Was und wen muss die gesetzliche Rente eigentlich noch bezahlen?

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Endlich kommt Bewegung ins Thema „versicherungsfremde Leistungen“. Wie zahlreiche Zeitungen berichten, fragt man sich allmählich im Staate, was und wen die gesetzliche Rente eigentlich noch alles bezahlen muss? Zusatzkosten ohne Ende.

Das deutsche Rentensystem ist kontinuierlich unter Belastung. Eine abnehmende Anzahl von Arbeitnehmern muss für eine zunehmende Anzahl von Rentnern aufkommen. Parallel dazu plant die Bundesregierung, das Rentenniveau auf mindestens 48 % des Durchschnittslohns festzulegen –  im Rahmen des Rentenpakets II. Eine weitere Herausforderung stellen jedoch die sogenannten versicherungsfremden Leistungen dar, die für immer mehr für Unverständnis sorgen, aber viele Jahre außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung geblieben sind.

Zur Einordnung: Die deutsche Rentenkasse finanziert eine Reihe von Leistungen. Dazu gehören Rentenansprüche aus Beschäftigungsverhältnissen, die direkt durch die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung finanziert werden. Aber es gibt auch viele Leistungen, die nicht durch diese Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Rentenansprüche aufgrund von Kindererziehungszeiten
  • Der Grundrentenanspruch aufgrund von langjährig niedrigem Einkommen
  • Kriegsfolgelasten
  • Fremdrentenleistungen von Beziehern, die nach Deutschland zugezogen sind

Diese Leistungen gehören zu dem, was die Deutsche Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet. Ein Problem dabei ist, dass es keine spezifische gesetzliche Regelung gibt, die klar definiert, was darunter fällt und was nicht. Dies allein führe bereits zu Komplikationen, so Experten.

Wichtig ist die Feststellung, dass diese versicherungsfremden Leistungen einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausmachen. Laut Zeitungsberichten wie der Wirtschaftswoche und der Frankfurter Rundschau beliefen sich die geschätzten Ausgaben der GRV im Jahr 2023 auf rund 374 Milliarden Euro. Eine gehörige Summe. Die letzten verlässlichen Zahlen zu den versicherungsfremden Leistungen stammen von 2020. Damals lagen sie zwischen 63 und 112 Milliarden Euro.

Ein Bundeszuschuss soll versicherungsfremde Leistungen decken

Hier kommt der Bundeszuschuss ins Spiel. Die Bundesregierung gibt der GRV jedes Jahr Milliarden an Steuergeldern (laut Bundesrechnungshof waren es 2022 rund 108 Milliarden Euro, von denen 81 Milliarden Euro als Bundeszuschüsse klassifiziert waren), um zu verhindern, dass die Kosten die Rentenversicherung überlasten. Es wird jedoch problematisch, wenn die von der GRV finanzierten gesamtgesellschaftlichen Ausgaben, die nichts mit der klassischen Rente aus Beschäftigungsverhältnissen zu tun haben, die staatlichen Zuschüsse übersteigen. Genau das werde demnächst passieren, und zwar in Milliardenhöhe, so die Zeitungen, die damit eigentlich den Job der so genannten Wirtschaftsweisen übernehmen und bei der Gesetzlichen Rente einmal genau nachgerechnet haben.

Aber auch nur unvollständig, denn der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. stellt hierzu fest: „Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung werden die versicherungsfremden Leistungen genauso unten der Tisch gekehrt wie bei der gesetzlichen Rente. Man geht beim Gesetzgeber davon aus, dass die Beitragszahler diese ebenfalls enorme Summe klamm heimlich, still und leise sowie anstandslos mitbezahlen, im Falle von Millionen Direktversicherungsgeschädigten und ebenfalls Millionen geschädigter Betriebsrentner sogar mit einer Doppel- und Mehrfahrverbeitragung. Welch eine enorme Ungerechtigkeit.“

 

Text: Thomas Kießling

Redaktion: Andreas Reich

Foto: Pixabay