Riester-Verträge behalten Bestandsschutz – Direktversicherungen wurden und werden durch Willkür von Politik und Gerichten betrogen

Bestandsschutz im Sozialrecht

Riester-Reform und Altersvorsorgedepot: Das ändert sich bei Ihrer Rentenvorsorge

Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland besitzen einen Vertrag für die sogenannte „Riester-Rente“. Dabei steht sie wegen vieler Punkte in der Kritik: zu hohe Kosten, zu unübersichtlich und bevorzuge zu stark die Versicherer. Nun hat die Ampel-Koalition angekündigt, eine Riester-Reform noch 2024 vorzulegen. Was all das für Ihre private Altersvorsorge bedeutet, erklären wir in diesem Artikel. Die wichtigsten Fakten gibt es gleich zu Beginn.

Riester-Reform – Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung der Riester-Altersvorsorge, von der auch bestehende Verträge profitieren könnten.
Teil davon könnte auch ein Altersvorsorge-Depot werden, das im Prinzip ein staatlich geförderter ETF-Sparplan sein soll.
Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden nicht angetastet – außer Sie wollen etwas ändern.

Was ist das Altersvorsorge-Depot?

Das Altersvorsorgedepot soll nach dem aktuellen Stand ein ETF-Sparplan werden, der vom Staat über Zuschüsse und Steuervorteile gefördert wird. Das Altersvorsorge-Depot würde sich damit neben andere vom Staat geförderte Programme wie Fondssparplan, Kapitallebensversicherung, Banksparplan und Bausparvertrag einreihen. Anbieter können Neo-Broker wie Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherer sein – letztere über fondsgebundene Versicherungen mit Null-Prozent-Garantie. Bei der Auswahl der ETFs soll es keine Beschränkungen geben.

Fazit: Lohnt sich Riestern (bald wieder)?

Die Riester-Rente hat einen schlechten Ruf und das leider auch nicht zu Unrecht. Neben der Komplexität spielen vor allem die Kosten hier eine Rolle. Ganz alte Verträge, die zum Beispiel einen Garantiezins von drei Prozent haben, sollten Sparer behalten. Diese Verträge haben auch in der Form übrigens Bestandsschutz. Ein neuer Riester-Vertrag zu den aktuellen Konditionen lohnt sich nur in speziellen Fällen, zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern, die ab 2008 geboren wurden. Selbst für die Anbieter ist es in vielen Fällen zum Minusgeschäft geworden, viele Riester-Verträge werden zurzeit nicht bespart. Richtig profitieren zurzeit nur die Versicherungsunternehmen, die die Auszahlungen verwalten.

Das sind Auszüge aus einem Artikel von „finanzen.net“ vom 14.08.202.

Riester-Verträge die eigentlich von der Fokusgruppe schon abgeschrieben waren sollen zu neuen Konditionen unter Bestandsschutz wieder neu belebt werden.

Hier Auszüge aus einem Artikel von www.Finanzwelt.de vom 20.02.2018.


Der Staat schröpft Direktversicherte!

Pauschalversteuerte Direktversicherungen sind keine Betriebsrenten! Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 und die daraus resultierenden latenten Rentenkürzungen.

Auf Anraten der Politik haben seit den 1970/80 und 90er Jahren bis heute mehr als 6,3 Millionen Arbeitnehmer mit über acht Millionen Verträgen mit dem Abschluss einer Direktversicherung (DV) für das Alter vorgesorgt. Sie alle haben das dritte Standbein der Altersvorsorge bedient, die eigenfinanzierte, private Altersvorsorge. Die Prämie wurde ohne Arbeitgeberbeitrag mit einer Entgeltverwendungsabrede oder Gehaltsweiterleitung (BSG1 B 12 R 5/09 R Nr. 17 vom 2.3.2010) gezahlt.

Zum 1.1. 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft. Für die Bezieher von Betriebsrenten gab es einige Änderungen, die großen Rentenkürzungen gleich kamen. In § 229 SGB2 V Abs. 1 Satz 3 wurde nach den Worten „wiederkehrende Leistung“ der Satzteil „oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden“ eingefügt.

Allein diese Erweiterung nehmen die Gesetzlichen Krankenkassen zum Anlass, jetzt auch Kapitalleistungen aus Direktversicherungen zu Versorgungsbezügen zu erklären! Erstmals wurde hiermit Vertrauensschutz und Bestandschutz von Gesetzen missachtet.

Was noch schwerer wiegt: Verträge wurden vom Gesetzgeber einseitig ohne vorherige Information gebrochen, die erneute Zahlung von Krankenkassenbeiträgen (AG und AN Anteil) war kein Vertragsbestandteil. Hierbei wird die Differenzierung von zwei Direktversicherungsarten bewusst unterschlagen und zwar Direktversicherung durch

a) betriebliche und
b) durch private Gehaltsumwandlung.

Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist aber weder Versorgungsbezug noch Kapitalabfindung!

Hier der klare Beweis, dass unsere Kapitalauszahlung – sie ist weder ein Versorgungsbezug noch eine Betriebsrente – nicht unter dieses Gesetz fällt. Das bedeutet, dass von den drei unterschiedlichen Direktversicherungen, die

a) ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert (= keine bAV),
b) ausschließlich durch den Arbeitgeber finanziert (= bAV) und
c) die von beiden Seiten anteilig finanziert werden / wurden (= bAV)

nur die b) arbeitgeberfinanzierte oder c) die gemischtfinanzierte gemeint ist.

Weitere Beweise sind, dass eine bAV immer mit dem Wertschöpfungsprozess im Unternehmen verbunden ist und in den Bilanzen aufgeführt werden muss.

Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 157 „Auslegung von Verträgen“ heißt es: Stand: 18.08.2016 “Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.” Eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes findet sich unter anderem auch im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in § 242 BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig/unerlaubt handelt.

Der DVG e.V. fordert daher

die Aufgabe und Rücknahme der widerrechtlichen Qualifikation der o.a. beschriebenen Form der DV als Versorgungsbezug der betrieblichen Altersversorgung durch die Jurisdiktion, Politik und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung,

Wiederherstellung der Integrität der Rechtsprechung im Steuer- und Sozialrecht, des Vertrauens- und Bestandsschutzes und die Gleichbehandlung von gleichartigen Tatbeständen,

die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Beiträge, insbesondere mit Rückblick auf das Zustandekommen des Gesetzes.

PS: Nachsatz

Herr Volker Kauder hat im Dezember 2017 öffentlich – mit Blick auf die Bundestagswahl – Versäumnisse eingeräumt und erklärt, die Sorgen und Verunsicherungen vieler Bürger unterschätzt zu haben. Dem ist nichts hinzuzufügen, unser Verein weist schon seit längerem auch auf die soziale Brisanz der verfehlten privaten Altersvorsorge hin.

Insofern ist es doch verständlich, dass Mitglieder unseres Vereines in zunehmenden Maße ihr Recht vor den Gerichten suchen. Die Gerichte weisen die Klagen in allen Fällen mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zurück.

Der absolute Höhepunkt wird aber erreicht, wenn die Gerichte ohne jegliches Augenmaß sog. Mutwillkosten in Höhe von bis zu € 1.000,00 verhängen. Gegen Bürgerinnen und Bürger die nichts Anderes getan haben, als seinerzeit dem Ruf der Politik zu folgen, auch privat etwas für ihre Altersvorsorge zu tun, nunmehr bei ihren Klagen auf den Rechtsstaat vertrauen und dafür mit Sanktionen abgestraft werden. Und zwar „IM NAMEN DES VOLKES“!

Nachhaltiger kann man das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht erschüttern!

Was war da noch…

1. Martin Schulz mit Schreiben vom 08.09.17 an unseren damaligen Bundesvorsitzenden Gerhard Kieseheuer „….wir setzen uns für die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei betrieblicher AV ein… die SPD wird sich in diesem Sinne für eine Veränderung der bisherigen Gesetzeslage einsetzen…“

2. Carsten Linnemann, CDU im November 2017 „…Wer privat vorsorgt, muss signifikant mehr haben als derjenige, der nicht vorsorgt.“

3. Andrea Nahles im September 2017 während einer Wahlkampfveranstaltung „…als die doppelte Verbeitragung, die mir öfter begegnet…. Und ich denke, ehrlich gesagt, das kostet ungefähr 3 Mrd. wenn wir das rückgängig machen. Das würde in der Anhebung der Beiträge bedeuten, um 0,3% …ja man muss um die Wahrheit nicht drum rumreden…ich bin trotzdem dafür, dass wir es machen…so viel Ärger, wie wir mit dem Scheiss haben, den können wir uns echt sparen, wenn wir die 3 Mrd. investieren…“

Leserkommentar von Edgar Krieger, damaliges Vorstandsmitglied Arbeitskreis Presse & Medien Direktversicherungsgeschädigte e. V.

Genau diese Kommentare beschreiben wie unterschiedlich mit dem Bestandsschutz umgegangen wird, alte Riester-Verträge behalten Bestandsschutz aber der Bestandsschutz bei vor dem 01.01.2004 bestehenden Verträgen mit Direktversicherung wurde einfach weggelassen. Dies ist eine eindeutige Entscheidung der Politik unter Schutz des Bundessozialgerichts gegen Rentnerinnen und Rentner.

Wie Gerichte sich über Gegebenheiten hing gesetzt haben. Nur weil der Vertrag vom Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitnehmer abgeschlossen wurde, aber der Einzahlbetrag vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen wurde. Damit erfolgte keine Finanzierung durch den Arbeitgeber. Weiterhin sind größtenteils die Krankenkassenbeiträge zu hundert Prozent vom Arbeitgeber gezahlt wurden, also kein Abzug des Einzahlbetrags vor der Berechnung der Krankenkassenbeiträge.

Also wurde aus der Doppelverbeitragung eine Dreifachverbeitragung.

Weiterhin ist noch nicht über die Finanzierung der Sozialversicherungen gesprochen worden.

Seit 1957 wurden die nicht beitragsgedeckten Leistungen von den Bundesregierungen nicht bezahlt und damit die ausgegebenen Kosten mit den Beiträgen der Versicherten zweckentfremdet. Erst jetzt melden sich vereinzelt Rentenversicherung und Krankenkassen die dies auch ansprechen.

So aus einem Beitrag aus „www. vorunruhestand.de“ vom 04.08.2024 veröffentlicht im letzten Newsletter. „Der Staat griff und greift schon seit Jahren in die Krankenkasse und plündert sie aus: Er bürdet ihr mehr auf, als er dafür zahlt. Dabei geht es nicht um ein paar Millionen Euro, sondern gleich um Milliarden. Der Dachverband der BKK-Krankenkassen startet deswegen im Sommer 2024 eine Aufklärungskampagne, um die Öffentlichkeit über die Tricks der Ampel und die tatsächliche Lage der gesetzlichen Krankenkassen zu informieren.

Hinter all dem sehe ich ein Prinzip zur Abkehr vom Solidarprinzip. Reiche werden wiederholt entlastet und der Rest der Bevölkerung wird belastet. Dies geschieht durch Streichung von Leistungen und Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen (Forderung des IKK-Chefs bei Facharztbesuchen sollen Versicherte 2000 Euro Selbstbeteiligung leisten).

Ständige Verringerung des Rentenniveaus bis zurzeit bei 48%, ob das Versprechen der Bunderegierung kein Versprecher ist, wird zeigen wie die geplanten Zuschüsse an die Rentenversicherung auswirken?

Wir als DVG rufen alle Betroffenen auf, wendet Euch an uns, werdet Mitglied beim DVG unter „www.dvg-ev.org“. Je mehr wir werden, umso größer wird unser Protest.

– Also, verstärkt die Bemühungen, um die Politik zum Umdenken zu bringen.
– Fordert die Sozialverbände und Gewerkschaften auf massiven Protest für Rentner zu organisieren.
– Nehmt an Protesten teil, die in Euren Regionen geplant sind, zeigt allen, dass der DVG auch Änderungen will.
– Zeigt auf den nächsten Deutschen Seniorentag in Mannheim vom 02.-04.-April 2004, dass Rentnerinnen und Rentner auch in der BAGSO vertreten sein wollen auch mit Themen, die es in der BAGSO zurzeit nicht gibt. (Rentenungerechtigkeit, Rentnerarmut, Rentnerdiskriminierung).

Andreas Reich
Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit im DVG-e.V.