Regionalgruppe Franken

Ansprechpartner

Für Fragen zur Regionalgruppe Franken wenden Sie sich bitte an mich.

Frank Müller
Hintere Straße 103
90768 Fürth

E-Mail: rg-franken@dvg-ev.email
Telefon: 0911 / 755056

Mobil: 0172 3902741

Link zu Facebook:

https://www.facebook.com/groups/959551074442064/announcements

Nächstes Treffen

8. März 2024

Beginn: 17:00 Uhr

Ort:
Auf der Tulpe
Tulpenweg 60
90768 Fürth

Wenn Sie die Regionalgruppe besuchen, melden Sie sich bitte bei dem Ansprechpartner an, damit wir wissen wie viele Personen teilnehmen werden und der entsprechende Raum für die Teilnehmeranzahl gewählt werden kann.

Informationsveranstaltung am 8.3.24 in Fürth
- Aktuelle Entwicklungen des Themas „Doppelte und dreifache Verbeitragung von Betriebsrenten / Direktversicherungsauszahlungen durch Krankenkassenbeiträge“,
- wie wirkt sich der Freibetrag ab 2020 aus und für wen.
Wahl der regionalen Delegierten für die Delegiertenversammlung am 20.04.2024 in Erfurt und
– Gespräch zur Information und zum Gedankenaustausch
- Der Staat hat in den 70-, 80- und 90-er Jahren die Arbeitnehmer massiv aufgefordert, selbst durch eine private Altersvorsorge für die Rente vorzusorgen. Dies haben ca. 8 Millionen Arbeitnehmer über eine Direktversicherung (Kapitallebensversicherung auf Erleben und Tod zugunsten des Versicherten) auch getan. Ihnen wurde vom Staat auch zugesichert, dass bei der Auszahlung weder eine Steuer- noch eine Sozialversicherungspflicht besteht.
2004 haben dann SPD, GRÜNE, CDU/CSU mit dem GMG-Gesetz (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) mitten im Spiel die Regeln geändert und beschlossen, dass Direktversicherungen, die aus dem Netto der Versicherungsnehmer - pauschal versteuert – ohne jegliche Beteiligung der Arbeitgeber – finanziert, gesetzlich als betriebliche Altersvorsorge deklariert wurden. Damit ist den Krankenkassen der Zugriff auf die Verbeitragung möglich. Arbeitnehmer-, Arbeitgeber-, Sonderbeitrag der Krankenkassen und Pflegeversicherung.
Über Nacht verloren damit die Versicherungsnehmer fast 20% ihres privat finanzierten Auszahlungsbetrages der Direktversicherung.
Das Gesetz wurde rückwirkend beschlossen. Also auch Versicherungsverträge abgeschlosssen vor 2004, wurden, ohne Bestandsschutz, ohne Vertrauensschutz und ohne Rückwirkungsverbot in die Verbeitragung eingeschlossen.
Weiterhin wurden alle Betriebsrenten und weitere Zahlungen des Arbeitgebers (Deferred Compensation, Abschlagszahlungen etc) mit dem doppelten Beitragssatz (Arbeitnehmer + Arbeitgeber + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung) also ca. 20% belegt.
Erst angelockt – dann abgezockt
Was können wir weiter unternehmen...
Die 8 Millionen Direktversicherungsgeschädigte fühlen sich betrogen und sind wütend, dass die Politik seit mehr als 18 Jahren nichts, aber auch gar nichts unternimmt, diesen Zustand zu ändern.
Deshalb lädt der Verein zur Informationsveranstaltung in die Gaststätte „Auf der Tulpe“ in 90768 Fürth Burgfarrnbach, Tulpenweg 60, am 8.3.2024 um 17:00 ein.
Beginn der Information gegen 18 Uhr, damit genügend Zeit bleibt, Essen und Getränke zu bestellen.
Ansprechpartner: Frank Müller, Hintere Straße 103, 90768 Fürth, Tel. 0911 755056, Mail: dvgev_franken@icloud.com www.dvg-eV.org
- Wir bitten um kurze Vorinformation und Anmeldung, damit für die entsprechende Teilnehmeranzahl Plätze reserviert werden können.

Weitere Informationen

INFORMATIONEN

Termin am 27.06.2022 mit SPD MdB Frau Martina Stamm-Fibich in Erlangen
Eine Stunde konnte ich mit Frau Stamm-Fibich über das Thema Direktversicherung und die Doppelverbeitragung sprechen.
Es wurden mehrere Themenbereiche angesprochen und obwohl Frau Stamm-Fibich am Anfang erklärte, Sie wüßte über das Thema bereits ausreichend Bescheid und man müßte Ihr nichts mehr erklären, konnte ich Ihr trotzdem anhand des mitgebrachten Foliensatzes die Auswirkungen aus der Sicht der Geschädigten erklären.
Zum Thema sofortiger Stopp der Verbeitragung von Altverträgen schätzte Sie die Erfolgsausssichten als recht gering ein, da bei einem Stopp auch die Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge erfolgen müßte und dafür kein Geld vorhanden sei.
Die SPD bestätigt unsere Ansicht, das es ein Fehler gewesen sei, beim GMG 2004 auch die Altverträge in die Verbeitragung mit einzubeziehen. Aber die Krankenkassen standen damals kurz vor der Pleite und es musste etwas geschehen.
Zur Einführung des Freibetrages hat laut Frau Stamm-Fibich im wesentlichen die SPD beigetragen.
Auf das Versprechen von Kanzler Scholz zur Abschaffung der Doppelverbeitragung habe ich Sie hingewiesen. Den entsprechenden Link zum Video habe ich Ihr zugeschickt.
Beim Thema Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6% auf 14,0% für Rentner, versprach Sie, sich dieses Themas anzunehmen.
Anhand einiger Bilder wurde die Situation der Altverträge im Gegensatz zu den Verträgen ab 2004 erläutert und anhand eines reellen Beispiels erläutert, welche Belastungen auf den Rentner zukommen.
Auf die Tatsache, das Pensionäre zu ihren Beiträgen an die private Krankenversicherung 70% Zuschuss und zur Pflegeversicherung 50% Zuschuss bekommen, wurde anhand einer Berechnung hingewiesen.
Da jährlich ca. 250000 Verträge ausbezahlt werden und die Geschädigten aus allen Wolken fallen, wenn sie vom Raubzug durch ihren Geldbeutel erfahren, das fast 20% ihres Eigentums an die Krankenkassen gezahlt werden müssen, obwohl bereits in der Einzahlungsphase die Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden.
Ich erklärte Frau Stamm-Fibich, das mit diesem aktuellen Verhalten der SPD, keine Änderungen an der Doppelverbeitragung durchführen zu wollen, viele Wähler vertrieben werden, die bei den nächsten Wahlen andere alternative Parteien wählen werden.
Frau Stamm-Fibich erklärte, das Sie Argumente benötigt, um Ihre Partei und die Koalitionspartner davon zu überzeugen, die Doppelverbeitragung zu beenden.
Viele in der SPD sind der Meinung, das Rentner, die eine gute Rente beziehen, die Krankenkassenbeiträge leicht tragen können und das nur Rentner mit einer geringen Rente unterstützt werden müssen.
Das bedeutet, das ein - aus der Sicht der Geschädigten - vollzogener Diebstahl gut geheißen wird und keine Rückzahlung erfolgen soll, weil die Höhe des Diebesgutes zu hoch für eine Entschädigung ist.

 

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