Ansprechpartner
Für Fragen zur Regionalgruppe Nordhessen/Kassel wenden Sie sich bitte an folgende Email-Adresse:
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Nächstes Treffen
Im Umkreis von Kassel zählen wir 30 Mitglieder - das könnten mehr sein denn es werden hier weit mehr einen Beitragsbescheid ihrer Kranken-/Pflegekasse auf ihre Lebensversicherung als betriebliche Altersvorsorge erhalten haben - durch einen groben Vertrauensbruch des Gesetzgebers!
Bundesweit sind wir ca. 3000 Mitglieder und täglich kommen neue hinzu, die - wie wir immer wieder erfahren auch gern angesprochen werden wollen, um die Ungerechtigkeit bei der privaten Altersvorsorge abzuschaffen. Hierzu dürfen wir auch nicht die Kontakte zu unseren Bundestagsabgeordneten verlieren, denn die entscheiden über:
1. die Abschaffung der Kranken- und Pflegekassen auf Lebensversicherungen auf Verträge, die vor dem 1.1.2004 bestanden,
2. die Wiederherstellung des Vertrauensschutzes nach Artikel 20 Grundgesetz auf das wir uns verlassen haben,
3. eine gerechte Altersvorsorge für Alle
wie heißt es so schön auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung in ihrem Renten ABC:
„Der Gesetzgeber darf gesetzliche Regelungen, auf die sich der Einzelne bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht plötzlich nachteilig verändern. Bei Gesetzesänderungen gelten deshalb unter Umständen Übergangsregelungen oder Ausnahmen. Diese werden als Vertrauensschutzregelungen bezeichnet.“
... das allerdings hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 missachtet und das muss er ändern, wenn er unser Vertrauen wieder haben will.
mit herzlichen Grüßen
Ihre DVG
Weitere Informationen
Über die Regionalgruppe
Die DVG wurde 2015 nach einer Interessengemeinschaft als eigetragener Verein gegründet.
Für die Regionalgruppe Hessen Nord suchen wir dringend engagierte Mitglieder, die sich für ein Ende der der ungerechten Altersvorsorge regional und ortsnah einsetzen.
INFORMATIONEN
Für eine gerechte Altersvorsorge
Seit den 70er Jahren und in bester Absicht wie im Vertrauen auf die Gesetzgebung haben wir für unser Alter entweder mit unserem Arbeitgeber oder mit privaten Mitteln unter Konsumverzicht vorgesorgt. Der Gesetzgeber hat uns (im November 2003) sogar rückwirkend einen Strich durch die Rechnung gemacht und unsere Sparbeiträge um 1/5 gekürzt - Tendenz steigend.
Begründung
Rot / Grüne Bundesregierung (1998-2005) hatte eine stabile gesetzliche Kranken- und Pflegekassen übernommen, aber eine Gesundheitspolitik betrieben, die schon 2003 bei den Kassen zu Zahlungsschwierigkeiten führte. Das Gesundheitsystem musste also wieder einmal saniert werden. Damit die Sozialversicherungsbeiträge für die Wirtschaft und gesetzlich Versicherten nicht weiter steigen, wurden mit Hilfe von CDU CSU ausschließlich
- Betriebsrentner (Arbeitnehmer, die eine Rentenzusage vom Arbeitgeber erhielten) und
- Direktversicherte (Arbeitnehmer, die eine Lebensversicherungen durch Gehaltsverzicht über den Arbeitgeber vereinbart und privat finanziert haben)
ab dem 1.1.2004 belastet - ein durchaus bemerkenswerter unsolidarisch wie unmoralischer Akt.
Das nehmen wir aber nicht widerspruchslos hin und klagen bis zum Bundesverfassungsgericht, das uns allerdings kein Recht gibt.
"Recht und Gerechtigkeit sind hier nicht identisch".
und wie es so ist, dass der Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG) hier verletzt ist. geben uns Abgeordnete des Bundestages recht oder auch nicht.
Der Bundeskanzler selbst sagt: "das war Mist und wir ändern das - darauf können Sie sich verlassen" oder er redet sich einfach raus. Dabei müssen wir aber wissen, dass er selbst der Ideengeber hierzu war - damals als Generalsekretärs - so ein Bericht des Kolumnisten Hans-Ulrich Jörges im Stern am 17.07.2017. Interessant ist auch die These des aktuellen SPD Generalsekretärs Mathias Miersch: "Die Versuche, z.B. über Direktversicherungen private Vorsorge zu erreichen, um sie anschließend mit Beiträgen und Steuern zu belasten, haben das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger erschüttert."
... am 23.02.2025 IST BUNDESTAGSWAHL











