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Pensionäre bekommen im Schnitt dreimal so viel wie Rentner – und der Abstand zwischen beiden Gruppen hat sich vergrößert. Klar, dass Beamte nicht zusätzlich vorsorgen müssen, anders als Rentenzahler. Und der Abstand zwischen Pension und Renten wächst.

Ein Angestellter in Vollzeit muss 53,3 Jahre lang arbeiten, um auf das Niveau der Beamten-Mindestversorgung zu kommen, hat die „Rheinische Post“ recherchiert – und die liegt für einen Bundesbeamten bei 1760,73 Euro (Stand 2019), auf die er bereits nach fünf Jahren im Dienst einen Anspruch hat. Rentenzahler haben da schlechte Karten: Wer beispielsweise 1970 eine Lehre angefangen hat, dann ins Berufsleben eingestiegen ist, müsste noch bis 2023 arbeiten und dürfte erst mit 70 Jahren in Rente, um auf die Beamten-Mindestversorgung zu kommen.

Die Zahlen stammen aus dem Bundesinnenministerium, das sie auf eine Anfrage der AfD-Fraktion herausgab. Konkret heißt das, 2019 habe, so die „Rheinische Post“ der durchschnittliche Versorgungsbezug eines Bundesbeamten bei 3148 Euro pro Monat gelegen. Das schafft kein Rentner – und da kann er noch so gut verdienen.

3148 Euro Pension

Pensionierte Bundesbeamte bekamen 2019 im Schnitt mit monatlich 3148 Euro annähernd das Dreifache dessen, was ein Rentner im Schnitt bekommt, der mit brutto 1110 Euro Altersrente auskommen muss. Das ist eine Differenz von 2038 Euro – und die sei im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr sogar noch um monatlich 15 Euro gewachsen. Übrigens kommt nicht einmal jeder zweite Rentenbezieher laut „ntv“ auf tausend Euro, wie der Linken-Politiker Dietmar Bartsch anprangert.

Das Argument, dass Pensionen ja versteuert werden müssen, Renten aber nicht, sticht schon längst nicht mehr, denn mittlerweile müssen auch Rentner ihr Ruhegeld versteuern, wenn auch noch nicht zu hundert Prozent. Derzeit sind es 80 Prozent für Neurentner.

Genau wegen dieser Ungerechtigkeit fordert der Sozialverband VdK ein “Rentensystem für alle”. 

Rentnern und Pensionären – zwei Welten

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Wer als gesetzlicher Rentner eine Betriebsrente oder Direktversicherung hat, zahlt sogar Vollbeiträge in die Krankenkassen, anders als der Beamte.

Mit 62 Jahren in Pension

Dazu kommt, dass Beamte im Schnitt früher in Pension gehen als Angestellte in Rente. Der „Rheinischen Post“ zufolge verabschiedeten sich Beamte und Richter des Bundes 2018 im Schnitt bereits mit 62,5 Jahren in den Ruhestand, wogegen das durchschnittliche Zugangsalter bei den Altersrenten bei 64 Jahre im Jahr 2018 lag, 2019 sogar bei 64,2 Jahre.

Allein diese Zahlen zeigen, dass eine grundlegende Reform der Altersvorsorge längst überfällig ist, wogegen sich aber die Bundestagsabgeordneten in der Mehrheit sträuben. Was inde nicht sonderlich verwundert, sind doch viele von ihnen Beamte.

Höhe der Pension

Das Ruhegehalt von Beamtinnen und Beamten wird aus der ruhegehalt­fähigen Dienstzeit und den ruhegehalt­fähigen Dienstbezügen berechnet. Der Ruhegehaltssatz ermittelt sich auf der Grundlage der abgeleisteten Dienstzeit. Er erhöht sich für jedes Jahr ruhegehalt­fähiger Dienstzeit (in Vollzeit) um 1,79375 Prozent. Er ist begrenzt auf maximal 71,75 Prozent, die erst bei einer ruhegehalt­fähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren (in Vollzeit) erreicht werden. Der Wert 71,75 Prozent bezeichnet also den Höchstruhegehaltssatz. Der tatsächlich erreichte Ruhegehaltssatz liegt in der Regel darunter.

Zum Stichtag 1. Januar 2019 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des unmittelbaren Bundesbereiches für den Bestand 67,3 Prozent. Für die Versorgungszugänge lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz 2018 bei 66,4 Prozent. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind die in den letzten zwei Jahren vor Pensionierung zustehenden Dienstbezüge, grundsätzlich mit Ausnahme von Zulagen und Zuschlägen.

“Focus Online” schreibt “Nicht mal Hälfte der Rentner kriegt 1000 Euro – Bundesbeamte kassieren Mehrfaches”. Millionen von Rentner müssen dem “Focus Online” zufolge mit weniger als 500 Euro im Monat auskommen. Dagegen habe die Mehrzahl der ehemaligen Bundesbeamten monatlich mehr als 2000 Euro zur Verfügung. „Nicht die Pensionen sind zu hoch, sondern die Renten zu niedrig”, wird Linken-Politiker Dietmar Bartsch von “Focus Online” zitiert.  Bartsch fordere eine Rentenversicherung, in die auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige einzahlen. „Das wäre ein wesentlicher Punkt, die Finanzierung fairer zu gestalten, das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken und höhere Renten zu ermöglichen, insbesondere für Menschen, die jahrzehntelang eingezahlt haben und trotzdem mit ihrer gesetzlichen Rente kaum über die Runden kommen“, so Bartsch.

Auch “Bild der Frau” hat sich mit dem Thema beschäftigt und titelt “Rente vs. Pension: So groß ist die Differenz!”. Es werde darauf hingewiesen, dass die durchschnittlichen Arbeitnehmerrenten auch sehr kurze Erwerbsbiographien sowie kleine Renten, beispielsweise von Freiberuflern, umfasse. Richtig, Beamte haben kein Kündigungsrisiko wie Angestellte in der freien Wirtschaft. Wenn es dumm läuft, ist jemand monate- oder sogar jahrelang arbeitslos. Das senkt den Schnitt. Weiterhin könnten Beamte laut dem Bericht besonders häufig ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine ähnliche Ausbildung vorweisen. Das schlage sich natürlich, schreibt “Bild der Frau” in einem höheren Einkommen und damit einer höheren Rente nieder. Aber selbst Angestellte mit abgeschlossenem Hochschulstudium schaffen keinen Schnitt von 3148 Euro. Wenn es gut läuft, bekommen Angestellte maximal 2400 Euro Altersrente – das ist immer noch deutlich weniger als die 3148 Euro des Durchschnittspensionärs.