Der Bundeskanzler täuscht die Betriebsrentner

SPD-Parteitag

“Eine konkrete Entlastung kann nicht in Aussicht gestellt werden”

von Reiner Korth 05.06.2024

Der Bundeskanzler hat in mehreren öffentlichen Veranstaltungen und im deutschen Bundestag immer wieder betont, er kenne die Problematik der Doppelverbeitragung ganz gut. Diese sei ein Ärgernis und er arbeite an einer Lösung. Jetzt aber kommen enorme Zweifel auf, ob diese seine Aussagen auch der Wahrheit entsprechen. Anlaß ist ein aktuelles Antwortschreiben des Bundeskanzeramtes von Ende Mai 2024.

Ein Mitglied des DVG aus Wachenroth hatte im Frühjahr dem Bundeskanzler geschrieben und erneut auf die Thematik der ungerechten (nachträgliche Verbeitragung) und ungleichen (Riester Rentner zahlen keine Beiträge) Beitragssituation bei den Betriebsrenten und bei den Direktversicherungen hingewiesen. Und er hatte Bundeskanzler Scholz erneut an seine Versprechen erinnert, die dieser in mehreren Bürgergesprächen und bei der aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag abgegeben hatte: “. . . wir arbeiten an einer Lösung”

Ernüchternd und zugleich frustrierend die Antwort aus dem Bundeskanzleramt. Und in den Formulierungen wird ganz deutlich: die Betriebsrentner werden erneut vom Bundeskanzler getäuscht. Es verstärkt sich zusehends der Eindruck, der Bundeskanzler spielt auf Zeit, seine Amtsperiode ist bald rum.

“Briefe werden stets aufmerksam gelesen” – mehr aber wohl auch nicht?

In dem dreiseitigen Antwortschreiben des Kanzleramtes läßt Scholz erst einmal ganz generös mitteilen “Wenn Sie sich an den Bundeskanzler wenden, dürfen Sie darauf vertrauen, dass Ihre Briefe aufmerksam gelesen werden… und diese soweit wie möglich in die Arbeit des Bundeskanzleramtes eingebracht werden.” Danach folgen Erklärungen zur finanziell angespannten Situation der Krankenkassen und zum Freibetragsgesetz 2019. Der Freibetrag, eingeführt zum 01.01.2020 und im Jahr 2024 in einer Höhe von 176,75 Euro komme “insbesondere Empfängerinnen und Empfänger niedriger Betriebsrenten” zugute. Die Kostenbelastung daraus für die Krankenkassen betrage pro Jahr ca. 1,2 Milliarden Euro. Und zusätzlich, der Freibetrag werde jedes Jahr entsprechend der Rechengröße der Sozialversicherung automatisch angepaßt.

“Ich hoffe, diese Erläuterungen waren hilfreich”

Der Knaller kommt dann am Ende des Schreibens und dort wird deutlich, dass Bundeskanzler Scholz eine Lösung in Wahrheit wohl gar nicht anstrebt und auch nie anstrebte, dass er die Betriebsrentner und die Direktversicherungen hinhält, sie im Regen stehen läßt. Die Zitate aus dem Schreiben des Bundeskanzleramtes:

“Der Bundeskanzler hat sich zuletzt in Bürgergesprächen offen gezeigt … weitere (fiskalische) Möglichkeiten zur prüfen. Er hat jedoch auch betont, dass dies sehr kompliziert ist.”

“Eine weitere konkrete Entlastung kann demnach kurzfristig und mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden”

Damit ist klar, der Bundeskanzler misst mit zweierlei Maß. Was bei Riester Rentnern (die haben nämlich vor 2018 auch Krankenkassenbeiträge zahlen müssen) mit einem einfachen Federstrich möglich war, “… sind von der Beitragspflicht befreit”, das ist bei Betriebsrentnern und Direktversicherten angeblich eine “sehr komplizierte” Angelegenheit und bedarf wohl vieler Jahre an Beratungszeit Der Brief schließt dann mit dem süffisanten Satz:

“Ich hoffe, dass diese Erläuterungen hilfreich für Sie sind und wünsche Ihnen alles Gute.”

Bundeskanzler und SPD lassen Betriebsrentner und Direktversicherte im Stich

Der Bundeskanzler, der Sozialminister (beide SPD) und die Partei SPD selber geben sich gern und immer wieder den sozialen Anstrich, für den kleinen Arbeitnehmer, für die Bedürftigen da zu sein. Wir erfahren jetzt, diese wohlklingenden Worte aus der SPD Zentrale sind alles Makulatur. Sie sind ein groß angelegtes Täuschungsmanöver. Die SPD betreibt Klientel- und Lobbypolitik. Die Zahlung des doppelten Krankenkassenbeitrages der Rentner ist nicht anderes als eine “versteckte Arbeitgebersubventionierung”. Die Krankenkassenbeiträge, die der Arbeitgeber in der Lohnphase nicht zahlen muß, zahlt der Rentner später doppelt. Und die nach dem damaligen SPD Minister Walter Riester benannte “Riester Rente” ist natürlich ganz selbstverständlich von der Beitragspflicht befreit, die anderen Renten dagegen nicht. Wir müssen feststellen:

Der Bundeskanzler und die SPD lassen uns Betriebsrentner und Direktversicherten im Stich. Eine Änderung der Doppelverbeitragung sei kurz- und mittelfristig nicht umsetzbar. Die nächsten Wahlen (Europa, drei Landtage in 2024 und die Bundestagswahl 2025) werden zeigen, ob der Kanzler und seine Partei SPD das Vertrauen der Bürger noch weiterhin haben oder eben auch nicht mehr angesichts dieser Täuschungsmanöver?