Skip to main content

Regionalgruppe Süd-Sachsen/Chemnitz

Ansprechpartner

Für Fragen zur Regionalgruppe Süd-Sachsen/Chemnitz wenden Sie sich bitte an:

Werner Partschefeld
Mitglied des Vorstandes und Koordinator der mitteldt Regionalgruppen
09126 Chemnitz
E-Mail:
Telefon: 0174 3339036

oder
Marion Junghanns
08393 Meerane

E-Mail:

 

Nächstes Treffen

Treffen werden hier kurzfristig bekannt gegeben und finden i.d.R.

im Böhmischen Wirtshaus,
Sachsenring 48 in 09127 Chemnitz

statt.

 

Weitere Informationen

Über die Regionalgruppe

Zu unserer  Regionalgruppe gehören die Mitglieder, aus den PLZ-Bereichen 09 und 08

Wir sind mit Stand Ende Juli 2024 genau 83 Mitglieder. Doch Geschädigte des GMG gibt es auch in unserem Bereich jedoch viel mehr.  Meldet euch.

Werner Partschefeld
aktueller RG-Leiter
Mitglied des Vorstandes sowie
Koordinator der mitteldt Regionalgruppen
werner.partschefeld@dvg-ev.email

INFORMATIONEN

zum Hintergrund unseres Vereins folgendes:

Durch einen groben Vertrauensbruch des Gesetzgebers wurden zum 1.1.2004 auf alle betriebliche Altersvorsorge-Verträge (i.d.R. Kapitallebensversicherungen) mit einer Einmal-Kapitalauszahlung im Versicherungsfall für gesetzliche Versicherte Kranken- und Pflegekassenbeiträge eingeführt und auf die Betriebsrenten verdoppelt … Der Beitrag auf die Kapitalzahlungen wird für 10 Jahre begrenzt doppelt so hoch erhoben.  Der Gesetzgeber hat diese Verträge, die aus Gehaltsabrechnungen gespeist wurden im Sozialrecht nach § 237 SGB V zu Versorgungsverträge umdefiniert und den Vertrauensschutz, der sich auf Artikel 20 Grundgesetz begründet, missachtet. Bisweilen folgen die Sozialgerichte dieser Auslegung und das Bundesverfassungsgericht weigert sich, die Grundrechtsverletzung zu erkennen, indem es betreffende Beschwerden gar nicht erst zulässt – siehe: 1 BvR 1134/15.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zurzeit massiv mit einer betrieblichen Altersversorgung umworben werden oder bereits eine haben, wissen das gar nicht, wie wir immer wieder erfahren – selbst den jüngeren Bundestagsabgeordneten ist gar nicht bewusst, dass die Betriebliche Altersvorsorge (ob Lebensversicherung oder monatliche Rentenzusage) für gesetzlich Pflicht- und freiwillige Versicherte mit doppelten Kranken- und Pflegekassenbeiträgen belastet werden – freiwillig gesetzlich Versicherte können noch nicht einmal den Freibetrag davon abziehen. Dadurch wird die betriebliche Altersvorsorge zur Finanzfalle – es lohnt sich einfach nicht, denn Versicherungskosten und Inflation führen hier zum Verlust und darum ist es keine Altersvorsorge.

Wir raten: Lasst die Finger davon – der Staat soll sich einfach raushalten mit seinen Spielchen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat es eigentlich richtig erfasst, aber es ändert sich nichts – jedenfalls bisweilen. ich zitiere:

Die Versuche, z.B. über Direktversicherungen private Vorsorge zu erreichen, um sie anschließend mit Beiträgen und Steuern zu belasten, haben das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger erschüttert.“

Deshalb brauchen wir Sie / Euch für unsere Arbeit, um das allen mitzuteilen, dass Sie / Ihr die richtige Entscheidung für Euch und Eure Familien trefft und wir wollen, dass diese gesetzliche Regelung rückgängig gemacht wird.

Nehmen Sie mit uns gern Kontakt auf.

mit herzlichen Grüßen
Ihre / Eure DVG