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Das neue Betriebrentenstärkungs-gesetz ist “Murks”

Glas mit Geld

“Wer fürs Alter vorsorgen will, sollte besser privat vorsorgen”1

von Reiner Korth, 04.08.2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht gerade wieder richtig Werbung für die betriebliche Altersversorgung und schreibt aktuell auf seiner Internetseite:

“Mit der Weiterentwicklung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll die Betriebsrente für mehr Menschen günstiger und selbstverständlicherer Teil der Alterssicherung werden – auch in kleineren Unternehmen.”

und

“Idealerweise wird die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt.”

Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im September dieses Jahres im Bundestag verabschiedet werden und rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten. Das Gesetz  werde “nun weiterentwickelt, damit die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird und Beschäftigte später ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen können” schreibt das Ministerium.

“Ohne finanzielle Sorgen in Rente” – das ist ein Lockvogel Versprechen

Erneut werden junge Arbeitnehmer mit wohlfeilen Versprechen von der Bundesregierung in eine Versorgungsfalle gelockt. Heute mit “Steuerersparnis” und “15 % Arbeitgebergeberzuschuss” angelockt  kommt dann später bei der Auszahlung der große Schock. Verluste und sehr wohl finanzielle Sorgen.

12 gewichtige Gründe – sich nicht auf die Versprechen der Politik zu verlassen1

“Die Versicherten sind die Dummen” schreibt unser Kollege Helmut Achatz auf seinem Blog www.vorunruhestand.de und nennt in ausführlicher Darstellung 12 wichtige Gründe, warum junge Arbeitnehmer einen große Bogen machen sollten um den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Zwei entscheidende Merkmale stechen dabei heraus:

  1. Die Abgaben in der Auszahlungsphase sind höher als die Förderbeträge
    (20 % Krankenkasse, 20 % Steuersatz, weniger Rentenpunkte in der DRV,
    demnächst auch noch 10 % Rentner-Soli, etc.)
  2. Das Garantieverbot für den Versicherer:
    “Die Höhe der Auszahlungen darf nicht garantiert werden, so steht es im
    Gesetzestext” ist im besagten Artikel1 zu lesen.

Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge  ist ein verstecktes Subventionsprogramm für Krankenkassen, Arbeitgeber und Versicherungswirtschaft. Der wirkliche Verlierer ist der junge Arbeitnehmer, der ungeprüft und voller Vertrauen den politischen Versprechen der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas folgt. Wenn das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz  in dieser Form verabschiedet werden sollte, ist das Vertrauen schon vor der Auszahlung wieder verloren.

Wir Versicherungsgeschädigten im Verein DVG haben es am eigenen Leib erfahren.

Im Jahr 1985 den lockenden Versprechen der Bundesregierung gefolgt, Steuerersparnis, Pflegversicherung gab es damals noch gar nicht. Und heute werden  wir betrogen und mit der Doppelverbeitragung nachträglich bestraft für unser Ansparen auf Altersvorsorge.

Der politische Betrug in der Altersvorsorge muss aufhören

Dieser politische Betrug darf sich in diesen Tagen nicht wiederholen. Die Abzocke auf betriebliche und private Altersvorsorge, begründet in staatlicher Willkür der Beitragsordnung muss aufhören. Solange keine Vertragsgarantie auf Altverträge gegeben wird und solange Krankenkassenbeiträge in beliebiger Höhe auch nachträglich auf 20 Jahre alte Versicherungsverträge erhoben werden dürfen, bleibt die betriebliche Altersvorsorge ein Hochrisikogeschäft.

Quellenangabe:

1)  https://vorunruhestand.de/2025/06/betriebsrentenstaerkungsgesetz-ist-murks-ist/

vom 12. Juni 2025

Bild: Pixabay

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