Geteiltes Leid,
ist halbes Leid

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Beiträge (3579)

Es ist doch immer wieder interessant zu verfolgen, das sich unsere “politischen Wuerdentraeger” ,wenn das “Thema Abschaffen dieses Raubzuges” auf die Tagesordnung kommt, winden wie ein Aal. Man kann keiner Aussage, auch der des Kanzlers , Glauben schenken. Die Einfuehrung im Jahre 2004 und damit der Beginn dieses Raubzuges, wurde doch auch ohne Probleme beschlossen. Warum ist es eigentlich so schwierig fuer die damaligen Uebeltaeter, diese Ungerechtigkeit genau so problemlos wieder zu beseitigen. Wo ein Wille, ist auch ein Weg. Fazit: Es ist gar kein Wille da, nur sagt es keiner.

Antwort von Dagmar Andres MdB im Gesundheitsausschuss des Bundestages:
Dank für Ihr Schreiben ……..
“Weder ich noch die Ampelregierung haben das von Ihnen angesprochene Thema vergessen.
Eine gesetzliche Regelung hat die Koalition in Ihrem gemeinsamen Vertrag verabredet.
Es liegt daher in der Vorhaben Planung und soll in dieser Legislatur umgesetzt werden.
Leider kann ich Ihnen heute jedoch noch keine genaue Zeit Planung benennen, wann ein Gesetzentwurf vorliegt und in die fraktions- und koalitionsinterne Abstimmung gehen wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch glaubhaft vermitteln konnte, dass Ihr Anliegen nicht vergessen ist ”

Der GA des Bundestages ist für unser Anliegen zuständig; hat auch das Bundesfinanzministerium bestätigt.

Brief an die Abgeordneten des GA des Bundestages in NRW
01. Dezember 2022
Abgeordnete im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Altersvorsorge und Direktversicherung
Zur Erinnerung an den Betrug infolge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) vom 01.01.2004
Anlagen:
– Aktueller Flyer des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e.V.
– Rententaler

Sehr geehrte Abgeordnete im Gesundheitsausschuss,
sehr geehrter Abgeordneter im Gesundheitsausschuss,

wir haben Sie nicht vergessen! Wir sind noch da!

Aus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfestes und des Jahreswechsels 2022/ 2023 übersenden wir, die Direktversicherungsgeschädigten, unseren aktuellen Flyer zum Thema der Direktversicherung – erst angelockt – dann abgezockt – sowie unseren Rententaler – wie aus 5 Euro 4 Euro werden – an Sie zur Information und zur Erinnerung an das ungelöste Problem. Wir werden weiterhin um unsere Ersparnisse betrogen.

Wir werden jeden Monat für die Dauer von 10 Jahren beim Blick auf den aktuellen Kontoauszug daran erinnert, dass wir um unsere Ersparnisse aus der Direktversicherung betrogen werden. Die Ersparnisse wollten wir eigentlich für die Altersvorsorge im Rentenalter verwenden. Jedoch müssen wir jeden Monat den Zwangsbeitrag aus unseren Ersparnissen an die Krankenkassen leisten, ohne daraus Krankenkassenleistungen beziehen zu können. Selbst wenn ein Sparer innerhalb von zehn (10) Jahren nach Auszahlung der Ersparnisse (sog. Ablaufleistung) verstirbt, muss seine Witwe für die Restlaufzeit weiterzahlen. Welch absurde Situation: Für einen toten Menschen werden weiterhin Krankenkassenzahlungen fällig!

Seit nunmehr neunzehn (19) Jahren (!) haben es die gewählten Vertreter der deutschen Bundesbürger im Parlament nicht geschafft, die Fehlentscheidung rückgängig zu machen.

Das damalige Gesetzgebungsverfahren wurde von den Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/ Die Grünen imitiert und von der Opposition CDU/ CSU nach Absprache mitgetragen. Das bei den Sparern abgeschöpfte Geld sollte auf Wunsch der Krankenkassenlobbyisten dazu dienen, die angebliche finanzielle „Schieflage“ der Krankenkassen zu sanieren. Fünf (5) Jahre später hat kein Abgeordneter mehr kritisch hinterfragt, ob die „Sanierung“ auf Kosten der Sparer abgeschlossen wurde. Es lief alles wie gewohnt weiter.
Heute hören wir in den Sonntagsreden der Vertreter von Staat und Regierung immer wieder die beschwörenden Worte wie: Respekt, Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verlässlichkeit in die Demokratie und deren Institutionen.
Wenn wir in Zukunft weiter um unsere Ersparnisse betrogen werden, weil sich das Parlament und seine Mitglieder trotz besseren Wissens um den Fehler in der Vergangenheit nicht um das bestehende Problem der Bevölkerung, hier: Die Direkt-versicherungsgeschädigten, und dessen Lösung kümmern, verlieren wir das Vertrauen in Staat und Politik oder haben es bereits verloren.
Mit freundlichen Grüßen als Mitglied im Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V.
Anlagen
• Kalender
• Flyer
• Buttons
• Aufkleber
• Renten Taler

Dehlen Günter

Korrektur zu meiner Antwort. Der Autor unserer Aktionen der RG Niederrhein hatte die Briefe verwechselt:
Frau Andres ist MdB im Finanzausschuss des Bundestages.
Wir gehen davon aus, dass dieser Ausschuss letztendlich doch für das Gesetz zuständig sein wird.
Wir bleiben am Ball und werden ein persönliches Gespräch mit der MdB in Erftstadt anstreben.

Helmut Blechschmidt

Welcher Politiker sagt denn schon die Wahrheit, wenn er um Wählerstimmen fürchten muss?
Die große Abzocke bei der Direktversicherung wird uns noch viele Jahre lang beschäftigen. Der teure Wasserkopf in Berlin wird immer größer, die nutzlosen Ausgaben auch…..
Eigentlich müssten nun langsam mal die Rentner auf die Strasse gehen. Überall werden Lohnerhöhungen von 10,5, 15 und noch mehr % gefordert.
Wir kaufen die gleichen teuren Lebensmittel und tanken den gleichen teuren Sprit. Uns speist man heuer, wenn überhaupt, vielleicht mit 3,5 % im Westen ab!

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
heute hat uns die freundliche Bundes-FDP wieder geantwortet und schreibt:
[….] Deshalb halten wir die bestehende Freibetrag-Lösung für sinnvoll [….].
Und weiter
[….] Es ist uns bewusst, dass diese „kleine Lösung“ sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber in puncto fiskalischer Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit ist dies ein tragfähiger Kompromiss.
Wir können uns Nachbesserungen an der Freibetragshöhe grundsätzlich vorstellen – und da der Kanzler in der Presse gesagt hat, dass er sich das ganze noch einmal anschauen will, warten wir nun zunächst ab, was bei seiner Prüfung herauskommt. [….]
Das wollen wir bestimmt nicht, diese Gedankengänge müssen unverzüglich verhindern, dieses muss auch der Verein der FDP doch beibringen können, die ALTEN in der FDFP wissen doch um was es geht. Herr Lindner hat uns doch mehr versprochen.
Vermittelt Ihm doch nochmals klar was wir erwarten. Wir machen in jedem Falle weiter.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo auch die FDP bereits ausgeschieden ist
Team Wilcke

Nachtrag zu Kommentar vom 25.02.2023
Glückauf Herr Lindinger,

es ist immer noch so wie Sie schreiben, aber in der ganzen Diskussion haben wir all die neuen verantwortungsbewussten Versorgesparer
vergessen, die bereits während der Einzahlphase eine Entlohnung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze(GKV) erhielten und erhalten.
Hier ist und wirkt am Ende die Doppelverbeitragung weiterhin, das ist Fakt und kein Fake.
Diese Bürgerinnen, Bürger, wie auch Arbeitgeber konnten und können den max. 4 % Sozialabgabenfreiheitsrahmen während der
Einzahlphase nicht ausschöpfen bzw. genießen. Der einzige Vorteil ergibt sich, dass hieraus die spätere Rentenhöhe nicht beeinträchtigt
wurde und wird.
Aber in jedem Falle wurden und werden von diesen Bürgern und Bürgerinnen, mit der monatlichen Entlohnung, unmittelbar, bereits alle Verpflichtungen zur solidarischen Sozialabgabepflicht zu 100% erfüllt.
Es ist und bleibt also weiterhin die berühmte Doppelverbeitragung in der Welt, mit der uns bekannten gemeinen hinterlistigen
staatlich geschützten Abzockerfalle für vorsorgende Bürger und Bürgerinnen.

Wie bereits angezeigt müsste die Legislative unverzüglich nur die Sozialabgabenfreiheit (4%) –Status 1982- während der Einzahlphase aufgeben, damit wird auch in diesen komplexen Fällen die solidarische Gerechtigkeit unmittelbar und in aller Zukunft nachhaltig wieder hergestellt,
wobei laut Tenor unter BSRG 2018, eine Beitragserhebung während der Auszahlphase sowieso nicht mehr zulässig ist,
„BEITRÄGE DÜRFEN NUR EINMAL ERHOBEN WERDEN“
und auch nicht mehr notwendig ist, da der GKV hieraus kein nennenswerter Schaden entsteht
Vorteil: die Hexenjagt und Nötigung der GKV-Vasallen wäre endgültig vorbei .

Diese kleine soziale Anpassung beseitigt dann, die seit 1983, in dieser Institution, irrsinnig aufgebaute und von vielen sachfremden
Händen geformte, verklemptierte krüppelige Abgabenbürokratie, die das Regelwerk aus 1981 (§180 Abs. 5 RVO in der Fassung des Rentenanpassungsgesetzes (RAG) 1982 vom 1. Dezember 1981 BGBl I S. 1205) tatkräftig ausgehöhlt und somit vernichtend erschlagen
haben, gehen wir also zurück auf LOS, vor 1981, streichen wir das Datum 2004.

Als besonderer Game-Changer:
ab diesem Datum werden der GKV keine Beiträge, weder durch Umgehungsstraftaten, Freibeträgen, noch durch frivole Gesetzgebung,
wie unter BSRG (Betriebsriester) ausgeführt, entgehen, bzw. entzogen, also packen wir dieses auf unsere Fahne für die Zukunft,
daran sollten wir arbeiten, wenn wir an die Zukunft denken.
Dieses gilt dann auch für die oben angezeigte LEISTUNGSSTARKE RENTNERGRUPPE, die einer Erdrosselung (BVerfG) im Alter stand
hielte und hält ( wir leben noch) und auch diese werden somit einer weiteren Doppelverbeitragung nachhaltig entgehen.
Die zukünftigen Alten (KVdR-Mitglieder) können sich dann wieder auf einen ruhigen nachhaltigen Lebensabend freuen,
wenn sie auf ihr Sparkonto schauen.
Aus dieser kleinen Anpassung wird dann unmittelbar und unverzüglich der solidarische Beitrag zu 100% an die defizitären,
ertraglosen Sozialsystem (laut Olaf Scholz) abgeführt.
Selbst der Arbeitgeber kann dann keine Vorteile mehr aus der bisherigen legislativen Klempnerei erwirtschaften.
Schauen wir dann einmal, was dem Olaf noch einfällt, nach der unendlichen Vergesslichkeit, kann das nicht viel sein.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die Roten Laternen erlöschen
Team Wilcke

Glückauf Herr Lindinger,

es ist so, wie Sie es beschreiben.
Betriebsrentner und DV-Neuverträge (2002) haben während der Einzahlphase bisher die max. 4% Sozialabgabenfreiheit für
die Sparbeiträge, wie auch der Arbeitgeber, zu 100% genießen können.
Sozialer Nachteil: Auf Grund des niedrigeren versicherungspflichtigen Entgeltes wird natürlich automatisch auch die
spätere Rente um diesen Beitrag reduziert.
Aus dem Freibetrag (seit 2020) werden diese neuen verantwortungsbewussten Vorsorger in der Zukunft –Auszahlphase-
aufgefordert überhaupt keine Sozialabgaben –weder KV noch sPV- an die Träger -bis zur Höhe des Freibetrages – an diese abzuführen
(laut BGM über 60%).
Packt man heutig noch die 15% Arbeitgeberzuschuss des umgewandelten Entgeltes auf die Versorgungsbeiträge, vorbei ist es mit der Ungerechtigkeit und Doppelverbeitragung, der Arbeitgeberanteil (15%) verbleibt heutig bei den meisten Sparern (laut BGM über 60%).
und wird nicht an die GKV ausgezahlt.
Das nennt man dann SOLIDARITÄT mit den ausgebluteten Sozialkassen.
Wir denken, dass man im Verein eine Trennung ausführen bzw. umdenken muss.
Weiterhin sollte die Regierung unverzüglich die Sozialabgabenfreiheit, während der Einzahlphase aufgeben,
dann ist Gerechtigkeit ebenso wieder hergestellt –Status 1982- und dann ist auch eine Beitragserhebung während der Auszahlphase
nicht mehr zulässig, wie unter BSRG 2018 von der Legislativen als Tenor angezeigt- „Beiträge dürfen nur einmal erhoben werden“.
Keiner wird hierdurch geschädigt, weder die GKV noch der verantwortungsbewusste Sparer. Das nennt man Gerechtigkeit.

Ansonsten verweisen wir auf unseren Beitrag vom 3. Februar 2023 15:50.

Viele von uns haben den staatlichen 10jährigen Diebstahl bereits hinter sich gelassen und dürfen nun keine weiteren Zahlungen leisten.
Gleich sind aber ALLE mit den ALTVERTRÄGEN durch und OLAF hat die Lacher auf seiner Seite, 6 Mil. sogenannte Doppelverbeitrager,
aus alten Verträgen? wo sind diese??, gestorben? Das war doch wohl einmal!!!! Lang ist es her.

Wir erwarten also nur noch die Rückzahlung des uns geraubten privaten Vermögens und das hat sich der Verein doch wohl
als Masterpunkt auch auf die Fahne geschrieben, was sonst noch?

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

Zum SZ Bericht bzw. Kommentar von Thomas Kießling
Servus Thomas,
bei aller Euphorie über den gut gemeinten Bericht in der SZ, muss ich doch Wasser in den Wein schütten. Der Bericht spiegelt nicht allein das eigentliche Unrecht an den 6 Millionen „Betrogenen“, die privat vorgesorgt haben, sondern werden mit den „Betriebsrentnern“ in einen Topf geworfen, wobei für beide Fälle von einer „Doppelverbeitragung“ gesprochen wird und das ist nicht richtig.
„Betriebsrentner“ zahlen auf die vom Arbeitgeber freiwilligen zusätzlichen Leistung nur bei deren Auszahlung ihrer „Betriebsrente (rentenähnlichen EINNAHMEN)“, einmal, den gesetzlich festgelegten vollen KK-Beitrag (100%).
Dagegen haben wir, die privat ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitgeber unsere ALTERSVORSORGE durch Gehaltsumwandlung finanziert haben, bereits bei der Ansparung unserer Kapital-Lebensversicherung bezogen auf unser Gehalt mit dem Arbeitgeber zusammen den vollen KK-Beitrag (100%) bezahlt und wurden bei der Auszahlung unserer einmaligen Versicherungssumme (keine Kapitalabfindung) ohne gesetzliche Grundlage noch einmal zur Zahlung des vollen KK-Beitrags gezwungen, wodurch eben als einziger Fall eine „Doppelverbeitragung von 200%“ entstanden ist!
Der Bericht entspricht der Strategie des Vereins, die keine klare Trennung des Unrechts zu den “Betriebsrentnern” vornimmt und somit ebenfalls „Ungleiches mit Gleichem“ argumentiert, als Folge eben des Lösungsweges, des „politisch machbaren“.

Aus meiner Sicht zählt die beschriebene Lösung mit dem Freibetrag als neues “Unrecht”, da nur die aktuellen Beitragszahler profitieren, die aber ihre 10-jährige Beitragszeit hinter sich haben gehen leer aus. i

Ich habe der SZ einen Leserbrief vorgeschlagen, ich hoffe er wird veröffentlicht!

Thema:
Krankenkasse der Rentner.
In die Krankenkasse der Rentner wird generell nur die/derjenige aufgenommen der auch eine gesetzliche Rente bezieht! Rentner aus Berufsständigen Versorgungswerken können nicht in die Krankenkasse der Rentner aufgenommen werden, selbst dann nicht, wenn Sie schon immer nur in der GKV waren.
Daher fallen auch die Freiebeträge bei der Betriebsrente weg.
Eine Ungerechtigkeit die durch nichts zu begründen ist.

…wobei das Konstrukt der Presseversorgung (=Allianzvers.) mir recht fadenscheinig vorkommt: Das sog. Versorgungswerk der Presse fungiert nur als Vermittler und Verwalter der (DV)Verträge. Angreifbar wäre (m.M.) hier bereits der Alterstarifvertrag für Redakteure, der Red. VERPFLICHTET, die Versicherung durch den Verlag zu dulden (und auch einen Eigenbetrag zu leisten), was an sich der Vertragsfreiheit lt GG widerspricht, ggf Nötigung zum Vermögernsnachteil wäre. (Als Angebot des Verlags wäre das ja ok, nicht aber als Verpflichtung, an die sogar der Anstellungsvertrag gekoppelt ist). – Zudem hatte die Presseversorgung per 2004 ja geflissentlich darauf versichtet, auf die massiven Änderungen bei den Auszahlungsmodalitäten hinzuweisen – PS und mir eine Kündigung meines Vertrages (mit Hinweis meinerseits auf die Änderungen) an Ende 2003 dies wiederum mit Hinweis auf den Altervers.tarifvertrag verwehrt.