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Startseite Foren Öffentliches DVG-Forum Krankenkassenwechsel Antwort auf: Krankenkassenwechsel

#36122
Hans-Michael Wilcke
    Glückauf Roland

    Schauen Sie einfach unter §201 Abs.2 SGB V da steht das die KV verpflichtet ist.
    ich habe das bereits 3 x geübt und in früheren Zeiten wurden diese Benachrichtigungen per
    FAX aus