Zwei Krankenkassen verlangen mehr als 20 Prozent

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Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge kommt schneller als gedacht. Mit der BKK24 verlangen mittlerweile zwei Krankenkassen mehr als 20 Prozent.

Anfang 2021 stieg der Zusatzbeitrag auf 1,3 Prozent – und er steigt weiter. Mit der BKK24 verlangen bereits zwei Krankenkassen Beiträge von mehr als 20 Prozent: die BKK24 20,4 Prozent für Kinderlose und 20,15 Prozent für Versicherte mit Kindern, die BKK Stadt Augsburg sogar 20,6 Prozent für Kinderlose und 20,35 Prozent für Versicherte mit Kindern.

Mehr als 20 Prozent Beitrag

Die Folgekosten der Corona-Pandemie werden jetzt auf die gesetzlichen Krankenkassen umgewälzt, wie bereits zu erwarten war. Anfang 2021 erhöhten sie ihre Zusatzbeiträge bereits kräftig – und trotzdem kommen die Krankenkassen mit dem Geld nicht zurecht. Deswegen wird es 2022 durch die Bank weitere Erhöhung geben. Der Zusatzbeitrag wird um mindestens weitere 0,7 Prozentpunkte auf dann zwei Prozent steigen, daran ließ AOK-Vize Jens Martin Hoyer der „Bild“ gegenüber keinen Zweifel. Es kann indes gut sein, dass sich andere Kassen ein Beispiel an der BKK24 und der BKK Stadt Augsburg nehmen und die Zusatzbeiträge gleich auf 2,5 Prozent anheben.

Zwei Kassen als Vorreiter

Sollten die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, gibt es ein Sonder-Kündigungsrecht, das heißt, Direktversicherte und Betriebsrentner können ihre Kasse wechseln. Es lohnt sich, einen Blick in die Übersicht über die Zusatzbeiträge zu werfen, denn nicht alle Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge in dieser Weise erhöhen.

Kündigungsfristen einhalten

Vorsicht! Das Sonderkündigungsrecht ist befristet, wie „T-Online“ schreibt:

„So ist es nicht zwingend notwendig, zwölf Monate bei einer Krankenkasse zu bleiben, wenn der Wechsel gewünscht ist. Sie können etwa immer dann kündigen, wenn die Kasse den bestehenden Beitrag erhöht oder einmalig einen Zusatzbeitrag erhebt. Wichtig dabei: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den erhöhten Beitrag das erste Mal erhebt. Wie bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Monate.“

Ursachen der Schieflage

Wie kam es zu der Entscheidung der BKK24? Wie die BKK24 selbst auf ihrer Homepage schreibt: „Die BKK24 hat Ende Juli 2021 beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt. Mit unserer Meldung sind wir einer Verpflichtung aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vollumfänglich nachgekommen. Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund. Es geht um eine einzige Altlast, die jetzt aufkam und gelöst werden muss. Der Vorstand tut weiterhin alles für eine schnelle Aufklärung des Sachverhaltes. Das BAS hat unsere Meldung und damit verbundene Lösungsschritte geprüft und genehmigt, sodass wir nun unsere Kundinnen und Kunden über eine zeitlich begrenzte Erhöhung des Zusatzbeitrages auf 2,5 Prozent informiert haben. Was dies für unsere Versichertengemeinschaft bedeutet, haben wir im anhängenden Sondermailing exemplarisch dargestellt. Im kommenden Frühjahr soll der Zusatzbeitragssatz wieder gesenkt werden – orientiert am dann geltenden bundesweiten Durchschnitt. Uns ist wichtig zu betonen, dass die aktuelle Situation keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz unserer Versichertengemeinschaft hat. Alle Versicherten sind abgesichert. Zudem ändert sich auch an unseren über 90 Extraleistungen und dem umfangreichen Service nichts.“

Die Wahl einer Krankenkasse ist natürlich eine individuelle Entscheidung, bei der Sie 
verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. Neben dem Preis sind vor allem das Angebot 
an über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Leistungen und der Service wichtige 
Kriterien. Vergleichen Sie die Angebote der Krankenkassen!