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- HansWenn man sich diesen Artikel ueber die Benotung der Parteien in diesem unserem Lande mit Ruhe ansieht, kann man eigentlich zu dem Fazit kommen “Alle die Arbeit des DVG, die besher geleistet wurdWenn man sich diesen Artikel ueber die Benotung der Parteien in diesem unserem Lande mit Ruhe ansieht, kann man eigentlich zu dem Fazit kommen “Alle die Arbeit des DVG, die besher geleistet wurde, ist fuer die Katz”. Es ist erschreckend.
An dieser Abzocke wird sich nie mehr was aendern. Es ist doch mittlerweile Null Bereitschaft da, um diese Ungerechtigkeiten zu beenden. Das ganze Gelaber unserer Volksvertreter, was die bisher von sich gegeben haben, kann man in die Tonne kloppen. - Hans Walter MüllerEndlich klare Aussagen der Parteien – zumindest deuten das die Zusammenfassungen und Benotungen durch den DVG eV an. Dass das Ausbleiben von Antworten von CDU und FDP mit “6” benotetEndlich klare Aussagen der Parteien – zumindest deuten das die Zusammenfassungen und Benotungen durch den DVG eV an. Dass das Ausbleiben von Antworten von CDU und FDP mit “6” benotet wird ist eindeutig – und m.E. vollkommen richtig. Eigentlich müsste das Verhalten sogar mit einer “Doppel-Sechs” bewertet werden, 1 x für kein Interesse und 1 x für die Feigheit, das nicht einmal offiziell mitzuteilen. Doppel-Sechs auch deswegen, um die Parteien noch negativer von den inhaltlichen “6er-Einstufungen (s. nachstehend) zu unterscheiden.
Allerdings sind auch die Ausführungen von CSU (keine weitere Verbesserungen in unserem Sinne) und von den Grünen (“…hohe Kosten … kein Potential für Entschädigungen…”) meines Erachtens ebenso in unserem Sinne “ungenügend” und damit klar mit “6” zu benoten.
Die Stellungnahme der SPD mit “4-“, was ja noch ausreichend bedeutet, ist m.E. auch überbenotet. Hier gehört eine “5” hin (mangelhaft – insbesondere wenn man die Ausführungen / Zusagen des Herrn Bundeskanzlers mit in die Bewertung einfließen lässt).
Die Bertungen der anderen Parteien mit “2” oder “3” sind in der richtigen Richtung, wobei (erwartungsgemäß?) es bei der AfD nur zu einer “3” reicht, obwohl sie offensichtlich die einzige Partei ist, die – auch parlamentarisch – hier aktiv geworden ist. Leider erfolglos, weil es eben die falsche Partei war. Die Nichtangabe einer Einschätzung von Zukunftschancen negativ zu bewerten, halte ich für unangemessen, wenn man berücksichtigt, wie aktuell mit Anträgen der AfD umgegangen wird. Die anderen befragten Parteien (- außer BSW, weil noch neu; aber auch dort sind Abgeordnete, die bisher z.T. Mitglieder von Regierungsparteien in Landesregierungen waren) sind alle auch in Landesregierungen tätig und könnten trotzdem – bei wirklichem Interesse – über ihre Regierungspartner auf deren Bundespartei “nervig” einwirken.
Interessant wären noch die wörtlichen Antworten der Parteien zu den Fragen – damit man sich die einzelnen Ausführungen auch detailliert einprägen kann.
Grundsätzlich halte ich aber die Befragung der Parteien für absolut aufklärerisch. Es liegt nun an den Wählern zu entscheiden, wie wichtig ihnen diese Aussagen der Parteien für ihre Wahlentscheidungen sind.
Meine Hoffnung stirbt zuletzt, meine Widersprüche und Klagen laufen seit Jahren (bisher erfolglos) – und werden auch in den nächsten Jahren (solange ich zahle) nicht enden. M.E. müssten viel mehr Betroffene die KK und Sozialgerichte mit Ihrer Sichtweise beschäftigen.
PS: Habe soeben erst den letzten Satz gelesen – “Die vollständigen Antworten der Parteien liegen dem DVG vor und können bei Nachfrage ggf. zur Verfügung gestellt werden.” – weshalb ich um Übersendung bitte. Danke im Voraus.- Erwin TischlerLieber Hans, Sie leben in Wolkenkuckusheim, haben von nichts eine Ahnung, können nur labern – und der liebe Gott ernährt sie doch. Leider haben w i r sie g e w ä h l t und deshalb siLieber Hans, Sie leben in Wolkenkuckusheim, haben von nichts eine Ahnung, können nur labern – und der liebe Gott ernährt sie doch. Leider haben w i r sie g e w ä h l t und deshalb sitzen sie im Parlament und lassen den lieben Gott einen guten Mann sein. Die meisten bilden sich ein, dass sie sogar arbeiten. Aber an die Frage der W e r t s c h ö p f u n g darf man sicher ein Fragezeichen machen…
- Hans Walter MüllerSehr geehrter Herr Erwin Tischler, ich bin nicht – und will es auch keinesfalls sein – Ihr lieber Hans! Schon gar nicht, wenn Sie mir vorwerfen, in einem Wolkenkuckusheim zu leben, keine ASehr geehrter Herr Erwin Tischler, ich bin nicht – und will es auch keinesfalls sein – Ihr lieber Hans! Schon gar nicht, wenn Sie mir vorwerfen, in einem Wolkenkuckusheim zu leben, keine Ahnung zu haben und nur zu labern! – Da sollten Sie schon Ihren Kommentar unter diesen Gesichtspunkten betrachten! Wenn S I E die von Ihnen gemeinten Parteien gewählt haben, dann müssen S I E auch akzeptieren, dass diese Politiker in den Parlamenten so handeln. Wenn S I E nicht einmal dann in Erwägung ziehen, bei den nächsten Wahlen diese Parteien nicht mehr zu wählen, sondern eine Partei, die mehr I H R E Interessen vertritt, dann sollten Sie besser gar nicht wählen, denn ein “Weiterso” geht immer. – Im übrigen hoffe ich nach wie vor auf die Demokratie und darauf, dass sich der Verstand bei den Wählern letztendlich durchsetzen wird. – Auf inhaltlose Kommentare wie Ihren werde ich künftig nicht mehr antworten, sondern solche Ausführungen als Grundlage meiner Einschätzung / Einordnung dieser Kommentatoren verwenden.
PS: Ich hätte nicht gedacht / erwartet, dass solche Kommentare (inhaltslos und beleidigend), wie Ihrer, veröffentlicht werden!
- Edgar Krieger… was für eine Empfehlung bei der Wahl sollte man denn den Mitglieder vermitteln…? Keine Partei steht hinter uns, die das Sagen hat.
Von den Linken werden harmlose Anfragen gestartet, die dann i
… was für eine Empfehlung bei der Wahl sollte man denn den Mitglieder vermitteln…? Keine Partei steht hinter uns, die das Sagen hat.Von den Linken werden harmlose Anfragen gestartet, die dann im Sande verloren gehen.
Die AfD ist nicht empfehlenswert, was bleibt ist die Wagenknecht, hier wurde vom Verein aber noch keine Ernsthafte Kontaktaufnahme gestartet. Die Sozialverbände haben ebenfalls nicht den erforderlichen Druck aufgebaut der notwendig wäre.
- Hans Walter Müller@ Edgar Krieger 26.9.24-0:13: Was wollen Sie denn noch? Brauchen Sie eine “Wahlempfehlung” des DVG oder können Sie anhand der Aussagen der Parteien auf die Fragen des DVG nicht selbst ein@ Edgar Krieger 26.9.24-0:13: Was wollen Sie denn noch? Brauchen Sie eine “Wahlempfehlung” des DVG oder können Sie anhand der Aussagen der Parteien auf die Fragen des DVG nicht selbst eine Entscheidung treffen? – Ach übrigens: Warum die AfD nicht empfehlenswert ist, ist Ihre Entscheidung für Sie, eine Begründung (möglicherweise außer der Wiederholung von Phrasen) können Sie offensichtlich nicht nennen. Und damit es auch für den Moderator klar ist, ich will hier keine Empfehlung treffen, die Bewertung und Entscheidung kann jeder selbst anhand der Fakten / Aussagen der Parteien treffen. So ist nun mal Demokratie!
- Kurt LindingerBetriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergeben
Als ehemaliges Mitglied stelle ich mir erstaunen fest, dass allein schon die Fragestellung bez
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) …. Der DVG hat bei den Parteien nachgefragt und seine Noten vergebenAls ehemaliges Mitglied stelle ich mir erstaunen fest, dass allein schon die Fragestellung bezogen auf eine “betriebliche Altersvorsorge” völlig falsch angelegt ist!
Es gibt keine “betriebliche Altersvorsorge”, sondern eine gesetzlich geregelte “betriebliche Altersversorgung”!
Bei der gesetzlich geregelten betrieblichen Altersversorgung gibt es keine “Doppelverbeitragung” sondern die Forderung nach einem einmaligen vollen Beitragssatz, festgelegt im § 237 SGB V bezogen auf “den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen”!.
Die “Doppelverbeitragung (= zweimal der volle Beitragssatz)” gibt es nur bei der von uns durchgeführten “privaten Altersvorsorge” bei der zweimal der volle Beitragssatz abverlangt wurde, einmal bei Auszahlung unseres Arbeitsentgeltes woraus vom resultierenden Nettolohn dann unsere private Kapital-Lebensversicherung finanziert wurde und ein zweites mal bei Auszahlung unserer einmaligen Versicherungsleistung (ist keine der Rente vergleichbare Einnahme), ohne gesetzliche Grundlage, ohne Berücksichtigung der “Grundsätze des Verwaltungshandelns” bei denen gemäß Art. 20 Abs. 3 GG der Vorrang des Gesetzes festgelegt ist und aus denen auch der Hinweis entnommen werden kann dass dieser Art. 20 (3) GG den Unterschied eines Rechtsstaates zu einem Willkürstaat aufzeigt!!!
Solange der DVG mit falscher Terminologie argumentiert redet er im Sinne der Politik, die darin den gesetzlich festgelegten Bereich sieht ” Doppelverbeitragung = einmaliger gesetzlich festgelegter voller Beitragssatz”!!!!
Das endlich einmal zu ändern wäre eine Überlegung wert!- Erwin TischlerMit ” s i e ” meinte ich tatsächlich die Politiker, keinesfalls S i e ! Leider habe ich “Sie” tatsächlich groß geschrieben. Ja, auch ich habe sie mal gewählt, aber seitMit ” s i e ” meinte ich tatsächlich die Politiker, keinesfalls S i e ! Leider habe ich “Sie” tatsächlich groß geschrieben. Ja, auch ich habe sie mal gewählt, aber seit einiger Zeit nicht mehr und seit den Wahlprüfsteinen des DVG e.V. ganz bestimmt nicht mehr. Schauen Sie einfach mal auf die homepage des DVG e.V., Regionalgruppen, hier RG Osnabrück / Osnabrücker Land, dann sehen Sie, wer ich bin und was wir alles schon gegen die Doppelverbeitragung unternommen haben. Tut mir leid, dass es hier zu einem Mißverständnis gekommen ist. Entschuldigung!
- Hans Walter Müller@ Erwin Tischler 26.9.24 – 0:13:
Falls Ihr obiger Post “Mit ” s i e ” meinte ich tatsächlich die Politiker, keinesfalls S i e !…” sich auf meine Antwort vom <span clas
@ Erwin Tischler 26.9.24 – 0:13:Falls Ihr obiger Post “Mit ” s i e ” meinte ich tatsächlich die Politiker, keinesfalls S i e !…” sich auf meine Antwort vom <span class=”bbp-reply-post-date”>24. 9.24- 10:58 bezog, kann ich Ihnen zusagen, dass Ihre Korrektur für mich ok ist und ich dann Ihre Meinung teile. – So muss m.E. eine Diskussion ablaufen, indem man Unklarheiten bzw. mögl. Mißverständnisse klarstellt. Das lässt mich weiterhin auf die Vereinsmitglieder bzw. die Poster hier hoffen</span>
- Hans Walter Müller@ Kurt Lindinger – 26.08.24, 15.06
Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht. Leider läuft die gesamte Problematik unter dem Oberbegriff “bAV”. Wenn Sie Politiker und Parteien schon bei
@ Kurt Lindinger – 26.08.24, 15.06Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht. Leider läuft die gesamte Problematik unter dem Oberbegriff “bAV”. Wenn Sie Politiker und Parteien schon bei grundsätzlichen Fragen wie sie zu dem Thema stehen, mit den Feinheiten belasten, können Sie davon ausgehen, dass Sie Phrasen erhalten oder ablenkende Aussagen. Es ist schon wichtig, dass sich die Parteien erst einmal grundsätzlich zur Problematik äußern – wenn überhaupt. Falls die Parteien dann tatsächlich an einer Lösung (in unserem Sinne) interessiert sind, müssen sie sich sowieso mit den Details befassen – und ich gehen davon aus, dass dann Vereine/Gruppierungen wie der DVG auch als Experten befragt/angehört werden. Es gibt ja auch noch das bekannte Bieback-Gutachten, das die Problematik ausführlich schildert und aufklärt. Mir gefällt es auf jeden Fall, wenn der DVG auch offizielle Stellungnahmen der Parteien einholt – und veröffentlicht. Es müssen nur – wie bereits mehrfach ausgeführt – die Betroffenen Widersprüche und Klagen einlegen und endlich auch bei den Wahlen, wenn es ihnen denn wichtig ist, auch entsprechend wählen!
- Kurt LindingerDer DVG kann unzählige Male Fragen stellen und wird immer Phrasen und ausweichende Antworten erhalten wenn er die private Vorsorge und die betriebliche Versorgung in einen Topf wirft. Die Phrasen werDer DVG kann unzählige Male Fragen stellen und wird immer Phrasen und ausweichende Antworten erhalten wenn er die private Vorsorge und die betriebliche Versorgung in einen Topf wirft. Die Phrasen werden sich immer auf eine Doppelverbeitragung (voller Beitragssatz) beziehen.
Man muss halt fragen nach welchem Gesetz die private Vorsorge bei der Auszahlung verbeitragt wurde.
Als der Rente vergleichbarer Zahlbetrag?
Als zusätzliche Einnahmen?
Jemanden den Rat zu einer Klage zu geben, halte ich für sehr gewagt, da die Erfolgsquote gegen Null geht?- Hans-Michael Wilcke
Glückauf Herr Lindinger,
ich geben Ihnen recht und verweise auf meinen Komentar “Justitia” vom 23.07.2024.
Mit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke
- Hans Walter Müller@ Kurt Lindinger – 27.8.2024, 22.59 Uhr
Da ich nach wie vor an den Rechtstaat glaube, hoffe ich immmernoch irgendwann einen Sozialrichter zu finden, der meine Ansicht auch als seine sieht. Auß
@ Kurt Lindinger – 27.8.2024, 22.59 UhrDa ich nach wie vor an den Rechtstaat glaube, hoffe ich immmernoch irgendwann einen Sozialrichter zu finden, der meine Ansicht auch als seine sieht. Außerden signalisiere ich sowohl der KV als auch den Sozialgerichten, dass ich ihrer (bisherigen) Sicht der Dinge nicht folgen kann. Die Widersprüche zu neuen Beitragsbescheiden sind relativ einfach und bis der Widerspruchsausschuss der KV entscheidet vergehen oft Monate. Danach eine Klage ans Sozialgericht (auch hier kann man Standard-Texte wiederholt verwenden). Kosten bis dahin (außer Zeit): null. Wenn der Richter (Vorsitzender) nicht zu überzeugen ist, kommen doch offensichtlich manchmal Zweifel bei den Laienrichtern auf (die sich aber nicht durchsetzen – wollen?). Wenn eine Mutwillgebühr droht, kann man die Klage vor Ort zurücknehmen (und alles war offiziell für die Katz’). Welche internen Auswirkungen die Klage beim SG und der KV hat bleibt offen – ich hoffe sie denken doch ab und an einmal über ihre Vorgehensweise nach. Nach einem Urteil, d.h. Ablehnung der Klage bleibt immer noch der Widerspruch beim LSG. Auch hier noch keine finanziellen Kosten. – Nur wenn man einer der Wenigen ist, der aktiv was unternimmt, bleibt die Auffälligkeit der Problematik gering. Ich würde mir wünschen, dass jedes DVG-Mitglied gegen jeden Beitragsbescheid – auch wenn der Beitragssatz nur aus irgendwelchen Gründen (z. B. wg. Änderung des Freibetrags) sich ändert, grundsätzlich gegen die Verbeitragung Widerspruch und letztendlich Klage einreicht. Nur durch die Masse lässt sich der Druck erhöhen.
PS: Leider haben die Widersprüche keine aufschiebende Wirkung; also zahlen muss man (bisher) auf jeden Fall.- Hans-Michael WilckeGlückauf Herr Müller,
ich habe das alles hinter mir.
3 x beim LSG Essen,
7 x beim Sozialgericht
und einmal Mutwillenskosten entrichtet.
Hat Spaß gemacht auch bei den Sozialgerichten, die ReisekGlückauf Herr Müller,ich habe das alles hinter mir.
3 x beim LSG Essen,
7 x beim Sozialgericht
und einmal Mutwillenskosten entrichtet.
Hat Spaß gemacht auch bei den Sozialgerichten, die Reisekosten wurden ja auf Antrag
nun immer ersetzt, da ich jeweils zum Stuhlgang geladen wurde, war doch proper, oder?.
Aber wie sagen wir es hier im Ruhrpott:
Außer Spesen nichts gewesen.
Und vier volle DIN 4 Ordner Inhalt zur Vernichtung, mit manch klugen Ansatz.
Meine Frau sagt liebevoll: der Alte war beschäftigtMit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott (der Deckel bebt, der Kessel plazt)
Hans-Michael Wilcke
- Hans Walter Müller@ Hans-Michael Wilcke – 29.08.2024, 13.37 Uhr
Danke Herr Wilcke für Ihr Engagement. Wenn nur jeder 2. der über 3 Tsd. Miglieder des DVG ebenso agiert hätte, hätte vermutlich die Justiz irge
@ Hans-Michael Wilcke – 29.08.2024, 13.37 UhrDanke Herr Wilcke für Ihr Engagement. Wenn nur jeder 2. der über 3 Tsd. Miglieder des DVG ebenso agiert hätte, hätte vermutlich die Justiz irgendwann angefangen nachzudenken, ob ihre Auslegung / Deutung der Gesetze richtig ist. Und da Politiker sowohl Kontakt zur Justitz als auch zu den KK haben, wären bei manchen vielleicht das Bewusstse in erwacht, dass das mit der Einstufung der Direktversicherungen eigentlich nicht den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht. Leider sind viele Betroffene zu bequem und glauben, allein die Mitgliedschaft im DVG und ab und an eine Diskussion mit Politiker /Teilnahme an einer Demo würde zu einer Änderung führen. Selbst Hr. Scholz hat auf Zeit gespielt – und tut nichts; die CDU trifft Entscheidungen auf dem Parteitag – Fr. Merkel ignoriert. Der – alte, betroffene – Wähler wählt ja doch die Partei, bei der er sich seit vielen Jahren “daheim” fühlt. Selbst der DVG hat immer wieder versucht nur die etablierten Parteien zu überzeugen – die AfD muss ja ignoriert werden, auch wenn sie in unserem Interesse aktiv ist. Na ja, das muss jeder für sich selbst entscheiden; Mitläufertum ist in einer Demokratie negativ. Natürlich muss man Mehrheitsentscheidungen akzeptieren, d. h. aber nicht jammerm und für die eigene Überzeugung nicht – rechtstaatlich – kämpfen. Ich glaube, ich habe alles gesagt. Bleibt nur der Aufruf an die DVG-Mitglieder und alle anderen Betroffenen: Wacht auf! Handelt! Nutzt die Rechtswege!
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