Ansprechpartner
Für Fragen zur Regionalgruppe Hannover wenden Sie sich bitte an:
Uwe Brunke
31515 Wunstorf
E-Mail: rg-hannover@dvg-ev.email
Telefon: 0176 55077988
Nächstes Treffen
Im Neuen Jahr sehen wir uns wieder - schreibt uns inzwischen gern eine Nachricht oder Frage
Altersvorsorge ist Vertrauenssache
Weitere Informationen
Über die Regionalgruppe
dIE Regionalgruppe Hannover-Umland umfasst etwa 75 Mitglieder
- bundesweit hat die DVG etwa 3000, die durch Dich verstärkt werden wollen -
Wenn die Politik und die Versicherungskonzerne merken, dass ihre Konzepte für diese ungerechte Altersvorsorge nicht mehr greifen, wird sich etwas ändern - deshalb ist es wichtig, dass ihr mit uns daran arbeitet, dass die Doppelverbeitragung abgeschafft wird, denn sie ist moralisch und finanziell nicht in Ordnung - ihr zahlt dabei drauf.
INFORMATIONEN
Einerseits ruft er dazu auf, die gesetzliche Rente privat und betrieblich aufzustocken. Betrieblich heißt, der Arbeitgeber beteiligt sich mit 15% an dem Ansparen - zum Beispiel durch eine Kapitallebensversicherung - auch Direktversicherung genannt. Dass Ihnen aus diesen Verträgen nach den §§ 229, 237 SGB V https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/ am Ende 20% des angesparten Karpitals - wieder abgenommen werden, wird dabei locker übersehen. 6,5 Millionen (die Zahl wurde 2004 genannt - tatsächlich sind es mit den Familien und inzwischen weiteren neuen Verträgen weit aus mehr) wissen , dass sich diese Investition nicht auszahlt.
Der Staat sollte sich einfach raus halten wenn ihr euer Geld anlegt - er kann es einfach nicht und er ist unzuverlässig.
ÜBER DAS SOZIALRECHT GREIFT DER STAAT RÜCKWIRKEND IN DEINEN VERTRAG - DU KANNST DICH DARAUF VERLASSEN
1974 wurde das 1. Betriebsrentengesetz beschlossen:
- Sparbeiträge wurden mit 10 % pauschal versteuert - Die Auszahlungen sollten steuerfrei ausgezahlt werden
- Sozialversicherungsbeiträge waren nicht zu zahlen / vielfach wurde oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gespart.
- 2004 wurden auch auf Kapitalauszahlungen Altverträge 20% gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
(auf Betriebsrenten wurden die Beiträge verdoppelt)
- etwa ab 2000 wurden die Sparbeiträge wahlweise versteuert oder nicht und bei der Auszahlung des Vertrags voll versteuert (teilweise zwar nach der Fünftelregelung (rechnerisch auf 5 Jahre verteilt), aber dennoch so hoch wie bei einer Abfindung.
Ein jeder möge selbst nachrechnen - wir sagen: "es lohnt sich nicht"
Wir kämpfen für eine gerechte und vertrauensvolle Altersvorsorg - die Doppelverbeitragung muss rückgängig gemacht werden.
mit herzlichen Grüßen
Ihre DVG

