Text: Reinhold Birth Bild: Facebok
Was wuerde Helmut Schmidt dazu sagen?
Das koennen wir nur vermuten und uns dabei auf seine oeffentlichen Aussagen und auf sein Tun berufen. Tatsaechlich hat er sich zwar aus der Tagespolitik herausgehalten, aber dennoch zu Lebensfragen unmissverständlich in zahlreichen Gespraechen oder seinen Buechern zu Wort gemeldet. Auch heute noch greift die Helmut Schmidt Stiftung auf sein Archiv von zahlreichen Zeit-Dokumenten zurueck und erinnert an ihn in regelmaessigen Newslettern, der Dauer-Ausstellung im Gebaeude des Zeit-Verlags in Hamburg wie bei vielen anderen Gelegenheiten.
Kuerzlich stellte sich diese Frage – was er den dazu sagen wuerde – auch eine kleine Runde mit Giovanni di Lorenzo, Sandra Maischberger, Peer Steinbrueck und Thomas Karlauf zum 10. Todestag Helmut Schmidt’s in der Wochenzeitung „Zeit“. Dabei ging es vor Allem um den Zustand unseres Landes – eine lesenswerte Lektiere auf meiner Fahrt nach Frankfurt.
Aber jetzt geht es um die Frage ueber den Zustand unserer Rente, um die seit langer Zeit diskutiert wird. HS machte immer wieder auf das steigende Bevoelkerungswachstum in der Welt wie ebenso auf die Demographie in Europa aufmerksam und konnte sich durchaus vorstellen, dass das Renteneintrittsalter in Deutschland weiter nach oben geschoben wird – er sagte: „wenn es denn dabeibleibt“ – aber hier geht es jetzt um den Beschluss des Betriebsrentengesetz von 1974 und was daraus geworden ist – ausgehend von dem GMG 2004 und den darauffolgenden Gerichtsentscheidungen.
Es ist kaum davon auszugehen, dass er damit einverstanden war und er wuerde sicherlich auch die These 3, Satz 4 von Mathias Miersch, dem SPD Fraktionsvorsitzenden unterstützen – https://www.matthias-miersch.de/zwoelf-thesen/, in der es heisst:
„Die Versuche, z.B. ueber Direktversicherungen private Vorsorge zu erreichen, um sie anschliessend mit Beitraegen und Steuern zu belasten, haben das Vertrauen vieler Buergerinnen und Buerger erschuettert.“
HS haette in seiner Verantwortung sicherlich die Vertrauensregelung nach Artikel 20 GG beachtet. Aber leider hat ihn niemand gefragt – oder doch? – wie auch immer.
- Warum ist die „Doppelverbeitragung“ inzwischen durch die SPD nicht laengst wieder abgeschafft worden – man hatte es doch mehrfach und oeffentlich versprochen. Die Frage an Mathias Miersch gestellt, verwies er auf den Beschluss der SPD, das tun zu wollen. Auch die CDU, die ja aktuell Koalitionspartner ist, hatte bekanntlich diesen Beschluss im Dezember 2018 gefasst.
- Waren etwa widrige Umstaende der Grund dafuer oder bestand von vornherein gar keine Absicht dazu?
- Wird das verlorengegangene Vertrauen des Wahlvolkes gar nicht wahrgenommen oder ist es ihnen egal?
- Verdammt noch mal, warum wird nicht entsprechend der Partei-Beschluesse gehandelt?
Stattdessen werden wir mit Aussagen konfrontiert, wie:
- Wir muessen Haushaltsloecher stopfen, weil
- die Kassen leer sind (was nichts anderes heisst, als: „Wir haben euer Geld laengst fuer andere Dinge ausgegeben oder brauchen noch mehr, um die Welt zu retten. – ein Kassensturz waere nicht zu verantworten“
- Ein dauerndes Argument ist: Wir muessen unser Gesundheitswesen sanieren (m.E. ist das gar nicht moeglich, denn der Gesetzgeber trifft immer wieder Ausgaben-traechtige Entscheidungen – denken wir u.a. (nicht zuletzt) an die Coronazeit und den Maskendeals. Niemand will das alles wirklich aufarbeiten.
Ich denke, das Gesundheitswesen muss unter eine genossenschaftliche Selbstverwaltung – der Gesetzgeber muss da raus.
Man versucht, uns mit dem Verweis auf das Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2020 zu troesten und schreibt: „Ich verstehe ihre Enttaeuschung und weiss, dass das kein zufriedenstellender Trost für Sie ist“.
- Wir wollen keinen Trost – wir verlangen die Einhaltung von Recht und Gesetz auf das wir vertrauen wollen.
- Ein Recht nach Kassenlage ist Willkuer und kein Recht.
Helmut Schmidt würde uns Recht geben, da bin ich sicher.
