Ansprechpartner
Für Fragen zur Regionalgruppe Nordhessen/Kassel wenden Sie sich bitte an folgende Email-Adresse:
E-Mail: rg-nordhessen@dvg-ev.email
Nächstes Treffen
um es deutlich zu sagen, die Fleißigen, die weitsichtig für Ihre Alters-Zeit vorgesorgt haben, damit sie eben nicht in ein Loch fallen, haben auf die Gesetzgebung vertraut - sie haben nicht damit rechnen können, dass von ihrem Ersparten am Ende doch Kranken- und Pflegekassenbeiträge abgezogen bekommen. Denn das haben sie auch schon als Arbeitnehmer bezahlt.
HÖRT HÖRT!
Aber Politik wie Gerichte machen den ganz großen Dreh und erklären Sparbeiträge zu Versorgungsleistungen!!
VERDAMMT NOCH MAL - WIR HABEN UNS SELBST VERSORGT und darauf belastet die Bundesregierung / der Gesetzgeber Beiträge????? das nennen wir Diebstahl und das unter dem Vorwand, zur Rettung der Sozialversicherung - eine Situation, in die der Gesetzgeber sich selbst manövriert hat.
* 2004 hatte die GKV Zahlungsschwierigkeiten angemeldet, nachdem Rot/ Grün von der Kohl-Regierung "schwarze Kassen übernommen hatte - die Altersvorsorger
mussten die GKV retten.
* 2019 hatte die Krankenversicherung Rücklagen von 21 Mrd.Euro nachgewiesen - die sind nach Corona durch die CDU SPD und Ampel wieder weg
* 2025 klagen GKV Versicherungen und einzelne Bürger gegen die Bundesregierung wegen überhöhter Beiträge weil der Bund nicht genügend Beiträge für die
Bürgergeldempfänger in die Kassen zahlen - es geht um Milliarden / die Kassen sind am Limit und der Gesetzgeber verteilt trotzdem das Geld der
gesetzlich Versicherten - DIE KASSEN MÜSSEN VOM GESETZGEBER GETRENNT WERDEN - ER DARF KEINEN ZUGRIFF MEHR AUF DIE SOZIALVERSICHERUNG HABEN -
! DIE SOZIALVERSICHERUNG MUSS UNTER SELBSTVERWALTUNG GESTELLT WERDEN UND DER STAAT MUSS VERSICHERUNGSFREMDE LEISTUNGEN ERSTATTEN - DAS WÄRE EINE REFORM
WIR DIE DVG FORDERT:
1. die Abschaffung der Kranken- und Pflegekassen auf Lebensversicherungen auf Verträge, die vor dem 1.1.2004 bestanden,
2. die Wiederherstellung des Vertrauensschutzes nach Artikel 20 Grundgesetz auf das wir uns verlassen haben,
3. eine gerechte Altersvorsorge für Alle
wie heißt es so schön auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung in ihrem Renten ABC:
„Der Gesetzgeber darf gesetzliche Regelungen, auf die sich der Einzelne bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht plötzlich nachteilig verändern. Bei Gesetzesänderungen gelten deshalb unter Umständen Übergangsregelungen oder Ausnahmen. Diese werden als Vertrauensschutzregelungen bezeichnet.“
... das allerdings hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 missachtet und das muss er ändern, wenn er unser Vertrauen wieder haben will.
mit herzlichen Grüßen
Ihre DVG
Weitere Informationen
Über die Regionalgruppe
Die Regionalgruppe Hessen-Nord wird zurzeit zentral betreut.
wir suchen engagierte Direktversicherungsgeschädigte, die Ihresgleichen moblilisiert und nach außen trägt:
lasst die Finger von der betrieblichen Altersvorsorge - Sie ist eine Falle und nimmt dir am Ende deinen Ertrag, denn im Sozialrecht gibt es
keinen Vertrauensschutz!
und hört auf die zu wählen, die euch das Geld aus der Tasche ziehen.
INFORMATIONEN
................
eine Richterin urteilte: nach § 229 SGB V und „… unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung“ ist der Beitragsbescheid korrekt. ... Wenn man sehr scharfsinnig kombiniert, kann man erkennen:
der Gesetzestext im SGB V als Begründung allein reicht NICHT aus.
Erst „unter Berücksichtigung höchstrichterlicher“ Urteile aus Kassel ist diese Abweisung der Klage begründbar... heißt: "die Verbeitragung einer Kapitallebensversicherung im Rahmen der Betriebslichen Altersvorsorge ist im Gesetz (SGB V) so nicht beschlossen.
................
Der Münchener Merkur meldet: Verfassungsklage: Merz-Regierung droht Milliarden-Rückzahlung für Rentner
Die Bundesregierung muss sich einer Verfassungsklage stellen: Gefordert wird darin mehr Transparenz für die Verwendung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat es aktuell mit einer Klage zu tun, die eine Grundsatzfrage neu stellt: Werden eingesammelte Beitragsgelder aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Aufgaben benutzt, die eigentlich aus Steuergeldern zu finanzieren wären? Es ist eine Frage, die nicht wenigen Rentnern schon lange unter den Nägeln brennt. Und die jüngst (24. Februar) erhobene Klage besitzt Signalwirkung.
Bundesregierung sieht sich Verfassungsklage über Verwendung von Beiträgen aus Rentenversicherung gegenüber
Vor Kurzem ging beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsklage an die Bundesregierung ein, erhoben unter anderem vom baden-württembergischen Landesverband der Partei der Rentner. Mit ihrem Antrag werfen die Antragsteller der Bundesregierung vor, jahrelang Beitragsmittel aus der Rentenversicherung für Aufgaben verwendet zu haben, die gesamtgesellschaftlich motiviert sind und deshalb steuerfinanziert seien.
Sie verlangen deshalb eine Rückzahlung „von mindestens 240 Milliarden Euro“ in jährlichen Raten zu je 60 Milliarden Euro, mit erstmaliger Wirkung zum 31.12.2026. Zugleich soll festgestellt werden, dass frühere Entnahmen aus Beitragsmitteln verfassungsrechtlich zu beanstanden seien, berichtet das Onlineportal gegen-hartz.de.
Antragsteller fordern mehr Transparenz bei der Verwendung von Beiträgen aus der Rentenversicherung
Im Kern geht es den Antragstellern der Verfassungsklage um eine zentrale Gerechtigkeitsfrage hinsichtlich des Umgangs mit Rentenversicherungsbeiträgen. Letztlich schließt die Klage an eine grundsätzliche Debatte über sogenannte versicherungsfremde Leistungen an – also rentennahe Sozialleistungen und politische Ausgleichsentscheidungen –, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben abbilden und aus Sicht der Antragsteller nicht auf den Beitragszahlungen von Rentenversicherten beruhen sollen.
Genannt werden dafür im Rahmen der Klage verschiedene Beispiele: darunter die Mütterrente, beitragsfreie Zeiten oder die sogenannte Rentenüberleitung Ost, mit der die langfristige Rentenangleichung zwischen Beziehern in Ost- und Westdeutschland bezeichnet wird. Die Antragsteller der Verfassungsklage bemängeln: Werden derartige Posten nicht vollständig aus Steuermitteln gezahlt, müssen die Beitragszahler am Ende doppelt für sie aufkommen – einerseits nämlich über die Beiträge selbst und dann über das Rentensystem, das durch jene Struktur im Nachhinein unter Druck gerät. Erschwert wird die Debatte um die Struktur versicherungsfremder Leistungen immer wieder auch dadurch, dass es keine allgemein verbindliche Definition für sie gibt, wie das wirtschaftspolitische Medium Wirtschaftsdienst.eu anmerkt.
Verfassungsklage will grundsätzliche Rechte wie Eigentumsschutz und das Gleichheitsprinzip stärken
Mit ihrer Verfassungsklage wollen die Antragsteller eine sauberere Trennung zwischen dem Beitragssystem der Rentenversicherung und der Verwendung von Steuereinnahmen erwirken. Den Urhebern der Klage geht es dabei letztlich aber auch um die Auswirkungen jener Strukturen auf das Rentensystem, das ja bekanntermaßen wegen des demographischen Wandels immer mehr unter Druck gerät. Ihnen zufolge liegen versicherungsfremde Leistungen im Bereich von rund 110 bis 125 Milliarden Euro, die Bundeszuschüssen in einer Größenordnung von etwa 108 bis 110 Milliarden Euro gegenüberstehen. Die behauptete Differenz wäre dann eine Art verdeckte Belastung, die nicht offen als Steuerentscheidung ausgewiesen wird, sondern im Beitragssystem gewissermaßen verdeckt mitläuft.
Als Verfassungsklage ist der Antrag ausgewiesen, weil er sich letztlich auf verfassungsrechtliche Argumente stützt, darunter etwa auf Eigentumsschutz und das Prinzip der Gleichheit. Die Botschaft dahinter darf ganz deutlich verstanden werden als folgende Forderung: Wer in ein staatlich vorgeschriebenes Pflichtsystem einzahlt, der muss auch erwarten dürfen, dass jene Mittel systemgerecht und unter Berücksichtigung der notwendigen Transparenz eingesetzt werden. (Quellen: gegen-hartz.de, Wirtschaftsdienst.eu) (fh)











