Ansprechpartner
Bei Fragen zur Regionalgruppe Osnabrücker Land wenden Sie sich bitte an mich!
Heinz Averbeck
49214 Bad Rothenfelde
nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf:
per E-Mail: hier klicken
oder telefonisch 0173 2820963
Nächstes Treffen
17. März 2025
Beginn: 17:00 Uhr
der Regionalgruppen
Osnabrück / Osnabrücker Land in Kooperation mit der DVG-RG OWL / Altkreis Halle-Gütersloh / AG 30 / Bielefeld / Münster / Minden
im Gaststätte Gildehaus
Oeseder Straße 67
49124 Georgsmarienhütte
Es tut sich ständig etwas, denn die Erde dreht sich - wir informieren über aktuelle Entwicklungen (politisch-juristisch-öffentlich) zur Betrieblichen Altersvorsorge und Direktversicherung. Wegen der besseren Planung wäre es schön, wenn ihr euch bei Heinz Averbeck per E-Mail oder What'sApp anmeldet - siehe links.
Nichtmitglieder und Neugierige sind ausdrücklich willkommen!
allen eine gute Zeit "bleibt (bleiben Sie) zuversichtlich"
Weitere Informationen
Über die Regionalgruppe
Woran arbeiten wir?
- Die Doppelverbeitragung zur Direktversicherung muss endlich wieder abgeschafft werden, denn sie ist ungerecht, führt unsere Altersvorsorge in den Verlust, indem schon unsere Sparbeiträge durch die gesetzliche Kranken- und Pflegekassenbeiträge um ca. 20% reduziert. Am Ende ist sie kontraproduktiv und zerstört unser Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
- Wir informieren unsere Mitglieder über die Diskussionen hierüber,
- planen - führen Aktionen durch und bleiben deshalb mit der Politik und beteiligten Institutionen in Verbindung
- führen Informationsveranstaltungen zum Thema durch und machen auf falsche Entwicklungen, wie versicherungsfremde Leistungen - die uns viel Geld kosten - aufmerksam.
hier ein gemeinsames Treffen mit Jonas Pohlmann (MDL für die CDU in Niedersachsen)

Heinz Averbeck, Erwin Tischler, Jonas Pohlmann u. Reiner Korth (v.li n.re)
In dem Statement, welches MdL Jonas Pohlmann zu Beginn abgab, zeigte er sich gut informiert über das Thema der Doppelverbeitragung und der Rückwirkung. Auch die Parteitagsbeschlüsse der CDU zu diesem Thema waren ihm bekannt. Obwohl es sich um ein bundespolitisches Thema handelt, will er sich auch als Landtagsabgeordneter weiter damit befassen uns sowohl im Landtag als auch bei der CDU das Thema zur Sprache bringen. Aus seiner Sicht ein durchaus nachvollziehbares Unrecht und ein spannendes Thema, an dem er gerne arbeiten möchte.
Hier hat sich gezeigt, dass die DVG-Strategie, insbesondere die jungen Abgeordneten über das uns geschehene Unrecht zu informieren, auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Ihm wurde bewusst, dass die Doppelverbeitragung auf unsere Altersvorsorge unseriös ist und die Altersvorsorge schlechthin einer Prüfung unterzogen werden muss, wie durch die Unterschiede in der Alterversorgung aller Gruppen unserer Gesellschaft, eine „sozialpolitische Zeitbombe“ tickt! Er sagt: "Auf Dauer ist eine gemeinsame Renten- und Krankenversicherung für alle Bürger, für Arbeitnehmer, Unternehmer, Beamte und Politiker unumgänglich, um den sozialen Frieden zu gewährleisten.
Herr Pohlmann hat sich eine Menge Notizen dazu gemacht, will seine Erkenntnisse weiter geben und mit uns in Kotakt bleben.
INFORMATIONEN
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eine Richterin urteilte: nach § 229 SGB V und „… unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung“ ist der Beitragsbescheid korrekt. ... Wenn man sehr scharfsinnig kombiniert, kann man erkennen:
der Gesetzestext im SGB V als Begründung allein reicht NICHT aus.
Erst „unter Berücksichtigung höchstrichterlicher“ Urteile aus Kassel ist diese Abweisung der Klage begründbar... heißt: "die Verbeitragung einer Kapitallebensversicherung im Rahmen der Betriebslichen Altersvorsorge ist im Gesetz (SGB V) so nicht beschlossen.
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Der Münchener Merkur meldet: Verfassungsklage: Merz-Regierung droht Milliarden-Rückzahlung für Rentner
Die Bundesregierung muss sich einer Verfassungsklage stellen: Gefordert wird darin mehr Transparenz für die Verwendung von Rentenversicherungsbeiträgen.
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat es aktuell mit einer Klage zu tun, die eine Grundsatzfrage neu stellt: Werden eingesammelte Beitragsgelder aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Aufgaben benutzt, die eigentlich aus Steuergeldern zu finanzieren wären? Es ist eine Frage, die nicht wenigen Rentnern schon lange unter den Nägeln brennt. Und die jüngst (24. Februar) erhobene Klage besitzt Signalwirkung.
Bundesregierung sieht sich Verfassungsklage über Verwendung von Beiträgen aus Rentenversicherung gegenüber
Vor Kurzem ging beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsklage an die Bundesregierung ein, erhoben unter anderem vom baden-württembergischen Landesverband der Partei der Rentner. Mit ihrem Antrag werfen die Antragsteller der Bundesregierung vor, jahrelang Beitragsmittel aus der Rentenversicherung für Aufgaben verwendet zu haben, die gesamtgesellschaftlich motiviert sind und deshalb steuerfinanziert seien.
Sie verlangen deshalb eine Rückzahlung „von mindestens 240 Milliarden Euro“ in jährlichen Raten zu je 60 Milliarden Euro, mit erstmaliger Wirkung zum 31.12.2026. Zugleich soll festgestellt werden, dass frühere Entnahmen aus Beitragsmitteln verfassungsrechtlich zu beanstanden seien, berichtet das Onlineportal gegen-hartz.de.
Antragsteller fordern mehr Transparenz bei der Verwendung von Beiträgen aus der Rentenversicherung
Im Kern geht es den Antragstellern der Verfassungsklage um eine zentrale Gerechtigkeitsfrage hinsichtlich des Umgangs mit Rentenversicherungsbeiträgen. Letztlich schließt die Klage an eine grundsätzliche Debatte über sogenannte versicherungsfremde Leistungen an – also rentennahe Sozialleistungen und politische Ausgleichsentscheidungen –, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben abbilden und aus Sicht der Antragsteller nicht auf den Beitragszahlungen von Rentenversicherten beruhen sollen.
Genannt werden dafür im Rahmen der Klage verschiedene Beispiele: darunter die Mütterrente, beitragsfreie Zeiten oder die sogenannte Rentenüberleitung Ost, mit der die langfristige Rentenangleichung zwischen Beziehern in Ost- und Westdeutschland bezeichnet wird. Die Antragsteller der Verfassungsklage bemängeln: Werden derartige Posten nicht vollständig aus Steuermitteln gezahlt, müssen die Beitragszahler am Ende doppelt für sie aufkommen – einerseits nämlich über die Beiträge selbst und dann über das Rentensystem, das durch jene Struktur im Nachhinein unter Druck gerät. Erschwert wird die Debatte um die Struktur versicherungsfremder Leistungen immer wieder auch dadurch, dass es keine allgemein verbindliche Definition für sie gibt, wie das wirtschaftspolitische Medium Wirtschaftsdienst.eu anmerkt.
Verfassungsklage will grundsätzliche Rechte wie Eigentumsschutz und das Gleichheitsprinzip stärken
Mit ihrer Verfassungsklage wollen die Antragsteller eine sauberere Trennung zwischen dem Beitragssystem der Rentenversicherung und der Verwendung von Steuereinnahmen erwirken. Den Urhebern der Klage geht es dabei letztlich aber auch um die Auswirkungen jener Strukturen auf das Rentensystem, das ja bekanntermaßen wegen des demographischen Wandels immer mehr unter Druck gerät. Ihnen zufolge liegen versicherungsfremde Leistungen im Bereich von rund 110 bis 125 Milliarden Euro, die Bundeszuschüssen in einer Größenordnung von etwa 108 bis 110 Milliarden Euro gegenüberstehen. Die behauptete Differenz wäre dann eine Art verdeckte Belastung, die nicht offen als Steuerentscheidung ausgewiesen wird, sondern im Beitragssystem gewissermaßen verdeckt mitläuft.
Als Verfassungsklage ist der Antrag ausgewiesen, weil er sich letztlich auf verfassungsrechtliche Argumente stützt, darunter etwa auf Eigentumsschutz und das Prinzip der Gleichheit. Die Botschaft dahinter darf ganz deutlich verstanden werden als folgende Forderung: Wer in ein staatlich vorgeschriebenes Pflichtsystem einzahlt, der muss auch erwarten dürfen, dass jene Mittel systemgerecht und unter Berücksichtigung der notwendigen Transparenz eingesetzt werden. (Quellen: gegen-hartz.de, Wirtschaftsdienst.eu) (fh)






















































































