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27. August 2024 um 11:57 Uhr
#36398
Roland
Zum Krankenkassenwechsel:
Wechsel zum 1.3.
Zum 1.1 bekomme ich einen Einmalbetrag ausgezahlt. Lt. Stiftung Warentest Rechner besteht für diesen Einmalbetrag keine Beitragsplicht (vermutlich unterhalb
Wechsel zum 1.3.
Zum 1.1 bekomme ich einen Einmalbetrag ausgezahlt. Lt. Stiftung Warentest Rechner besteht für diesen Einmalbetrag keine Beitragsplicht (vermutlich unterhalb
Zum Krankenkassenwechsel:
Wechsel zum 1.3.
Zum 1.1 bekomme ich einen Einmalbetrag ausgezahlt. Lt. Stiftung Warentest Rechner besteht für diesen Einmalbetrag keine Beitragsplicht (vermutlich unterhalb des Freibetrages). Die alte KK will jetzt Geld für die beiden Monate Januar und Februar aus diesem Einmalbetrag. Besteht der Freibetrag eigentlich nur einmal pro Person oder je Versorgungswerk einmal???
Hat da jemand Erfahrungen?
Beste Grüße
Roland
Wechsel zum 1.3.
Zum 1.1 bekomme ich einen Einmalbetrag ausgezahlt. Lt. Stiftung Warentest Rechner besteht für diesen Einmalbetrag keine Beitragsplicht (vermutlich unterhalb des Freibetrages). Die alte KK will jetzt Geld für die beiden Monate Januar und Februar aus diesem Einmalbetrag. Besteht der Freibetrag eigentlich nur einmal pro Person oder je Versorgungswerk einmal???
Hat da jemand Erfahrungen?
Beste Grüße
Roland
