aufmunternden Worte “lohnt sich… weiter zu kämpfen”.
Das auf jeden Fall und unter zwei veränderten Perspektiven:
1. BK Scholz hat jetzt innerhalb von 18 Monaten dreimal (Münster, Essen, Bundestag) förmlich “zugesagt” (Darauf können Sie sich verlassen !), die Doppelverbeitragung wieder abzuschaffen und eine neue Lösung zu präsentieren. Ich denke, er wird dieses Versprechen einlösen müssen, ansonsten ist seine politische Glaubwürdigkeit vollständig ruiniert. Und er hat noch 2 1/2 Jahre Zeit dafür in dieser Legislaturperiode. Deshalb jetzt auf halber Strecke aufzugeben (“Zweifel aufkommen” ) ist jetzt noch viel zu früh und der absolut falsche Zeitpunkt.
2. Es lohnt sich unbedingt “weiter zu kämpfen”, auch wenn für einige von uns die 10 Jahre Zahlung bereits rum sind. In unserer Agenda steht auch “Verbraucherberatung”. Es geht insbesondere auch um unsere (eigenen) Kinder, die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir müssen sie warnen, aufklären, damit nicht auch sie auf die losen Versprechen der Versicherungen und der Politik hereinfallen und später so getäuscht und betrogen werden vom Staat, betrogen von den Politikern im Bundestag, wie es uns im Jahre 2004 und auch danach noch passiert ist. Unser Vertrauen auf staatliche Fürsorge in die Altersvorsorge wurde auf das massivste gebrochen. Diese Form der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wird auch für alle neuen Abschlüsse ein nicht mehr kalkulierbares Risikogeschäft, weil sie willkürlichen Entscheidungen der Politik ausgesetzt ist.
Diese jungen Leute müssen wir über Risiken aufklären und vor Finanzierungsfallen schützen.
Dafür kämpfen wir weiter, auch wenn die eigenen 10 Jahre bereits rum sind.
Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG eV

diese bewusste Lügnerei der Medien allgemein bezüglich der jährlichen Zuzahlungen durch den Bund an die Rentenkasse wird generell in den Medien verbreitet und nicht nur bei Markus Lanz

Eine Frage zur Betriebsrente nach Paragraph 3 EStG Nr. 63. Kann man die Kapitalabfindung sich in Raten auszahlen lassen? Gibt es dazu eine Reglung? Z.B. innerhalb der Pfändungsgrenze ?

Eine Betriebsrente in der Form der Kapitaleinmalzahlung – DV-Vertrag abgeschlossen vor 2004 – wird nach § 229 I 3 SGB V – 120er Regelung – verbeitragt. Auf Anzahl und Laufzeit der Zahlungen kommt es grundsätzlich nicht.BSG Entscheidung.
Betriebsrenten, die unter § 3 Nr. 63 EStG fallen – Vertrag nach 2004 wohl abgeschlossen – kann auch nach einem Auszahlungsplan nach § 1 I 1 Nr. 4 des Altersversorgungsverträge-Zertifizierungs-Gesetz erfolgen, sofern keine Inanspruchnahme nach § 10 a oder Abschn. XI EStG erfolgt war- sonst nur laufende Rente.

Nachtrag zu unserem Kommentar vom 26.01.2023

Glückauf Streitmitglieder,

mit dieser von uns angezeigten fiskalischen Lösung des Herrn Olaf Scholz wäre dann auch der
Minister Heil hocherfreut, denn diese geniale Lösung führt ebenso zur Entlastung der vom Staat geplünderten Rentenkasse,
wie bereits aus den Erklärungen von Herrn Olaf Scholz und Hubertus Heil aus dem Jahre 2019 aufgezeigt.
Wir erinnern uns, damals sollte dieses Guthaben aus dem Rententopf zur Finanzierung der Grundrente einfach
umgeschichtet werden, da sollte auch noch eine Transaktionssteuer wirken.
Wenn so gehandelt, wird dieser Betrag wohl heutig im Doppelwumms-Sondervermögen verramscht, das freut auch unsere Enkel.
Eine einfache unverzügliche Beendigung der Zwangsverbeitragung würde dieses Sonder-Guthaben im Rententopf nicht generieren.

Hoffen wir nur gemeinsam, dass Herr Olaf Scholz diese Lösung – wie so manch anderes GROSSES- bereits vergessen
und/oder verworfen hat; es ist nur eine kleine Hoffnung, vielleicht hat ER Anderes im Sinn, das weiß wohl zurzeit nur ER .
Aber O,6% Punkte Reduzierung ist doch mehr als NICHTS,
wie auch schon Frau Dr. Angela Merkel in einer Bürgerbefragung bemerkte: “Schauen Sie, 80% ist doch auch noch was”.

Blicken wir einmal freundlicher in die Zukunft, warten ab, was nach 18 jährigem “schlozen” für uns abperlt, ein Gnadenbrot ?
Nervt weiter alle Bundestagsabgeordneten (Legislative), denn nur so ereichen wir befriedigendes Ergebnis.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die ROTEN Laternen erlöschen
Team Wilcke

PS: Handel recht, dann bekommst Du Recht