Inhalt:
1. HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig
2. Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025
HR1 Bericht über Rente und Finanzierung sehr einseitig
von Sybille Both
Die Versicherungsfremden Leistungen werden gern unterschlagen.
HR1 Radio hat am 06.08.2025 ausführlich über die Rente und ihre Finanzierung und die damit verbundenen Probleme berichtet. Und jedes Mal wenn in Funk oder Fernsehen über die Rente gesprochen wird, kommt es dann zu den Halbwahrheiten über diese “staatliche Subvention ” der Rentenkasse.
Aber so sieht es nämlich wirklich aus: Die gesetzliche Rentenkasse wird stetig geschmälert durch die Auszahlung von versicherungsfremden Leistungen. Der Staat stiehlt sich zum großen Teil aus seiner Verantwortung und nimmt den beitragszahlenden Rentner einen Teil ihrer Einzahlung wieder weg.
Ein Rentenloch von 32 Milliarden Euro
In 2025 fließen 121 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse. ABER: Die Rentenkasse muss mit 153 Mrd Euro Aufgaben stemmen, die nichts mit der Rente zu tun haben! Die sogenannten “versicherungsfremden Leistungen“. Das sind Leistungen, für die die diese Gruppe der Rentenempfänger keine Beiträge eingezahlt haben. Darunter die Mütterrente und Kindererziehungszeiten -Renten für Spätaussiedler -Kriegsfolgelasten -, Ausgleich NS Unrecht –Arbeitsmarktmaßnahmen.
Das noch offene Finanzloch in Höhe von 32 Mrd. Euro tragen nur die gesetzlich Versicherten mit ihren Beiträgen allein, obwohl diese Finanzierung eine Solidaraufgabe aller Bürger ist. Kein Beamter, kein Politiker und kein freiwillig Versicherter zahlt dafür ein.
14 Prozent Verlust wegen versicherungsfremder Leistungen
Dadurch schrumpft die Rente ständig, weil der Staat sich einfach bedient! Ohne diese Zweckentfremdung wäre für uns Rentner heute die Rente um 13,6 % höher. Wir bekämen dann mehr als 48% von den Beiträgen des gesamten Arbeitslebens! Im Gegensatz dazu bekommen Beamte und Politiker 72 % vom letzten Einkommen und müssen bisher nicht für diese staatlich verordneten versicherungsfremden Leistungen etwas abgeben.
Wir brauchen eine ehrliche Rentenreform! – Die Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen!!!
HR1: “versuchen in unserer Berichterstattung eine ausgewogene Darstellung”
In dieser transparenten Form sollten Fernsehen und Presse berichten. Die 121 Mrd. Euro an staatlichen Zuschüssen sind KEINE “Staatliche Subvention” für die Rentenkassen, sondern das ist der Beitrag des Staates zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. Und es bleibt noch immer dieses Defizit von 32 Mrd. Euro, die den Rentnern allein aufgebürdet werden. Wir haben diese obige Richtigstellung an HR1 geschickt. Eine Antwort erhielten wir umgehend. Der Tenor: “es ist eine komplexe Materie” und “Es stimmt, dass diese (versicherungsfremden) Leistungen die Rentenkasse stark belasten und zu einer schleichenden Reduzierung der Rente führen können”.
Sowohl Politik als auch Funk und Presse müssen sich ehrlich machen in dieser Rentendebatte.
Meine geäußerte Kritik in meinem Widerspruch an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wegen Falschberechnung der Rentenanpassung zum 01.07.2025
Von Thomas Quednau
Es ist ein politischer Skandal, dass offensichtlich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Teil der staatlichen Verwaltung/ der staatlichen Organisation nicht im Stande ist, die Entscheidungen vom 20. Dezember 2024 (siehe unten, Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446) und die politischen und gesetzlichen Vorgaben des Parlaments/ der Legislative zeitnah, nachprüfbar und fehlerlos umzusetzen. Als Staatsbürger, Steuerzahler und Rentner dieses Landes mehren sich bei mir nach ähnlichen Erfahrungen aus jüngster Zeit in anderen Bereichen staatlicher Organe die Zweifel an der Funktions- und Leistungsfähigkeit dieses Staates und seiner Verwaltung.
Ich stelle folgendes fest: Im Bundesgesetzblatt Teil I, 2024, Nr. 446, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2024, heißt es auf Seite 1:
– Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 … vom 20. Dezember 2024:
– § 1 Absatz 1 Der Beitragssatz nach § 55 … wird zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder festgesetzt.
– § 1 Absatz 2 Die Anhebung … nach Absatz 1 um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem am 31. Dezember 2024 geltenden Beitragssatz kann auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und auf … für die Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt; für die Beitragsabführung … usw. …
Das zitierte Bundesgesetzblatt kann ich gerne zur Prüfung zur Verfügung stellen.
Aus diesen vorgenannten zitierten Ausführungen im Bundesgesetzblatt ist selbst bei großzügigster Fantasie nicht abzulesen, dass im Juli 2025 der einmalige Beitragssatz von 4,8 Prozent auf die neue Basis der ab 01. Juli 2025 geltenden und um 3,74 Prozent erhöhten Brutto-Rente anzuwenden ist. Dem Verfasser des Bundesgesetzblattes vom 20. Dezember 2024 war die Erhöhung der Rente sowie der Steigerungsprozentsatz von 3,74 Prozent zum Monat Juli 2025 noch gar nicht bekannt.
Im Übrigen ist es für mich als Rentner ein Skandal, dass mir die gesamte Nachforderung aus dem vorangegangenen Halbjahr Januar bis Juni 2025 im Monat Juli in Abzug gebracht wird. Ich muss billigend in Kauf nehmen, dass die Rentenversicherung nicht im Stande war, seit Jahresbeginn 2025 binnen sechs (6) Monaten die Erhöhung des Beitrags zur PV von 3,4 % auf 3,6 % in der Rentenzahlung anzupassen.
Dieses Unvermögen einer staatlichen Organisation ist kennzeichnend für den defizitären und maroden Zustand in Deutschland: Kaputte Straßen, bröckelnde Brücken, sanierungsbedürftige Schulen, fehlende Lehrer, Schulden in Milliardenhöhe, die keine Nachfolgegeneration wird zurückzahlen können, aber Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen ohne (!) Anhörung (Unterrichtung durch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner) automatisch, hier: zum 01. Juli 2025, um 5,4 % sowie Anpassung der fiktiven Bemessungsbeiträge für die Altersentschädigung der Abgeordneten, ehemaligen Mitglieder des Bundestags und ihre Hinterbliebenen um 5,4 %.
Im Rahmen der von der Politik empfohlen Altersvorsorge („Die Rente reicht nicht!“) habe ich in den 1990-iger Jahren als Sparvertrag eine Direktversicherung abgeschlossen. Aus der einmaligen Ablaufleistung bzw. aus mein Sparvermögen im Jahr 2016 zahle ich infolge der im Jahr 2004 in Kraft getretenen, rückwirkenden staatlich legitimierten Zwangsverbeitragung (Gesundheitsmodernisierungsgesetz – GMG) über 20 % Zwangsbeitrag an meine Krankenkasse. Und hier bitte beachten: Ich zahle auch Beiträge für die PV aus der Leistung der Direktversicherung. Hier hat die Krankenkasse mühelos im Februar 2025 den Beitrag für Januar 2025 rückwirkend von 3,4 % auf 3,6 % umgestellt. Frage: Warum war die Umstellung für die Krankenkasse ohne Probleme möglich und warum schafft das die Rentenversicherung nicht?
Mein Fazit: In Deutschland haben wir den Tatbestand des kollektiven Staatsversagens erreicht.
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