Krankenkassenbeiträge

Bereits 2021 werden die Krankenkassenbeiträge um 0,2 Prozent steigen. Dabei dürfte es nicht bleiben – nach der Bundestagswahl droht eine weitere Erhöhung, wie die Krankenkassen schon andeuten.

Bereits jetzt ist es ausgemacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 höhere Beiträge verlangen werden. Geplant ist die Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent, was den Krankenkassenbeitrag auf 15,9 Prozent steigen lässt. Dazu kommen 3,05 (3,3 für Kinderlose) Prozent Pflegebeitrag. So dass sich der gesamte Beitrag auf 18,95 (19) Prozent erhöht. Die Beiträge einige Krankenkassen werden dann sicher die Marke von 20 Prozent reißen, da sie heute bereits laut Krankenkassen.de 1,3 bis 1,6 Prozent Zusatzbeitrag verlangen und somit auf einen Gesamtbeitrag von (14,6 + 1,6 + 3,3) 19,5 Prozent kommen.

Weitere Erhöhung droht

Das wird indes nicht reichen, denn der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erwartet für 2021 Mehrausgaben von 1,7 Milliarden Euro. Das entspreche etwa einem Zehntelpunkt Zusatzbeitrag. Grund dafür seien die „pandemiebedingten Finanzwirkungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite“. Die Rechnung sieht also nach der Bundestagswahl so aus:

14,6 Prozent

+ 1,3 Prozent

+ 0,1 Prozent

+ 3,05 Prozent

19,05 Prozent (19,3)

Das heißt, dass Betriebsrentner und Direktversicherte nach der Bundestagswahl voraussichtlich 19,05 (19,3 Kinderlose) Prozent an die Krankenkasse zahlen werden.

Am 1.1.2020 ist ja das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten, das einen Freibetrag von 159,25 Euro definiert. Wie sähe die Rechnung nach der Bundestagswahl 2021 aus? Angenommen wird eine Betriebsrente von 500 Euro und ein Freibetrag von 164,50 Euro (geplant 2021).

 

2021 Berechnung (Freibetrag)
Krankenversicherung
14,6%
+ Zusatzbeitrag 1,4% = 16,0%
Beitrag berechnet von 335,50 Euro (500 – 164,50 Euro Freibetrag)
53,68 Euro (335,50* 15,0%)
Pflegeversicherung  3,05% Beitrag wird berechnet von 500 Euro 15,25 Euro (500 * 3,05%)

 

Das heißt, der Betriebsrentner mit einer monatlichen Zahlung von 500 Euro wird voraussichtlich nach der Bundestagswahl (53,68 + 15,25) 68,93 Euro Kranken- und Pflegebeiträge zahlen. Bislang zahlt er 14,6 + 1,1 + 3,05 = 18,75 % von 340,25 (500 – 159,25) = 63,80 Euro. Nach der Bundestagswahl erhöhen sich die Krankenkassen- und Pflegebeiträge für ihn somit um 5,13 Euro, das entspricht einem Plus von 8,04 Prozent.

Bei einer Betriebsrente bis zu 164,50 Euro pro Monat ändert sich 2021 nichts für ihn; es sind keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Kosten ungleich verteilt

Zurzeit tragen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Intensivbetten und Covid-19-Tests, kritisiert auch Roland Sing, Landesvorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Den „NachDenkSeiten“ sagte er, die privaten Krankenversicherung hätten sich weder an den zusätzlichen Schutzausrüstungen in den Krankenhäusern noch am bundeseinheitlichen Ausgleich für vorgehaltene Intensivbetten oder an der Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Pflegeheimen „adäquat beteiligt“. „1,5 Milliarden Euro zahlte die gesetzliche Krankenversicherung für das Vorhalten von Intensivbetten, mit keinem Cent beteiligte sich die Private Krankenversicherung. 130 Millionen Euro und 870 Millionen Euro brachte die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für die Pflegeprämie auf, keinen einzigen Euro trug die Private Krankenversicherung dazu bei“, so Sing. Auch die Kosten der Testungen der Reiserückkehrer und die durch die Gesundheitsämter veranlassten Tests seien bis zum heutigen Tage ausschließlich durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen worden, auch dann, wenn privatversicherte Personen getestet wurden.

„Vor diesem Hintergrund prognostizierten die Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des Bundesamtes für soziale Sicherung einen Fehlbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 16 Milliarden Euro“, so Sings Resümee. Dieser solle nach dem Willen der Bundesregierung über die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,3 Prozent, die einmalige Steigerung des Bundeszuschusses um fünf Milliarden Euro für Corona bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie die kassenindividuellen Rücklagen in Höhe von acht Milliarden Euro ausgeglichen werden, rechnet Sing vor. Der Bundeszuschuss aus Steuermitteln in Höhe von fünf Milliarden Euro decke aber nur ein Drittel des Fehlbetrags. „Die Beitragszahler sollen also zwei Drittel aufbringen – ein unglaublicher Vorgang!“