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Regionalgruppe Hannover

Ansprechpartner

Für Fragen zur Regionalgruppe Hannover wenden Sie sich bitte an:

Uwe Brunke
31515 Wunstorf

E-Mail: rg-hannover@dvg-ev.email
Telefon: 0176 55077988

 

 

Nächstes Treffen

 

Im Neuen Jahr sehen wir uns wieder - schreibt uns inzwischen gern eine Nachricht oder Frage

 

Altersvorsorge ist Vertrauenssache

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Über die Regionalgruppe

dIE Regionalgruppe Hannover-Umland umfasst etwa 75 Mitglieder

- bundesweit hat die DVG etwa 3000, die durch Dich verstärkt werden wollen -

Wenn die Politik und die Versicherungskonzerne merken, dass ihre Konzepte für diese ungerechte Altersvorsorge nicht mehr greifen, wird sich etwas ändern - deshalb ist es wichtig, dass ihr mit uns daran arbeitet, dass die Doppelverbeitragung abgeschafft wird, denn sie ist moralisch und finanziell nicht in Ordnung - ihr zahlt dabei drauf.

INFORMATIONEN

Einerseits ruft er dazu auf, die gesetzliche Rente privat und betrieblich aufzustocken. Betrieblich heißt, der Arbeitgeber beteiligt sich mit 15% an dem Ansparen - zum Beispiel durch eine Kapitallebensversicherung - auch Direktversicherung genannt. Dass Ihnen aus diesen Verträgen nach den §§ 229, 237 SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/ am Ende 20% des angesparten Karpitals -   wieder abgenommen werden, wird dabei locker übersehen. 6,5 Millionen (die Zahl wurde 2004 genannt - tatsächlich sind es mit den Familien und inzwischen weiteren neuen Verträgen weit aus mehr) wissen , dass sich diese Investition nicht auszahlt. 

Der Staat sollte sich einfach raus halten wenn ihr euer Geld anlegt - er kann es einfach nicht und er ist unzuverlässig.

ÜBER DAS SOZIALRECHT GREIFT DER STAAT RÜCKWIRKEND IN DEINEN VERTRAG - DU KANNST DICH DARAUF VERLASSEN

1974 wurde das 1. Betriebsrentengesetz beschlossen:

- Sparbeiträge wurden mit 10 % pauschal versteuert - Die Auszahlungen sollten  steuerfrei ausgezahlt werden

- Sozialversicherungsbeiträge waren nicht zu zahlen / vielfach wurde oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gespart.

- 2004 wurden auch auf Kapitalauszahlungen Altverträge 20% gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
(auf Betriebsrenten wurden die Beiträge verdoppelt)

- etwa ab 2000 wurden die Sparbeiträge wahlweise versteuert oder nicht und bei der Auszahlung des Vertrags voll versteuert (teilweise zwar nach der Fünftelregelung (rechnerisch auf 5 Jahre verteilt), aber dennoch so hoch wie bei einer Abfindung.

Ein jeder möge selbst nachrechnen - wir sagen: "es lohnt sich nicht"

Wir kämpfen für eine gerechte und vertrauensvolle Altersvorsorg - die Doppelverbeitragung muss rückgängig gemacht werden. 

mit herzlichen Grüßen
Ihre DVG

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