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Das 2. Betriebsrentenstärkungs-gesetz “ist bullshit”

Bärbel Bas

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

von Reiner Korth – 11.09.2025

Junge Arbeitnehmer/innen werden in die Falle gelockt

Kürzlich hat Sozialministerin Bärbel Bas, SPD die Diskussionen um Einsparungen beim Bürgergeld als “bullshit” bezeichnet. Mit diesem Kraftausdruck kann man ebenfalls ihren Gesetzentwurf zur “Stärkung der Betriebsrente” belegen, der in diesem Herbst im Bundestag beraten werden soll. Im Gesetzentwurf schreibt Sozialministerin Bärbel Bas “Die betriebliche Altersversorgung … muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden”. Und auf ihrer Internetseite schreibt die Ministerin:  “Mit dem Gesetz sollen gute Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden.”

Aber es gibt keine “guten Betriebsrenten” mehr. Das haben inzwischen die jungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch verstanden. Die Zahlen der Neuabschlüsse sind rückläufug. Und das mit vollem Recht.

Sparen auf Betriebsrente ist zum Hochrisikogeschäft geworden

Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist voll des Lobes über die Fördermöglichkeiten eines Vertrages über betriebliche Direktversicherungen. Zuschuß des Arbeitgebers (mindestens 15 %) und Steuerersparnis.  Ein großes Ziel sei “die Stärkung von Betriebsrenten für Geringverdiener”. Aber, die Ministerin redet hier nur über die eine Seite der Medaille, nämlich die gute Seite in der Sparphase des Versicherungsvertrages. Was Sie verschweigt, das sind die hohen und nicht mehr kalkulierbaren staatlichen Abgaben bei der Auszahlung. Die jungen Leute werden hier mit wohlklingenden Worten von der Ministerin angeworben, über die Risiken allerdings werden sie nicht aufgeklärt. Der Staat täuscht die Sparer und führt sie auf einen falschen Weg.

Später doppelte Abgaben in der Rentenbezugszeit

Was der Staat den jungen Sparern verschweigt. Der Arbeitnehmer spart heute Steuern durch die monatliche Einzahlung eines Sparbeitrages, aber:  da im Alter die Rente ebenfalls voll zu versteuern ist, ist die Steuer ein Nullsummenspiel für den Rentner. Sehr schlimm sieht es jedoch im Sozialbereich aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen in der Beitragszeit jeder 10 % Krankassenbeitrag, aber: in der Rentenphase zahlt  dann der Arbeitnehmer die vollen 20 % allein. Der Sparbeitrag (in der Regel monatlich 150 oder 200 Euro) wird “vor Steuer” abgezogen. Das heißt auch:  Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dafür nicht in die Rentenversicherung ein. Das Ergebnis ist: später fehlen dem Arbeitnehmer zwei Rentenpunkte bei der staatlichen Rente. Die einzigen, die wirklich an der Betriebsrente verdienen, das sind die Arbeitgeber (gesparte Steuern und Sozialkosten), die Krankenkassen (erhalten doppelte Beiträge) und die Versicherungskonzerne (hohe Verwaltungskosten). Die einzigen, die auf der Strecke bleiben, das sind die jungen Leute.

Der Vertrag einer betrieblichen Direktversicherung ist ein Verlustgeschäft

Wenn die betriebliche und die private Altersvorsorge wirklich wieder Sinn machen sollen, dann müssen sie wieder einen Gewinn abwerfen für den Rentner und dürfen nicht zum Verlustgeschäft werden. Deshalb lautet Botschaft: runter mit den hohen staatlichen Abgaben im Rentenalter und “ganz wichtig”: wieder das politischs Vertrauen in eine Betriebsrente zurückgewinnen durch Einführung eines “Bestandschutzes” zu jeder Zeit für alle bereits geschlossene Altverträge. Zurzeit nämlich kann der Staat jederzeit auch für bereits geschlossene Verträge nachträglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in beliebiger Höhe verändern. Ein hohes Risiko.  Das markante Beispiel für diesen “staatlichen Betrug” ist das Gesundheitmodernisierungsgesetz (GMG) aus 2003.

Deshalb ist auch der neue Gesetzentwurrf zur Stärkung der Betriebsrente “bullshit”, weil die wesentlichen Nachteile und Risken auch mit diesem Entwurf nicht beseitigt werden.

 

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