Unionspolitiker wollen Rente mit 63 abschaffen

Rente mit 63

Wenn es nach einigen Unionspolitiker geht, ist bald Schluss mit der “Rente mit 63”. Ihre Rentenreform sieht deren Abschaffung und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor. Das dürfte dann auch so im Wahlprogramm der Union stehen.

Wie jetzt durchgesickert ist, steht die Rente mit 63 “Rosenheim24” zufolge auf der Kippe. Einige Politiker der CDU/CSU fordern die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. “Rosenheim24” beruft sich wiederum auf “Bild”. Die Mittelstandsunion (MIT) habe ein entsprechendes Konzept verabschiedet. „Bei der Rente darf es keine Denkverbote geben“, hieß es in dem Papier. Die Wirtschaftspolitiker der Union wollen “Bild” zufolge das Rentensystem umkrempeln. Aber, nicht wie die “Grünen” oder der Sozialverband VdK das fordern in Richtung Erwerbstätigenrente, sondern in Richtung Verschlechterung der gesetzlichen Rente.

Renten nicht mehr wie bisher erhöht

Die Mittelstandsunion fordert dem Bericht zufolge, dass die Renten nicht mehr wie bisher erhöht werden. Ferner fordern Unionspolitiker die Abschaffung der vorzeitigen, abschlagsfreien Ruhestand für Versicherte nach 45 Beitragsjahren. „Die Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 war ein Fehler, da sie dem Arbeitsmarkt Fachkräfte und der Rentenversicherung Beitragszahler entzieht“, heißt es in dem Papier.

Rente in Gefahr

„Die Rente ist in Gefahr“, wird die CDU-Politikerin Jana Schimke von “Rosenheim24” zitiert. „Seriöse Rentenpolitik“ bedeute auch, Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu korrigieren, „sonst droht der Rentenkasse die Schieflage“.

Damit nicht genug, das Alter, ab dem eine Person ohne Abschläge in Ruhestand gehen darf, soll ab 2031 an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst werden, zitiert “Focus Online” aus dem Papier. Der Ruhestandsstart werde mit jedem zusätzlichen Jahr um neun Monate nach hinten verschoben werden.

Mittelstandsunion plant Kahlschlag

Laut der Mittelstands- und Wirtschaftsunion reiche es nicht aus, nur die Rente mit 63 in Frage zu stellen, um die gesetzliche Rentenversicherung zu reformieren. Sie hat “Finanzen” zufolge weitere Vorschläge ausgearbeitet, um die Rentenkasse leistungsfähig zu halten, unter anderem:

  • Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung: Im Verhältnis von 3:1 soll ab 2031 das Renteneintrittsalter angehoben werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich die Regelaltersgrenze um neun Monate.
  • Altersvorsorge als Teil der schulischen Bildung: Die Grundzüge der Vorsorge sollen in den Schulunterricht integriert werden. Wichtig ist dabei der Blick auf die aktien- und immobilienbasierte Anlage.
  • Flexibler Renteneintritt: Anreize für die Frühverrentung sollten beseitigt und Zuschläge für längeres Arbeiten über den Rentenbeginn hinaus korrekter berechnet werden.
  • Optimierung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge: Die private Altersvorsorge soll an Attraktivität gewinnen und an Bürokratie verlieren. Für die Riester-Rente sieht das MIT beispielsweise eine Dynamisierung der Zulagen vor.

Was heißt “Rente mit 63”?

Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.

Seit wann gilt das Gesetz?

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …