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Da ich nach wie vor an den Rechtstaat glaube, hoffe ich immmernoch irgendwann einen Sozialrichter zu finden, der meine Ansicht auch als seine sieht. Auß
Da ich nach wie vor an den Rechtstaat glaube, hoffe ich immmernoch irgendwann einen Sozialrichter zu finden, der meine Ansicht auch als seine sieht. Außerden signalisiere ich sowohl der KV als auch den Sozialgerichten, dass ich ihrer (bisherigen) Sicht der Dinge nicht folgen kann. Die Widersprüche zu neuen Beitragsbescheiden sind relativ einfach und bis der Widerspruchsausschuss der KV entscheidet vergehen oft Monate. Danach eine Klage ans Sozialgericht (auch hier kann man Standard-Texte wiederholt verwenden). Kosten bis dahin (außer Zeit): null. Wenn der Richter (Vorsitzender) nicht zu überzeugen ist, kommen doch offensichtlich manchmal Zweifel bei den Laienrichtern auf (die sich aber nicht durchsetzen – wollen?). Wenn eine Mutwillgebühr droht, kann man die Klage vor Ort zurücknehmen (und alles war offiziell für die Katz’). Welche internen Auswirkungen die Klage beim SG und der KV hat bleibt offen – ich hoffe sie denken doch ab und an einmal über ihre Vorgehensweise nach. Nach einem Urteil, d.h. Ablehnung der Klage bleibt immer noch der Widerspruch beim LSG. Auch hier noch keine finanziellen Kosten. – Nur wenn man einer der Wenigen ist, der aktiv was unternimmt, bleibt die Auffälligkeit der Problematik gering. Ich würde mir wünschen, dass jedes DVG-Mitglied gegen jeden Beitragsbescheid – auch wenn der Beitragssatz nur aus irgendwelchen Gründen (z. B. wg. Änderung des Freibetrags) sich ändert, grundsätzlich gegen die Verbeitragung Widerspruch und letztendlich Klage einreicht. Nur durch die Masse lässt sich der Druck erhöhen.
PS: Leider haben die Widersprüche keine aufschiebende Wirkung; also zahlen muss man (bisher) auf jeden Fall.
